Tagesordnung: Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig. Eröffnung und Begrüßung Feststellung der Beschlussfähigkeit

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1 Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 07. Jänner 2009 Zahl: 01/2009 Zweite Sitzung gemäß 48 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 zur neuerlichen Beratung der Punkte 9 bis 11, 13 bis 24 und 27 bis 30 der Gemeinderatssitzung vom Ort: Beginn: Ende: Aula der Hauptsschule II, Kirchenplatz 7, 2120 Wolkersdorf 20:30 Uhr 22:50 Uhr Die Einladung erfolgte mittels Einladungskurrende und -Zustellung. Die Einladung wurde öffentlich kundgemacht. Von den Mandataren waren anwesend: 1 GR. DI. Norbert Heurteur VP 16 GR. Jürgen Maier VP 2 Vzbgm. DI. Anna Steindl VP 17 GR. Anton Kirchner VP 3 STR. Mag. Kurt Hackl VP 18 GR. Richard Rötzer VP 4 STR. Josef Pumberger VP 19 GR. Ernst Halkort VP 5 STR. DI. Johannes Wolf VP 20 GR. Elisabeth Fischer SPÖ 6 STR. Gottfried Hirschbüchler VP 21 GR. Erich Löffler SPÖ 7 STR. Karl Kysela SPÖ 22 GR. Franz Pfaffl SPÖ 8 STR. Maximilian Schleifer SPÖ 23 GR. Christian Hochmeister SPÖ 9. STR. Monila Edinger SPÖ 24 GR. MBA Thomas Galos SPÖ 10. STR. Christian Schrefel WUI 25 GR. Johann Mauser SPÖ 11. GR. Harald Schmölz VP 26 GR. Maria Vogt WUI 12. GR. Ing. Alfred Hiller VP 27 GR. Friedrich de Vries 13. GR. Ing. Willibald Knie VP 28 Fried GR. Vri Susanne Schmidinger WUI frf 14 GR. Rudolf Maurer VP 29 GR. Friedrich Gepp FPÖ 15 GR. Hannes Linzbauer VP WUI Außerdem waren anwesend: Schriftführer: Ing. Franz Holzer OV Sebastian Neid, OV Franz Robl Entschuldigt waren: -- Vorsitzender: Bgm. DI Norbert Heurteur F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 1 von 16

2 Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte der Gemeinderatssitzung vom : 9) Änderung des Bebauungsplanes in der KG Obersdorf 10) Bericht des Umweltgemeinderates 11) Abschluss von Kaufverträgen zum Verkauf von Baugrundstücken im Aufschließungsgebiet Feldgasse/Schlosshohlweg. 13) Neuverpachtung des Restaurants Schlossparkstuben 14) Neuverpachtung der Grünlandparzelle 2889 im Ried Triebacker, KG Obersdorf 15) Einvernehmliche Kündigung des Mietvertrages mit dem forumschlosswolkersdorf und Genehmigung eines neuen Kooperationsvertrages 16) Genehmigung eines Kooperationsvertrages mit dem Kulturverein BABÜ zur Veranstaltung des Art Events 17) Kooperationsvertrag mit dem Festspielverein Schloss Wolkersdorf 18) Kooperationsvertrag mit dem Verein Foto Fluss 19) Genehmigung der Tarife zur Vermietung von Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf 20) Abschluss eines Fernwärmeanschlussvertrages für das Schloss Wolkersdorf 21) Auftragsvergabe - Informationsportal Wolkersdorf 22) Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung und Neuausstattung des Musikproberaumes im Kultursaal 23) Genehmigung der Satzungen zur Gründung des Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel 24) Grundsatzbeschluss über die Anschaffung von Feuerwehrautos 27) Grundeinlösung für den Feldwegebau Am Wasserlauf in Obersdorf 28) Ankauf von Ersatzfahrzeugen 29) Genehmigung einer Grundabtretung in Münichsthal (Ersitzung Leopold Kriha) 30) Beurkundung einer geringwertigen Abtretung gem. 13 Liegenschaftsteilungsgesetz mit der GZ A 334/2008 F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 2 von 16

3 Verlauf der Sitzung: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 9) Änderung des Bebauungsplanes in der KG Obersdorf Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt den Bebauungsplan für die Katastralgemeinde Obersdorf zu ändern: Der Entwurf wurde gemäß 72, Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f. durch sechs Wochen, vom bis im Rathaus, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Durch eine Kundmachung und eine ortsübliche Verständigung wurde auf die Auflage und auf die Berechtigung zur Abgabe schriftlicher Stellungnahmen hingewiesen. Zum Entwurf ist eine Stellungnahme im Stadtamt eingelangt. Die Unterzeichner der gegenständlichen Stellungnahme sprechen sich offensichtlich irrtümlich gegen eine "Änderung des Flächenwidmungsplanes" aus. ( Einspruch gegen die Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung des Gemeinde Grundstückes Gdst.Nr. 1340/2 KG Obersdorf zur Errichtung eines Vereinslokales der Studentenverbindung Herulia ). Das derzeit laufende Änderungsverfahren zum Bebauungsplan im gegenständlichen Bereich ist jedoch mit keinen Abänderungen des Flächenwidmungsplanes verbunden. Wie in dem im Oktober 2008 vom Raumplaner DI Siegl verfassten Erläuterungsbericht angeführt, ist mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes seitens der Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt, die Bebaubarkeit der Grundstücke mit den Parz.Nrn. 1340/2 bzw. 1341/2 (KG Obersdorf) zu verbessern. Die derzeit rechtskräftige Widmungsart Bauland-Wohngebiet (BW) und damit der in der Stellungnahme angesprochene Flächenwidmungsplan werden jedoch nicht geändert. Somit ergeben sich auch keine Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten für die betreffenden Grundstücke im Sinne des NÖ-ROG 1976 idgf. (vgl. 16 Abs.1 Z.1). Weiters kann festgestellt werden, dass die Entscheidung der Stadtgemeinde Wolkersdorf, an welche Nutzer/Käufer das betreffende Grundstück überlassen bzw. veräussert wird, weder mit dem Regelungsinhalt des Bebauungsplanes noch des Flächenwidmungsplanes in Zusammenhang steht. Die von einem angenommenen, zukünftigen Gebäude bzw. einer Nutzung auf dem betreffenden Grundstück ausgehenden Emissionen können ebenfalls nicht über den Bebauungsplan geregelt werden, sondern wären im Zuge eines ev. zukünftigen bau- bzw. gewerberechtlichen Verfahrens abzuklären. Zusammenfassend ist auszuführen, dass eine Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme im Rahmen des gegenständlichen Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan der Stadtgemeinde Wolkersdorf daher nicht möglich. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 3 von 16

4 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahme folgende V E R O R D N U N G 1: Aufgrund der der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f. wird der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Wolkersdorf in der Katastralgemeinde Obersdorf abgeändert. 2: Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen Grundflächen ist der mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen schwarz-rot Darstellung (PZ.: WOLK BÄ , verfasst von DI Karl Siegl, Gschwandnergasse 26/2, 1170 Wien) zu entnehmen. 3: Die Plandarstellung liegt im Rathaus Wolkersdorf während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 4: Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmung über den Beschluss: Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen. Für den Antrag stimmen: Die Mitglieder der VP, GR. Friedrich Gepp, GR. Friedrich de Vries Gegen den Antrag stimmen: GR. Susanne Schmidinger, GR. Maria Vogt, STR. Christian Schrefel, GR. Johann Mauser Stimmenthaltungen: STR. Karl Kysela, STR. Maximilian Schleifer, STR. Monika Edinger, GR. Erich Löffler, GR. Elisabeth Fischer, GR. MBA Thomas Galos, GR. Christian Hochmeister, GR. Franz Pfaffl 10) Bericht der Umweltgemeinderates UGR Gepp berichtet über seine Tätigkeit im Jahr Der Bericht liegt schriftlich vor und wird dem Protokoll beigelegt. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 4 von 16

5 11) Abschluss von Kaufverträgen zum Verkauf von Baugrundstücken im Aufschließungsgebiet Feldgasse / Schlosshohlweg, 2. Bauabschnitt a) Käuferin: Sylvia Ziganek Die Kaufinteressentin Frau Sylvia Ziganek hat sich gemäß Teilungsplan des Geometers DI Lebloch vom , GZ 5979/2006 zum endgültigen Kauf der Parzelle 274/45, KG Wolkersdorf im Ausmaß von 769 m² zum Preis von 153,00/m² entschlossen. Von Notar Dr. Friedschröder wurde ein Kaufvertrag samt Treuhandvereinbarung erstellt. Der Vertrag und die Treuhandvereinbarung liegen während der Sitzung zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat genehmigt den während der Sitzung aufliegenden Kaufvertrag zum Verkauf des Bauplatzes Gst.Nr. 274/45, KG Wolkersdorf mit einem Ausmaß von 769 m² an Frau Sylvia Ziganek, wohnhaft in 1160 Wien, Wilhelminenstraße 128, sowie die dem Kaufvertrag beiliegende Treuhandvereinbarung. b) KäuferIn Dr. Hermann und Mag. Sophia Forster: Die Kaufinteressenten Herr Dr. Hermann und Frau Mag. Sophia Forster haben sich gemäß Teilungsplan des Geometers DI Lebloch vom , GZ 5979/2006 zum endgültigen Kauf der Parzelle 274/39, KG Wolkersdorf im Ausmaß von 738 m² zum Preis von 153,00/m² entschlossen. Von Notar Dr. Friedschröder wurde ein Kaufvertrag samt Treuhandvereinbarung erstellt. Der Vertrag und die Treuhandvereinbarung liegen während der Sitzung zur Einsichtnahme auf. Der Gemeinderat genehmigt den während der Sitzung aufliegenden Kaufvertrag zum Verkauf des Bauplatzes Gst.Nr. 274/39, KG Wolkersdorf mit einem Ausmaß von 738 m² an Herrn Dr. Hermann und Frau Mag. Sophia Forster, beide wohnhaft in 1090 Wien, Schulz-Strassnitzki-Gasse 4/10, sowie die dem Kaufvertrag beiliegende Treuhandvereinbarung. c) KäuferIn Dr. Günter Mader und Dr. Christina Hubinger: Die Kaufinteressenten Herr Dr. Günter Mader und Dr. Christina Hubinger haben sich gemäß Teilungsplan des Geometers DI Lebloch vom , GZ 5979/2006 zum endgültigen Kauf der Parzelle 274/38, KG Wolkersdorf im Ausmaß von 644 m² zum Preis von 153,00/m² entschlossen. Von Notar Dr. Friedschröder wurde ein Kaufvertrag samt Treuhandvereinbarung erstellt. Der Vertrag und die Treuhandvereinbarung liegen während der Sitzung zur Einsichtnahme auf. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 5 von 16

6 Der Gemeinderat genehmigt den während der Sitzung aufliegenden Kaufvertrag zum Verkauf des Bauplatzes Gst.Nr. 274/38, KG Wolkersdorf mit einem Ausmaß von 644 m² an Herrn Dr. Günter Mader und Dr. Christina Hubinger, beide wohnhaft in 2120 Wolkersdorf, Annagasse 2, sowie die dem Kaufvertrag beiliegende Treuhandvereinbarung. 13 ) Neuverpachtung des Restaurants Schlossparkstuben Das im Gemeindebesitz befindliche Restaurant Schlossparkstuben samt Kantine der Kunsteisbahn wurde zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Kundmachung erfolgte ortsüblich an den Anschlagtafeln und auf der Homepage. Die Ausschreibung wurde allen Gastwirtschaften in Wolkersdorf zugestellt und in den lokalen Printmedien wie Kurier, NÖN, Bezirksblatt und einschlägigen Fachmagazinen veröffentlicht. Insgesamt haben sich vier Interessenten schriftliche beworben. Nach Prüfung der Bewerber und Durchführung eines Hearings wurde von der Dr. Auer Unternehmensberater GmbH. ein Bericht erstellt. Der Bericht liegt zur Einsichtnahme auf. Gemäß dem Ergebnis des Berichtes und der darin enthaltenen Beurteilung wird vorgeschlagen das Restaurant Schlossparkstuben samt Kantine der Kunsteisbahn an Herrn Walter Pfeiffer, Siedlungsstraße 4, 2122 Münichsthal zu verpachten. In Zusammenarbeit mit der Dr. Auer Unternehmensberatung GmbH. wurde ein Pachtvertrag erstellt. Der Pachtvertrag liegt zur Beschlussfassung während der Sitzung auf. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel verpachtet das Restaurant Schlossparkstuben und die Kantine auf der Kunsteisbahn an Herrn Walter Pfeifer, Siedlungsstraße 4, 2122 Münichsthal. Der diesbezüglich erstellte und während der Sitzung aufliegende Pachtvertrag wird genehmigt. 14) Neuverpachtung der Grünlandparzelle 2889 im Ried Triebacker, KG Obersdorf Der bisherige Pächter der Ackerfläche mit der Parzellen Nr. 2889, KG Obersdorf im Ried Triebacker hat seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund Pensionierung stillgelegt. Es soll eine Neuverpachtung erfolgen. Herr Gindl Josef, Hauptstraße 38, 2120 Obersdorf hat sein Interesse bekundet. Es wird empfohlen die Fläche an Herrn Gindl zu verpachten. Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Parzelle 2889, KG Obersdorf an Herrn Gindl Josef, Hauptstraße 38, 2120 Obersdorf. Der Abschluss des diesbezüglich erstellten und während der Sitzung aufliegenden Pachtvertrages wird genehmigt. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 6 von 16

7 15) Einvernehmliche Kündigung des Mietvertrages mit dem forumschlosswolkersdorf und Genehmigung eines neuen Kooperationsvertrages Mit dem Kulturverein forumschlosswolkersdorf ist man übereingekommen, dass der bestehende Mietvertrag betreffend die Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf einvernehmlich aufgelöst werden soll. Weiters wurde mit dem forumschlosswolkersdorf ein Kooperationsvertrag aus verhandelt. Der Verein verpflichtet sich auf die Dauer von drei Jahren das Schloss Wolkersdorf mit einem Kulturprogramm in Sinne der Vereinsstatuten zu beleben. Die Stadtgemeinde sichert dem Verein eine jährlich fixe Kulturförderung, administrative Unterstützung und die kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf zu. Weiters wird dem Verein ein Vornutzungsrecht bei der Belegung der Räumlichkeiten im Schloss eingeräumt. Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Beschlussfassung auf. Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des während der Sitzung aufliegenden Kooperationsvertrags mit dem Kulturverein forumschlosswolkersdorf. 16) Genehmigung eines Kooperationsvertrages mit dem Kulturverein BABÜ zur Veranstaltung des Art Events Der Verein BABÜ veranstaltet alljährlich den Art Event im Zentrum von Wolkersdorf. Um die Veranstaltung für die nächsten Jahre abzusichern, soll ein Kooperationsvertrag erstellt werden, der dem Verein die Kulturförderung und die Unterstützung der Gemeinde auf die Dauer der nächsten drei Jahre sichert. Der Kooperationsvertrag liegt zur Beschlussfassung während der Sitzung auf. Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des während der Sitzung aufliegenden Vertrages mit dem Kulturverein BABÜ zur Veranstaltung des ART EVENTS in den Jahren 2009, 2010 und Weiters soll im Jahr 2009 im Sinne 40 Jahre Stadterhebung zu der im Vertrag festgesetzten Förderung ein außerordentlicher Betrag in Höhe von 3000,00 gewährt werden. Das Programm und die organisatorischen Rahmenbedingungen sind zwischen dem Veranstalter und der Stadtgemeinde in einer gesonderten Vereinbarung festzuhalten. 17) Kooperationsvertrag mit dem Festspielverein Schloss Wolkersdorf für die Kultursommersaison 2009 Der Festspielverein Schloss Wolkersdorf plant den Kultursommer nicht nur im Jahr 2009, sondern auch noch in den Jahren 2010 und 2011 durchzuführen. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 7 von 16

8 Es wurde daher ein Kooperationsvertrag für die Jahre 2009, 2010 und 2011 erstellt. Der Vertrag liegt zur Beschlussfassung während der Sitzung auf. Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des während der Sitzung aufliegenden Kooperationsvertrages mit dem Festspielverein Schloss Wolkersdorf zur Durchführung des Kultursommers 2009, 2010 und ) Kooperationsvertrag mit dem Verein Foto Fluss Der Verein Fluss NÖ Initiative für Foto und Medienkunst führt mehrmals pro Jahr international angesehene Ausstellungen und Workshops im Schloss Wolkersdorf durch. Bisher hatte der Verein die Ausstellungsräumlichkeiten und den Veranstaltungssaal ohne vertragliche Regelung über das forumschlosswolkersdorf kostenlos genutzt. Über die Nutzung der Büroräumlichkeiten liegt ein Pachtvertrag aus dem Jahr 1990 vor. Der Pachtvertrag wird einvernehmlich per gekündigt und ab dem soll ein neuer Kooperationsvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren dem Verein die kostenlose Nutzung der Ausstellungsräumlichkeiten, sowie die Nutzung der Büroräumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf wie bisher ermöglichen. Der Vertrag liegt während der Sitzung zur Einsicht auf. Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des während der Sitzung aufliegenden Kooperationsvertrag mit dem Verein Foto Fluss zur Nutzung von Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf. 19) Genehmigung der Tarife zur Vermietung von Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf Zukünftig soll der Veranstaltungssaal, die Galerie I, die Galerie II, die Marek Räume und die Räume des ehemaligen Club Creativs von der Stadtgemeinde für Kunst- oder Kulturveranstaltungen und für die Feier von Jubiläen-, Geburtstags-, Weihnachts- oder Hochzeitsfeierlichkeiten gegen Entgelt privaten Nutzern oder Vereinen mit Wohnsitz bzw. Vereinssitz in Wolkersdorf zur Verfügung gestellt werden. Den einzelnen Nutzern sind ein Entgelt und ein Beitrag für die Endreinigung in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Entgeltes ist vom Gemeinderat festzulegen. Die Vermietung erfolgt durch die Stadtgemeinde und kann bei offensichtlich missbräuchlicher oder nicht widmungsgemäßer Nutzung abgelehnt werden. Der Gemeinderat beschließt folgende Tarife für die Vermietung von Räumlichkeiten im Schloss Wolkersdorf: F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 8 von 16

9 Tarif pro Tarif pro Stunde: Tag: Marek Räume samt Vorraum und WC: 80,00 Veranstaltungssaal samt Buffet, Künstlergarderobe, Gang und WC: 9,00 108,00 Galerie I 80,00 Galerie II 80,00 Ehemals Club Creativ: 3,50 42,00 Hof 2,00 25,00 Für die Endreinigung werden jeweils die am Markt üblichen Stundensätze inkl. Betriebsaufwand und Mwst. verrechnet (derzeit 23,00 inkl. Mwst. / Stunde). 20) Abschluss eines Fernwärmeanschlussvertrages für das Schloss Wolkersdorf Das Schloss Wolkersdorf soll mittel- bis langfristig aus Gründen des Klimaschutzes an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die Biomasse Wolkersdorf als einziger Betreiber eines Fernwärmenetzes in Wolkersdorf hat der Stadtgemeinde ein Angebot und einen Vertrag vorgelegt. Die Kosten des Anschlusses betragen inklusive Wärmeübergabestation ,00 zuzüglich Mwst. Der Vertrag liegt zur Einsicht während der Sitzung auf. Für die Inbetriebnahme und Herstellung der stufenweise angepassten Anschlusswerte fallen je nach Inanspruchnahme folgende Kosten an: Bis 20 KW 3.200, bis 300 KW ,00 und bis 600 KW ,00 Die bauliche und technische Umrüstung sollen im Rahmen der Schlossrevitalisierung erfolgen. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. schließt mit der Biomasse Wolkersdorf GmbH & Co KEG, Boindlfeld/Heizwerk, 2120 Obersdorf den während der Sitzung zur Einsicht aufliegenden Fernwärmeanschlussvertrag für das Schloss Wolkersdorf ab. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 9 von 16

10 21) Auftragsvergabe - Informationsportal Wolkersdorf Die Stadtgemeinde Wolkersdorf i Wv. hat die Neugestaltung der Homepage sowie die Programmierung und Einbindung eines Raumreservierungssystems ausgeschrieben. Insgesamt wurden sieben Bieter zur Angebotslegung eingeladen, vier Firmen haben ein Angebot termingerecht abgegeben: Die Offerteröffnung erfolgte am im Stadtamt mit folgendem Ergebnis: Bieter: GEMDAT NÖ Dorn edv Dienstleistungen ,00 Studios Digital ,00 Gizmocraft ,00 Angebotssumme ohne Mwst ,00 zuzüglich Wartungskosten Beim Angebot der Fa. Gemdat wurden abweichend vom Ausschreibungstext einige Änderungen und Anmerkungen angebracht: Für das CMS System und für das Reservierungssystem fallen laufende Wartungskosten wie folgt an: Wartung, Webspace und Webhosting für RIS Kommunal 3.0 Die Kosten für das RIS Reservierungssystem betragen 99,90 / Monat 10,70 / Monat. Bei einer Standzeit von 3 Jahren ergibt das Kosten in Höhe von 3.981,60 somit wären die Gesamtkosten einschließlich Wartung für eine Standzeit von drei Jahren ,00. Das CMS läuft nur auf den Servern der Fa. RIS. Die Quellcodes werden nicht übergeben. Das Reservierungssystem kann von fachkundigen Dritten nicht verändert oder erweitert werden. Bei der Übernahme der Daten der bestehenden Homepage ist nur die Bearbeitung von 10 Bildern enthalten. Zusätzliche Leistungen sind im Angebot enthalten: z.b.: Fotogalerie, Content Sydizierung mit help.gv.at Lebenslagen udgl. Beurteilung: Rechnet man die monatlichen Kosten ohne Zinsen ein, so sind die Firmen Gemdat und Dorn edv Dienstleistungen zumindest nach einer Laufzeit von drei Jahren preislich annähernd gleich zu setzen. Ein leichter Preisvorteil der gemdat NÖ ist jedoch gegeben, da die Gemeinde noch geringe Kosten für den Webspace bei einem Provider einrechnen muss. Das Angebot der Fa. gemdat NÖ kann preislich als das günstigste Angebot gewertet werden, bietet einige Zusatzmodule, mit der Einschränkung eines nicht offenen Systems. Beim Reservierungssystem sind aufgrund des hohen Preisunterschiedes und gemäß F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 10 von 16

11 nachträglicher Anfrage Einschränkungen gegeben, wobei seitens der Fa. gemdat NÖ per mitgeteilt wurde, dass die in der Ausschreibung angeführten Anforderungen an das Reservierungssystem ohne Verrechnung neu programmiert und somit erfüllt werden. Aufgrund der Tatsache, dass seitens der Fa. gemdat NÖ die Quellcodes nicht frei gegeben sondern lediglich bei einem Notar hinterlegt werden und der Server nicht frei wählbar ist, ist das Angebot von der Vergabe auszuscheiden. Das Angebot der Fa. Dorn ist entsprechend der Ausschreibung komplett und vollständig. Es weist einen höheren Preis auf als jenes der Fa. gemdat NÖ. Bei Betrachtung der Gesamtkosten (Anschaffungskosten plus laufende Kosten) ergibt sich nach einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren ungefährer Kostengleichstand mit der Fa. gemdat NÖ. Das System ist offen, die Quellcodes werden preisgegeben. Zusätzliche Wartungskosten fallen keine an. Die Angebot der Firmen Studios Digital und der Fa. gizmokraft sind entsprechend der Ausschreibung komplett und vollständig weisen jedoch einen höheren Preis auf. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. beauftragt die Fa. Dorn edv Dienstleistungen mit der Herstellung eines Infoportals und eines Veranstaltungsort - Raumreservierungssystems. Grundlage der Auftragsvergabe ist das vorliegende Angebot mit den darin enthaltenen Leistungen und einem Gesamtpreis von ,00 zuzügl. Mwst. 22) Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung und Neuausstattung des Musikproberaumes im Kultursaal Im Kultursaal befindet sich im Keller der Musikproberaum des Musikvereines Obersdorf. Der Musikverein beabsichtigt die Erneuerung des Fußbodens, der Beleuchtung, den Einbau einer Lüftungsanlage, sowie die Erneuerung der Tonanlage und den Ankauf von erforderlichen Einrichtungsgegenständen. Die Gesamtkosten betragen gemäß den vom Musikverein vorgelegten Angeboten und Kostenaufstellungen ,00. Der Musikverein wird Eigenleistungen in Höhe von ,00 erbringen und ersucht die Stadtgemeinde um einen außerordentlichen Finanzierungszuschuss in Höhe von insgesamt ,00 aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010 wie folgt: 2008: 7.000, : , : ,00 Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung von jährlichen Finanzierungszuschüssen an den Musikverein Obersdorf wie oben angeführt zur Sanierung des Musikproberaumes im F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 11 von 16

12 Kultursaal. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Zuschüsse ist durch Vorlage saldierter Rechnungen zu erbringen. 23) Genehmigung der Satzungen zur Gründung des Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Liegenschaft Bonetti in der Rudolfgasse zu verkaufen und den Erlös des Verkaufes in einen noch zu gründenden Sozialfonds einzubringen. Weiters sollen in den Sozialfonds jene Gelder eingebracht werden, welche vom Stadtrat im Zuge der Aktion Ich für dich du für mich für in Not geratenen Familien und Menschen mit Hauptwohnsitz in Wolkersdorf verwaltet werden. Der Verkaufserlös der Liegenschaft Bonetti beträgt ,00. An Spendengeldern der Aktion Ich für die du für mich sind 6.357,80 vorhanden. Zur Gründung des mildtätigen Fonds ist die Abgabe einer unwiderruflichen Fondserklärung erforderlich und ist die Satzung vom Gemeinderat zu beschließen. a) Unwiderrufliche Fondserklärung zur Gründung eines mildtätigen Fonds mit dem Namen Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel. Erklärung des Fondsgründers Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel widmet einen Betrag von ,80 (Achtundneunzigtausendachthundertachtzig EURO und achtzig Cent) für die Errichtung eines Fonds mit dem Sitz in 2120 Wolkersdorf im Weinviertel. Der Fonds soll den Namen erhalten. Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel Der Wirkungsbereich des Fonds erstreckt sich ausschließlich auf Menschen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel. Der Fonds hat folgenden mildtätigen Zweck: Unterstützung von in Not geratenen Menschen. Die Verwaltung des Fonds soll durch ein Kuratorium, bestehend aus den jeweiligen Mitgliedern des Stadtrates der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel sowie dem/der BürgermeisterIn und je einem Mitglied des Gemeinderates jener Wahlparteien, die nicht im Stadtrat, jedoch im Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel vertreten sind und Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Neid, erfolgen. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 12 von 16

13 Es wird vorgeschlagen, dass Herr Stadtamtsdirektor Ing. Franz Holzer, Goldschmiedgasse 4, 2120 Wolkersdorf, zum Fondskurator bestellt wird, der mit seiner Bestellung einverstanden ist. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel gibt diese Fondserklärung gemäß Beschluss des Gemeinderates vom unwiderruflich ab. b) Genehmigung der Satzung des Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel Vom Fondskurator wurde im Sinne der Fondserklärung des Gemeinderates eine Satzung für den Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel erstellt. Die Satzung liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme und Beschlussfassung auf. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel genehmigt die während der Sitzung aufliegende Satzung des Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel. c) Laufende Geschäftsführung des Fonds Für die laufende Geschäftsführung des Fonds kann mit Zustimmung des Gemeinderates ein Mitarbeiter der Gemeinde herangezogen werden. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel stellt dem Kuratorium des Sozial- und Familienfonds der Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel für die laufende Geschäftsführung einen Mitarbeiter der Gemeinde zur Verfügung. 24) Grundsatzbeschluss über die Anschaffung von Feuerwehrautos In der Unterabschnittssitzung der Freiwilligen Feuerwehren am 7. Mai 2008 wurde mit den Feuerwehren ein Ankaufsplan zur Anschaffung von neuen Fahrzeugen beraten, um eine langfristige Planung zu ermöglichen. Für die FF Münichsthal ist der Ankauf eines Löschfahrzeuges und für die FF Wolkersdorf der Ankauf eines Rüstlöschfahrzeuges erforderlich. Das Fahrzeug für die FF Münichsthal soll im Jahr 2010 und das Fahrzeug für die FF Wolkersdorf soll im Jahr 2011 angekauft werden. Die Finanzierungsbeiträge der Stadtgemeinde sollen für Münichsthal im Jahr 2011 und für Wolkersdorf im Jahr 2012 budgetiert werden. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 13 von 16

14 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. genehmigt grundsätzlich die Anschaffung von Fahrzeugen für die FF Münichsthal und die FF Wolkersdorf wie oben beschrieben nach Maßgabe der finanziellen Mittel und nach Maßgabe der budgetären Situation. Vor dem Ankauf ist die Finanzierung mit den einzelnen Feuerwehren und den Förderstellen abzusichern. 27) Grundeinlösung für den Feldwegebau Am Wasserlauf in Obersdorf Der Feldweg Am Wasserlauf in Obersdorf soll ausgebaut und befestigt werden. Da Grundgrenzen nicht klar ersichtlich waren um im Grenzkataster nicht eingetragen sind wurde eine Vermessung samt Grundgrenzverhandlung durchgeführt. Von der Grundeigentümerin Elfriede Gindl ist der Erwerb von ca. 49 m² erforderlich. Frau Gindl hat dem Verkauf zugestimmt und es wurde ein Übereinkommen zur Grundeinlösung erstellt. Das Übereinkommen liegt während der Sitzung zur Einsichtnahme und Beschlussfassung auf. Der Gemeinderat genehmigt die Grundeinlösung von ca. 49 m² entlang des Feldweges Am Wasserlauf in Obersdorf von Frau Elfriede Gindl, Sechshauserstraße 14, 2211 Pillichsdorf gemäß dem diesbezüglich erstellten und während der Sitzung aufliegenden Übereinkommen. 28) Ankauf von Ersatzfahrzeugen Der bisher vom Stadtamt verwendete PKW der Marke Opel Kadett (Baujahr 1985) musste aus Altersgründen ausgeschieden werden. Ebenso ist der noch in Verwendung stehende VW Golf Diesel mit zwanzige Jahren Nutzungsdauer zu ersetzen. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom soll nach Sammlung von weiteren Erfahrungswerten ein Elektrofahrzeug für den innerörtlichen Verkehr angeschafft werden. Um jedoch auch größere Distanzen mit bis zu fünf Fahrgästen bewältigen und kleinere Transporte durchführen zu können, ist die sofortige Anschaffung eines benzinbetriebenen Fahrzeuges erforderlich. Es wurden einige Richtangebote eingeholt. Die Preise bei einschlägigen neuen Fahrzeugen bewegen sich zwischen ,00 und ,00. Da das Fahrzeug jedoch rasch lieferbar sein soll und günstige Tagesangebote auch gebrauchter Fahrzeuge zu berücksichtigen sind wird vorgeschlagen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, für das Stadtamt ein Ersatzfahrzeug bis zu einem Preis von maximal ,00 anzuschaffen. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 14 von 16

15 Der Gemeindrat ermächtigt den Bürgermeister mit der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges für das Stadtamt bis zu einem Preis von ,00. Bei der Anschaffung des Fahrzeuges ist auf geringen Treibstoffverbrauch und möglichst geringe CO 2 Emissionen zu achten. 29) Genehmigung einer Grundabtretung in Münichsthal (Ersitzung Leopold Kriha) Herr Dipl. Ing. Leopold Kriha, Schubertstraße 13, 2100 Korneuburg hat mit Schreiben vom bei der Stadtgemeinde einen Antrag um Abtretung eines Teilstückes der Parzelle 661, in der KG Münichsthal im Ausmaß von 8m² ersucht. Es handelt sich dabei um den hinteren Gartenbereich seiner Liegenschaft in 2122 Münichsthal, Hauptstraße 37, der bereits vom Vorbesitzer seines Vaters vor ca. 50 Jahren mit einem Schuppen verbaut wurde. In einem Teilungsplan vom ist der beschriebene Grundstücksteil bereits als verbaute Fläche gekennzeichnet. Es liegt ein Vermessungsplanentwurf vor, in dem die Fläche als Teilfläche 2 mit einem Ausmaß von 8 m² ausgewiesen ist. Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat die Ersitzung bestätigt und anerkennt. Der Gemeinderat anerkennt und bestätigt die Ersitzung der im aufliegenden Vermessungsplanenwurf ausgewiesenen Teilfläche 2 der Parzelle 661, KG Münichsthal im Ausmaß von 8 m² durch die Grundeigentümerin der Parzellen Nr..169, EZ Der Gemeinderat anerkennt das Eigentumsrecht von Dipl. Ing. Leopold Kriha an der genannten Teilfläche und bewilligt die Einverleibung des Eigentumsrechtes nach vorhergehender Grundstücksteilung und abschreibung. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich zur lastenfreien Übergabe. Sämtliche Kosten für die Erstellung der Urkunde, der erforderlichen Teilungspläne und Eintragungsgebühren, sonstiger Abgaben und Gebühren sind von Dipl. Ing. Leopold Kriha zu tragen. 30) Beurkundung einer geringwertigen Abtretung gem. Liegenschaftsteilungsgesetz mit der GZ A 334/2008 Bei der Liegenschaft Parzelle 1340/2, EZ 10 Grundbuch Obersdorf (Parzelle neben dem Lagerhaus in der Bahnstraße) ist aufgrund der Festlegungen im Flächenwidmungsplan die Abtretung von Gemeindegrund im Ausmaß von 22m² in das öffentlichen Gut der Stadtgemeinde erforderlich. Es wurde ein Teilungsplan von DI Lebloch mit der Geschäftszahl 6812/2008 erstellt. Die Abtretung soll gemäß 13 Liegenschaftsteilungsgesetz durchgeführt werden. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 15 von 16

16 Der Gemeinderat genehmigt die Zuschreibung des Trennstückes 2 der Parzelle 1340/2, EZ 10 Grundbuch Obersdorf im Ausmaß von 22m² in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Wolkersdorf, Parzelle 2220/2, EZ 282 Grundbuch Obersdorf gemäß der diesbezüglich erstellten und während der Sitzung aufliegenden Beurkundung des Bundesamtes für Vermessung mit der Geschäftszahl A 334/2008 vom Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung des Gemeinderates Am genehmigt. F:\wu\STADTAMT\Gemeinderatsprotokolle\ÖffentlicheProtok\PROTO2009\P doc Seite 16 von 16

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