Kundmachung gemäß 25 Abs. 2 TKG
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- Sebastian Klein
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Kundmachung gemäß 25 Abs. 2 TKG Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen. 1. Änderungen bei Flat-Tarifen: Drei führt ab dem das neue Netzwerkmanagement ein. Dieses erlaubt die optimale Aussteuerung des LTE-Netzes zu Spitzenzeiten. Die nachfolgend angeführten LTE-Flat-Tarife unterliegen ab dem dem Netzwerkmanagement und werden der Nutzungsklasse stationär zugeteilt. Die maximale Downloadgeschwindigkeit der betroffenen Tarife bleibt unverändert. Das Service Roaming wird für einige Flat-Tarife eingestellt und damit an die aktuellen Daten-Flat-Tarife angeglichen. Zeitgleich gibt es eine Änderung des Grundentgelts für einzelne Tarife. Welche Änderung für welchen Tarif gültig wird, ist in der jeweiligen Tabelle des betreffenden Tarifs angeführt. Es sollen ab dem für die unten angeführten Drei-Tarife folgende Änderungen in Kraft treten: SuperSIM Data SuperFlat Das monatliche Grundentgelt des nachfolgend angeführten Tarifs ändert sich wie folgt: Differenz Grundentgelt 15,00 18,00 3,00 Jährliche Servicepauschale 20,00 Wertsicherung gemäß AGB Kündigungsfrist 8 Wochen 12 Wochen 1.02 Hui Flat 10 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 15,55 18,00 2,45 Jährliche Servicepauschale 20, Hui Flat 10 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 15,00 18,00 3,00 Jährliche Servicepauschale 20,00 Seite 1 von 10
2 1.04 Hui SIM Flat 10 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 15,55 18,00 2,45 Jährliche Servicepauschale 20, Hui Sim Flat 10 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 15,00 18,00 3,00 Jährliche Servicepauschale 20, Hui Flat 20 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Grundentgelt 20,00 keine Änderung 1.07 Hui Flat 20 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 18,00 20,00 2,00 Jährliche Servicepauschale 20, Hui Flat 20 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Differenz Grundentgelt 18,66 20,00 1,34 Jährliche Servicepauschale 20, Data SuperSpeed Flat ( ) Seite 2 von 10
3 1.10 3SuperSIM Data SuperSpeed Flat ( ) Data LTE Flat 1.12 Hui Flat 30 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) 1.13 Hui Flat 30 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) 1.14 Hui Flat 30 Plus (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) 1.15 Hui Flat 30 Plus (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) 1.16 Hui Flat 150 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) 1.17 Hui Flat 150 (Aktivierung/Tarifwechsel im Zeitraum von ) Seite 3 von 10
4 Automatische Vertragsverlängerung Für Unternehmer isd KSchG gilt die automatische Vertragsverlängerung: Erfolgt eine ordentliche Kündigung nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Bindefrist, so gilt jedes Mal eine weitere solche Bindungsdauer von einem Jahr ab Ablauf der jeweils letzten Bindungsdauer als vereinbart. Wertsicherung: Die fixen monatlichen Entgelte (z.b. Grundgebühr, Mindestumsatz) sind wertgesichert. Eine Änderung des (Kalender-)Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindex ( Jahres-VPI ) der Statistik Austria wirkt sich auf das monatliche Grundentgelt folgendermaßen aus: Drei ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderhr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen. Drei ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. Kunden werden über solche Änderungen in schriftlicher Form (z.b. über Rechnungsaufdruck) im Vormonat der Änderung informiert. Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens in dem auf den Vertragsabschluss folgenden Jahr. Entgelterhöhung: 1. April bis 31. Dezember, Entgeltreduktion: immer am 1. April. Netzwerkmanagement: Drei ordnet Tarife entweder dem mobilen Betrieb oder der stationären Nutzung zu. Im Falle einer Auslastung eines Sektors (LTE- oder deren Nachfolgetechnologien) werden in diesem Sektor Kunden mit Tarifen mit mobilem Betrieb gegenüber Kunden mit Tarifen für stationäre Nutzung betreffend die verfügbare Bandbreite nahe am Faktor 2 bevorzugt. Kunden mit Tarifen für den mobilen Betrieb untereinander sowie Kunden mit Tarifen für stationäre Nutzung untereinander werden im Falle einer Auslastung eines Sektors (LTE- oder deren Nachfolge-technologien) innerhalb dieses Sektors im Verhältnis der zugesagten maximal erreichbaren Bandbreiten behandelt. So erhält z.b. ein Kunde mit einer maximal zugesagten Bandbreite von 150 MBit/s die 5-fache Bandbreite eines Kunden mit maximal 30 MBit/s zugesagter Bandbreite, wenn diese sich im gleichen Netzsektor befinden. Bei LTE Tarifen mit stationärer Nutzung hat der Kunde ein Rückgaberecht von 7 Kalendertagen ab Änderungsdatum. Auf Grund der geplanten Änderung haben Sie das Recht, das oben genannte Vertragsverhältnis jeweils bis zum In-Kraft-Treten der Änderung am kostenlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung auf Grund dieses Sonderkündigungsrechtes fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an. Die Seite 4 von 10
5 Kündigung muss, damit sie fristgerecht erfolgt, bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein. Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In- Kraft-Treten der Änderungen am ein kostenloses Kündigungsrecht. Über die Änderungen informieren wir Sie zusätzlich mittels persönlichem Anschreiben. Bei LTE Tarifen mit stationärer Nutzung hat der Kunde ein Rückgaberecht von 7 Kalendertagen ab Änderungsdatum. Alle Preisangaben in EUR inkl. USt. 2. Änderungen bei LTE-Zusatzpaketen: Drei führt ab dem das neue Netzwerkmanagement ein. Dieses erlaubt die optimale Aussteuerung des LTE-Netzes zu Spitzenzeiten. Die nachfolgend angeführten LTE-Zusatzpakete (Internet) unterliegen ab dem dem Netzwerkmanagement und werden der Nutzungsklasse stationär zugeteilt. Die maximale Downloadgeschwindigkeit der betroffenen Tarife bleibt unverändert. Die nachfolgend angeführten LTE-Zusatzpakete unterliegen ab dem dem Netzwerkmanagement und werden der Nutzungsklasse stationär zugeteilt. Die maximale Downloadgeschwindigkeit der betroffenen Zusatzpakete bleibt unverändert. Es sollen ab dem für die unten angeführten Drei-Tarife folgende Änderungen in Kraft treten: 2.01 LTE L (Internet, Paket mit/ohne Bindung, Paketaktivierungszeitraum ) 2.02 LTE XL (Internet, Paket mit/ohne Bindung, Paketaktivierungszeitraum ) Die genaue Erklärung zum Netzwerkmanagement finden Sie auf Seite 4. Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In- Kraft-Treten der Änderungen am ein kostenloses Kündigungsrecht für das angeführte Zusatzpaket (LTE L, LTE mit Bindung, LTE XL, LTE XL mit Bindung). Über die Änderungen informieren wir Sie zusätzlich mittels persönlichem Anschreiben. Bei LTE Tarifen mit stationärer Nutzung hat der Kunde ein Rückgaberecht von 7 Kalendertagen ab Änderungsdatum. Seite 5 von 10
6 3. Tarifumstellung Telefonietarife Die nachfolgend angeführten Tarife werden ab dem eingestellt, die betroffenen Vertragsnehmer werden auf andere, nicht rein begünstigende Tarife umgestellt. 3.1 SMS for free Kunden mit dem Tarif SMS for free werden auf den Tarif Hallo M umgestellt. Tarifname SMS for free Hallo M / Hallo Business M* Monatliches Grundentgelt 15,00 15,00 ** Freiminuten Keine, 0,10 pro Minute 1000 Freiminuten, danach 0,35 pro Minute Freiminuten zur Sprachbox unlimitiert siehe Freiminuten Anrufe in die EU 0,72 pro Minute 0,45 pro Minute Taktung 60/30 60/60 Frei SMS 1000 danach 0,10 pro SMS 1000 danach 0,35 pro SMS SMS international und in die EU 0,30 pro SMS 0,35 pro SMS Datenvolumen pro 1GB Fullspeed (nach Verbrauch Drosselung Monat keines auf 64kBit/s) () Jährliche Servicepauschale 20,00 Wertsicherung gemäß AGB Kündigungsfrist 8 Wochen 12 Wochen Automatische Vertragsverlängerung für Unternehmer isd KSchG *Die Tarife Hallo M und Hallo Business M verfügen über die gleichen Freimengen, sowie Einzelpreise. Die Zuordnung erfolgt gemäß der Aktivierungsvariante als Privat- oder Businesskunde. **Bestehende Rabatte werden auf den neuen Tarif nicht übertragen. Alle Preisangaben in EUR inkl. USt. Seite 6 von 10
7 3.2 O. Partner 1 Kunden mit dem Tarif O. Partner 1 werden auf den Tarif Hallo M umgestellt. bisher Gültig ab Tarifname O. Partner 1 Hallo M / Hallo Business M* Monatliches Grundentgelt 0 / Mindestumsatz 15,00 15,00 ** Freiminuten Keine, 0,01 pro Minute zu Drei, 0,25 pro Minute in andere Mobilfunknetze/Festnetz 1000 Freiminuten, danach 0,35 pro Minute Freiminuten zur Sprachbox unlimitiert siehe Freiminuten Anrufe in die EU 0,72 pro Minute 0,45 pro Minute Taktung 60/30 60/60 Frei SMS Keine, 0,25 pro SMS 1000 danach 0,35 pro SMS SMS international und in die EU 0,30 pro SMS 0,35 pro SMS Datenvolumen pro 1GB Fullspeed (nach Verbrauch Drosselung Monat keines auf 64kBit/s) () Jährliche Servicepauschale 20,00 Wertsicherung gemäß AGB Kündigungsfrist 8 Wochen 12 Wochen Automatische Vertragsverlängerung für Unternehmer isd KSchG *Die Tarife Hallo M und Hallo Business M verfügen über die gleichen Freimengen, sowie Einzelpreise. Die Zuordnung erfolgt gemäß der Aktivierungsvariante als Privat- oder Businesskunde.. **Bestehende Rabatte werden auf den neuen Tarif nicht übertragen. Alle Preisangaben in EUR inkl. USt. Seite 7 von 10
8 3.3 Top O. Kunden mit dem Tarif Top O. werden auf den Tarif Hallo L umgestellt. bisher Gültig ab Tarifname Top O. Hallo L / Hallo Business L* Monatliches Grundentgelt 25,00 20,00 ** Freiminuten Keine, 0,10 pro Minute 1000 Freiminuten, danach 0,35 pro Minute Freiminuten zur Sprachbox 0,10 pro Minute siehe Freiminuten Anrufe in die EU 0,50 pro Minute 0,45 pro Minute Taktung 60/30 60/60 Frei SMS Keine, 0,10 pro SMS 1000 danach 0,35 pro SMS SMS international und in die EU 0,10 pro SMS 0,35 pro SMS Datenvolumen pro 2GB Fullspeed (nach Verbrauch Drosselung keines Monat () auf 64kBit/s) Jährliche Servicepauschale 20,00 Wertsicherung gemäß AGB Kündigungsfrist 8 Wochen 12 Wochen Automatische Vertragsverlängerung für Unternehmer isd KSchG *Die Tarife Hallo L und Hallo Business L sind inhaltlich identisch. Die Zuordnung erfolgt gemäß der Aktivierungsvariante als Privat- oder Businesskunde. **Bestehende Rabatte werden auf den neuen Tarif nicht übertragen. Alle Preisangaben in EUR inkl. USt. Seite 8 von 10
9 3.4 All in O. 03 Kunden mit dem Tarif All in O. 03 werden auf den Tarif Hallo L umgestellt. bisher Gültig ab Tarifname All in O. 03 Hallo L / Hallo Business L* Monatliches Grundentgelt 29,90 20,00 ** Freiminuten 100 Minuten, nach Verbrauch der Freiminuten: 0,01 zu Drei, 0,15 zu anderen Netzen 1000 Freiminuten, danach 0,35 pro Minute Freiminuten zur Sprachbox unlimitiert siehe Freiminuten Anrufe in die EU 0,52 pro Minute 0,45 pro Minute Taktung 60/30 60/60 Frei SMS Keine, 0,15 pro SMS 1000 danach 0,35 pro SMS SMS international und in die EU 0,15 pro SMS 0,35 pro SMS Datenvolumen pro 2GB Fullspeed (nach Verbrauch Drosselung keines Monat () auf 64kBit/s) Jährliche Servicepauschale 20,00 Wertsicherung gemäß AGB Kündigungsfrist 8 Wochen 12 Wochen Automatische Vertragsverlängerung für Unternehmer isd KSchG *Die Tarife Hallo L und Hallo Business L verfügen über die gleichen Freimengen, sowie Einzelpreise. Die Zuordnung erfolgt gemäß der Aktivierungsvariante als Privat- oder Businesskunde. **Bestehende Rabatte werden auf den neuen Tarif nicht übertragen. Alle Preisangaben in EUR inkl. USt. Seite 9 von 10
10 Automatische Vertragsverlängerung Für Unternehmer isd KSchG gilt die automatische Vertragsverlängerung: Erfolgt eine ordentliche Kündigung nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Bindefrist, so gilt jedes Mal eine weitere solche Bindungsdauer von einem Jahr ab Ablauf der jeweils letzten Bindungsdauer als vereinbart. Wertsicherung: Die fixen monatlichen Entgelte (z.b. Grundgebühr, Mindestumsatz) sind wertgesichert. Eine Änderung des (Kalender-)Jahresdurchschnitts des Verbraucherpreisindex ( Jahres-VPI ) der Statistik Austria wirkt sich auf das monatliche Grundentgelt folgendermaßen aus: Drei ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderhr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen. Drei ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. Kunden werden über solche Änderungen in schriftlicher Form (z.b. über Rechnungsaufdruck) im Vormonat der Änderung informiert. Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens in dem auf den Vertragsabschluss folgenden Jahr. Entgelterhöhung: 1. April bis 31. Dezember, Entgeltreduktion: immer am 1. April. Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In- Kraft-Treten der Änderungen am ein kostenloses Kündigungsrecht. Über die Änderungen informieren wir Sie zusätzlich mittels persönlichem Anschreiben. Seite 10 von 10
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