Hauptversammlung im digitalen Zeitalter: Status quo, Entwicklungen, Zukunftsaussichten auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen
|
|
- Günter Fleischer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hauptversammlung im digitalen Zeitalter: Status quo, Entwicklungen, Zukunftsaussichten auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen 1 Deutsche Börse AG Stocks & Standards-Workshop Hauptversammlungssaison 2016 am Mittwoch, den 16. September 2015
2 RÜCKBLICK DIGITALISIERUNG DER HV 2
3 HAUPTVERSAMMLUNG IM DIGITALEN ZEITALTER // RÜCKBLICK Zeitraffer Rechtsgrundlagen der Digitalisierung 2001: Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (NaStraG) Schriftform für Vollmachten, Satzung kann Erleichterungen bestimmen Manifestierung Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 2002: Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) Einführung (elektronischer) Bundesanzeiger Teilnahme von AR-Mitgliedern an HV per Bild- und Tonübertragung (Satzungsautonomie) Bild- und Tonübertragung der HV (Satzungsautonomie oder Geschäftsordnung) Zugänglichmachen von Gegenanträgen 2002: Deutscher Corporate Governance Kodex Ziffer 2.3.1: Internetpublizität der HV-Unterlagen (Verhaltensempfehlung) Ziffer 2.3.2: Zusendung der Einberufung mitsamt den Einberufungsunterlagen, auf Verlangen auch auf elektronischem Wege (Verhaltensempfehlung) Ziffer 2.3.3: Bestellung Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (Verhaltensempfehlung); dieser sollte auch während der HV erreichbar sein (Anregung) Ziffer Verfolgung der HV über moderne Kommunikationsmedien (Anregung) 3
4 HAUPTVERSAMMLUNG IM DIGITALEN ZEITALTER // RÜCKBLICK Zeitraffer Rechtsgrundlagen der Digitalisierung (2) 2005: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) Aktionärsforum im elektronischen Bundesanzeiger ( 127a AktG) Erweiterung des Auskunftsverweigerungsrechts bei Vorabinformationen über das Internet gem. 131 Abs. 3 Nr. 7 AktG 2006: Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) Zugänglichmachen von HV-Unterlagen als Alternative zu Auslage und Versand ( 175 Abs. 2 Satz 4 AktG) 2007: Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) Verpflichtung für börsennotierte Emittenten zur Übersendung eines Formulars für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung ( 30 a Abs. 1 Nr. 5 WpHG) Börsennotierte Emittenten dürfen Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung (u.a. per ) nur unter bestimmten Voraussetzungen übermitteln ( 30 b Abs. 3 Nr. 1 WpHG) 4
5 HAUPTVERSAMMLUNG IM DIGITALEN ZEITALTER // RÜCKBLICK UND AUSBLICK Zeitraffer Rechtsgrundlagen der Digitalisierung (3) 2009: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) Ziele u.a. Verbesserung der Präsenz in der Hauptversammlung und Stärkung der Aktionärsrechte, u.a. durch Deregulierung des Depotstimmrechts Versand der Mitteilungen nach 125 AktG Bevollmächtigung Briefwahl Online-Hauptversammlung Online-Teilnahme an Hauptversammlung Zugänglichmachen der Tagesordnung und von Dokumenten 2015/2016 (?): Aktienrechtsnovelle: keine Weiterentwicklung hinsichtlich Digitalisierung Ankündigung einer Konferenz der EU-Generaldirektion am : "Under the panel on the use of digital tools in the area of corporate governance, the Commission wish to discuss the following topics: electronic voting, electronic platforms for collaboration between companies and investors as well as between investors and similar tools." 5
6 STATUS QUO DIGITALISIERUNG DER HV 6
7 ARUG als Wegbereiter Regime der Vorstandsermächtigung durch die Satzung: Die Satzung kann vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen. oder wenn in der Satzung oder in der Einberufung aufgrund einer Ermächtigung durch die Satzung 118 Abs. 1 S. 2 AktG: Online-Teilnahme an der HV 118 Abs. 2 AktG: Briefwahl 118 Abs. 4 AktG: Bild- und Tonübertragung der HV 134 Abs. 3 S AktG: Formerfordernisse für Vollmachten (Textform als Standard) Europaweite Verbreitung der Einberufung 121 Abs. 4a AktG Veröffentlichungen auf der Internetseite 124a AktG: Internetseite der Gesellschaft ist zentrales Medium des Informationsaustausches zwischen der Gesellschaft und den Aktionären Zugänglichmachen der auslagepflichtigen Unterlagen während der HV 176 Abs. 1 AktG Elektronische Kommunikation der Mitteilung nach 125, 128 AktG: Die Satzung kann die Übermittlung auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränken. Veröffentlichungspflicht der Abstimmungsergebnisse nach der HV 130 Abs. 6 AktG 7
8 ARUG als Wegbereiter Anfechtungsausschluss ( 243 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AktG) für technische Störungen bei Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ( 118 Abs. 1 S. 2 AktG) Briefwahl mittels elektronischer Kommunikation ( 118 Abs. 2 AktG), elektronischer Übermittlung des Vollmachtsnachweises ( 134 Abs. 3 S. 4 AktG). es sei denn, der Gesellschaft ist mindestens grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ( 243 Abs. 3 Nr. 1 und 2 AktG) (in der Satzung kann ein strengerer Verschuldensmaßstab bestimmt werden) Verletzung von europaweiter Verbreitung der Einberufung ( 121 Abs. 4a AktG) Internetpublizität ( 124a AktG) 8
9 Online-Teilnahme an der HV 118 Abs. 1 S. 2 AktG Echte Teilnahme an der HV ohne physische Anwesenheit des Aktionärs bzw. Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation Physisch stattfinde Präsenz-HV ist zwingend erforderlich Aufnahme der Online-Teilnehmer ins Teilnehmerverzeichnis (gesonderte Kennzeichnung); Subtraktionsverfahren ist zulässig Voraussetzung: entsprechende Satzungsregelung oder Vorstandsermächtigung durch die Satzung: Der Vorstand kann vorsehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht. Anfechtung wegen technischer Störung 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG Grundsätzlich ausgeschlossen Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz der Gesellschaft 9
10 Online-Teilnahme an der HV 118 Abs. 1 S. 2 AktG - Praxis Starke Vorbehalte in der Praxis Beispiele: Münchner Rück, SAP, Comdirect, EQS Group Gewährte Rechte: Ausübung des Stimmrechts in Echtzeit Elektronische Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis Ausgeschlossene Rechte Rede- und Fragerecht Ausnahme: EQS Group Darüber hinaus haben die Online-Teilnehmer die Möglichkeit, ab Eröffnung der Generaldebatte bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter auf dem Wege elektronischer Kommunikation über das Internet in Textform Fragen zu stellen, bzw. zu verlesende Beiträge beizusteuern. Dabei ist die Anzahl der Fragen bzw. Beiträge auf jeweils fünf pro Online-Teilnehmer begrenzt. Die Länge einer jeden Frage bzw. eines jeden Beitrags ist auf maximal Zeichen (ohne Leerzeichen) begrenzt. 131 Abs. 5 AktG findet für die Online-Teilnehmer keine Anwendung. Antragsrecht Widerspruchsrecht 10
11 Briefwahl 118 Abs. 2 AktG Ermöglicht ausschließlich die Stimmabgabe ohne Teilnahme des Aktionärs bzw. Bevollmächtigten an der HV schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation Keine Aufnahme der Briefwähler ins Teilnehmerverzeichnis, keine Teilnahme an der HV Subtraktionsverfahren ist zulässig Anmeldung zur HV erforderlich, da nach 123 Abs. 2 AktG die Ausübung der Stimmrechte von der Anmeldung abhängt Voraussetzung: entsprechende Satzungsregelung oder Vorstandsermächtigung durch die Satzung: Der Vorstand kann vorsehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens, die er mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt macht. Anfechtung wegen technischer Störung 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG Grundsätzlich ausgeschlossen Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz der Gesellschaft 11
12 Briefwahl 118 Abs. 2 AktG Weite Verbreitung in der Praxis, mehr als zwei Drittel der DAX-Gesellschaften Ausgestaltung: Brief Brief, Fax, Mail Verbreitet auch Stimmabgabe über ein Internetformular oder Onlineportal Frist für den Zugang der Stimme: Vortag HV Beginn HV Beginn der Abstimmung Ausschluss sämtlicher weiterer Aktionärsrechte 12
13 Elektronische Bevollmächtigung Stimmrechtsvertreter Formerfordernis für Vollmachten 134 Abs. 3 S. 3 und S. 4 AktG Voraussetzung: entsprechende Satzungsregelung oder Vorstandsermächtigung durch die Satzung: Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Einzelheiten macht der Vorstand mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt, in der er auch Erleichterungen der Formerfordernisse bestimmen kann. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Vollmachten können der Gesellschaft auch auf einem vom Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt werden. Anfechtung wegen technischer Störung 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG Grundsätzlich ausgeschlossen Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz der Gesellschaft 13
14 Elektronische Bevollmächtigung Stimmrechtsvertreter Standardangebot seit 2001 Ausgestaltung: Brief Brief, Fax, Mail Verbreitet auch Bevollmächtigung über ein Internetformular oder Onlineportal Frist für den Zugang der Vollmacht: Vortag HV Beginn HV Beginn der Abstimmung Ausschluss sämtlicher weiterer Aktionärsrechte 14
15 Bild- und Tonübertragung der HV 118 Abs. 4 AktG Zulässigkeit der Bild- und Tonübertragung der HV: Die Satzung oder die Geschäftsordnung gemäß 129 Abs. 1 AktG kann vorsehen oder Die Satzung oder die Geschäftsordnung gemäß 129 Abs. 1 AktG kann den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu ermächtigen vorzusehen Wenn dies in der Einladung zur Hauptversammlung angekündigt ist, kann der Versammlungsleiter die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zulassen. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. 15
16 Bild- und Tonübertragung der HV 118 Abs. 4 AktG DAX-Gesellschaften: State-of-the-Art, bei kleineren Gesellschaften eher selten Inhalte: einführende Worte des Versammlungsleiters und Rede des Vorstands selten komplette HV inkl. Generaldebatte Öffentlichkeit: frei verfügbar mit Zugangsbeschränkung: nur für Aktionäre mit Registrierung Arten: Live-Webcast mit Folien und anschließend on-demand-angebot Audiocast mit Folien und anschließend on-demand-angebot redaktionelle Beiträge über moderne Kommunikationsmedien, z.b. Twitter 16
17 Veröffentlichungen auf der Internetseite 124a AktG Internetseite der Gesellschaft ist zentrales Medium des Informationsaustausches zwischen der Gesellschaft und den Aktionären Verpflichtung zur Veröffentlichung HV-relevanter Informationen Veröffentlichungen müssen alsbald nach der Einberufung der HV zugänglich sein Konsequenzen bei Verstoß? Ordnungswidrigkeit (bis zu 25 TEUR) Auf eine Verletzung des 124a AktG (Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft) kann eine Anfechtungsklage nicht gestützt werden ( 243 Abs. 3 Nr. 2 AktG) Aber: Internetpublizität alsbald genügt nicht, falls die Internet-Zugänglichkeit der Unterlagen deren Auslage und Versand ersetzen soll: Diese Unterlagen müssen für den Zeitraum ab der Einberufung (15 Uhr) im Internet zugänglich sein Der Anfechtungsausschluss für 124a AktG für technische Störungen gilt nicht für die den Versand und die Auslegung substituierende Internetpublizität 17
18 Zugänglichmachen von HV-Unterlagen während HV 176 Abs. 1 AktG Zugänglichmachen ist ausreichend Eine physische Auslage von Papierunterlagen ist nicht zwingend erforderlich Einsichtnahme ausschließlich über Terminals ist möglich 18
19 Elektronische Kommunikation der Mitteilung 125, 128 AktG Übermittlung durch die Gesellschaft direkt an den Aktionär: 125 Abs. 2 AktG: An Aktionäre, die dies Verlangen (Inhaber- und Namensaktien) An Aktionäre, die zu Beginn des 14. Tages vor der HV im Aktienregister eingetragen sind Die Satzung kann die Übermittlung auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränken. Die Übermittlung der Mitteilungen nach 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 S. 1 des Aktiengesetzes ist in Bezug auf die Tagesordnung, etwaige Ergänzungsverlangen und die Angaben nach 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränkt. Dasselbe gilt für die Vorschläge zur Beschlussfassung. Auf Wunsch eines Aktionärs sendet die Gesellschaft ihm diese Unterlagen in Papierform zu. Die Übermittlung der Mitteilungen nach 125 AktG und 128 AktG wird auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränkt. Der Vorstand bzw. das Kreditinstitut ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch andere Formen der Übermittlung zu nutzen, sofern gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. 30b Abs. 3 Nr. 1 WpHG stellt für Datenfernverkehr zwischen Gesellschaft und Aktionär über Satzungsregelung hinaus weitere Zulässigkeitserfordernisse auf Zustimmung der HV bzw. Satzungsregelung Keine Abhängigkeit vom Wohnsitz Einhalten von Sicherheitsvorkehrungen Zustimmung durch den Aktionär (ggf. Fiktion der Zustimmung) 19
20 Elektronische Kommunikation der Mitteilung 125, 128 AktG (2) Weiterleitung durch die Depotbank an die Aktionäre 128 Abs. 1 i.v.m. 125 Abs. 1 AktG: Die Satzung der Gesellschaft kann die Übermittlung [an die Aktionäre] auf den elektronischen Weg beschränken; in diesem Fall ist das Kreditinstitut auch aus anderen Gründen nicht zu mehr verpflichtet. Deutliche Kosteneinsparung nach der aktuellen Verordnung über den Ersatz der Aufwendungen für Kreditinstitute wohl nur für Gesellschaften mit einer großen Anzahl an Aktionären realisierbar Altersstruktur und unterschiedliche Internetaffinität des Aktionärskreises Gefahr rückläufiger Präsenzen 20
21 Sonstiges HV-Internet-Service-Portal Elektronische Anmeldung zur HV und elektronische Eintrittskarte Elektronische Projektplanungstools Elektronische Präsenzerfassungs- und Abstimmungsmedien Elektronische Q&A-Kataloge Elektronische Back-Office-Systeme zur Fragenerfassung und -beantwortung 21
22 KRITISCHE WÜRDIGUNG AUSBLICK DIGITALISIERUNG DER HV 22
23 HAUPTVERSAMMLUNG IM DIGITALEN ZEITALTER // KRITISCHE WÜRDIGUNG Fazit Internetserviceangebote rund um die HV sind fester Bestandteil der HV-Kultur geworden Präsenzveranstaltung ist weiterhin zentraler Mittelpunkt Sämtliche Online-Angebote zur Live-Verfolgung bzw. zur Stimmabgabe sind meist mit Zusatzkosten verbunden Nutzungszahlen (noch) gering Anteil des elektronischen Versands der Mitteilungen nach 125, 128 AktG wird weiter zunehmen Für eine weitere Verbreitung und Akzeptanz ist eine Änderung der Rechtsgrundlagen mit dem Ausblick auf Kosteneinsparungen für das gesamte HV-Budget erforderlich 23
24 BETTER ORANGE ÜBERZEUGEN DURCH KOMPETENZ 24
25 BETTER ORANGE // ESTABLISHED aktuelle Kunden Standorte München, Düsseldorf Mitarbeiter Engagement >15 Betreute Geschäftsberichte Begleitete Transaktionen Durchgeführte Hauptversammlungen Jahre Erfahrung in der IR- & HV-Beratung 25
26 BETTER ORANGE // KONTAKT Thomas Wagner T E thomas.wagner@better-orange.de Thomas Wagner ist als Vorstand und Senior Berater der Better Orange IR & HV AG verantwortlich für das Management von Hauptversammlungen, anlassbezogener Gesellschafter- und Gläubigersammlungen in Krisen- oder Restrukturierungssituationen und für die Being-Public-Beratung börsennotierter Unternehmen. Thomas Wagner zählt zu den Mitbegründern von Better Orange. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und dem BWL-Studium war er zunächst drei Jahre bei der BayernLB im Stabsbereich Risikocontrolling tätig. Seit dem Jahr 2000 bilden die Beratungstätigkeit vorwiegend für mittelständisch geprägte und kapitalmarktorientierte Unternehmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung von Haupt-, Gesellschafter- und Gläubigerversammlungen und die Being-Public-Beratung die Schwerpunkte seiner Tätigkeit. 26
27 27 VIELEN DANK!
28 Better Orange IR & HV AG Haidelweg München T: 089 / F: 089 / E: info@better-orange.de 28 Die Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Seminarunterlage ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Better Orange als Urheberin zulässig.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen
MehrDie HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:
2. Kapitel: Vorbereitung 2. Musterterminplan Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 44 Dienstag 1. Mai 12 Maifeiertag 43 Mittwoch
MehrFRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
Mehraap Implantate AG Berlin
aap Implantate AG Berlin Ordentliche Hauptversammlung Freitag, 14. Juni 2013, 09:00 Uhr Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstr. 2, 12165 Berlin Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
MehrEinladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840
Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrHauptversammlung der Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG ISIN DE0008430026
Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG Informationen für Depotbanken Group Legal Tel.: +49 (0) 89 38 91 22 55 1 Termine 12. März 2015: Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung
MehrOPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10
Mehr2. Stabilität und Verfügbarkeit des Online-Services zur Hauptversammlung/Haftungsausschluss
E.ON SE E.ON-Platz 1 D-40479 Düsseldorf www.eon.com Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung der E.ON SE am 30. April 2014 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen
MehrEinladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016
Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrHinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,
MehrBayerische Gewerbebau AG
Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum
MehrNutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Deutsche Post AG
Nutzungsbedingungen und -hinweise für den Online-Service zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Deutsche Post AG 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Aktionäre,
MehrNEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909
NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00
MehrEinladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.
Einladung zur Hauptversammlung am 17. Juni 2015 Einladung zur Hauptv am 25. Juni 2014 Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung krones Aktiengesellschaft Neutraubling
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung
ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrCarl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrDEIKON GmbH z.hd. Frau Johanna Overbeck Lothringer Straße 56 50677 Köln
Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrGoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München ISIN DE0007612103 WKN 761 210 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 15:00 Uhr im Tagungsraum
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrProtokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport
Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Die Vorsitzende der Aufsichtsrats der Prisma AG, Frau Birgit Lessak, eröffnet
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrWEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG
MAYR-MELNHOF KARTON AG WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz In der Einberufung der Hauptversammlung sind bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.
Mehr1. Ergänzung der Tagesordnung
1 2 Hauptversammlung 2016 der Bayer AG 1. Ergänzung der Tagesordnung 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011
Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, und den 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
MehrDie Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d.h. ohne Nennung Ihres Namens.
Nutzungsbedingungen und -hinweise für die Online-Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der BASF SE sowie zur Eintrittskartenbestellung und Vollmachtserteilung 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen
MehrOrdentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft
MehrE I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
E I N L A D U N G zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 13. Mai 2015 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020
MehrLetzter Anmeldetag für die Hauptversammlung ist Mittwoch, der 29. April 2015.
Allianz SE München - ISIN DE0008404005 (WKN 840400) - Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung lediglich dazu dient, die organisatorisch notwendigen Belange für Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
Mehr2. Stabilität und Verfügbarkeit des Internetservice zur Hauptversammlung / Haftungsausschluss
Nutzungsbedingungen und -hinweise für die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung 2015 der Siemens AG und für die Live-Übertragung der Hauptversammlung 2015 der Siemens AG im Internet 1. Geltungsbereich
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrHäufig gestellte Fragen zur Umstellung auf Namensaktien >
Häufig gestellte Fragen zur Umstellung auf Namensaktien > Namensaktien > Was sind Namensaktien? Welche Aktionärsdaten werden in das Aktienregister aufgenommen? Eine Namensaktie lautet auf den Namen des
MehrKPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10.
, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48 Einladung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden ordentlichen
MehrMIFA-Anleihe STIMMABGABEFORMULAR
ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 7,5 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, ISIN: DE000A1X25B5 / WKN: A1X25B
MehrNähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am Mittwoch, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel Stadthalle, Holger-Börner-Platz
MehrFAQ Häufig gestellte Fragen anlässlich der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE
FAQ Häufig gestellte Fragen anlässlich der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE Anreise und Einlass Wann findet die nächste Hauptversammlung statt? Die nächste ordentliche Hauptversammlung
MehrOnline-Service zur Hauptversammlung der United Internet AG
Online-Service zur Hauptversammlung der United Internet AG Allgemeine Hinweise zur Nutzung des Online-Services Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung des Online-Services
MehrHINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes: 1. Tagesordnungsergänzungsrecht der Minderheit ( 122 Absatz 2 des
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrNutzungsbedingungen und -hinweise für die Online-Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Klöckner & Co SE
Nutzungsbedingungen und -hinweise für die Online-Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Klöckner & Co SE 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Aktionäre,
MehrNordzucker AG. mit Sitz in Braunschweig. ordentlichen Hauptversammlung. ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr,
Nordzucker AG mit Sitz in Braunschweig Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr, in der Stadthalle Braunschweig,
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrINFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
MehrSatzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.
Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf
MehrINFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrWenn die Philosophien und die Ziele die gleichen sind: Sherpany und areg.ch
Wenn die Philosophien und die Ziele die gleichen sind: Sherpany und areg.ch Profitieren Sie von der neuen modernen und ganzjährigen Kommunikation mit ihren Aktionären. Sherpany und areg.ch, eine Partnerschaft,
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrNutzungsbedingungen und -hinweise für die Teilnahme am E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung
Nutzungsbedingungen und -hinweise für die Teilnahme am E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Teilnehmer am E-Mail- Versand
MehrUmstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien (F&A)
Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien (F&A) Allgemeines Was sind Namensaktien? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums
MehrDen Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrOrdentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München
Gigaset AG, München Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
MehrWKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000. Einladung. Hauptversammlung der Sky Deutschland AG, Unterföhring
WKN: SKYD00 ISIN: DE000SKYD000 Einladung Hauptversammlung der Sky Deutschland AG, Unterföhring Wir laden unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der Sky Deutschland AG mit Sitz in Unterföhring,
MehrFORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung
1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut
Mehr12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015
12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015 Tagesordnung auf einen Blick 1.... Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
MehrRechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
MehrS a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft
S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse
Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,
MehrScout24 AG München. A. Tagesordnung
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 Scout24 AG München A. Tagesordnung ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses
MehrHinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrNutzungsbedingungen und -hinweise für die Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung der BASF SE
Nutzungsbedingungen und -hinweise für die Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung der BASF SE 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsbedingungen und -hinweise gelten für alle Teilnehmer
MehrFranconofurt AG. Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ISIN DE0006372626 WKN 637262 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 30. August 2010 um 10:00 Uhr in den
MehrUmstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien
Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien Fragen und Antworten (F&A) Berlin; im Mai 2011 1 / 10 Inhalt Inhalt 2 1 Allgemeines 4 1.1 Was sind Namensaktien? 4 1.2 Was ist das Aktienregister? 4 1.3 Wie
MehrANDRITZ AG Graz, FN 50935 f. Einladung
ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 105. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 22. März 2012, um 10:30 Uhr, im Steiermarksaal/Grazer
MehrM U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrOldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Wertpapierkennnummer 808 600 ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWeitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der QSC AG Köln am 27. Mai 2015 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Mehr