BGH-Leitsatz-Entscheidungen

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1 BGH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. ZPO: Alsbaldige Zustellung einer Klage mit Prozesskostenhilfeantrag Beschluss , III ZR 559/13 2. WpHG, KWG: Begriff der Anlagevermittlung Urteil , III ZR 493/13 3. ARB: Auslösung des Rechtsschutzfalls bei Gesetz- oder Pflichtenverstoß eines Dritten Urteil , IV ZR 22/13 4. BGB: Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers Urteil , IV ZR 104/14 5. WEG: Beschluss der Gemeinschaft über Vorschüssen für Anwaltskosten Urteil , V ZR 26/14 6. RDG: Abtretung einer Forderung durch Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen Urteil , VI ZR 507/13 7. BGB: Anforderungen an wirksame Betriebskostenabrechnung Urteil , VIII ZR 97/14 8. BGB, ZPO: Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung im Urkundenprozess Urteil , VIII ZR 41/14 9. LFGB, BGB: Verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers Urteil , VIII ZR 195/ ZPO: Beweiserhebung auch ohne schlüssige Erklärung des Tatsachenvortrags Beschluss , VIII ZR 34/ InsVV: Zurückbehaltungsrecht im Vergütungsfestsetzungsverfahren Beschluss , IX ZB 90/ BGB: Vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption Urteil , XII ZR 15/ BGB: Illoyale Vermögensminderung des Ausgleichspflichtigen Urteil , XII ZR 194/13 Urteile und Beschlüsse: b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -

2 1. ZPO: Alsbaldige Zustellung einer Klage mit Prozesskostenhilfeantrag Beschluss , III ZR 559/ Abs. 7 ZPO, 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, 234 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art Satz 1 EGBGB, 138 Abs. 4 ZPO, 138 Abs. 4 ZPO, 282 BGB Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) Prozesskostenhilfeantrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein Prozesskostenhilfegesuch befunden wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. April IX ZR 117/03, NJW-RR 2004, 1575). 2. WpHG, KWG: Begriff der Anlagevermittlung Urteil , III ZR 493/13 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG, 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, 43b BRAO, 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, 280 Abs. 1 BGB, 37a WpHG, 652 BGB, Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/22/EWG, 2a Abs. 1 Nr. 1 WpHG a)der Begriff der Anlagevermittlung ist in 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG und 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG inhaltlich gleich zu verstehen. Er unterscheidet sich von demjenigen des bürgerlichen Rechts. b)anlagevermittlung nach dem Gesetz über das Kreditwesen und nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist jede final auf den Abschluss von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gerichtete Tätigkeit (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. Dezember III ZR 73/12, NJW-RR 2014, 307). b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -

3 3. ARB: Auslösung des Rechtsschutzfalls bei Gesetz- oder Pflichtenverstoß eines Dritten Urteil , IV ZR 22/ VVG, 4 ARB 2010, 307 BGB 1.Die Bestimmung in 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen, und bei mehreren Verstößen der erste adäquat-ursächliche maßgeblich sein soll, bedarf der einschränkenden Auslegung. 2.Der Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten, mag er auch die spätere Rechtsverfolgung des Versicherungsnehmers adäquat-kausal begründen, kann nur dann den Rechtsschutzfall auslösen und zeitlich festlegen, wenn bereits ein gesetzliches oder vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Gegner ansteht. 4. BGB: Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers Urteil , IV ZR 104/ BGB, 2317 Abs. 2 BGB, 2212 BGB, 2205 Satz 1 BGB, 2208 Abs. 1 Satz 1 BGB, 2203 bis 2206 BGB, 2317 Abs. 2 BGB, 2078 ff. BGB, 2303 Abs. 1 BGB, 10 Abs. 6 LPartG Der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung durch den Erblasser - auch ein in den Nachlass fallender Pflichtteilsanspruch. 5. WEG: Beschluss der Gemeinschaft über Vorschüssen für Anwaltskosten Urteil , V ZR 26/14 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG, 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, 16 Abs. 8 WEG, 43 WEG, 16 Abs. 2 WEG, 27 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 6 WEG, 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG, 16 Abs. 8 WEG a)die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -

4 gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. b)in diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen. 6. RDG: Abtretung einer Forderung durch Sachverständigen an ein Factoring- Unternehmen Urteil , VI ZR 507/13 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG, 3 RDG, 134 BGB, 134 BGB, 3 RDG, 2 Abs. 2 RDG, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, 3 RDG, 134 BGB Die Abtretung einer Forderung (hier: des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auf Erstattung von Sachverständigenkosten) durch einen Sachverständigen an ein Factoring-Unternehmen, das nicht über eine Registrierung nach 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG verfügt, ist wegen Verstoßes gegen 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG in Verbindung mit 3 RDG gemäß 134 BGB nichtig, wenn das Factoring- Unternehmen nicht das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt. 7. BGB: Anforderungen an wirksame Betriebskostenabrechnung Urteil , VIII ZR 97/ Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 259 BGB, 259 BGB, 562 Abs. 1 ZPO, 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte - Umlage nach "Personenmonaten" erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15. September VIII ZR 181/09, NJW 2010, 3570 und der Senatsbeschluss vom 18. Januar VIII ZR 89/10, WuM 2011, 367). b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -

5 8. BGB, ZPO: Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung im Urkundenprozess Urteil , VIII ZR 41/ Satz 1, 597 Abs. 2 ZPO, 592 Satz 1 ZPO, 592 ZPO, 597 Abs. 2 ZPO, 595 Abs. 2 ZPO, 138 Abs. 3 ZPO, 595 Abs. 2 ZPO Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden. Zu den Anforderungen an substantiiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter. 9. LFGB, BGB: Verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers Urteil , VIII ZR 195/13 24 LFGB, 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, 280 Abs. 1 BGB, 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB a) 24 LFGB ist eine Ausnahmeregelung, die auf der Grundlage von 276 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichend vom Verschuldenserfordernis als Regelform des Vertretenmüssens eine strengere Haftung bestimmt. b)danach haftet der Verkäufer von Futtermitteln, sofern er keine Angaben über die Beschaffenheit des Futters gemacht hat und dieses nicht der handelsüblichen Reinheit und Unverdorbenheit entspricht, dem Käufer gemäß 280 Abs. 1 BGB, 24 LFGB verschuldensunabhängig auf Schadensersatz. c)im Hinblick auf den Ausnahmecharakter des 24 LFGB erstreckt sich die verschuldensunabhängige Haftung des Futtermittelverkäufers nicht auf Fälle, in denen lediglich der Verdacht besteht, dass das gelieferte Futtermittel nicht der handelsüblichen Reinheit und Unverdorbenheit entspricht. d)der auf konkreten Tatsachen beruhende, nicht auszuräumende Verdacht einer erheblichen Kontamination des gelieferten Futtermittels, welches zur Verfütterung an der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere bestimmt ist, ist als Sachmangel im Sinne des 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB anzusehen. Insoweit kommt eine Verschuldenshaftung des Verkäufers nach 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB in Betracht. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -

6 10. ZPO: Beweiserhebung auch ohne schlüssige Erklärung des Tatsachenvortrags Beschluss , VIII ZR 34/ Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, 546a Abs. 1 BGB, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, 286 Abs. 1 ZPO, 573 BGB Von einer Beweiserhebung darf grundsätzlich nicht bereits deswegen abgesehen werden, weil die beweisbelastete Partei keine schlüssige Erklärung dafür liefert, weswegen eine von ihr behauptete mündliche oder stillschweigende Vereinbarung keinen Eingang in den schriftlichen Vertrag gefunden hat. Denn der Grad der Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsschilderung ist für den Umfang der Darlegungslast regelmäßig ohne Bedeutung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Oktober VIII ZR 125/11, NJW 2012, 382 Rn. 23). Das Fehlen einer schlüssigen Erklärung spielt daher in aller Regel erst im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Prozessstoffs eine Rolle. 11. InsVV: Zurückbehaltungsrecht im Vergütungsfestsetzungsverfahren Beschluss , IX ZB 90/ Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, 6, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 64 Abs. 3 InsO, 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, 64 Abs. 3 InsO, 64 Abs. 1 InsO, 8 Abs. 1 Satz 1 InsVV, 64 Abs. 1 InsO, 8 Abs. 1 Satz 1 InsVV Im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch den Rechtspfleger kann ein zugunsten der Masse geltend gemachtes, auf einen streitigen Gegenanspruch gestütztes Zurückbehaltungsrecht nicht berücksichtigt werden. 12. BGB: Vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption Urteil , XII ZR 15/ b BGB, 536, 536 a BGB, 242 BGB, 536, 536 a BGB, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 a)die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus 536, 536 a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 13. Juli VIII ZR 230/68 - NJW 1970, 1740). b)nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 6 -

7 Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des 536 b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des 242 BGB im Einzelfall nicht aus. 13. BGB: Illoyale Vermögensminderung des Ausgleichspflichtigen Urteil , XII ZR 194/ Abs. 2 Satz 2 BGB, 1378 Abs. 2 BGB, 1378 Abs. 2 BGB, 1384 BGB, 1384 BGB, 1378 Abs. 2 BGB, 528 BGB, 1365 BGB, 1384 BGB, 1378 Abs Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach sich das für die Begrenzung der Ausgleichsforderung maßgebliche Vermögen des Ausgleichspflichtigen in Fällen der illoyalen Vermögensminderung um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag erhöht, findet keine Anwendung, wenn die Ehe vor dem 1. September 2009 rechtskräftig geschieden worden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 16. Juli XII ZR 108/12 - FamRZ 2014, 1610). b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 7 -

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