Existenzgründung. Sozialversicherung.

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1 Existenzgründung Sozialversicherung

2 UNSERE THEMEN» Allgemeines zur Sozialversicherung» Roter Faden» Kurz notiert» Unterlagen zur Beitragsberechnung» Beiträge / Berechnung» AOK Service» Wie geht es weiter?

3 Existenzgründung» Jetzt geht s los (Schritte in die Selbstständigkeit)» Gründe» Soziale Absicherung als Selbstständiger Als bedeutender Krankenversicherer bietet die AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen nicht nur einen umfassenden Versicherungsschutz, sondern auch kompetenten Service und individuelle Beratung. Vertrauen auch Sie auf die Erfahrung Ihres persönlichen Ansprechpartners vom Beginn an.

4 Allgemeines zur Sozialversicherung DIE 5 SÄULEN DER SOZIALVERSICHERUNG Unser soziales System

5 SOZIALE ABSICHERUNG ALS EXISTENZGRÜNDER Wer abhängig beschäftigt ist, soll unter besonderem Schutz stehen und ist deshalb im Regelfall versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung! Merkmale einer abhängigen Beschäftigung: + Weisungsgebundenheit + Tätigkeit gegen Arbeitsentgelt Selbstständige sind dagegen in weitaus höherem Maß für ihre soziale Absicherung eigenverantwortlich! 5

6 SOZIALE ABSICHERUNG ALS EXISTENZGRÜNDER Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit: + Weisungsfreiheit + Unternehmerrisiko + eigene Betriebsstätte + Beschäftigung von Arbeitnehmern (AN) Hinweis: In der Praxis sind diese Kriterien nicht immer eindeutig ausgeprägt. Deshalb kann auch die Rechtsform eines Unternehmens Hinweise Auf den sozialrechtlichen Status der handelnden Person geben! 6

7 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» In Deutschland muss jeder krankenversichert sein!» Absicherung gegen das Risiko Krankheit» Selbstständige sind im Regelfall nicht krankenversicherungspflichtig» Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft (z. B. AOK )» Oder... Abschluss einer privaten Krankenversicherung Wichtig: Individueller Beratungsbedarf (Unterschiede) PKV: Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem finanziellen Risiko, dass das Unternehmen bei Vertragsabschluss übernimmt 7

8 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» Gesetzliche Krankenversicherung» GKV: Freiwillige Mitgliedschaft Die angebotenen Leistungen der GKV sichern unabhängig vom Einkommen der Mitglieder der Solidargemeinschaft ein gleich hohes Niveau der gesundheitlichen Betreuung. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn der Selbstständigkeit zu stellen. Eine Freiwillige Versicherung ist an Vorversicherungszeiten gebunden (ansonsten ist eine Anzeige zur Versicherungspflicht notwendig) 8

9 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» Gesetzliche Pflegeversicherung» GKV: Freiwillige Mitgliedschaft Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung; wer also bei der AOK krankenversichert ist, erhält auch die Absicherung für den Pflegefall aus einer Hand. 9

10 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» Rentenversicherung (Für Sie und Ihre Mitarbeiter)» RV der Selbstständigen Mit Ausnahme weniger pflichtversicherter Personen (z. B. eingetragene Handwerksmeister, Künstler, Lehrer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige) sind Selbstständige für Ihre Rentenabsicherung selbst verantwortlich. Antrag innerhalb von 5 J. nach Aufnahme einer selbst. Tätigkeit möglich Freiwillige RV möglich (mtl. Beitrag in bestimmten Grenzen frei wählbar) Hinweis: Wer einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhält, wird aufgrund dieser Leistung nicht rv-pflichtig! 10

11 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» Arbeitsförderung: Mit Leistungen für Arbeitgeber» Arbeitslosenversicherung für Selbstständige In den letzten 2 J. vor der Existenzgründung mind. 12 Monate pflichtversichert o. Leistungsbezieher u. Umfang der Tätigkeit liegt nicht unter 15 Std. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme einer selbst. Tätigkeit möglich Beitrag 2015: 1. Jahr 42,53 / 36,23 2. Jahr 85,05 / 72,45 Hinweis: Gründungszuschuss / Lohnzuschüsse für AG 11

12 ALLGEMEINES ZUR SOZIALVERSICHERUNG» Unfallversicherung»...auch für Selbständige Als Selbstständiger sind Sie nur im Ausnahmefall gesetzlich Unfallversichert Freiwillige Versicherung grundsätzlich möglich Zuständig sind die branchenbezogenen Berufsgenossenschaften Für Arbeitnehmer besteht ein gesetzlicher UV-Schutz. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber (AG) allein.» Telefon:

13 ROTER FADEN Internetadressen: Broschüren: Sozialversicherung kompakt 2015/2016 EXISTENZGRÜNDER Sprechtage (IHK) Feste Termine (u. a. Existenzgründertag 1 x jährlich) Individuelle Terminabsprache 13

14 UNTERLAGEN ZUR BEITRAGSBERECHNUNG Gewerbeanmeldung (Datum Beginn der Selbstständigkeit) Bescheid BA (Gründungszuschuss) Einkommensteuerbescheid o. Steuervorausbescheinigung Gewinnermittlung des Steuerberaters Persönliche Gewinnvorschau (z.b. Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung) Fragebogen zur Beitragseinstufung (u.a. Härtefallregelung) Nachweis der Elterneigenschaft ab für PV (z. B. Geburtsurkunde, Kindergeldbescheinigung,...) Hinweis: Anfangs vorläufige Beitragsberechnung, Jährliche Abfrage (Wichtig: Aktueller Steuerbescheid) 14

15 BEITRÄGE / BERECHNUNG» Grundsatz: Einnahmen zum Lebensunterhalt X Beitragssatz» Gesetzlich festgelegter Beitragssatz + Entscheidung: mit/ohne Krankengeldanspruch + 15,40 % (14,60 %)/ 14,80 % (14,00 %)» Gesetzlich festgelegter Pflegeversicherungsbeitrag (Elterneigenschaft) + 2,35 % / 2,60 %» Kassen-Individueller-Zusatzbeitrag (AOK Nds.) + 0,8 % 15

16 BEITRÄGE / BERECHNUNG Mindestbemessungsgrundlagen 2015: Hauptberuflich Selbstständig: 2126,25 Hauptberuflich Selbstständige 1417,50 * * Bei Vorliegen von sozialer Härte, bei Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach 57 SGB III, bei Anspruch auf eine entsprechende Leistung nach 16 SGB II Höchstbemessungsgrundlage 4125,00 (Beitragsbemessungsgrenze) 16

17 BEITRÄGE / BERECHNUNG» Bemessungsgrundlage» Beitragszeit» Beitragssatz» Fälligkeit (zum 15. eines Monats für den Vormonat)» Vergleich lohnt sich immer» AOK für Niedersachsen: Marktführer 17

18 KURZ NOTIERT» (Betriebsnummernservice)» (SV-net für Meldungen und Beitragsnachweise) 18

19 AOK SERVICE Immer in Ihrer Nähe» AOK-Firmenkundenservice Erreichbarkeit persönlich, telefonisch oder online Ihr persönlicher Ansprechpartner im Innen- und Außendienst» Fachkundige Beratung gerne auch vor Ort Unser Info-Paket für Sie» Unternehmermagazin pa praxis aktuell» AOK-Newsletter pa praxis aktuell DIREKT» pa praxis aktuell-fachbroschüren Onlineportal für Firmenkunden» Fachinformationen, nützliche Arbeitshilfen und Tipps für die Praxis auf 19

20 AOK SERVICE Fachkräfte aus dem Ausland» Alles Wissenswerte rund um Zuwanderung von Arbeitskräften» Gesundheit im Unternehmen» Betriebliche Gesundheitsförderung» Betriebliches Gesundheitsmanagement» Betriebliches Eingliederungsmanagement Seminare für Arbeitgeber» Fachseminare zur Sozialversicherung vor Ort oder als Online-Seminare 20

21 WIE GEHT ES WEITER?» Individuelle Beratung vor Ort» Zusätzliche Leistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen» Medien, Seminare für Lohnbuchhaltung usw.» Hilfe und Unterstützung bei Anmeldungen neuer Mitarbeiter/innen» Betriebliche Gesundheitsförderung» Exklusiv-Vorteile» EIN Ansprechpartner für alles» Wir sind nicht nur Heute für Sie da! 21

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