Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
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- Maike Voss
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1 Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Steuerwesen Arbeitszeit: 150 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung der Lösungen sowie auf lesbare Schrift, denn auch die äußere Form der Arbeiten wird bewertet. Begründungen sind nur vorzunehmen, wenn diese ausdrücklich verlangt werden. Die Angabe von Paragraphen reicht zur Begründung nicht aus. Die Lösungen sowie sämtliche Nebenrechnungen sind möglichst in den unterhalb der jeweiligen Aufgaben vorgesehenen Lösungsbereich zu schreiben. Soweit noch weitere Lösungsblätter gebraucht werden, stellt sie die Kammer zur Verfügung. Alle Lösungsblätter sind zusammen mit dem Aufgabensatz abzugeben. Mit Bleistift geschriebene Lösungen werden nicht bewertet. Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. Abgabenordnung 1. a) Max Muhl erhält am seinen Einkommensteuerbescheid für 2013, der am vom Finanzamt zur Post gegeben wird. Wann beginnt und wann endet die Einspruchsfrist? (Antwort mit Begründung) 4
2 2 b) Am verunglückt Max Muhl schwer und wird ins künstliche Koma versetzt. Er verlässt am das Krankenhaus. Am stellt er fest, dass die von ihm geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt worden sind. Kann Max Muhl noch gegen diesen Einkommensteuerbescheid vorgehen? (Antwort mit Begründung) 6 Juli 2014 August 2014 September 2014 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Einkommensteuer 2) Luise Löffler ist alleinstehend, hat keine Kinder und lebt in Kassel. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt ,. Berechnen Sie, wie sich die nachfolgenden Sachverhalte bei der Veranlagung 2013 steuerlich auswirken. a) Für ihren amtsärztlich verordneten Kuraufenthalt in 2013 zahlt Luise Löffler insgesamt 8.500,, davon entfallen 500, auf Verpflegung. Sie erhält am von ihrer Krankenkasse 4.000, erstattet. 5
3 3 b) Luise Löffler unterstützt ihre einkommens- und vermögenslose Mutter mit monatlich 300,. Die Mutter erhält ALG II (Hartz IV) von monatlich 551,. 5 c) Luise Löffler beschäftigt eine Haushaltshilfe. (Anlage zu Aufgabe 2) 5
4 4 3) Johann Gärtner, geboren am , und seine Ehefrau Julia, geboren am , wählen die Zusammenveranlagung. Sie wohnen in Fulda und machen für 2013 folgende Angaben: Johann Gärtner ist selbstständiger Journalist und hat in 2013 Betriebseinnahmen von , und Betriebsausgaben von ,. Julia Gärtner bewirtschaftet mit ihrer Schwester zu gleichen Teilen einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Hilders bei Fulda. Im Wirtschaftsjahr bis beträgt der Gewinn ,. Im Wirtschaftsjahr 2013/2014 wird ein Verlust von , erzielt. Die Eheleute Gärtner kaufen am eine Eigentumswohnung (Baujahr 1955). Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt am Die Anschaffungskosten betragen ,, davon entfallen 20 % auf den Grund und Boden. Vom bis ist die Wohnung wegen Renovierung nicht vermietet. Vom an betragen die Mieteinnahmen monatlich 650, zuzüglich 120, Nebenkosten-Vorauszahlung. Die Renovierungskosten betragen ,47 (inkl. 19 % Umsatzsteuer). Die übrigen Werbungskosten betragen ohne AfA 1.521,. a) Berechnen und erläutern Sie, wie die Renovierungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. 6
5 5 b) Ermitteln Sie systematisch geordnet den Gesamtbetrag der Einkünfte der Eheleute Gärtner für das Kalenderjahr
6 6 4) Max Sommer, geboren am , und seine Ehefrau Marianne, geboren am wohnen in Bad Soden-Salmünster. Für die Einkommensteuer 2013 machen sie folgende Angaben: Max Sommer erhält als Maschinenbauingenieur einen monatlichen Bruttolohn von ,. Das Gehalt wird überwiesen. Zusätzlich stellt ihm sein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzt. Der Listenpreis dieses Fahrzeugs beträgt ,. Mit diesem PKW fährt er an 180 Tagen zu seinem 45 km entfernten Arbeitsplatz in Frankfurt/Main. Für Fachliteratur hat Max Sommer 180, aufgewendet. Marianne Sommer trainiert die Frauenfußballmannschaft eines Sportvereins. Ihre Einnahmen hieraus betragen 3.100,, ihre Ausgaben 1.400,. An Vorsorgeaufwendungen werden folgende Beträge nachgewiesen: Rentenversicherung Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je 5.557,. Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je 882,. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch 7.750, und gesetzliche Pflegeversicherung 484,. Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung 3.875, und zur gesetzlichen Pflegeversicherung 242,. Marianne Sommer ist mit ihrem Mann krankenversichert. Tochter Maria, geb. am , ist zu 70 % behindert. Sie hat keine eigenen Einkünfte. Marianne Sommer hat für ihre Erstausbildung zur Hauswirtschafterin 7.000, aufgewendet. Ermitteln Sie systematisch geordnet das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Sommer für das Kalenderjahr (Eine Günstigerprüfung nach 10 Abs. 4a EStG ist nicht durchzuführen) Die Freibeträge für Kinder sind günstiger als das Kindergeld. 19
7 7
8 8
9 9 Umsatzsteuer 5) Der Schneidermeister Karl Lange betreibt in Wiesbaden eine Schneiderei und in Frankfurt/Main einen Textilgroßhandel. Er unterliegt der Regelbesteuerung und gibt seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab. Alle Belege entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Umsatzsteuer-ID-Nummer und erforderliche Bescheinigungen liegen vor. Ermitteln Sie die Umsatzsteuer und die Vorsteuer für den Monat Oktober 2014 anhand des nachfolgenden Schemas. Alle Ansätze sind zu begründen. Sach- nicht steuerbar/ steuerbar/ ver- steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Umsatzsteuer Vorsteuer halt a) b) c) d) e) 7 a) Von einem Lieferanten aus Frankreich bezieht Karl Lange am Stoffe und Nähseide. Der Lieferant berechnet hierfür 2.750,. Ein Stoffballen entspricht nicht der bestellten Ware. Hierfür erhält er vom Lieferanten am eine Gutschrift von 1.150,. 4
10 10 b) Von einem Lieferanten aus China bezieht Karl Lange am Seidenstoffe für netto 3.500,. Den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer schuldet der Lieferant aus China. 3 c) Von einem Angestellten lässt Karl Lange für seine Tochter am ein Kleid ändern. Für die Änderung beträgt der Materialaufwand 76, und der Lohnaufwand 185,. Einem Kunden würde er hierfür 418, (inkl. Umsatzsteuer) berechnen. 2 d) Im Rahmen einer Modenschau in Wiesbaden ändert Karl Lange für einen Modeschöpfer aus Basel (Schweiz) die Kleider der Sommerkollektion. Für die Änderung erhält er 2.500,. 3 e) Karl Lange erhält am eine Nähmaschine für , (inkl. USt). Am erhält er vom Lieferanten die Rechnung, die er am bezahlt. 2
11 11 Gewerbesteuer 6) In 2013 hat die Jauch GmbH in Offenbach einen Gewinn von ,. Folgende Angaben sind noch zu berücksichtigen: Verlustanteil von , an einer KG-Beteiligung Zinsaufwendungen von , für kurzfristige Kredite Einheitswert der Lagerhalle und des Bürogebäudes , Miete für die Kühlanlage , Spende für wissenschaftliche Zwecke aus Mitteln der GmbH , Ermitteln Sie den Gewerbeertrag der Jauch GmbH für
12 12 Körperschaftsteuer 7) Die Briluxus GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld hat zum Wirtschaftsjahresende 2013 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 5.600,. Folgende Sachverhalte haben sich auf den Jahresüberschuss ausgewirkt: Körperschaftsteuer-Erstattung , Säumniszuschlag zur Umsatzsteuer , Ermitteln Sie systematisch geordnet das zu versteuernde Einkommen 2013 für die Briluxus GmbH. Ansätze und Nichtansätze sind zu begründen. 4
13 Anlage zu Aufgabe 2 Arbeitgeber: Luise Löffler Betriebsnummer: Arbeitnehmer: Mina Bachmann Versicherungsnummer: S577 Abgabenberechnung für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt Zeitraum Arbeitsentgelt KV RV RV Aufstockung bis UV U1 U2 PSt Summe der Abgaben 5.280,-- 264,-- 264,-- 0,00 84,48 36,96 7,39 105,60 762,43 Summe 5.280,00 264,-- 264,-- 0,00 84,48 36,96 7,39 105,60 762,43 Erläuterung Stand 1. Januar 2013 KV Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 5,00 Prozent RV Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 5,00 Prozent UV Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 1,60 Prozent U1 Umlage 1 Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit/Kur 0,70 Prozent U2 Umlage 2 Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft 0,14 Prozent PSt Einheitliche Pauschsteuer 2,00 Prozent RV Aufstockung Arbeitnehmeranteil bei Aufstockung zur Rentenversicherung sofern der Arbeitnehmer nicht verzichtet hat. 13,9 Prozent
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