Senatsverwaltung für Justiz

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1 Senatsverwaltung für Justiz Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str Berlin An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Dienstgebäude: Salzburger Str Berlin - Schöneberg Telefax (030) Vermittlung (030) intern poststelle@senjust. verwalt-berlin.de über Senatskanzlei G Sen - Geschäftszeichen Bearbeiter/in Zimmer Telefon Datum I B E 7 Herr Brandt November 2002 (913)-3236 Bei Antwort bitte angeben Einzelplan 06 Senatsverwaltung der Justiz; Verlängerung der Mietverträge über den Justizstandort Kirchstraße 6 7 (Titel / und / ) Die Senatsverwaltung für Justiz hat die Absicht, die Mietverträge über den Justizstandort Kirchstraße 6 7 um zehn Jahre zu verlängern, und zwar zu einem erheblich verringerten Mietpreis. Nach dem Wortlaut der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses vom 28. Juni 2002 Drs. 15/581 bedarf es dafür an sich nicht der Beteiligung des Hauptausschusses, weil keine neuen Mietflächen angemietet werden sollen (vgl. Auflagenbeschluss II. A 3) und gemäß 38 Abs. 4 S. 1 LHO keine Verpflichtungsermächtigung erforderlich ist (vgl. Auflagenbeschluss Nr. II A 2). Der Senatsverwaltung für Justiz ist jedoch sehr daran gelegen, das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen, weil dem Vorhaben erhebliche finanzielle Bedeutung zukommt und das Mietverhältnis Kirchstraße wiederholt im besonderen Interesse des Abgeordnetenhauses gestanden hat Haus- und Lieferanschrift: Senatsverwaltung für Justiz Salzburger Str Berlin Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse, Berlin, unter folgenden Konten: Kontonummer Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Sparkasse Berliner Bank Landeszentralbank Berlin Bankleitzahl Verkehrsverbindungen zum Dienstgebäude b Rathaus Schöneberg ( 104, 146, 185, 204) u 7, Bayerischer Platz

2 1. Ausgangslage Die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Teile des Amtsgerichts Tiergarten und der Amtsanwaltschaft Berlin sind seit 1993 in dem Mietobjekt Kirchstraße 6 7 untergebracht. Es handelt sich formal um drei getrennte Verträge, die jedoch in ihren Bedingungen harmonisiert sind und von den Vertragsparteien einheitlich behandelt werden. Die Gesamtmietfläche beträgt knapp m², der Mietpreis zur Zeit 20,28 /m². Dies bedeutet eine Mietbelastung von etwa 7 Mio Euro im Jahr. Die Mietverhältnisse im einzelnen: Fläche Preis Summe AG Tiergarten m² 20,28 /m² ,08 Amtsanwaltschaft m² 20,28 /m² ,80 VG/OVG m² 20,28 /m² ,00 Summe m² ,88 Die Mietverträge sind auf zehn Jahre abgeschlossen und haben eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Ohne Kündigung verlängert sich das Mietverhältnis zu unveränderten Bedingungen um jeweils ein Jahr. Die Laufzeit endet am 30. November Eine Kündigung muss daher bis zum 30. November 2002 ausgesprochen werden. Die Mietflächen sind bei Einzug durch zahlreiche Ein- und Umbauten für die Bedürfnisse des Gerichtsbetriebs hergerichtet worden. Diese Maßnahmen hat der Mieter nach den Vertragsbedingungen bei Beendigung des Mietverhältnisses rückgängig zu machen. Ferner werden bei Auszug die Schönheitsreparaturen zu Lasten des Mieters fällig. 2. Sachstand Es steht außer Frage, dass der geltende Mietpreis von 20,28 /m² nicht mehr marktgerecht ist. Die Senatsverwaltung für Justiz hat daher bereits vor einiger Zeit den Entschluss gefasst, in ein Alternativobjekt umzuziehen, sollte der Vermieter nicht bereit sein, mit Ablauf der geltenden Vereinbarung angemessene Konditionen einzuräumen. Zunächst beschränkte sich diese Überlegung allerdings auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil der funktionelle Zusammenhang des Amtsgerichts Tiergarten (Verkehrs- und Wirtschaftsstraftaten) sowie der Amtsanwaltschaft mit dem Kriminalgericht in der Turmstraße so eng ist, dass der Lagevorteil der Kirchstraße unverzichtbar erschien. Die Amtsanwälte werden als Sitzungsvertreter sowohl im Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße als auch im Kriminalgericht in der Turmstraße eingesetzt. Dies ist zur Zeit selbst bei enger Terminlage ohne Schwierigkeiten möglich, weil der Wechsel zwischen den Gerichtsgebäuden nur mit einem kurzen Fußweg verbunden ist. Bei einem neuen Standort ginge diese unmittelbare Anbindung verloren. Jeder Wechsel zwischen den Einsatzorten der Amtsanwälten wäre mit einer längeren Anfahrt und den entsprechenden Reibungsverlusten verbunden, der Zeit- und Personalaufwand würde erheblich ansteigen. Dennoch wurde nach nochmaliger Abwägung die Bereitschaft zum Umzug auf den gesamten Standort Kirchstraße erstreckt, weil die mit der größeren räumlichen Entfernung verbundenen organisatorischen Schwierigkeiten der Strafgerichtsbarkeit gegenüber einer möglichst wirtschaftlichen Lösung zurückstehen müssen

3 Für die Suche nach Alternativobjekten waren folgende Überlegungen maßgebend: Die Tätigkeit des Amtsgericht Tiergarten und der Amtsanwaltschaft sind derart eng miteinander verflochten, dass beide Einrichtungen weiterhin zwingend in einem Standort unterzubringen sind. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hingegen von der Strafverfolgung unabhängig und kann einen separaten Standort beziehen. Im übrigen müssen alle neuen Gebäude für die Prozessbeteiligten gut erreichbar sein und in Zuschnitt und Raumaufteilung den besonderen Anforderungen der Rechtspflege entsprechen. Auf dieser Grundlage wurden sieben führende Immobilienunternehmen, die den Markt abdecken, in die Suche eingeschaltet. Die Markterhebung ergab, dass ein Objekt in Größe des gesamten Flächenbedarfs nicht angeboten wird. Für die getrennten Bereiche Amtsgericht Tiergarten/Amtsanwaltschaft einerseits und Verwaltungsgerichtsbarkeit andererseits wurden jedoch verschiedene Immobilien nachgewiesen. Die meisten Angebote kamen bereits nach einer Vorprüfung nicht mehr in Betracht, weil sie entweder zu teuer waren oder von Lage, Größe und zeitlicher Verfügbarkeit nicht den Ansprüchen entsprachen. Übrig blieben nach weiteren Überprüfungen schließlich je ein Alternativstandort für das Amtsgericht Tiergarten /Amtsanwaltschaft (Markgrafenpark) und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Anhalter Bogen). Auf vergleichbarer Fläche wie in der Kirchstraße beträgt der angebotene Mietpreis für das Objekt Markgrafenpark 13,70 /m² und für das Objekt Anhalter Bogen 13,90 /m², jeweils bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Parallel wurde über die Konditionen für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses in dem Objekt Kirchstraße verhandelt. Im Ergebnis langwieriger und schwieriger Verhandlungen bietet der Vermieter hier eine Absenkung des Mietpreises auf 14,50 /m² an, ebenfalls bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Auch das Facility-Management wurde in die Suche nach einem neuen Standort eingeschaltet. Geeignete landeseigene Immobilien stehen jedoch nicht zur Verfügung. 3. Abwägung der Unterbringungsvarianten Der Standort Kirchstraße umfasst wie bereits ausgeführt m², die neuen Standorte kommen auf insgesamt m², jeweils zuzüglich 639 m² Archivfläche. Die leicht größere Fläche der neuen Standorte ergibt sich aus einem etwas ungünstigeren Gebäudezuschnitt. Die Vertragskonditionen beider Varianten sind identisch und marktüblich: Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils zehn Jahre. Die Miete ist an den Index für die Lebenshaltungskosten gekoppelt. Schönheitsreparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Die Archivflächen werden zu einem herabgesetzen Preis berechnet. Damit ergeben sich folgende Varianten: Variante 1: Verbleib in der Kirchstraße ( m² plus Archiv) bisher: 20,28 /m² neu: /m² Archivflächen 4,78 /m²

4 - 4 - Variante 2: Umzug an andere Standorte ( plus Archiv) a) Verwaltungsgerichtsbarkeit ( m² plus Archiv) (Anhalter Bogen in Kreuzberg, Möckernstraße/Hallesche Straße) Archivflächen (incl. Rollregalanlage) 13,90 /m² 5,50 /m² b) Amtsgericht Tiergarten/Amtsanwaltschaft Berlin ( m²) (Markgrafenpark in Kreuzberg, Kochstraße/Lindenstraße) 13,70 /m² Dies bedeutet an jährlichen Mietzahlungen: Variante 1: Verbleib in der Kirchstraße ( m² x 14,50 / m² x 12) Archivfläche (639 m² x 4,78 m² x 12) Endsumme Variante 2: Umzug an andere Standorte a) Verwaltungsgerichtsbarkeit ( m² plus Archiv) ( m² x 13,90 / m² x 12) Archivfläche (639 m² x 5,50 m² x 12) Zwischensumme c) Amtsgericht Tiergarten/Amtsanwaltschaft Berlin ( m²) ( m² x 13,70 / m² x 12) Endsumme

5 Die Variante 2 ist somit nominell um im Jahr günstiger. Dem ist jedoch gegenüber zu stellen, dass bei einem Standortwechsel Sonderkosten für den Rückbau, die Renovierung und den Umzug anfallen, die nach Schätzung der Senatsverwaltung für Justiz in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf etwa 2 Mio Euro zu beziffern sind. Dieser Betrag liegt höher als die durch einen Umzug in zehn Jahren erzielbaren Einsparungen und müsste darüber hinaus sofort haushaltswirksam aufgebracht werden. Da bereits der reine Kostenvergleich für den Verbleib im bisherigen Standort spricht, sollen die weiteren Argumente gegen eine Standortverlagerung nur noch stichwortartig aufgelistet werden. Es handelt sich zum einen um die Verschlechterung der Anbindung des Amtsgerichts Tiergarten und der Amtsanwaltschaft an das Kriminalgericht, zum anderen um die typischen Belastungen und Unwägbarkeiten, die mit einem Umzug gerade in dieser Größenordnung verbunden wären: Lageverschlechterung für das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Risiko, dass Ersatzstandorte nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen Risiko, dass Einmalkosten höher ausfallen als geschätzt Risiko von Verzögerungen im Umzugsablauf mit Gefahr der Verpflichtung zu doppelter Mietzahlung Massive Behinderung der Arbeitsabläufe während der gesamten Umzugsphase, Hoher Organisationsaufwand für Gerichte und Prozessbeteiligte während des Übergangs Unruhe unter den Mitarbeitern 4. Fläche des Oberverwaltungsgerichts Berlin Im Dienstgebäude Kirchstraße ist zur Zeit die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit, also sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht, untergebracht. Wie bekannt, wird das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2003 in das ehemalige Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in die Hardenbergstraße 31 verlagert. Dennoch benötigt die Justiz die gegenwärtig in der Kirchstraße genutzte Fläche in unveränderter Größe weiter. Es besteht dringender Raumbedarf für eine Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft, die zur Zeit am Standort Alt-Moabit 5 unter unzumutbaren Verhältnissen in Bürocontainern untergebracht ist. Im einzelnen: Von der Gesamtfläche der Verwaltungsgerichtsbarkeit entfallen auf das Oberverwaltungsgericht rechnerisch m². Tatsächlich werden mit dem Umzug in die Hardenbergstraße aber nach aktuellen Berechnungen lediglich m² frei, weil die Differenzfläche von m² auf Einrichtungen entfällt, die mit dem Verwaltungsgericht gemeinsam genutzt werden und auch nach dem Auszug des Oberverwaltungsgerichts für das Verwaltungsgericht zur Verfügung stehen müssen. Es handelt sich im wesentlichen um die Pforte, die Bibliothek, die Amtsmeisterei, die Briefannahme, die IT-Stelle, die Hausverwaltung, die Materialverwaltung und die Entschädigungsstelle für Zeugen und Sachverständige. Die von der Staatsanwaltschaft am Standort Alt-Moabit 5 genutzten Bürocontainer sind vor über zehn Jahren als Provisorium errichtet worden. Ihre Auflösung ist unabdingbar erforderlich und politisch bereits seit langem beschlossen. So sehen die Richtlinien der Regierungs

6 politik mit Blick auf die Bürocontainer ausdrücklich vor, die räumliche Situation von Justizbereichen zu verbessern. Es handelt sich aber nicht nur um einen politischen Auftrag. Die Verhältnisse in den für eine vorübergehende Nutzung konzipierten Containern haben auch zu einer großen Zahl von Beanstandungen durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin LAGetSi geführt und können unter Fürsorgegesichtspunkten nicht länger hingenommen werden. Im Mittelpunkt der Unzuträglichkeiten steht das Raumklima. So verfügen die Container über eine unzureichende Speicherkapazität mit der Folge, dass im Sommer in den Büros Temperaturen von über 35 C herrschen. Dieser Mangel ist konstruktionsbedingt und kann mit vertretbarem Aufwand nicht behoben werden. Der Umzug des Oberverwaltungsgerichts verschafft der Justiz endlich die Möglichkeit, ihrer Verpflichtung zur Beseitigung dieses Missstandes nachzukommen. Die Bürocontainer umfassen eine Fläche von m², so dass der Bedarf nahezu passgenau gedeckt werden kann. Da die mit dem Vermieter ausgehandelte Mietsenkung Einsparungen in Höhe von 2 Mio Euro jährlich ergeben, liegen auch die finanziellen Voraussetzungen vor, um die politisch gewollte und sachlich dringend gebotene Abhilfe für die Staatsanwaltschaft in die Tat umzusetzen. 5. Zusammenfassung Die aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten ergeben, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Standort Kirchstraße die bessere Variante darstellt. Die vom Vermieter angebotenen finanziellen Konditionen liegen nur geringfügig über denen der Alternativojekte. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Kostenaufwandes für Rückbau, Renovierung und Umzug ist der Verbleib in der Kirchstraße sogar kostengünstiger. Hinzu kommt, dass bei einer Standortverlagerung ein wichtiger Lagevorteil des Amtsgerichts Tiergarten und der Amtsanwaltschaft Berlin verloren ginge. Schließlich sprechen die mit einem Umzug stets verbundenen allgemeinen Belastungen, Behinderungen und Risiken gegen einen Standortwechsel. Karin Schubert Senatorin für Justiz

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