PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Immissionsprognose - BAUVORHABEN: Britischer Weg Kinderspielplatz Stadt Soest Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag des Bauherren: Stadt Soest Abt. Jugend und Soziales Postfach Soest FON / FAX / durch: Projekt-Nr. : /13 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON / FAX / Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, Juni 2013

2 Unterlagenverzeichnis der schalltechnischen Untersuchung für das Bauvorhaben: Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage Bauort: Britischer Weg / Herzog-Adolf-Weg - Soest Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Übersichtslageplan 1 : Lageplan 1 : Zusammenstellung der Beurteilungspegel 5 Ergebnistabelle Emittent 6 Ergebnistabelle Ausbreitung K:\aoffice\60764\064-V1.doc Stand: Juni 2013

3 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung für das Bauvorhaben: Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage Bauort: Britischer Weg / Herzog-Adolf-Weg - Soest Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Situation 1.2 Aufgabe 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Freizeitlärm Multisportanlage (Bolzplatz / Streetball) Volleyball Beach-Volleyball Liegewiese 4 Emissionen 4.1 Freizeitlärm Multisportanlage (Bolzplatz / Streetball) Volleyball (Beach-Volleyball) Liegewiese 5 Immissionen 5.1 Freizeitlärm Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen (Spitzenpegel) 6 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

4 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 1 Allgemeines 1.1 Situation Die Stadt Soest beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf zwischen dem Herzog-Adolf-Weg und der Astrid-Lindgren-Schule (Sporthalle) die Neuanlage eines Spielplatzes mit Multisportanlage gem. DIN EN herzustellen. Die Multisportanlage soll als Kleinspielfeld für Ballsportarten ausgestaltet werden, die in der Freizeit ausgeübt werden sollen. Neben der Ausstattung mit Toren (Bolzplatz) werden daher auch Basketballkörbe (Streetball) installiert. Die Multisportanlage soll eine Größe von 24 * 12 m haben. Die Einfassung soll als Handlauf bis zu 1 m Höhe und im Torbereich abgestuft bis zu 4 m ausgebildet werden. Weitere, für die Immissionsprognose wesentliche Bestandteile, sind eine Spielfläche (für Volleyball, Badminton u. a. mit fest installierter Netzanlage) sowie eine große Rasenfläche als Liegewiese, für Picknick, zum Toben, Treffen und Bespielen. Eine vorhandene Parkplatzanlage westlich der Sporthalle zur Astrid-Lindgren-Schule verfügt über 19 Stellplätze und ist über die Straße Britischer Weg mit Anbindung an den Kaiser-Otto- Weg und weiterführend zum Herzog-Adolf-Weg erschlossen. Im Einwirkungsbereich des Spielplatzes mit Multisportanlage ist die Art der baulichen Nutzung über den Bebauungsplan Nr. 148 als WA allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 64 erfolgte ebenfalls die Ausweisung allgemeiner Wohngebiete (WA). Liegen keine genauen Erkenntnisse über mögliche bzw. notwendige Nutzungszeiten vor (z. B. über Beschränkung der Nutzungszeiten durch andere Auflagen), sollte nach den Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eine Betriebszeit von bis Uhr angenommen werden. Als Nutzungszeit für die Multisportanlage ist derzeit vorgesehen: Mo So Uhr und Uhr Damit wird eine Betriebszeitenbeschränkung vorgegeben, die im Rahmen der vorliegenden Immissionsprognose auch für die weiteren Spielplatzbereiche berücksichtigt wurde. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

5 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 1.2 Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von der Multisportanlage sowie der Spielfläche und der großen Rasenfläche ausgehenden Schallemissionen und -immissionen zu berechnen und nach der Freizeitlärmrichtlinie - RdErl. d. MUNLV NRW V (V Nr. 1/04) - unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebietsnutzungen zu beurteilen. Es ist aufzuzeigen, welche Lärmbelastungen durch die Freizeitnutzung der Multisportanlage sowie den beiden Flächen für die vorh. Wohnbebauung im Einwirkungsbereich der Anlage zu erwarten sind und ob die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß Freizeitlärmrichtlinie gewährleistet werden kann. Ggf. sind aktive Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren oder Nutzungseinschränkungen vorzugeben. Die Nutzung des Spielplatzes am Britischen Weg ist, wie bei vielen solcher Anlagen, nicht als regelmäßig zu erwarten. Um die ungünstigste Auslastung im Rahmen der Immissionsprognose zu berücksichtigen wurden folgende Nutzungszeiten den Berechnungen zugrunde gelegt: WERKTAG Mo.-Sa Uhr und Uhr SONN-/FEIERTAG Uhr und Uhr Durch das Bayerische Landesamt für Umwelt wurde im Juni 2006 eine Untersuchung abgeschlossen, die zum einen den Einfluss der Nutzungsart und der Nutzergruppen zu untersuchen hatte. Anhand von Schall-Pegel-Messungen waren Emissionsdaten zu ermitteln mit denen nunmehr genauere schalltechnische Prognosen erstellt werden können. Der Bericht (Projekt 2301) Geräusche von Trendsportanlagen; Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skaterhockey und Streetball vom Juni 2006 wurde mit den darin enthaltenen Emissionsdaten der vorliegenden schalltechnischen Immissionsprognose zum Spielplatz mit Multisportanlage zugrunde gelegt. Die im folgenden angewandten Zahlenwerte beziehen sich deshalb auf den üblichen Freizeitbetrieb und die Nutzung der Anlage durch Jugendliche. Freizeitanlagen sind so zu errichten, dass die in der Freizeitlärmrichtlinie genannten Richtwerte auch unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Anlagen nicht überschritten werden sollen. Benachbarte Anlagen sind im Einwirkungsbereich der hier zu beurteilenden Anlage nicht vorhanden. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

6 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil 2, Oktober 1999 VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen April BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18.BImSchV) vom 18. Juli 1991 (veröffentlicht: BGBl. 1991, Teil 1, S. 1588ff) TA Lärm RLS Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) 26. August 1998 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 1992 B2/94 Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für Immissionsschutztechnische Prognosen Bericht B2/94, Ausgabe 1994 Bundesinstitut für Sportwissenschaft Merkblatt Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sportund Freizeitanlagen - Berechnungshilfen Landesumweltamt NRW Essen Februar 1998 Projekt 2301 Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skaterhockey, Streetball Ausgabe Juni 2006 Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) RdErl. Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen Freizeitlärm bei Freizeitanlagen, - V (V Nr. 9/09) vom (SMBl. NRW. 7129) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte Die Anforderungen an die Geräuschimmissonen bei Freizeitanlagen werden im Immissionsschutzrecht im Sinne des 3 Abs. 5 Nrn. 1 oder 3 BImSchG durch den RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz konkretisiert. Der RdErl. Freizeitlärm gilt für Anlagen, die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden und nicht Sportanlagen im Sinne der 18. BImschV oder als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des 2. Teils des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Im RdErl. Freizeitlärm (Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen) werden unter Nummer. 3.1 die nachfolgenden Immissionsrichtwerte genannt, die für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nicht überschritten werden sollen. a) in Industriegebieten (GI) 70 (A) tags 70 (A) tags Ruhezeit *) 70 (A) nachts b) in Gewerbegebieten (GE) 65 (A) tags 60 (A) tags Ruhezeit *) 50 (A) nachts c) in Kerngebieten (MK), Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) 60 (A) tags 55 (A) tags Ruhezeit *) 45 (A) nachts d) in allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kleinsiedlungsgebieten 55 (A) tags 50 (A) tags Ruhezeit *) 40 (A) nachts e) in reinen Wohngebieten (WR) 50 (A) tags 45 (A) tags Ruhezeit *) 35 (A) nachts f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 (A) tags 40 (A) tags Ruhezeit *) 35 (A) nachts *) sowie an Sonn- und Feiertagen Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen - tags außerhalb der Ruhezeiten (8 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 12 Stunden, - tags während der Ruhezeiten (6 bis 8 und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, An Sonn- und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen - tags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr eine Beurteilungszeit von 9 Stunden, - tags von 7 bis 9 Uhr, Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, Mit Ausnahme des Sonntags (außerhalb der Ruhezeiten) entsprechen die o. g. Richtwerte den in der 18. BImSchV genannten Immissionsrichtwerten. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

8 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Freizeitlärm Die Ereignishäufigkeit wurde zunächst in Anlehnung an die beabsichtigen Nutzungszeiten der Multisportanlage in Ansatz gebracht (s. Pkt 1.2). Insbesondere bei Bolzplätzen und gleichartigen Ballspielflächen ist unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem Bericht Projekt 2301 bzw. B2/94 eine eher unregelmäßige Nutzung festzustellen. Im Rahmen der schalltechnischen Prognose sollte von einer durchgehenden Nutzung ausgegangen werden. Von den Nutzern mitgebrachte tragbare Musikwiedergabegeräte sind je nach Einsatz mehr oder weniger belästigend. Ihre Berücksichtigung in schalltechnischen Prognosen ist jedoch nicht praktikabel. Sollten diesbezüglich Beschwerden auftreten, kann ggf. auch nachträglich durch entsprechende Vorschriften (z. B. Beschilderung) auf der Anlage Abhilfe geschaffen werden. Die Geräusche aus dem An- und Abfahrverkehr haben im Normalfall nur einen untergeordneten Einfluss auf das Gesamtgeräusch, da die Anlagen vorwiegend zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV gut erreichbar sind und zumeist jugendlichen Nutzern häufig keine eigenen motorisierten Fahrzeuge besitzen. Organisierte Wettkämpfe können für die Multisportanlage ausgeschlossen werden Multisportanlage (Bolzplatz / Streetball) Bei der Multisportanlage wurde davon ausgegangen, dass eine Nutzung Werktags (Mo.-Sa.) zwischen Uhr und Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit gleicher Nutzungszeit nahezu durchgehend, jedoch nicht in den als kritisch aufgezeigten Ruhezeiten ( Uhr und Uhr) und des Weiteren während des kritischen Sonntag (zusätzliche Ruhezeit mittags zwischen und Uhr) gegeben sein wird. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde damit nicht überprüft, welche Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbebauung zu erwarten ist, wenn die Nutzung der Multisportfläche auf den Zeitraum zwischen Uhr ausgedehnt wird. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Bolzplatz Ein Bolzplatz ist in der Regel ein öffentlicher Platz, der von der Gemeinde für Kinder und Jugendliche zum Fußball spielen in ihrer Freizeit zur Verfügung gestellt wird. Er besteht üblicherweise aus einem Feld mit ein oder zwei Toren und ggf. Umzäunungen. Die Abmessungen von Spielfeld und Toren sind nicht festgelegt sie richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Bolzplätze sind erheblich kleiner als Fußballplätze. Bei Bolzplätzen ist zu unterscheiden, ob es sich um nicht abgegrenzte Spielflächen mit zwei Toren oder um die in Städten anzutreffenden, durch Metallgitter oder Maschendraht abgegrenzten Hartplätze handelt. Es gibt zwei wesentliche Lärmquellen: das Geschrei der Kinder und Jugendlichen beim Spiel der Aufprall des Balles auf die Torkonstruktion, das begrenzende Gitter oder auf andere leicht anregbare Strukturen. Streetball Streetball ist Basketball in einer einfacheren Form. Es wird meist unter freiem Himmel gespielt, wobei das Spielfeld sich den Raumverhältnissen anpasst. Der wesentliche Unterschied zum normalen Basketball besteht darin, dass nur auf einen Korb und in der Regel ohne Schiedsrichter gespielt wird. Im Gegensatz zum Basketball wird im Streetball meist mit weniger als 5 Spieler pro Team gespielt. Die beliebteste Form ist das 3 gegen 3. Der Stil des Streetball passt sich der Umgebung an. Es ist ein raues, körperbetontes Basketball. Es wird um den Anspruch auf den Platz gespielt, d.h. die Gewinner bleiben nach dem Sieg auf dem Platz und spielen weiter, die Verlierer müssen den Court räumen. Streetball ist persönlicher, herausfordernder als das normale Basketball, das in der Halle gespielt wird Volleyball (Beach-Volleyball) Für Volleyball liegen keine konkreten Grundlagen vor, so dass im vorliegenden Fall auf die Erkenntnisse zum Beachvolleyball zurück gegriffen wurde. Beachvolleyball ist eine spezielle Variante des Volleyballspiels, bei der barfuß im Sand gespielt wird. Beim Beachvolleyball treten jeweils zwei Spieler (Damen, Herren oder Mixed) gegeneinander an. Im Freizeitbereich, z. B. in Freibädern, wird gelegentlich auch in 3er- oder 4er-Teams gespielt. In der Untersuchung wird auf den Spielbetrieb einschließlich der Kommunikation zwischen den Spielern abgestellt, d. h. auch ohne Schiedsrichter. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Liegewiese Die Liegewiese (Große Rasenfläche) befindet sich im zentralen Bereich des Kinderspielplatzes am Britischen Weg in Soest. Bei der Liegewiese ist als Anhaltswert davon auszugehen, dass die Art der Quelle dem gehobenen Sprechen (z. B. sprechende Personen im Freibad) zuzuordnen ist. Es handelt sich in diesem Fall um flächenhaft verteilte Punktschallquellen mit eigenem Schallleistungspegel, die so angeordnet sind, dass auf jede dieser Punktschallquellen (Personen) 6 Quadratmeter Grundfläche (Ansatz für Frei- und Spaßbäder) kommen. Die dadurch gebildete Flächenschallquelle wird dann über einen flächenbezogenen Schallleistungspegel definiert. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 4 Emissionen 4.1 Freizeitlärm Schallemissionen sind die von einer Schallquelle ausgehenden Belastungen. Als Schallenergie L W ist die von einer Schallquelle in einer Zeiteinheit ausgestrahlte Schallenergie definiert. Der bewertete Schallleistungspegel bezieht sich auf einen bestimmten Beurteilungszeitraum und berücksichtigt die Einwirkdauer sowie eventuelle pegelmindernde Faktoren bzw. erhöhte Störwirkungen. Das Berechnungsprinzip besteht darin, die flächenbezogenen Schallquellen aller Anlagenteile durch punktförmige Einzelschallquellen mit bestimmten L w -Werten zu ersetzen. Die von den Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden gem. RdErl. Freizeitlärm grundsätzlich nach der TA Lärm vom 26. August 1998 bewertet. Die TA Lärm ist auf Anlagen zugeschnitten, die überwiegend dem Arbeitsleben zuzurechnen sind. Konflikte aufgrund von Geräuschen durch Freizeitanlagen treten in der Regel dann auf, wenn ein Teil der Bevölkerung in der Freizeit (in den Abendstunden, an Wochenenden und Sonn- und Feiertagen) Entspannung durch Ruhe sucht, ein andere sich dagegen durch Aktivitäten in Freizeitanlagen erholen will. Die im Laufe der Zeit gewonnenen akustischen Erkenntnisse haben in der TA Lärm ihren Niederschlag gefunden. Obwohl die Freizeitanlagen aus dem Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen sind, ist es sachgerecht, die von Freizeitanlagen ausgehenden Geräuschimmissionen nach der TA Lärm zu prognostizieren und im Hinblick auf das Vorliegen erheblicher Belästigungen i. S. des BImSchG zu beurteilen. Den einzelnen Schallleistungspegeln wurden Mittenfrequenzen zugrunde gelegt, wie sie sich aus den Frequenzspektren nach dem Bericht Sport und Umwelt vom TÜV Norddeutschland ergeben. Nach der Rechenvorschrift sind ggf. Zuschläge für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen K I und für Ton- und Informationshaltigkeit K T zu berücksichtigen. Mit den nachfolgend genannten Schallleistungspegeln sind diese Zuschläge bereits in den Emissionsansätzen enthalten, soweit diese nicht gesondert ausgewiesen wurden. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

12 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Ballspielfläche Bolzplatz Für die Prognose der von Bolzplätzen verursachten Geräuschemissionen können als Ansatz für die Geräuschemissionen die Ergebnisse aus dem Bericht Projekt 2301 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zugrunde gelegt werden. Bei Kindern kann das etwas lauter sein, im Extremfall entspricht es dem ermittelten Kinderschreien mit einem Schallleistungspegel von 87 (A) pro Kind. Die Grundabmessungen der Spielfläche eines Bolzplatzes werden vom Bundesinstitut der Sportwissenschaften mit 20 x 40 m (22 x 44 m) vorgesehen und entsprechen damit den Abmessungen eines Kleinspielfeldes (Klammerangabe inkl. Sicherheitsraum). Kennzeichnende Geräusche ergeben sich beim Bolzen durch das Treten des Balls beim Spielen oder Annehmen eines Passes und beim Torschuss, sowie durch die Kommunikation zwischen den Spielern. Turniere sind unüblich, so dass weder Schiedsrichter noch Zuschauer berücksichtigt werden müssen. Die Emissionskennwerte für Bolzplätze ergeben sich nach Tabelle 13 (Projekt 2301) zu: Spielbetrieb Schallleistungs- Impulshaltigkeitspegel L WA zuschlag K I 1 Erwachsener bzw. Jugendlicher 82 (A) 5 (A) 25 Erwachsene bzw. Jugendliche 96 (A) 5 (A) 25 Kinder 101 (A) -- Als mittlere Quellenhöhe kann für die Ballspielfläche 1,6 m angesetzt werden. Da die Multisportanlage mit einer Bandenbegrenzung ausgestattet werden soll, sind die Wirkungen durch Ballaufprall zu berücksichtigen. Durch die ZECH Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Lingen wurden im Jahr 2008 im Auftrag des DFB (Deutscher Fußballbund) Messungen eines repräsentativen Spielbetriebes auf einem Minispielfeld in Hamburg durchgeführt. Quelle: Schalltechnische Stellungnahme Nr. LL4329.1/01 vom Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

13 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Die Untersuchungen der ZECH Ingenieurgesellschaft mbh zeigten, dass bei dem untersuchten Spielbetrieb mit 8 Spielern (4 vs. 4) im Alter von 12 bis 15 Jahren mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von L WA = 98 (A) für Minispielfelder auszugehen ist. Setzte man im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung einen Schallleistungspegel von L WA = 98 (A) an, so dürften die sich daraus errechneten Ergebnisse im Rahmen einer Maximalbetrachtung auf der sicheren Seite bewegen. Ein Vergleich mit den Berechnungsansätzen der VDI 3770, Tabelle 16 zeigt eine Plausibilität der Messergebnisse der ZECH Ingenieurgesellschaft mbh und das der Berechnungsansatz mit dem o. g. Schallleistungspegel für ein Minispielfeld als Maximalansatz zweckmäßig ist. Streetball Für Streetball ist der Emissionskennwert mit L WA = 93 (A) den Berechnungen zugrunde zu legen, soweit es sich um einen Platz mit einem Korb handelt. Für einen Platz mit 2 Körben erhöht sich der Schallleistungspegel um 3 (A) auf L WA = 96 (A). Der Impulshaltigkeitszuschlag ist mit 6 (A) in Ansatz zu bringen. Geräuschspitzen (Impulshaltigkeit) entstehen z. B. beim ständigen Auftippen des Balls. Als mittlere Quellenhöhe kann für die Ballspielfläche 1,6 m angesetzt werden Volleyball (Beach-Volleyball) Kennzeichnend für den Beachvolleyball-Spielbetrieb sind Ballschlag- und Kommunikationsgeräusche. Erstere entstehen z. B. beim Aufschlag, beim Angriff und beim Zuspielen des Balls zum Aufschlagenden, letztere z. B. durch Zurufe, wie Aus oder die Mitteilung des Spielstands. Das Spiel (2 : 2 Personen) ergibt einen Emissionskennwert von L WA = 84 (A) zzgl. einem Impulshaltigkeitszuschlag in Höhe von 9 (A). Die Geräusche beim Beachvolleyball weisen eine hohe Impulshaltigkeit auf. Kurzzeitige Geräuschspitzen entstehen z. B. bei Ballschlägen. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

14 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Liegewiese Für die Liegewiese errechnet sich unter der Annahme, dass eine Person 6 m² in Anspruch nimmt, der Schallleistungspegel der Person 70 (A) beträgt (Sprechen gehoben) und sich im Mittel 50 % der Personen äußern, ein flächenbezogener Schallleistungspegel in Höhe von L WA = 62 (A)/m² Die Fläche pro Person wurde gegenüber dem pauschalen Ansatz der Merkblätter Nr. 10 erhöht, da im vorliegenden Fall die mögliche Anzahl der Personen, die sich auf der großen Rasenfläche als Liegewiese aufhalten können in Bezug auf die tatsächlich zur Verfügung stehende Größe der Liegewiese geringer ausfällt. Die Nutzung dieser Liegewiese ist mit einer im Freibad anzutreffenden Liegewiese nicht direkt vergleichbar. Bei einer Fläche von rd. 600 m² würden sich ableiten lassen, dass sich 100 Personen auf der großen Rasenfläche aufhalten. Dieser Ansatz würde für die Situation des Kinderspielplatzes am Britischen Weg zu einer Überbewertung führen. Daher wurde der Ansatz soweit geändert, dass sich zeitgleich maximal 50 Personen auf der großen Rasenfläche aufhalten werden. Selbst bei diesem reduzierten Ansatz ist von einer worst case Betrachtung auszugehen. Der flächenbezogene Schallleistungspegel ergibt sich mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für die großen Rasenfläche (Liegewiese) zu L WA = 59 (A)/m² Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

15 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 5 Immissionen 5.1 Beurteilungspegel Die Schallbelastungen an den umliegenden Wohnhäusern werden durch die Beurteilungspegel beschrieben, die sich unmittelbar aus den bewerteten Schallleistungspegeln herleiten lassen. Der maßgebliche Immissionsort liegt etwa vor der Mitte des am stärksten betroffenen Fensters eines nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes. Die Immissionsorthöhe für das Erdgeschoss wurde mit 1,6 m über dem Sockelniveau (Höhe Fertigfußboden im EG) am Gebäude berücksichtigt. Für jedes weitere Geschoss wurde eine Geschosshöhe von 2,6 m in Ansatz gebracht. Die bei der Schallausbreitung in Richtung auf die berechneten Immissionsorte zu erwartenden Pegeleinflüsse sind in der Unterlage 6 dokumentiert. Den verschiedenen Emissionen wurden Schwerpunkt-Frequenzen zugrunde gelegt, wie sie sich aus den Spektren nach dem Bericht Sport und Umwelt des TÜV-Norddeutschland ergeben. Aus der Summierung aller Teilpegel ergeben sich die zu erwartenden mittleren Belastungen innerhalb der einzelnen Beurteilungszeiträume (Beurteilungspegel) unter Berücksichtigung aller vorhandenen Anlagen (hier: Ballspielfläche, Liegewiese und Volleyball). Es ist festzustellen, dass außerhalb der Ruhezeiten die maximale Belastung an Sonntagen festzustellen ist. Eine Nutzung des Kinderspielplatzes innerhalb der Ruhezeiten an allen Tagen der Woche ist mit den beabsichtigten Nutzungszeiten nicht gegeben und daher nicht Bestandteil der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

16 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm An den 7 ausgewählten Immissionsorten allgemeines Wohngebiet - sind unter Bezugnahme auf die jeweiligen Beurteilungszeiträume (Zeitblock) die nachfolgenden, auf ganze (A) aufgerundeten Beurteilungspegel zu erwarten (s. Unterlage 4), soweit die Multisportanlage zum Bolzen genutzt wird: IP- Geschoß Nr. 1.0 EG (WA) 1.OG 2.OG 2.0 EG (WA) 1.OG 2.OG 3.0 EG (WA) 1.OG 2.OG 4.0 EG (WA) 1.OG 5.0 EG (WA) 1.OG 6.0 EG (WA) 1.OG 7.0 EG (WA) 1.OG Zeitblock 1 Zeitblock 3 Zeitblock 2 Zeitblock 4 Werktag (Mo.-Fr.) Samstag Sonn- und Feiertag IRW IRW Uhr Ruhezeit Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Hinweis: An Sonn- und Feiertagen ist der Richtwert der Ruhezeit ganztags zu berücksichtigen. R Z Der vorhandene Schutzwall zwischen dem Kinderspielplatz und der Wohnbebauung im Zuge des Kunibertweg, d. h. entlang der östlichen Begrenzung wurde mit den aktuellen Ausbreitungsberechnungen ebenso berücksichtigt, wie die Fassadenbegrünung an der Sporthalle. Im Ergebnis ist festzustellen, dass an den Werktagen (Mo.-Sa.) sowie an Sonn- und Feiertagen die Einhaltung der zul. Immissionsrichtwerte außerhalb der Ruhezeiten gewährleistet ist. Erst an Sonntagen ergibt sich an 2 der repräsentativ untersuchten Immissionsorte eine geringfügige Überschreitung der Richtwerte bis zu 0,4 (A). Diese zu vernachlässigende Überschreitung ergibt sich für den ungünstigen Fall worst case - der uneingeschränkten Nutzung beider Ballspielflächen im Parallelbetrieb. Dieser Belastungsfall ist für den Kinderspielplatz in Soest nahezu auszuschließen. Die von der Multisportanlage ausgehende Lärmbelastung ist dabei hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung aus der Nutzung des Kinderspielplatzes bestimmend. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 5.2 Kurzzeitige Geräuschspitzen (Spitzenpegel) Nach dem RdErl. Freizeitlärm sind auch die Belastungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen (Spitzenpegelbelastungen) einer Beurteilung zu unterziehen. Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax des Schalldruckpegels L AF (t) beschrieben, Bei den aus Messungen in dem Bericht Projekt 2301 gewonnenen L W,Sp - Werten handelt es sich um die mit einer Summenhäufigkeit von 1 % auftretenden "häufigen Pegelspitzen" bzw. "mittleren Maximalpegel". Der auf den Spitzenwert bezogene Schallleistungspegel ist mit L WAF, max. = 120 (A) zu berücksichtigen Im Vergleich zu dem auf Bolzplätzen bzw. beim Streetball möglichen Spitzenpegeln, ist der Spitzenpegel beim Bolzen als maßgebend zu berücksichtigen. Auf einem Bolzplatz können die Spitzenpegel durchaus auch (A) betragen. Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und nächstgelegenem Stellplatz von Parkplätzen können der Tabelle 37 der Parkplatzlärmstudie (LfU Bayern) entnommen werden. Im vorliegenden Fall sind diese Mindestabstände gewährleistet. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

18 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm 6 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind in Unterlage 4 dokumentiert. Zwischenergebnisse können der Unterlage 6 entnommen werden. Die Berechnungen wurden zunächst ohne Berücksichtigung aktiver Lärmschutzanlagen durchgeführt. Beurteilung nach d. RdErl. V Messung, Beurteilung bei Freizeitanlagen Bei vorgegebener Nutzung der Multisportanlage und der großen Rasen- bzw. Spielfläche ergeben sich an den umliegenden Wohnbauflächen (u. a. Britischer Weg, Kunibertweg) durch die sportlichen Aktivitäten auf den Ballspielflächen sowie der großen Rasenfläche (Liegewiese) an Werktagen (Mo.-Sa.) nachfolgende maximale Beurteilungspegel: IP 1 Britischer Weg 1 (WA) IP 4 Herzog-Adolf-Weg 7 (WA) EG : 48 (A) 46 (A) OG : 49 (A) 47 (A) Bei einer Nutzung des Kinderspielplatzes an Sonn- und Feiertagen außerhalb der kritischen Ruhezeiten, ist ein maximaler Beurteilungspegel von IP 1 Britischer Weg 1 (WA) IP 4 Herzog-Adolf-Weg 7 (WA) zu erwarten. EG : 49 (A) 47 (A) OG : 51 (A) 48 (A) Der zugehörige Immissionsrichtwert, der gem. RdErl. Freizeitlärm vom mit WR-Gebiet WA-Gebiet Werktags tags außerhalb der Ruhezeiten 50 (A) 55 (A) tags innerhalb der Ruhezeiten 45 (A) 50 (A) Sonntag tags (durchgehend) 45 (A) 50 (A) zu berücksichtigen ist, wird an den als repräsentativ nachgewiesenen Immissionsorten innerhalb der allgemeinen Wohngebiete in Verbindung mit der Nutzung der Ballspielfläche als Bolzplatz und für Volleyball an Werktagen nicht überschritten. Soweit die Nutzung der Ballspielflächen auch an Sonntagen in den vorgegebenen Nutzungszeiten gegeben ist, ergibt sich eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte von bis zu 0,4 (A), was im Wesentlichen aus der Multisportanlage resultiert. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

19 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Eine Prognosesicherheit im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist dadurch gegeben, dass die Multisportanlage als auch die große Rasen- sowie Spielfläche (u. a. Volleyball) über die gesamte Nutzungszeit (ohne Pausen) bzw. Beurteilungszeit den Berechnungen zugrunde gelegt wurden. Eine Nutzungszeiteneinschränkung oder die Anordnung eines aktiven Lärmschutzes sollte im Hinblick auf die geringfügige Überschreitung des Richtwertes an Sonntagen von nur 0,4 (A) nicht in Betracht gezogen werden, da der immissionstechnischen Bewertung mit voller Ausschöpfung der Nutzungszeiten und einem Parallelbetrieb der beiden Ballspielflächen (die Spielfläche ist nur optional) eine worst case Betrachtung zugrunde liegt. Auch die für die Berechnung zugrunde zu legende TA Lärm/08.98 führt unter Nummer Prüfung im Regelfall aus, dass eine Genehmigung wegen einer Überschreitung der Richtwerte nicht versagt werden soll wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 (A) beträgt. Im Rahmen einer Voreinschätzung wurde festgestellt, dass von der Fassade der Sporthalle Reflexionseinflüsse ausgehen können, die eine weitergehende Erhöhung der Lärmbelastung bis zu 1,6 (A) ergeben hätten. An der Wohnbebauung Britischer Weg würde dies zusätzliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte verursachen, so dass die Fassade eine dauerhafte Begrünung erhält, die eine absorbierende Eigenschaft mitbringt. Damit konnte die max. Überschreitung des Immissionsrichtwertes an Sonntagen auf 0,1 (A) reduziert werden. Spitzenpegel Nach dem RdErl. Freizeitlärm sollen durch kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte während der Tageszeiten um nicht mehr als 30 (A) überschritten werden. Damit gelten je nach Zeitblock Spitzenpegelbelastungen von WR-Gebiet tags außerhalb der Ruhezeiten 80 (A) WA-Gebiet 85 (A) tags innerhalb der Ruhezeiten 75 (A) 80 (A) als noch zumutbar. Die höchste kurzzeitige Geräuschspitze (Spitzenpegelbelastung) ist mit 72 (A) festzustellen. Damit werden die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie um weniger als 30 (A) am Tage überschritten. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergebnisse sind die zu erwartenden kurzzeitigen Geräuschspitzen (Spitzenpegel) unproblematisch. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

20 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /13 Schalltechnische Untersuchung Stadt Soest Kinderspielplatz Britischer Weg mit Multisportanlage RdErl. V Freizeitlärm Die Auswahl des Materials für die Einrichtungen der Trendsportanlagen wird in der Regel durch nicht-akustische Kriterien bestimmt, z. B. Kosten, Resistenz vor Vandalismus oder Sicherheit der Nutzer. Die im Rahmen der Studie der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt durchgeführten Messungen haben aufgezeigt, dass das Geräusch, das beim Auftreffen eines Balls an einem Tor, einem Korb oder einem Ballfangzaun entsteht, mit Blick auf dessen Ereignishäufigkeit und Schallleistungspegel bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb von untergeordneter Bedeutung ist. Die Materialwahl für diese Einrichtung ist daher aus Sicht des Immissionsschutzes von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus können auch vergleichsweise seltene Geräusche wie das Scheppern von Zäunen, Toren oder Körben von den Lärmbetroffenen als besonders lästig empfunden werden, wenngleich sich dies in den Messwerten Mittelungspegel und Taktmaximalpegel nicht wiederspiegelt. Auch deshalb sollte stets auf eine lärmarme und dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechende Ausführung der Bauteile geachtet werden. Bearbeitet: Senden, Juni 2013 (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden Tel / Fax Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden

21 B L räumlicher Geltungsbereich Kinderspielplatz Britischer Weg - Soest 14 Bebauungsplannummer Übersichtslageplan M. 1 : Unterlage: 2 Blatt: 1 (1)

22 Engernweg Kunibertweg 11 9 Hiddingser Weg 2 Sporthalle 13 Ruploher Weg Britischer Weg Kaiser-Otto-Weg Waldstraße Herzog-Adolf-Weg Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Senden Münsterstraße / Senden Juni 2013 Ottawa Weg Bauvorhaben: Hiddingser Weg Hartweg Britischer Weg - Soest S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g Lageplan M 1 : Unterlage: 3 Blatt: 1 (1)

23 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 4 ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL - Freizeitlärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BV: Kinderspielplatz Britischer W eg - Soest Juni 2013

24 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Beurteilungspegel Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Uhr Unterlage 4.1 Immissionsort Gebiet SW HR RW,A RW,Ta LrA LrTaR LrA,diff LrTaR,d Britischer Weg 1 WA EG NW , OG , OG ,8 --- Britischer Weg 1 WA EG SO , OG , OG ,8 --- Britischer Weg 3 WA EG NW , OG , OG ,2 --- Britischer Weg 4 WA EG O , OG , OG ,7 --- Herzog-Adolf-Weg 7 WA EG NW , OG ,2 --- Kunibertweg 11 WA EG S , OG ,1 --- Kunibertweg 12 WA EG S , OG ,1 --- Kunibertweg 13 WA EG S , OG ,6 --- (A) (A) (A) (A) (A) (A) Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

25 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Beurteilungspegel Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Uhr Unterlage 4.1 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Gebiet Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Himmelsrichtung RW,A (A) Richtwert abends RW,TaR (A) Richtwert tags a.r. LrA (A) Beurteilungspegel abends LrTaR (A) Beurteilungspegel tags a.r. LrA,diff (A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrA LrTaR,diff (A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrTaR Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

26 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Beurteilungspegel Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Sonntags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 4.2 Immissionsort Gebiet SW HR RW,Mi RW,A RW,T LrMi LrA LrTaR LrMi,dif LrA,diff LrTaR, (A) (A) Britischer Weg 1 WA EG NW , OG , OG ,1 0,1 Britischer Weg 1 WA EG SO , OG , OG ,1 --- Britischer Weg 3 WA EG NW , OG , OG ,5 --- Britischer Weg 4 WA EG O , OG , OG ,9 --- Herzog-Adolf-Weg WA EG NW , OG ,4 --- Kunibertweg 11 WA EG S , OG ,3 --- Kunibertweg 12 WA EG S , OG ,4 0,4 Kunibertweg 13 WA EG S , OG ,9 --- (A) (A) (A) (A) (A) (A) (A) Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

27 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Beurteilungspegel Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Sonntags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 4.2 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Gebiet Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Himmelsrichtung RW,Mi (A) Richtwert mittags RW,A (A) Richtwert abends RW,TaR (A) Richtwert tags a.r. LrMi (A) Beurteilungspegel mittags LrA (A) Beurteilungspegel abends LrTaR (A) Beurteilungspegel tags a.r. LrMi,diff (A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrMi LrA,diff (A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrA LrTaR,diff (A) Grenzwertüberschreitung für Zeitbereich LrTaR Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

28 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 5 ERGEBNISTABELLE - EMITTENT - Freizeitlärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BV: Kinderspielplatz Britischer W eg - Soest Juni 2013

29 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Terzspektren der Emittenten in (A) Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 5.1 Schallquelle l oder S Li R'w Lw KI K 1,6 khz 2 khz 2,5 khz Beachvolleyball 161,97 0,0 0,0 84, ,2 79,2 79,2 Kleinspielfeld 282,51 0,0 0,0 98, ,2 93,2 93,2 Liegewiese 558,70 0,0 0,0 86, ,7 81,7 81,7 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

30 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Terzspektren der Emittenten in (A) Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Sonntags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 5.2 Schallquelle l oder S Li R'w Lw KI K 1,6 khz 2 khz 2,5 khz Beachvolleyball 161,97 0,0 0,0 84, ,2 79,2 79,2 Kleinspielfeld 282,51 0,0 0,0 98, ,2 93,2 93,2 Liegewiese 558,70 0,0 0,0 86, ,7 81,7 81,7 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

31 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Terzspektren der Emittenten in (A) Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Sonntags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 5.2 Legende Schallquelle Name der Schallquelle l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Li (A) Innenpegel R'w bewertetes Schalldämm-Maß Lw (A) Anlagenleistung KI Zuschlag für Impulshaltigkeit KT Zuschlag für Tonhaltigkeit 1,6 khz (A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 2 khz (A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 2,5 khz (A) Schallleistungspegel dieser Frequenz Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

32 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 6 ERGEBNISTABELLE - AUSBREITUNG - Freizeitlärm - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Soest BV: Kinderspielplatz Britischer W eg - Soest Juni 2013

33 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Mittlere Ausbreitung - Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 6.1 Schallquelle Quelltyp Lw (A) Lw' (A) l oder S m,m² KI KT Ko s m Adiv Agr Amisc Abar Aatm DI LMo (A) Awind Ls (A) Re (A) LrN (A) Britischer Weg 1 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 47,2 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 71,14 48,0 3,7 0,0 0,7 0,0 27,4 25,9 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 79,29 49,0 3,9 0,0 0,8 0,0 47,7 36,0 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 45,08 44,1 2,9 0,0 0,4 0,0 40,3 18,6 Britischer Weg 1 1. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 48,1 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 71,25 48,0 2,9 0,0 0,7 0,0 31,8 31,2 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 79,40 49,0 3,2 0,0 0,8 0,0 48,4 38,1 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 45,18 44,1 1,4 0,0 0,4 0,0 41,8 25,6 Britischer Weg 1 2. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 48,8 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 71,46 48,1 2,1 0,0 0,7 0,0 31,9 31,3 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 79,59 49,0 2,5 0,0 0,8 0,0 49,1 38,6 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 45,63 44,2 0,3 0,0 0,4 0,0 42,8 26,0 Britischer Weg 1 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 41,3 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 64,88 47,2 3,5 0,0 0,6 0,0 41,6 21,5 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 0,0 0,0 0,0 34,5 34,5 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 48,97 44,8 3,0 0,0 0,5 0,0 29,7 22,3 Britischer Weg 1 1. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 42,1 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 65,01 47,3 2,6 0,0 0,6 0,0 42,4 21,8 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 0,0 0,0 0,0 34,6 34,6 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 49,14 44,8 1,7 0,0 0,5 0,0 30,7 22,7 Britischer Weg 1 2. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 42,8 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 65,24 47,3 1,8 0,0 0,6 0,0 43,2 22,0 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 0,0 0,0 0,0 34,9 34,9 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 49,44 44,9 0,6 0,0 0,5 0,0 31,7 23,0 Britischer Weg 3 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 44,8 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 91,64 50,2 4,0 0,0 0,9 0,0 30,3 29,9 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 98,82 50,9 4,1 0,0 1,0 0,0 45,4 34,9 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 65,97 47,4 3,7 0,0 0,6 0,0 36,1 22,2 Britischer Weg 3 1. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 45,7 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 91,73 50,2 3,4 0,0 0,9 0,0 32,4 32,2 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 98,91 50,9 3,6 0,0 1,0 0,0 46,3 38,2 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 66,10 47,4 2,9 0,0 0,6 0,0 37,1 26,8 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 1 SoundPLAN 6.5

34 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Mittlere Ausbreitung - Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 6.1 Schallquelle Quelltyp Lw (A) Lw' (A) l oder S m,m² KI KT Ko s m Adiv Agr Amisc Abar Aatm DI LMo (A) Awind Ls (A) Re (A) LrN (A) Britischer Weg 3 2. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 46,2 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 91,90 50,3 2,9 0,0 0,9 0,0 33,1 32,9 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 99,06 50,9 3,1 0,0 1,0 0,0 46,8 38,5 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 66,19 47,4 2,0 0,0 0,6 0,0 38,0 27,3 Britischer Weg 4 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 41,5 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 97,20 50,7 4,3 0,0 0,9 0,0 40,7 32,0 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 84,21 49,5 4,2 18,0 0,8 0,0 34,1 32,6 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 72,46 48,2 4,0 0,0 0,7 0,0 36,7 20,9 Britischer Weg 4 1. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 42,5 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 97,23 50,7 3,8 0,0 0,9 0,0 41,2 32,3 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 84,23 49,5 3,6 12,3 0,8 0,0 36,9 32,9 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 72,51 48,2 3,3 0,0 0,7 0,0 37,4 20,9 Britischer Weg 4 2. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 43,7 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 97,33 50,8 3,3 0,0 0,9 0,0 41,6 32,4 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 84,34 49,5 3,0 8,7 0,8 0,0 40,0 33,3 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 72,64 48,2 2,6 0,0 0,7 0,0 38,1 21,3 Herzog-Adolf-Weg 7 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 45,6 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 77,41 48,8 3,9 0,0 0,7 0,0 43,2 34,3 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 114,02 52,1 4,3 0,0 1,1 0,0 44,0 34,3 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 88,36 49,9 4,0 0,0 0,9 0,0 34,8 19,8 Herzog-Adolf-Weg 7 1. OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 46,2 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 77,52 48,8 3,3 0,0 0,8 0,0 43,8 34,9 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 114,08 52,1 3,9 0,0 1,1 0,0 44,4 35,0 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 88,45 49,9 3,5 0,0 0,9 0,0 35,3 20,1 Kunibertweg 11 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 41,2 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 72,27 48,2 4,8 7,9 0,7 0,0 34,6 19,8 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 58,25 46,3 4,8 7,9 0,6 0,0 41,5 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 87,58 49,8 4,8 7,5 0,9 0,0 26,6 11,6 Kunibertweg OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 46,1 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 72,27 48,2 4,2 2,2 0,7 0,0 40,9 25,4 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 58,21 46,3 4,1 4,0 0,6 0,0 46,0 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 87,58 49,8 4,3 1,5 0,8 0,0 33,1 15,5 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 2 SoundPLAN 6.5

35 BV Kinderspielplatz Britischer Weg Mittlere Ausbreitung - Ermittlung der Lärmbelastung - Prognose Werktags - Freizeitlärm Nutzungszeit Uhr und Uhr Unterlage 6.1 Schallquelle Quelltyp Lw (A) Lw' (A) l oder S m,m² KI KT Ko s m Adiv Agr Amisc Abar Aatm DI LMo (A) Awind Ls (A) Re (A) LrN (A) Kunibertweg 12 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 43,8 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 68,92 47,8 4,8 9,5 0,7 0,0 33,3 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 41,21 43,3 4,8 7,8 0,4 0,0 44,7 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 76,53 48,7 4,8 9,2 0,7 0,0 26,5 16,5 Kunibertweg OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 49,1 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 68,90 47,8 4,2 3,5 0,7 0,0 39,8 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 41,15 43,3 3,6 3,8 0,4 0,0 49,9 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 76,51 48,7 4,3 2,9 0,7 0,0 33,1 21,2 Kunibertweg 13 EG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 41,4 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 83,91 49,5 4,6 4,6 0,8 0,0 37,1 28,0 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 79,21 49,0 4,8 5,5 0,8 0,0 40,9 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 103,20 51,3 4,7 4,5 1,0 0,0 28,5 18,5 Kunibertweg OG RW,Mo 50 (A) RW,A 50 (A) RW,TaR 55 (A) RW,N 40 (A) LMo (A) LrA (A) LrTaR 45,6 (A) LrN (A) Beachvolleyball Fläche 84,0 61,9 162, ,0 83,92 49,5 4,0 1,0 0,8 0,0 41,1 30,2 Kleinspielfeld Fläche 98,0 73,5 282, ,0 79,26 49,0 4,1 1,9 0,8 0,0 45,3 Liegewiese Fläche 86,5 59,0 558, ,0 103,21 51,3 4,2 0,7 1,0 0,0 32,7 21,3 Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden (02597) Seite 3 SoundPLAN 6.5

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