Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr
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- Nadja Kolbe
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1 tüv Rneinland LGA Products GmbH Nach DIN EN ISO/lEC akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL rgatdl Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr wird hiermit aufgrund Ar1.22 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vom und der Bauregelliste A, Teil 2 - Ausgabe , Punkt 2.14 ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.') Antragsteller: BLANCO GmbH + Co. KG Flehinger Straße Oberderdingen Geltungsdauer bis: 31. Dezember2016 Prüfzeugnis-Nummer: P-lX 19632/10 Der geräuschtechnischen Beurteilung der Einhandmischer-Spültischarmatur liegt der Prüfbericht Nr. EMATAS ATO c der TRLP zugrunde. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfaßt 5 Seiten..) Es wird hier auf die Bauordnung des Landes Bezug genommen, in dem die Prüfstelle ihren Sitz hat; das allgemeine bauaufsich! liche Prüfzeugnis gilt jedoch in allen Bundesländern. Dieses Prüfzeugnis darf nur im vollen Wortlaut veröffentlicht werden. Jede Veröffentlichung in Küzung oder Auszug bedarf der vorherigen Genehmigung durch die TRLP' sitz und Registergericht Nürnberg HRB TÜV Rheinland LGA Products GmbH. Tillystraße 2, Nürnberg Geschäftsführer: Tel +49 (911) Fax +49 (911) Jörg Mähler. Dr. Jörg Schlösser schallschutz@lqa.de. Ust-lD Nr. DE AT6c doc Seite 1 von 5
2 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-lX 19632/lO I Allgemeine Bestimmungen TUVRheinland@ lgatdl Mit diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Venr'rendbarkeit des als Gegenstand aufgeführten Produkts im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen *). Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller und Vertreiber des Bauprodukts haben, unbeschadet weitergehender Regelungen in den,,besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Bauprodukts Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, daß das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verurrendungsstelle vorliegen muß. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der erteilenden Prüfstelle. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis,,Von der erteilenden Prüfstelle nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. Die erteilende Prüfstelle ist berechtigt, im Herstelleruerk, im Händlerlager oder auf der Baustelle oder am Einbauort zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses eingehalten worden sind. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglich ergänzt oder geändert werden, insbesondere wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Das als Gegenstandes allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses aufgeführte Bauprodukt bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) und der Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt zugleich als Prüfzeichen im Sinne der Prü2eichenverordnung der Länder, sofern für das als Gegenstand aufgeführte Bauprodukt ein solches vorgeschrieben ist. Seite 2 von 5
3 tüv Rneintand LGA Products GmbH Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-lX 19632/lO ll Besondere Bestimmungen tgardl 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Einhandmischer-Spültischarmatur Serie BLANCOQUATURA, Art.-Nr Messingkörper Schwenkrohrauslauf mit Cache Strahlregler Flexible Anschlu ßschläuche 1.2 Der Nachweis der Brauchbarkeit erstreckt sich nur auf das Geräuschverhalten 1.3 Verwendungsauflagen Die Armaturen müssen mit einem Originalstrahlregler ausgerüstet sein. Strahlregler dürfen nur durch Originalstrahlregler ersetzt werden. 2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Anforderungen an die Eigenschaften Die Armaturen sind nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, Abschnitt in die Armaturengruppe l, Durchflußklasse O eingestuft Diese Einstufung gilt nur bei Einhaltung der unter 1.3 festgelegten Venvendungsauflagen. Seite 3 von 5
4 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-lX 19632/10 lgatcl 2.2 Kennzeichnung Die Armaturen sind nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, Abschnitt mit dem Herstellerkennzeichen, einem Prüfzeichen, der Armaturengruppe und gegebenenfalls der Durchflußklasse zu kennzeichnen. Dazu ist neben dem Herstellerkennzeichen die Kennzeichnung P-lX O zu venvenden. 2.3 Übereinstimmungsnachweis Übereinstimmungserklärung Die Bestätigung der Übereinstimmung des unter ll 1.1 genannten Bauproduktes mit den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen PrüZeugnisses muß mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers gemäß Artikel 26 der BayBO erfolgen Werkseigene Produktionskontrolle In jedem Herstellenverk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle lm Rahmen der Erstprüfung sind an drei Mustern der Einhandmischer-Spültischarmatur, Serie BLANCOQUATURA, Art.-Nr die Prüfungenach DIN EN ISO Prüfung des Geräuschverhaltens von Armaturen und Geräten der Wasserinstallation - durchgeführt worden. Die Ergebnissenthält der Prüfbericht Nr. EMATAS T6 c der TRLP Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) Die Verpackung und/oder der Beipackzettel des unter ll 1.1 genannten Bauproduktes ist mit dem Übereinsiimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder zu kennzeichnen. Seite 4 von 5
5 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-lX 19632/10 Rechtsbehelfsbeleh ru nq LGAIdI Die Erteilung dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist ein Venaraltungsakt, gegen den Widerspruch zulässig ist. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der tüv Rneinland LGA Products GmbH, Tillystraße 2,90431 Nürnberg einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet werden. Nürnberg, den EMATAS/Si TÜV Rneinland LGA Products GmbH Labor Akustik und Schallschutz Dipl.-lng.(FH) Schimkus Prüfstellenleiter.olgyff:*'r:*r* Titfystraße Nürnberg Der Buchstobe "Ü" muss in seiner Form der nebenstehenden Abbildung enfsprechen. Seine Breite muss zur Höhe im Verhöltnis von I :.,33 stehen. Der Buchstobe "Ü" und die dorin entholtenen Angoben müssen deutlich lesbor sein. Wird dos Ü-Zeichen ouf einem Beipockzetiel, der Verpockung, dem Lieferschein oder einer Anloge zum Lieferschein ongebrocht, so dorf der Buchstobe "Ü" ohne oder mit einem Teil der Angoben ouf dem Bouprodukt ongebrocht werden. BLANGO DtN 4109 P{x 19632/rO r.gardr Seite 5 von 5
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
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