Information. für die Asylbewerber-Helferkreise im Landkreis Dillingen an der Donau

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1 - Information für die Asylbewerber-Helferkreise im Landkreis Dillingen an der Donau Verfasser: Gisela Lohmeyer, Koordinatorin für Ehrenamtliche im Bereich Asyl Hermann Kleinhans, Koordinator Helferkreis Gundelfingen Vertreter der örtlichen Helferkreise im Landkreis Dillingen an der Donau Layout & Gestaltung: Jan Doria, Unterstützergruppe Dillingen November 2015

2 Anmerkung Diese Informationen sollen den vielen bereits Tätigen sowie den zukünftigen ehrenamtlichen Helfer/innen im Landkreis Dillingen, die sich für Flüchtlinge engagieren, eine Hilfestellung sein. Sie basieren auf bisherigen Erfahrungen und sollen häufig gestellte Fragen schnell beantworten und Hintergründe des Asylverfahrens grob erläutern. Im Internet finden Sie diese Informationen abrufbar unter Letzte Änderungen: Oktober 2015: Aktualisierung der neuen Durchwahlnummern des Landratsamtes im Adressverzeichnis; Hinzufügung der Logos November 2015: Umzug des Sozialamts (Adressverzeichnis) und der Dillinger Tafel

3 Inhaltsverzeichnis 1 Willkommenskultur in Städten und Gemeinden Vernetzung Übersicht der Aufgabenbereiche Sprachunterricht... 5 Förderung von Sprachkursen... 5 Analphabeten Behördengänge und Schriftverkehr Koordinierung von und Begleitung bei Arztbesuchen Hauswirtschaftliche Hilfestellung Einkaufen lernen Fahrradfahren und Verkehrsregeln lernen Schwimmen lernen Badeunfälle vermeiden Organisation von Spenden Fahrdienste Vereinsarbeit Schul- und Hausaufgabenbetreuung Patenschaften Grundversorgung Wohnen Taschengeld Gesundheitsversorgung Aufenthalt Kinder und Jugendliche Beschäftigung Sonstiges Allgemeine Informationen zum Asylverfahren Anhang...16 Anhang Anhang 2: Empfohlene Deutsch-Lehrbücher...18 Anhang 3: Entbindungserklärung...19 Anhang 4: Verzeichnis Fachanwälte Asyl (Diakonie Neu-Ulm)...20 Anhang 5: Krankenblatt...21 Anhang 6: Bayerisches Rotes Kreuz Wasserwacht Bezirk Schwaben...27 Anhang 7: Adressverzeichnis...29

4 Grußwort des Landrats Sehr geehrte Damen und Herren, nach den aktuellen Zahlen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen sind momentan rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Die Ursachen hierfür sind vor allem kriegerische Auseinandersetzungen, politische, ethnische und religiöse Verfolgung oder schlicht der Wegfall der Lebensgrundlagen durch den Klimawandel. Diese abstrakte Zahl ist für uns kaum fassbar und das dahinter stehende Leid nicht nachvollziehbar. Wenn aber ein kleiner Anteil dieser Menschen nach unvorstellbaren Strapazen der Flucht bei uns im Landkreis ankommt, sehen wir konkrete Gesichter und die Einzelschicksale sind ergreifend, wenn beispielsweise von Traumata, familiärer und kultureller Entwurzelung berichtet wird. Darüber hinaus erschweren kulturelle Unterschiede und Sprachprobleme einen Neuanfang. Eine bis dahin nicht gekannte Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität sowie ein flächendeckendes ehrenamtliches Engagement für Asylbewerber und Flüchtlinge haben auch unseren Landkreis erfasst. Mit diesem Helfernetzwerk, das inzwischen rund 350 Personen umfasst, wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in beispielgebender Weise übernommen. Ohne dieses vorbildliche Engagement könnte die Integration unserer Neubürger nicht gelingen. Mit diesem Informationsleitfaden, der die Bandbreite ehrenamtlicher Arbeit abdeckt und grundlegende Informationen, Tipps und Anregungen beinhaltet, möchten wir Ihre ehrenamtliche Arbeit erleichtern. Dem vielfältigen bürgerschaftlichen Engagement der Ehrenamtlichen, das ich aus vielen persönlichen Erfahrungen kenne, gebührt mein höchster Respekt, meine Anerkennung sowie mein herzlicher Dank. Ihr Leo Schrell Landrat

5 1 Willkommenskultur in Städten und Gemeinden Sobald einer Gemeinde/Stadt bekannt ist, dass Asylbewerber in den Ort kommen werden, ist es wichtig, die Bevölkerung möglichst schnell darüber zu informieren. Eine positive Haltung der Gemeinde/Stadt ist Voraussetzung, um zu vermeiden, dass ausländerfeindliche Stimmungen entstehen. Durch Mitteilung im Amtsblatt/ Gemeindezeitung bzw. Aushang sollten interessierte Helfer/innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden, um möglichst rasch vor Ort einen Helferkreis zu bilden. Die Leitung einer derartigen Veranstaltung sollte der/die Bürgermeister/in übernehmen. Erfahrene Helfer aus anderen Orten oder Mitglieder des Arbeitskreises Asyl können bei dieser Gelegenheit ihre Erfahrungen mitteilen. Dazu hat es sich als sinnvoll erwiesen, die örtlichen Kirchengemeinden einzuladen. 2 Vernetzung Die bayerische Staatsregierung hat die Sozialverbände (z.b. BRK, Caritas, Diakonie Neu-Ulm) beauftragt, die soziale Betreuung der Asylbewerber zu übernehmen. Im Landkreis Dillingen erfolgt die soziale Betreuung durch die Asylsozialberaterinnen Frau Lucia Grau und Frau Emanuela Pera (Anhang 7). Ehrenamtliche Unterstützung ist aufgrund der derzeitigen Situation dringend erforderlich. In den Städten und Gemeinden des Landkreises haben sich örtliche ehrenamtliche Asylhelfer-Gruppen gebildet, die, unterschiedlich organisiert, bereits ihre Arbeit aufgenommen haben. Um die neue Situation gut bewältigen zu können, ist eine gute Vernetzung der Beteiligten unerlässlich. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Kommunikation per untereinander und mit dem Landratsamt (LRA) Dillingen sehr gut funktioniert. Es ist hilfreich, wenn sich pro Unterkunft/Ort zwei Personen bereit erklären, alle Informationen zu koordinieren und an die zuständigen Helfer weiterzuleiten. Regelmäßige Treffen der Helferkreise fördern und erhalten die Gruppenidentität. Sie sind wichtig zum Kennenlernen, zur Planung, zur Reflexion und zum Erfahrungsaustausch. Frau Gisela Lohmeyer von der Koordinationsstelle für Ehrenamtliche für Asylbewerber beim Landratsamt koordiniert alle Ehrenamtlichen im Landkreis und vermittelt Kontakte bei Bedarf. Sie lädt auf Landkreisebene zu regelmäßigen Treffen zwischen den verschiedenen örtlichen Helferkreisen sowie den Beauftragten der Diakonie und den Mitarbeitern des Landratsamtes ein. Künftig wird es eine eigene Gruppe geben, in der alle, die im Landkreis mit dem Sprachunterricht befasst sind, vernetzt sind. Zur Absicherung ehrenamtlich tätiger Personen, die keine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abgeschlossen haben, hat der Freistaat Bayern eine sog. Unfallund Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Anhang 1).

6 3 Übersicht der Aufgabenbereiche Die ankommenden Asylbewerber haben zunächst ein grundlegendes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung. Sie brauchen aber auch Orientierung und Unterstützung für den Alltag, um sich möglichst schnell einzuleben. Sie sind mit vielfältigen Einschränkungen und Anforderungen konfrontiert. Daher braucht es Mitmenschen, die ihnen die Gegebenheiten vor Ort erklären. Da die Aufgaben für die Ehrenamtlichen sehr vielfältig sind, empfiehlt es sich, innerhalb des Helferkreises verschiedene Arbeitsgruppen zu bilden. So kann sich jeder mit seinen Stärken und ihm/ihr eigenen Fähigkeiten einbringen. Folgende Bereiche können abgedeckt werden: Sprachunterricht Behördengänge/Schriftverkehr Ansprechpartner beim Landratsamt Koordinierung der Arztbesuche Begleitung zum Arzt Hauswirtschaftliche Hilfestellung Einkaufen lernen Fahrradfahren und Verkehrsregeln lernen Organisation von Spenden Fahrdienste Vereinsarbeit Hausaufgabenhilfe Patenschaften 3.1 Sprachunterricht Für Asylbewerber gibt es von staatlicher Seite kein Angebot für Deutschkurse. Im Landkreis Dillingen geben ausschließlich ehrenamtliche Helfer/innen Sprachunterricht. Im Idealfall sind es mehrere Personen, die eine Gruppe unterrichten. Eine dieser Personen sollte den Unterricht koordinieren. Der Unterricht wird durch geeignete Personen durchgeführt. Die empfohlenen Bücher sind in einem Verzeichnis aufgelistet (Anhang 2). Förderung von Sprachkursen Die lagfa Bayern (Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen) unterstützt Deutschkurse für Asylbewerber mit einer Pauschale von EUR 500,00 je Kurs. Gefördert wird der Deutschkurs, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.b. Mindestdauer, Regelmäßigkeit, Mindesteilnehmerzahl). Mit der Pauschale können Sachkosten wie z.b. Bücher, Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten, Raummieten gedeckt werden. Ein schriftlicher Antrag ist bei der lagfa Bayern e.v. zu stellen. Außerdem bietet die lagfa Bayern kostenlose zweitägige Schulungen für Ehrenamtliche an. Alle Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite der lagfa Bayern. Weitere Verweise auf geeignete Unterrichtsmaterialien finden sich auf der Webseite der lagfa Bayern.

7 Analphabeten Eine Teilnahme am üblichen Sprachunterricht ist hier nicht sinnvoll. Es sollten Paten gefunden werden, die Hilfestellung geben. Auskunft über die Vorgehensweise des Lesenlernens können Sie beim Koordinator des Deutschunterrichts erfragen. 3.2 Behördengänge und Schriftverkehr Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden sind für Asylbewerber meistens weder sprachlich noch inhaltlich verständlich. Das Begleiten bei Behördenangelegenheiten ist eine große Hilfe. Es hat sich als hilfreich erwiesen, alle Aufenthaltsgestattungen der betreuten Asylbewerber zu kopieren. Die oft fremdartigen Namen können so fehlerfrei übernommen werden. Die Erlaubnis zum Kopieren ist selbstverständlich vom Asylbewerber vorher einzuholen. Bei Bedarf ist bei den Behörden auch eine Entbindungserklärung vorzulegen, die dann von beiden Personen - Ehrenamtlicher und Asylbewerber - zu unterschreiben ist (Anhang 3). Eine Verständigung mit dem Asylbewerber in englischer Sprache ist oft möglich. Eventuell muss ein weiterer deutsch oder englisch sprechender Asylbewerber als Dolmetscher hinzugezogen werden. Benötigt der Asylbewerber einen amtlich vereidigten Dolmetscher, muss zwecks Kostenübernahme zuerst eine Genehmigung des Sozialamts eingeholt werden. Für die Kommunikation mit dem Landratsamt Dillingen ist es hilfreich, wenn pro Helferkreis zwei Kontaktpersonen benannt werden. Diese sollten telefonisch oder per erreichbar sein. Es sollte einen Ansprechpartner des Helferkreises für die Unterkunft geben, an den sich die Asylbewerber umgehend wenden können, wenn sie Post erhalten. Oftmals ist ein schnelles Handeln erforderlich, um wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Jeder ist für seine Post selbst verantwortlich, auch bei Abwesenheit des Helfers. Wichtig ist die Unterscheidung von Begleitung und sprachlicher Unterstützung einerseits sowie Beratung in rechtlichen Fragen andererseits. Bedenken Sie, dass jeder rechtliche Rat eine grundlegende Weichenstellung im weiteren Verlauf des betreuten Asylbewerbers bewirken kann. Möglicherweise hängen von Ihrer Beratung Leben und Freiheit oder zumindest die künftige Lebensgestaltung ab. Rechtliche Beratung und Vertretung erhalten die Asylbewerber und Sie bei Fachanwälten für Asylrecht (Anhang 4). 3.3 Koordinierung von und Begleitung bei Arztbesuchen Benötigt ein Asylbewerber ärztliche Hilfe, ist er in der Regel auf Unterstützung angewiesen. Zunächst ist ein Krankenschein zu besorgen (siehe Punkt 5), dann ein Termin bei einem Hausarzt zu vereinbaren. Zumindest in der Anfangszeit sollten Asylbewerber beim Arztbesuch begleitet werden, sofern sie damit einverstanden sind. Hilfestellung bei der Medikation und Therapie ist meist nötig (Anhang 5).

8 3.4 Hauswirtschaftliche Hilfestellung Den meisten Asylbewerbern ist der korrekte Umgang mit Haushaltsgeräten nicht geläufig. Eine erste Einweisung ist sehr wichtig. Zum Beispiel darüber, wie Elektroherd, Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank, Staubsauger und so weiter funktionieren. Themen wie Mülltrennung oder Energiesparen sind meistens völlig unbekannt. Bei regelmäßigen Besuchen in den Unterkünften können offene Fragen geklärt und Hilfestellung gegeben werden. Die Asylbewerber sind dankbar, wenn sie mehr über unsere Lebensweise erfahren können. Der vernünftige Umgang mit der Heizung und das Bewusstsein über Energieverbrauch sind häufig nicht vorhanden. Hier bedarf es eingehender Erklärung und Anleitung. 3.5 Einkaufen lernen Kommen Flüchtlinge neu in einen Ort, sollten diese so bald wie möglich die örtlichen Gegebenheiten, vor allem sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, gezeigt bekommen. Günstiges und Gebrauchtes im Landkreis: Die Tafel in Dillingen, Höchstädt, Lauingen und Wertingen verteilt gespendete Lebensmittel an bedürftige Bewohner des Landkreises gegen einen kleinen Anerkennungsbeitrag. Zur Erstellung des Berechtigungsausweises durch die Caritas wird ein Ausweis und vom Landratsamt der Bescheid bzw. die Bestätigung über Erhalt von Leistungen benötigt. Öffnungszeiten der Tafeln im Landkreis: Dillingen Pfauenstraße 6 Di Uhr Höchstädt Prinz-Eugen-Straße 11 Di Uhr Lauingen Herzog-Georg-Straße 56 Di Uhr Wertingen Férestraße 1 Di ab 14 Uhr Öffnungszeiten der Kleiderkammern im Landkreis: Dillingen Klosterstraße / (auch für Terminabsprache) Wertingen Kleiderkammer des Arbeitersamariterbundes e.v. Badgasse 7 Mo-Fr; 09:00-11:30 Uhr Di: Uhr Mo: Uhr Do: 10:00-12:30 Uhr 1. Mi im Monat: Uhr (Kindertag)

9 3.6 Fahrradfahren und Verkehrsregeln lernen Besonders Asylbewerber, die dezentral im Landkreis Dillingen untergebracht sind, wollen möglichst mobil sein. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind für sie hoch. Ein Fahrrad ist in der Regel das erste und günstigste Fortbewegungsmittel. Es hat sich gezeigt, dass in den Orten ausreichend viele gebrauchte Fahrräder gespendet werden, wenn diesbezüglich ein öffentlicher Aufruf gestartet wird. Einige Asylbewerber müssen das Fahrradfahren erst lernen. Auch eine Einführung in die Verkehrsregeln ist sinnvoll. Die Asylbewerber brauchen vor Ort einen Ansprechpartner, wenn an ihren Fahrrädern Reparaturen nötig sind. Meist sind weder technische Kenntnisse noch entsprechendes Werkzeug vorhanden. 3.7 Schwimmen lernen Badeunfälle vermeiden siehe Schreiben BRK Wasserwacht Bezirk Schwaben (Anhang 6). 3.8 Organisation von Spenden Die Unterkünfte sind möbliert. Die Spendenbereitschaft von Bevölkerung und Firmen ist im Allgemeinen hoch. Durch Spendenaufrufe und Mitteilungen im Gemeindeblatt und sozialen Netzwerken sind benötigte Dinge meist schnell besorgt. 3.9 Fahrdienste Fahrten zu Behörden und Ärzten sind nur in dringenden Fällen durchzuführen. Um die Belastung des Einzelnen möglichst gering zu halten, sollten sich verschiedene Freiwillige abwechseln. Die Fahrdienste sind auf das Nötigste zu beschränken, um die Selbständigkeit der Asylbewerber zu fördern.

10 3.10 Vereinsarbeit Integration gelingt am besten, wenn Asylbewerber in die örtlichen Vereine eingebunden sind. Hier empfiehlt sich, die örtlichen Vorstände anzusprechen. Der Bayerische Landessportverband (BLSV) übernimmt die kompletten Kosten für eine pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und Asylbewerber, die an Angeboten der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen. Die Asylbewerber müssen nicht gemeldet werden. Sie benötigen keinen Mitgliedsstatus. Sollten die Flüchtlinge und Asylbewerber allerdings länger im Verein bleiben und am Spiel- oder Mannschaftsbetrieb teilnehmen, müssen sie als Mitglieder gemeldet werden, sonst kann für sie keine Startberechtigung oder ein Spielerpass beantragt werden. Über diese Anmeldung sind sie dann ohnehin in der standardmäßigen Sportversicherung des BLSV versorgt. Eventuell besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft beitragsfrei zu stellen. Sportunfälle sind dem Sozialamt anhand eines Unfallberichtes mitzuteilen. Es ist anzugeben, ob der Unfall unabsichtlich, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die anfallenden Kosten werden mit der BLSV-Versicherung abgerechnet (Anhang 7) Schul- und Hausaufgabenbetreuung Kinder und Jugendliche unterliegen der allgemeinen Schulpflicht. Sie lernen die deutsche Sprache in der Regel in sogenannten Übergangsklassen. Nicht in jeder Schule können diese Klassen angeboten werden. Es gibt oft Probleme, den Anforderungen der Schule gerecht zu werden. Zudem haben Kinder manchmal aufgrund der Flucht oder der Situation im Herkunftsland keine Schule besucht. Ehrenamtliche können hier zusammen mit den

11 Eltern sehr gute Hilfe leisten. Sie können auch als Ansprechpartner für Lehrkräfte zur Verfügung stehen Patenschaften Wünschenswert ist, wenn sich Paten für Asylbewerber in besonders schwierigen Lebenslagen finden. 4. Grundversorgung Wohnen Taschengeld Asylbewerber bekommen in der von ihnen genutzten Unterkunft nur die notwendigsten Gebrauchsgüter des Haushalts (Geschirr, Besteck etc.) sowie Möbel zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Kosten für Strom, Wasser und Heizung übernommen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sie finanzielle Unterstützung, die abhängig vom Familienstand ist. Die Auszahlung erfolgt per Barzahlung oder Überweisung in der jeweiligen Gemeindeverwaltung/ Rathaus zum jeweils von der dortigen Verwaltung festgelegten monatlichen Auszahlungstermin. Für die im Stadtbereich Dillingen wohnenden Asylbewerber erfolgt die Auszahlung im Landratsamt zum festgelegten monatlichen Auszahlungstermin. Asylbewerber, die über Bankkonten verfügen, sollten diese, sofern noch nicht geschehen, dem Landratsamt mitteilen, damit die ihnen zustehende Geldleistung überwiesen werden kann. 5. Gesundheitsversorgung Asylbewerber erhalten keine Krankenversicherungskarte, sondern einen Krankenund/oder Zahnbehandlungsschein. Diese Krankenscheine müssen beim Sozialamt angefordert werden. In dringenden Fällen kann der Krankenschein vorab per Fax an den behandelnden Arzt geschickt werden. Das Original muss dann nachgereicht werden. Pro Quartal wird ein neuer Krankenschein nötig. Der Arzt kann frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass Rezepte für Kassenpatienten (rot) ausgestellt werden. Asylbewerber sind von der Zuzahlungspflicht für Medikamente befreit. Stellt der Hausarzt eine Überweisung an einen Facharzt aus, so ist diese beim Landratsamt einzureichen. Für den Facharzt wird ein neuer Krankenschein ausgestellt. Spezielle diagnostische Maßnahmen oder aufwändige Therapien und Operationen (nicht Notfälle!) werden nach Begutachtung/Stellungnahme durch das Gesundheitsamt von der Sozialhilfeverwaltung genehmigt. Gemäß AsylbLG werden Kosten für akute Erkrankungen und Schmerzzustände, Versorgung mit Arznei und Verbandmitteln, Hebammenhilfe, amtlich empfohlene Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und für Risikogruppen erstattet. Alle Behandlungen meldepflichtiger Erkrankungen werden übernommen. Ebenso werden Kosten erstattet, wenn die Heil- und Hilfsmittel der Abwehr von erheblichen Gesundheitsschäden dienen oder der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit.

12 Zahnbehandlungen: Akute Zahnerkrankungen, Kariesbehandlung, Wurzelbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen etc. werden geleistet. Bei Zahnersatz, kieferorthopädischen Behandlungen und sehr aufwendigen, besonderen Behandlungen ist nur nach Begutachtung und Genehmigung eine Kostenübernahme möglich. Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf Übernahme der Krankenhauskosten an das Landratsamt. Krankenscheine für Arzt- und Zahnarztbesuche werden im Landratsamt Dillingen a. d. Donau Bereich Soziale Angelegenheiten Asyl Große Alle 49 vom jeweils zuständigen Asylsachbearbeiter ausgegeben. Asylbewerber/innen werden in der Regel in der Erstaufnahmeeinrichtung ärztlich untersucht. Die Asylbewerber/innen sollten die Ergebnisse dieser Untersuchung mit sich führen. Sind die Asylbewerber einverstanden, ist es sinnvoll, dass die Unterlagen von den Betreuenden eingesehen werden. Vereinzelt treten folgende Krankheiten auf: Krätze: ansteckende und unter Umständen meldepflichtige Hauterkrankung. (Übertragung durch engen Körperkontakt, Benutzung der gleichen Wäsche oder des gleichen Betts). Vorstellung beim Dermatologen, Hausarzt oder Kinderarzt wegen Behandlung empfohlen. Giardien: Ansteckende, meistens harmlos verlaufende Durchfallerkrankung. Medikamentöse Behandlung erfolgt durch den Hausarzt. Hepatitis B: Die Übertragung erfolgt nur auf dem Blutweg oder über Sexualkontakte. Eine Behandlung ist im Einzelfall selten notwendig. Impfungen: Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber unterliegen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach 15 Biostoffverordnung. Ehrenamtliche Helfer/innen sollten ihren Impfstatus hinsichtlich aller von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen über den Hausarzt überprüfen lassen und ggf. ergänzende Impfungen vornehmen. Alle Erwachsenen sollten bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie- Auffrischungsimpfung (Td) eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Tdap) erhalten. Die STIKO empfiehlt außerdem eine einmalige Impfung gegen Masern (MMR- Impfstoff) den nach 1970 geborenen Personen über 18 Jahren mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit.

13 Auskunft zu Infektionskrankheiten erteilt Frau Dr. Kastner, Leiterin des Gesundheitsamtes Dillingen (Anhang 7). WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass persönliche Daten der Asylbewerber nur weitergegeben werden dürfen, sofern der Asylbewerber/in damit einverstanden ist. Besonders bei Krankheiten ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre der Menschen geschützt bleibt und nur die notwendigsten Informationen ausgetauscht werden. Ausnahme: Meldepflichtige Erkrankungen. Hier ist die Unterstützung des Gesundheitsamtes durch ehrenamtliche Helfer/innen sehr hilfreich, zum Beispiel bei Ermittlungen zur Krankheit oder bei der Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall. 6 Aufenthalt Jeder Asylbewerber muss unmittelbar nach Ankunft im Landkreis persönlich bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes vorstellig werden. Er erhält dann eine sogenannte Aufenthaltsgestattung (eine Art Pass), die für die Dauer von drei Monaten gültig ist und nach Ablauf verlängert werden muss (Anhang 7). Räumliche Beschränkung: Der Aufenthalt ist in den ersten drei Monaten ab Asylgesuch auf den Regierungsbezirk Schwaben beschränkt. Möchte der Asylbewerber den Regierungsbezirk Schwaben kurzzeitig verlassen, muss ein mündlicher Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Asylbewerber eine Verlassenserlaubnis, diese ist bis zum Ablauf der Gültigkeit stets mitzuführen. Ausnahme: Ladung zur Anhörung beim Bundesamt. In diesem Fall werden auch die Fahrtkosten erstattet. Nach dem Ablauf von drei Monaten ab Asylgesuch entfällt die räumliche Beschränkung und der Asylbewerber kann sich frei im Bundesgebiet bewegen. Über den Asylantrag selbst entscheidet ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 7 Kinder und Jugendliche Kinder im Vorschulalter: Für Kinder von Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können die Gebühren für den Besuch einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens vom Amt für Jugend und Familie übernommen werden. Dies gilt für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, und für eine Buchungszeit von 4 5 Stunden täglich. Der Antrag auf Gebührenübernahme muss spätestens bis zum letzten Tag des ersten Monats, in dem das Kind die Krippe bzw. den Kindergarten besucht, beim Amt für Jugend und Familie vorliegen. Telefonische Auskünfte erteilt das Amt für Jugend und Familie (Anhang 7). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum 16. Lebensjahr sind schulpflichtig.

14 Berufsschulpflichtige Jugendliche (16-25 Jahre): An der Berufsschule Höchstädt gibt es seit September 2014 Klassen für jugendliche Asylbewerber und junge Erwachsene (Anhang 7). Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche: Nach 3 Abs. 3 AsylbLG können auch Asylbewerber bis 18 Jahren Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Auf Antrag bei der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Dillingen werden zum Beispiel folgende Leistungen gewährt: Teilnahme an Schulausflügen Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Zuschuss zum Mittagessen in Schule und Kindergarten Mitgliedsbeiträge in Vereinen Musikunterricht 8 Beschäftigung Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung dürfen in den ersten drei Monaten nicht arbeiten. Danach ist eine Beschäftigung möglich, wenn bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter keine bevorrechtigten Arbeitssuchenden gemeldet sind und die Ausländerbehörde diese nach Antrag genehmigt. Dem Antrag auf Beschäftigung ist eine Stellenbeschreibung der geplanten Arbeitsstelle beizufügen. In die Genehmigung trägt die Ausländerbehörde den Vermerk: Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde ein. Weitere Informationen erteilt das Ausländeramt. Der Arbeitsbeginn ist innerhalb von drei Tagen dem Sozialamt mitzuteilen. Eine Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. Das Einkommen wird auf den bestehenden Bedarf (Taschengeld, Ernährung, Bekleidung, Unterkunft) angerechnet. Der Eigenanteil liegt bei 25 %. Gemeinnützige Beschäftigung: Generell können Asylbewerber Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen, sofern diese gemeinnützigen Zwecken dienen, zum Beispiel für Gemeinde/Stadt oder sonstige Körperschafen des öffentlichen Rechts. Flüchtlinge können freiwillig gemeinnützig arbeiten, aber auch dazu verpflichtet werden. Von der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Dillingen ist eine Erlaubnis einzuholen und ein Arbeitsvertrag zu schließen. Den Asylbewerbern wird jede gearbeitete Stunde mit 1,05 Euro vergütet, zusätzlich zu den normalen Leistungen. Alle Antragsformulare erhalten Sie von der Koordinierungsstelle Ehrenamtliche für Asylbewerber (Anhang 7).

15 9 Sonstiges Bezeichnung Asylant: Gelegentlich wird meist unbewusst noch die Bezeichnung Asylant verwendet. Korrekt ist jedoch Asylsuchender, Asylbewerber oder Flüchtling. Bankkonto: Bei den örtlichen Sparkassen und Banken im Landkreis ist es möglich, ein Bankkonto auf Guthabenbasis zu beantragen. Vorgelegt werden muss die Aufenthaltsgestattung und es muss eine ausreichende Übersetzung gewährleistet sein. Ausübung der Religion: Ein großer Teil der Flüchtlinge sind Nichtchristen, viele davon Muslime. Toleranz und gegenseitiges Lernen ist erforderlich. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Religion auszuüben. Wird gewünscht, am Gebet in einer Moschee teilzunehmen, ist das möglich in Lauingen und Wertingen (Anhang 7). Sind die Flüchtlinge Christen, gehören sie oft ganz unterschiedlichen Konfessionen an. Das Gemeinsame zu betonen, und nicht zuerst auf die Unterschiede zu schauen, ist sehr wichtig. 10 Allgemeine Informationen zum Asylverfahren Bei der Ankunft im Landkreis ist mit dem/der Asylbewerber/in zu klären, ob bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Seit Juli 2014 werden viele Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen sofort auf die Landkreise verteilt, ohne dass ein Asylantrag gestellt wurde. In der Blätterheftung ist der Termin angegeben, an dem der Asylantrag in der Außenstelle des BAMF zu stellen ist. WICHTIG - NICHT VERGESSEN! Die Fahrtkosten dorthin übernimmt die Sozialhilfeverwaltung. Das Fahrtgeld wird bar ausbezahlt. Die Fahrt bitte einige Tage vorher anmelden und die Unterlagen vorlegen. Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt und dauert meistens mehrere Jahre. Zur Anhörung werden die Asylbewerber zu einer Außenstelle des BAMF geladen. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen dauert es zur Anhörung oft mehrere Monate. Diese Anhörung/Befragung ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens. Jedem Flüchtling sollte deshalb die Grundlage und Wichtigkeit dieser Anhörung erklärt werden. Der Informationsverbund Migration und Asyl hat sehr gute und leicht verständliche Informationsblätter bezüglich des Asylverfahrens und der Anhörung erstellt. Diese sind in verschiedenen Sprachen verfügbar. Die Informationsblätter vermitteln insbesondere Personen, die einen Asylantrag stellen wollen oder dies gerade getan haben, einen ersten Überblick über den Verlauf des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Vor allem geben sie wichtige Hinweise darauf, was bei der Anhörung zu beachten ist, die für den Ausgang des Asylverfahrens häufig von entscheidender Bedeutung ist. Daneben enthalten sie kurze Informationen dazu, was bei Zustellung der Entscheidung über den Antrag zu beachten ist. Die Informationsblätter gibt es in mehreren Sprachen. Informationsverbund Asyl und Migration e.v. (Anhang 7). WICHTIG: Bitte möglichst jedem Asylbewerber aushändigen!

16 Weitere Beratungsstellen und Informationsquellen (Anhang 7): Caritasverband für die Diözese Augsburg e.v. PRO ASYL Bayerischer Flüchtlingsrat Tür an Tür Augsburg Asylsozialberatung der Diakonie Neu-Ulm Schnellinfo des Flüchtlingsrates NRW Diese Informationen wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Dillingen, örtlichen Arbeitskreisen der Städte und Gemeinden im Landkreis, Kirchen, karitativen Verbänden und weiteren erfahrenen Helfern aus dem Landkreis entwickelt.

17 11 Anhang Anhang 1 A k t e n v e r m e r k Ergebnis Abteilungsleiterbesprechung am : Versicherung ehrenamtlicher Helfer: Grundsätzlich besteht für Privatpersonen außerhalb der beruflichen Tätigkeit ein Haftpflicht- sowie ein Unfallversicherungsschutz nur, wenn diese eine eigene Privathaftpflicht- und Unfallversicherung abschließen. Diese decken das gesamte private Risiko ab, auch bei ehrenamtlicher Betätigung. Zur Absicherung ehrenamtlich tätiger Personen, die keine solche Versicherung abgeschlossen haben, hat der Freistaat Bayern eine sogenannte Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtliches Engagement ab dem abgeschlossen. Ehrenamtlicher ist, wer im Auftrage einer (unselbstständigen) Vereinigung freiwillig, unentgeltlich im gemeinnützigen Bereich tätig ist. Der Unfallversicherungsschutz ist subsidiär und tritt nur ein, wenn der Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung, eine private Unfallversicherung des Trägers oder eine private Unfallversicherung geschützt ist. Der Haftpflichtversicherungsschutz tritt ebenfalls nur subsidiär dann ein, wenn der Ehrenamtliche nicht über eine Haftpflichtversicherung der Vereinigung oder eine eigene Haftpflichtversicherung geschützt ist. Im Detail: Haftpflichtversicherung: Sofern das Ehrenamt als Mitglied eines eingetragenen Vereins oder anderer selbstständiger Vereinigungen erbracht wird, ist die Person primär über diese haftpflichtversichert. Ehrenamtliche, die für einen kommunalen Träger oder eine Einrichtung des Freistaates handeln, sind grundsätzlich über diesen haftpflichtversichert. Sofern kein ausreichender Schutz vorhanden ist, greift die Ehrenamtsversicherung. Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich sind in der Regel über die kirchliche Organisation haftpflichtversichert. Sofern kein ausreichender Schutz vorhanden ist, greift die Ehrenamtsversicherung. Unfallversicherung: Sofern das Ehrenamt als Mitglied eines eingetragenen Vereins oder anderer selbstständiger Vereinigungen erbracht wird, ist die Person über die Ehrenamtsversicherung unfallversichert, wenn für die Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist und die selbstständige Vereinigung und der Ehrenamtliche keine private Unfallversicherung haben.

18 Ehrenamtliche im Bereich Soziales/Gesundheit (auch kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ist der Träger nicht bei der BGW registriert und greift für die Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, ist die Person über die Ehrenamtsversicherung unfallversichert, wenn die Vereinigung und der Ehrenamtliche keine private Unfallversicherung haben. Ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Einrichtung des Freistaates Bayern fallen in die Zuständigkeit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern beziehungsweise die Bayerische Landesunfallkasse. Im Übrigen greift der subsidiäre Versicherungsschutz über die Ehrenamtsversicherung nach obigen Grundsätzen. Auch für Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich greift die Unfallversicherung nach der Ehrenamtsversicherung nur subsidiär, soweit für die Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist und die kirchliche Organisation sowie der Ehrenamtliche keine private Unfallversicherung haben. Ob eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird, ist hingegen ohne Belang. Zu beachten ist, dass durch die Ehrenamtsversicherung keine Drittschäden durch KFZ und Eigenschäden am KFZ gedeckt sind. Exkurs: Unfall bei ehrenamtlichem Einsatz mit privatem KFZ: Die Kraftfahrzeugversicherung stellt den Verursacher eines Verkehrsunfalls von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten frei. Sofern der Ehrenamtliche am Unfall keine Schuld trägt, ist der Schaden von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Bei eigenem Unfallverschulden hat die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners zu tragen. Eigene Fahrzeugschäden werden nur bei bestehender Vollkaskoversicherung übernommen. Für eigene Gesundheitsschäden besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Bei bleibenden Gesundheitsschäden kommt ein Unfallversicherungsschutz über die Ehrenamtsversicherung möglicherweise in Betracht. Für Schäden, die mitfahrende Insassen beim Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadensverursachers auf. Schäden durch Asylsuchende: Verursacht die ehrenamtlich betreute Person einen Schaden, hat diese persönlich den Schaden zu ersetzen. Ein Versicherungsschutz besteht nur bei bestehender Privathaftpflichtversicherung. Asylsuchende in Deutschland haben in der Regel keine Privathaftpflichtversicherung, insbesondere besteht derzeit keine Haftpflichtversicherung über den Bund oder den Freistaat Bayern. Landratsamt Dillingen a.d.donau AL 3 D u r e

19 Anhang 2: Empfohlene Deutsch-Lehrbücher Name Verlag ISBN Link Ach so Ibis DaF leicht Klett Deutsch als Zweitsprache Pluspunkt Deutsch A1 Paket Deutsch als Zweitsprache Pluspunkt Deutsch A2 Paket Deutschkurs für Asylbewerber Thannhauser Modell Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber in Bayern Hamburger ABC lextra Übungsgrammatik Cornelsen Cornelsen BAMF Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel e.v. Hamburg Cornelsen Schritte plus1 Hueber Schritte plus2 Hueber Schritte plus3 Hueber Visuelle Wörterbücher (auch arabisch) Covent Garden Wortschatzübungen Persen Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integration/ Sonstiges/konzept-kurseasylbewerber.pdf? blob=publicationfile

20 Anhang 3: Entbindungserklärung Entbindungserklärung Hiermit entbinde ich,, geb., wohnhaft, gegenüber Herrn/Frau folgende Personen von der Schweigepflicht und erbitte, ihm/ihr vollumfänglich Auskünfte zu erteilen und Informationen, ggf. auch schriftlich, auszuhändigen: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für Arzt/Krankenhaus Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Gerichten Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Landratsamt Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Ich bitte darum, die erbetenen Auskünfte zu erteilen, Atteste auszustellen und bei der Anfertigung ärztlicher Gutachten die notwendigen Informationen zu geben. Dillingen, den

21 Anhang 4: Verzeichnis Fachanwälte Asyl (Diakonie Neu-Ulm)

22 Anhang 5: Krankenblatt

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28 Anhang 6: Bayerisches Rotes Kreuz Wasserwacht Bezirk Schwaben

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30 Anhang 7: Adressverzeichnis Asylsozialberatung Diakonie Neu-Ulm Grau Lucia Mobil: Pera Emanuela Mobil: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat Außenstelle München München Boschetsrieder Straße / Fax 089/ Bayerischer Flüchtlingsrat München Augsburger Straße / Fax 089/ Bayerischer Landessportverband e.v München Georg-Brauchle-Ring / Berufsschule Höchstädt a.d.donau Höchstädt Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10 Ansprechpartner: Lindner Konrad 09074/ Caritasverband für die Diözese Augsburg e.v Augsburg Auf dem Kreuz / Fax 0821/ Informationsverbund Asyl und Migration e.v Berlin Greifswalder Straße 4 Fax 030/ kontakt@asyl.net

31 lagfa Bayern e.v Augsburg Philippine-Weiser-Str. 5a Fax Landratsamt Dillingen a. d. Donau Dillingen a. d. Donau Große Allee 24 / Außenstelle Große Allee 49 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 7:30 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr Ausländeramt Asyl o Dehlau Annika - ZiNr / Annika.Dehlau@landratsamt.dillingen.de o Hofer Anneliese - ZiNr / Anneliese.Hofer@landratsamt.dillingen.de Außenstelle Soziale Angelegenheiten Asyl Dillingen a. d. Donau Große Allee 49 Koordinierungsstelle Ehrenamtliche für Asylbewerber o Lohmeyer Gisela ZiNr. D / Gisela.Lohmeyer@landratsamt.dillingen.de Soziale Angelegenheiten Asyl o Fritz Alexander ZiNr. D / Fritz.Alexander@landratsamt.dillingen.de o Renner Elke ZiNr D / Elke.Renner@landratsamt.dillingen.de o Schäffler Silke ZiNr. D / Silke.Schaeffler@landratsamt.dillingen.de o Schuster Karin ZiNr. D / Karin.Schuster@landratsamt.dillingen.de Außenstelle Weberstraße 14 Amt für Jugend und Familie

32 Wagner Michael 09071/ Gesundheitsamt Dr. Kastner Uta-Maria 09071/ Moschee Lauingen Lauingen Wittislingerstraße /3181 Fax 09071/ info@moschee-lauingen.de Moschee Wertingen Wertingen Laugnastraße / Fax 0821/ Tür an Tür Augsburg Augsburg Wertacherstraße / Fax 0821/ info@tuerantuer.de Pro Asyl Sekretariat: 069/ Fax 069/ Beratungshotline: 069/ (Mo-Fr Uhr und Uhr) proasyl@proasyl.de

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