Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

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1 Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1

2 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen Finanzministerium 2

3 Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen aus einer Präsentation des Finanzministeriums. 3

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9 2. Welche Schritte muss die Kommune gehen? 9

10 Bisherige Konsolidierungsmaßnahmen darstellen und bewerten. In Verhandlungen mit dem Land mehrjähriges Konsolidierungskonzept erarbeiten, an dessen Ende (spätestens 2020) der Haushaltsausgleich steht. 10

11 Entscheidung im Kreistag, der Stadtverordnetenversammlung oder der Gemeindevertretung (möglichst mit 2/3-Mehrheit) über die Inanspruchnahme des Schutzschirms in zwei Stufen: 1. Vor der Sommerpause: Auf Grundlage eines ersten Entwurfs des Konsolidierungskonzepts erwartet das Land eine positive Grundaussage zur Teilnahme am Schutzschirm. 2. Klärung der Details mit dem Land und endgültige Beschlussfassung im November/Dezember

12 3. Unsere Forderungen 12

13 Die von der Landesregierung zurecht gewünschte breite Zustimmung in der Kommune muss von einem Konsens der verschiedenen Interessengruppen begleitet werden. Die Landesregierung ist in der Pflicht, den Entscheidungsprozess umfassend zu unterstützen und die von den einzelnen Kommunen gewünschten Informationen bereitzustellen. 13

14 Die Landesregierung hat den Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich jährlich weit über 340 Mio. entzogen, während sie für den Schutzschirm mit einem Gesamtvolumen von rund drei Mrd. bei einer Laufzeit von 30 Jahren lediglich 100 Mio. pro Jahr aufwendet. Es bleibt dringlich notwendig, für eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu sorgen 14

15 Gemäß Artikel 137 der Hessischen Verfassung hat das Land die angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Dies gilt für alle Kommunen, auch für diejenigen Gemeinden, Städte und Kreise, die das Angebot des Schutzschirms nicht annehmen. 15

16 und dafür insbesondere den kommunalen Finanzausgleich grundlegend zu reformieren sowie die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zur kommunalen Wirtschaftssteuer zu unterstützen. 16

17 4. Terminplanung 17

18 8. März 2012: 1. Lesung kommunales Schutzschirmgesetz 16. April 2012: Anhörung im Haushaltsausschuss 8. bis 10. Mai 2012: 2. Lesung kommunales Schutzschirmgesetz 29. bis 31. Mai 2012: 3. Lesung kommunales Schutzschirmgesetz (wenn nötig) 18

19 Parallel erarbeiten Kommunale Spitzenverbände und Landesregierung Verordnungsentwürfe; diese werden zeitnah dem Landtag zur Verfügung gestellt. 19

20 Für die Teilnahme der Kommunen gibt es ein zweistufiges Verfahren: 1. Kommunale Erklärung muss bis 29. Juni erfolgen: Bereitschaft, den Schutzschirm in Anspruche zu nehmen mit Entwurf des Konsolidierungsprogramms und präziser Aufstellung der Darlehen, die in den Fonds überführt werden sollen (dazu sollte die Schuldenstruktur mit der WiBank analysiert werden). Dr. Keilmann übernimmt Management mit externen Beratern. 2. Konkrete Verträge sind November Dezember abzuschließen. Ein Ausstieg ist noch möglich, auch wenn Kommunen in der ersten Stufe ihre Bereitschaft erklärt hat.. 20

21 5. Musterantrag 21

22 Bedeutung des Kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen für Landkreis X/Stadt Y/Gemeinde Z Vorbemerkung : Nach der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen über einen Kommunalen Schutzschirm in Hessen und der Einbringung des Schutzschirmgesetzes in den Landtag (SchuSG) müssen die betroffenen Kommunen nun über ihre Teilnahme entscheiden. Das Hessische Finanzministerium gibt vor, dass ihm dazu die schriftlichen Anträge bis zum 29. Juni 2012 vorliegen müssen. Danach sollen in einem zweiten Schritt bis zum Jahresende individuelle Verträge erarbeitet werden. Damit der Kreistag/die Stadtverordnetenversammlung/die Gemeindevertretung eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wird der Kreisausschuss/der Magistrat/der Gemeindevorstand gebeten, die hierfür notwendigen Informationen bereit zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Landesregierung dem Kommunalen Finanzausgleich seit 2011 Jahr für Jahr mehr als 340 Millionen Euro entzieht. Für den Kommunalen Schutzschirm mit einer Laufzeit von 30 Jahren wendet die Landesregierung demgegenüber jährlich nur rund 100 Millionen Euro auf. 22

23 Der Kreisausschuss/der Magistrat/der Gemeindevorstand wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Welche Mittel entgehen XYZ aufgrund der KFA-Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro pro Jahr? Welcher Teil der kommunalen Kredite kann in den Entschuldungsfonds eingebracht werden? Welcher Anteil davon entfällt auf Kassenkredite? Mit welchen Konditionen ist bei der Umschuldung zu rechnen? Welche jährliche Entlastung wird dies voraussichtlich für den kommunalen Haushalt bedeuten? Welche Konsolidierungsmaßnahmen müssen voraussichtlich erbracht werden? Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der individuellen Vereinbarungen zwischen Kommune und Land? Welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen sind absehbar, wenn die Kommune dem Kommunalen Schutzschirm nicht beitritt? In welcher Form sollen die kommunalen Gremien am Entscheidungsprozess mitwirken? Liegt für den Entscheidungsprozess bereits ein Zeitplan vor? 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Foto: JouJou / Pixelio.de 24

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