C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchungen des Personalaufwandes

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1 C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchungen des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen 41. Handelswaren 42. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 43. Erzeugnisse 5. Buchungen von Rechtsansprüchen 51. Forderungen 52. Verbindlichkeiten 53. Anzahlungen Dr. Alfred Brink 1

2 3. Buchungen des Personalaufwandes 31. Grundbegriffe Dr. Alfred Brink 2

3 Charakterisierung des Personalaufwandes Produktionsfaktor Menschliche Arbeitskraft Findet sich in der Bilanz nicht wieder Kann nicht ge- oder verkauft werden Kann nicht gelagert werden Ist kein Rechtsanspruch auf Zahlungen Personalaufwendungen fehlt die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes Dr. Alfred Brink 3

4 Charakterisierung des Personalaufwandes Mitarbeiter stellt Arbeitskraft zur Verfügung Mitarbeiter bezieht dafür ein Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt ist als Aufwand zu qualifizieren Aktiva (Bank/Kasse) sinkt Alle anderen Aktiva bleiben unverändert Schulden bleiben unverändert EK muß sinken Keine Einlage/Entnahme ==> Aufwand Dr. Alfred Brink 4

5 Grundlegender Buchungssatz Personalaufwand an Kasse (Bank) Dr. Alfred Brink 5

6 Def. Arbeitsentgelt Löhne (Arbeiter) Gehälter (Angestellte) Provisionen Tantiemen Gratifikationen Sachleistungen an aktuelle und ausgeschiedene Mitarbeiter Dr. Alfred Brink 6

7 Def. Arbeitsentgelt Abrechnung und Auszahlung 1x monatlich, am Monatsende Bruttoarbeitsentgelt Summe aller Entgeltbeträge Festlegung durch Arbeitsvertrag Individualarbeitsverträge Tarifverträge Dr. Alfred Brink 7

8 Def. Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt Lohn- und Kirchensteuer Finanzamt Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung Krankenkassen Ergebnis: Nettoarbeitsentgelt Dr. Alfred Brink 8

9 Abzugsart Ausmaß Lohnsteuer 0 - ca. 50% des Bruttoarbeitsentgeltes Kirchensteuer 7 - ca. 10% der Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge % des Bruttoarbeitsentgeltes, davon 50% zu Lasten des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink 9

10 Zur Zeit Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Ausmaß 0 - ca. 50% des Bruttoarbeitsentgeltes 5,5% der Lohnsteuer 8-9% der LSt (nach Bundesland) ca. 14% des BAE (nach Krankenkasse) 19,1% des BAE 6,5% des BAE 1,7% des BAE Dr. Alfred Brink 10

11 Def. Personalaufwand Vertraglich vereinbarter Personalaufwand Bruttoarbeitsentgelt Gesetzlich begründeter Personalaufwand Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des AN Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink 11

12 Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (meist) zur Hälfte Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen und darf nicht vom Arbeitsentgelt abgezogen werden Dr. Alfred Brink 12

13 Def. Unfallversicherung Risiko des Unfalls am Arbeitsplatz Risiko des Unfalls auf dem Hin- und Rückweg Buchung kann unabhängig von den Lohnbuchungen vorgenommen werden Dr. Alfred Brink 13

14 Personalaufwand Freiwilliger Personalaufwand Kantine Betriebskindergarten Prämien Dr. Alfred Brink 14

15 Gesamter Personalaufwand Vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand freiwilliger Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil SV Nettoarbeitsentgelt Abzüge Lohn- und Kirchensteuer Arbeitnehmeranteil SV Unfallversicherung Gehaltskonto VwLkonto Personalnebenkosten Dr. Alfred Brink 15

16 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Arbeitnehmer kann beantragen, dass Arbeitgeber vereinbarten Betrag (VwL) auf eigens eingerichtetes Konto einzahlt Konto bei Bank oder Versicherung Verfügbarkeit des Kontos nach einer gesetzlich fixierten Sperrfrist meist übernimmt Arbeitgeber einen Anteil am monatlichen Sparbetrag Anteil wird ausgehandelt oder durch Tarifvertrag bestimmt VwL erhöht Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink 16

17 Arbeitnehmersparzulage Liegt Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb einer gesetzlich fixierten Grenze ==> Staat gewährt Asz Arbeitnehmersparzulage als Prozentsatz der VwL Höchstbetrag im Gesetz fixiert Arbeitnehmersparzulage erhöht das Arbeitsentgelt nicht Kein Einfluss auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink 17

18 Def. Termine Lohn- und Gehaltsabrechnungen regelmäßig am Monatsletzten Zahlungen an Mitarbeiter meistens am Monatsende Zum Teil allerdings auch in der Monatsmitte als Vorschuss Zahlungen an das Finanzamt und an die Krankenkassen zum 10. bzw. 15. des Folgemonats In der Zwischenzeit als Verbindlichkeit verbucht Dr. Alfred Brink 18

19 Unternehmen Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung seitens des Arbeitgebers Mio. DM % des gesamten Aufwandes Mio. DM % des gesamten Aufwandes BASF ,5 % ,2 % Bosch ,1 % 966 5,2 % Mannesmann 66 6 % 14 1 % Dr. Alfred Brink 19

20 32. Berechnung der Buchungsbeträge Dr. Alfred Brink 20

21 Def. Bemessungsgrundlagen der Zahlungen Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge Bruttoarbeitsentgelt Unfallversicherung zusätzlich Art der Arbeitnehmertätigkeit Kirchensteuer Lohnsteuer Dr. Alfred Brink 21

22 Def. Bestimmung der Zahlungen Lohn- und Kirchensteuer Sozialversicherungsbeiträge Tabellen, abgeleitet aus Gesetzen Beitrag zur Unfallversicherung auf der Grundlage von Unternehmensangaben ==> Festlegung durch Versicherer ==> Abrechnung per Beitragsrechnung Dr. Alfred Brink 22

23 Def. Personalaufwand = Personalausgaben Alle Aufwendungen (Eigenkapitalminderung durch Geschäftstätigkeit) des Faktors Arbeit fallen als Ausgaben (Entgelte für beschaffte Faktoren) an: Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge Abrechnung der Aufwendungen am Monatsletzten bzw. nach Eintreffen der Rechnung der Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink 23

24 Def. Zeitpunkte der Auszahlungen Frage: Wann führen die Aufwendungen zu Auszahlungen (= Minderung der liquiden Mittel, d.h. Abfluss bei Kasse bzw. Bank) am Monatsletzten Lohnzahlungen (ggf. abzüglich Vorschuss) Vermögenswirksame Leistungen im Folgemonat Lohn- und Kirchensteuer AN- und AG-Beiträge zur Sozialversicherung (am Monatsletzten als Sonst. Verbindlichkeit) Dr. Alfred Brink 24

25 Def. Zeitpunkte der Auszahlungen Fälligkeit der Unfallversicherungsbeiträge ==> richtet sich nach der Rechnung der Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink 25

26 Frage: Ist die Lohnzahlung Aufwand? Aufwand: JA! da EK-Minderung in Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Dr. Alfred Brink 26

27 Frage: Ist die Lohnzahlung Ausgabe? Ausgabe: JA! da Entgelt für Güterbeschaffung in Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Dr. Alfred Brink 27

28 Frage: Ist die Lohnzahlung Auszahlung? Auszahlung: teilweise! in Höhe der Überweisungen Dr. Alfred Brink 28

29 Def. Berechnung des gesamten Personalaufwandes Bruttoarbeitsentgelt + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung + Unfallversicherung = vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand + freiwillige Sozialleistungen = gesamter Personalaufwand Dr. Alfred Brink 29

30 Def. Berechnung der Auszahlungen am Monatsletzten Bruttoarbeitsentgelt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung = Nettoarbeitsentgelt - Vermögenswirksame Leistungen - Vorschuss = Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers + Auszahlung der VwL auf Kapitalsammelkonto = Gesamtauszahlung am Monatsletzten Dr. Alfred Brink 30

31 Def. Berechnung der Auszahlungen im Folgemonat Verbindlichkeiten Finanzamt (Lohn- und Kirchensteuer) + Verbindlichkeiten Krankenkasse (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung) = noch abzuführende Abgaben + Verbindlichkeit Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) = Gesamtauszahlung im Folgemonat Dr. Alfred Brink 31

32 33. Verbuchung des Personalaufwandes Dr. Alfred Brink 32

33 Aufwandskonten für Personalaufwendungen 1 Löhne und Gehälter 2 Soziale Abgaben 3 Altersversorgung und Unterstützung 4 Sonstige Personalaufwendungen 5 Unfallversicherungsaufwand Dr. Alfred Brink 33

34 Weitere Konten im Zuammenhang mit Personalaufwendungen Noch abzuführende Abgaben oder Noch nicht abgeführte Abgaben oder bei Trennung nach dem Zahlungsempfänger Verbindlichkeiten gegen Krankenkassen und Verbindlichkeiten gegen Finanzamt Dr. Alfred Brink 34

35 Konten und Unterkonten Sonstige Verbindlichkeiten Noch abzuführende Abgaben/Noch nicht abgeführte Abgaben Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse Verbindlichkeiten gegen Finanzamt Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft Unterkonten Dr. Alfred Brink 35

36 34. Beispiele Dr. Alfred Brink 36

37 Einfachster Fall: keine Steuern, Abgaben und Versicherungen Löhne und Gehälter an Bank 2.000,- Dr. Alfred Brink 37

38 Zweiter Fall: Lohn- und Kirchensteuer von 15% des Bruttoentgelts Löhne und Gehälter an Bank 1.700,- und Noch abzuführende Abgaben 300,- Dr. Alfred Brink 38

39 Dritter Fall: Beiträge zur Sozialversicherung von 20% des Bruttoentgelts, zusätzlich 120 je Quartal an die Berufsgenossenschaft Nr. 1. Sollbuchung Löhne/Gehälter Habenbuchung Bank Noch abzuf. Abgaben Sozialaufwand 200 Noch abzuf. Abgaben Aufwand Unfallversicherung 120 Verb. ggü. Berufsgenossenschaft 120 Dr. Alfred Brink 39

40 Vierter Fall: Berücksichtigung eines Vorschusses an einen Mitarbeiter in der Monatsmitte Datum Monats -mitte Ultimo Sollbuchung Ford. ggü. MA 550 Löhne/Gehälter Habenbuchung Bank 550 Bank 950 Ford. ggü. MA 550 Noch abzuf. Abgaben 500 Ultimo Sozialaufwand 200 Noch abzuf. Abgaben 200 Rechnungseingang Aufwand Unfallversicherung 120 Verb. ggü. Berufsgenossenschaft 120 Dr. Alfred Brink 40

41 Fünfter Fall: Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen Arbeitnehmer hat beantragt, dass Arbeitgeber monatlich einen Betrag von 50 auf ein Bausparkonto der Arbeitnehmers überweist Nach Tarifvertrag möge sich der Arbeitgeber verpflichtet haben, hiervon 30% zu übernehmen Zahlung des Arbeitgebers (15 ) erhöht die Einkünfte des Arbeitnehmers, so dass Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge anzupassen sind Dr. Alfred Brink 41

42 Berechnung der Auszahlungen am Monatsletzten Bruttoarbeitsentgelt 2.015,00 - Lohn- und Kirchensteuer - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 302,25 201,50 = Nettoarbeitsentgelt - Überweisung Bausparkasse 1.511,25 50,00 = Gesamtauszahlung 1.461,25 Dr. Alfred Brink 42

43 Buchungssätze Nr. Sollbuchung Habenbuchung 1. Löhne/Gehälter 2.015,00 Bank (BauSpK) 50,00 Bank (lfd. Kto. AN) 1.461,25 Noch abzuf. Abgaben 503,75 2. Sozialaufwand 201,50 Noch abzuf. Abgaben 201,50 3. Aufwand Unfallversicherung 120 Verb. ggü. Berufsgenossenschaft 120 Dr. Alfred Brink 43

44 Zusammengesetzter Buchungssatz Nr. 1. Sollbuchung Löhne/Gehälter 2.015,00 Sozialaufwand 201,50 Habenbuchung Bank 1.511,25 Noch abzuf. Abgaben 705,25 Dr. Alfred Brink 44

45 Am 10. bzw. 15. des Folgemonats sind Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen. Wird am Monatsende ein Abschluss erstellt, müssen die Konten Noch abzuführende Abgaben... (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) auf das Konto Sonstige Verbindlichkeiten abgeschlossen werden Dr. Alfred Brink 45

46 Zusammenfassung Löhne und Gehälter sind Aufwendungen. Sozialaufwand muß ebenfalls angesetzt werden. Das Unternehmen muß bestimmte Beträge einbehalten und später abführen. Ausgaben und Aufwand sind beim Personalentgelt gleich hoch. Dr. Alfred Brink 46

47 Hausaufgabe: Führen Sie das Beispiel der Fa. Glanzseite fort und stellen Sie den Abschluss zum auf Lesen: Buch, S Anhang A: Aufgaben Dr. Alfred Brink 47

48 Fragen Ein Unternehmen zahlt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Zahlungen erhöhen die Berechnungsbasis für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Warum ist das so? Ein Montagemitarbeiter bekommt vom Arbeitgeber einen pauschalierten Spesensatz für jeden Tag, an dem er bei Kunden (auswärts) tätig ist. Diese Zahlungen führen in der Regel nicht zu einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer und für die Sozialversicherungsbeiträge. Warum ist das so? Dr. Alfred Brink 48

49 Fragen Interpretieren Sie folgenden Buchungssatz: Bank 80 und Sonst. Verb. 30 an Löhne/Gehälter 100 und Sozialaufwand 10 Rechnen Sie die Beispiele des Abschnittes 34. unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages durch! Schauen Sie sich die Aufstellung auf S. 36 im Begleitheft an und überlegen Sie, welche Informationen man aus einer derartigen Zusammenstellung gewinnen kann. Dr. Alfred Brink 49

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