Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen"

Transkript

1 1. Zweck Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Fassung 2013 Fassung 2015 Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank auf elektronischem Weg ( Electronic Banking ), dh. über - die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekanntgegebenen Internetseiten der Bank oder - eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf eigene Kosten unter Verwendung eines von der Bank zur Verfügung gestellten oder eines anderen Multi Bank Standard- Programms die Kommunikation mit dem Rechenzentrum der Raiffeisenbank aufbauen kann. Electronic Banking ermöglicht die Durchführung von Bankgeschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen zwischen der Bank und dem Kunden. Electronic Banking kann auch für Erklärungen zum Abschluss und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die die Bank mit ihrem Kunden abschließt bzw. abgeschlossen hat oder die sie dem Kunden mit Dritten (wie zb Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften) vermittelt. Der Kunde hat für seine rechtsverbindlichen Erklärungen die in Punkt 4. vorgesehenen Identifikationsmerkmale in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einzugeben. Die konkret im Rahmen von Electronic Banking verfügbaren Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gegeben. Die gegenständlichen Bedingungen gelten sinngemäß auch für Kunden, die fremde MBS-fähige Software verwenden (MBS = Multi Bank Standard). 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank auf elektronischem Weg ( Electronic Banking ), dh über - die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekanntgegebenen Internetseiten der Bank oder - eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf eigene Kosten unter Verwendung eines von der Bank zur Verfügung gestellten oder eines anderen Multi Bank Standard- Programms die Kommunikation mit dem Rechenzentrum der Raiffeisenbank aufbauen kann. Electronic Banking ermöglicht die Durchführung von Bankgeschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen zwischen der Bank und dem Kunden. Electronic Banking kann auch für Erklärungen zum Abschluss und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die die Bank mit ihrem Kunden abschließt bzw. abgeschlossen hat oder die sie dem Kunden mit Dritten (wie zb Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften) vermittelt. Der Kunde hat für seine rechtsverbindlichen Erklärungen die in Punkt 4. vorgesehenen Identifikationsmerkmale in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einzugeben. Die konkret im Rahmen von Electronic Banking verfügbaren Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gegeben. Die gegenständlichen Bedingungen gelten sinngemäß auch für Kunden, die fremde MBS-fähige Software verwenden (MBS = Multi Bank Standard). 2. Voraussetzungen und Berechtigungen Für die Verwendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Electronic Banking ist ein Konto bei der Bank erforderlich. Der oder die Inhaber des Kontos und die vom Kontoinhaber dazu autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer vorgemerkten Berechtigungen über Electronic Banking Aufträge zum Konto erteilen oder Abfragen vornehmen. Darüber hinaus kann bei Kommunikation über die Datenkommunikationsleitung der Kontoinhaber noch Personen (natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, nachstehend Abfrage- /Übermittlungsberechtigte ) benennen, die die Möglichkeit haben, Abfragen zum Konto zu tätigen und Auftragsdaten zwecks Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte Personen zu übermitteln. Abfrage- /Übermittlungsberechtigte können natürliche Personen benennen, die für sie in diesem Rahmen tätig werden. Der Kontoinhaber und alle der Bank im Sinne dieses Punktes 2. benannten Personen werden zusammen nachstehend als Verfüger bezeichnet. Die technischen Einrichtungen, über die auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking zugegriffen wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die die Bank dem Kontoinhaber bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gibt. Die Datenfernübertragung mit der Bank über Datenkommunikationsleitung setzt in der Regel den Einsatz eines Multi-Bank Standard-Programms mit den Funktionalitäten 2. Voraussetzungen und Berechtigungen Für die Verwendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Electronic Banking ist ein Konto bei der Bank erforderlich. Der oder die Inhaber des Kontos und die vom Kontoinhaber dazu autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer vorgemerkten Berechtigungen über Electronic Banking Aufträge zum Konto erteilen oder Abfragen vornehmen. Darüber hinaus kann bei Kommunikation über die Datenkommunikationsleitung der Kontoinhaber noch Personen (natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, nachstehend Abfrage- /Übermittlungsberechtigte ) benennen, die die Möglichkeit haben, Abfragen zum Konto zu tätigen und Auftragsdaten zwecks Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte Personen zu übermitteln. Abfrage- /Übermittlungsberechtigte können natürliche Personen benennen, die für sie in diesem Rahmen tätig werden. Der Kontoinhaber und alle der Bank im Sinne dieses Punktes 2. benannten Personen werden zusammen nachstehend als Verfüger bezeichnet. Die technischen Einrichtungen, über die auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking zugegriffen wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die die Bank dem Kontoinhaber bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt gibt. Die Datenfernübertragung mit der Bank über Datenkommunikationsleitung setzt in der Regel den Einsatz eines Multi-Bank Standard-Programms mit den Funktionalitäten 2015 Seite 1

2 der neuesten Version des von der Bank angebotenen Programms voraus. Sollte die Teilnahme mit einer nicht von der Bank bezogenen multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremdsoftware eine Programmfunktion bieten, welche bei der von der Bank angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch die Bank. der neuesten Version des von der Bank angebotenen Programms voraus. Sollte die Teilnahme mit einer nicht von der Bank bezogenen multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremdsoftware eine Programmfunktion bieten, welche bei der von der Bank angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch die Bank. Erfolgt die Nutzung des Electronic Banking durch mobilen Datenaustausch über die von der Bank im Rahmen eines nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechts bereitgestellte, auf einem mobilen Endgerät gespeicherte Datenanwendungssoftware mit der Bezeichnung Raiffeisen Business Banking, können Abfragen zum Kontostand hinsichtlich der in das Electronic Banking eingebundenen Konten vorgenommen und / oder auf anderem Weg erfasste Zahlungsaufträge durch Eingabe einer TAN beauftragt werden. Für den Zugriff auf das Electronic Banking über Raiffeisen Business Banking sind Verfügernummer und PIN einmalig bei Installation auf dem mobilen Endgerät zu verwenden. Der Zugriff auf Raiffeisen Business Banking erfolgt in weiterer Folge durch Eingabe eines Passwortes, das der Kunde bei Installation von Raiffeisen Business Banking festlegt. 4. Identifikationsmerkmale Jeder Verfüger erhält von der Bank folgende Identifikationsmerkmale: - eine Verfügernummer - eine persönliche Identifikationsnummer (nachstehend PIN ) - nur einmal zu verwendende Transaktionsnummern (nachstehend TAN ) - bei Kommunikation über eine Datenkommunikationsleitung zusätzlich ein bei Beginn zu nennendes Passwort eine Benutzerkennung (vom Kontoinhaber festzulegen) ein vom Verfüger jederzeit änderbares Passwort (anfänglich vom Kontoinhaber festzulegen). Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Verfüger möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten Verfügern veranlasst werden. Die PIN kann vom Verfüger über Electronic Banking jederzeit geändert werden. Neue TAN werden dem Verfüger von der Bank zeitgerecht auf dem in der Teilnahmevereinbarung festgelegten Weg zur Verfügung gestellt oder vom Verfüger mittels der von der Bank zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermittelt. Die Bank kann mit dem Verfüger eine von der Teilnahmevereinbarung abweichende Übermittlungsart vereinbaren. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass der Verfüger über Electronic Banking die Übermittlung einer für einen bestimmten Auftrag benötigten TAN an einen vom Verfüger bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss abruft ( Raiffeisen smstan ). Für den Zugriff auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking sind je nach Einstiegsart Bankleitzahl der Bank, Nummer des Kontos, Verfügernummer und die PIN oder der Benutzername, das Passwort und die PIN einzugeben. Bei Erteilung von Aufträgen sowie für andere verbindliche Erklärungen des Verfügers ist zusätzlich eine TAN einzugeben. Die Bank kann nach entsprechender Verständigung der Verfüger auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen im Rahmen von Electronic Banking vorsehen. In welchem Umfang an Stelle von Verfügernummer, PIN und TAN bzw. Benutzername, Passwort und PIN auch eine 4. Identifikationsmerkmale Jeder Verfüger erhält von der Bank folgende Identifikationsmerkmale: - eine Verfügernummer - eine persönliche Identifikationsnummer (nachstehend PIN ) - nur einmal zu verwendende Transaktionsnummern (nachstehend TAN ) - bei Kommunikation über eine Datenkommunikationsleitung zusätzlich ein bei Beginn zu nennendes Passwort eine Benutzerkennung (vom Kontoinhaber festzulegen) ein vom Verfüger jederzeit änderbares Passwort (anfänglich vom Kontoinhaber festzulegen). Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das Zusammenwirken mehrerer Verfüger möglich, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten Verfügern veranlasst werden. Die PIN kann vom Verfüger über Electronic Banking jederzeit geändert werden. Neue TAN werden dem Verfüger von der Bank zeitgerecht auf dem in der Teilnahmevereinbarung festgelegten Weg zur Verfügung gestellt oder vom Verfüger mittels der von der Bank zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermittelt. Die Bank kann mit dem Verfüger eine von der Teilnahmevereinbarung abweichende Übermittlungsart vereinbaren. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass der Verfüger über Electronic Banking die Übermittlung einer für einen bestimmten Auftrag benötigten TAN an einen vom Verfüger bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss abruft ( Raiffeisen smstan ). Für den Zugriff auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking sind je nach Einstiegsart das Bundesland der Bank, Bankleitzahl der Bank, Nummer des Kontos, Bankleitzahl der Bank, Nummer des Kontos, Verfügernummer und die PIN oder der Benutzername, das Passwort und die PIN einzugeben. Darüber hinaus, bei dreifacher Falscheingabe der PIN, sind auch die IBAN oder Depotnummer und die Bankleitzahl der Bank einzugeben. Bei Erteilung von Aufträgen sowie für andere verbindliche Erklärungen des Verfügers ist zusätzlich eine TAN einzugeben Die Bank kann nach entsprechender Verständigung der Verfüger auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer verbindlicher Erklärungen im Rahmen von Electronic Banking vorsehen. In welchem Umfang an Stelle von Verfügernummer, 2015 Seite 2

3 von der Bank akzeptierte elektronische Signatur verwendet werden kann und welche elektronischen Signaturen die Bank akzeptiert, wird über Electronic Banking, insbesondere die dafür verwendete Internetseite der Bank, bekannt gegeben. Soweit in diesen Bedingungen auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung - soweit nicht anders gesagt - auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und eine Signatur-PIN). Ist ein Kontoinhaber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, trägt er das Risiko der von der Bank unverschuldet nicht erkannten Verwendung der Identifikationsmerkmale durch Unbefugte. 6. Sorgfaltspflichten der Verfüger und Haftung Jeden Verfüger treffen nachstehende Sorgfaltspflichten: A. Die Identifikationsmerkmale müssen geheim gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist Übermittlung der TAN über einen Mobiltelefonanschluss vereinbart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. B. Die PIN ist regelmäßig zu ändern, mindestens aber alle 2 Monate. C. Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Verfüger unverzüglich die in Punkt 7. vorgesehenen Schritte zu setzen. D. Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. E. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung zum Electronic Banking der Bank besteht. F. Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten. G. Die EDV-Einrichtungen, über die das Electronic Banking der Bank in Anspruch genommen wird, müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) der Bank oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse ( Viren u. Ä.) ausgehen. Software jeder Art darf nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle zu seinem Konto oder Depot als Verfüger vorgemerkten Personen diese Sorgfaltspflichten kennen und erfüllen. Aufträge der Verfüger werden zulasten des Kontos auf Rechnung des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Kontos werden im Rahmen des Electronic Banking auch zugelassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Kontoinhaber uneingeschränkt. 7. Sperre der Zugriffsberechtigung Die Sperre einer Zugriffsberechtigung kann vom Kontoinhaber oder vom betreffenden Verfüger wie folgt beauftragt werden: - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren Telefonnummer die Bank dem Kontoinhaber bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite abrufbar ist, oder - zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei der Bank. In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit PIN und TAN bzw. Benutzername, Passwort und PIN auch eine von der Bank akzeptierte elektronische Signatur verwendet werden kann und welche elektronischen Signaturen die Bank akzeptiert, wird über Electronic Banking, insbesondere die dafür verwendete Internetseite der Bank, bekannt gegeben. Soweit in diesen Bedingungen auf Identifikationsmerkmale Bezug genommen wird, gilt die betreffende Bestimmung - soweit nicht anders gesagt - auch für die zur Signaturerstellung erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere eine Signaturkarte oder einen anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträger und eine Signatur-PIN). Ist ein Kontoinhaber Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, trägt er das Risiko der von der Bank unverschuldet nicht erkannten Verwendung der Identifikationsmerkmale durch Unbefugte. 6. Sorgfaltspflichten der Verfüger und Haftung Jeden Verfüger treffen nachstehende Sorgfaltspflichten: A. Die Identifikationsmerkmale müssen geheim gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Ist Übermittlung der TAN über einen Mobiltelefonanschluss vereinbart, ist auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. B. Die PIN ist regelmäßig zu ändern, mindestens aber alle 2 Monate. CB. Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Identifikationsmerkmalen haben könnte, hat der Verfüger unverzüglich die in Punkt 7. vorgesehenen Schritte zu setzen. DC. Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. ED. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung zum Electronic Banking der Bank besteht. FE. Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten. GF. Die EDV-Einrichtungen, über die das Electronic Banking der Bank in Anspruch genommen wird, müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) der Bank oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse ( Viren u. Ä.) ausgehen. Software jeder Art darf nur von allgemein vertrauenswürdigen Anbietern bezogen werden. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle zu seinem Konto oder Depot als Verfüger vorgemerkten Personen diese Sorgfaltspflichten kennen und erfüllen. Aufträge der Verfüger werden zulasten des Kontos auf Rechnung des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Kontos werden im Rahmen des Electronic Banking auch zugelassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Kontoinhaber uneingeschränkt. 7. Sperre der Zugriffsberechtigung Die Sperre einer Zugriffsberechtigung kann vom Kontoinhaber oder vom betreffenden Verfüger wie folgt beauftragt werden: - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren Telefonnummer die Bank dem Kontoinhaber bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite abrufbar ist, oder - zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei der Bank. In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit 2015 Seite 3

4 Einlangen des Sperrauftrags wirksam. Bei Verlust der von der Bank ausgegebenen bzw. vom Verfüger erstellten Identifikationsmerkmale, bei Verlust der zur Erstellung einer elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von diesen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist der Verfüger verpflichtet, die Sperre der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Sollte eine sofortige Sperre der Zugriffsberechtigung auf den vorstehend beschriebenen Wegen nicht möglich sein, wird der Verfüger zunächst die PIN ändern oder durch vierfache Falscheingabe der PIN im Anmeldefenster die Sperre der Zugriffsberechtigung herbeiführen. Auch in diesem Fall wird der Verfüger zum frühest möglichen Zeitpunkt die Sperre auf dem vorstehend beschriebenen Weg veranlassen. Ein Zeichnungsberechtigter ist berechtigt, seinen Zugriff auf das Electronic Banking sperren zu lassen. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus berechtigt, den Zugriff aller Zeichnungsberechtigten auf seine Konten oder Wertpapierdepots sperren zu lassen. Nach vier Zugriffsversuchen mit falschen Identifikationsmerkmalen wird der Zugriff automatisch gesperrt. Die Bank ist berechtigt, den Zugriff eines Verfügers auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Verfügers zu sperren, wenn - objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Electronic Banking dies rechtfertigen; - der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder - wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der Bank durch die Verwendung des Electronic Banking entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Aufhebung einer Sperre ist nur durch die Bank möglich. Es bedarf dazu einer Weisung des Kontoinhabers oder soweit es die Aufhebung der vom Zeichnungsberechtigten veranlassten Sperre seines eigenen Zugriffs betrifft - des Zeichnungsberechtigten. 8. Haftung der Bank Sollte die Bank für Schäden haften, die durch einen Fehler in Einlangen des Sperrauftrags wirksam. Bei Verlust der von der Bank ausgegebenen bzw. vom Verfüger erstellten Identifikationsmerkmale, bei Verlust der zur Erstellung einer elektronischen Signatur erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachtes, dass eine unbefugte Person von diesen Identifikationsmerkmalen Kenntnis erlangt hat, ist der Verfüger verpflichtet, die Sperre der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Sollte eine sofortige Sperre der Zugriffsberechtigung auf den vorstehend beschriebenen Wegen nicht möglich sein, wird der Verfüger zunächst die PIN ändern oder im Sperrfenster (aufrufbar unter der Rubrik Sicherheit des Electronic Banking) durch vierfache Falscheingabe der PIN im Anmeldefenster durch vierfache Falscheingabe der PIN im Anmeldefenster die Sperre der Zugriffsberechtigung herbeiführen. Auch in diesem Fall wird der Verfüger zum frühest möglichen Zeitpunkt die Sperre auf dem vorstehend beschriebenen Weg veranlassen. Ein Zeichnungsberechtigter ist berechtigt, seinen Zugriff auf das Electronic Banking sperren zu lassen. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus berechtigt, den Zugriff aller Zeichnungsberechtigten auf seine Konten oder Wertpapierdepots sperren zu lassen. Nach vierfacher Falscheingabe der PIN im Sperrfenster vier Zugriffsversuchen mit falschen Identifikationsmerkmalen vier Zugriffsversuche mit falschen Identifikationsmerkmalen wird der Zugriff automatisch gesperrt. Die Bank ist berechtigt, den Zugriff eines Verfügers auf das von der Bank zur Verfügung gestellte Electronic Banking ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Verfügers zu sperren, wenn i. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Electronic Banking dies rechtfertigen; ii. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder iii. der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit einer mit dem Electronic Banking verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und - entweder die Erfüllung dieser Zahlungs-verpflichtungen aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögenslage des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist, - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. - wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der Bank durch die Verwendung des Electronic Banking entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. wenn ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber der Bank durch die Verwendung des Electronic Banking entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Aufhebung einer Sperre ist nur durch die Bank möglich. Es bedarf dazu einer Weisung des Kontoinhabers oder soweit es die Aufhebung der vom Zeichnungsberechtigten veranlassten Sperre seines eigenen Zugriffs betrifft - des Zeichnungsberechtigten. 8. Haftung der Bank Sollte die Bank gegenüber einem Unternehmer für Schäden 2015 Seite 4

5 den Einrichtungen der Bank zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von der Bank zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR ,00 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR ,00 begrenzt. Die Bank trifft jedenfalls keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung der Bank beruht. 9. Mitteilungen der Bank Im Rahmen des von der Bank zur Verfügung gestellten Electronic Banking können alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Mitteilungen (Informationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen) der Bank an ihre Kunden (insbesondere Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Erklärungen der Bank zu den über Electronic Banking abgeschlossenen Geschäften) elektronisch (insbesondere in der ELBA-Umsatzliste oder ELBA-Mailbox) zum Abruf bereitgestellt werden. Diese Mitteilungen gelten mit Abrufung über das Electronic Banking durch einen Verfüger als dem Kontoinhaber zugestellt. Hat der Kontoinhaber mit der Bank vereinbart, dass Mitteilungen zum Konto ausschließlich über Electronic Banking abgefragt werden, trifft den Kontoinhaber die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation über das Electronic Banking. Mit Abrufung, jedenfalls aber mit Ablauf von sechs Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Mitteilungen der Bank zu laufen. Dies gilt auch für die einen Kontoabschluss beinhaltenden Kontoinformationen. haften, die durch einen Fehler in den Einrichtungen der Bank zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von der Bank zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR ,00 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR ,00 begrenzt. Die Bank trifft jedenfalls keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung der Bank beruht. 9. Mitteilungen der Bank Im Rahmen des von der Bank zur Verfügung gestellten Electronic Banking können alle die Geschäftsbeziehung betreffenden Mitteilungen (Informationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen) der Bank an ihre Kunden (insbesondere Kontoauszüge, Gutschrifts- und Belastungsanzeigen, Erklärungen der Bank zu den über Electronic Banking abgeschlossenen Geschäften) elektronisch (insbesondere in der ELBA-Umsatzliste oder ELBA-Mailbox) zum Abruf bereitgestellt werden. Diese Mitteilungen gelten mit Abrufung über das Electronic Banking durch einen Verfüger als dem Kontoinhaber zugestellt. Hat der Kontoinhaber mit der Bank vereinbart, dass Mitteilungen zum Konto ausschließlich ausschließlich über Electronic Banking abgefragt werden, trifft den Kontoinhaber die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation über das Electronic Banking. Mit Abrufung, jedenfalls aber soweit es sich nicht um Vorschläge an Verbraucher zu Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kontorahmenvertrags handelt - mit Ablauf von sechs Wochen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zugestellten Mitteilungen der Bank zu laufen. Dies gilt auch für die einen Kontoabschluss beinhaltenden Kontoinformationen. Hat der Kontoinhaber mit der Bank vereinbart, dass Mitteilungen zum Konto ausschließlich über Electronic Banking abgefragt werden, trifft den Kontoinhaber, der Unternehmer ist, die Obliegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation über das Electronic Banking. Nicht über Electronic Banking übermittelte Beilagen zu über Electronic Banking abgerufene Mitteilungen werden je nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am Schalter der Bank hinterlegt oder zugesandt. Im Rahmen des Electronic Banking bereitgestellte Informationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen). Diese Avisi können von der Bank jederzeit rückgängig gemacht werden. Ungeachtet der Abrufbarkeit über Electronic Banking können Mitteilungen der Bank oder zugehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder - bei entsprechender Vereinbarung mit der Bank - bei der Bank schalterlagernd hinterlegt werden. 10. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und dieser Bedingungen Nicht die Leistungen des Kreditinstituts oder die Entgelte betreffende Änderungen der Teilnahmevereinbarung sowie der vorliegenden Bedingungen werden dem Kunden von der Bank spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn bei der Bank vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird die Bank den Kontoinhaber Nicht über Electronic Banking übermittelte Beilagen zu über Electronic Banking abgerufenen Mitteilungen werden je nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am Schalter der Bank hinterlegt oder zugesandt. Im Rahmen des Electronic Banking bereitgestellte Informationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen). Diese Avisi können von der Bank jederzeit rückgängig gemacht werden. Ungeachtet der Abrufbarkeit über Electronic Banking können Mitteilungen der Bank oder zugehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder bei entsprechender Vereinbarung mit der Bank - bei der Bank schalterlagernd hinterlegt werden. 10. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und dieser Bedingungen Nicht die Leistungen des Kreditinstituts oder die Entgelte betreffende Änderungen der Teilnahmevereinbarung sowie der vorliegenden Bedingungen werden dem Kunden von der Bank spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen 2015 Seite 5

6 im Änderungsangebot hinweisen. Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird die Bank den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird die Bank bei einer Änderung dieser Bedingungen eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kontoinhaber auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Angebot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. Änderungen in einer Gegenüberstellung dieser Bestimmungen dargestellt. Die Zustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn bei der Bank vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird die Bank den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird die Bank den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird die Bank bei einer Änderung dieser Bedingungen eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kontoinhaber auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird die Bank bei einer Änderung dieser Bedingungen eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kontoinhaber auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unternehmer ist es ausreichend, das Angebot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten Seite 6

Teilnahmebedingungen MultiCash MCFT (Software-Lizenz und Datenfernübertragung)

Teilnahmebedingungen MultiCash MCFT (Software-Lizenz und Datenfernübertragung) Teilnahmebedingungen MultiCash MCFT (Software-Lizenz und Datenfernübertragung) I. Software Lizenz 1. Software-Nutzungsrechte Das Programm MultiCash (nachstehend kurz "Programm") ist ein Computer-Programm

Mehr

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank 2013

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank 2013 Teilnahmebedingungen electronic banking 2013 Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank 2013 ) 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen

Mehr

1. Zweck. Kontoinformationen.

1. Zweck. Kontoinformationen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fassung 2013 1. Zweck Fassung 2015 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intesa Sanpaolo (i.d.f.

Mehr

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank Fassung April 2015

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank Fassung April 2015 Teilnahmebedingungen electronic banking Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank Fassung April 2015 ) 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen

Mehr

Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs

Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs (ELBA Produkte), gültig ab 01.01.2014 1. Gegenstand Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen

Mehr

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Teilnahmebedingungen mein.raiffeisen.at mit Elba-internet und Telefonbanking

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Teilnahmebedingungen mein.raiffeisen.at mit Elba-internet und Telefonbanking BLZ: DVR: Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Teilnahmebedingungen mein.raiffeisen.at mit Elba-internet und Telefonbanking 1. Zweck mein.raiffeisen.at sowie mein.raiffeisenclub.at mit ELBA-internet

Mehr

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank. Gegenüberstellung der Fassungen 2009 und 2013

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Electronic Banking-Leistungen der Raiffeisenbank. Gegenüberstellung der Fassungen 2009 und 2013 Fassung 2009 Fassung 2013 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den der Raiffeisenbank die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Raiffeisenbank auf elektronischem Weg ( Electronic

Mehr

Gegenüberstellung der Änderungen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

Gegenüberstellung der Änderungen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Gegenüberstellung der Änderungen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Fassung Juli 2013 Fassung 2015 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers 7.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung und nach Erhalt der

Mehr

Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs

Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen für HYPO electronic banking internet / mbs 1. Gegenstand Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Landesbank AG (im Folgenden HYPO Oberösterreich genannt) die Kommunikation zwischen

Mehr

Information über geänderte Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten

Information über geänderte Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten September 2014 Seite 1 von 8 Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ändert die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ihre Kundenrichtlinien für die (nachfolgend Servicekarten-

Mehr

Bitte vollständig ausfüllen und retournieren an FAX-Nr. 06245-799-361. Benutzungsvertrag. (Austrian Society for Obesity Surgery)

Bitte vollständig ausfüllen und retournieren an FAX-Nr. 06245-799-361. Benutzungsvertrag. (Austrian Society for Obesity Surgery) Bitte vollständig ausfüllen und retournieren an FAX-Nr. 06245-799-361 Benutzungsvertrag (Austrian Society for Obesity Surgery) Online-Datenbank zur Qualitätssicherung Abgeschlossen zwischen: O Krankenhaus

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten

Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten Fassung Jänner 2016 Seite 1 von 5 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), welcher BTV erhalten hat, sowie dem jeweiligen berechtigten

Mehr

BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE

BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.3. Kontoinhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht,

Mehr

ELBA-internet, ELBA-internet Wertpapiere und das Telefonbanking werden nachstehend gemeinsam als Raiffeisen-Direkt bezeichnet.

ELBA-internet, ELBA-internet Wertpapiere und das Telefonbanking werden nachstehend gemeinsam als Raiffeisen-Direkt bezeichnet. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Teilnahmebedingungen Raiffeisen-Direkt Elba-internet, Elba-internet Wertpapiere und Telefonbanking BLZ: DVR: 1.Zweck ELBA-internet ermöglicht die Durchführung

Mehr

Gegenüberstellung der Bedingungen der Salzburger Sparkasse Bank AG für die Benutzung der KontoCard

Gegenüberstellung der Bedingungen der Salzburger Sparkasse Bank AG für die Benutzung der KontoCard Gegenüberstellung der Bedingungen der Salzburger Sparkasse Bank AG für die Benutzung der KontoCard Stand Jänner 2014 Ausgabe August 2010 Ausgabe Jänner 2014 1.1. Persönlicher Code Der persönliche Code,

Mehr

1.9.1. Geldausgabeautomaten (GAA)

1.9.1. Geldausgabeautomaten (GAA) Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, die PayPass- Funktion und das Quick-Service, Fassung 1.10.2013 Kundenrichtlinien für das Maestro-Service Service, für Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen

Mehr

Fassung 2013 Fassung Oktober Zweck. 1. Zweck. Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fassung 2013 Fassung Oktober Zweck. 1. Zweck. Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fassung 2013 Fassung Oktober 2015 1. Zweck 1. Zweck Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbank die Kommunikation zwischen dem Kunden und der

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten

Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten Dezember 2014 Seite 1 von 5 Fassung Dezember 2014 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber), welcher BTV erhalten hat, sowie dem jeweiligen

Mehr

Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte

Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine

Mehr

Anlage 4. FTAM- Anbindung. Der Kunde (Kontoinhaber) benennt dem Kreditinstitut die Nutzer und deren Berechtigungen im Rahmen der Datenfernübertragung.

Anlage 4. FTAM- Anbindung. Der Kunde (Kontoinhaber) benennt dem Kreditinstitut die Nutzer und deren Berechtigungen im Rahmen der Datenfernübertragung. Anlage 4 FTAM- Anbindung 1. Legitimations- und Sicherungsverfahren Der Kunde (Kontoinhaber) benennt dem Kreditinstitut die Nutzer und deren Berechtigungen im Rahmen der Datenfernübertragung. Folgende Legitimations-

Mehr

Anleitung WLAN BBZ Schüler

Anleitung WLAN BBZ Schüler Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue

Mehr

BEDINGUNGEN FUER DIE BENUETZUNG DER KONTOCARD Fassung Juli 2015

BEDINGUNGEN FUER DIE BENUETZUNG DER KONTOCARD Fassung Juli 2015 Seite 3.230 BEDINGUNGEN FUER DIE BENUETZUNG DER KONTOCARD Fassung Juli 2015 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten

Mehr

Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der Änderung 1. Zweck

Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der Änderung 1. Zweck Bedingungen für Electronic Banking (ELBA Internet, EBLA classic/business, ELBA privat) Änderungen per 1.11. 2009 aufgrund des Zahlungsdienstegesetzes ( ZaDiG ) Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Einrichtung der Bankverbindung in der VR-NetWorld Software mit dem PIN/TAN-Verfahren (VR-Kennung)

Einrichtung der Bankverbindung in der VR-NetWorld Software mit dem PIN/TAN-Verfahren (VR-Kennung) Bitte beachten Sie vor Einrichtung der Bankverbindung folgende Punkte: Vorarbeit - Diese Anleitung basiert auf der aktuellen Version 5.x der VR-NetWorld-Software. Die aktuellste Version erhalten Sie mit

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business)

Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) Fassung 2019 1. Zweck, Teilnahmevereinbarung a) Electronic Banking Die vorliegenden Bedingungen regeln die Kommunikation

Mehr

Einrichtung von StarMoney 9.0 für HBCI mit USB-Stick

Einrichtung von StarMoney 9.0 für HBCI mit USB-Stick Einrichtung von StarMoney 9.0 für HBCI mit USB-Stick Einleitung Um HBCI mit der Raiffeisenbank Butjadingen-Abbehausen eg nutzen zu können, müssen Sie folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge durchführen.

Mehr

Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen. Präambel

Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen. Präambel Besondere Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen Präambel Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sicheren Systemen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen

Mehr

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN 1 Die Voraussetzungen Um unser Onlinebanking mit mobiletan durchführen zu können, benötigen Sie generell: einen Rechner

Mehr

ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten

ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten 1. Schritt: Installation ALF-BanCo und Chipkartenleser Installieren Sie zunächst die aktuellste Version von ALF-BanCo Stecken Sie das Chipkartenlesegerät

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

BEDINGUNGEN FUER DAS S MAXIMAL SPAREN / KARTE

BEDINGUNGEN FUER DAS S MAXIMAL SPAREN / KARTE BEDINGUNGEN FUER DAS S MAXIMAL SPAREN / KARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. s Maximal Sparen Eine Kreditinanspruchnahme auf dem Konto und Überweisungen vom Konto

Mehr

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung in StarMoney anhand einer vorliegenden Sparkassen-Chipkarte erklären. Die Screenshots in

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Nutzungsanleitung DSRZ-Datei-Freigabe. DSRZ-Dateifreigabe. Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm

Nutzungsanleitung DSRZ-Datei-Freigabe. DSRZ-Dateifreigabe. Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm DSRZ-Dateifreigabe Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm Wichtiger Hinweis Haftungsausschluss Alle Leitfäden wurden nach aktuellem Wissensstand erstellt und werden von der

Mehr

Installationsanleitung CLX.NetBanking

Installationsanleitung CLX.NetBanking Installationsanleitung CLX.NetBanking Inhaltsverzeichnis 1 Installation und Datenübernahme... 2 2 Erste Schritte Verbindung zur Bank einrichten und Kontoinformationen beziehen.. 5 1. Installation und Datenübernahme

Mehr

Anleitung für Online-Banking mit VR-NetKey und mobiletan

Anleitung für Online-Banking mit VR-NetKey und mobiletan Anleitung für Online-Banking mit VR-NetKey und mobiletan Informationen zum mobiletan-service Beim mobiletan-verfahren wird Ihnen speziell für eine Transaktion eine TAN per SMS direkt auf Ihr Handy übermittelt.

Mehr

Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0

Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 Medienwechsel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 In dieser Anleitung möchten wir Ihnen den Medienwechsel für einen bestehenden HBCI-Schlüssel in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 erläutern.

Mehr

1 Kontoeröffnung. 1 Kontoeröffnung

1 Kontoeröffnung. 1 Kontoeröffnung 1 Kontoeröffnung 1.1 Kontoeröffnungsantrag Personen (im Folgenden Kontoinhaber ), die die Eröffnung eines ErfolgsCard-Kontos bei der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden Kreditinstitut ) und die Ausstellung

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Kontowecker. Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick. - Leitfaden für die Einrichtung -

Kontowecker. Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick. - Leitfaden für die Einrichtung - Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick - Leitfaden für die Einrichtung - Inhaltsverzeichnis Freischaltung zum Kontowecker... 3 Kontostandswecker einrichten... 6 Umsatzwecker einrichten... 9 Limitwecker

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr

Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der Änderung 1. Zweck. Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der Änderung 1. Zweck. Die vorliegenden Bedingungen regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bedingungen für Electronic Banking (ELBA Internet, EBLA classic/business, ELBA privat) Änderungen per 1.11. 2009 aufgrund des Zahlungsdienstegesetzes ( ZaDiG ) Bedingungen alt Bedingungen neu Grund der

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

Neuerungen im Login Center Ausbau Bankleitzahl und Kontonummer

Neuerungen im Login Center Ausbau Bankleitzahl und Kontonummer Neuerungen im Login Center Ausbau Bankleitzahl und Kontonummer Für eine komfortablere und einfachere Anmeldung in das Online und Mobile Banking von Raiffeisen wird das Login Center geändert. Die bisherige

Mehr

E = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe

E = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe Vertretungsberechtigung/nblatt/ Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, den Kontoinhaber gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen

Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen 1 Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen In moneyplex lässt sich ein Konto und ein Bankzugang nur einmal anlegen. Wenn sich der Bankzugang geändert hat oder das Sicherheitsmedium

Mehr

Umstellung für EBICS in StarMoney Business 4.0 / 5.0 mit EBICS-Modul

Umstellung für EBICS in StarMoney Business 4.0 / 5.0 mit EBICS-Modul Umstellung für EBICS in StarMoney Business 4.0 / 5.0 mit EBICS-Modul Version 1.0 vom 07.07.2011 Vorbereitung und zeitlicher Ablauf 1. Bis Freitag, 22.07. ca. 14:00 Uhr arbeiten Sie weiter wie gewohnt.

Mehr

POP Email-Konto auf iphone mit ios 6 einrichten

POP Email-Konto auf iphone mit ios 6 einrichten POP Email-Konto auf iphone mit ios 6 einrichten Dokumenten-Name POP Email Konto Einrichten auf iphone.doc Version/Datum: Version 1.0, 01.02.2013 Klassifizierung Ersteller Für green.ch AG Kunden Stephan

Mehr

Vertretungsberechtigung/Unterschriftsprobenblatt/ Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking für eingetragene Firmen und juristische Personen

Vertretungsberechtigung/Unterschriftsprobenblatt/ Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking für eingetragene Firmen und juristische Personen Vertretungsberechtigung/nblatt/ : Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen Handelsbank

Mehr

Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank

Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank Schritt 1: Rufen Sie in Bank X den Menüpunkt Ablage/Neue Kontenmappe auf. Es erscheint dieser Dialog: Es erscheint folgender Dialog,

Mehr

4.1 Download der App über den Play Store

4.1 Download der App über den Play Store 4 4.1 Download der App über den Play Store Die App TopSec Phone kann über den Play Store auf dem Smartphone oder über das Internet an Ihrem Computer heruntergeladen werden. Um Inhalte laden zu können,

Mehr

THUNDERBIRD. Vorbereitende Einstellungen auf signaturportal.de für die Nutzung von Thunderbird

THUNDERBIRD. Vorbereitende Einstellungen auf signaturportal.de für die Nutzung von Thunderbird Seite 1 Warum sigmail.de? Der einfachste Weg PDF- Dokumente zu signieren und signierte PDF- Dokumente automatisch zu verifizieren ist die Nutzung der sigmail.de Funktion auf signaturportal.de. PDF- Dokumente

Mehr

Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss

Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss Das Girokonto: In drei Schritten zum Produktabschluss Beim Girokonto-Abschluss hilft Ihnen ein Online-Assistent zum übermitteln der erforderlichen Informationen an die Kreissparkasse. So funktioniert der

Mehr

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte Fassung 2015

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte Fassung 2015 BLZ: Anhang zu den I. Allgemeine Bestimmungen I. Anwendungsbereich der Bedingungen Diese Bedingungen gelten für die Verwendung von digitalen Bezugskarten, die die Raiffeisenbank für Bargeldbezüge und/oder

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Installationsanleitung CLX.PayMaker Office (3PC)

Installationsanleitung CLX.PayMaker Office (3PC) Installationsanleitung CLX.PayMaker Office (3PC) Inhaltsverzeichnis 1. Installation und Datenübernahme... 2 2. Erste Schritte Verbindung zur Bank einrichten und Kontoinformationen beziehen... 5 1. Installation

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

S Sparkasse Elektronisches Postfach

S Sparkasse Elektronisches Postfach 1. Anmeldung von Konten, Kreditkarten und Wertpapierdepots ❶ Bitte öffnen Sie die Seite www.sparkasse-koblenz.de in Ihrem Browser. ❷ Melden Sie sich links oben mit dem Ihnen bekannten Anmeldenamen und

Mehr

Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan

Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan Einrichtung Ihrer PIN für die Online-Filiale mit mobiletan Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen Sie anschließend unsere Internetseite www.volksbank-magdeburg.de auf. Klicken Sie dann rechts oben

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

Benutzeranleitung Superadmin Tool

Benutzeranleitung Superadmin Tool Benutzeranleitung Inhalt 1 Einleitung & Voraussetzungen... 2 2 Aufruf des... 3 3 Konto für neuen Benutzer erstellen... 3 4 Services einem Konto hinzufügen... 5 5 Benutzer über neues Konto informieren...

Mehr

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte.

Der PIN-Code. PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Der PIN-Code PayLife. Bringt Leben in Ihre Karte. Entweder gleich oder sofort! PIN-Code Bestellung: Ich beantrage für meine Kreditkarte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code) für den Bezug von

Mehr

Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach. Inhaltsverzeichnis

Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach. Inhaltsverzeichnis Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach Inhaltsverzeichnis 1 Systemanmeldung... 2 2 Aufruf der Kontoauszüge... 3 3 Einrichtung des Benachrichtigungsdienstes... 5 Bei der Zusammenstellung von Texten

Mehr

Elektronischer Kontoauszug

Elektronischer Kontoauszug Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre

Mehr

VR-NetWorld Software Einrichtung einer Bankverbindung PIN/TAN-Verfahren

VR-NetWorld Software Einrichtung einer Bankverbindung PIN/TAN-Verfahren VR-NetWorld Software Einrichtung einer Bankverbindung PIN/TAN-Verfahren Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bitte benutzen Sie zur Einrichtung einer Bankverbindung mit dem PIN/TAN-Verfahren die in

Mehr

FAQ. Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen

FAQ. Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen FAQ Hilfe und Antworten zu häufig gestellten Fragen Ich kann mich nicht einloggen 2 Wie kann ich die hinterlegte E-Mail Adresse in meinem Account ändern 2 Wie funktioniert die Bestellung 2 Wo kann ich

Mehr

Anleitung: Einrichtung Kontowecker im Sparkassen-App

Anleitung: Einrichtung Kontowecker im Sparkassen-App 1. Allgemeines zum Kontowecker Mit Hilfe des Kontoweckers können Sie sich über Buchungen und Kontostände Ihrer Konten auf dem Laufenden halten lassen. Hierzu stellen Sie Wecker, die klingeln, wenn: sich

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Kurzanleitung - Einrichtung Vodafone live! InternetFlat & Em@ilFlat VPA compact

Kurzanleitung - Einrichtung Vodafone live! InternetFlat & Em@ilFlat VPA compact Kurzanleitung - Einrichtung Vodafone live! InternetFlat & Em@ilFlat VPA compact Stand: April 2008 Vodafone D2 GmbH 2008 1 Inhalt 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 2 Willkommen bei Vodafone... 2 3 Hinweise... 2 4

Mehr

Anleitung: Einrichtung der Fritz!Box 7272 mit VoIP Telefonanschluss

Anleitung: Einrichtung der Fritz!Box 7272 mit VoIP Telefonanschluss Schließen Sie die AVM Fritz!Box, wie auf dem der Fritz!Box beiliegenden Schaubild beschrieben, an. Starten Sie den Internet Explorer oder einen beliebigen Browser (Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari)

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen

Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen Inhalt Anleitung zum Extranet-Portal des BBZ Solothurn-Grenchen 2.2 Installation von Office 2013 auf Ihrem privaten PC 2.3 Arbeiten mit den Microsoft

Mehr

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Onlinekonto anlegen Version/Datum V 14.00.07.100 Um ein Online-Konto korrekt anzulegen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Bevor Sie den

Mehr

FAQs Elektronisches Postfach in der Sparkassen-Internet-Filiale Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen!

FAQs Elektronisches Postfach in der Sparkassen-Internet-Filiale Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen! FAQs Elektronisches Postfach in der Sparkassen-Internet-Filiale Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen! ALLGEMEIN Welche technischen Voraussetzungen muss ich zur Nutzung erfüllen? Funktioniert

Mehr

ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender

ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte

Mehr

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

Leitfaden zu Jameica Hibiscus Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese

Mehr

ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK

ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANDROID Anleitung zur Einrichtung von KRZ.smK (sichere mobile Kommunikation) am Beispiel eines Nexus 7 von Asus Seite 1 von 13 Copyright Copyright 2015 KRZ-SWD.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Gegenüberstellung der Änderungen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Bezugskarten

Gegenüberstellung der Änderungen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Bezugskarten Gegenüberstellung der Änderungen Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Besondere Bedingungen für Bezugskarten Fassung Juli 2013 Fassung 2015 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Anwendungsbereich Diese

Mehr