Tätigkeitsbeschreibung Ergotherapie in der Arbeitstherapie / Arbeitsrehabilitation

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1 Tätigkeitsbeschreibung Ergotherapie in der Arbeitstherapie / Arbeitsrehabilitation Inhalt 1. Einleitung 2. Ergotherapie in Medizin und Rehabilitation 3. Ergotherapie im arbeitsrehabilitativen bzw. therapeutischen Handlungsfeld 4. Indikation 5. Die arbeitstherapeutische, arbeitsrehabilitative Behandlung 5.1 Verfahren zur Befunderhebung 5.2 Behandlungsplanung 5.3 Behandlung Die arbeitstherapeutische Behandlung (med. Rehabilitation) Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) - Arbeitsrehabilitation 5.4 Rahmenbedingungen 6. Institutionen 7. Vernetzung 8. Schlussbemerkung 9. Literaturhinweise 1. Einleitung Um das sich wandelnde Betätigungsfeld von arbeitstherapeutisch tätigen Ergotherapeuten zu beschreiben, wird hier nicht nur der Begriff der Arbeitstherapie, sondern auch der der Arbeitsrehabilitation verwendet. Dies berücksichtigt, dass immer mehr Ergotherapeuten nicht nur in rein therapeutischen, sondern vielfach in arbeitsrehabilitativen Settings unter anderem an der Schnittstelle zum 1. Arbeitsmarkt tätig sind. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass es immer wichtiger wird, Alternativen zu einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die Reintegration bzw. die Integration in den immer enger werdenden Arbeitsmarkt wird für viele Klienten zu einem unrealistischen Ziel. Auch wenn im Text zur gewohnteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird, bitten wir die Leserinnen dies zu entschuldigen und sich stets angesprochen zu fühlen!

2 2. Ergotherapie in Medizin und Rehabilitation Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) ist ein sog. Medizinalfachberuf, welchem das Ergotherapeutengesetz (ErgThG) und für die Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AprV) zugrunde liegt. Als Heilmittel wird Ergotherapie ärztlich verordnet und durch die Krankenkassen bzw. andere Kostenträger vergütet. Neben der Verordnung als Heilmittel nach 124 / 125 SGB V werden ergotherapeutische Leistungen auch auf anderer sozialrechtlicher Grundlage von z.b. Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und vom Sozialamt finanziert. Hierfür bildet das Sozialgesetzbuch SGB V, VI, VII und IX die gesetzliche Grundlage. Besonders im Bereich der Arbeitstherapie ist darauf zu achten, durch welchen Kostenträger die Maßnahme finanziert wird, so z. B. ob eine Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger zuständig ist. 3. Ergotherapie im arbeitsrehabilitativen bzw. arbeitstherapeutischen Handlungsfeld Arbeitstherapie, sowie die Vorbereitung auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation können als klinische Behandlung sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Im klinischen Bereich, der Arbeitstherapie oder der arbeitsrehabilitativen Ergotherapie, findet nach eingehender Arbeitsdiagnostik Arbeitstherapie, Arbeitstraining und/oder eine Belastungserprobung statt. Die Art der Behandlung richtet sich nach der Schwere der Erkrankung, der beruflichen Situation des Patienten/Klienten und dem Behandlungssetting. Ein Teil der Patienten/Klienten wird nach der Behandlung an weiterführende (therapeutisch/rehabilitative) Maßnahmen vermittelt. Ein anderer Teil wird auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (re-)integriert. In der Arbeitstherapie bzw. arbeitsrehabilitativen Ergotherapie wird an der Verbesserung der Grundarbeitsfähigkeiten, der speziellen arbeitsrelevanten Fähigkeiten, sowie der Erweiterung sozialer und methodischer Kompetenzen gearbeitet. Hierzu stehen diverse Arbeitsbereiche mit handwerklichen Tätigkeiten sowie Büro- bzw. Computertätigkeiten zur Verfügung. In diesen Bereichen werden die arbeitsweltnahen Tätigkeiten und Anforderungen an die Fähigkeiten des Patienten/Klienten angepasst und dieser individuell gefördert. 4. Indikation Ergotherapie als Arbeitstherapie/Arbeitsrehabilitation wendet sich an Menschen, die eine Beeinträchtigung der Aktivität und/oder der Teilhabe (Partizipation) in der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit haben. Diese machen sich u. a. in folgenden Störungen deutlich: Störungen bei der Wahrnehmungsverarbeitungen Funktionsstörungen bei kognitiven Funktionen wie z.b. Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Reaktion

3 Funktionsstörungen des Denkens und der Denkinhalte Funktionsstörung der Anpassungs- und Verhaltensmuster Funktionsstörung des Realitätsbewusstseins und der Selbsteinschätzung Fähigkeitsstörung in der zwischenmenschlichen Interaktion und Kommunikation Fähigkeitsstörungen bei der Beweglichkeit oder Geschicklichkeit Störungen bei manuellen Tätigkeiten Ursachen hierfür sind u. a.: psychische und psychosomatische Erkrankungen (z.b. Psychosen, Neurosen, Suchterkrankungen) Störung der Kommunikationsfähigkeit geistige Behinderungen Syndrome (z. B. Trisomien, Dysmelien) Muskelerkrankungen und Fehlbildungen Sinnesbehinderungen (z.b. Blindheit, Taubheit ) angeborene oder erworbene Störungen des Zentralnervensystems oder des Bewegungssystems Folgeschäden von Unfällen 5. Die arbeitstherapeutische/arbeitsrehabilitative Behandlung Menschen, die eine arbeitstherapeutische/arbeitsrehabilitative Einrichtung aufsuchen, haben in der Regel eine Vorstellung, in welcher Form sie zukünftig wieder am Arbeitsleben teilhaben wollen. Dies kann z.b. eine Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Umschulung sein, die Rückkehr in den Beruf oder an den alten Arbeitsplatz. Mancher sucht eine Alternative zum allgemeinen Arbeitsmarkt z.b. ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Aufgabe des Ergotherapeuten ist es, zu Beginn der Behandlung eine genaue Arbeitsdiagnostik zu erheben. Wichtige Teile dieser Diagnostik sind das Überprüfen folgender Bereiche: Selbstbild, Interesse und Motivation Grundarbeitsfähigkeiten, wie Konzentration, Ausdauer, Zeiteinteilung, etc. Kognitive / Intellektuelle Fähigkeiten, Umgang mit Schrift, Sprache und Zahlen Berufsspezifische Fähigkeiten Physische Verfassung, körperliche Behinderungen / derzeitige Beeinträchtigungen, Stärken, Schwächen, Soziale Kompetenz, Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten (ggf. Kunden) Emotionale Bereiche, Umgang mit Gefühlen (Wut, Freude, Frustration, etc.) Soziale, betreuende und familiäre Gegebenheiten des Klienten Alltagskompetenzen / Lebenspraktische Fähigkeiten

4 5.1 Verfahren zur Befunderhebung Eine ausführliche Befunderhebung geht der Behandlungsplanung voraus. Die Ergebnisse fließen daraufhin in den interdisziplinären Rehabilitationsplan ein. Verfahren zur Befunderhebung sind u. a. gezielte Verhaltensbeobachtung standardisierte und normierte Wahrnehmungstests, Fähigkeits- und Anforderungsprofile (z.b. Melba, Ida, Lübecker Fähigkeitsprofil) Anwendung des Canadian Occupational Performance Measure (COPM) Anwendung von Assessments des Modells der menschlichen Betätigung (MOHO) hausinterne Fragebögen 5.2 Behandlungsplanung Nach erfolgter arbeitstherapeutischer Diagnostik bildet die ausführliche, klientenzentrierte Behandlungsplanung, bei der die zu erreichenden Ziele mit dem Klienten abgestimmt werden, die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Therapie. Die Planung der Behandlung und ihre Durchführung sollten konsequent und engmaschig, anhand der formulierten Zwischenziele, auf ihre Qualität und Quantität und bezogen auf den aktuellen Entwicklungsstand des Klienten überprüft werden. Wie die ergotherapeutische Behandlungsplanung speziell aussieht ist davon abhängig, ob sie im Rahmen einer medizinischen oder einer beruflichen Rehabilitation erstellt wird. 5.3 Behandlung Die arbeitstherapeutische Behandlung (med. Rehabilitation) Ziel der Behandlung ist die bestmögliche Wiederherstellung bzw. Stabilisation der Arbeitsfähigkeit. Dabei wird besonders geachtet auf: elementarer Grundarbeitsfähigkeiten, wie z.b. Belastbarkeit, Körperkraft, Ausdauer, Auffassung/Wahrnehmung, Ordnung, Zeiteinteilung und Konzentration. der sozialen Kompetenzen:, wie z.b. Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit, Nähe/Distanz wahren, Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden der emotionalen Fähigkeiten, wie z.b. Eigeninitiative, Ich-Stärke, Antrieb/ Motivation, Frustrationstoleranz, angemessener Gefühlsausdruck. spezieller Fähigkeiten, wie z.b. lebenspraktische Fähigkeiten, handwerklichtechnisches Verständnis, Sorgfalt, logisch-analytisches Denken, Kulturtechniken und Umgang mit dem PC Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) - Arbeitsrehabilitation Ziel dieser Behandlung ist die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung auf dem allgemeinen oder geschützten Arbeitsmarkt. Die für den Arbeitsmarkt bzw. für den speziell angestrebten Arbeitsplatz erforderlichen Fähigkeiten (Kenntnisse) und Fertigkeiten werden individuell trainiert. Hierzu stellt der

5 Ergotherapeut innerhalb der beruflichen Rehabilitation verstärkt Arbeitsrealitäten her. In der Erweiterung dazu kann der Klient in außerbetrieblichen Praktika seine berufsspezifischen Fähigkeiten erweitern und stabilisieren. Das übergeordnete Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist immer die größtmögliche Handlungskompetenz im Zusammenhang mit der größtmöglichen Selbstständigkeit des Klienten. 5.4 Rahmenbedingungen Eine arbeitstherapeutische Behandlungseinheit kann stark variieren: 45 Minuten pro Woche über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder auch Monaten z.b. in einer ergotherapeutischen Praxis, bis hin zu einer ganztägigen, zweijährigen beruflichen Rehabilitation z.b. in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Es kann aber auch notwendig sein, für den betroffenen Menschen einen geschützten, betreuten Dauerarbeitsplatz einzurichten. Die Therapieform umfasst einen Spannungsbogen, der von Einzeltherapie, über Einzelarbeit in einer Gruppe bis hin zu in einer Gruppentherapie reicht. Das Medium "Arbeit/Handlung" wird in den unterschiedlichen Institutionen spezifisch und therapeutisch eingesetzt. So kann Arbeit in einer Tagesstätte eingesetzt werden um den Patienten zu stabilisieren, in einem Berufstrainingszentrum (BTZ) wird sie für den Klienten als Training eingesetzt, damit er möglichst an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. In welcher Form das Medium "Arbeit" eingesetzt wird, hängt wesentlich von der arbeitstherapeutischen Diagnostik und den angestrebten Zielen des Klienten ab. Neben den passenden Arbeitsmitteln und Materialien sind spezielle Therapiemittel notwendig: In jeder Werkstatt, ergotherapeutischen Praxis, Trainingsräumen etc. finden sich höhenverstellbare Tische/Werkbänke, Arbeitsflächen und Stühle, die für den Teilnehmer individuell und optimal als Ausgangsposition für fachgerechte Verarbeitung eingesetzt werden können. Für motorisch-funktionelle Therapieangebote benötigt man spezielle Hilfsmittel (z.b. Griffadaptionen). Zur Förderung/Erhaltung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit stehen dem Ergotherapeuten in den jeweils spezifisch eingerichteten Arbeitsplätzen, die entsprechenden realistischen Arbeitsmittel zur Verfügung, Angebote wären z.b. Holz- und Metallverarbeitende Werkstätten, Bürobereich (PC-Arbeitsplätze), die Hauswirtschaft, Gärtnereien, Fertigungswerkstätten von industriellen Aufträgen 6. Institutionen Arbeitstherapie bzw. Arbeitsrehabilitation werden stationär, teilstationär und ambulant in folgenden Einrichtungen durchgeführt: Fachkliniken für Orthopädie, Traumatologie, Handchirurgie, Rheumatologie, Neurologie, Psychiatrie, Sucht, Forensik Tagesklinik für Psychiatrie, Tagesklinik für Neurologie, Tagesklinik Suchtmedizin Ambulante Arbeitstherapie in Kliniken Praxen für Ergotherapie

6 Rehaeinrichtung für psychisch Kranke (RPK) Im Rahmen der ambulanten Rehabilitation Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Berufliches Trainingszentrum (BTZ) Berufsförderungswerk Berufsbildungswerk Tagesstätte Zuverdienstfirmen, Integrationsfirmen, Selbsthilfefirmen Betriebe und Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes Arbeitstrainingsprojekte Nachsorgeeinrichtungen 7. Vernetzung Ein Klient durchläuft in seiner medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation verschiedene arbeitstherapeutische/rehabilitative Einrichtungen. Er begegnet auf seinem Weg nicht nur einem Arzt, Ergotherapeuten, Sozialarbeiter etc. Hierbei ist eine sehr gute Vernetzung arbeitserleichternd, spart Zeit und Kosten, wenn bereits gesammelte Informationen nicht erneut erstellt werden müssen. Der Ergotherapeut kann sich einen Überblick verschaffen, welche diagnostischen Werte die Kollegen bereits erarbeitet haben und den Ist-Zustand des Klienten mit diesen vergleichen. Die ergotherapeutische Beziehung zum Klienten ist in der Regel nicht exklusiv ausgerichtet; vielmehr gibt es nacheinander oder nebeneinander betreuende Dienste und Personen. Neben, im weitesten Sinne, sozial-medizinischen Diensten ist es ebenso wichtig, das nähere Umfeld (Partner/in, Freund/e, Familie) des Klienten, bei Bedarf mit einzubeziehen. Eine Vernetzung unter den aktuell helfenden Diensten und zu den vergangenen, bereits absolvierten therapeutischen Einrichtungen bzw. zu den nachfolgenden betreuenden Institutionen ist von daher unumgänglich. Auch ein enger Kontakt zum alten oder neuen Arbeitgeber ist erforderlich. Die Information nachfolgender therapeutischer Einrichtungen/Therapien und Institutionen über den aktuellen Stand der Therapie/Maßnahme sollte über die Versendung von Gesprächsprotokollen und einer ausführlichen Dokumentation mit einem detaillierten Abschlussbericht erfolgen. 8. Schlussbemerkung Der Umgang mit Arbeit, ihr gesellschaftlicher Wert, die Verfügbarkeit und die Verteilung von Arbeit wandeln sich und sind den politischen wie gesellschaftlichen Prozessen unterworfen. Zusammen mit diesen Entwicklungen verändern sich auch die Anforderungen an die in diesem Bereich tätigen Ergotherapeuten. Neue Aufgaben und Handlungsfelder kommen hinzu, bisher etablierte Bereiche wie z.b. die klinische Arbeitstherapie verlieren

7 an Umfang. Gerade die Arbeitstherapie ist ein Bereich, der besonders stark auf politischgesellschaftliche Entwicklungen reagiert. Aus der Diskussion sei hier erwähnt das geplante Präventionsgesetz, bei dem die betriebliche Gesundheitsförderung eine besondere zukunftsweisende Rolle spielen wird. der Wandel in der Gesellschaft, bei dem sich der Stellenwert der Erwerbsarbeit wandelt bzw. neue Formen der Beschäftigung gefunden werden müssen und Ergotherapeuten in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen können. Der demografische Wandel, der eine längere Lebensarbeitszeit erfordert. Die Beispiele zeigen eine weitere Besonderheit des Feldes der Arbeit in der Therapie und Rehabilitation auf: Es kann neben den Krankenkassen weitere Kostenträger geben, die ergotherapeutische Leistungen finanzieren. Es wird an der Findigkeit, fachlichen Fundierung und Überzeugungskraft der Ergotherapeuten liegen, neue Handlungsfelder zu entdecken und zu besetzen. Sich diesen Entwicklungen nicht zu verschließen, sondern das Handlungsspektrum kontinuierlich weiterzuentwickeln, sich als Ergotherapeut zunehmend zu spezialisieren und den Beruf mit seinen Potentialen weiter bekannter zu machen, werden wichtige Aufgaben bleiben. 9. Literaturhinweise (Auszug) Jahoda, Maria: Wie viel Arbeit braucht der Mensch. München/Weinheim; Psychologie Verlagsunion 1995 Jerosch Herold C, Marotzki U, Hack B.M, Weber P. Ergotherapie Reflexion und Analyse: Konzeptionelle Modelle für die ergotherapeutische Praxis. Bd. 49. Heidelberg: Springer Verlag Berlin; 1999 Kubny-Lüke B. (Hrsg.) Ergotherapie im Arbeitsfeld Psychiatrie. Stuttgart: Thieme; 2003 Scheiber I. Ergotherapie in der Psychiatrie. 2. überarb. Aufl., München: Bardtenschlager; Köln: Stam; 1995 Weber P, Steier F. Arbeit schaffen. Bonn: Psychiatrie Verlag; 1998 Weber P. (Hrsg) Tätig sein Jenseits der Erwerbsarbeit. Bonn: Psychiatrie Verlag; 2005 Weitere Literaturhinweise finden Sie ebenfalls auf unsere Web-Site unter Text: Fachkreis Arbeit & Rehabilitation, Stand:

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