Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
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- Gudrun Schneider
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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staätsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München Prüfungskanzlei der Universität Eichstätt Eichstätt I L* *i--. i ü, 3ün, 'lfi1l I I I i 1,l i -1 Ihr Zeichen / lhre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) v.3 - B b München, Telefon: Name: Herr Dr. Reichardt Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) am Ende des wintersemesters und am Ende des sommersemesters 2015 Anlagen: 1 Merkblatt,,Latinum/Graecum" und 1 Merkblatt,,Kleines Latinum,, Entsprechend 96 bzw. 97 der schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSo) finden neben den Latinumsprüfungen im Rahmen der Abiturprüfung die Ergänzungsprüfungen zum Enrverb des Latinums bzw. Graecums aus der lateinischen und griechischen sprache (Latinum und Graecum) sowie die Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) an den Universitätsorten jeweils auch zum Ende der Vorlesungszeit oder eines Semesters an vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hierfür bestimmten Gymnasien statt. Es wird darauf hingewiesen, dass gesicherte Kenntnisse in Latein gemäß Bekanntmachung des Staatsrninisteriums für Bildung und- Kultus, Wissenschaft und l(unst vom ,Nr. lll.10-5 S.4020-PRA.Z516 (]«VMBI Nr.5/2008 S. 37) auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Telefon: Telefax: poststelle@stmbw. bayern.de lnternet: Salvatorstraße München U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
2 -2- von der Universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden können. Bewerber, die an einem universitären Kurs teiln'ehmen, legen die Prüfung in der Regel an der Universität ab. Für das Ende des Wintersemester s 2014t2015 sind bestimmt. Augsburq Graecum: Gymnasium bei St. Anna Augsburg (Kleines)Latinum: Holbein-GymnasiumAugsburg Bamberq Graecum: Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg (Kleines) Latinum: Clavius-Gymnasium Bamberg Bayreuth Graecum: Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth (Kleines) Latinum: Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth Eichstätt Graecum: Reuchlin-Gymnasium lngolstadt (Kleines) Latinum: Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Erlanqen / Nürnberg / Fürth Graecum: Melanchthon-Gymnasium Nürnberg (Kleines) Latinum: Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen München Graecum: Karlsgymnasium München-Pasing (Kleines)Latinum: Josef-Effner-GymnasiumDachau Passau Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau (Kleines)Latinum: Aäalbert-Stifter-GymnasiumPassau Regensburq Graecum: Albertus-Magnus-Gymriasium Regensburg (Kleines) Latinum: Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg Würzburq Graecum: Celtis-Gymnasium Schweinfurt (Kleines) Latinum: Deutschhaus-Gymnasium Würzburg Für das Ende des Sommersemesters 2015 sind bestimmt: Auqsburq Graecum: Gymnasium bei St. Stephan Augsburg (Kleines)Latinum: Peutinger-GymnasiumAugsburg Bamberq Graecum:.. Herder-Gymnasium Forchheim (Kleines)l-aiinum: E.T.A.-Hoffmann-GymnasiumBamberg Bqyreuth Graecum:, Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth
3 -3- (Kleines) Latinum: Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth Eichstätt Graecum: Reuchlin-Gymnasium lngolstadt (Kleines) Latinum: Willibald-Gymnasium Eichstätt Erlangen / Nürnberq / Fürth Graecum: Gymnasium Fridericianum Erlangen (Kleines) Latinum: Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg München Graecum: Theresiengymnasium München (Kleines) Latinum: Asamgymnasium München Passau Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau (Kleines) Latinum: Gymnasium Vilshofen Reqensburq Graecum: Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regen - burg (Kleines) Latinum: Gymnasium Neutraubling Würzburq Graecum: Wirsberg-Gymnasium Würzburg (Kleines)Latinum: Matthias-Grünewald-GymnasiumWürzburg Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus dem Lateinischen am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern (Pfänderstr. 6, München, Tel.: 089 I , Fax: 0 Bg / ) ablegen. Erqänzunosprüfung zum Erwerb des Latinums bzw. Graecums Rechtsgrundlagen (s.a. die Zusammenstellung unter: unglil+ztfachinformationen-lateln-und-griechisch.html) - 96GSO - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Az.. Vl.3-5S ( pdO Anforderungen (im Überblick) : - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 180 Min. lca. 180 lateinische bzw. ca. 200 griechische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minuten / ca. 50 lat. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die mündliche Prüfung ist mit Ausnahme des Falles, dass die schriftliche Prüfung mit,,ungenügend" bewertet wurde, zwingender Prüfungsbestandteil. - Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung im Verhältnis 2 : 1; die Früfun ist bestanden, wenn die Gesamtnote,,ausreichend" oder besser lautet und
4 -4- wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note,,mangelhaft" erreicht wurde. - Gefordertes Niveau: Nachweis der Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. PIaton-Stelle in lnhalt Aufbau und Aussage zu erfassen. Feststel I u n gs prüfu nq zu m Nachweis qes icherter Latei n ken ntn issd (= Kleines Latinum) Rechtsgrundlagen: - e7gso - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. lll.10-5 S 4020-PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 36ff.), zuletzt geändert mit Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 9. April 2009 (KWMBI Nr.8/2009 S. 168) - Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom A12 Pc..: Vl.3-5 S ( pdf) Anforderungen (im Überblick): - Schriftliche Prüfung (Prüfungsdauer 120 Min. I ca. 120 lateinische Wörter) und mündliche Prüfung (Prüfungsdauer 20 Minuten / Textgrundlage ca. 50 lat. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten). Die mündliche Prüfung ist zwingender Prüfungsbestandteil. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf Grund- und Überblickswissen und Grundfertigkeiten aus den Bereichen Sprache und Textarbeit sowie der römischen Literatur, Geschichte und Kultur und ihres Fortwirkens. - Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil sind gemäß 97 Abs. 3 GSO zu gewichten:,, t Der Feststeltungsprüfung tiegt der Lehrptan des gewählten Fachs für die betreffende Jahrgangsstufe'zugrunde. zdie Feststellungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. edie Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zählen bei der Gesamtnotenbildung 2 : 1; die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote'ausreichend' oder besser lautet." - Gefordertes Niveau:' Nachweis der Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprach I ichen Schwierigkeitsg rad i n haltl ich qi nfacherer Prosa-
5 -5- textstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (z' B' Cäsar, Nepos). Als Hilfsmittelfür die Ergänzungsprüfung zum Enruerb des Latinums bzw' Graecums und die Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum) ist eines der folgenden, vom staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst genehmigten zweisprachigen Wörterbücher zugelassen : Für das Fach Latein: o Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart I 993) o Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeität v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, enrueiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/MÜnchenAruien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung 2001 o stowasser, Lateinisch-Deutsches wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994) o Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994) o pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck 1987 [vergriffen]. Pons Wörterbüch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2', neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (N achd rucke 2A ) ; o Pons Wörterbuch für chule und Studium, Latein-Deutsch, 1' Aufla-. B:lt$Lrterbuch für schute uno stuoium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2012 (Neubearbeitung) o Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009' Als zugelassene Wörterbücher für das Fach Griechisch gelten:'. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W' Gemoll, NeuauflageMÜnchenA/r/ien1988;auch:10'Aufl'2006 o Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch' Sollte ein Lehrer eines der betreffenden Gymnasien gleichzeitig als Leiter eines Vorbereitungskurses für das Latinum bzw. Graecum oder das Kleine Latinum tätig sein, so kan,n er dem gemäß KMBek vom 20'12'2012zubildenden Prüfuhgsausschuss nicht angehören'
6 I -6- Die Gymnasien können zu beiden Prüfungen nur Bewerber zulassen, die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Gesuche um Zulassung zur Prüfung an den Universitätsorten sind jeweils spätestens einen Monat vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters (also zu Beginn.der zweiten Januarhälfte bzw. der zweiten Junihälfte) an das Gymnasium zu richten, an dem sich der Bewerber der Prüfung unterziehen will (Termin für die vorlage der Gesuche um Zulassung zur Ergänzungsprüfung im Rahmen der Abiturprüfung ist der {S.01.). Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 1. ein kurzer Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang, 2. eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. ein Nachweis über den Hauptwohnsitz, eine Erklärung über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung und eine Erklärung, ob und ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung bzw. Feststellu n gsprüfu ng bereits abgelegt wu rde. Bei der Ergänzungsprüfung (Latinum und Graecum) gemäß s 96 GSo und der Feststel I u ngsprüfun g zu m Nachweis gesicherter Latqi nken ntn isse gemäß 97 GSO handelt es sich um zwei unterschiedliche staatliche Prüfungen. Daher kann jede der beiden Prüfungen einmal wiederholt werden. Dies gilt unbeschadet der Teilnahme an akademischen Prüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen. Die lnstitute für Klassische Philologie bzw. die zuständigen Fakultäten werden gebeten, ein Exemplar dieses Schreibens zum Aushang zu bringen. gez. Dr. Kussl Ministerialrat
7 -1- MERKBLATT LATINUM / GRAECUM Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache. Stand: 01. August2013 Die Ergänzungsprüfungen aus der lateinischen und griechischen Sprache.. (Latinum und Graecum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayern während der Abiturprüfung im Mai / Juni eines jeden Jahres an jedem öffentlichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein bzw. Griechisch angeboten wird. Außerdem finden zum Ende der Vorlesungszeit oder zum Ende eines jeden Semesfers an jeweils vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten Gyninasien Ergänzungsprüfungen statt. Aus Anschlägen bei den lnstituten für Klassische Philologie, den entsprechenden Fachbereichen und Fakultäten. bzw. über die Prüfungskanzleien der Universitäten kann jeweils ab September in Erfahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit des folgenden Winter- und Sommersemesters ausgewählt wurden. An der Prüfung können BeWerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert sind. Die Gesuche um Zulassung sind für den Termin der Abiturprüfung bis 15. Januar eines jeden Jahres an das betreffende Gymnasium zu richten. Für die Prüfungen am Ende der Vorlesungszeit der Semesfer müssen die Gesuche jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende dervorlesungszeit (also bis zum 15. Januar bzw. bis zum 15. Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der Prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweibe vorzulegen: 1. eine lmmatrikulationsbescheinigung bzw. einen Nachweis über den Hauptwohnsitz; 2. einen kurzen Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben über den Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4. eine Erklärung, oo uno ggf. wo und wann eine Ergänzungsprüfung aus der lateinischen bzw. griechischen Sprache bereits abgelegt wurde. Die Ergänzungsprüfung kanh grundsätzlich nur einmal wiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbaye-rischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen.
8 -2- Für die Ergänzungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, lateinische bzw. griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero- bzw. Platon-Stelle in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und Grundkenntnisse in der römischen bzw. griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt. Die Ergänzungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen (Textumfang: etwa 180 lateinische bzw. 200 griechische Wörter / Arbeitszeit: 180 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minuten / ca. 50 latein. bzw. 60 griech. Wörter / Vorbereitungs2eit 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 96 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) und Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. Vl.3-5 S geregelt (KWMBI Nr. 6/2013 S. 78ff.). Als Hilfsmittel ist ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Als genehmigte Wörterbücher gelten 1. für das Graecum:. Griechisch-deutsches Schul- und Handwörterbuch von W. Gemoll, Neuauflage MünchenA//ien 19BB; auch: 10. Aufl. 2006;. Benselers Griechisch-Deutsches Wörterbuch. 2. für das Latinum: a a Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, tä. nrflug" / Unveränderter Neudruck (zuletzl Stuttgart 1993) Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-GüthlinE, erweiterte Neuauflage (zulevt Berlin/MünchenAl/ien/Zürich1 983); auch: Neubearbeitung 2001 Stowasser, Latei n isch-deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/M ti nchen 1 994) Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1 994) Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck [vergriffen] Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 19BO I Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke ); Pons Worterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007 Pons Wörtgrbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Au'flage2012 (Neubearbeitung). Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch_Klausurausgabe, 1. Auflage Ausländer können die Ergänzungsprüfung aus der lateinis.ä"n Sprr.he am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München ablegen.
9 - -1- MERKBLA"TT GeSIcHERTe LITEINKENNTNIsSE (= KITINES LATINUM) Feststellung:Slfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß KMBek vom Nr. lil.10_5 S 4020_pRA.2516, Stand: 01. August?Olg Gesicherte Kenntnisse in Latein können gemäß Bekanntmachung des staatsministeriums für unterricht und Kultus vom Nr. lll.10-5 s 4020-pRA.2s16 (KWMB; Nr.5/2008 s. 3z) durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der universität eingerichteten Kurs nachgewiesen werden. Feststellungsprüfungen zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gemäß 97 GSo (Kleines Latinum) werden für Bewerber, die kein Gymnasium besuchen, in Bayern auch an iedem öffentlichen Gymnasium abgenommen, an dem Pflichtunterricht in Latein angeboten wird. Über die Terminierung der prüfungen entscheiden die Gymnasien. Außerdem finden zum Ende der vorlesungszeit oder zum Ende ernes jeden semesfers an jeweils vom staatsministeriur,n für unterricht und Kultus bestimmten Gymnasien Feststellungsprüfungen statt' Aus Anschlägen bei den lnstituten für Klassische philologie, den entsprechenden Fachbereichen und Fakultäten bzw. über die prüfungskanzleien der universitäten kann jeweils ab september in Erfahrung gebracht werden, welche Gymnasien für die prüfungen am Ende der Vorlesungszeit des folgen 'en winter- und sommersemesters ausgewählt wurden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, 1. die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben oder 2. die an einer bayerischen Hochschure immatrikuriert sind. Die Gesuche um Zulassung für die Prüfungen am Ende der vorlesungszeit der semes/er müssen jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der varlesungszeit (a/so örs zum 15. Januar bzw' bis zum 15- Juni) dem Gymnasium vorliegen, das mit der Abnahme der prüfungen beauftragt ist. Mit dem Gesuch um Zulassung haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen. 1' eine lmmatrikulationsbescheinigung bzw. einen Nachweis über den Hauptwohnsitz; 2' einen kurzen Lebenslauf mit den wichtigstän Angaben über den Studiengang; 3. eine Erklärung über die Art der Vorbereitung; 4' eine Erklärung, ob und ggf' wo und wann eine Feststellungsprüfung aus der lateinischen bereits abgelegt wurde.
10 -2- Die staatliche Feststellungspr,üfung gemäß 97 GSO kann grundsätzlich nur einmal wiederholt werden. Die gleichzeitige Bewerbung an verschiedenen bayerischen oder außerbayerischen Gymnasien ist nicht statthaft. Zur Prüfung ist ein Personalausweis mit Lichtbild mitzubringen. Für die Feststellungsprüfung gelten folgende Anforderungen: Fähigkeit, lateinische Originaltexte im sprachlichen SchwierigkeitsgraO innatlich einfacherer Prosatextstellen in lnhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen (2. B. Cäsar, Nepos). Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftllchen (Textumfang ca. 120 lateinische Wörter / Arbeitszeit 120 Minuten) und einem mündlichen (Prüfungsdauer 20 Minutän / Textgrundlage ca. 50 latein. Wörter / Vorbereitungszeit 30 Minuten) Teil. Die Einzelheiten sind durch 97 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), die Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Nr. lll.10-5 S 4O2A- PRA.2516 (KWMBI Nr.5/2008 S. 36ff.) und vom Nr. VI.3-5 S geregelt (KWMBI Nr S. 78ff.). AIs Hilfsmittet ist ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Als genehmigte Wörterbücher gelten:. Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993). Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, enrueiterte Neuauflage (zuletzt BerlinlMünchenMieniZürich1 983); auch: Neubearbeitung 2001 Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994). Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zulelzt München 1 e94) o Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck [vergriffen]. Pons WÖrterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke 200a-2006); o Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2OO7 r Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2012 (Neubearbeitung). - Langenscheidt Großes Sch"uhruörterbuch Lateinisch - Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009.
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