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1 1) "Warum gab die Stadt in kurzen Abständen zwei Gutachten in Auftrag?" Beim Hochwasser 2013 haben freiwillige Helfer fast 1 Mio. Sandsäcke an der Leipziger Straße verbaut, um die bestehende Wohnbebauung zu schützen. Nach der Erfahrung des Hochwassers 2013 wurde die Frage gestellt, ob ein baulich- technischer Schutz der Gebiete an der Leipziger Straße vor Hochwassern der Elbe durch eine entsprechende Anlage sinnvoll ist. Im Hochwasserschutzkonzept des Freistaates Sachsen von 2004 wurde dies bisher auch aus wirtschaftlichen Gründen verneint. Ein Hochwasserschutz ist dann wirtschaftlich, wenn mit den Kosten für den Hochwasserschutz höhere Schäden vermieden werden. Dazu muss das Schadenspotential im Gebiet ermittelt werden. Die exakte Ermittlung der Schadenspotentiale für die Realnutzung ist aufgrund der Größe des betroffenen Gebietes und seiner vielen unterschiedlichen Nutzungen aufwendig. Deshalb wurden mit einem ersten Gutachten mit einer groben Methodik (dafür mit relativ wenig Kosten) abgeschätzt, in welcher Größenordnung das Schadenspotential im Gebiet liegen könnte. Der Schätzwert von 14,6 Mio. Euro lag bereits deutlich über den ebenfalls grob geschätzen Kosten von etwa 8 Mio. Euro für eine Hochwasserschutzanlage. Damit war es sinnvoll, den exakten Wert mit dem zweiten Gutachten zu ermitteln. 2) "Warum ist der Kostenansatz zwischen beiden so unterschiedlich? Warum sind die Kosten für das GB1- Gutachten rund 10x so hoch, im Vergleich zum Erstgutachten?" Das erste Gutachten verwendet den flächenbezogenen Ansatz des Freistaates, wie er u. a. in der Hochwasserschutzkonzeption Elbe 2004 (HWSK) des Freistaates verwendet wurde. Dazu werden bestimmten - allerdings relativ groben - Nutzungstypen (Wohnen, Gewerbe, Straßen,...) bestimmte Einheitswerte für mögliche Schäden zugeordnet. Diese flächenspezifischen Einheitswerte werden vom Statistischen Landesamt Sachsen als Durchschnitt für ganz Sachsen ermittelt. Das sogenannte maximale Schadenspotential wird aus dem durchschnittlichen Vermögenswert in Sachsen für den entsprechenden Flächentyp ermittelt. Der Grad der Schädigung bei einem bestimmten Wasserstand wird über Schadensfunktionen, die aus der Hochwasserschadendatenbank (HOWAS) abgeleitet werden, ermittelt. Mit dieser Methodik ist der Arbeits- und damit auch Kostenaufwand für solche größeren Gebiete überschaubar. Die Grenzen in der Genauigkeit dieser Methodik liegen dabei zum einen in der groben Struktur der Nutzungstypen. Wohgebäude sind baulich sehr unterschiedlich (Einfamilienhaus oder Hochhaus) und weisen deshalb i. d. R. auch sehr unterschiedliche Schäden

2 auf, auch wenn die Wasserstände ähnlich sind. Zum anderen können Schäden auch innerhalb eines Gebäudetypes sehr unterschiedlich sein. Ein Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit hat nicht selten Hochparterre, während bei modernen Gebäuden die Nutzungsebene oft ebenerdig liegt. Bei kleinen Wasserständen kann das eine Gebäude deshalb deutlich weniger Schäden aufweisen als das andere. Hinzu kommen Fragen des konstruktiven Aufbaus, der verwendeten Baumaterialen etc. Darüber hinaus werden mit dieser Methodik atypische Sonderfälle wie besonderes Gewerbe oder Besonderheiten in der öffentlichen Infrastruktur nicht erfasst. Aus diesem Grund wurde nach 2002 die Methodik zur Ermittlung sogenannter synthetischer Hochwasserschäden für Gebäude entwickelt, die das zweite Gutachten genutzt hat. Dazu werden typische Gebäude im Schadensgebiet intensiver analysiert und anhand deren Baustruktur sogenannte synthetische Schadensfunktionen ermittelt, die die o. g. Faktoren beachten. Diese Methode ist deutlich aufwändiger, weil sie dafür sehr viel differenzierter auf die ganz konkreten baulichen Situationen im Schadensgebiet eingeht. Die Schäden werden dabei als zu erbringende Bauleistungen für die Schadensbeseitigung zum Zeitpunkt des Ereignisses, hier also Mitte 2013, ermittelt. Für den tatsächlichen Schaden wird daraus der Zeitwert zum Zeitpunkt des Gutachtens, also Mitte 2014, berechnet. Der Faktor zwischen dem "Neuwert" und dem "Zeitwert" beträgt hier konkret 60 Prozent. Der zu leistende Aufwand bei dieser Methodik besteht also in der Ermittlung typischer Gebäude für die Realnutzung, deren Analyse und der Übertragung der ermittelten Ansätze auf andere ähnliche Gebäude im Schadensgebiet. Für die Sonderfälle, insb. des herausgehobenen Gewerbes und der öffentlichen Infrastruktur, wurden dezidiert die Betroffenen bzgl. ihrer Erfahrungen aus den Hochwassern befragt. Bei der Arbeit im konkreten Gebiet konnte bereits auf Erfahrungen der Gutachter bei der Anwendung der Methodik in anderen Projekten zurückgegriffen werden und damit der Aufwand - auch in zeitlicher Hinsicht - in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. 3) "Hat Herr Dr. Thomas Naumann von GB1 Ingenieure bis dato weitere Aufträge der Stadt erhalten? Wenn ja, welche?" GB1 Ingenieure hat von Seiten des Umweltamtes nach der Beauftragung bisher keine weiteren Aufträge erhalten. 4) "Warum wurde mit GB1 Ingenieure eine neu gegründete GmbH mit einem Gutachten beauftragt?" Die Firma GB1 Ingenieure ist keine neue Firma, sondern war schon seit 2002 auf dem Markt der Schadensanalyse, damals noch unter dem Namen Baudetail

3 Dresden GmbH, tätig. Es hatte 2014 nur eine Umfirmierung verbunden mit einem Namenswechsel zu GB1 Ingenieure gegeben. Die Firma hat eine sehr hohe Sachkompetenz in der Thematik der Schadensbewertung bei Gebäuden, nicht nur bei Hochwasser. Zudem haben Mitarbeiter der Firma die eingesetzte Methodik mit weiterentwickelt und können diese kompetent und effizient einsetzen. 5) "Warum wurde die VERIS- Methode angewandt?" Die fachlichen Grundlagen zur Ermittlung synthetischer Hochwasserschäden für Gebäude wurden im Rahmen von Arbeiten der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA) in zwei Themenheften 2008 und 2009 ausgearbeitet. Aufsetzend darauf wurde die Methodik durch das Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) bzw. die TU Dresden für den Freistaat Sachsen weiterentwickelt. So wurden diese Ansätze im BMBF- Projekt VERIS- Elbe verwendet wurden mit der Methodik für die Landestalsperrenverwaltung Sachsen die Hochwasserschäden in der linkselbischen Pirnaer Innenstadt ermittelt. Von wurden im Verbundprojekt REGKLAM (u. a. Landeshauptstadt Dresden, Freistaat Sachsen, IÖR, TU Dresden,...) die methodischen Ansätze in der Region Dresden angewendet. Im Projekt SCHAD- SYS (Ermittlung von Schadensfunktionen für Wohn- und Nichtwohnbebauungen als Datenbasis für den Aufbau eines modularen Schadenerfassungssystems) wurde mit der Methodik für das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Grundlage für eine Datenbank zu Schadensfunktionen für den Freistaat Sachsen erarbeitet. Eine Anwendung im internationalen Maßstab erfolgte im Projekt SMARTEST mit Experten aus Großbritannien und Spanien. Im Projekt STRIMA unter Leitung des LfULG und Beteiligung u. a. der Landeshauptstadt Dresden wurden für Sachsen, Tschechien und speziell auch für verschiedene Gebiete in Dresden die Ansätze weiter spezifiziert. Damit war 2014 eine präzise und und für Sachsen bewährte Methode für die Ermittlung synthetischer Schäden in urbanen Gebieten verfügbar. Zudem hat die Methode den großen Vorteil, dass mit ihr auch relativ exakt Schäden bestimmt werden können für Gebäude, für die noch keine tatsächlichen Erfahrungen zu Hochwasserschäden vorliegen. 6) "Hat eine andere Kommune in Deutschland schon ein Gutachten aufgrund dieser Methode in Auftrag gegeben?" Zum Beispiel hat die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen mit dieser Methodik die Hochwasserschäden für das Stadtzentrum von Pirna

4 bestimmen lassen. Im Rahmen des vom LfULG geleiteten Projektes STRIMA wurden Schäden für die tschechische Stadt Turnov ermittelt. 7) "Laut TU Berlin ist die VERIS- Methode wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Wie kam Dresden auf diese Methode?" Wir kennen die Aussagen der TU Berlin nur aus der Presse und kommentieren sie nicht. Ansonsten verweisen wir zur Entwicklung der Methodik auf die Antwort 5. Es gibt eine Vielzahl von zugänglichen Veröffentlichungen zum Thema, auch internationale (siehe Anlage). Mit diesen könnte auch die TU Berlin die Methodik nachvollziehen. Dem Umweltamt ist nicht bekannt, welche Gutachten mit welcher Aufgabenstellung und welchen Unterlagen durch Frau Töberich bei der TU Berlin beauftragt worden sind. Von der Planung einer angeblich 4 Meter hohen Flutschutzmauer durch Herrn Lange von der TU Berlin haben wir nur aus der Presse vom erfahren. Hier besteht der Eindruck, dass Herr Lange von der TU Berlin möglicherweise nicht alle Fakten kennt. Als am unter Leitung des Herrn Präsidenten Gökelmann in der Landesdirektion Sachsen die Bauvoranfragen von Frau Töberich besprochen wurden, war auch Herr Lange anwesend. Der Leiter des Umweltamtes, Herr Dr. Korndörfer, nutzte die Gelegenheit, ihn persönlich zu einer fachlichen Erörterung in das Umweltamt einzuladen. Dem wurde aber bis heute nicht gefolgt. Bisher war kein Mitarbeiter der TU Berlin beim Umweltamt, um z. B. Höhendaten, sinnvolle Linienführungen o. Ä. nachzufragen, was für eine seriöse Bearbeitung üblich ist. Aus den bereits in den Punkten 1 und 5 genannten Gründen wurde die Methodik eingesetzt. Die Methode ist in vielen Projekten über einen langen Zeitraum entwickelt worden. Speziell in Sachsen und Dresden wurde sie bereits eingesetzt, so dass hier bereits eine sehr gute Erfahrungsgrundlage gegeben war und kompetente Ingenieure, die diese Methode effizient anwenden können. Die Methode erlaubt es, auf die realen Besonderheiten des Schadensgebietes einzugehen. Mit der Methode können relativ genaue Hochwasserschadenspotentiale auch für Hochwasserereignisse bestimmt werden, für die es keine aufbereiteten Informationen zu Schäden aus vergangenen Hochwasserereignissen für das ganz konkrete Gebiet gibt. 8) "Warum wurden für das beak- Gutachten 30 Zentimeter höhere Pegelstände eines Jahrhunderthochwassers vorgegeben, obwohl die TU Berlin zu dem Schluss kommt, dass eine exponentielle Steigerung wissenschaftlich nicht Korrekt ist?" Beim Hochwasser 2013 wurden von der Stadt Dresden 20 bis 30 cm höhere Wasserstände im Bereich der Leipziger Vorstadt festgestellt, als ursprünglich mit dem 2D- Modell des Freistaates prognostiziert wurden. Die von Frau Töberich in Auftrag gegebenen Messungen für ihren Bereich hatten

5 Abweichungen von 22 cm ergeben. Aufgrund der festgestellten Differenzen zwischen tatsächlich gemessenen und urspünglich modellierten Wasserständen hat der Freistaat Sachsen unter Federführung des LfULG Sachsen die Überarbeitung des 2D- Modells veranlasst. Um bis zur Vorlage von offiziellen Daten aus der neuen Modellierung Investoren und Bauherren die planerische Vorbereitung der Realisierung von Bauvorhaben zu ermöglichen, hat die Landeshauptstadt Dresden am für ihren eigenen Verantwortungsbereich eine vorläufige Planungshinweiskarte bekannt gegeben, mit der die festgestellten Abweichungen für das gesamte Stadtgebiet aufbereitet wurden. Diese Festlegung gilt für alle städtischen Planungen und Beurteilungen, in den jeweiligen Gebieten der Stadt natürlich mit den dort konkret gemessenen Differenzen. Mit der Ereignisanalyse vom wurden die Ergebnisse auch öffentlich bekannt gemacht. Jeder Bauherr kann aus der Karte die Wasserstände entnehmen, die er für den Hochwasserfall berücksichtigen sollte. Im Gebiet des Grundstückes von Frau Töberich weist die Karte einen Zuschlag von 30 cm aus. Es wurden keinerlei weitere Zuschläge über die tatsächliche Erfahrung aus dem Hochwasser 2013 hinaus festgelegt, schon gar keine exponentiellen. Die Aussage der TU Berlin ist deshalb so nicht nachvollziehbar. Für den Schadensumgriff wurde die flächenmäßige Abgrenzung der überschwemmten Gebiete bei 9,24 m aus den bisherigen 2D- Modellierungen beibehalten, also gar keine Erweiterungen/Zuschläge vorgenommen. 9) "Warum wurden bis zu 6- fach höhere Grundstückwerte für die Berechnung der Schadenspotentiale angenommen?" Diese Frage betrifft die Methodik des ersten Gutachtens. Die Beantwortung erfordert noch eine kurze Ergänzung der Darstellung der Methodik. Die für Sachsen gemittelten Vermögenswerte unterliegen zeitabhängigen Veränderungen, da die Vermögenswerte i. d. R. stetig wachsen. So betrug 02/2003 der gemittelte spezifische Vermögenswert für Siedlungsflächen im Freistaat Sachsen 185 Euro/m². Gemäß Erläuterung zur Gefahrenhinweiskarte Sachsen waren dies Ende 2003/2004 bereits 314 Euro/m² wurden für diesen Wert 652 Euro/m² durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ermittelt. Da die Werte für ganz Sachsen ermittelt werden, muss in einer Großstadt wie Dresden noch berücksichtigt werden, dass in städtischen Gebieten bei Hochwassern i. d. R. wesentlich höhere Schäden entstehen als in ländlichen Bereichen. Deshalb werden diese Werte u. a. anhand der konkreten Einwohnerdichte korrigiert, die in städtischen

6 Gebieten i. d. R. deutlich über dem sächsischen Durchschnitt liegt. Der Faktor betrug 2007 für alle Wohnflächen in Dresden über das gesamte Stadtgebiet gemittelt 2,36. 10) "Wie erklärt sich die Stadt die deutlich höheren Schadenspotentiale zwischen beiden Gutachten?" Siehe Antworten auf die obigen Fragen. Das erste Gutachten war eine grobe Schätzung mithilfe sachsenweiter Mittelungswerte. Das zweite Gutachten ist eine ingenieurmäßige, deutlich genauere Ermittlung anhand der tatsächlich vorhandenen Realbebauung. 11) "Welche Schadenspotentiale wurden vor den beiden Gutachten und aufgrund welcher Basis ermittelt?" Mit dem ersten Gutachten wurde das Schadenspotential grob auf 14,6 Mio. Euro geschätzt. Die genaue Bestimmung durch das darauf aufsetzende, zweite Gutachten ergab ein Schadenspotential von 37,2 Mio. Euro Zeitwert. Diese Werte wurden für das Gebiet ermittelt, dass nach den bisherigen Ansätzen und 2D- Modellierungen bei einem hundertjährlichen Erreignis mit einem Wasserstand von 9,24 m am Pegel Dresden voraussichtlich überschwemmt wird, also nicht für das (größere) Gebiet, das überschwemmt werden würde, wenn sich in diesem Bereich bei einem Pegel von 9,24 m ein 30 cm höherer Wasserstand ausbilden würde. Die mit den bisherigen 2D- Modellierungen errechneten Wasserstände wurden mit dem aus den Messungen des Hochwassers 2013 resultierenden Sicherheitszuschlag von 0,30 m für dieses Gebiet beaufschlagt. Der Sicherheitszuschlag von 0,30 m führt zu einer Erhöhung des Schadenspotentials von etwa 20 Prozent und ist in o. g. Werten bereits enthalten. Basis der Gutachten sind neben den "alten" 2D- Modellierungen der Wasserstände für das Gebiet die staatlichen und städtischen Vermessungsdaten, viele Vor- Ort- Begehungen und die Befragungen wesentlicher Betroffener des im Gebiet ansässigen Gewerbes und von Infrastrukturträgern.

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