Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

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1 Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Sehr geehrter Herr Kärger, bezugnehmend auf den per vom 16. Dezember 2014 erklärten Anhörungsverzicht übersende ich Ihnen anbei die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Bezüglich der mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 übersandten Hinweise zum Haushaltssicherungskonzept gehe ich davon aus, dass diese im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts Beachtung finden. Mir freundlichen Grüßen Arsenal am Pfaffenteich

2 Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Nach Prüfung der am 27. Oktober 2014 durch den Kreistag beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der dazugehörigen Anlagen ergehen folgende Entscheidungen: A. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 1. Gemäß 120 Abs. 1 KV M-V i.v.m. 52 Abs. 2 KV M-V wird der in 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von ,00 EUR vollständig genehmigt. 2. Gemäß 120 Abs. 1 KV M-V i.v.m. 54 Abs. 4 KV M-V wird der in 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe ,00 EUR vollständig genehmigt. 3. Gemäß 120 Abs. 1 KV M-V i.v.m. 53 Abs. 3 KV M-V wird der in 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von ,00 EUR mit folgender Auflage genehmigt: Der hat bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 quartalsweise über den Stand der Inanspruchnahme der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten. 4. Die gem. 120 Abs. 1 KV M-V i.v.m. 55 KV M-V am 23. Juni 2014 erteilte Genehmigung und die Auflagen zur Stellenplan gelten fort. Arsenal am Pfaffenteich poststelle@im.mv-regierung.de

3 B. Sonstige Hinweise zur Haushaltswirtschaft 1. Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Muster 5b) Es ist festzustellen, dass das Muster 5b bereits rein rechnerisch erneut fehlerhaft ausgefüllt worden ist. So stimmt der Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum des Haushaltsjahres in keinem Jahr mit dem Saldo per des Haushaltsfolgejahres überein. Auch die Summe der Kontrollrechnung entspricht nicht dem rechnerischen Stand der liquiden Mittel. Darüber hinaus ergeben sich aus der Aufteilung der liquiden Mittel auch inhaltliche Fragen: Im durchlaufenden Bereich ist seit dem 1. Januar 2012 ein positiver Bestand in Höhe von EUR angegeben, der auch im Finanzplanungszeitraum unverändert fortgeschrieben wird. Seitens des Landkreises ist zu erläutern, wie sich der Bestand an liquiden Mitteln für den durchlaufenden Bereich inhaltlich zusammensetzt und auf welcher Grundlage die Mittel dem durchlaufenden Bereich zugeordnet wurden. Hinsichtlich des erheblichen negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von -6,5 Mio. EUR wurde telefonisch erörtert, dass es sich hierbei um über Kassenkredite finanzierte geringwertige Wirtschaftsgüter handle und die Investitionseinzahlungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Höhe von 4 Mio. EUR in der Darstellung noch nicht enthalten seien. Für eine Aufschlüsselung der Berechnung des investiven Saldos, insbesondere mit Blick auf die Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung, wäre ich dankbar. 2. Zahlungen aus der Vermögensauseinandersetzung nach 12 LNOG M-V In den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 leistet bzw. erhält der Landkreis erhebliche Zahlungen zur Finanzierung der Vermögensauseinandersetzung mit der Stadt Neubrandenburg. Da diese Zahlungsflüsse erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben sind sie im Vorbericht zum Haushalt konkret darzustellen. Um seitens der Finanzaufsicht die genehmigungspflichtigen Festsetzungen nachvollziehen zu können, bedarf es einer nachvollziehbaren Aufschlüsselung der tatsächlichen und geplanten Zahlungsströme im Vorbericht zum Haushalt So ist ein Großteil der Mittel vom Landkreis an die Stadt weiterzuleiten, die im Zuge der Teilauseinandersetzungen vereinbarten Zahlungen sind teilweise vorzufinanzieren, und erhebliche Mittel erhält der Landkreis auch zum Ausgleich für die Übernahme von Darlehensverträgen. Letztere Mittel, die im Haushalt des Landkreises verbleiben, sind entsprechend der Zweckbindung für die Tilgung von Investitionskrediten einzusetzen. Vorübergehend könnten die Mittel aber auch zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden, bspw. hinsichtlich der vorfinanzierten Zahlungen aus den Teilauseinandersetzungsverträgen

4 3. Aufstellung der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2012 a) Erfassung Vermögensauseinandersetzung mit der Stadt Neubrandenburg Bei kursorischer Prüfung der Bilanzierung der von der Stadt Neubrandenburg im Rahmen der Funktionsnachfolge übernommenen Vermögensgegenstände ist festzustellen, dass die seitens des Ministeriums für Inneres und Sport am 20. Dezember 2013 übersandten Hinweise ( von Frau O Igwe an Frau Grewe) zur Bilanzierung offenbar keine Beachtung gefunden haben. Danach sollte die Bilanzierung im Anlagevermögen in Höhe des im Auseinandersetzungsvertrag für die einzelnen Vermögensgegenstände aufgeführten angemessenen Wertausgleichs (Nebenkosten wie Zinsen sind einzubeziehen) zuzüglich des Grundstückswertes (soweit nicht im Wertausgleich enthalten) und des Wertes der Sonderposten erfolgen. Bei den Sonderposten sind per 1. Januar 2012 nur diejenigen Zuwendungen zu bilanzieren, die von der Stadt übernommen werden. Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen aus dem KAF erfolgt hingegen nicht in der Eröffnungsbilanz, sondern entsprechend den Festlegungen im Zuwendungsbescheid in den Jahren 2014 bis Die Forderung aus dem Mieterdarlehen in Zusammenhang mit der Kranichschule sowie die Verbindlichkeiten aus übernommenen Kreditverträgen bzw. die Rechte und Pflichten aus sonstigen Verträgen gehen grundsätzlich erst mit Schuldnerwechsel auf den Landkreis über und sind damit auch erst ab diesem Zeitpunkt zu bilanzieren. Bezüglich der Kranichschule ist bspw. den Vertragsunterlagen zu entnehmen, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer ist, so dass beim Landkreis lediglich eine Forderung aus dem Mieterdarlehen besteht. Die aufgestellte Eröffnungsbilanz ist unter Berücksichtigung der o.a. Hinweise unverzüglich zu überarbeiten. b) Ermittlung des Saldos der liquiden Mittel Für die Eröffnungsbilanz fehlt in den Anlagen das Muster 5a. Bisher hat der Landkreis unterschiedliche Angaben zum Saldo der liquiden Mittel per 1. Januar 2012 gemacht, insbesondere hinsichtlich der Verteilung der Liquidität auf den laufenden, investiven und durchlaufenden Bereich. Da diese erstmalige Ermittlung die Grundlage für die Bestimmung des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt bildet, aber u.a. auch die Basis für die Verteilung der Mittel auf die Vergleichsgruppen nach dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds bildet, bitte ich die Ermittlung umgehend abschließend vorzunehmen und das Muster 5a nachzureichen. Weitere Nachfragen / Hinweise zur Eröffnungsbilanz behalte ich mir vor

5 C. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstr. 7, Greifswald, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Im Auftrag - 4 -

6 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte G e n e h m i g u n g Hiermit genehmige ich gemäß 120 Abs. 1 i.v.m. 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) den in 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen vollständig in Höhe von ,00 EUR (in Worten: drei Millionen achthundertvierundachtzigtausendeinhundert Euro) Im Auftrag Arsenal am Pfaffenteich poststelle@im.mv-regierung.de

7 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte G e n e h m i g u n g Hiermit genehmige ich gemäß 120 Abs. 1 i.v.m. 53 Abs. 3 der Kommunalverfassung (KV M-V) den in 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit vollständig in Höhe von ,00 EUR (in Worten: fünfzig Millionen Euro) Im Auftrag Arsenal am Pfaffenteich poststelle@im.mv-regierung.de

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