Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP)

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1 Name des/der MitarbeiterIn: Rektorat der Universität Wien im Wege der DLE Personalwesen und Frauenförderung Dr. Karl Lueger-Ring 1 A 1010 Wien oder per Mail an: kollektivvertrag@univie.ac.at Antrag auf ExpertInnenstatus (PA / EXP) Datum der Antragsstellung: Angaben zur MitarbeiterIn Name Vorname Titel Sozialversicherungsnummer Arbeitsplatz des/der MitarbeiterIn Organisationseinheit Subeinheit Verwendungsgruppe (I, IIa,.. ) Qualifikationsstufe (Grundstufe, Regelstufe 1, 2 ) Tätigkeit (Funktionsbezeichnung) Beschäftigungsausmaß (in Stunden) h/woche MitarbeiterIn ist in dieser Funktion seit (TT.MM.JJJJ) Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. Wichtig: Legen Sie dem Antrag eine Arbeitsplatzbeschreibung des Arbeitsplatzes des/der MitarbeiterIn bei. Teil 1 Stellungnahme der direkten Führungskraft Angaben zur direkten Führungskraft Organisationseinheit Subeinheit Name Vorname Titel Funktion DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 1 von 6

2 Name der MitarbeiterIn: Informationen zur Antragsstellung Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen können nur insoweit für die Erfüllung der Qualitätskriterien herangezogen werden, als sie nicht bereits Bestandteil des arbeitsvertraglich festgelegten Aufgabengebiets sind. Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die ohne entsprechenden Auftrag durch die Führungskraft erworben wurden und die außerhalb der arbeitsvertraglichen Verpflichtung liegen bzw. deren Vorliegen nicht kontinuierlich und nachweislich von Nutzen sind, finden für die Zuerkennung des ExpertInnenstatus keine Berücksichtigung. Die Erfüllung von Kriterien muss belegt werden. Die Qualität muss sich deutlich und nachweislich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vergleichbaren Funktionen unterscheiden. Die Begründung des Antrags muss sich auf die Kriterien des Kollektivvertrags beziehen. Jedes Kriterium, das für die Antragstellung beschrieben wird, muss auch mit einer Angabe zum Ausmaß ergänzt werden. Wieviel Prozent der Arbeitszeit (bezogen auf die Wochenarbeitszeit, Angabe in 5%-Schritten) wird für die Erfüllung dieses Tätigkeitsbereichs verwendet bzw. wie häufig mit welchem Zeitaufwand wird die Tätigkeit ausgeübt. Kriterien des Kollektivvertrags a) Aktive Gestaltung und Optimierung von Arbeitsabläufen Ausmaß in % b) Wiederholte Durchführung von internen (Ein)Schulungen c) Wiederholte, die Organisationseinheiten übergreifende Koordinations- und Abstimmungstätigkeiten d) Wiederholte, verantwortliche Mitwirkung an bereichsübergreifenden Projekten e) Übernahme der Position eines/einer "verantwortlichen Beauftragten" nach den jeweiligen rechtlichen Grundlagen DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 2 von 6

3 Name der MitarbeiterIn: Kriterien des Kollektivvertrags Ausmaß in % f) Erfolgreiche Absolvierung einschlägiger inner- und außerbetrieblicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf fachliche und Leitungsqualifikation g) Überdurchschnittliche Fachkompetenz h) Besondere Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Serviceorientierung i) Überdurchschnittliches Wissen zu innerbetrieblichen bereichsübergreifenden Abläufen, sowie Kompetenz zu dessen Weitergabe j) Wiederholte Wahrnehmung von temporären Leitungsfunktionen in Vertretung der LeiterInnen von Organisationseinheiten k) Besorgung besonderer Aufgaben im IT-Bereich oder im Bereich des chemisch- oder sonstigen technischen Personals Datum und Unterschrift der direkten Führungskraft DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 3 von 6

4 Name der MitarbeiterIn: Teil 2 Stellungnahme der LeiterIn der Organisationseinheit Organisationseinheit Name Vorname Titel Der Antrag auf Gewährung eines ExpertInnenstatus wird Begründung befürwortet. Begründung nicht befürwortet. Datum und Unterschrift der Leitung der Organisationseinheit Teil 3 Entscheidung der Universitätsleitung Der Antrag auf Gewährung eines ExpertInnenstatus wird befürwortet. Der Antrag auf Gewährung eines ExpertInnenstatus wird nicht befürwortet. Begründung Datum und Unterschrift der Universitätsleitung DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 4 von 6

5 Informationen zum ExpertInnenstatus Zielgruppe Für alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals, deren Arbeitsverhältnis nach dem begründet wurde bzw. die in den Kollektivvertrag optiert sind, besteht die Möglichkeit, einen ExpertInnenstatus zu beantragen. D.h.: Dauer (befristet, unbefristet) und Ausmaß des Arbeitsverhältnisses (von geringfügig Beschäftigten bis Vollzeitarbeitskräften) spielen keine Rolle, aber die Antragstellung ist erst möglich, wenn der/die MitarbeiterIn mind. 1 Jahr in der jeweiligen Verwendung an der Universität Wien tätig war. Anzahl der zu erfüllenden Kriterien Damit ein ExpertInnenstatus zuerkannt werden kann, ist die Erfüllung einer bestimmten Anzahl von Kriterien notwendig ( 52 Abs. 2): Verwendungsgruppe I Verwendungsgruppe IIa IIIb Verwendungsgruppe IVa - V 3 Kriterien 4 Kriterien 5 Kriterien Qualifikationskriterien, die typischerweise für die Erfüllung des arbeitsvertraglich festgelegten Aufgabenbereichs notwendig sind, finden keine Berücksichtigung. Qualifikationskriterien, die bereits bei einer Zuerkennung des ExpertInnenstatus berücksichtigt wurden, können für eine weitere Zuerkennung nur dann anerkannt werden, wenn sie auch nach der vorhergehenden Vorrückung neu erfüllt sind. Definition der Kriterien Grundsätzlich können Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen nur dann für die Erfüllung der Qualitätskriterien herangezogen werden, soweit deren Erfüllung nicht bereits im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, KV 52 Abs. 2. Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die ohne entsprechenden Auftrag durch die Führungskraft erworben wurden und die außerhalb der arbeitsvertraglichen Verpflichtung liegen bzw. deren Vorhandensein für die jeweilige Einrichtung nicht kontinuierlich und nachweislich von Nutzen sind, finden für die Zuerkennung des ExpertInnenstatus ebenfalls keine Berücksichtigung. Die Erfüllung von Kriterien muss belegt werden. Die Qualität muss sich deutlich und nachweislich von MitarbeiterInnen in vergleichbaren Funktionen unterscheiden. Ein Kriterium, welches von einem/einer MitarbeiterIn erfüllt wird, kann nicht mehrfach als Argumentation/Begründung herangezogen werden. a) Aktive Gestaltung und Optimierung von Arbeitsabläufen - Nachweisbare Effizienzsteigerung (z.b. verkürzte Fristen, Ressourcenreduktion etc.) - Ev. Nutzung der Verbesserungen für andere Einrichtungen der UW nicht: Einführung oder Umsetzung von neuen Arbeitsabläufen, die von anderen Einrichtungen/Abteilungen entwickelt wurden b) Wiederholte Durchführung von internen (Ein)Schulungen - z.b. bei Einführung neuer Software (z.b. Typo 3, Job Center, RAD), - z.b. MentorIn (Begleitung, Einschulung) für neu eingetretene MitarbeiterInnen (mind. 1x pro Jahr) des allgemeinen Universitätspersonals (nicht TutorInnen, wissenschaftliches Drittmittelpersonal, o.ä.) - z.b. kontinuierliche Durchführung eines Seminars (mind. 1 Veranstaltung pro Semester) im Rahmen der Personalentwicklung c) Wiederholte, die Organisationseinheiten übergreifende Koordinations- und Abstimmungstätigkeiten Als Organisationseinheit werden hier organisatorische Einheiten bis zur dritten Hierarchieeben verstanden (z.b. Abteilungen in den Dienstleistungseinrichtungen, Institute in den Fakultäten/Zentren) d) Wiederholte, verantwortliche Mitwirkung an bereichsübergreifenden Projekten Mögliche Nachweise: Projektaufträge (A-, B- und C-Projekte), Projektpläne, Projektabschlussberichte DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 5 von 6

6 e) Übernahme der Position eines/einer "verantwortlichen Beauftragten" nach den jeweiligen rechtlichen Grundlagen Beauftragte Personen, deren Funktionsausübung an einen Nachweis der Requalifizierung gebunden ist. (z.b. BrandschutzwartInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen) f) Erfolgreiche Absolvierung einschlägiger inner- und außerbetrieblicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf fachliche und Leitungsqualifikation Nicht: Einschulungen zur Erledigung der täglichen im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeit, z.b. i3v-schulungen für SSC-MitarbeiterInnen, Typo3-Schulungen für Homepage-Betreuung, DWH-, SAP- oder Aleph-Schulungen g) Überdurchschnittliche Fachkompetenz Bezogen auf MitarbeiterInnen in vergleichbaren Funktionen, nachweislich/belegt h) Besondere Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Serviceorientierung Bezogen auf MitarbeiterInnen in vergleichbaren Funktionen, nachweislich/belegt i) Überdurchschnittliches Wissen zu innerbetrieblichen bereichsübergreifenden Abläufen, sowie Kompetenz zu dessen Weitergabe Bezogen auf MitarbeiterInnen in vergleichbaren Funktionen, nachweislich/belegt j) Wiederholte Wahrnehmung von temporären Leitungsfunktionen in Vertretung der LeiterInnen von Organisationseinheiten Ausnahme: (DLE)StellvertreterInnen-Funktionen, da deren Einstufung bereits aufgrund der Stellvertretungs- Funktionen erfolgt. Anmerkung: Gemäß Organisationsplan der Universität Wien werden unter Organisationseinheiten die Dienstleitungseinrichtungen und die Fakultäten/Zentren verstanden. Im Zusammenhang mit dem ExpertInnenstatus sollen unter Organisationseinheit alle organisatorischen Einheiten bis zur dritten Ebene verstanden werden, d.h. Institut, Department, Abteilung. k) Besorgung besonderer Aufgaben im IT-Bereich oder im Bereich des chemisch- oder sonstigen technischen Personals - z.b. Giftbeauftragte in den Labors, vergleichbar mit einem verantwortlichen Beauftragten gemäß lit. e DLE Personalwesen und Frauenförderung Seite 6 von 6

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