Branchenlösung. Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau

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1 Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau Die Umsetzung der Anforderungen aus den europäischen Chemikalien-Verordnungen REACH und CLP sowie dem nationalen Gefahrstoffrecht in die betriebliche Praxis ist eine notwendige und anspruchsvolle Aufgabe. Die gesamte Lieferkette in der Bauwirtschaft ist hier gefordert, wirksame, nutzerfreundliche und effiziente Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Die obligatorische Verpflichtung zur Lieferung, Aktualisierung und neuerdings auch Archivierung von Sicherheitsdatenblättern über lange Zeiträume ist für alle Unternehmen eine Herausforderung. Insbesondere in einer Lieferkette, in der viele kleine Unternehmen vertreten sind, ist es betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich angezeigt, diese Aufgabe nicht individuell, sondern in einem gemeinsamen effizienten System zu lösen. Die Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau bringt daher alle Akteure der Lieferkette, Lieferanten, Baustoff-Fachhandel sowie die überwiegend handwerklich strukturierten Betriebe der Bauwirtschaft zusammen und bietet ihnen eine angemessene und praxisnahe Unterstützung für ihren individuellen Bedarf. Die Erarbeitung der Branchenlösung Gefahrstoff-Kommunikation in der Lieferkette am Bau erfolgte in einer Vielzahl von Gesprächen, die zwischen Vertretern des Baustoff- Fachhandels, der Hersteller von Bauprodukten, des Baugewerbes, der Bauindustrie, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution geführt wurden. Alle Beteiligten verfolgen gemeinsam das Ziel, durch effiziente technische Unterstützung in Verbindung mit den praxisnahen Informationen des GISBAU-Informationssystems die Kommunikation über die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen wirkungsvoll zu verbessern. Die Branchenlösung basiert auf folgenden Überlegungen: Gemäß der REACH-Verordnung Art. 31 müssen die Hersteller bzw. Lieferanten von Gefahrstoffen ihren gewerblichen Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Das Sicherheitsdatenblatt wird kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung kann auf Papier oder auf elektronischen Weg erfolgen. 1

2 Bei Änderungen im Sicherheitsdatenblatt sind die Abnehmer der letzten 12 Monate zu informieren. Die Sicherheitsdatenblätter sind zudem bei jedem Akteur in der Lieferkette 10 Jahre aufzubewahren. Auf der Basis des Sicherheitsdatenblattes des Herstellers und weiterer betriebsspezifischer Informationen muss der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und legt hierin die Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten fest. Die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Um ihre Mitgliedsunternehmen bei der Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft das Gefahrstoff-Informationssystem GISBAU aufgebaut. GISBAU liefert für eine Vielzahl von Bauprodukten einfache und verständliche Handlungshilfen, in denen die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten beschrieben sind. Die von GISBAU erstellten GISBAU-Produkt-Informationen unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung vieler Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Trotz dieser Unterstützung durch GISBAU muss sichergestellt sein, dass alle Arbeitgeber und auch die Beschäftigten jederzeit kostenlos Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern der von ihnen eingesetzten Produkte haben. Daneben muss die Archivierung dieser Sicherheitsdatenblätter über 10 Jahre gewährleistet sein. Um die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unter den besonderen Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft zu unterstützen, gewährleistet die Branchenlösung eine gemeinsame Strategie und Vorgehensweise aller Akteure in Lieferkette der Branche. Mit der Kombination eines zentralen webbasierten Branchenpools für Sicherheitsdatenblätter und der Bereitstellung von GISBAU-Produkt-Informationen durch die BG-Bau wird für die gesamte Branche eine rechtskonforme 1 und praxisgerechte Umsetzung der Weitergabepflicht von Sicherheitsdatenblättern geschaffen. 1 Siehe hierzu Bewertung durch REACH-Helpdesk: Frage zum Thema - Bringschuld und Branchenlösung 2

3 Die Branchenlösung beinhaltet die folgenden Maßnahmen: 1. Die Hersteller bzw. Lieferanten von Bauprodukten stellen ihre Sicherheitsdatenblätter artikelbezogen im pdf-format für die von ihnen in Verkehr gebrachten Bauprodukte in einem internetbasierten Branchenportal (GefKomm) ein. 2. Die Hersteller der Bauprodukte gewährleisten eigenverantwortlich die Aktualität und Qualität der eingestellten Sicherheitsdatenblätter und strukturierten, im Sicherheitsdatenblatt, bereits enthaltenen Daten. Diese Hersteller sind für den Inhalt der von Ihnen eingestellten Sicherheitsdatenblätter und Datensätze verantwortlich. 3. Innerhalb der Branchenlösung werden neben den Sicherheitsdatenblättern im pdf-format ausgewählte, bereits im Sicherheitsdatenblatt aufgeführte Daten (z. B. Einstufung, Kennzeichnung, WGK, Gefahrgutangaben etc.) für das Gefahrstoffmanagement des Handels und die Aufgaben von GISBAU bereitgestellt. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt durch die Hersteller und geschieht in einem festgelegten strukturierten elektronischen Austauschformat (z. B. XML-Format) bis spätestens Um die Bereitstellung entsprechender Software-Produkte und Schnittstellen zu fördern, wird der Lenkungsausschuss eine entsprechende Informationsveranstaltung mit diesen Software-Herstellern durchführen. 5. GISBAU stellt die GISBAU-Produkt-Informationen in das öffentlich zugängige internetbasierte Portal ein. Um seine Aufgabe der Informationserstellung einfacher erfüllen zu können, erhält ausschließlich GISBAU Zugriff auf den gesamten Datenbestand (Upload von SDB als PDF und strukturierter Daten aus BauDatenbank zu GISBAU). Jedes Handelsunternehmen erhält den Zugriff auf die strukturierten Daten zu den von Ihnen gehandelten Artikeln. Andere Nutzer des Branchenportals können den Gesamtbestand weder herunterladen noch auswerten, sondern erhalten nur auf einzelne Artikel mit ihren Sicherheitsdatenblättern und sofern verfügbar GISBAU-Produktinformationen in Form von pdf-dateien Zugriff. 6. Der Baustoff-Fachhandel betreibt über die BauDatenbank GmbH ein Internet-Portal (Gef- Komm) zur kostenlosen Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und GISBAU- Produkt-Informationen für den gewerblichen Verarbeiter. 7. Alle Mitgliedsunternehmen des BDB übermitteln den gewerblichen Abnehmern von Bauprodukten die aktuelle Fassung der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und GIS- BAU-Produkt-Informationen über das zentrale Branchen-Portal. 8. Die Übermittlung der Gefahrstoffinformationen (SDB und optional GISBAU) erfolgt unmittelbar zum Zeitpunkt der Auftragserfassung, spätestens bei Erstellung des Lieferscheins. 3

4 9. Der gewerbliche Abnehmer von Bauprodukten hat die freie Wahl zu entscheiden, wie er die für ihn bestimmten Gefahrstoffinformationen erhalten soll. Hierzu werden ihm folgende Möglichkeiten angeboten: Übermittlung durch den Baustoff-Fachhandel per an eine oder mehrere vom gewerblichen Abnehmer definierte Mail-Adressen Übermittlung durch den Baustoff-Fachhandel in das interne Gefahrstoff-Verzeichnis des Betriebes (hier: mywingis) Auf Wunsch der Abnehmer ist auch die Übermittlung in Papierform durch den Baustoff-Fachhandel jederzeit möglich. Dieses ist allerdings nicht die in der Branchenlösung angestrebte und favorisierte Möglichkeit. Neben diesen aufgeführten Möglichkeiten können auch weitere Übermittlungsmöglichkeiten vom Lenkungsausschuss vorgeschlagen werden. 10. Somit erhalten die gewerblichen Abnehmer von Bauprodukten die Sicherheitsdatenblätter und sofern verfügbar die GISBAU-Produkt-Informationen der von ihnen eingesetzten Produkte überwiegend über das zentrale Branchenportal. 11. Der Baustoff-Fachhandel gewährleistet über seinen beauftragten Dienstleister BauDatenbank, dass alle eingestellten Sicherheitsdatenblätter, GISBAU-Produkt-Informationen und strukturierten Daten während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Einstellung / Aktualisierung den oben benannten Akteuren, siehe Absatz 5, der Lieferkette jederzeit zur Verfügung stehen. Damit wird diese, aus REACH resultierende Anforderung für die Teilnehmer an dieser Branchenlösung erfüllt. 12. Vor dem Hintergrund dieser Archivierungspflicht ist eine vertragliche Regelung zwischen dem Betreiber des Branchenportales, dem Bundesverband Deutscher Baustofffachhandel e. V. (BDB), und seinem Dienstleister BauDatenbank für den Ausfall des Branchenportals getroffen worden. Für den Fall des Ausfalles des Dienstleisters gewährleistet der BDB Vorkehrungen für eine gesicherte Weiterführung des Branchenportales durch Dritte und der in der Branchenlösung beschriebenen Verfahrensweise. 13. Für den Fall der Geschäftsaufgabe etc. oder nach dem Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist ist der jeweilig relevante Datenbestand der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zur Verfügung zu stellen. 14. Der Baustofffachhandel setzt sich dafür ein, dass verständliche Gefahrstoff-Informationen (GISBAU) auf einfachem und nachvollziehbarem Wege vom Lieferanten über den Baustoff-Fachhandel zum berufsmäßigen Verwender gelangen. 4

5 15. Alle an der Branchenregelung beteiligten Gruppen fördern eine REACH-konforme Verfahrensweise innerhalb dieser Branchenlösung. 16. Die Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen sowie die sich bei der praktischen Umsetzung zeigenden Optimierungspotenziale werden laufend durch die an der Branchenlösung Beteiligten zusammengetragen. Sie werden bei der BG BAU dokumentiert und regelmäßig durch den Lenkungsausschuss ausgewertet (Jahresbericht). Der Betreiber des Branchenportales (BDB) legt dem Lenkungsausschuss jährlich einen Statusbericht vor in dem z. B. über die Anzahl enthaltene Produkte und sonstige statistische Werte berichtet wird. Der Dienstleister stellt ein Monitoring für den Lenkungsaussschuss zur Verfügung. Aufbauend auf dem Jahresbericht und dem Statusbericht werden vom Lenkungsausschuss bei Bedarf weitere Maßnahmen vorgeschlagen. 17. Das Lenkungsgremium setzt sich aus Vertretern der unterzeichnenden Verbände, Handelsorganisationen, den Institutionen und der BauDatenbank zusammen und tagt mindestens einmal im Jahr. 18. In regelmäßigen Abständen, spätestens nach fünf Jahren werden alle Ergebnisse und Erfahrungen im Rahmen einer Bilanz-Konferenz vorgestellt. Dortmund, im Oktober

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