Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis
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- Louisa Scholz
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1 Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis - Aktuelle Rechtsfragen beim -Verkehr- Dipl. Jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung Berlin 03. März 2015 Forschungsstelle Recht im Deutschen
2 Übersicht Aktuelle Rechtsfragen beim -Verkehr 1. Verschlüsselungspflicht? 2. Schadensersatz für Nichtzustellung? 3. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? 2
3 1. Verschlüsselungspflicht Praxisbeispiel: Überprüfung des Sicherheitsniveaus der Mailserver: BayLDA - Fehlende Unterstützung von STARTTLS und Perfect Forward Secrecy bei 772 Unternehmen - Auch Heartbleed-Lücke in OpenSSL 44 mal nicht geschlossen 2236 bayerische Unternehmen 3
4 1. Verschlüsselungspflicht Rechtsgrundlagen: 38 Abs. 5 S.1 BDSG Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen anordnen um Verstöße zu beseitigen Bei Verstoß dagegen gegebenenfalls Bußgeld gem. 43 Abs. 1 Nr. 11 BDSG 4
5 1. Verschlüsselungspflicht Verstoß gegen Vorschrift? 9 BDSG Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen treffen um Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten beinhalten auch Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren(Anlage zu 9) Aber Maßnahmen nur erforderlich soweit verhältnismäßig! 5
6 1. Verschlüsselungspflicht Bedeutung für Hochschulen? BDSG nicht direkt anwendbar, aber ähnliche Verpflichtungen aus Landesdatenschutzgesetzen Bei Verstoß möglicherweise Schadensersatzpflicht Erforderliche Maßnahmen (technisch, organisatorisch) Verschlüsselung nach Stand der Technik? 6
7 1. Verschlüsselungspflicht Verschlüsselung nach Stand der Technik STARTTLS Perfect Forward Secrecy Schließung bekannter Sicherheitslücken Ende-zu-Ende Zertifizierung 7
8 1. Verschlüsselungspflicht Fazit: - Verschlüsselung sollte eingesetzt werden - Dabei Stand der Technik berücksichtigen - Je nach verarbeiteten Daten angemessenes Schutzniveau bestimmen 8
9 Übersicht Aktuelle Rechtsfragen beim -Verkehr 1. Verschlüsselungspflicht? 2. Schadensersatz für Nichtzustellung? 3. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? 9
10 2. Haftung für nicht übermittelte s - Fallbeispiel: OLG Naumburg, Urteil vom U 4/13 -Provider Providervertrag Klägerin Störung Mail-Server Vertrag unter Bedingung geschlossen Auftraggeber der Klägerin 10
11 Haftung für nicht übermittelte s Haftung grundsätzlich möglich Voraussetzungen Schuldverhältnis Pflichtverletzung Verschulden Schaden Nutzungsverhältnis Providervertrag Technische Störung Bereitstellung verpflichtend? wird vermutet Entgangener Gewinn 11
12 Haftung für nicht übermittelte s Fazit: - Bisher keine Rechtsprechung bzgl. Hochschulen - Geringe Wahrscheinlichkeit einer Haftung - Aber gewisse Rechtsunsicherheit Haftung am besten direkt durch die Benutzungsordnung ausdrücklich ausschließen! Siehe auch Musterbenutzungsordnung auf Website unter: Home / Recht im / Rechtsguide und Wissensbasis / Rechtsguide 12
13 Übersicht Aktuelle Rechtsfragen beim -Verkehr 1. Verschlüsselungspflicht? 2. Schadensersatz für Nichtzustellung? 3. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? 13
14 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Fallbeispiel: LG Bonn, Urteil vom O 189/13 Kläger Rechtsstreit um Beklagter Vergleichsangebot Klage auf Schadensersatz Anwalt informiert seinen Mandanten nicht über Angebot Anwalt des Beklagten 14
15 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Anwalt hatte Spam-Filter eingesetzt eingehende s Sortierfehler Spamfilter Spam-Ordner Posteingang 15
16 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Warum ein rechtliches Problem für Hochschulen? Zunehmender Rechtsverkehr über Rechtliche Wirksamkeit erfordert Zugang der Erklärung Zugang einer im Rechtssinne? 16
17 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Wirksamer Zugang rechtserheblicher Erklärungen - Unter Anwesenden sofort = Telefon - Unter Abwesenden, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann 17
18 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Wann genau geht eine Erklärung per zu? Mit Kenntnisnahme zu rechnen spätestens Geschäftsschluss o. nächster Tag In Machtbereich gelangt? Spamfilter auf Risiko des Empfängers Versand Provider Server Online- Mailbox Speicherung auf PC 18
19 1. Zugang rechtserheblicher Erklärungen? Zusammenfassung: 1. -Nutzer muss Spam-Ordner regelmäßig kontrollieren 2. Zugriffsmöglichkeit auf vom Server angenommene s muss bestehen Interesse des Nutzers an eindeutigem Zugang von s bei Einstellung von Abwehrmaßnahmen berücksichtigen daher entweder serverseitige Abweisung oder Zustellung! 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Recht im Deutschen
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