Mediation im Arbeitsrecht. beck-shop.de. Von. Annegret Pilartz. Richterin am Arbeitsgericht, Mediatorin BM, Bonn. Verlag C.H. Beck München 2013 III
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- Alke Baumhauer
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1 Mediation im Arbeitsrecht Von Annegret Pilartz Richterin am Arbeitsgericht, Mediatorin BM, Bonn Verlag C.H. Beck München 2013 III
2 Vorwort Die Mediation hat (endlich) ihr Gesetz bekommen! Macht das einen Unterschied? Seit 10 Jahren arbeite ich als Mediatorin in unterschiedlichen Bereichen. Mein Beruf als Arbeitsrichterin führt mich hierbei in die Arbeitswelt, wo innerbetriebliche Konflikte und die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung im Vordergrund stehen. Erfahrungen in der Gerichtsmediation habe ich in den Jahren 2003 bis 2005 und ab 2011 in den entsprechenden Pilotprojekten am Arbeitsgericht Bonn gesammelt. Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld ist die Unterstützung von Paaren und Familien in Konfliktsituationen. Mit dem vorliegenden Arbeitsbuch bearbeite ich persönlich Mediation erstmals auch aus der Sicht der Juristin. Wie ist das Mediationsgesetz einzuordnen? Was bleibt, was verändert sich? Wenn ich das Gesetz aus dem Blickwinkel der praktizierenden Mediatorin betrachte, so verändert sich für meine Arbeit nichts. Die bisher geltenden Standards der Mediationsverbände liegen dem Gesetz vielmehr zugrunde, ihre Entwicklung wird auch in Zukunft die Mediation nachhaltig prägen. Auch bisher war das Verfahren der Mediation eingebunden in die Rechtsordnung. Die Schutzfunktion des Rechts (Grenzen der Privatautonomie) konnte ebenso wenig umgangen werden, wie das Recht als Ausdruck sozialer Wirklichkeit. Rechtliche Optionen dienen als Fairnessmaßstab und bestimmen die Alternative zu einer einvernehmlichen Lösung. Und dennoch ist das Gesetz ein wichtiger Entwicklungsschritt für die Mediation. Das Gesetz ist ein gesellschaftliches Signal, dass Mediation ein gewünschtes und anerkanntes Instrument der außergerichtlichen Konfliktlösung ist. Diese grundsätzliche Anerkennung wird weitere Unterstützung für die außergerichtliche Mediation nach sich ziehen (z.b. Mediationskostenhilfe). Mit steigender Akzeptanz wird Mediation weiter an Bedeutung gewinnen. Im Idealfall entsteht ein sich selbst verstärkender Mechanismus. Zudem wird Mediation für den Verbraucher sicherer. Die vielfältigen Informationspflichten des Mediators machen das Verfahren transparenter und stärken das Bewusstsein der Mediatoren für ihre Verantwortung. Verfahrensverstöße werden durch die Kodifizierung sanktionierbar. Ob Mediation auch innerhalb der justizförmigen Verfahren durchgeführt werden darf, ist letztlich nur ein Randthema gemessen an der Anzahl der Konflikte, welche bei Gericht mit Hilfe von Mediation gelöst werden können. Mein Wunsch für die Zukunft ist, dass Mediation gleichberechtigt neben das Gerichtsverfahren tritt, ohne dass ein Konkurrenzstreit um die bessere Methode geführt wird. Hier spielen Anwälte als Hauptansprech- V
3 Vorwort partner eine wichtige Multiplikatorenrolle. Besonders Ihnen möchte ich einen unvoreingenommenen Blick auf die Mediation ermöglichen und die Gestaltungsspielräume bei der Lösung von Konflikten erweitern. Hierbei liegt mir besonders am Herzen, dass im Rahmen der Mediation auch weiterhin transprofessionell gearbeitet wird. Nicht jeder Konflikt ist ein juristischer Konflikt. Gerade auch bei Konflikten, die im Rechtsverkehr auftreten, können rechtsunkundige Mediatoren wesentliche Impulse geben, während der juristisch vorgebildete Mediator sich immer wieder mit seiner beruflichen Sozialisation konfrontiert sieht. Ist der Anwaltsmediator zu empfehlen, weil er die Schlussvereinbarung rechtlich sicher formulieren kann? Ist ein Richter ein guter Mediator, weil er in Neutralität geübt ist? Haben nicht die psycho-sozial ausgebildeten Mediatoren den Vorteil, die Tiefe des Konfliktes umfassender zu erfassen? Solche Fragen lassen sich nicht allgemein beantworten. Diskussionen um den richtigen Mediator oder die richtige Methode führen in eine Sackgasse und behindern den gewünschten erweiterten Erkenntnis- und Handlungsspielraum in der Mediation. Mediatorenteams und Supervision schaffen Raum für Austausch und gewährleisten einen multiprofessionellen Ansatz. Der Gesetzgeber hat dem Verfahren der Mediation viel Spielraum gelassen. Diesen sollten Mediatoren, Medianden und ihre (anwaltlichen) Begleiter nutzen. Bonn, im Oktober 2012 Annegret Pilartz VI
4 Inhaltsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XIII XV Kapitel 1. Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes: Begriffsbestimmung eines offenen Tatbestandes I. Die Richtlinie 2008/52/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen II. Einvernehmliche Beilegung des Konfliktes Mechanismen der Konfliktlösung Verhandlungsansätze a) Kompetitives Verhandeln b) Positionsorientiertes Verhandeln c) Kooperatives Verhandeln d) Das Harvard-Konzept e) Mediation Gemeinsamkeiten von Mediation und kooperativem Verhandeln III. Die Grundprinzipien der Mediation i.s.d. MediationsG Das Prinzip der Freiwilligkeit a) Freiwilligkeit der Teilnahme b) Freiwilligkeit bei der Schlussvereinbarung Das Prinzip der Eigenverantwortung a) Informiertheit, 2 Abs. 6 MediationsG b) Autonomie Das Prinzip der Vertraulichkeit a) Nicht öffentliches Verfahren b) Verschwiegenheit des Mediators kraft Gesetz c) Verschwiegenheit der Teilnehmer kraft Vereinbarung d) Vortrags- und Beweisverwertungsverbote IV. Mediation als strukturiertes Verfahren Struktur versus Intuition Die einzelnen Phasen der Mediation V. Die Person des Mediators Unabhängigkeit und Neutralität Fehlende Entscheidungsbefugnis VI. Durchführungswege der Mediation Der Weg zu einem einheitlichen Mediationsbegriff Modellprojekte der Länder VII
5 Kapitel 2. Der Mediator VIII Inhaltsverzeichnis I. Die Haltung des Mediators II. Die Pflichten des Mediators im Hinblick auf das Verfahren, 2 4 MediationsG Pflichten des Mediators im Rahmen der Einleitungsphase a) Informationspflichten b) Fragen der Inkompatibilität c) Der Abschluss des Mediationsvertrages Pflichten des Mediators im Rahmen der Haupt- oder auch Klärungsphase a) Die Gestaltung des Mediationsverfahrens b) Verfahrensgerechtigkeit c) Fairnesskriterien d) Förderung der Kommunikation Pflichten während der Abschlussphase a) Kenntnis der Sachlage b) Information über die Rechtslage c) Rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung d) Anwaltsmediatoren III. Qualitätsstandards und Absicherung in der Mediation, 5 MediationsG Aus- und Fortbildung Qualitätsstandards Kapitel 3. Mediationsrelevante (Neu)Regelungen außerhalb des Mediationsgesetzes I. Regelungen zur Verjährung Verhandlungen im Sinne von 203 BGB Vertragliche Vereinbarungen II. Die Vertraulichkeit Vereinbarungen zum Umfang der Verschwiegenheit Prozessvereinbarungen Reichweite der Vereinbarungen Haftungsfragen III. Die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung Vollstreckungsfähiger Inhalt Rechtsdienstleistung IV. Einschlägige Regelungen in der Zivilprozessordnung Die Förderung der Mediation durch 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO Das Vorschlagrecht des 278 a ZPO, 54 a ArbGG Die gütliche Einigung innerhalb der Justiz, 278 Abs. 5 ZPO, 54 Abs. 6 ArbGG V. Kostenanreize zur alternativen Konfliktlösung Kapitel 4. Der Ablauf eines Mediationsverfahrens Das Phasenmodell I. Kooperatives Verhandeln die Verfahrensprinzipien II. Kooperatives Verhandeln die Verhandlungsführer III. Das Phasenmodell der Mediation
6 Inhaltsverzeichnis 1. Vertrag aushandeln Streitpunkte herausarbeiten Die Arbeit durch den Konflikt Die Lösungssuche a) Ideensammlung b) Bewerten der Ideen Die Schlussvereinbarung Die Umsetzungsphase Kapitel 5. Alternative Vermittlungswege innerhalb der Justiz und die Verzahnung von Mediation und Justiz I. Die Entwicklung konsensualer Konfliktlösung innerhalb der Justiz Mediation innerhalb der Gerichte a) Die Pilotphase an den Gerichten nach alter Rechtslage b) Gerichtsinterne Mediation nach den Modellversuchen c) Der Güterichter nach den Modellprojekten in Bayern und Thüringen Das Gesetzgebungsverfahren Die Übergangsregelung II. Der qualifizierte Güterichter nach 278 Abs. 5 ZPO, 54 Abs. 6 ArbGG Erfahrungen aus den Modellprojekten Gesetzliche Grundlage für den qualifizierten Güterichter Die Aufnahme des Verfahrens vor dem Güterichter Befugnisse des Güterichters Die Vertraulichkeit beim qualifizierten Güterichter Pro und contra III. Der Güterichter in der Arbeitsgerichtsbarkeit Der Mehrwert der qualifizierten Güterverhandlung Wann passt die qualifizierte Güteverhandlung? IV. Mediative Elemente im Gerichtsverfahren Die Idee der integrierten Mediation Die Güteverhandlung vor dem streitentscheidenden Richter V. Vom Gericht in die Mediation Die Werbephase Die Umsetzungsphase Kapitel 6. Die Anwaltschaft und Mediation I. Der Anwalt als Mediator II. Der Anwalt ist der Türöffner für Mediation III. Die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes im Mediationsverfahren Die Rolle des Rechts in der Mediation Die Rolle des Anwaltes in einem Mediationsverfahren a) Die aktive Teilnahme des Anwalts b) Die stille Begleitung während der Mediation c) Der Anwalt auf Abruf d) Rollenklärung zwischen Anwälten und dem Mediator e) Die Beziehung der teilnehmenden Anwälte untereinander Das Honorar der Parteianwälte IX
7 IV. Die Aufgaben des Anwalts in den einzelnen Mediationsphasen X Inhaltsverzeichnis 4. Exkurs: Teilnahme an der Verhandlung vor dem qualifizierten Güterichter Die Vorphase Aufklärung über das Verfahren Die Startphase Einleitung des Verfahrens Beratung/Kontrolle und Formulierung der Schlussvereinbarung Unterstützende Begleitung in den Phasen zwei bis vier (Themensammlung, Interessenklärung, Sammeln von Lösungsoptionen) V. Mediation, ein Thema auch für Anwälte Kapitel 7. Der Methodenkoffer des Mediators I. Methoden der Gesprächsführung Nonverbale Kommunikation Kommunikationsverständnis a) Subjektivität der Wahrnehmung b) Unterschiedliche Wirklichkeiten Kommunikationstechniken a) Aktives Zuhören und Paraphrasieren b) Drastifizieren und Doppeln c) Reframing d) Ich-Botschaften e) Herausarbeiten von Gemeinsamkeiten f) Perspektivwechsel II. Fragetechniken Offene Fragen Konstruktiv lösungsorientierter Ansatz Zirkuläre Fragen Lösungsfragen Kapitel 8. Weitere alternative Konfliktlösungsverfahren I. Informelle Verfahren der Konfliktlösung ohne Einbeziehung eines Dritten Konflikte und Konflikteskalation Selbsthilfe bei Konflikten II. Konfliktbearbeitung mit Unterstützung eines Dritten (Fremdhilfe) Die einseitige Unterstützung einer Konfliktpartei Kooperative Praxis, CP-Verfahren III. Konfliktdelegation Schlichtung Betriebliche Einigungsstelle Ist Mediation eine Alternative zur Einigungsstelle? Schiedsverfahren gemäß 101 ff. ArbGG Kapitel 9. Falldokumentationen I. Falldokumentation zu einer Mediation bei einem ruhend gestellten Gerichtsverfahren Der Ausgangsfall Die Vorphase: Erste Kontaktaufnahme/Auftragsklärung
8 Inhaltsverzeichnis a) Telefonischer Kontakt mit der Arbeitgeberin b) Das Telefonat mit dem Prozessvertreter des Mitarbeiters A c) Telefonischer Kontakt zu dem Mitarbeiter A und dem Abteilungsleiter L d) Ende der Vorphase Die Mediation a) Einzelgespräch mit dem Mitarbeiter A b) Checkliste für das Gespräch: c) Das Einzelgespräch mit dem Abteilungsleiter L d) Vorbereitung der nächsten Gesprächsrunde e) Erstes gemeinsames Gespräch mit A und L Dauer 1,5 Stunden f) Zwischen den Gesprächen g) Das zweite Gespräch zwischen A und L Fazit II. Falldokumentation zu einer gerichtsinternen Mediation nach der alten Rechtslage Die Ausgangslage Vorbereitung der Mediation Die Mediation Die Konfliktgeschichte Die Konfliktbearbeitung Fazit III. Falldokumentation zu einer innerbetrieblichen Mediation Die Ausgangssituation Vorüberlegungen und erste Kontaktaufnahme Auftragsklärung mit dem Geschäftsführer Vorgespräch mit dem Mitarbeiter M Vorgespräch mit den Kollegen Zwischenergebnis Das Teamcoaching Das zweite Einzelgespräch mit dem Mitarbeiter M Gesprächsrunde mit dem Geschäftsführer Das eigentliche Mediationsgespräch Nachsorge Fazit Anhang I. Klausel zur Vorbereitung einer Mediation II. Muster Mediationsvertrag Medianden sind gleichzeitig Auftraggeber III. Muster Mediationsvertrag Auftraggeber nimmt an der Mediation nicht teil IV. Arbeitsbündnis V. Mediationsgesetz VI. Mediationsrichtlinie VII. European Code of Conduct for Mediators VIII. Leitfaden für Berater Sachverzeichnis XI
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