Minister reagéiertdronen zu Lëtzebuerg: Wat däerf een a wat net?
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- Willi Ziegler
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3 Minister reagéiertdronen zu Lëtzebuerg: Wat däerf een a wat net? Nodeems eng Dron um dem Findel fir Opreegung gesuergt hat, huet de François Bausch elo eng Partie Recommandatiounen erausginn. Links LINK: Detailer op public.lu AUDIO: Dronen zu Lëtzebuerg: De François Bausch (3) AUDIO: Dronen zu Lëtzebuerg: De John Santurbano AUDIO: Dronen zu Lëtzebuerg / Reportage Corinne Folscheid Ausgangs Abrëll hat um Findel eng Dron fir Opreegung gesuergt. Si wor enger Passagéiermaschinn vun der Luxair relativ no komm. Et gouf doropshin eng Plainte géint Onbekannt gemaach. Dronen: De Minister reagéiert ( ) Wat ass erlaabt a wat net? Bis haut ass net gewosst, wien d'dron iwwert de Fluchhafe fléie gelooss huet. Dësen Incident wor den Ausléiser dofir, dass den zoustännege Minister e Freideg eng Partie Recommandatioune erausginn huet, fir d'leit ze informéieren an iwert d'risiken vun Dronen opzeklären. De François Bausch huet drop higewisen, dass d'leit sech musse bewosst sinn, dass si net egal wéi a wou mat sou Dronen kënnen duerch d'landschaft fléien. Et géif eng gesetzlech Basis ginn, un déi ee sech muss halen an et muss een och eng Autorisatioun fir sou eng Dron ufroen. Betraff sinn Dronen, déi méi schwéier wéi 2 Kilo sinn a méi héich wéi 50 Meter fléien. Dee Moment muss eng Autorisatioun bei der DAC, der Direction de l'aviation Civile, ugefrot ginn. Um Internetsite vun der DAC fënnt een déi néideg Formulairen. Et gëtt den Ament nach keng spezifesch Reglementatioun, deemno keng Sanktiounen déi kënnen applizéiert ginn. D'Direction de l'aviation Civile ass awer amgaangen un enger Reglementatioun ze schaffen, wéi hiren Direkter Pierre Jaeger sot. En attentant gëllt ee Code de bonne conduite, dee seet wat ee ka maachen a wat net. Sou muss ee permanent e visuelle Kontakt mat der Dron hunn, just am Dag benotzten, wann et hell ass, ëmmer eng Kontroll maachen ob
4 Dron richteg funktionéiert a wann een net sécher ass nofroen ob eng Autorisatioun néideg ass oder net, erkläert de John Santurbano, Direkter vun der Administration de la navigation aérienne. Et gëtt iwwerdeems eng gesetzlech Basis, déi seet, dass een eng Autorisatioun fir eng Dron muss ufroen, dat gëllt iwwregens och fir Modellfligeren. Et ass den Appel net iwwer Leit oder Déieren ze fléien an och net iwwer sensibel Zonen, wéi zum Beispill de Fluchhafen. Aktuell gëtt och un enger europäescher Reglementatioun geschafft. Estimatiounen no sinn den Ament ëm déi 20 Milliounen Dronen an Europa am Ëmlaf. Alain Lamesch
5 Äre Commentaire Raptor-50 ( :47:23) 2 0 Deii Idioten deii esou Domheeten maachen, een Quadrokopter iwert eng Start an Landepiste ze steiieren, wou zu jiiderzeit Fliiger ennerwee sinn, deii brauchen sech awer nett ze wonneren wann d'police geint sii ermettelt!!! An dass ons Regierung nei Gesetzer mech waat den Handling maat e sou Fluggmaschinen ugeet, fannen ech nemmen richteg!!! Ech fannen et souwiesou nett gudd, dass all deii Fuggmaschinen matt enger Spezial-Kamera ausgerüst sinn, an esou jidereengem seng Privatsfaire filmen kann! An mir därfen nett vergiessen dass och Abriecher gebrauch vun deenen Fluggmaschienen machen, vir sou an Heiiser eran ze lussen, vir dann durno anzebriechen!!! d'leidt sollen Police kontakteieren falls esou e Gerät laascht d'haus fliitt. Sorry. Romain ENGELS ( :58:03) et brauch é sech net ze wonneren, wann é geseit dass ganz vill Leit hiir ége Regelen vir alles maachen, an sech net un d'prinzipien vun enger ziviliséierter Gesellschaft wëllen haalen, dass da muss "Reglementéiert" ginn! De gesonde Mënscheverstand gét bei ganz villen oft leider net duer... an dann droen all déi di respektvoll a sérieux mat eppes ëmm gin, Konsequenzen vun denen aaneren hiirem "egal waat" Verhaalen... SonyaFan ( :22:47) 1 1 Main sin nöt nömmen um Wée vir eng Diktatur sondern mir sin schon laang eng. Ausserdem hun se elo virun 2 oder 3 Déeg an Daitschland daat Gesetz oofgeschaaf. Ausser wann d'maschinn nach vill méi grouss ass. Mée hei am Land wärten mir dann geschwenn eis Fotoapparaten mussen oofgin well éen jo mol zoufälleg eng aaner Persoun matt op d'foto kéint kréien wann éen éen aus der famill beim spazéieren fotograféiert. Néen mir sin schon baal méi schlömm wéi d'ex DDR. Claude Hoffmann ( :55:32) 0 0 Ech hu nach keng Drohn selwer gebaut, awer bei ménger DJI z.b. sin an der Firmware "no-fly" Zonen programméiert, an zwar weltwäit. Domat as et an engem bestemmten Emkrees vun engem Flughafen z.b. nemmen limitéiert méiglech ze fléien (max. 20 m héich), an ab engem bestemmten Punkt guer net méi, dann as et wéi wann se géif widert eng onsichtbar Mauer stoussen. Fritz ( :47:42) 0 0 ech well mat menger Drohn dach nemmen kucken waat den Nooper um Grill huet ;-) mol ouni Witz mengen den gesonden Menschenverstand misst jo awer jidderengem deen nach eegenen Verstand huet soen waat en mat senger Drohn mecht!!!!!!! Nostromo ( :21:30) 10 0 Ech si Modellbauer an Modell Pilot. Ech gi mengem Hobby gaer no an 2 Verainer, dei eng Piste hun a wou garanteiert ass dass net wëll geflu gett an och dass ke Kameidi gemaach gett (ech flei'en mat Elektromotor). Och hun meng 2 Klipp Assurancen a kreien laafend Recommandtiounen vun der Direction de l'aviation civile. Souwait ech weess ass nach ké règlement do - ass awer an der Maach. Mech steiert et och wann d'nopesch am Gaard gefilmt gett ouni hir Autorisatioun. Wat mech awer nach mei stéiert ass, dass mer geschwenn bis an de läschte Wënkel alles verbuede kreien : Fëmmen (ech fëmmen nët) - Mam Handy telefoneiren - a.s.w. - Mir gin emmer mei a Richtung Diktatur wëll eis jo geschwenn all Fraiheeten - dei mer sou dichtech dobausse verkaafen per Règlement ënnersoot kreien jobt ( :04:05) 4 blubbi2. firwaat ësou stréng? daat war dien cleversten bäidrag vu leschter zäit. iwermuer gët ët 3 deeg,wann bis dohinner kén énger Drohn zë noo komm ass.
6 jean ( :47:13) 1 12 An w.e.g. esou dass Dronen net ennert Nuetsflugverbot faalen... blubbi2 ( :09:05) 8 et geet net dorems Drohnen ze verbidden, mee dorems Regelen opzestellen fir dat kee Quatsch domadder gemaach gett. knadderepit ( :59:56) 12 3 Firwaat weess ech, dass do neess Topegkeeten erauskommen? Nugget ( :45:49) 12 3 Ech gesin dei Dronen an der selwechter Kategorie wei Modellflieger. Watfier Regelen gin et fier déi Flieger? Eh elo mam decken Verbuetskneppel drageschloen get, Esou Drohnen hun secher Entwecklungspotential, stellt iech emol eng Fautel mat 4 Rasemähersmotoren vier, oder mei grous fier Schweiertransport! Lacht roueg vill Erfinder sin ausgelacht gin oder fier geckeg gehale gin. Et kinnt sin dass eisen Nohaltegkeetsminister ( schon eleng dat Wuert deet mech lachen )iwwerfuedert ass, an deem Fall soll en besser naicht soen an warden bis seng Zeit als Minister eriwwer ass. Jang ( :56:39) 9 3 Wéisou dann nach en definitivft Reglement fir Dronen??? Et gëtt dach garantéiert ee Reglement fir ferngestéiert Fligeren an eng Dron ass quasi datselwescht. EmileT ( :49:08) 13 2 Leider ginn hei Apparater dei eigentlich ferngesteiert Fluggeräter sinn, als Drohnen bezechent. Daat huet emmer sou eppes militärisches usich. Dobei handelt sich eigentlich em harmlos Hobbyapparater vir de Spaassgebrauch. Secher kann éen des Apparater mat Kameraën an sou oprëschten. Och get et Meiglechkeeten dass dei Machinen mat GPS gesteiert kemmen ginn. Mee datt kënnen all aaner Fluggeräter och. Hei ass et leider schued, datt éen oder puer Idioten, éen scheinen Hobby a Verruff brengen.
7 TAGEBLATT: KEINE SPUR VON DER DROHNE. Im April fliegt eine Drohne in der Sperrzone am Flughafen Findel rum. Jetzt, rund zwei Monate später wird der Vorfall bestätigt. Wer dahinter steckt, weiß man immer noch nicht. Transportminister François Bausch bestätigt den Drohnenvorfall am Findel. Mehr aber auch nicht. Dafür erklärt er die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Drohnen-Einsatz über Luxemburg. (Bild: Faussems) Am Flughafen Findel in Luxemburg sind sich Ende April ein Passagierflugzeug und eine ferngesteuerte Drohne nahe gekommen. Der Pilot meldete das Flugobjekt an die Flugaufsicht DAC. Diese erstattet am 24. April Anzeige gegen unbekannt. Tageblatt.lu hatte kurz nach dem Vorfall bei DAC-Direktor Pierre Jager nachgefragt. Dieser gab sich damals aber sehr wortkarg. Die Justiz ermittelt jetzt seit mehreren Wochen, ohne Ergebnis. "Der Fall ist schwierig, es gibt keinen wirklichen Ermittlungsansatz," heißt es. Am Freitag lud Transportminister François Bausch mit Vertretern aus der Luftfahrt auf eine Pressekonferenz. Dort wurde jetzt offiziell bestätigt, dass über dem Findel eine unbekannte Drohne flog. Mehr aber auch nicht. Gesetze Der Minister nutzte also die Gunst der Stunde, um noch einmal auf die Gesetzgebung beim Thema Drohne hinzuweisen. In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen. Luxemburg hat nur eine Flugverbotszone für Drohnen, das ist der Findel und das direkte Umfeld. Lesen Sie auch: Vorfall mit Drohne am Findel Am Flughafen Findel in Luxemburg sind sich vergangene Woche ein Passagierflugzeug und eine ferngesteuerte Drohne nahe gekommen. Die Ermittlungen laufen. Eine ferngesteuerte Drohne am Flughafen Findel beschäftigt derzeit die luxemburgische Flugaufsicht DAC. Ein Pilot einer Luxair-Passagiermaschine hatte das unbekannte Flugobjekt gesehen und gemeldet. Die DAC hat am 24. April eine Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Fall beschäftigt. Die Ermittlungen laufen unter der Aktennummer 12314/15/CD. Allerdings sind die Angaben darin sehr vage gehalten. "Der Fall ist schwierig, es gibt keinen wirklichen Ermittlungsansatz," heißt es aus Justizkreisen. Pierre Jager ist seit Januar verantwortlich für Luftaufsicht in Luxemburg. Er gibt sich am Donnerstag gegenüber Tageblatt.lu sehr wortkarg. Er bestätigt den Vorfall, will aber die betroffene Fluggesellschaft nicht nennen. Er beruft sich dabei auf die aktuellen Ermittlungen. Auch das Datum scheint ihm enfallen zu sein. Es sei allerdings der erste Fall solcher Art (Drohne) am Findel. Flugverbotszone Findel Ob sich die Drohne auf Kollisionskurs mit dem Passagierflugzeug befand und wo sie gesehen wurde, weiß man nicht. Man hat aber was in der Luft gesehen. Luxemburg hat nur eine Flugverbotszone für Drohnen, das ist der Findel und das direkte Umfeld. Ein Zusammenstoß mit einer Drohne sei viel gefährlicher als ein Vogelschlag, warnen Experten immer wieder. " Stellen Sie sich einen Gegenstand aus Metall und Plastik vor, der in eine Hochleistungs-Turbine gerät, vor allem, wenn er auch noch mit einer großen Lithium-Batterie ausgestattet ist. Das Resultat könnte katastrophal sein," erklärte im vergangenen Jahr Jim Williams. Er ist Experte der US-Flugaufsicht FAA und befasst sich mit Drohnenflügen im Luftverkehr.
8 "Eingriff in die Luftfahrt" In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen Die Nutzung von Drohnen und anderen ferngesteuerten Flugobjekten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Einige Drohnenmodelle gibt es schon für wenige Euro im Handel. Aus zahlreichen Ländern gibt es immer öfters Berichte über Drohen-Zwischenfälle im Luftraum. Der Fall in Luxemburg liegt schwer. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um einen" gefährlichen Eingriff in die Luftfahrt", wie es in der Juristensprache heißt. Regelwerk für Drohnen läßt auf sich warten. Drohnen machen immer öfter Schlagzeilen. Der Gebrauch von zivilen Drohnen soll in der EU bald gesetzlich geregelt werden. Der zivile Einsatz von Drohnen soll in der Europäischen Union möglichst bald geregelt werden. Darauf haben sich Vertreter der EU-Staaten und der EU-Kommission sowie Repräsentanten von Industrie und Datenschutzbehörden bei einer Konferenz im lettischen Riga geeinigt. Die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA solle Mitte des Jahres mit einer Befragung interessierter Gruppen beginnen und bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge machen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Politik und Industrie haben sich zudem auf einige Grundsätze für den Einsatz der unbemannten Flugobjekte verständigt. So sollen für deren Einsatz zum Beispiel ähnliche Sicherheitsstandards wie für die zivile Luftfahrt gelten. Zudem sollen Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gewahrt bleiben. Drohnen über Luxemburg Drohnen könnten in Zukunft etwa zum Versprühen von Pflanzenschutzmitteln oder der Luftbeobachtung bei Naturkatastrophen eingesetzt werden. Sowohl der Online-Händler Amazon als auch Google planen die Zustellung von Waren mit Drohnen. In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen. Auch der Luxemburger Datzenschutz hat hier Regeln. Diese stammen allerdings aus dem Jahr Damals gab es noch keine Drohnen. Dabei geht es um das "Filmen" einer fremden Person ohne Erlaubnis. Der Flughafen ist tabu In Luxemburg gibt es nur eine Flugverbotszone, im Landebereich des Findels. Aber auch bei großen Events kann ein Flugverbot dekretiert werden. Probleme mit Drohnen gab es bisher aber noch keine. In Frankreich sorgen Drohnen über den Atomanlagen des Landes in letzter Zeit für Schlagzeilen. Befürchtet werden Anschläge auf die AKWs. Auch in Luxemburg sorgen die kleinen Flugobjekte für Unruhe. Der adr- Parlamentarier Fernand Kartheiser will vom Innenminister, dem Infrastrukturminister, dem Minister für Innere Sicherheit und vom Justizminister wissen, ob es in Luxemburg Flugverbotszonen gibt, welche Strafen der Gesetzgeber bei der Nichtbeachtung einer Flugverbotszone vorsieht und wie die Regierung gegen unerlaubte Drohnenflüge vorgehen will? In ihrer Antwort betonen die betroffenen Minister, dass es eine einzige Flugverbotszone in Luxemburg gibt: Der Himmel über der Industriezone Sandweiler-Contern und im Besondern über den Dupont de Nemours-Anlagen ist für jegliche Flugobjekte Tabu. Grund hierfür sei die Nähe zur Landebahn des Flughafens. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen. In besonderen Fällen ist die Einführung von zeitlich begrenzten Flugverbotszonen vom Gesetzgeber vorgesehen, zum Beispiel bei großen Events. Vorher muss aber eine Risikobewertung durchgeführt werden und die Schaffung des Verbotszone muss der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Bei der Nichtbeachtung einer solchen Flugverbotszone seien strafrechtliche Sanktionen vorgesehen, so die Minister.
9 Die Polizei sei für die öffentliche Sicherheit zuständig, erklären die Minister weiter. Es wurden schon des öfteren Drohnen-Aktivitäten gemeldet. Es habe aber noch nie einen Hinweis gegeben, dass sie zu Spionagezwecken oder für Straftaten benutzt werden. Bislang musste die Polizei noch kein unerlaubtes Flugobjekt vom Himmel holen, heißt es in der Antwort. Auch bei der Direktion für zivile Luftfahrt sei bisher noch keine Klage wegen verdächtigen Drohnenflügen eingereicht worden. Internationale Zusammenarbeit Luxemburg ist klein, die Grenzen sind folglich schnell überflogen. Die Ordnungskräfte stünden deshalb in ständigem Kontakt mit den Behörden der Nachbarländer. Sobald ein verdächtiges Flugobjekt dort gesichtet wird, werden die Luxemburger Behörden verständigt. Was die Ausarbeitung eines Drohnen-Gesetzes, das die Nutzung, die Registrierung der Apparate, die Navigabilität regelt, betrifft, so stelle dies eine der Prioritäten der Luftfahrtbehörde dar, wird schließlich betont. Dieses Gesetz müsse laut Europäische Agentur für Flugsicherheit aber im Einklang zu den EU-Richtlinien sein. Strenge Regeln für zivile Drohnen Mini- und Geschäftsdrohnen erobern die europäischen Märkte. Die EU-Kommission arbeitet an einem einheitlichen Gesetz für den Drohnen-Boom. Auch Luxemburg fehlt eine klare juristische Handhabe. Die EU-Kommission will den Einsatz von Drohnen europaweit regeln und dabei Schwerpunkte auf Flugsicherheit und den Schutz der Privatsphäre legen. Bisher fehle ein einheitlicher Ansatz beim Umgang mit den Luftfahrzeugen, begründete Verkehrskommissar Siim Kallas am Dienstag in Brüssel den Vorstoß. In zehn Jahren könnten Drohnen Schätzungen zufolge zehn Prozent des Luftfahrt-Markts ausmachen. Die EU-Kommission unterscheidet von einem Piloten ferngesteuerte und automatische Drohnen; letztere sind verboten, es geht also nur um die ferngesteuerten. Von ihnen gebe es schon über 1700 offizielle Modelle, rund ein Drittel davon in Europa. Die Drohnen helfen zum Beispiel bei der Inspektion von Hochspannungsleitungen oder schaffen Übersicht bei Überschwemmungen und Waldbränden. Künftig könnte es Mini-Drohnen geben, die wie Bienen Pflanzen bestäuben, erläutert die Kommission. Auf der Normsuche Drohnen sind nach Einschätzung der Kommission von riesigem Gewicht für die Luftfahrtindustrie. Ihr Einfluss auf die Wirtschaft könne möglicherweise mit dem des Internets in den 1990er Jahren verglichen werden. So kündigte der Versandhändler Amazon den großflächigen Einsatz in wenigen Jahren an. In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen. Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro an Taxe fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen. Auch der Luxemburger Datzenschutz hat hier Regeln. Diese stammen allerdings aus dem Jahr Damals gab es noch keine Drohnen. Dabei geht es um das "filmen" einer fremden Person ohne Erlaubnis. Insgesamt gleicht die Rechtslage in Europa einem Flickenteppich. Die EU-Kommission schlägt darum eine Vereinheitlichung vor. Die Drohnen müssten "ebenso sicher sein wie die bemannte Luftfahrt", hieß es in ihrer Mitteilung. Daher werde die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) jetzt EU-weite Normen ausarbeiten. Beim Datenschutz will die Kommission prüfen, wie die bestehenden Gesetze "uneingeschränkt" auf Drohnen anwendbar sind, die oft Kameras tragen. Auch für Haftpflichtversicherungen und Forschungsförderung kündigte die Kommission neue Schritte an. (AFP/Tageblatt.lu)
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