Hochschulen, Social Media und Recht
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- Daniel Brandt
- vor 8 Jahren
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1 Hochschulen, Social Media und Recht Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
2 Überblick Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? Social Media und Recht: Welche Vorgaben? Social Media Guidelines: Welche Umsetzung? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
3 HOCHSCHULKOMMUNIKATION: WELCHE ENTWICKLUNGEN? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/2016 3
4 Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
5 Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
6 Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen? Leichter Zugang zur Öffentlichkeit (Kosten, Zugangswege) Aufhebung der Trennung von privat / öffentlich Vervielfachung der Kommunikationswege Vernetzung der Kommunikationsangebote 6
7 Seite 7 Hochschulkommunikation: Welche Entwicklungen? Denke immer zunächst darüber nach, ob und was Du postest. (Facebook-Nutzungsbestimmungen) 7
8 SOCIAL MEDIA UND RECHT: WELCHE VORGABEN? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/2016 8
9 Social Media-Recht als Querschnittsmaterie Rechtsbereiche u.a.: Wettbewerbs- und Markenrecht Datenschutzrecht Urheberrecht Presserecht Telemedienrecht Rundfunkrecht Telekommunikationsrecht (+) Kommunikation 9
10 Überblick zu Web 2.0-Anwendungen Hinter jedem Web 2.0 Angebot stecken eigene rechtliche Herausforderungen Soziale Netzwerke (Beispiele: Facebook, Myspace, Wer-kennt-wen) Business-Netzwerke (Beispiele: XING, LinkedIn) Blogs und Mircoblogs (Beispiel: Twitter) Wikis (Beispiel: Wikipedia) Content Sharing (Beispiele: Flickr, Youtube) Bewertungsplattformen (Beispiel: Bewerte den Prof!) 10
11 Ergebnisse einer nicht repräsentativen Befragung von Mitgliedern des Bundesverbands für Hochschulkommunikation Impressum (z.b. Verantwortung in der Universitätshierarchie) Bildrecht (z.b. Teilen von Bildern auf Facebook, Nutzung von CC- Lizenzen) Social Media-Recht (z.b. rechtsichere Gestaltung von Facebook- Fanpages, Facebook-Like-Button) Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
12 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Faustregeln für das Anlegen eines Accounts Wahl eines zulässigen Nutzernamens keine Rechtsverletzung durch Profilbild Beachtung der Impressumspflicht 12
13 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts Faustregeln für das Anlegen eines Accounts Wahl eines zulässigen Nutzernamens keine Rechtsverletzung durch Profilbild Beachtung der Impressumspflicht Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/
14 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts Nutzungsregeln: Verwendung des Facebook-Logos Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/
15 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts LG Berlin, Urt. v , Az. 16 O 551/10, bestätigt durch das KG Berlin, Urt. v , Az. 5 U 42/12 (nichts rechtskräftig) Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (...) Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. (Aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom ) Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/
16 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs: Anlegen des Accounts Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/
17 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten? Gem. 5 TMG sind notwendige Angaben: Name des Dienstanbieters Rechtsform Adresse (= ladungsfähige Anschrift, kein Postfach) Vorname, Name des Vertretungsberechtigten Kontaktdaten ( Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post Gem. 55 Abs. 2 RStV ist für journalistischredaktionell gestaltete Angebote die Angabe eines V.i.S.d.P. erforderlich. 17
18 Rechtsgrundlagen des Social Media-Gebrauchs Was ist beim Einrichten eines Accounts zu beachten? 18
19 Vorsicht bei Disclaimern... sonstige Hinweise / Disclaimer Beispiele: Es wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte dieser Facebook-Fanpage urheberrechtlich geschützt sind. Die für diese Facebook-Fanpage Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für sie sind zunächst allein deren Betreiber verantwortlich. Wir prüfen alle Kommentare gewissenhaft, übernehmen aber im Einzelfall keine Haftung. beachte: Datenschutzerklärung gem. 13 Abs. 1 TMG 19
20 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Schnittmenge: Kommunikation und Recht (Rechtliche) Sicherstellung, dass Arbeitszeit nicht vergeudet wird, Reputation der Hochschule gewahrt wird, Haftungsrisiken ausgeschlossen werden. Kommunikationsbewusstsein bei Mitarbeitern: Stilregeln Beispiel: Höflichkeit / Respekt Kommunikationsbotschaften Beispiel: inhaltliche Qualität der Beiträge Ziel Mitarbeiter als Markenbotschafter Besonderheit bei Hochschulen: Einbindung der Mitglieder eine Hochschule insgesamt; also auch der Studierenden 20
21 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Ausgestaltungsbeispiele: hier Hessischer Rundfunk 21
22 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Rechtliche Verbindlichkeit: Hochschulen als Behörden Gegenüber Mitgliedern der Hochschulverwaltung sowie wiss. Personal (insb. Wiss. Mitarbeiter, Hochschullehrer): Dienstvereinbarungen Erlasse Verwaltungsvorschriften Ergänzungen der Geschäftsordnungen Dienstanweisungen Verhaltensvorschrift Gegenüber allen Mitgliedern einer Hochschule (insb. Studierenden) Verhaltensvorschrift vorwiegend Kommunikationsfunktion 22
23 Wie schreibe ich Social Media-Guidelines? Besondere Rechtsvorgaben für Hochschulen als Behörden Verschwiegenheitspflicht, 67 BBG Dienstwegvorbehalt, 125 BBG Einschränkungen bei politischer Betätigung, 60 Abs. 2 BBG [ ] Prof. Dr. Tobias Gostomzyk WS 2015/
24 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? 24
25 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? 25
26 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Auswahl von Vorfragen (nicht vollständig) Welche Ziele verfolgt die Hochschule mit Social Media Guidelines? Auf welche Medien bezieht sich die Social Media Guidelines? Welche Zielgruppen sollen adressiert werden? Wer ist Absender der Nachricht? Wie geht man mit externen Inhalten um? Welche Materialien (Texte, Bilder, Clips) sollen verwendet werden? Wie differenziert man persönliche und professionelle Nutzung? Welchen Begrenzungen unterliegen die Kommunikationsinhalte (Negativliste/Positivliste) 26
27 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Allgemeine Weichenstellung: Was sollte z.b. geregelt werden? Wie soll mit negativer Kritik und/oder rechtswidrigen Inhalten umgegangen werden? Welche Informationspflichten existieren? Wie sollen Verstöße gegen Social Media Guidelines gemeldet und sanktioniert werden? Wie lange sollen die Social Media Guidelines gültig sein? Sollen die Social Media Guidelines veröffentlicht werden? 27
28 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Grundregeln der Ausgestaltung Mindestregelungen Beruflich und privat Verantwortlich handeln, Rechte beachten, Betriebsgeheimnisse wahren, höflich bleiben, Transparenz etc. Adressatengerecht Verständliche Form der Mitteilung wählen Positive Formulierungen als Leitfaden ggf. effektiver als Verbote Zielsetzung muss klar werden Kurz fassen, in Intranet und ggf. auf Homepage der Hochschule veröffentlichen Hilfe bei Unsicherheiten im Umgang mit Social Media anbieten 28
29 Zusammenfassung Social Media an Hochschulen: Welche Entwicklungen? Social Media und Recht: Welche Vorgaben? Social Media Guidelines: Welche Umsetzung? Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Essen,
30 Wie schreibe ich Social Media Guidelines? Literatur Gostomzyk, Social Media rechtssicher: Guidelines für Kommunen, Die Niedersächsische Gemeinde 2012, S Habbel, DStGB Social Media Guidelines, in: NStGB (Hrsg.), Städte und Gemeinden in sozialen Netzwerken, 2012, Anlage 1 Schulz, Social Media Guidelines für die öffentliche Verwaltung, in: Schliesky/ Schulz, Transparenz, Partizipation, Kollaboration Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung, S Ulbricht, Social Media & Recht Praktische Handlungsempfehlungen für Kommunen, KommunalPraxis 2012, S
31 Kontaktdaten Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Institut für Journalistik Technische Universität Dortmund Emil-Figge-Str Dortmund Tel.: oder Mobil:
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