Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab \Abteilung II\II.4\2014_11_21 Streibl - Anrechnungsstunden\2014_11_21 Streibl - Anrechnungsstunden_-A.docx Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München An die Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum München II.4 II.2 II III.3 III.7 III IV.3 IV.6 IV.9 IV V.7 V VI.2 VI XI.8 XI X.9 X.10 X LB B MD ZS St B M M 2. ENTWURF Datum: Entwurf erstellt/geprüft: Hofbauer_F Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 1. Juli 2015 PI/G /382 K II.4 BP4004 6b Telefon: Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl (Freie Wähler) vom Anrechnungsstunden im Schulbereich Anlage: Tabelle. Anrechnungsstunden im staatlichen Schulbereich nach Anrechnungsart und Schulart im Schuljahr 2013/14 3 Abdrucke dieses Schreibens (einschließlich Anlage) Sehr geehrte Frau Präsidentin, die o. g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Grundund Mittelschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), Telefon: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen Schulamtsbezirk zur Verfügung stehen? 2. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Realschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 3. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Gymnasien Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 4. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an beruflichen Schulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage),

3 - 3 - b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen MB-Aufsichtsbezirk zur Verfügung stehen? 5. In welchem Umfang stehen für Lehrkräfte und Schulleitung an Förderschulen Anrechnungsstunden zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a. der Art der jeweils zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden (Aufschlüsselung nach der jeweiligen Tätigkeit und der Rechtsgrundlage), b. der Summe der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für die jeweilige Tätigkeit einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage (Bekanntmachung, Kultusministerielles Schreiben etc.) und c. Anrechnungsstunden, die schulartübergreifend für den jeweiligen Schulamtsbezirk zur Verfügung stehen? A) Statistische Ausweisung von Anrechnungsstunden gemäß Amtlichen Schuldaten Anliegender Tabelle können die im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich von allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 1. Oktober bzw. von den beruflichen Schulen zum Stichtag 20. Oktober gemeldeten Anrechnungsstunden entnommen werden. Dargestellt sind die Anrechnungsstunden an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/2014 (für das Schuljahr 2014/2015 liegen entsprechende amtliche Daten noch nicht vor). Um eine sachgemäße Vergleichbarkeit zwischen den Schularten zu gewährleisten, werden die Anrechnungstatbestände aufgabenbezogen kategorisiert. Dabei findet die Abgrenzung gemäß den Vorgaben der KMK für die nationale Berichterstattung Anwendung.

4 - 4 - B) Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe von Anrechnungsstunden Nachfolgend sind die für die Vergabe von Anrechnungen relevanten Rechtsgrundlagen sowohl für die an den einzelnen Schularten vergebenen Anrechnungen als auch für schulartübergreifende Anrechnungen an staatlichen Schulen aufgeführt. Maßgebliche Rechtsnormen sind hierbei Bekanntmachungen sowie Schreiben des Staatsministeriums (KMBek bzw. KMS). Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind dabei Rechtsgrundlagen, mit denen einzelnen Lehrkräften bzw. Schulen Anrechnungsstunden gewährt werden, ohne explizite Nennung des jeweiligen Aktenzeichens aufgeführt (sondern beispielsweise lediglich als Einzel-KMS deklariert). 1) Grund- und Mittelschulen Der folgenden Übersicht sind die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Kategorie Anrechnungsstunden im Bereich der Grund- und Mittelschulen zu entnehmen: Schulleiteranrechnungen, Verbundkoordinatoren für Mittelschulen medienpädagogische / informationstechnische Beratung Rechtsgrundlage(n) KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung KMS Nr. IV.3-5S vom KMS Nr. IV.3-5P b vom KMS Nr. IV.3-5P b vom KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung Lehrerausbildung KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung KMS Nr. IV.3 5S b vom

5 - 5 - KMS Nr. IV.3-5P b vom Einzel-KMS an die Regierungen der betroffenen Lehrkräfte Schulpsychologe, Beratungsrektor Personalratsmitglied einschl. Schwerbehindertenvertretung Mitglied in Arbeitskreisen des ISB Mitwirkung bei Schulversuch Flexible Grundschule KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung KMS Nr. III A 6 4/ vom Einzel-KMS bzw. Einzelschreiben vom ISB an die Regierungen, Schulen bzw. Lehrkräfte der Arbeitskreismitglieder KMBek. Nr. IV.1-5S vom Systembetreuer KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung Berater "Migration" KMBek. Nr. IV.2-5 S b vom Multiplikatoren für das Schulverwaltungsprogramm zur Durchführung von Schulungen für VA Kooperation Elementar- und Primarbereich KMS Nr. IV.3-5 P b vom KMS Nr. IV.3 5O vom Externe Evaluation KMS Nr. IV.3-O vom Unterricht an mehreren Schulorten Fachberatung bei den Schulämtern KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung

6 - 6 - Fachberatung ev. / kath. Religionsunterricht KMS Nr. IV/3 - O /70708 vom KMS Nr. IV.3-5P vom KMS Nr. IV.3 5/7060 R 4b vom Schulberatung KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung Besondere Aufgaben an Mittelschulen Schule-Wirtschaft- Experten Kooperationsmodelle Datenschutzbeauftragte unabhängige Beratung an Staatlichen Schulämtern (Inklusion) Grundschullotsen sonstige Gründe KMBek. Nr. IV/9 P /3 286 vom , Fassung KMS Nr. IV.2-5O b vom KMS Nr. S-5 S a vom KMBek. Nr. S-5 S b vom KMS Nr. S-5 S b vom KMS Nr. IV.4 5 L a vom KMS Nr. IV.8-5 S a vom jährliches KMS zum Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen Einzel-KMS an die Regierungen der betroffenen Lehrkräfte 2) Förderschulen Die folgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden im Bereich der Förderschulen:

7 - 7 - Kategorie Rechtsgrundlage(n) Schulleitung Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek, Punkt 4.1 KMS VII.7-5 P b vom (analog für berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) medienpädagogische / informationstechnische Beratung Lehrerausbildung Schulpsychologe, Beratungsrektor Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.4, Punkt 4.5.1, Einzel-KMS Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.3 Personalratsmitglied einschl. KMS Nr. III A 6 4/ vom

8 - 8 - Schwerbehindertenvertretung KMBek vom KMS Nr. IV.8-5P vom Mitglied in Arbeitskreisen des ISB Systembetreuer Multiplikatoren für das Schulverwaltungsprogramm Unterricht an mehreren Schulorten Fachberatung Schulberatung Einzel-KMS bzw. Einzelschreiben vom ISB an die Regierungen, Schulen bzw. Lehrkräfte der Arbeitskreismitglieder Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt Einzel- KMS Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt 4.2 KMS vom Az.: IV.8 - O sowie KMS vom Az.: IV.8 O Jährliches Einzel-KMS Bekanntmachung Unterrichts-

9 - 9 - pflichtzeit an Förderschulen (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen) und an Schulen für Kranke vom 10. Mai 1994, zuletzt geändert durch KMBek Punkt Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (HPU) unabhängige Beratung an Staatlichen Schulämtern (Inklusion) Einzel-KMS für jeden Lehrgang KMS Nr. IV.7-5 P a vom sonstige Gründe (z.b. Lehrergesundheit, Mobbing-Prävention, Gedenkstättenpädagogik ) Einzel-KMS an die Regierungen 3) Realschule Die nachfolgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden an Realschulen. Anrechnungstatbestand Dienststelle der Ministerialbeauftragten Rechtsgrundlage(n) Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom Az.: III A 11 P /26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung, Punkt KMS Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen; Anrechnungsstunden für die Mitarbeiter und Fachmitarbeiter der Ministerialbeauftragten ab vom Nr. V.3 5 P a KMS Anrechnungen auf die Unterrichtspflichtzeit im Schuljahr

10 Koordination für den Themenbereich Ganztag 2014/15; Schulaufsichtsbezogene Tätigkeiten im Rahmen ASV/ASD vom Nr. V.3 5 P a Einzel-KMS Schulleitung Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom Az.: III A 11 P /26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. i) 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung Seminarbereich KMS Anrechnungsstunden im Seminarbereich; Einführung in die Modernen Kommunikationsformen (MKF) vom Nr. V.1 5 S 6105 PRA jährliches KMS zu Anrechnungsstunden im Seminarbereich (zuletzt KMS Anrechnungsstunden im Seminarbereich vom Nr. IV.1 BS6105 PRA ) (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. f)

11 Beratungslehrer (Schule) Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom Az.: III A 11 P /26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2012, Punkt Betreuungslehrer Bekanntmachung Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen vom Az.: III A 11 P /26 470, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2012, Punkt (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. a) Praktikumslehrer (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. g) Systembetreuer (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. b) Beauftragter Datenschutz (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. d)

12 Freistellung Studium zur qualifizierten Beratungslehrkraft KMS Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft vom Nr. III.6 5 P jährliches KMS zur Unterrichtsplanung (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. i) Kooperation MS/RS Bekanntmachung Kooperationsmodelle zwischen Haupt-/ Mittelschule und Realschule vom Az.: S 1-5 S , zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom , Punkt 6 Kooperation RS/FOS Einzel-KMS Mitwirkung Schulversuch Einzel-KMS Referenzschulen Medienbildung Einzel-KMS Arbeitskreis ISB Einzel-KMS Fachkommission ISB (zuletzt KMS Unterrichtsplanung für das Schuljahr 2015/16 vom Nr. IV.3 BS , Punkt 3.12 lit. c) Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte Bekanntmachung Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern vom Az.: III.4-5 S , Punkt 12 KMS Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an Realschulen; Anrechnungsstunden für die Mitarbeiter und Fachmitarbeiter der Ministerialbeauftragten ab vom Nr. V.3 5 P a

13 Mitglied externes Evaluationsteam KMS Externe Evaluation vom Nr. V.2 5 S Schulpsychologe Einzel-KMS Praktikumslehrer für die Ausbildung von Fachlehrern Tätigkeiten in der Personalvertretung Vertrauensleute der Schwerbehinderten im Schulbereich Einzel-KMS Bekanntmachung Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten vom 19. April 2011 Az.: II.5-5 P KMS Vertrauensleute der Schwerbehinderten im Schulbereich; hier: Anrechnungen auf die Unterrichtspflichtzeit vom Nr. II.5 5 P Sonstige Anrechnungsstunden Einzel-KMS 4) Gymnasium Die folgende Tabelle nennt die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Anrechnungsstunden im Gymnasialbereich: Kategorie Schulleitung, Oberstufenkoordination Lehrerausbildung Schulinterne Tätigkeiten Rechtsgrundlage(n) KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung KMS Nr. VI/16 S / vom KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fas-

14 (Fachbetreuer, Beratungslehrkraft, Stundenplan, Stufenbetreuer, Verbindungslehrer, Systembetreuer etc.) sung Dienststelle des Ministerialbeauftragten Koordination für den Themenbereich Ganztag Schulpsychologen Grundschullotsen Einsatz in mehreren Schulhäusern Externe Evaluation Referenzschulen für Medienbildung Überregionale Arbeitskreise Mitwirkung an Schulversuchen KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung KMS Nr. V.7 BS b vom KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung jährliches KMS zum Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung KMS Nr. VI.4 5 S / vom jährliches KMS zum Projekt Referenzschulen für Medienbildung Einzel-KMS an die Schulen der Arbeitskreismitglieder Einzelschreiben vom ISB an die Schulen der Arbeitskreismitglieder Einzel-KMS an die teilnehmenden Schulen Datenschutzbeauftragter KMS Nr. VI.9-5 L a.575 vom Örtlicher Personalrat KMBek Nr. II.5-5 P vom Tätigkeit an der Schulberatungsstelle Ausbildung zur Beratungslehrkraft Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte KMS Nr. III.6 5 P vom

15 Tätigkeit an Heimschulen Sonstige Anrechnungsstunden KMBek Nr. II/1 8/ vom , Fassung KMS Nr. VI.5 5 O vom Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte 5) Berufliche Schulen Für die Vergabe von Anrechnungen an beruflichen Schulen wird zunächst auf die Nr. 4 der KMBek vom (KMBl I 1985, 102) über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen in der Fassung vom verwiesen. Darüber hinaus werden Anrechnungen in folgenden Bereichen gewährt: Kategorie Freistellungen für Tätigkeiten in der Personalvertretung Lehrerausbildung Lehrerfort- und - weiterbildung Rechtsgrundlage(n) Nr. 2 und 4.2 der Richtlinien für die Freistellung von Mitgliedern örtlicher Personalräte an staatlichen Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen mit in der Regel weniger als 400 Beschäftigten (KMBek vom ; KWMBl 2011, 93) KMS vom , Nr. VII.2-5S9008-7a zum Qualitätsmanagement in der Lehrerbildung KMS vom , Nr. VII/10-13/45902 zum Betriebspraktikum für Lehrer an beruflichen Schulen. Anmerkung: Dieses KMS enthält sehr differenzierte Regelungen zu Anrechnungsstunden. Es gilt nur mehr bis zum Schuljahresende 2014/2015. Ab dem soll teilnehmenden Lehrkräften einheitlich eine zeitliche Entlastung im Umfang von 0,5 Jahreswochenstunden gewährt werden. Ein entsprechendes KMS an die Regierungen und

16 Ministerialbeauftragten ist derzeit in Lauf. Schulpsychologische Betreuung Tätigkeit in Bildstellen/Medienberatung Lehrplanarbeit Schulversuche Besondere Belastungen im Rahmen der normalen Lehrertätigkeit Sonstige Schulartübergreifende Beratungs-, Koordinierungs- und Organisationsaufgaben KMS vom , Nr. VII.6-BP b Nr. 12 der KMBek vom (KWMBl I 2007, 282) Nr. 7 der Verfahrensordnung für die Lehrplankommissionen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (KMBek vom ; KWMBl I 2007, 309) KMS vom , Nr. VII.7-5P (innere Schulentwicklung) Anmerkung: Dieses KMS gilt nur mehr bis zum Schuljahresende 2014/2015. Ab dem wird das Staatsministerium über die Vergabe von Anrechnungsstunden für die Innere Schulentwicklung, z.b. in der Vorbereitungs- bzw. Einführungsphase der erweiterten Schulleitung, im Einzelfall entscheiden (vgl. KMS vom ). Nr. 11 der KMBek vom , Nr. S1-5S7641.1/12 (Kooperationsmodell Hauptschule und Wirtschaftsschule) KMS vom , Nr. VII.2-5P9060M- 7b (Regionalbeauftragte bzw. Gutachter im Arbeitskreis Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit am ISB) KMS vom , Nr. VII.4-5 O b (Einführung des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen in Bayern (QmbS)) Nr. 2.2 der KMBek vom (KWMBl I 2000, 86) (Systembetreuung an den Schulen) KMS vom , Nr. VII.2-5S b.776 (Bestellung von Datenschutzbeauftragten an beruflichen Schulen) KMS vom , Nr. VII.1-5P9004-7b (Multiplikatoren der Schulverwaltungsprogramme WinSV bzw. ASV) KMS vom 21./ , Nr. VII.3-5P b , (schulartübergreifend tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

17 - 17-6) Weitere (schulartübergreifende) Anrechnungstatbestände Nachfolgend sind die Rechtsgrundlagen weiterer Anrechnungsstunden aufgeführt, soweit diese nicht von der jeweiligen Schulabteilung gewährt werden (und somit bereits oben dargelegt sind). Kategorie Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz UNESCO-Projektschulen Landeskoordinator der Schülermitverantwortung Beauftragte für Lehrergesundheit und ihre Teams an den staatlichen Schulberatungsstellen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Mobbing- Prävention Kriseninterventions- und - bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) Weiterbildung zur qualifizierten Beratungslehrkraft Rechtsgrundlage(n) KMS zur Berufung der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz (Az. III.7 5 O vom ) auf der Grundlage der KMBek vom Nr. VI/9-S4305-6/40922 (KWMBl S. 454 f.) zum Auftrag der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Einzel-KMS (an die Landeskoordinatoren sowie den Organisator des alljährlich stattfindenden Jugendforums) Einzel-KMS an die Schule der Lehrkraft KMS Gesamtkonzept Lehrergesundheit vom ; Az.: III.6 5 P Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Regierungen KMS Landesprojekt Schule als Lebensraum ohne Mobbing! vom ; Az.: III.6 5 P b Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Regierungen KMBek. Krisenintervention an Schulen vom 10. Juli 2013; Az.: III.6 5 S a Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte bzw. an die Schulämter KMS Anrechnungsstunden für die Ausbildung zur Qualifizierten Beratungslehrkraft vom ; Az.: III.6 5 P Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte

18 Landesbeauftragte/r bzw. Regionalkoordinatoren für einen Schülerwettbewerb Landesbeauftragte/r für das Programm Schule unterwegs Ansprechpartner Kooperation Eltern Schule (KESCH) Einzel-KMS an die Schulen der betroffenen Lehrkräfte Einzel-KMS an die Schule der betroffenen Lehrkraft KMS III.3 5 S a (Mai 2013) KMS III.3 5 S a.4484 (April 2014) Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister

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