Automobilslalom Einsteiger Cup 2015

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1 Automobilslalom Einsteiger Cup 2015

2 Der ACV schreibt für das Jahr 2015 den ACV Autoslalom Einsteiger Cup (ACV SE-Cup 2015) aus. 1. Serienveranstalter: Ansprechpartner ACV Automobil-Club Verkehr. Jens Klingenberg Theodor-Heuss-Ring Tel: Mobil: Köln Fax: Internet: 2. Organisation des ACV SE-Cup 2015 Jens Klingenberg, ACV Leiter Jugend- und Breitensport 3. Veranstaltungen Der ACV SE-Cup 2015 wird separat in 2 Regionen gefahren und gewertet; es erfolgt ein gemeinsamer Endlauf. Der Austragungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zur Teilnahme am ACV SE-Cup 2015 ist eine Mitgliedschaft im ACV erforderlich. Weitere Voraussetzungen s. Pkt. 4 vorläufiger Terminkalender: SE 2015 Region WEST Sa CAMP/Lehrgang, Krefeld-Fichtenhain, OC-Niederrhein So CUP - 2 Läufe, Krefeld-Fichtenhain, OC-Niederrhein So CUP - 2 Läufe, Krefeld-Fichtenhain, AMSC Liblar So CUP - 2 Läufe, Krefeld-Fichtenhain, OC Düsseldorf Sa. n.n. (Training) Krefeld-Fichtenhain, So CUP - 2 Läufe,Krefeld-Fichtenhain, OC Mark Hagen SE 2015 Region SÜD Sa CAMP/Lehrgang, Autohof Geiselwind, OC Würzburg So CUP - 2 Läufe, Autohof Geiselwind, OC Würzburg Sa CUP - 2 Läufe, Mengen-Hohentengen, MSC Göge Sa CUP 2 Läufe, Volksfestplatz, OC Nürnberg Sa. xx August. CUP - 2 Läufe, n.n. Sa. n.n. freies Training Endlauf: So Region West, ACV-Sport/OC Niederrhein

3 Die jeweiligen Veranstaltungsdetails und Informationen werden den eingeschriebenen Teilnehmern per zugesendet. 4. Klasseneinteilung /Voraussetzungen (2015) Klasse: Einsteiger Alter: Jahrgang 1999, 1998, Erfolgreiche Teilnahme an einem der Lehrgänge/Camps des Veranstalters. Mitgliedschaft im ACV ist vorgeschrieben. Klasse: Rookies Alter: Jahrgang 1996, 1995, 1994, 1993, 1992 Erfolgreiche Teilnahme an einem der Lehrgänge/Camps des Veranstalters. Mitgliedschaft im ACV ist vorgeschrieben. Klasse: Youngtimer Alter: Jahrgang 1991 und älter. Die FahrerInnen dürfen in den letzten 3 Jahren nicht im Besitz einer DMSB Fahrerlizenz gewesen sein. Bevorzugt werden Betreuer oder Eltern der Teilnehmer der Klassen Einsteiger und Rookies. Die Einschreibung dieser Fahrer erfolgt nach Nennungseingang. Bei hoher Nachfrage in den Klassen Einsteiger und Rookies, kann die Teilnehmerzahl bei der Klasse Youngtimer zugunsten der Klassen Einsteiger und Rookies begrenzt werden. Teilnahme am Camp/Lehrgang ist dringend empfohlen. Mitgliedschaft im ACV zum Regelbeitrag (Erwachsene) ist vorgeschrieben. Klassenzusammenlegung Die Klassen Rookies und Youngtimer werden bei zu geringer Starterzahl zusammengelegt und damit auch zusammen gestartet und gewertet. Altersbestimmung und Teilnahmeberechtigung Ein Jugendlicher bleibt in der Klasse Einsteiger startberechtigt, wenn er beim ersten Wertungslauf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Teilnahme an einem ACV Lehrgang/Camp ist in allen Klassen bei Ersteinschreibung Pflicht. Grundsätzlich kann die Verweildauer in den Klassen an die Nachfrage der Neueinsteiger angepasst und damit verändert werden. Der SE Koordinator kann anhand von Lehrgangsergebnissen/Fähigkeiten etc., eine Auswahl für die Zulassung zum Cup treffen, insbesondere bei mehr Einschreibungen als vorhandenen Startplätzen. 5. Einschreibung / Nenngeld / Nennungsschluss Region WEST und SÜD: Für die Teilnahme am ACV-SE-CUP in einer Region (WEST oder SÜD) muss man sich einschreiben. Die Einschreibegebühr für eine der beiden Regionen beträgt 215,- * (für ACV Mitglieder 180,- - Vorjahresteilnehmer ohne Camp 160,-) und beinhaltet: Teilnahme an einem der beiden angebotenen Lehrgänge/Camps Teilnahme an 3 (evtl. 4) Doppelveranstaltungen in der Region WEST oder SÜD Teilnahme an einem der Trainingstage in Region WEST oder SÜD Teilnahme am Bundesendlauf des ACV-SE-CUP

4 Benutzung der ACV-SE-Renault Twingo für die Veranstaltungen ACV Mitgliedschaft Junge Leute (17-25 Jahre) für Nicht-ACV Mitglieder* DMSB C-Lizenz (wird vom ACV ausgestellt) (Teilzahlung möglich: 100,00 mit der Einschreibung/bis Nennungsschluss zu zahlen, der Rest ist spätestens bis zur/bei der zweiten Veranstaltung zu zahlen. Schnupperangebot : Teilnahme an einem der beiden angebotenen Lehrgänge/Camps (West oder Süd) Teilnahme an der dem Camp nachgeschalteten Doppelveranstaltung Benutzung der ACV-SE-Renault Twingo für die Veranstaltung ACV Mitgliedschaft Junge Leute (17-25 Jahre) für Nicht-ACV Mitglieder* DMSB C-Lizenz (wird vom ACV ausgestellt) Preis: 115,- * (ACV Mitglieder: 85,- ) Wird angerechnet auf eine mögliche Einschreibung im Anschluss an den Lehrgang / das Camp für die restlichen Veranstaltungen. *Für Nicht-ACV-Mitglieder/Teilnehmer der Klasse Youngtimer (ab 26 J.) und auch für die Jahrgänge 1998 und 1999 Rookies erhöht sich die Einschreibegebühr um 24,36,- aufgrund der ACV Mitgliedschaft für Erwachsene bzw. der Mitgliedschaft im ACV Juniorclub, wo ein Elternteil eine Regelmitgliedschaft nachweisen muss. Nennungsschluss für die Gesamtwertung: West Süd Die Anmeldung ist auf beigefügten Formularen vorzunehmen. (Einschreibung + DMSB-Lizenzantrag) Jeder eingeschriebene Teilnehmer kann sich für die Endläufe qualifizieren. Die entsprechenden Einladungsunterlagen gehen allen Eingeschriebenen rechtzeitig zu. Der ACV behält sich vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl die gesamte Serie oder auch nur einzelne Regionen nicht zu veranstalten. Das bereits gezahlte Nenngeld wird dann selbstverständlich erstattet. Einschreibungen ohne vorliegenden (Teil-) Nenngeldeingang werden als vorläufig betrachtet. 6. Nennung bei Einzelveranstaltungen Zu jeder Veranstaltung ist eine Nennung inkl. Haftungsverzicht seitens der Teilnehmer auszufüllen. Die jeweiligen Veranstalter sowie die eingeschriebenen Teilnehmer erhalten durch die ACV SE- Cup Organisation rechtzeitig die entsprechenden Vordrucke per oder bei der Dokumentenabnahme vor Ort. Es werden permanente Startnummern durch den Koordinator vergeben, welche für alle Veranstaltungen des Jahres gültig sind. In allen Regionen wird ab der 2. Veranstaltung nach aktuellem Meisterschaftsstand, in umgekehrter Reihenfolge, gestartet (Start-Nr. bleibt konstant für alle Veranstaltungen). (Gilt also für die 2. Veranstaltung bei der ersten Doppelveranstaltung)

5 Bei jeder Veranstaltung haben sich die Teilnehmer mit ihrer Nennung vor Ort beim anwesenden Koordinator/Veranstalter zu melden und ihre Anwesenheit zu bestätigen. Weiterhin ist hier ein den DMSB-Bestimmungen entsprechend gültiger Helm vorzuzeigen. 7. Wertung In den Regionen WEST und SÜD wird in der regionalen Endwertung jeweils 1 Streichergebnis berücksichtigt. Punktevergabe: Die Teilnehmer erhalten Punkte wie folgt (bei Einzelveranstaltungen und in der Gesamtwertung): Teilnehmer i.d. Klasse Platz Teilnehmer i.d. Klasse x = Punkte Bruchteile werden bis 0,4 nach unten, ab 0,5 nach oben abgerundet) Jede Klasse je Region wird gewertet, außer bei Klassenzusammenlegungen gem. Art. 4) Es finden gemeinsame Endläufe statt, die ebenfalls in Klassen durchgeführt werden. Punkte aus der jeweiligen Regionswertung werden nicht in die Endläufe mitgenommen. Bei Punktgleichheit in der Endwertung entscheidet: a) die Mehrheit der besseren Einzelplatzierungen, bei weiterer Punktgleichheit b) die kürzere Gesamtfahrzeit aus allen Einzelläufen inkl. Strafsekunden. bei weiterer Punktgleichheit c) wird ex aequo gewertet (hierdurch frei gewordene Platzierungen werden nicht belegt, es erfolgt kein Nachrücken) Bei einzelnen Veranstaltungen entscheidet die kürzere Gesamtfahrzeit beider Wertungsläufe inkl. Strafsekunden. Weitere Vorgehensweise regelt das DMSB-Clubsport-Reglement 8. Regeln Alle Teilnehmer müssen folgende Regeln streng beachten: Anfahren im 1. Gang, dann 2. Gang. Es darf dann nicht mehr geschaltet werden. Das heißt, nach Einlegen des 2. Ganges darf die Kupplung nicht mehr betätigt werden. (Eventuelle Ausnahmeregelungen werden bei Bedarf vom Koordinator schriftlich bekannt gegeben). Gas geben und gleichzeitiges Bremsen ist verboten. Der vorgegebene Reifenluftdruck darf nicht verändert werden. Bei Missachtung erfolgt Wertungsausschluss. Keinem Teilnehmer ist es gestattet, technische Hilfsmittel während seiner Teilnahme im oder am Fahrzeug zu installieren oder technische Komponenten am Fahrzeug zu verändern. Teilnehmer, die im Verlauf der Bewältigung der Fahrtaufgaben/Fahrvorschriften des entsprechenden Wettbewerbs grob fahrlässig fahren und/oder vorsätzlich einen Schaden am oder mit dem Fahrzeug verursachen, werden zur Verantwortung gezogen. Dies betrifft insbesondere mutwillige Erhöhungen der Drehzahl des Motors, absichtliches Fahren im falschen Gang oder ungeeignete Behandlung des Fahrzeuges, bzw. ein nicht entsprechender Fahrstil. Das Fahrzeugdesign entspricht ausschließlich dem Werbeauftritt des ACV. Zusätzliche Aufkleber, Namensschriftzüge oder Werbemagnetschilder dürfen durch die Teilnehmer nicht angebracht werden. Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der Markierung werden je Pylone 3 Strafsekunden der Fahrzeit hinzugerechnet. Bei Umwerfen von Pylonen in einer Pylonengasse werden maximal 15 Strafsekunden berechnet. Das Auslassen einer Wertungsaufgabe oder eines Teiles davon wird mit 15 Strafsekunden belegt. (siehe DMSB Grundausschr. Automobil-Clubsport-Slalom)

6 9. Siegerehrung und Preise der ACV Autoslalom-Einsteiger-Cup 2015 Bei den einzelnen Veranstaltungen findet nach den Läufen und nach Vorlage des offiziellen Tagesergebnisses eine Tagessiegerehrung durch den Veranstalter des jeweiligen Slaloms statt. Den Veranstaltern wird empfohlen, 25% Pokale/Ehrenpreise in den Klassen zu vergeben. Die Plätze 1-3 sollen in jedem Fall vergeben werden, max. werden Pokale bis Platz 6 vergeben. Der ACV behält sich vor, auch eine Endwertung in den einzelnen Regionen mit mind. 3 Veranstaltungen durchzuführen. Endläufe: Die Ehrung der Sieger und Platzierten der Gesamtwertung in jeder Klasse. Es werden 30% Pokale sowie ein Damenpokal je Klasse vergeben. 10. Sonstiges Bei Feststellung eines Defektes oder irgendeiner anderen Unregelmäßigkeit am Fahrzeug, ist dem Beauftragten/Veranstalter unmittelbar Meldung zu machen. Alle Infos, Ergebnisse und Ausschreibungen über die Serie werden unter veröffentlicht. Der Serienveranstalter bzw. der Koordinator oder seine Beauftragten behalten sich vor, Teilnehmer bei erwiesener oder offensichtlicher Überforderung beim Führen des Wettbewerbsfahrzeuges oder bei ungebührlichem Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände, aus Sicherheitsgründen, jederzeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Wenn ein Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens oder aufgrund des Verhaltens seiner Helfer den allgemeinen und auch speziellen Interessen des Automobilsportes und denen des Serienveranstalters schadet, kann dies zum Ausschluss aus der Wertung und zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme am ACV SE-Autoslalom Cup führen. - Änderungen vorbehalten Automobil-Club Verkehr e.v. i.a. Jens Klingenberg

7 ACV Autoslalom-Einsteiger-Cup 2015 EINSCHREIBUNG ausgefüllt zurück an: Jens Klingenberg Fax: oder Name: Vorname: Strasse: PLZ / Ort: Telefon: Telefax: Mobiltel.: ( eine Adresse ist unverzichtbar, da alle Informationen per verschickt werden) ACV-Mitgliedsnr.: Geb.-Datum ACV-Ortsclub: (falls Mitglied) Ich habe bereits eine DMSB-C-Lizenz 2015 mit der Nr.: (falls vorhanden) ansonsten bitte unbedingt ZUSÄTZLICH auch den nachstehenden DMSB Lizenzantrag ausfüllen und mit der Einschreibung einsenden!! Einschreibegebühr in Höhe von: per Scheck beigelegt oder bar bei... bezahlt oder überwiesen (Überweisungsbeleg beifügen) an: Jens Klingenberg, IBAN: DE , BIC: GENODED1KLL Stichwort/Verwendungszweck SE-2015 Region Name - Klasse (Region= WEST, SÜD; Name= Fahrername; Klasse= Einsteiger, Rookie, Youngtimer) bitte ankreuzen: Ich fahre in der Klasse ich fahre in der Region o Einsteiger WEST o Rookies SÜD o Youngtimer o nur das Schnupperangebot(Lehrgang und Lauf 1-2) meine Bekleidungsgröße XS, S, M, L, XL, 2XL

8 Haftung/Haftungsverzicht: Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Veranstaltungen des Jahres zum ACV Autoslalom-Einsteiger Cup-2015: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisatoren des DMSB, die DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue/Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, den ACV e.v. und seine verbundene Gesellschaft, den Promotor/Serienorganisator, den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreibern, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer ), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, den/die eigenen Beifahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber/n, Fahrer/n und Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Rennen) beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungs- und Besichtigungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Veranstaltungsleiter, dem Schiedsgericht und dem Rennleiter. Ich erkenne hiermit die DMSB Lizenzbestimmungen vorbehaltlos an. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen und den ADAC Gauen, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. Ort/Datum Unterschrift bei Minderjährigen Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Bei Minderjährigen FahrerInnen: Wir/Ich sind/bin als gesetzliche/r Vertreter mit der vorliegenden Anmeldung zum ACV- SE-Cup 2015 und der Teilnahme an den Veranstaltungen des ACV-SE-Cup einverstanden. (Beide Elternteile müssen unterschreiben, wenn nicht ein Elternteil alleine gesetzlicher Vertreter ist) Eingang:...ACV-Nr.:...Bekleidung/Aufkleber... E-Gebühr...

9 Ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag bitte auf der Rückseite unterschreiben. -Automobilsport-Lizenzantrag-Fahrer/Beifahrer 2015 DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v. Hahnstraße Frankfurt Tel. (0 69) Fax (0 69) Mitglied Mitgliedsnummer: Kein Mitglied im ADAC AvD DMV ADMV ACV VFV PCD Ausgestellt bei Veranstaltung: Titel der Veranstaltung: Lizenznummer: Datum: Name Vorname Staatsangehörigkeit Straße und Haus-Nr. PLZ Wohnort Land Lizenzgebühren sind, unabhängig vom Datum der Antragstellung, immer in voller Höhe zu entrichten. Eine Rückerstattung der Lizenzgebühren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ich beantrage die Erteilung der nachfolgenden Lizenz: Gebühren für Nichtmitglieder sind in (...) gesetzt. DMSB-LIZENZ Gebühren Nationale Lizenz Stufe C 28,-* ( 53,-*) Tageslizenz für Ausländer (nicht Clubsport)*** 18,-** CLUBSPORT-VERANSTALTUNGSAUSWEIS Gebühren Veranstaltungsausweis für Ausländer im Clubsport 25,-** ( 35,-**) * Diese Lizenzgebühr beinhaltet die Lizenz sowie die mit der Lizenz verbundene Sportunfall-Versicherung. Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich. Keine Ausgabe der Nationalen Lizenz Stufe C an Ausländer. ** Diese Lizenzgebühr beinhaltet die mit der/dem Tageslizenz/Veranstaltungsausweis verbundene Sportunfall-Versicherung. Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich. *** falls Ausländer gemäß dem zutreffendem Reglement zugelassen sind (mit Genehmigung ihres zuständigen ASN) Ich erkläre mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag, dass mir zum Zeitpunkt der Beantragung der Nationalen Lizenz Stufe C/Tageslizenz/ Veranstaltungsausweis für Ausländer keine gesundheitlichen Mängel oder körperliche Behinderungen bekannt sind, die eine Teilnahme an Motorsportveranstaltungen ausschließen. Telefon Geburtsdatum Geburtsort Mobil-Nr. -Adresse (bitte unbedingt angeben, falls vorhanden) Wichtige Hinweise Der DMSB ist als Mitglied der FIA berechtigt und verpflichtet, das internationale Sportgesetz der FIA (ISG) und die sonstigen Regeln und Bestimmungen der FIA in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung zu bringen und im Rahmen seiner Zuständigkeit Regeln und Bestimmungen selbst aufzustellen. Das ISG der FIA mit Anhängen, die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA und des DMSB, die Anti-Doping-Regelwerke der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), die Reglements und sonstige Bestimmungen der FlA/des DMSB sind im DMSB-Handbuch-Automobilsport (auf CD), in Sonderdrucken, Broschüren, im Internet o. Ä. oder im Verbandsorgan Vorstart abgedruckt und veröffentlicht. Sie wurden den Lizenzinhabern übersandt, liegen in der DMSB-Geschäftsstelle aus und stehen auf der Webseite des DMSB unter www. dmsb.de Downloadcenter zur freien Verfügung. Der käufliche Erwerb der Publikationen ist unter Infos für Aktive/Alles über Motorsport Publikationen möglich. Lizenzantragsteller erhalten die vorgenannten Sportgesetze, Reglements und Bestimmungen vorab auf Anforderung. Die FIA hat sich das Recht vorbehalten, das ISG jederzeit zu ändern und von Zeit zu Zeit die Anhänge neu zu fassen (Art ISG). Der DMSB behält sich ebenfalls vor, seine Bestimmungen und sportlichen Regeln zu ändern oder zu ergänzen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Automobilsport, zur Wahrung der Chancengleichheit sowie bei Erkennen von Regelungslücken können die Bestimmungen in jedem Fall auch im Laufe des Kalenderjahres geändert oder ergänzt werden. Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen werden in den DMSB- Publikationen bekannt gemacht oder schriftlich mitgeteilt. Die Teilnahme an Clubsportveranstaltungen wird in den Clubsportbestimmungen und der Grundausschreibung geregelt und können beim Veranstalter jederzeit angefordert sowie im Internet unter eingesehen werden. Fax Copyright DMSB e.v Die Gebühren enthalten die Lizenz, den DMSB-Nachwuchseuro inkl. der derzeit gültigen gesetzl. MwSt. sowie die Prämie für die mit der Lizenz verbundenen Sportunfall-Versicherung/Deckungssummen: Invalidität ,- Vollinvalidität ,-, Tod ,-, Heilkosten subsidiär ,, Krankenrückführungskosten subsidiär 4.000,, Bergungskosten 3.000,, Rückführungskosten/Todesfall 2.500,, Kurbeihilfe 1.500,, Sofortleistung b. schweren Verletzungen 1.000,.

10 Erklärung des Antragstellers Ich erkläre mit meiner Unterschrift ausdrücklich, dass ich von dem Internationalen Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, der Rechts- und Verfahrensordnung der FIA und des DMSB, dem Anti-Doping-Regelwerken der Internationalen und Nationalen Anti-Doping-Agentur (WADA/NADA-Code) sowie der FIA und des DMSB, den Reglements und den sonstigen Bestimmungen der FIA und CIK sowie des DMSB, jeweils in der neuesten Fassung sowie den Hinweisen und Erklärungen auf diesem Antrag Kenntnis genommen habe, diese Sportgesetze, Regelwerke und Bestimmungen sowie die Hinweise und Erklärungen auf diesem Antrag mit meiner Zustimmung Bestandteil des Lizenzvertrages werden und ich diese als für mich verbindlich anerkenne und sie befolgen werde. die Gerichtsbarkeiten des DMSB und der FIA, die Sportwarte und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die Sportgesetze, Regelwerke, Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Regelwerken, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen, unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Regelwerken geregelten Sportrechtsweg zu beschreiten und ich die von der FIA, der CIK, dem DMSB, seinen Präsidenten, Organen, Ausschüssen, Gerichten und Beauftragten getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen anerkenne und diese befolgen werde. mir auf Grund der Lizenzerteilung, -ablehnung, -rücknahme, ihres Erlöschens, der Entziehung der Lizenz, etwaiger Auflagen, der Nichterteilung einer Auslandsstarterlaubnis oder sonstiger Maßnahmen und Entscheidungen keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegenüber dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, den Organen, Generalsekretären, Geschäftsführern sowie den Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, den Mitarbeitern und Mitgliedern der zuvor aufgeführten Stellen und Personen zustehen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ich bestätige hiermit, dass sämtliche eingetragenen oder sonst gemachten Angaben richtig und vollständig sind, der DMSB unverzüglich über jede Änderung der im Lizenzantrag gemachten Angaben unterrichtet wird. der DMSB berechtigt ist, die zur Prüfung dieses Antrages erforderlichen oder die den späteren Wegfall von Voraussetzungen der Lizenzerteilung betreffenden, Auskünfte einzuholen. der DMSB unbeschadet seiner Befugnis zur Regelung des Automobilsports durch Bestimmungen und Ordnungen sowie durch Maßnahmen seiner Organe und Beauftragten berechtigt ist, gem. 315 BGB Lücken des Lizenz-Vertrages mit dem DMSB zu schließen, zu ergänzen und die Vertragsbestimmungen verbindlich auszulegen und ich mich verpflichte, keine verbotenen Substanzen oder Methoden zu verwenden wie sie in den Verbotslisten der WADA definiert sind. ich im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für mich, sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissare, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro entbinde. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen und den ADAC Regionalclubs, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich gem. DMSB-Datenschutzbestimmungen einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB-Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerrufsrecht auszuüben. Die DMSB-Datenschutzbestimmungen sind beim Veranstalter oder unter mein.dmsb.de Datenschutzbestimmungen einsehbar. Ja, ich nehme am Online-Lizenz-Verlängerungsverfahren ab 2016 teil. Die Bedingungen zum Online-Lizenz-Verlängerungsverfahren sowie die Datenschutzerklärung, die vor Teilnahme am Online-Verlängerungsverfahren auf der Startseite der Online-Lizenzbeantragung abgerufen werden können und die ich zur Kenntnis genommen habe, erkenne ich an. Bei Minderjährigen geben die gemeinsam vertretungsberechtigten Eltern (wenn nur ein Elternteil vertretungsberechtigt ist oder eine andere gesetzliche Vertretung besteht, bitte unten angeben) die vorstehenden Erklärungen für den/die Antragsteller/in ab und unterzeichnen den Antrag nach Kenntnisnahme der Hinweise und Erklärungen rechtsverbindlich im Namen des/der minderjährigen Antragstellers/in. Im Kartsport geben die gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen für den Erwerb der Bewerberlizenz auch im eigenen Namen ab. Die gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen sich im Rahmen des Lizenz-Vertragsverhältnisses hiermit gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen und Vornahme aller Handlungen auch gegenüber den Veranstaltern (Nennungsvertrag) und Serienorganisatoren (Einschreibung). Die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich. Falls ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter ist, bitte Kopie des Sorgerechtsbeschlusses beifügen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Unterschrift der gesetzlichen Vertreter Vor- und Zuname des gesetzlichen Vertreters in BLOCKSCHRIFT

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

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