Die Gebühren für Wunschkontrollschilder betragen für. a) Motorwagen: 5-stellige Kontrollschilder CHF stellige Kontrollschilder CHF 200.
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- Katja Busch
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Bezug von Wunschkontrollschildern (WUKO) und zur Auktion von Kontrollschildern der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft (MFK) und Privatanbieter im Internet ( Hinweis Aus Gründen des sprachlichen Verständnisses wird nur die männliche Form verwendet. Die Regelungen gelten selbstverständlich auch für weibliche Personen. Einleitung Die MFK bietet im Verbund mit anderen Strassenverkehrsämtern die Versteigerung von tiefen bzw. originellen Kontrollschildnummern und Wunschkontrollschilder an. Diese Applikation wird von einem externen Software Anbieter betrieben und gewartet. Anwendungsbereich und Geltung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MFK und den registrierten Personen (nachfolgend Bieter genannt), welche die Versteigerung von Kontrollschildern nutzen möchten und den Kunden, welche ein Wunschkontrollschild beziehen möchten. Die AGB legen Rechte und Pflichten fest, die sich daraus für beide Parteien ergeben. Die MFK behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen jederzeit anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck in rechtswirksamer Weise am Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Wunschkontrollschilder (WUKO) Wunschkontrollschilder sind freie Kontrollschildnummern, die der Kunde aus einem definierten freien Bestand im Internet auswählen und gegen einen festgelegten Betrag erwerben kann. Telefonische Auskünfte über freie Kontrollschilder werden nicht erteilt. Sämtliche freie Kontrollschilder sind auf unserer Webseite ( veröffentlicht und können dort abgefragt werden. Die Gebühren für Wunschkontrollschilder betragen für a) Motorwagen: 5-stellige Kontrollschilder CHF stellige Kontrollschilder CHF 200. ; b) Motorräder: 4- und 5-stellige Kontrollschilder CHF Die Gebühr für die Einlösung (Kontrollschilder und ein Fahrzeugausweis) ist im genannten Betrag enthalten.
2 Versteigerung - Allgemeines Die nachfolgenden Ausführungen gelten sowohl für die Versteigerung durch die MFK (A) wie auch für die Privatauktion (B). Teilnahmeberechtigung An der Versteigerung dürfen nur Personen teilnehmen, die uneingeschränkt handlungsfähig und zum Bezug eines Kontrollschildes des Kantons Basel-Landschaft berechtigt sind. Die Ersteigerung für Dritte ist nicht zulässig. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Juristische Personen müssen durch eine natürliche Person vertreten werden, welche im Namen dieser juristischen Person handlungsbefugt ist. Das einzulösende Fahrzeug muss seinen Standort im Kanton Basel-Landschaft haben (Art. 77 Verkehrszulassungsverordnung). Teilnahmeberechtigte Personen, welche bei der Versteigerung bieten möchten, müssen sich registrieren. Für die Registrierung sind ein frei wählbarer Benutzername eine -Adresse ein Passwort Name und Vorname Strasse PLZ / Ort und Handynummer vollständig und korrekt anzugeben. Bei einer juristischen Person muss zusätzlich die Firmenbezeichnung angegeben werden. Die Handynummer muss den Personalien der befugten Person entsprechen. Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, kann eine Zuordnung sowie eine Abgabe der Kontrollschilder nicht erfolgen. In diesem Fall entsteht eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200. Durch Anklicken des Feldes "Ich akzeptiere die AGB" stimmt der Bieter den zum Zeitpunkt einer Versteigerung gültigen AGB zu. Bieter sind verpflichtet, vor Abgabe eines Gebots die registrierten Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Die MFK behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Registrierung ist gebührenfrei. Versteigerungs - History Eine Versteigerungs - History wird für 30 Tage nach Abschluss einer Versteigerung ersichtlich sein. Ausschluss von der Versteigerung Mitarbeitende der MFK dürfen weder für sich privat noch für Dritte oder im Interesse des Arbeitgebers an Kontrollschilderversteigerungen der MFK teilnehmen. Verlust von Kontrollschildern Für den Verlust und die Übertragung von Kontrollschildern gilt die "Verordnung über die Zuteilung von Kontrollschildern". Verlorene oder gestohlene Kontrollschilder werden polizeilich ausgeschrieben und gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.
3 A. Versteigerung durch die MFK Versteigert werden weisse Kontrollschilder für Motorwagen und Motorräder. Die verfügbaren Kontrollschilder werden auf der Internetseite der MFK ( publiziert. Es können keine weiteren Auskünfte über die Verfügbarkeit von Kontrollschildern erteilt werden. Mindestgebote Das Nutzungsrecht an den Kontrollschildern wird zu einem Mindestpreis angeboten. Die Mindestpreise sind in der Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Zuteilung von Kontrollschildern bzw. in der Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Gebühren der MFK geregelt: Kontrollschild Mindestpreis Mindesterhöhung 1-stellig für Motorwagen CHF 4'000. CHF stellig für Motorwagen CHF 3'000. CHF stellig für Motorwagen CHF 2'000. CHF stellig für Motorwagen CHF 1'000. CHF stellig für Motorwagen CHF 240. CHF stellig für Motorwagen CHF 200. CHF 20. Kontrollschild Mindestpreis Mindesterhöhung 1-stellig für Motorräder CHF 2'000. CHF stellig für Motorräder CHF 1'500. CHF stellig für Motorräder CHF 500. CHF stellig für Motorräder CHF 200. CHF stellig für Motorräder CHF 200. CHF 20. Die Erhöhung des Gebots muss in der vorgegebenen Mindesterhöhung erfolgen; diese kann auch übersprungen werden. Die Festlegung der Mindesterhöhung ist Sache der MFK. Alle Preise sind in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die MFK ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Gebühren für die Einlösung (Kontrollschilder und ein Fahrzeugausweis) sind im Versteigerungspreis enthalten. Die von der MFK angebotenen Kontrollschilder tragen die Bezeichnung "Anbieter: Motorfahrzeugkontrolle". Beginn und Ende der Versteigerung Versteigerungen starten jeweils am Montag um Uhr und dauern 6 Tage und 12 Stunden. Versteigerungsende ist Sonntag um Uhr. Höchstgebote müssen während mindestens fünf Minuten bestehen. Erfolgt während dieser Zeit ein höheres Gebot, wird die Versteigerung um weitere fünf Minuten verlängert. Über den aktuellen Stand der Versteigerung gibt ausschliesslich die Internetseite Auskunft. Der Bieter mit dem höchsten Angebot ist an seine Gebotsabgabe gebunden. Die Abänderung oder Rücknahme ist nicht möglich. Auf Wunsch kann der Bieter bei Eingang eines höheren Gebotes durch und / oder SMS informiert werden. Während einer allfälligen Verlängerung der Versteigerung findet kein / SMS- Versand statt. Nach Versteigerungsende erhält der Meistbietende ein Bestätigungsmail. Die MFK behält sich das Recht vor, die Versteigerung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Für die Gültigkeit und Verbindlichkeit von Geboten ist die Systemzeit der Versteigerungsapplikation massgebend. Die MFK übernimmt keine Haftung für Gebote, die durch technische Probleme nicht registriert oder akzeptiert wurden. Das gilt auch für zu spät und nicht zugestellte s oder SMS.
4 Verlängerung des Versteigerungsendes Die Versteigerung endet jeweils Sonntags um Uhr. Das letzte Gebot muss mindestens 5 Minuten Bestand haben. Dadurch kann sich für das einzelne Kontrollschild die Versteigerung beliebig verlängern. Das Auktionsende berechnet sich so, dass die Zeit immer bis zu vollen 5 Minuten "aufgefüllt" wird und erst im Anschluss die 5-Minuten-Frist zu laufen beginnt: Beispiel 1: Ein Angebot wird um 19:54 Uhr abgegeben. Es erfolgt das Auffüllen bis 19:55 Uhr, erst dann beginnt die 5-Minuten-Frist zu laufen: Versteigerungsende: 20:00 Uhr. Beispiel 2: Ein Angebot wird um 19:56 Uhr abgegeben. Es erfolgt das Auffüllen bis 20:00 Uhr, erst dann beginnt die 5-Minuten-Frist zu laufen: Versteigerungsende: 20:05 Uhr. Beispiel 3: Ein (weiteres) Angebot (nach einer bereits erfolgten Verlängerung) wird um 20:02 Uhr abgegeben. Es erfolgt das Auffüllen bis 20:05 Uhr, erst dann beginnt die 5- Minuten-Frist zu laufen: Versteigerungsende: 20:10 Uhr. Bezahlung und Bezug der Kontrollschilder Bezahlung und Bezug der Kontrollschilder müssen innert 60 Tagen seit dem Zuschlag erfolgen. Der Ersteigerungsbetrag ist vor Bezug der Kontrollschilder auf das Postcheck-Konto der MFK BL, 4414 Füllinsdorf, mit dem Vermerk "Versteigerung Kontrollschilder BL xxxx" zu bezahlen oder bei Bezug der Kontrollschilder bar zu begleichen. Wird das Geld überwiesen, muss es zum Zeitpunkt des Bezuges der Kontrollschilder auf dem Postkonto der MFK eingegangen sein. Nur eine entsprechende Belastungsanzeige reicht nicht aus. Bei Nichtbezug innert dieser Frist verliert der Höchstbietende den Anspruch an den ersteigerten Schildern wird der Bieter mindestens 1 Jahr von Versteigerungen ausgeschlossen und eine Aufwandsgebühr von CHF 200 wird fällig wird eine bereits erfolgte Zahlung nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet werden die Kontrollschilder einer nächsten Versteigerung zugeführt. Der Zeitpunkt obliegt der MFK. Die ersteigerten Kontrollschilder müssen innert 60 Tagen auf ein Fahrzeug eingelöst werden, dessen Standort sich im Kanton Basel-Landschaft befindet. Eine Deponierung ohne Einlösung ist nicht möglich. Die Einlösung der Kontrollschilder hat immer ohne Ausnahmen auf den Bieter selbst zu erfolgen. Mit der Bezahlung des Ersteigerungsbetrages wird das Nutzungsrecht an den Kontrollschildern geltend gemacht. Die Kontrollschilder bleiben gemäss Artikel 87 Absatz 5 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 (Stand am 1. Juli 2014) über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) im Eigentum der kantonalen Behörde. Der Bezug der Kontrollschilder erfolgt bei der MFK in Füllinsdorf unter Vorweisung eines Personalausweises. Die ersteigerten Kontrollschilder liegen im Langformat bereit. Falls diese im Hochformat gewünscht werden, ist dies der MFK nach Versteigerungsende mitzuteilen. Ein Formatwechsel vor/bei der Einlösung eines ersteigerten Kontrollschildes ist gebührenfrei. Die Dauer für die Neuanfertigung beträgt circa drei Wochen. Für die Einlösung müssen die benötigten Unterlagen mitgebracht werden.
5 B. Privatauktion Die MFK stellt die Versteigerungs-Plattform für die Privatauktion unentgeltlich zur Verfügung. Mit der Privatauktion können Halter auf der Plattform der MFK ein Kontrollschild, an dem sie das Nutzungsrecht haben, Dritten anbieten. Die von den Privaten angebotenen Kontrollschilder tragen die Bezeichnung "Anbieter: Privat". Die Abwicklung der Kontrollschildübertragung zwischen Anbieter und Ersteigerer erfolgt ohne jegliche Beteiligung der MFK. Der Anbieter und der Ersteigerer erhalten eine Informationsmail mit den Kontaktdaten. Mit der Teilnahme wird dem Datenaustausch zugestimmt. Bei einer fehlerhaften Erfassung, wird das Kontrollschild nicht automatisch für die Versteigerung freigegeben. Der Anbieter hat sich dann mit der MFK in Verbindung zu setzen. Für die Nutzung der Versteigerungs-Plattform gelten die AGB sinngemäss. Beginn und Ende der Versteigerung Der "Anbieter: Privat", der auch zwingend Halter sein muss, erfasst sein Kontrollschild inkl. Startgebot/-preis. Er kann jederzeit sein Kontrollschild in die laufende Versteigerung geben. Alternativ kann der Anbieter sein Kontrollschild für eine künftige Versteigerung mit dem vorgesehenen Enddatum erfassen. Das Kontrollschild ist maximal 6 Tage und 12 Stunden in der Versteigerung ersichtlich. Das Ende der Versteigerung fällt immer mit dem Ende der MFK - Auktion zusammen. Die MFK ist nicht berechtigt, via Softwarefirma in die "Privatauktion" einzugreifen, d. h. Kontrollschilder zu löschen und Gebote von Privaten verändern zu lassen. Für den Meistbietenden kommt der verbindliche Nutzungsvertrag für die Kontrollschilder zum Zeitpunkt der Beendigung der Versteigerung zustande. Der Meistbietende verpflichtet sich, die Kontrollschilder zu den hier genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen. Der Anbieter verpflichtet sich, das Kontrollschild zu den erzielten Konditionen abzugeben. Zudem hat der Anbieter, rechtzeitig eine allfällige Deponierungsverlängerung vorzunehmen. Der Meistbietende und der Anbieter erhalten nach Auktionsende ein automatisches Bestätigungsmail. Sie erhalten darin Informationen über das ersteigerte Kontrollschild, den zu bezahlenden Preis und die Personalien des Meistbietenden und des Anbieters. Für weitere Auskünfte muss sich der Bieter persönlich bei der MFK erkundigen. Auch bei der Privatauktion muss das letzte Gebot mindestens 5 Minuten Bestand haben. Es gelten die gleichen Regeln zur Verlängerung des Versteigerungsende wie bei der Versteigerung durch die MFK. Anfallende Gebühren / Vorzulegende Unterlagen Beim Erwerb eines Kontrollschildes aus einer Privatauktion fallen alle Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Kontrollschilderwechsel stehen, zusätzlich zum Auktionspreis an und sind an die MFK zu entrichten: Übertragungsgebühr und die Gebühr für den neuen Fahrzeugausweis, die Gebühr für eine allfällige Neuanfertigung des Kontrollschildes sowie eine allfällige Depotgebühr. Diese Gebühren sind in der Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Gebühren der MFK (SGS ) festgehalten. Die erforderlichen Dokumente für die Übertragung (Abtretungsformular, Kopien von ID oder Pass, Fahrzeugausweis im Original und die Versicherungsgesellschaft ist anzuweisen der MFK den Versicherungsnachweis zuzustellen) sind der MFK vorzulegen.
6 Bei Firmen (juristischen Personen) hat der Zeichnungsberechtigte das Abtretungsformular zu unterzeichnen und eine ID-/Pass-Kopie vorzulegen. Die Zeichnungsberechtigung ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen; z. B.: Handelsregisterauszug. Im Todesfall ist das Kontrollschild von allen Erbberechtigten zuerst einem Halter abzutreten bzw. zu übertragen. Die Erbberechtigung ist durch Erbschein, Testament usw. nachzuweisen. Übersicht Versteigerung durch MFK Privatauktion Dauer Start Ende Montag 08:00; alle 7 Tage Nach 6 Tagen und 12 Stunden; Sonntag 20:00 laufend Endet immer mit der Versteigerung der MFK (Enddatum ist wählbar) Anbieter MFK BL Privatperson / Firma Mindestangebot Besondere Abgaben / Gebühren ggü. MFK Benötigte Unterlagen Siehe Mindestangebote MFK Ersteigerungsbetrag (Ein Fahrzeugausweis + Kontrollschilder sind darin enthalten) Zahlungseingang bei vorgängiger Zahlung; alternativ: Barzahlung, Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Bestätigungsmail, evtl. weitere Unterlagen (z. B. Prüfbericht) Frei wählbar Übertragungsgebühr CHF 140. Fahrzeugausweis CHF 60. Neue Kontrollschilder (falls gewünscht) und evtl. Depotgebühr siehe Gebührenverordnung Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Abtretungsformular, Privat - Privat Kopie amtlicher Ausweis, evtl. weitere Unterlagen (z. B. Prüfbericht) Handelsregisterauszug, Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis, Privat - Firma Abtretungsformular, Kopie amtlicher Ausweis, evtl. weitere Unterlagen (z. B. Prüfbericht) Kontrollschild ist von allen Erbberechtigten zuerst Todesfall einem Halter abzutreten bzw. zu übertragen Schlussbestimmungen Bei Nichteinhaltung der AGB wird der Bieter / Anbieter von weiteren Versteigerungen ausgeschlossen. Jede vertragliche und ausservertragliche Rechtsbeziehung, die sich aus dieser Versteigerung ergibt, unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Liestal. Erfüllungsort für Zahlung und Bezug der Kontrollschilder ist die MFK in Füllinsdorf. Füllinsdorf, den 10. November 2014
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