Der Europäische Datenschutzbeauftragte
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- Anneliese Gärtner
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1 Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen Union setzt eine legale Nutzung personenbezogener Daten voraus. Der Datenschutz ist daher eine wichtige Vorbedingung für den Erfolg dieser Tätigkeiten.
2 SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Unter Datenschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auf der Ebene der Europäischen Union ist der Datenschutz in folgenden Rechtsvorschriften geregelt: Artikel 6 des EU-Vertrags Artikel 286 des EG-Vertrags Artikel 8 der Grundrechtecharta der EU Richtlinie 95/46/EG Richtlinie 2002/58/EG Für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union wurden die Grundsätze des Datenschutzes in der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 festgelegt.
3 DER EUROPÄISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE Errichtung einer europäischen Kontrollinstanz Artikel 286 des EG-Vertrags sieht die Errichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz vor, die überwachen soll, ob die Rechtsakte der Gemeinschaft, die den Schutz personenbezogener Daten regeln, ordnungsgemäß auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft angewandt werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr angenommen. Durch diese Verordnung wurde eine unabhängige Kontrollbehörde eingerichtet, die Europäischer Datenschutzbeauftragter genannt wird und die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft überwacht. Darüber hinaus gibt es in jedem Organ und jeder Einrichtung einen behördlichen Datenschutzbeauftragten, der mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenarbeitet und ihn insbesondere über bestimmte Verarbeitungsvorgänge bei sensiblen Daten wie z. B. bei Daten über die Gesundheit von Personen unterrichtet. Die Rechtsstellung des Europäischen Datenschutzbeauftragen und die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung seiner Aufgaben wurden im Beschluss Nr. 1247/2002/EG vom 1. Juli 2002 festgelegt.
4 Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten Kontrolle Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht in Zusammenarbeit mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten, die in jedem Organ und jeder Einrichtung der Gemeinschaft benannt werden, die Datenverarbeitung in den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang hört und prüft er Beschwerden und führt von sich aus oder aufgrund einer Beschwerde Untersuchungen durch. Er ergreift die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet die betroffenen Personen über die Ergebnisse seiner Arbeit. Der Europäische Datenschutzbeauftragte bearbeitet die Meldungen der behördlichen Datenschutzbeauftragten über Fälle, die besondere Risiken beinhalten können. Er führt Vorabkontrollen der entsprechenden Datenverarbeitungvorgänge durch. Beratung Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft von sich aus oder im Rahmen einer Konsultation in allen Fragen zu beraten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird von der Kommission konsultiert, wenn sie einen Vorschlag für Rechtsvorschriften bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten annimmt. Er wird ferner von den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft über alle verwaltungsrechtlichen Maßnahmen unterrichtet, in deren Rahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zusammenarbeit Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist Mitglied der Gruppe Artikel 29, die gemäß der Richtlinie 95/46/EG eingesetzt wurde und in der die nationalen Datenschutzbehörden vertreten sind.
5 Auf interinstitutioneller Ebene arbeitet der Europäische Datenschutzbeauftragte mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten zusammen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet auch mit den für den Datenschutz zuständigen Kontrollinstanzen zusammen, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (Europol, Schengen, Eurojust ) geschaffen wurden. Kontrollinstanz von Eurodac Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht die Datenverarbeitung durch die Zentraleinheit des Eurodac-Systems. Weitere Informationen finden sich auf folgender Website: Der Europäische Datenschutzbeauftragte BÜRO: Rue Montoyer 63, 6. Stockwerk B-1047 Bruxelles POSTANSCHRIFT: Rue Wiertz 60, MO 63 B-1047 Bruxelles TELEFON: (32-2) FAX (32-2)
6 Mit Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2003 wurden für eine Amtszeit von fünf Jahren Peter Hustinx zum Europäischen Datenschutzbeauftragten und Joaquín Bayo Delgado zum stellvertretenden Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt. Peter Hustinx war seit dem 1. Juli 1991 Präsident der niederländischen Datenschutzbehörde (College Bescherming Persoonsgegevens). Von 1996 bis 2000 war er Präsident der Gruppe Artikel 29, in der die nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchführung der Richtlinie 95/46/EG zusammenarbeiten. Joaquín Bayo Delgado, der seit 1989 das Richteramt bekleidete, wurde 1997 zum Dekan der Richter in Barcelona gewählt und 2001 für diese Funktion wieder gewählt. Er war ferner Mitglied der Kommission für Informationstechnologien des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt. QT DE-D Peter Hustinx und Joaquín Bayo Delgado steht ein fachübergreifendes Team mit etwa 20 Mitarbeitern zur Seite.
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