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1 Leitfaden zur Erstellung eines Part-145 (Commission Regulation (EG) No. 2042/2003 Annex II) konformen Maintenance Organisation Exposition (MOE) inklusive der Inhaltsangabe für ein mit einer Continuing Airworthiness Management Exposition (CAME) gemäß Part-M (EC No. 2042/2003 Annex I) kombiniertes Handbuch Ausgabe 1 / Revision DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 1 von 47

2 EINLEITUNG Diese erläuternde Handbuchvorlage wurde auf der Basis der Commission Regulation (EG) No. 2042/2003, Annex II vom 20. November 2003, welche den Part-145 enthält erstellt. Zusätzlich wurde die EASA ED Decision No. 2003/19/RM vom 28. November 2003 als erläuternde Unterlage herangezogen. Diese Handbuchvorlage soll als Unterstützung bei der Erstellung eines Organisationshandbuches (Maintenance Organisation Exposition / MOE), wie es für eine Part-145 Genehmigung benötigt wird, dienen. Generell ist diese Vorlage ist als Hilfestellung und als detailliertere Erklärung der Punkte des Paragraphen 145.A.70 des Part-145 gedacht. Sie ist nicht als völliger Ersatz für die Benützung des Part-145 und der dazugehörigen ED Decision No. 2003/19/RM bei der Erstellung eines MOE gedacht. Es besteht auch kein Zwang, die Struktur dieser Vorlage hundertprozentig in das MOE für eine Part-145 Genehmigung zu übernehmen, jedoch müssen die in dieser Vorlage behandelten Themen, wenn sie für den betroffenen Betrieb zutreffend sind, in einem zur Genehmigung vorgelegten MOE abgehandelt sein. Vor allem kleinere und mittlere Part-145 genehmigte Instandhaltungsbetriebe können bzw. werden verschiedene Themen bzw. Kapitel dieser Vorlage zusammenfassen, um eine, ihren Anforderungen besser gerecht werdende, einfachere Handbuchstruktur zu erreichen. Jedoch ist auch in solchen Fällen genauestens darauf zu achten, dass alle für den Betrieb zutreffenden Themen dieser Vorlage behandelt worden sind. Wenn diese Vorlage hundertprozentig übernommen wird, ist es empfehlenswert bei jenen Kapiteln bzw. Themen, die für den betroffenen Betrieb nicht zutreffend sind, diese im Handbuch als Überschrift bzw. Kapitel zu belassen und den Vermerk Nicht zutreffend einzufügen. Aus diesem Grund ist die jeweilige Seite unterhalb des Vermerks freizulassen und mit dem Satz Leere Seite beabsichtigt bzw. Intentionally left blank zu versehen. Weiters ist festzustellen, dass das jeweilige Handbuch in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden kann. Englisch ist jedoch nur dann als empfehlenswert zu betrachten, wenn der betreffende Instandhaltungsbetrieb internationale Geschäftsbeziehungen unterhält. Für die im MOE referenzierten internen Verfahrensanweisungen gilt dies ebenfalls. Es ist jedoch auf jeden Fall darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter im betroffenen Instandhaltungsbetrieb in jener Sprache in der das MOE verfasst ist ausreichende Sprachkenntnisse besitzen, um das Handbuch (MOE) und die dazugehörigen Verfahrensanweisungen zu verstehen und korrekt anwenden zu können. Dieses von der Austro Control GmbH, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) als Oberste Zivilluftfahrtbehörde in Österreich erstellte Dokument ist als Anleitung für die Erstellung eines MOE gedacht, es kann jedoch kein Anspruch auf Genehmigung eines MOE durch die Austro Control GmbH als zuständige Behörde erhoben werden, auch wenn diese Vorlage von einem Instandhaltungsbetrieb eins zu eins zur Erstellung eines MOE angewendet wurde. Es obliegt immer der zuständigen Luftfahrtbehörde, für ein Unternehmen noch weitere spezifische Punkte oder Abänderungen zu dieser Vorlage in einem MOE vor der Genehmigung zu fordern. Die gegenständliche Vorlage bezieht sich auf den am Beginn angeführten Änderungsstand der Part-145. Mögliche zukünftige Änderungen der Part-145müssen gemäß dem Datum ihres Inkrafttretens in ein MOE einfließen. Dies bedeutet, dass jede zukünftige Änderung der Part-145 auf jeden Fall zu berücksichtigen ist. Abschließend ist noch festzuhalten, dass es neben dem erstellten MOE, bei Bedarf noch weitere interne Verfahrensanweisungen in einem oder mehreren anderen Handbücher im Betrieb geben wird müssen, weil das MOE nur die grundsätzlichen Verfahren und Vorschriften bzw. den Aufbau der Organisation beschreibt (siehe auch AMC (a) und GM 145.A.70 (a)(12)). Diese Verfahrensanweisungen (bzw. Arbeitsanweisungen) sind dann nur mehr intern, nach einem genehmigten MOE Verfahren zu genehmigen und nicht mehr durch die nationale Zivilluftfahrtbehörde. Sie sind als direkte und detaillierte Anweisungen gedacht. Vor Beginn bzw. während der Erstellung des MOE sollte der jeweilige Autor immer daran denken, welche Verfahren im Unternehmen bereits vorhanden sind und diese heranziehen und gegebenenfalls nur noch eine mögliche Anpassung an die Vorschriften des Part-145 durchführen. Es ist meist nicht ratsam alle Verfahren sozusagen neu zu schreiben, da ja in jedem Unternehmen meist schon definierte Abläufe bestehen. Soweit diese den Vorschriften entsprechen sollten sie auch nicht abgeändert werden. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 2 von 47

3 Das Inhaltsverzeichnis der Vorlage ist so gegliedert, dass Betriebe welche ebenfalls eine Genehmigung nach FAR Part-145 und/oder eine nach TCCA AM 573 besitzen, diese auch mit diesem Handbuch und den entsprechenden zusätzlich erforderlichen Kapiteln im Handbuch abdecken können. Inhaltlich wird jedoch auf diese Kapiteln in dieser Vorlage nicht eingegangen. Selbiges gilt auch für innerhalb der EU genehmigte gewerbliche Luftverkehrsunternehmen, welche mit diesem Handbuch auch ihr technisches Management abdecken. Inhaltlich wird in dieser Vorlage auch auf diese Kapiteln nicht eingegangen. Das Inhaltverzeichnis am Beginn der Vorlage bezieht sich, falls erforderlich, auf ein aus Part-145 und Part-M Subpart G kombiniertes Handbuch. Dies ist jedoch nur dann zutreffend, wenn die nach Part-M Subpart G zugelassene Organisation auch nach Part-145 zugelssen ist. Ansonsten sind für Part-145 Organisationen nur die Kapitel A, 1, 2, L2, 3, 4 und 5 erforderlich und gegebenenfalls die Kapitel 7 und 8 für möglich ausländische Zulassungen als Instandhalttungsbetrieb. Das Kapitel 6 sind nur erforderlich wenn für die Organisation auch eine Genehmigung nach Commission Regulation (EG) No. 2042/2003, Annex I Part-M Subpart G vorliegt. Weiters ist in diesem Zusammenhang das Kapitel 9 nur dann erforderlich, wenn ein Airworthiness Review Privileg im Rahmen der Part-M Genehmigung vorliegt. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 3 von 47

4 DEFINITIONEN und ABKÜRZUNGEN in der Vorlage A/C... Aircraft (Luftfahrzeug) ACC. MGR Accountable Manager (leitender Geschäftsführer) ACG.. Austro Control GmbH AD.. Airworthiness Directive (Lufttüchtigkeitsanweisung) AFM Aircraft Flight Manual (Flughandbuch) AMC... Acceptable Means of Compliance AMM Aircraft Maintenance Manual (Instandhaltungsanweisungen) AMO Approved Maintenance Organisation (genehmigter Instandhaltungsbetrieb) AR Airworthiness Review (Lufttüchtigkeitsprüfung) Certification Authorisation...Freigabeberechtigung Certifying Staff.. Freigabeberechtigtes Personal Competent Authority zuständige Zivilluftfahrtbehörde (entsprechend den EU und nationalen Regeln) CRS Certificate of Release to Service (Freigabebescheinigung) DER Designated Engineering Representative DOA Design Organisation Approval (Genehmigung für Entwicklungsbetrieb) EASA..European Aviation Safety Agency (europäische Zivilluftfahrtbehörde) EO.. Engineering Order EU.. European Union (Europäische Union) FAA... Federal Aviation Administration (amerikanische Zivilluftfahrtbehörde) GM.. Guidance Material MM. Maintenance Manual (Instandhaltungsanweisungen) MOE Maintenance Organisation Exposition (Instandhaltungsbetriebshandbuch) MTOW Maximum Take Off Weight (maximales Abfluggewicht) MOT/OZB. Oberste Zivilluftfahrtbehörde (BMVIT) NAA National Aviation Authority (nationale Zivilluftfahrtbehörde) PART-145. Annex II zur Commission Regulation (EC) No. 2042/2003 PMA Parts Manufacturing Approval (amerikanische Herstellergenehmigung) POA Production Organisation Approval (Genehmigung für Herstellerbetrieb) SB Service Bulletin SL Service Letter SI... Service Information STC.Supplemental Type Certificate TC.. Type Certificate TCCA. Transport Canada Civil Aviation (kanadische Zivilluftfahrtbehörde) TI... Technical Instruction DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 4 von 47

5 MOE / (CAME) - DECKBLATT Firmenname Adresse Telefonnummer / Faxnummer Genehmigungsnummer des Betriebes Exemplarnummer des Handbuches DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 5 von 47

6 INHALTSVERZEICHNIS Kapitel A: Allgemeines und Einleitung Part G: General and Introduction I. Inhaltsverzeichnis I. Table of contents II. Revisionsliste II. III. III. IV. IV. Records of revisions Liste der gültigen Seiten List of effective pages Verteilerliste Distribution list V. Einführung V. Introduction VI. Handbuch - Konzept und Struktur VI. Handbook concept and structure VII. Liste der Querverweise VI. Cross reference list VIII. Definitionen und Abkürzungen VIII. Definitions and abbreviations Kapitel 0: Allgemeine Beschreibung der Luftfahrzeugbetreiber Organisation Part 0: General Organisation of Operator Dieses Kapitel ist für jene Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe reserviert, welche gleichzeitig neben dieser Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation innerhalb der Europäischen Union genehmigt sind. This section is reserved for those Part-145 approved maintenance organisations who are also Operators within the European Union. 0.1 Verbindlichkeitserklärung des verantwortlichen Geschäftsführers [ M.A.704 (a)(1) & AMC M.A.704 (9)] 0.1 Corporate commitment by the Accountable Manager 0.2 Allgemeine Informationen [Appendix V to AMC M.A.704] 0.2 General information 0.3 Management Personal [Appendix V to AMC M.A.704] 0.3 Management personnel 0.4 Organigramm der Managementstruktur [Appendix V to AMC M.A.704] 0.4 Management organisation chart 0.5 Meldeverfahren zur Luftfahrtbehörde bezüglich Änderungen der Aktivitäten der Organisation / der Genehmigung / der Standorte / des Personals [Appendix V to AMC M.A.704] (bzw. Verweis auf Verfahren in 1.10 wenn ident) 0.5 Notification procedure to the Competent Authority regarding changes t the organisation s activities / approval / location / personnel (or reference to procdere in chapter 1.10 if no differences) 0.6 Verfahren zur Revision des Handbuches (MOE/CAME) inklusive, falls zutreffend, von der Luftfahrtbehörde delegierte Verfahren [Appendix V to AMC M.A.704] (bzw. Verweis auf das Verfahren in 1.11 wenn ident) 0.6 Exposition amendment procedures, including, if applicable, delegated procedures (or reference to procdere in chapter 1.11 if no differences) Kapitel 1: Management Part 1: Management 1.1 Verbindlichkeitserklärung des verantwortlichen Geschäftsführers [ 145.A.70 (a)(1) & GM 145.A.70(a)(2) & (9)] 1.1 Corporate commitment by the Accountable Manager 1.2 Sicherheits- und Qualitätspolitik [ 145.A.65 (a) & AMC 145.A.65 (a)] 1.2 Safety and Quality policy 1.3 Management Personal [ 145.A.70 (a)(3) & AMC 145.A.30 (a) & (b)] 1.3 Management personnel 1.4 Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Management Personals [AMC 145.A.30 (a) & (b)] 1.4 Duties and responsibilities of the management personnel 1.5 Organigramm der Managementstruktur [ 145.A.70 (a)(5)] 1.5 Management Organisation Chart 1.6 Liste des freigabeberechtigten Instandhaltungspersonals [ 145.A.70 (a)(6) & AMC 145.A.70 (a) & GM 145.A.70 (a)(3)] 1.6 List of certifying staff 1.7 Personal stand [ 145.A.70 (a)(7) & AMC 145.A,.30 (d)(1)] 1.7 Manpower resources 1.8 Allgemeine Beschreibung der Betriebsstätten, für jeden Standort, an dem die gewünschte Genehmigung ausgeübt wird [ 145.A.70 (a)(8)] 1.8 General description of the facilities at each address intended to be approved 1.9 Umfang der im Rahmen der Genehmigung durchgeführten Instandhaltung [ 145.A.20 & 145.A.70 (a)(9) & Part-145 Appendix II] 1.9 Organizations intended scope of work 1.10 Meldeverfahren zur Luftfahrtbehörde bezüglich Änderungen der Betriebsstätten / des Genehmigungsumfanges / der Standorte / des Personals [ 145.A.85 (a)(1) bis (6) & 145.A.70 (a)(10) & AMC 145.A.85] 1.10 Notification procedure to the Competent Authority regarding changes to the organisation s activities/approval/location/personnel 1.11 Verfahren zur Revision des Handbuches (MOE) inklusive, falls zutreffend, von der Luftfahrtbehörde delegierte Verfahren [ 145.A.70 (a)(11) & (c) & AMC 145.A.70 (a) & GM 145.A.70 (a)(6) & (7)] 1.11 Exposition amendment procedures, including, if applicable, delegated procedures DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 6 von 47

7 Kapitel 2: Instandhaltungsverfahren Part 2: Maintenance Procedures 2.1 Lieferantenbewertung und Subunternehmer - Kontrollverfahren [ 145.A.75 (b) & AMC 145.A.75 (b)] 2.1 Supplier evaluation and subcontract control procedure 2.2 Annahme/Eingangskontrolle von Flugzeugbauteilen und Material von Lieferanten [ 145.A.42 & AMC 145.A.42 (a) bis (d)] 2.2 Acceptance/inspection of aircraft components and material from outside contractors 2.3 Lagerung, Identifizierung und Freigabe von Flugzeugbauteilen und Material für die Instandhaltung [ 145.A.25 (d) & AMC 145.A.25 (d)] 2.3 Storage, tagging and release of aircraft components and material to aircraft maintenance 2.4 Annahme/Eingangskontrolle von Werkzeugen und Ausrüstung 2.4 Acceptance of tools and equipment 2.5 Verfahren für die Kalibrierung von Werkzeugen und Ausrüstung [ 145.A.40 & AMC (a) & (b)] 2.5 Calibration of tools and equipment 2.6 Verfahren für die Verwendung von Werkzeugen und Ausrüstung durch die Mitarbeiter (inklusive alternative Werkzeuge) [ 145.A.40 (a)(1)] 2.6 Use of tooling and equipment (including alternate tools) 2.7 Sauberkeitsstandards innerhalb der Instandhaltungsanlagen und Einrichtungen [ 145.A.25 (b), (c) & AMC (a)(2), (b)] 2.7 Cleanliness standards of maintenance facilities 2.8 Instandhaltungsanweisungen und deren Zusammenhang mit den Luftfahrzeug / Luftfahrzeugteile Herstelleranweisungen inklusive Aktualisierung der Anweisungen und Verfügbarkeit für die Mitarbeiter [ 145.A.45 (f), (g) & AMC 145.A.45 (f) & (g)] 2.8 Maintenance instructions and relationship to aircraft/aircraft component manufacturer s instructions including updating and availability to staff 2.9 Reparaturverfahren 2.9 Repair procedure 2.10 Einhaltung der Luftfahrzeugwartungsprogramme 2.10 Aircraft maintenance program compliance 2.11 Verfahren zur Handhabung von Lufttüchtigkeitsanweisungen 2.11 Airworthiness Directives procedure 2.12 Verfahren zur Handhabung von optionalen Modifikationen 2.12 Optional modification procedure 2.13 Verwendete Instandhaltungsaufzeichnungen und Erstellung dieser Dokumente [ 145.A.55 (a) und (c) AMC 145.A.55 (c) & GM 145.A.55 (a)] 2.13 Maintenance documentation in use and completion of same 2.14 Steuerung / Handhabung d. techn. Aufzeichnungen [ 145.A.55 (c) & AMC 145.A.55 (c) & GM 145.A.55 (a)] 2.4 Technical record control 2.15 Behebung von Defekten welche während Base Maintenance Arbeiten aufgetreten sind 2.15 Rectification of defects arising during Base Maintenance 2.16 Freigabeverfahren nach Instandhaltungsarbeiten [ 145.A.50 & AMC 145.A.50 (a) bis (f)] 2.16 Release to Service procedure 2.17 Instandhaltungsaufzeichnungen für EU-OPS Operator [ 145.A.55 (b)] 2.17 Records for the EU-OPS operator 2.18 Verfahren zur Meldung von Defekten an die Luftfahrtbehörde / den Betreiber / den Hersteller [ 145.A.60 (a), (c), (d), (e) & GM 145.A.60 (a) und (c)] 2.18 Reporting of defects to the competent authority / Operator / Manufacturer 2.19 Einlagerung von zurückgebrachten und defekten Luftfahrzeugteilen im Lager 2.19 Return of defect aircraft components to store 2.20 Versand von defekten Luftfahrzeugteilen zu Reparaturbetrieben 2.20 Defective components to outside contractors 2.21 Verfahren zur Kontrolle computergestützter Instandhaltungsaufzeichnungen [ 145.A.55 (c)(1) und (2) GM 145.A.55 (a)(6)] 2.21 Control of computer maintenance record system 2.22 Kontrolle der Mannstundenplanung im Vergleich zum Umfang der planmäßigen Instandhaltungsarbeiten [ 145.A.30 (d), AMC 145.A.30 (d)(2) bis (8)] 2.22 Control of man-hour planning versus scheduled maintenance work 2.23 Kontrolle von kritischen Arbeiten gemäß AMC 145.A.65 (b)(3)(1) [ 145.A.65 (b)(3) & AMC 145.A.65 (b)(3)(1)] 2.23 Control of critical tasks as per AMC (b)(3)(1) 2.24 Verweis auf spezielle Instandhaltungsverfahren wie zum Beispiel: Triebwerksläufe, Luftfahrzeug Pressure Run, Schleppen von Luftfahrzeugen, Rollen von Luftfahrzeugen 2.24 Reference to specific maintenance procedures such as: Engine running procedures, aircraft pressure run procedures, aircraft towing procedures, aircraft taxiing procedures 2.25 Verfahren zur Auffindung und Korrektur von Instandhaltungsfehlern [ 145.A.65 (b)(3) & AMC (b)(3)(2) & AMC 145.A.60 (b)] 2.25 Procedures to detect and rectify maintenance errors 2.26 Verfahren für die Schicht- und/oder Arbeitsübergabe [ 145.A.47 (c) & AMC 145.A.47 (c)] 2.26 Shift/Task handover procedures 2.27 Meldeverfahren für Ungenauigkeiten oder Zweideutigkeiten in den Instandhaltungsanweisungen an den Type Certificate Halter [ 145.A.45 (c) & AMC 145.A.45 (c)] 2.27 Procedures for notification of maintenance data inaccuracies and ambiguities to the type certificate holder 2.28 Verfahren zur Planung der Instandhaltungsarbeiten [ 145.A.47 (a), (b) & AMC 145.A.47 (a), (b)] 2.28 Production Planning Procedures DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 7 von 47

8 Kapitel L2: Zusätzliche Line Maintenance Verfahren Part L2: Additional Line Maintenance Procedures L2.1 Line Maintenance - Kontrollverfahren für Luftfahrzeugteile, Werkzeuge, Ausrüstung etc. L2.1 Line Maintenance control of aircraft components, tools, equipment etc. L2.2 Line Maintenance - Verfahren für Servicearbeiten, Be-und Endtankung, Enteisung etc. L2.2 Line Maintenance procedure related to servicing, fuelling, de-icing, etc. L2.3 Line Maintenance - Verfahren für die Überwachung von Defekten und sich wiederholenden Defekten L2.3 Line Maintenance control of defects and repetitive defects L2.4 Line - Verfahren zur Handhabung von Luftfahrzeug Logbüchern L2.4 Line procedure for completion of tech log L2.5 Line - Verfahren zur Handhabung von Pool- und Loan Teilen L2.5 Line procedure for pooled and loaned parts L2.6 Line - Verfahren zur Rückgabe von abgebauten und defekten Luftfahrzeugteilen L2.6 Line procedure for return of defective parts removed from aircraft L2.7 Line - Verfahren zur Steuerung von kritischen Arbeiten gemäß AMC 145.A.65 (b)(3)(1) L2.7 Line procedure control of critical tasks as per AMC 145.A.65 (b)(3)(1) Kapitel 3: Verfahren des Qualitätsmanagementsystems (inklusive Part-M Subpart-G falls zutreffend) Part 3: Quality System Procedures (including Part-M Subpart G if applicable) 3.1 Organisations- Verfahrens- und Systemaudits [ 145.A.65 (c)(1) & AMC (c)(1)] 3.1 Quality audit of organisation procedures 3.2 Produktaudits (am Luftfahrzeug) [ 145.A.65 (c)(1) & AMC (c)(1)] 3.2 Quality audit of aircraft 3.3 Verfahren zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen infolge von Auditbeanstandungen [ 145.A.65 (c)(2) & AMC (c )(2)] 3.3 Quality audit remedial action procedure 3.4 Qualifikations- und Ausbildungsverfahren für freigabeberechtigtes Instandhaltungspersonal und Kategorie B1 und B2 Unterstützungspersonal [ 145.A.35 (a), (c), (d) (e) und (f) & AMC (a), (d), (e) und (f)] 3.4 Certifying staff and category B1 and B2 support staff qualification and training procedures 3.5 Personalakte (Qualifikations- und Ausbildungsnachweise) für freigabeberechtigtes Instandhaltungspersonal und Kategorie B1 und B2 Unterstützungspersonal [ 145.A.35 (j)(1) bis (4), (k) & AMC (j)(1) bis (4)] 3.5 Certifying staff and category B1 and B2 support staff records 3.6 Audit - Personal [GM 145.A.70 (a)(8)(c)] 3.6 Quality audit personnel 3.7 Qualifikation von Inspektoren [GM 145.A.70 (a)(8)(c)] 3.7 Qualifying inspectors 3.8 Qualifikation von Mechanikern [GM 145.A.70 (a)(8)(c)] 3.8 Qualifying mechanics 3.9 Verfahren für die Genehmigung und Kontrolle der Anwendung von Ausnahmen jeglicher Art im Rahmen der Instandhaltung von Luftfahrzeugen und/oder Luftfahrzeugbauteilen [ 145.A.45 (d) & AMC 145.A.45 (d)] 3.9 Aircraft or aircraft component maintenance tasks exemption process control 3.10 Verfahren zur Genehmigung und Kontrolle von Abweichungen von festgelegten MOE oder anderen genehmigten Verfahren 3.1 Concession control for deviation from organisation s procedures 3.11 Qualifikations- und Ausbildungsverfahren für spezielle Arbeiten wie zum Beispiel NDT, schweißen etc. [ 145.A.30 (f) & AMC 145.A.30 (f)(1) bis (10)] 3.11 Qualification procedure for specialised activities such as NDT welding etc Überwachung von Hersteller- und anderen Instandhaltungsteams 3.12 Control of manufacturers and other maintenance working teams 3.13 Verfahren zur Schulung über menschliche Einflussfaktoren (Human Factors) auf die Instandhaltung [ 145.A.30 (e) & AMC (e)(6) bis (10) & GM 145.A.30 (e)] 3.13 Human Factors training procedure 3.14 Beurteilungsverfahren zur Kompetenz des Personals [ 145.A.30 (e) & AMC 145.A.30 (e)(1) bis (5)] 3.14 Competence assessment of personnel Die folgenden Inhalte müssen im Kapitel 3 für Part-M Subpart G abgedeckt werden und soweit als möglich in den entsprechenden Part-145 Punkten des Qualitätsmanagmentsystemkapitels inkludiert sein. Die Qualitätspolitik kann auch im Kapitel 1.2 des Part-145 Teiles des Handbuches als Unterpunkt inkludiert sein. -) Lufttüchtigkeits - Qualitätspolitik, Plan und Auditverfahren [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Continuing Airworthiness qualiity policy, plan and audit procedures -) Überwachung der Instandhaltngsmanagmentaktivitäten [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Monitoring of continuing airworthiness managment activities -) Überwachung der Efektvität der (des) Instandhaltungsprogramme(s) [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Monitoring of the effectiveness of the maintenance programme(s) -) Überwachung der Durchführung von Instandhaltungen bei entsprechenden Instandhaltungsorganisationen [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Monitoring that all maintenance is carried out by an appropriate maintenance organisation -) Überwachung der Instandhaltungsdurchführung gemäß den Verträgen bei Instandhaltungsvertragspartnern inkluse derer Unterauftragnehmer [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Monitoring that all maintenance is carried out in accordance with the contract, including sub-contractors used by the maintenance contractor -) Audit - Personal [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] Quality audit personnel DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 8 von 47

9 Kapitel 4: Luftfahrzeugbetreiber (und vertraglich vereinbarte Instandhaltung für Part-M Subpart-G falls zutreffend) Part 4: Operators (and Contracted Maintenance for Part-M Subpart G if applicable) 4.1 Aufzählung und allgemeine Beschreibung aller Operator mit Instandhaltungsvertrag [ 145.A.70 (a)(13)] 4.1 Contracted EU-OPS Operator 4.2 Anzuwendende Verfahren und Instandhaltungsaufzeichnungen für Operator [GM 145.A.70 (a)(8)(d)] 4.2 EU-OPS operator procedures and paperwork 4.3 Erstellung der Operator Instandhaltungsaufzeichnungen [GM 145.A.70 (a)(8)(d)] 4.3 EU-OPS operator record completion Die folgenden Inhalte müssen im Kapitel 4 für Part-M Subpart G abgedeckt werden und als zusätzlich Punkte neben den Part-145 Forderungen aufgeführt sein. Diese sind ansich unter dem Kapitel Vertraglich vereinbarte Instandhaltung (Contracted Maintenance) im CAME enthalten. 4.4 Auswahlverfahren für vertraglich gebundene Instandhaltungspartner [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] 4,4 Maintenance contractor selection procedure 4.5 Qualitätsaudit an Luftfahrzeugen [AMC M.A.704 (3) & Appendix V to AMC M.A.704] 4.5 Quality Audit of aircraft Kapitel 5: Anhänge Part 5: Appendices 5.1 Liste der Muster von im Instandhaltungsbetrieb verwendeten Dokumenten 5.1 Sample of documents 5.2 Liste der Subunternehmer gemäß 145.A.75 (b) [ 145.A.70 (a)(14)] 5.2 List of sub-contractors as per 145.A.75 (b) 5.3 Liste der Instandhaltungsstandorte gemäß 145.A.75 (d) [ 145.A.70 (a)(15)] 5.3 List of maintenance locations as per 145.A.75 (d) 5.4 Liste der unter Vertag genommenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe [ 145.A.70 (a)(16)] 5.4 List of contracted Part-145 approved organisations as per 145.A.70 (a)(16) Kapitel 6: Lufttüchtigkeitsmanagment - Verfahren Part 6: Continuing Airworthiness Managment procedures Dieses Kapitel ist jenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben dieser Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation genehmigt sind. This section is reserved for thosepart-145 approved maintenance organisations who are also approved in accordance with Part-M Subpart G. 6.1 Luftfahrzeug - Verwendung des Technisches Logbuchs und MEL Anwendung (gewerbliche Operator) [Appendix V to AMC M.A.704] 6.1 Aircraraft technical log utilisation and MEL apprlication (commercial air transport) 6.2 Luftfahrzeuginstandhaltungsprogramme - Erstellung, Revision und Genehmigung [Appendix V to AMC M.A.704] 6.2 Aircraft maintenance programmes - development, amendment and approval 6.3 Zeit und fortlaufende Lufttüchtigkeitsaufzeichnungen, Verantwortungen, Archivierung und Zugang [Appendix V to AMC M.A.704] 6.3 Time and continuing airworthiness records, responsibilities, retention and access 6.4 Durchführung und Kontrolle von Lufttüchtigkeitsanweisungen [Appendix V to AMC M.A.704] 6.4 Accomplishment and control of airworthiness directives 6.5 Analyse der Wirksamkeit der (des) Instandhaltungsprogramme(s) [Appendix V to AMC M.A.704] 6.5 Analysis of the effectivness of maintenance programme(s) 6.6 Nicht vorgeschriebene Modifikationen - Durchführungspolitik [Appendix V to AMC M.A.704] 6.6 Non mandatory modification embodiment policy 6.7 Standards für große Änderungen (Modifikationen) [Appendix V to AMC M.A.704] 6.7 Major modification standards 6.8 Defektmeldungen [Appendix V to AMC M.A.704] 6.8 Defect reports 6.9 Engineering Aktivitäten [Appendix V to AMC M.A.704] 6.9 Engineering activities 6.10 Zuverlässigkeitsprogramme [Appendix V to AMC M.A.704] 6.10 Reliability programmes 6.11 Vorflugkontrollen [Appendix V to AMC M.A.704] 6.11 Pre-flight inspections 6.12 Luftfahrzeugwiegung [Appendix V to AMC M.A.704] (bzw. Verweis auf das Verfahren in 1.11 wenn ident) 6.12 Aircraft weighing 6.13 Prüfflugverfahren [Appendix V to AMC M.A.704] 6.13 Check flight procedures 6.14 Anhänge zu Kapitel 6 [Appendix V to AMC M.A.704] 6.14 Appendix to Part 6 Liste der Muster von im Instandhaltungsbetrieb verwendeten Dokumenten Sample of documents Liste der Prüfer für Lufttüchtigkeitsüberprüfungen (falls zutreffend) List of airworthiness review staff Liste der Unterauftragnehmer gemäß AMC M.A.201 (h)(2) und M.A.711 (a)(3) List of sub-contractors as per AMC A.M.201 (h)(2) and M.A.711 (a)(3) Liste der vertraglich gebundenen genehmigten Instandhaltungsbetriebe List of approved mainteanance organisations contracted Kopien der Verträge mit Unterauftragnehmer, welche Aufgaben für die Part-M Subpart G Organisation durchführen [(Appendix 2 to AMC M.A.201 (h)(2)] Copy of contracts for sub-contracted work (Appendix 2 to AMC M.A.201 (h)(2) Kopien der Verträge mit genehmigten Instandhaltungsbetrieben Copy of contracts with approved maintenance organisations DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 9 von 47

10 Kapitel 7: Ergänzende FAA Verfahren für FAR Part-145 genehmigte Repair Station Part 7: FAA Supplementary Procedures for a FAR Part 145 Repair Station Dieses Kapitel ist jenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben dieser Genehmigung auch als FAA FAR Part-145 Repair Station genehmigt sind. Der Inhalt dieses Kapitels behandelt die Differenzen zwischen Part-145 und FAR Parts 43 / 145, welche sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern werden, je nach fortschreiten der Harmonisierung und der Erfahrung der EASA mit der FAA. Im FAA Advisory Circular 145-7A Anhang 2 sind Details zu diesem Kapitel 7 enthalten. This section is reserved for those PART-145 approved maintenance organisations who are also certificated as a FAA FAR Part 145 repair station. The content of this part reflects the differences between Part-145 and FAR parts 43 /145 which will change over time as harmonisation and experience with the FAA progresses. FAA Advisory Circular Appendix 2 contains details of Part 7 contents. Kapitel 8: Ergänzende Transport Canada Civil Aviation (TCCA) Verfahren für TCCA AM 573 genehmigte Instandhaltungsbetriebe Part 8: Transport Canada Civil Aviation (TCCA) Supplementary Procedures for TCCA AM 573 Maintenance Organisation Dieses Kapitel ist jenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben dieser Genehmigung auch als TCCA AM 573 Instandhaltungsbetrieb genehmigt sind. Der Inhalt dieses Kapitels behandelt die Differenzen zwischen Part-145 und AM 573, welche sich im Laufe der Zeit immer wieder verändern werden, je nach fortschreiten der Harmonisierung und die Erfahrung der EASA mit der TCCA. In TCCA Aircraft Maintenance & Manufacturing Staff Instruction MSI 10 Anhang A sind Details zu diesem Kapitel 8 enthalten. This section is reserved for those PART-145 approved maintenance organisations who are also approved as a TCCA AM 573 Maintenance Organisation. The content of this part reflects the differences between Part-145 and AM 573 and will change over time as harmonisation and experience with the TCCA progresses. TCCA Aircraft Maintenance & Manufacturing Staff Instruction MSI 10 Appendix A contains details of Part 8 contents. Kapitel 9: Luftüchigkeitsüberprüfungsverfahren (falls zutreffend für die Part-M Subpart Genehmigung) Part 9: Airworthiness review procedures (if applicable fort he Part-M Subpart G approv al) Dieses Kapitel ist jenen Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebe vorbehalten, welche gleichzeitig neben dieser Genehmigung auch als Part-M Subpart G Organisation genehmigt sind und das Privileg der Lufttüchtigkeitsüberprüfung besitzen. This section is reserved for thosepart-145 approved maintenance organisations who are also approved in accordance with Part-M Subpart G and who have the airworthiness review within their scope of work. 9.1 Personal für die Lufttüchtigkeitsüberprüfung [Appendix V to AMC M.A.704] 9.1 Airworthiness review staff 9.2 Prüfung der Luftfahrzeugaufzeichnungen [Appendix V to AMC M.A.704] 9.2 Review of aircraft records 9.3 Prüfung direkt am Luftfahrzeug [Appendix V to AMC M.A.704] 9.3 Physical survey 9.4 Zusätzliche Verfahren zur Ausstellung von Empfehlungen an die zuständige Behörden für die Einfuhr von Luftfahrzeugen [Appendix V to AMC M.A.704] 9.4 Additional procedures for recommandations to Competent Authorities fort he import of aircraft 9.5 Empfehlungen für die zuständigen Behörden zur Austellung einer Nachprüfungsbescheinigung [Appendix V to AMC M.A.704] 9.5 Recommandations to Competent Authorities for the issue of Airworthiness Review Certificate 9.6 Auststellung der Nachprüfungsbescheinigung [Appendix V to AMC M.A.704] 9.6 Issuance of Airworthiness Review Certificate 9.7 Lufttüchtigkeitsüberprüfungsaufzeichnungen, Verantwortungen, Archivierung und Zugang [Appendix V to AMC M.A.704] 9.7 Airworthiness review records, responsibilities, retention and access DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 10 von 47

11 Kapitel A: Allgemeines und Einleitung I. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis, am Beginn des Handbuches, soll klar und übersichtlich alle behandelten Themen des Handbuches widerspiegeln. Es müssen zumindest alle Kapitel bzw. Themen, gemäß dem AMC 145.A.70 (a) des Part-145 aufgelistet sein. Falls es für den jeweiligen Betrieb sinnvoll erscheint, können auch die untergeordneten Überschriften, wie im Beispiel unten zu sehen, angeführt werden. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn es sich um ein quantitativ sehr umfangreiches Handbuch handelt, um ein rasches Auffinden von Verfahren zu spezifischen Themen der Part-145 zu ermöglichen. Beispiel für eine Struktur des Inhaltsverzeichnisses: Kapitel 1 Management 1.1 Verbindlichkeitserklärung des verantwortlichen Geschäftsführers(in) 1.2 Sicherheits- und Qualitätspolitik 1.3 Management Personal 1.4 Aufgaben und Verantwortung des Management Personals Accountable Manager Technischer Leiter Quality Manager Instandhaltungsleiter Werkstättenleiter 1.5 Organigramm der Managementstruktur 1.6 Liste des freigabeberechtigten Instandhaltungspersonals 1.7 Personalstand 1.8 Allgemeine Beschreibung der Betriebsstätten, für jeden Standort, an dem die gewünschte Genehmigung ausgeübt wird usw. Wie detailliert die Untergliederung des Inhaltsverzeichnisses ist, hängt primär von der Struktur des jeweiligen Unternehmens bzw. Handbuches ab und wird deshalb von Handbuch zu Handbuch verschieden sein. II. Revisionsliste Die Revisionsliste ist ein sehr wesentlicher Bestandteil des Handbuches, weil daraus klar und eindeutig hervorgehen muss, welche Revision wann seitens der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt wurde. Weiters muss klar ersichtlich sein zu welchem Zeitpunkt und von wem eine genehmigte Revision in das Handbuch eingearbeitet wurde. Die Revisionsliste im Handbuch ist nicht zu revidieren, denn sie verbleibt als Erstausgabe mit den entsprechenden handschriftlichen Eintragungen der Revisionen als Übersichtsblatt im jeweiligen Handbuch. Nachfolgend ist ein Beispiel für eine solche Liste zu sehen. Das Beispiel ist nur in Bezug auf die inhaltlichen Angaben als bindend anzusehen, das Format bzw. die Gestaltung der Liste ist dem Autor des Handbuches selbst überlassen. Auf dieser Seite ist kein freier Platz für einen Genehmigungsvermerk der der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde erforderlich. Beispiel für die Struktur einer Revisionsliste: Ausgabe und Revision Genehmigung der Luftfahrtbehörde Revision eingearbeitet Rev. Nr. Datum Kurzbeschreibung der Revision Geschäftszahl Datum Ausgestellt durch Datum Name / Unterschrift DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 11 von 47

12 III. Liste der gültigen Seiten Die Liste der gültigen Seiten hat den aktuellen Revisionsstand des Handbuches widerzuspiegeln. Auf dieser Seite bzw. diesen Seiten ist auch ein freier Platz vorzusehen, auf dem die Competent Authority den Genehmigungsvermerk eintragen kann. Hier besteht die Möglichkeit entweder ein ganzes Kapitel mit einem Revisionsstand zu kennzeichnen oder jede einzelne Seite damit zu versehen. Der Nachteil bei der zuerst genannten Möglichkeit ist, dass wenn nur eine einzelne Seite eines Kapitels geändert wird bzw. geändert werden muss, das ganze Kapitel neu ausgegeben und mit einem neuen Revisionsstand versehen werden muss. Vorteil ist jedoch, dass die Liste der gültigen Seiten wesentlich kürzer ist. Falls jede Seite des Handbuches mit einem Revisionsstand versehen wird, kann einfach jede Seite einzeln revidiert werden und mit dem neuen Revisionsstand in der Liste der gültigen Seiten geführt werden. Der Nachteil ist, dass die Liste der gültigen Seiten natürlich wesentlich länger wird. Weiters sollte aus praktischen Gründen jede Seite mit einer Seitenzahl versehen werden, aus der auch das jeweilige Kapitel ersichtlich ist. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen: z.b. I-01, II-02,... und , ,... und , ; Eine solche Kennzeichnung erleichtert das Einfügen bzw. Entfernen von Seiten in ein bestimmtes Kapitel wesentlich, im Gegensatz zu einer fortlaufenden Nummerierung innerhalb eines Kapitels. Beispiele für die Struktur einer Liste der gültigen Seiten: Das erste Beispiel zeigt eine Liste, wenn für alle Seiten einzeln ein Revisionsstand geführt wird. Unterkapitel - Seite Revisionsnummer Revisionsdatum Kapitel A I II II III III Das zweite Beispiel zeigt eine Liste, wenn für einzelne Kapitel ein Revisionsstand geführt wird. Kapitel Anzahl der Seiten Revisionsnummer Revisionsdatum A L IV. Verteilerliste In diesem Kapitel ist eine kurze Beschreibung des Verfahrens der internen und externen Verteilung des Handbuches zu machen. Je nach Anzahl der bestehenden Kopien des Handbuches sind diese fortlaufend zu nummerieren und dem jeweiligen Besitzer (intern und extern) zuzuordnen. Somit kann jederzeit festgestellt werden, wer welche Kopie besitzen muss. Falls das Handbuch innerhalb des Betriebes nur auf e- lektronischer Basis zur Verfügung gestellt wird, sollte dies auch hier kurz beschrieben werden. Zusätzlich ist zu vermerken wenn es nur elektronisch verteilt wird, dass ausgedruckte Hardcopies keine offizielle Gültigkeit besitzen und nach Gebrauch vernichtet werden müssen (um sicherzustellen, dass keine falschen Revisionen verwendet werden können). Für kleine und mittlere Betriebe, in denen möglicherweise nur das Original aufliegt und jeder betroffene Mitarbeiter dazu Zugang hat, sind nur mehr die externen Empfänger des Handbuches zu listen. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 12 von 47

13 V. Verteilerliste (Fortsetzung) Beispiel für die Struktur einer Verteilerliste: VI. Einführung Handbuch - Nr.: Ort der Auflage des Handbuchs 01 Fa. XYZ / Accountable Manager 02 EASA/NAA, Radetzkystraße 2, A Wien / Hr. Krziwanek 03 Austro Control GmbH, Schnirchgasse 11, A Wien / Hr. Leser 04 Fa. XYZ / Technischer Leiter In diesem Kapitel sollte allgemein der Zweck und die Aufgabe des Handbuches beschrieben werden. Auch kann bereits hier festgehalten werden, dass jeder Mitarbeiter(in) die im MOE beschrieben Verfahren und Richtlinien einzuhalten und zu befolgen hat. Weiters sollte hier, im Interesse der Mitarbeiter und des Instandhaltungsbetriebes, eine kurze Beschreibung bezüglich der korrekten Handhabung des Handbuches in Bezug auf Handbucheigentum, Vervielfältigung bzw. Weitergabe an dritte Personen erfolgen. Auch kann hier nochmals die, seitens der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde vergebene, Genehmigungsnummer des Instandhaltungsbetriebes vermerkt werden, auch wenn dies schon am Deckblatt des Handbuchs geschehen ist. VII. Handbuch - Konzept und Struktur An dieser Stelle ist, wenn es im Instandhaltungsbetrieb mehrere Handbücher gibt, die Struktur und die Hierarchie dieser Handbücher zu beschreiben. Eine solche Beschreibung kann in rein schriftlicher Form, aber auch unter Zuhilfenahme von Strukturgrammen erfolgen (je nach Komplexität des Aufbaus). Solche Handbücher können sein: Qualtätssicherungshandbuch, Verfahrenshandbücher, Personalhandbuch, Administrationshandbuch, andere ebenfalls genehmigungspflichtige Handbücher wie z.b. POE, DOE. Beispiel für eine Handbuchstruktur bzw. Hierarchie: MAINTENANCE ORGANISATION EXPOSITION (MOE) Personalhandbuch Verfahrenshandbücher Qualitätssicherungshandbuch Abteilungsarbeitsanweisungen VIII. Liste der Querverweise Personalstammdatenblätter QM - Anweisungen und Aufzeichnungen Sind, wie im vorigen Punkt beschrieben, mehrere Handbücher in einem Instandhaltungsbetrieb in Gebrauch, so sollte darauf geachtet werden, dass die selben Vorschriften in nur einem der Handbücher beschrieben werden und in den jeweiligen anderen Handbüchern, in denen es erforderlich ist, Querverweise eingefügt werden. Für das MOE ist es in so einem Fall dann erforderlich, an dieser Stelle eine Liste mit Querverweisen zu führen und auf aktuellem Stand zu halten. Mit dieser Liste wird sichergestellt, dass jederzeit erkennbar ist in welchem Manual die Erfüllung einer bestimmen Vorschrift der Part-145 beschrieben ist. Diese Liste ist nicht dafür gedacht, dass wenn im MOE eine EASA Vorschrift mit einem grundlegenden Verfahren beschrieben wurde und darunter noch eine detailliertere interne Verfahrensanweisung bzw. Arbeitsanweisung besteht, diese hier angeführt wird. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 13 von 47

14 VIII. Definitionen und Abkürzungen In diesem Kapitel sind die im Handbuch verwendeten Abkürzungen und Definitionen zu beschreiben bzw., falls erforderlich, näher zu erläutern. Dabei kann es sich um in der Luftfahrt allgemein gebräuchliche Abkürzungen handeln, aber auch um solche, die im Betrieb intern erfunden wurden. Interne Abkürzungen werden aber im Allgemeinen meist nur in größeren Betrieben in größerer Zahl auftreten. Es erscheint auch sinnvoll, die Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge zu führen, um eine rasche Auffindbarkeit zu gewährleisten. Spezifische Abkürzungen und Definitionen im Zusammenhang mit den EASA Vorschriften sind in der EC 2042/2003 zu finden. Beispiel für eine Auflistung von Definitionen und Abkürzungen: Definitionen: Aircraft: Aircraft component: Quality policy: usw. Abkürzungen: A/C... AM... AMO... CRS... MM... MOE... MOT/OZB... TD... usw. Means any aeroplane, helicopter or airship. Means any assembly/item/component/part of an aircraft up to and including a complete power plant and/or any operational/emergency equipment. Means the overall the overall intentions and direction of an organisation as regards quality, as approved be the Accountable Manager. Aircraft (Luftfahrzeug) Accountable Manager Approved Maintenance Organisation (genehmigter Instandhaltungsbetrieb) Certificate of Release to Service (Freigabebescheinigung) Maintenance Manager (Wartungsleiter) Maintenance Organisation Exposition (Instandhaltungsbetriebshandbuch) BM für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde Technical Director (Technischer Direktor) Kapitel 0: Allgemeine Beschreibung der Luftfahrzeugbetreiber Organisation Wie bereits in der Inhaltsangabe dieser Vorlage beschrieben ist, wird dieses Kapitel ausschließlich von jenen Instandhaltungsbetrieben benötigt, welche neben einer Part-145 auch eine Genehmigung nach (EG) No. 2042/2003 Annex I, Part-M Subpart G besitzen (innerhalb des EU Raumes). Diese Genehmigung ist für alle gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber verbindlich vorgeschrieben. Alle anderen Betriebe können dieses Kapitel zur Gänze weglassen, da es für sie nicht zutreffend ist. Weitere Informationen zu den Inhalten dieses Kapitels, wenn sie benötigt werden, sind in den jeweilig gültigen Vorschriften des Part-M für den Luftfahrzeugbetreiber zu entnehmen. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 14 von 47

15 Kapitel 1: Management 1.1 Verbindlichkeitserklärung des verantwortlichen Geschäftsführers [GM 145.A.70 (a)(9)] Die Verbindlichkeitserklärung des verantwortlichen Geschäftsführers(in), gemäß GM Part-145.A.70 (a)(9), ist hier anzuführen und der verantwortliche Geschäftsführer hat diese Erklärung zu unterschreiben. Das im genannten Paragraphen angegebene Statement wörtlich übernommen werden, falls jedoch inhaltliche Änderungen durchgeführt werden, dürfen diese die ursprüngliche Absicht des Statements nicht verändern. Weiters sollte bereits hier in dieser Erklärung enthalten sein, dass die Einhaltung der in diesem Handbuch und anderen relevanten Dokumenten enthaltenen Vorschriften durch interne Qualitätsaudits mindestens einmal jährlich überprüft wird, falls es nicht in der Qualitätspolitik enthalten ist. 1.2 Sicherheits- und Qualitätspolitik [AMC 145.A.65(a)] Das Statement des Instandhaltungsbetriebes bezüglich der Sicherheits- und Qualitätspolitik hat im Minimum das Unternehmen zu folgenden Prioritäten und Zielen bindend zu verpflichten: -) Die Sicherheit ist zu jeder Zeit als eines der grundlegenden Prinzipien des Unternehmens anzuerkennen. Dies hat sowohl die Sicherheit bei der Arbeitsdurchführung, als auch die Sicherheit des gelieferten Produkts (lufttüchtiges Luftfahrzeug oder Komponente) zu betreffen. -) Die Anwendung der Grundprinzipien in Zusammenhang mit den menschlichen Einflussfaktoren (Human Factors) auf die Instandhaltungsdurchführung. -) Die Motivation und Unterstützung der Mitarbeiter des Unternehmens, Fehler und andere Ereignissen im Zusammenhang mit der Instandhaltungsdurchführung zu melden und nicht zu vertuschen. -) Die Einhaltung aller Verfahren, Qualitätsstandards, Sicherheitsstandards und anderer Vorschriften als Aufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. -) Die Anerkennung der Notwendigkeit der Zusammenarbeit aller Mitarbeiter mit den Auditoren der Qualitätssicherung des Unternehmens bei der Durchführung ihrer Aufgaben. 1.3 Management Personal [ 145.A.70 (a)(3) & AMC 145.A.30 (a), (b)] In diesem Kapitel ist das im entsprechenden Part-145 Paragraphen angeführte Management Personal des Instandhaltungsbetriebes zu listen. Zu beachten ist, dass die in diesem Paragraphen gelisteten Funktionen, mittels eines EASA Form 4, von der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority ) zu genehmigen sind. Der Accountable Manager hat zumindest, um seitens der zuständigen Behörde in dieser Funktion akzeptiert zu werden, grundlegende Kenntnisse über den Part-145 und der damit verbundenen Aufgaben und Pflichten nachzuweisen. Alle anderen Manager (Technical Director, Quality Manager, Maintenanceund Workshop Manager,...) müssen, entsprechend ihrer Funktion, ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Instandhaltung von Flugzeugen und deren Teilen für eine Genehmigung nachweisen können (gemäß den nationalen Vorschriften und den Vorgaben der die Part-145 Genehmigung ausstellenden Competent Authority ). Die Vorgaben für Fuel Tank Safety Training laut Appendix IV to AMC (e) sind ebenfalls für das Managment Personal zu beachten. Weiters sind an dieser Stelle auch die Stellvertreter der oben genannten Funktionen zu nennen. Falls es keine ständigen (und hier fix gelisteten) Stellvertreter im Unternehmen gibt, ist hier ein Verfahren für deren kurzfristige Ernennung bei Bedarf festzulegen [ 145.A.30 (b)(4)]. 1.4 Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Management Personals [ 145A.70 (a)(4) & AMC 145.A.30 (a), (b)] In dieser Stelle des Handbuches sind die Mindestqualifkationen, die Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten bzw. die Kompetenzen des Managementpersonals [gelistet in Paragraph AMC (b)] anzuführen. Wesentlich ist hier, dass es eine klare Aufgaben- und Verantwortungsaufteilung gibt und alle Betroffenen ihre Bereiche kennen. Weiters sind bei jeder Funktion jene Verantwortungsbereiche anzuführen, in denen die jeweiligen Manager(innen) direkt mit der Luftfahrtbehörde, im Namen bzw. im Auftrag des Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebs, zusammenarbeiten bzw. Kontakt aufnehmen müssen. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 15 von 47

16 1.5 Organigramm der Managementstruktur [ 145.A.70 (a)(5)] Das hier zu erstellende Organigramm des Instandhaltungsbetriebes hat die in den Kapiteln 1.3 und 1.4 gelisteten Funktionen zu enthalten. Es ist besonders darauf zu achten, dass die in den vorangegangen Kapiteln beschriebenen Verantwortungsbereiche und Meldepflichten hier korrekt dargestellt sind. Weiters kann hier auch in einem kombinierten Handbuch für eine Part-M Genehmigung auch die Gesamtorganisation des Luftfahrzeugbetreibers dargestellt sein. 1.6 Liste des freigabeberechtigten Instandhaltungspersonals [ 145.A.70 (a)(6) & GM 145.A.70 (a)(3)] In diesem Kapitel ist eine genaue Aufstellung des freigabeberechtigten Personals (Certifying Staff) anzufertigen. Falls es aufgrund der Größe des Instandhaltungsbetriebes nicht praktikabel ist, diese Liste hier zu führen, kann sie auch in einem separaten Dokument (oder gegebenenfalls in einer Datenbank) geführt werden [siehe auch GM 145.A.70 (a)(3)]. Wenn dies der Fall ist, muss hier ein entsprechender Querverweis auf das separate Dokument eingefügt werden. Im Falle einer computergestützten Liste, muss diese jederzeit abrufbar sein und der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzlich ist im Kapitel 3 Verfahren des Qualitätsmanagementsystems zu definieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Mitarbeiter als Certifying Staff in die Liste bzw. Datenbank aufnehmen zu können bzw. wann er zu streichen ist. Auch sind dort die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens für diesen Bereich zu definieren. 1.7 Personalstand [ 145.A.70 (a)(7) & AMC 145.A.30 (d)(1)] Hier ist eine Auflistung der vorhandenen Personalressourcen im Instandhaltungsbetrieb zu erstellen. Diese ist in die jeweiligen Bereiche bzw. Abteilungen des Unternehmens zu untergliedern. Werden Teilzeitpersonal und/oder auch Freie Mitarbeiter beschäftigt, so ist hier die Art und Weise wie die Erfassung der Anwesenheit dieses Personals erfolgt zu beschreiben bzw. nachvollziehbar festzulegen. Beispiel für die Auflistung der Personalressourcen eines größeren Instandhaltungsbetriebs: Abteilung / Firmenbereich Mitarbeiteranzahl Mannstunden pro Jahr Firmenadministration (Company Administration offices) Qualitätssicherung (Quality Assurance) Instandhaltungsabteilung (Line Maintenance) Instandhaltungsabteilung (Base Maintenance) Werkstätten (Component Maintenance) Arbeitsvorbereitung / Planung (Work Planning) Luftfahrzeugtechnik (Aircraft/ Aircraft Component Engineering) Lagerhaltung (Store) XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX In dieser Aufstellung ist besonders drauf zu achten, dass es zu keinen Widersprüchen mit dem Kapitel 2.22 des Handbuches kommt. Die hier gelisteten Mannstunden müssen auf jeden Fall eine höhere Zahl ergeben als jene, die in Kapitel 2.22 ermittelt wurden. Diese Aufstellung hier ist vor allem dazu gedacht, um einen groben Vergleich der verfügbaren Ressourcen mit dem geplanten bzw. genehmigten Scope of Work durchführen zu können. Beispiel für die Auflistung der Personalressourcen eines kleinen/mittleren Instandhaltungsbetriebs: Funktion / Abteilung / Firmenbereich Firmenadministration (Company Administration Offices) Qualitätssicherung (Quality Assurance) Freigabeberechtigtes Personal (Certifying Staff) Arbeitsvorbereitung / Planung (Work Planning) Lagerhaltung (Store) Mitarbeiteranzahl Mannstunden pro Jahr XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 16 von 47

17 1.7 Personalstand [ 145.A.70 (a)(7) & AMC 145.A.30 (d)(1)] (Fortsetzung) In jedem Fall, ist unterhalb dieser Aufstellung ein Vermerk gemäß AMC 145.A.30 (d) zu machen, dass nicht mehr als 50% der Anzahl von Mitarbeitern im Betrieb freie Mitarbeiter oder nicht direkt angestellte Mitarbeiter zur Abdeckung von Arbeitsspitzen sein dürfen. Dies bedeutet, dass zumindest 50% der Mitarbeiter im Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb sozusagen fix angestellt sein müssen und im Sinne des Part-145 die volle Arbeitszeit (mindesten 35 Std. die Woche) zur Verfügung stehen müssen. 1.8 Allgemeine Beschreibung der Betriebsstätten, für jeden Standort, an dem die gewünschte Genehmigung ausgeübt wird [ 145.A.70 (a)(8)] Der hier zu erstellende Lageplan aller Betriebsstandorte des Instandhaltungsbetriebes, hat einen Überblick über alle Räumlichkeiten, die seitens des Betriebs verwendet werden, zu geben und soll den Maßstab der Pläne und eine erklärende Legende enthalten. Weiters sind die Größenordnungen (z.b. Hauptmaße eines Hangars, Fläche in m² von Büroräumlichkeiten) in den Plänen anzugeben. Sollte es aufgrund der Betriebsgröße nicht praktikabel sein, an dieser Stelle so detaillierte Pläne wie gefordert einzuarbeiten, so ist ein Querverweis auf den Anhang des MOE s zu machen, in welchem diese Pläne zu finden sind. In jedem Fall sind wie in Kapitel 1.10 gefordert, Änderungen im Bereich der Betriebsstätten der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority ) zu melden. 1.9 Umfang der im Rahmen der Genehmigung durchgeführten Instandhaltung [ 145.A.20 & Part-145 Appendix II & AMC 145.A.20 & 145.A.70 (a)(9)] Die in Part-145 Appendix II als Vorlage dargestellten Tabellen sind als Grundlage für die genaue Beschreibung des Umfangs der Berechtigungen im Rahmen der Part-145 Genehmigung des Instandhaltungsbetriebs heranzuziehen. Falls auch Line Maintenance Stationen in der Genehmigung enthalten sind, ist auch für diese der entsprechende Arbeitsumfang der Berechtigung hier anzuführen. Beispiel für die Auflistung des Genehmigungsumfangs eines Part-145 Instandhaltungsbetriebs: CLASS RATING LIMITATION Base Line AIRCRAFT A1 Aeroplanes above 5700 kg A2 Aeroplanes below 5700 kg B 737 Series refer Note 1 B 767 Series refer Note 2 CL 600-2A12 Challenger refer Note 3 Lear Jet Series refer Note 4 Cessna 500 Series refer Note 7 Cessna 100 Series refer Note 8 Cessna 200 Series refer Note 9 Cessna 300/400 Series refer Note 10 Piper PA 34 Series refer Note 11 A3 Helicopters Augusta / Bell 206 Series refer Note 12 Hughes / Schweizer 269 Series refer Note 13 Hughes / Mc Donnell 369 Series refer Note 14 Robinson R 22 Series refer Note 15 ENGINES B1 Turbine engines CFM 56-3 B1/C1 Series refer Note 16 PW 4056 / PW 4060 refer Note 16 PW 305 A refer Note 16 Allison 250-C20 Series refer Note 16 B2 Piston engines N/A B3 APU GTCP refer Note 17 GTCP 131-9B refer Note 17 T-20G-10C3 refer Note 17 COMPONENTS C2 Auto Flight OTHER THAN C3 Comm. & Nav. For Details refer to Workshop COMPLETE C5 Electr. Power Capability List ENGINES OR C6 Equipment APUs C14 Landing Gear SPECIALISED D1 Non Destructive Eddy Current SERVICES Testing X Ray X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 17 von 47

18 1.9 Umfang der im Rahmen der Genehmigung durchgeführten Instandhaltung [ 145.A.20 & Part-145 Appendix II & AMC 145.A.20 & 145.A.70 (a)(9)] (Fortsetzung) Notes: 1) Line Maintenance B /-400/-500 (CFM 56) including: Daily-, A-Check, Defect Rectification; Base Maintenance B /-400/-500 (CFM 56) including: C01-, C02- and C03-Check; 2) Line Maintenance B /-300 (PW 4000) including: Daily-, A-Check, Defect Rectification; Base Maintenance B /-300 (PW 4000) including: C01-, and C03-Check; 3) Line Maintenance CL 600-2A12 Challenger (CF 34) including: Up to 300 HRS Inspection and 12 months Inspection and Defect Rectification; 4) Line Maintenance Lear Jet 45 and 60 (PW 305) including: Up to 300 HRS Inspection and Defect Rectification; 5) Line Maintenance Cessna 550 / 550 Bravo (JT15D) including: Up to 100 HRS Inspection and Defect Rectification; 6) usw ) Per Maintenance Manual: Bay Service, QEC Build-up and Defect Rectification; 17) Per Maintenance Manual: Hot Section Inspection and Defect Rectification; In der nach Appendix 1 erstellten Tabelle sind unter Limitation für A-Ratings die Serien der genehmigten Luftfahrzeugtypen einzutragen (z.b. Cessna 100, 200 Serie, Cessna 300, 400 Serie oder Boeing 737 Serie). Danach ist in den Spalten Line bzw. Base der genehmigte Instandhaltungsumfang anzukreuzen. Unterhalb der Tabelle kann, wenn die jeweiligen Zeilen mit Anmerkungen versehen sind, die Erklärung dieser Notes erfolgen wie z.b. Cessna 150, 152, 172, 182 Serie oder Cessna 340, 401, 402, 421 Serie oder Boeing , -400, -500 Serie (siehe Beispiel). Dies ist jedoch an sich nur bei relativ kleiner Typenanzahl praktikabel. Wenn eine große Anzahl von Typen in den A-Ratings bzw. B-Ratings enthalten ist, ist die Information aus den Notes in die extra geführte Capability List zu integrieren. Die vom Instandhaltungsbetrieb, von diesem Handbuch separat, geführten Liste (Capability List), hat die oben genannten Informationen zu enthalten. In dieser Liste sind, falls vorhanden, die Line Maintenance Stationen auf die gleiche Art und Weise zu beschreiben. Wenn C-Ratings genehmigt wurden, sind diese in der Tabelle unter 1.9 ebenfalls anzuführen, mit einem Querverweis auf die Capability List des Betriebs für detaillierte Informationen. Die Part Nummern innerhalb eines genehmigten C-Ratings sind in der Capability List, geordnet nach der Rating Einteilung der Part-145, vollständig anzuführen. Falls es seitens der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde eine Zustimmung zu einem Verfahren gibt, in welchem beschrieben wird, wie bei einer nicht von der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde zu genehmigenden Änderung der Capability List vorzugehen ist, so ist dieses Verfahren im Kapitel 1.11 zu beschreiben und hier ein Querverweis auf dieses Kapitel zu machen Meldeverfahren zur Luftfahrtbehörde bezüglich Änderungen der Betriebsstätten/des Genehmigungsumfanges/der Standorte/des Personals [ 145.A.85 (1) bis (6) & 145.A.70 (a)(10)] Wenn es zu Änderungen gemäß Part-145.A.85 (1) bis (6) innerhalb des Instandhaltungsbetriebes kommt, ist die zuständige Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority ) vor dem Inkrafttreten der Änderung zu informieren. Ebenfalls, ist die zuständige Zivilluftfahrtbehörde umgehend zu informieren, wenn es zu anlassbezogenen Änderungen des unter Part-145.A.85 (4), (5) und (6) genannten Personals kommt. Das seitens des Instandhaltungsbetriebes hierfür festgelegte Meldeverfahren, inklusive der Verantwortung dafür, ist hier zu beschreiben. Im Fall der Kündigung von Personal, das für die Aufrechterhaltung des Bewilligungsumfanges relevant ist, ist spätestens unmittelbar nach Erhalt der Kündigung die zuständige Zivilluftfahrtbehörde ebenfalls zu verständigen. Für Änderungen im Sinne dieses Kapitels muss ein schriftlicher Antrag für die Änderung gestellt werden mittels des EASA Form 2 und gegebenenfalls für Personal gemäß Kapitel 1.3 ein EASA Form 4. Gleichzeitig ist die MOE Revision (falls erforderlich) ebenfalls mitzuschicken. Die Änderung ist erst nach der Genehmigung durch die zuständige Zivilluftfahrtbehörde gültig. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 18 von 47

19 1.11 Verfahren zur Revision des Handbuches (MOE) inklusive, falls zutreffend, von der Luftfahrtbehörde delegierte Verfahren [ 145.A.70 (a)(11) bzw. (c) & GM 145.A.70 (a)(7)] In diesem Kapitel ist der gesamte Prozess zu beschreiben, wie und wer das MOE des gemäß Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetriebs und die vorhandenen Verfahrensanweisungen und ähnliche Dokumente erstellt, revidiert, prüft, freigibt und verteilt. Dabei ist auch zu beachten, wie sichergestellt wird, dass ausschließlich die aktuellen Ausgaben dieser Dokumente bzw. Handbücher zur Verfügung stehen und wie diese den jeweils betroffenen Personen des Betriebes nachweislich zur Kenntnis gebracht werden. Die Art der Kennzeichnung von revidierten MOE Stellen bzw. Kapitel ist hier zu definieren (z.b. seitlich senkrechter Strich). Beispiele für Verfahren, die neben dem Änderungsverfahren für das MOE hier zu beschreiben sind: -) Änderung der internen Verfahrensanweisungen (z.b. Technical Procedures Handbook, TPH); -) Änderung, d.h. Erweiterung oder gegebenenfalls Einschränkung, der Capability List (z.b. neue Part - Nummer, neue Flugzeugtype innerhalb einer Serie wie z.b. Cessna 100 Serie mit der Aufnahme von Cessna 177) -) Andere seitens der Luftfahrtbehörde als erforderlich angesehene Verfahren oder Vorschriften bzw. delegierte Verfahren. Im Verfahren zur Änderung der Capability List sind die folgenden Punkte zu adressieren bzw. in einem Formblatt oder einer Checkliste anzuführen: -) Die Prüfung ob alle benötigten Maintenance Data (Instandhaltungsanweisungen) aktuell im Betrieb verfügbar sind. -) Die Prüfung ob das benötigte Material (Betriebsmittel, Ersatzteile,...) vorhanden ist. -) Die Prüfung ob notwendige Werkzeuge und Testgeräte verfügbar sind. -) Der Nachweis, dass das erforderliche Personal entsprechend geschult wurde und die notwendigen Berechtigungen und/oder Lizenzen besitzt (Certification Authorisation)? -) Die Prüfung ob die geeigneten Räumlichkeiten für die Arbeitsdurchführung verfügbar sind. Außerdem sind die Verantwortungsbereiche und die berechtigten Personen, die eine solche Änderung intern zu genehmigen haben bzw. müssen anzuführen. Die Informationspflicht an die zuständige Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority )nach einer Änderung der Capability List ist hier ausdrücklich festzuhalten. Die entsprechenden Unterlagen über die Änderung sind komplett an die zuständige Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority ) zu senden. Falls jedoch Luftfahrzeugtypen und / oder entsprechende B-, C-Ratings in der Genehmigungsurkunde noch nicht enthalten sind, kann die Capability List nicht intern mit dem obigen Verfahren erweitert werden. In solch einem Fall hat der Instandhaltungsbetrieb, vor der Durchführung der Instandhaltungstätigkeit, mittels eines EASA FORM TWO eine Genehmigung von der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority )einzuholen. Zum Beispiel: Wenn die Cessna 100/200 Serie bereits im Scope of Work eingetragen ist, kann die Capability List von Cessna 150, 152 auf Cessna 172, 182 selbständig mittels des definierten Verfahrens erweitert werden. Soll jedoch die Cessna 340 aufgenommen werden, so hat dies mittels eines Antrages an die zuständige Behörde mit dem EASA FORM TWO zu erfolgen. Wenn bereits ein C5 Rating im Scope of Work eingetragen ist und an bestimmten Alternators z.b. Prestolite ALU und ALV Serien Komponenteninstandhaltung durchgeführt wird, so kann mittels des definierten Verfahrens die Capability List auf die ALX Serie selbständig erweitert werden. Soll jedoch auch Instandhaltung an Auto Flight Systems erfolgen, so ist die Erweiterung auf dieses C2 Rating mit dem EASA FORM TWO bei der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde ( Competent Authority ) zu beantragen. Arbeiten an solchen Geräten dürfen erst nach der Genehmigung durch die zuständige Zivilluftfahrtbehörde erfolgen. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 19 von 47

20 Kapitel 2: Instandhaltungsverfahren 2.1 Lieferantenbewertung und Subunternehmer - Kontrollverfahren Lieferantenbewertung Im Rahmen seiner Tätigkeit als Part-145 genehmigter Instandhaltungsbetrieb, hat der Betrieb ein Verfahren zur Bewertung von Lieferanten zu entwickeln. Dieses Verfahren hat sicherzustellen, dass nur Ersatzteile und Betriebsmittel von Lieferanten, die den geforderten Standards in der Luftfahrt entsprechen, im Rahmen der Instandhaltung zum Einsatz kommen. Die folgenden Punkte sind in einem Verfahren zur Lieferantenbewertung abzudecken: -) Allgemeine Beschreibung des Konzepts und der Prinzipien des Unternehmens für die Auswahl von Lieferanten (welche Art v. Lieferanten generell bevorzugt wird z.b. Originalersatzteile vom Luftfahrzeughersteller); -) Die Festlegung, dass dieses Verfahren für alle Lieferanten von im Betrieb für Luftfahrzeuge verwendeten Ersatzteilen und Betriebsmitteln gilt; -) Festlegung der Verantwortungsbereiche und Durchführungspflichten für die Lieferantenbewertung (z.b. Einkauf oder Leiter des Lagers für die Durchführung und Quality Manager für die Kontrolle und Genehmigung der Bewertung); -) Erklärung der Einteilung von Lieferanten (z.b. A-, B-, C - Lieferanten oder Klasse 1, 2 bzw. 3 Lieferanten); -) Beschreibung der Kriterien für die Bewertung der oben genannten Einteilung (z.b. vorhandene Genehmigungen wie Part-21 POA, Part-145 AMO, Part-21 TSO, ISO 9000 und mitgelieferte Dokumente wie EASA Form 1); -) Erstellung einer Liste oder Datenbank in der die Lieferanten, welche nach der Bewertung als genehmigte Lieferanten anzusehen sind, für den Bezug von Ersatzteilen und Betriebsmitteln gelistet werden; -) Vorgangsweise, um neue Lieferanten als intern genehmigte Lieferanten in die Liste oder Datenbank aufnehmen zu können bzw. das Verfahren wann und wie genehmigte Lieferanten wieder zu streichen bzw. herabzustufen sind (z.b. von B- auf C - Lieferant); -) Beschreibung der zu erstellenden Dokumentation über die Lieferantenbewertung und deren Archivierung, Subunternehmer - Kontrollverfahren [Part-145 AMC 145.A.75 (b)] Dieses Verfahren ist für all jene Instandhaltungsbetriebe erforderlich welche, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Part-145 genehmigter Instandhaltungsbetrieb, bestimmte Instandhaltungsaufgaben an nicht ordnungsgemäß Part-145 genehmigte Betriebe vertraglich gebunden übertragen haben. Es ermöglicht dem Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb solche Arbeiten legal außer Haus durchführen zu lassen, obwohl keine Part-145 Genehmigung vom Subunternehmer vorliegt. Sinngemäß wird in einem solchen Fall die Part-145 Genehmigung des Instandhaltungsbetriebs für die Durchführung der im Vertag genau definierten Aufgaben auf diesen Betrieb ausgeweitet. Man spricht auch von Working under the Quality System of a Part-145 AMO. Wesentlich dabei ist jedoch, dass die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften, Verfahren und Part-145 Vorgaben während der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im Betrieb des Sub-Unternehmers, immer bei dem gemäß Part-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb verbleibt. Zu solchen Aufgaben zählen z.b. Wärmebehandlungen, Plasmaspritzen, verchromen von Einzelteilen, Herstellung von genau spezifizierten Teilen für kleine Reparaturen oder Modifikationen bzw. Komponenteninstandhaltung und ähnliches mehr. Weiters zählen dazu die Durchführung von Instandhaltungsinspektionen an Luftfahrzeugen im Rahmen der Line Maintenance (jedoch keine Base Maintenance) und Triebwerksinspektionen (jedoch keine Überholung von Triebwerken oder Modulen von Triebwerken), wenn es nicht sinnvoll erscheint, dass der Subunternehmer eine Part-145 Genehmigung seitens einer Luftfahrtbehörde erhält. Ob dies unrealistisch ist, hat die Luftfahrtbehörde zu entscheiden, generell gilt jedoch, dass es dann unrealistisch ist, wenn nur ein oder zwei Part-145 Instandhaltungsbetriebe den betroffenen Subunternehmer für die Durchführung von Instandhaltungsaufgaben vertraglich binden wollen. Das in diesem Unterkapitel festgelegte Verfahren hat dem AMC 145.A.75 (b) inhaltlich zu entsprechen, da dort die grundsätzlichen Forderungen beschrieben sind. DC_LFA_TEO_005_v2_ Seite 20 von 47

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