Offenlegung. Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften per 30. Juni 2014

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1 Offenlegung Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften per 0. Juni 0

2 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Die Zürcher Kantonalbank ist im internationalen Vergleich unter den Universalbanken mit einer Kernkapitalquote von 5,9 Prozent nach Basel III sehr solide kapitalisiert. Die Kernkapitalquote (Tier ) auf Basis der erforderlichen Mindesteigenmittel betrug per 0. Juni 0 5,9 Prozent (Ende 0 6, Prozent) und zeigt die im internationalen Vergleich starke Eigenkapitalbasis des Konzerns. Der Rückgang um 0, Prozentpunkte ist im Wesentlichen auf leichte Volumenzunahmen bei den Retailkrediten und den Derivatpositionen zurückzuführen. Den erforderlichen Eigenmitteln von,7 Milliarden Franken stehen im Konzern 9, Milliarden Franken anrechenbare Eigenmittel gegenüber. Die anrechenbaren Eigenmittel stellen ausschliesslich Kernkapital (Tier ) dar und beinhalten kein Ergänzungskapital (Tier ). Die Zürcher Kantonalbank gibt auf den nächsten Seiten Einblick in die Risikosituation und Eigenmittelunterlegung der Bank. Mit den vorliegenden quantitativen und qualitativen Informationen per 0. Juni 0 trägt die Bank den Vorgaben aus der Eigenmittelverordnung (ERV), den zugehörigen Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dabei insbesondere den Offenlegungsvorschriften FINMA RS 08 / Rechnung. Anmerkung zu den Zahlen: Die im Zahlenteil aufgeführten Beträge sind gerundet. Das Total kann deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. In den Tabellen gelten folgende Regeln: 0 (0 oder 0,0) Grösse, die kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit ist Zahlenangabe nicht möglich oder nicht sinnvoll leer Keine Werte vorhanden

3 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Zum Unternehmen Die Zürcher Kantonalbank wendet sich ihrem Leistungsauftrag entsprechend primär an Kundinnen und Kunden aus dem Wirtschaftsraum Zürich. Die Bank tätigt Geschäfte in begrenztem Rahmen auch in der übrigen Schweiz und im Ausland. Sie ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts und bietet ihren Kunden das dichteste Netz von Standorten im Wirtschaftsraum Zürich. Das durch den Kanton zur Verfügung gestellte Gesellschaftskapital (Dotationskapital) ist Bestandteil der Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank. Zusätzlich haftet der Kanton für alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen sollten. In Erfüllung des gesetzlichen Zweckartikels trägt die Zürcher Kantonalbank zur Lösung volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben im Kanton bei und unterstützt dessen umweltverträgliche Entwicklung. Konsolidierungskreis Die vorliegende Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften zeigt die Risiko- und Eigenmittelsituation der Zürcher Kantonalbank. Im Stammhaus erfolgt die Berechnung der Eigenmittel auf solo konsolidierter Basis nach Art. 0 Abs. ERV unter Einbezug der Tochtergesellschaft Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd., St. Peter Port, Guernsey. Der Konsolidierungskreis des Konzerns umfasst neben dem Stammhaus der Zürcher Kantonalbank alle direkt gehaltenen hundertprozentigen Tochtergesellschaften: Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd., St. Peter Port, Guernsey, Balfidor Holding AG bestehend aus Balfidor Holding AG und Balfidor Fondsleitung AG sowie Zürcher Kantonalbank Österreich AG, Salzburg. Nicht vollkonsolidiert werden die im Sinne der Rechnungslegung unwesentlichen Mehrheitsbeteiligungen an der Adamant Biomedical Investments AG und an der Zürcher Kantonalbank Reprecentações Ltda. Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften basieren auf einheitlichen, konzernweit gültigen Rechnungslegungsstandards und richten sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

4 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Eigenmittelunterlegung Eine ausführliche Beschreibung der Risiko- und Compliance-Organisation, der angewandten Grundsätze, Methoden und Prozesse sowie der verschiedenen Risikokategorien ist im Geschäftsbericht 0 der Zürcher Kantonalbank ab Seite 95 zu finden. Seit dem. Januar 0 sind in der Schweiz die neuen Eigenmittelvorschriften zur Umsetzung von Basel III in Kraft. Nebst Übergangsbestimmungen enthalten die neuen Vorschriften auch die Bestimmungen zum antizyklischen Kapitalpuffer, der auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank am 0. September 0 aktiviert und per 0. Juni 0 erhöht wurde. Der Puffer beträgt Prozent der risikogewichteten Aktiven von Hypothekarausleihungen, die mit Wohnliegenschaften in der Schweiz besichert sind, und er muss in Form von hartem Kernkapital (CET) gehalten werden. Als Folge der Verfügung vom. November 0, in der die Schweizerische Nationalbank die Systemrelevanz der Zürcher Kantonalbank festgestellt hat, ergeben sich erweiterte Anforderungen aus den Offenlegungspflichten für systemrelevante Banken gemäss FINMA- Rundschreiben 08 / «EM-Offenlegung Banken». Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht den Banken nach Basel III eine Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Für die Marktrisiken wird das Modellverfahren, kombiniert mit dem Standardansatz für spezifische Zinsrisiken genutzt, und für operationelle Risiken wird der Basisindikatoransatz angewandt. Bei den erforderlichen Eigenmitteln für Kreditrisiken wendet die Zürcher Kantonalbank in zwei Fällen die Übergangsbestimmungen der Eigenmittelverordnung an. Einerseits werden die Kreditrisiken nach dem Schweizer Standardansatz (SA-CH) berechnet, und andererseits wird die Börsenmethode zur Berechnung der Kreditäquivalente bei Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien in Form von börsengehandelten Derivaten angewandt. Für die Bestimmung der anrechenbaren Eigenmittel verzichtet die Zürcher Kantonalbank auf alle in der Eigenmittelverordnung (Art. 0 ERV) genannten möglichen Übergangsfristen und wendet somit bereits seit dem. Januar 0 die definitiven Basel III- Vorschriften an.

5 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Regulatorische Kapitaladäquanz Basel III (Schweiz) Die Anforderungen basieren auf der Eigenmittelverordnung und dem FINMA-Rundschreiben / «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken». Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat per Verfügung das Eigenmittelziel für den Konzern während einer Übergangsfrist bis zum 0. Dezember 06 auf,0 Prozent festgelegt. Dazu kommt die Anforderung aus dem antizyklischen Kapitalpuffer, der mit 5 Millionen Franken zu einer Erhöhung der Anforderung um 0,7 Prozentpunkte auf,7 Prozent führt. Nach der verfügten Übergangsfrist kommt per. Dezember 06 die Eigenmittelzielgrösse von,6 Prozent zur Anwendung. Darüber hinaus kann ein aktivierter antizyklischer Kapitalpuffer zu einer weiteren Erhöhung um bis zu,5 Prozent führen. Die Eigenmittelanforderungen aufgrund der Systemrelevanz werden im nächsten Kapitel erläutert. Der Anstieg der erforderlichen Eigenmittel für die Kreditrisiken ist einerseits auf das Hypotheken- und Kreditwachstum bei Privatkunden und Kleinunternehmen und andererseits auf eine Zunahme bei den Derivatpositionen sowie den damit verbundenen erhöhten Anforderungen für das Risiko möglicher Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos von Derivaten (CVA-Risiko) zurückzuführen. Die erforderlichen Eigenmittel für Marktrisiken erhöhten sich leicht im ersten Halbjahr 0, während sich die operationellen Risiken nur unwesentlich veränderten. Die anrechenbaren Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank bestehen ausschliesslich aus Kernkapital (Tier ) und beinhalten kein Ergänzungskapital (Tier ). Da der Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs bei der Ermittlung der anrechenbaren Eigenmittel im Halbjahresabschluss nicht berücksichtigt wird, haben sich diese gegenüber Ende 0 kaum verändert. Die Summen der Nettopositionen für Eigenkapitalinstrumente von im Finanzbereich tätigen Unternehmen liegen unter den entsprechenden Schwellenwerten. Somit ist kein Kapitalabzug erforderlich, und die Positionen werden risikogewichtet. Abb. : Veränderung der anrechenbaren Eigenmittel (in Mio. CHF) Anrechenbare Eigenmittel per..0 (Basel III) 9 Anrechenbare Veränderungen Eigenmittel bei per Kapitalabzugsposten..0 (Basel III) (Goodwill, Immaterielle Aktiven usw.) 5 9 Veränderungen bei Kapitalabzugsposten Anrechenbare (Goodwill, Eigenmittel Immaterielle per Aktiven (Basel usw.) III) Anrechenbare Eigenmittel per (Basel III) 9 7 Abb. : Veränderung Erforderliche erforderlichen Eigenmittel per Mindesteigenmittel..0 (Basel III) (in Mio. CHF) Zunahme erforderliche Eigenmittel für CVA-Risiken 8 Erforderliche Eigenmittel per..0 (Basel III) Zunahme Kreditrisiken (Retail-Kredite, Derivate) 6 0 Zunahme erforderliche Eigenmittel für CVA-Risiken Zunahme Marktrisiken Zunahme Kreditrisiken (Retail-Kredite, Derivate) Diverse Veränderungen (operationelle Risiken, Abzug Wertberichtigungen Zunahme und Rückstellungen, Marktrisiken Nicht gegenparteibezogene Risiken) Diverse Veränderungen (operationelle Risiken, Erforderliche Abzug Wertberichtigungen Eigenmittel per und Rückstellungen, (Basel III) Nicht gegenparteibezogene Risiken) 0 Erforderliche Eigenmittel per (Basel III)

6 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die detaillierte Zusammensetzung der anrechenbaren und der erforderlichen Eigenmittel. Abb. : Konzernbilanz vor Gewinnverwendung in Mio. CHF Referenzen in Abb Aktiven Flüssige Mittel 0 50 Forderungen aus Geldmarktpapieren 7 Forderungen gegenüber Banken 96 Forderungen gegenüber Kunden 788 Hypothekarforderungen 70 7 Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen 9 Beteiligungen 6 Sachanlagen 75 Immaterielle Werte davon Goodwill A davon andere immaterielle Werte B Rechnungsabgrenzungen 6 Sonstige Aktiven 7 6 davon latente Steueransprüche, die von der zukünftigen Rentabilität abhängen C 0 Total Aktiven 5 8 Passiven Fremdkapital Verpflichtungen gegenüber Banken 76 Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform 96 Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden 7 5 Kassenobligationen 6 Obligationenanleihen 7 8 Pfandbriefdarlehen 6 8 Rechnungsabgrenzungen 66 Sonstige Passiven 789 Wertberichtigungen und Rückstellungen 697 Total Fremdkapital 5 68 davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als zusätzliches Kernkapital (AT) D 590 Eigenkapital Gesellschaftskapital 95 davon als CET anrechenbar E 95 Gewinnreserven F 6 95 davon Fremdwährungs-Umrechnungsreserven Konzerngewinn 6 Minderheitsanteile Total Eigenkapital 9 76 Total Passiven 5 8 Der regulatorische Konsolidierungskreis nach Eigenmittelverordnung ist mit demjenigen der Rechnungslegung identisch. Der Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Eigenmittel. 6

7 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Abb. : Anrechenbare Eigenmittel Konzern in Mio. CHF Referenzen zu Abb Hartes Kernkapital (CET) Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar E 95 Gewinnreserven inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken / Gewinn- (Verlust)vortrag und Periodengewinn (-verlust) sowie Fremdwährungs-Umrechnungsreserven F 6 95 Hartes Kernkapital vor Anpassungen 8 80 Anpassungen bezüglich des Harten Kernkapitals Goodwill A Andere immaterielle Werte B Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängen C 0 Summe der Anpassungen des Harten Kernkapitals Hartes Kernkapital (Net CET) 8 87 Zusätzliches Kernkapital (AT) Ausgegebene und einbezahlte Schuldinstrumente 590 Abzug Netto-Long-Positionen in eigenen AT-Instrumenten Zusätzliches Kernkapital (Net AT) D 590 Kernkapital (Net Tier ) 9 7 Ergänzungskapital (Net Tier ) Regulatorisches Gesamtkapital (Net Tier und Net Tier ) 9 7 Nicht verwendete Rubriken gemäss der Mustertabelle b) des Anhangs FINMA-Rundschreiben 008 / EM-Offenlegung Banken werden zugunsten einer übersichtlicheren Darstellung weggelassen. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Die Fremdwährungs-Umrechnungsreserven sind Teil der Gewinnreserven und betragen Mio. CHF. Besteht ausschliesslich aus Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz. Abb. 5: Erforderliche Eigenmittel Konzern in Mio. CHF Bemerkungen Erforderliche Mindesteigenmittel Konzern Kreditrisiko (nach Schweizer Standardansatz) inkl. CVA 9 davon Kursrisiko bezüglich der Beteiligungstitel im Bankenbuch 7 Nicht gegenparteibezogene Risiken (nach Schweizer Standardansatz) 58 Marktrisiko 69 davon Marktrisiko (nach Modellverfahren) 6 davon Marktrisiko Zinsinstrumente (spezifisches Marktrisiko) 5 Operationelles Risiko (nach Basisindikatoransatz) 0 Reduktion wegen abzugsfähiger Wertberichtigungen und Rückstellungen Erforderliche Mindesteigenmittel 76 Summe der risikogewichteten Positionen,5 Mindesteigenmittel 59 0 Die erforderlichen Eigenmittel für das Risiko möglicher Wertanpassungen aufgrund des Gegenpartei-Kreditrisikos von Derivaten (CVA-Risiko) werden nach dem Standardansatz berechnet ( Mio. CHF). Ohne spezifische Zinsrisiken; Summe Value-at-Risk (VaR) aus dem Durchschnitt der unmittelbar vorangegangenen 60 Handelstage und stressbasiertem VaR aus dem Durchschnitt der unmittelbar vorangegangenen Wochen. Spezifische Risiken aus Zinsen (aus Zinsinstrumenten, Optionen und Kreditderivaten). Gemäss Art. 7 Abs. ERV werden im Schweizer Standardansatz für Kreditrisiken (SA-CH) die unter den Passiven bilanzierten Wertberichtigungen und Rückstellungen pauschal von den erforderlichen Eigenmitteln abgezogen. 7

8 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Abb. 6: Kapitalquoten nach Basel III Konzern Bemerkungen Quote Hartes Kernkapital (CET) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),9% Quote Zusätzliches Kernkapital (AT) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0% Quote Kernkapital (Tier = CET + AT) auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 5,9% Quote Ergänzungskapital (Tier ) auf Basis Mindesteigenmittel (8%) Quote Gesamtkapital (Tier + Tier ) auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 5,9% CET-Anforderungen gemäss ERV-Übergangsbestimmungen (Mindestanforderungen + Eigenmittelpuffer + antizyklischer Puffer) zuzüglich des Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute gemäss Basler Vorgaben (in % der risikogewichteten Positionen),7% davon Eigenmittelpuffer gemäss ERV (in % der risikogewichteten Positionen) davon antizyklischer Puffer (in % der risikogewichteten Positionen) 0,7% davon Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute gemäss Basler Vorgaben (in % der risikogewichteten Positionen) Verfügbares CET zur Deckung der Mindest- und Pufferanforderungen, nach Abzug der AT und Tier -Anforderungen, die durch CET erfüllt werden (in % der risikogewichteten Positionen),9% CET Eigenmittelziel nach FINMA-RS / 5 zuzüglich des antizyklischen Puffers (in % der risikogewichteten Positionen) 9,0% Verfügbares CET zur Deckung des Eigenmittelziels nach FINMA-RS / zuzüglich des antizyklischen Puffers, nach Abzug der AT und Tier -Anforderungen 6, die durch CET erfüllt werden (in % der risikogewichteten Positionen),% Tier -Eigenmittelziel nach FINMA-RS / zuzüglich des antizyklischen Puffers (in % der risikogewichteten Positionen),0% Verfügbares Tier zur Deckung des Eigenmittelziels nach FINMA-RS / zuzüglich des antizyklischen Puffers, nach Abzug der Tier -Anforderungen, die durch Tier erfüllt werden (in % der risikogewichteten Positionen),% Ziel für das regulatorische Kapital nach FINMA-RS / zuzüglich des antizyklischen Puffers (in % der risikogewichteten Positionen),7% Verfügbares regulatorisches Kapital zur Deckung des Eigenmittelziels nach FINMA-RS / zuzüglich des antizyklischen Puffers (in % der risikogewichteten Positionen) 5,9% Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Der Eigenmittelpuffer nach Art. ERV beträgt aufgrund der Übergangsbestimmungen (Art. ERV) für die Jahre 0 bis 05 0 Prozent. Basis für den per aktivierten antizyklischen Kapitalpuffer sind die Hypothekarkredite zur Finanzierung von Wohnliegenschaften in der Schweiz. Er ist auf Prozent der entsprechenden risikogewichteten Positionen festgelegt und beträgt per Millionen CHF. AT-Mindestanforderung,5 Prozent (Art. ERV), Tier -Mindestanforderung,5 Prozent (Art. Abs. ERV). 5 Abgeleitet aus der Verfügung der FINMA beträgt das CET-Eigenmittelziel der Zürcher Kantonalbank 8, Prozent bis zum Abgeleitet aus der Verfügung der FINMA beträgt das AT-Eigenmittelziel der Zürcher Kantonalbank,0 Prozent und das Tier -Eigenmittelziel,7 Prozent bis zum Abb. 7: Schwellenwerte und Positionen ohne Abzug des Harten Kernkapitals (CET) Konzern in Mio. CHF Betrag Schwellenwert Nicht qualifizierte Beteiligungen am Stammkapital anderer Unternehmen im Finanzbereich Qualifizierte Beteiligungen am Stammkapital anderer Unternehmen im Finanzbereich Beträge unter dem Schwellenwert unterliegen der normalen Eigenmittelanforderung. Die Zürcher Kantonalbank weist keine «Bedienungsrechte von Hypotheken» und «Übrige latente Steueransprüche» auf. Nettoposition (Handels- und Bankenbuch) für Eigenkapitalinstrumente von im Finanzbereich tätigen Unternehmen (Art. 5 ERV). Schwellenwert nach Art. 5 Abs. ERV. Schwellenwert nach Art. 5 Abs. ERV. 8

9 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Abb. 8: Eigenmittel nach Basel III Stammhaus in Mio. CHF Bemerkungen Hartes Kernkapital (Net CET) 8 80 Zusätzliches Kernkapital (Net AT) 590 Kernkapital (Net Tier ) 9 9 Ergänzungskapital (Net Tier ) Regulatorisches Gesamtkapital (Net Tier und Net Tier ) 9 9 Erforderliche Mindesteigenmittel 70 Summe der risikogewichteten Positionen,5 Mindesteigenmittel 59 5 Quote Hartes Kernkapital (CET) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),9% Quote Kernkapital (Tier ) auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 5,9% Quote Gesamtkapital auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 5,9% Seit dem..0 erfolgt die Berechnung der Eigenmittel für das Stammhaus auf solo konsolidierter Basis. Nach Art. 0 Abs. ERV kann die FINMA einer Bank erlauben, im Finanzbereich tätige Gruppengesellschaften aufgrund ihrer besonders engen Beziehung zur Bank bereits auf Stufe Einzelinstitut zu konsolidieren (Solokonsolidierung). Mittels Verfügung gestattet die FINMA der Zürcher Kantonalbank im Rahmen der Einzelinstitutsvorschriften ab 0 die Tochtergesellschaft Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd. solo zu konsolidieren. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangs- bestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 9

10 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Offenlegung aus der Systemrelevanz Regulatorische Kapitaladäquanz unter Berücksichtigung der Systemrelevanz Die Bestimmungen für die Kapitaladäquanz systemrelevanter Institute stellen eine Parallelrechnung zu den Kapitalanforderungen gemäss FINMA Rundschreiben / «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken» mit unterschiedlicher Höhe der Kapitalanforderungen und anderen Anforderungen an die Zusammensetzung der Kapitalqualität dar. Die Anforderungen sind in Artikel 5 der Eigenmittelverordnung (ERV) geregelt. Zusätzlich gelangen für die Jahre 0 bis 08 die Übergangsbestimmungen gemäss Artikel 5 8 der Eigenmittelverordnung zur Anwendung. Die Eigenmittelanforderungen für eine systemrelevante Bank liegen wegen der langjährigen Übergangsfristen vorläufig unterhalb der durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit,0 Prozent (beziehungsweise,7 Prozent inklusive antizyklischen Kapitalpuffer) für die Zürcher Kantonalbank verfügten Eigenmittelzielgrösse, wie dies in Abbildung 9 ersichtlich ist. Nebst Anforderungen für die risikogewichteten Positionen umfassen die Bestimmungen für systemrelevante Institute auch ungewichtete Eigenmittelanforderungen (Leverage Ratio). Die Kapitalanforderungen für systemrelevante Institute bestehen aus einer Basisanforderung, dem Eigenmittelpuffer zuzüglich antizyklischen Kapitalpuffer und einer progressiven Komponente. Diese berechnet sich aus der Summe des Zuschlags für den inländischen Marktanteil und des Zuschlags für die Grösse der Finanzgruppe, wobei Abzüge für Massnahmen zur Verbesserung der Sanier- und Liquidierbarkeit der Finanzgruppe berücksichtigt werden können. Da die Zürcher Kantonalbank weder beim nationalen Marktanteil noch bei der Grösse die relevanten Schwellenwerte überschreitet, kommt nach Artikel Ziffer 6 der Eigenmittelverordnung der Mindestsatz der progressiven Komponente zur Anwendung, der nach Ablauf der Übergangsfristen Prozent beträgt. In der folgenden Tabelle sind die erforderlichen minimalen Kapitalquoten für die risikogewichteten und die ungewichteten Eigenmittelanforderungen ohne den antizyklischen Puffer bis zum Ende der Übergangsfrist dargestellt. 0

11 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Offenlegung aus der Systemrelevanz Abb. 9: Minimale Kapitalquoten für risikogewichtete und ungewichtete Eigenmittelanforderungen (Leverage Ratio) in % Anforderungen Kapitalquoten Basisanforderung,50,00,50,50,50,50,50 Eigenmittelpuffer,50,50 5, 6,5 7, 7,88 8,50 Progressive Komponente 0,5 0,6 0,6 0,75 0,85 0,9,00 Gesamtanforderung 7,5 8,96 0,5,50,8,,00 Anforderung Leverage Ratio Basisanforderung 0,8 0,96,08,08,08,08,08 Eigenmittelpuffer 0,8,08,,50,7,89,0 Progressive Komponente 0,06 0, 0,5 0,8 0,0 0, 0, Gesamtanforderung,7,5,6,76,99,0,6 Ohne antizyklischen Kapitalpuffer. Die Anforderung für die Leverage Ratio entspricht Prozent der Anforderung für die Kapitalquoten (Art. ERV). Abb. 0: Kapitalzusammensetzung und risikogewichtete Kapitalquoten Konzern in Mio. CHF Bemerkungen Hartes Kernkapital CET 8 80 Anpassungen bezüglich des Harten Kernkapitals Hartes Kernkapital (Net CET) 8 87 Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz 590 Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Gesamtkapital 9 7 Summe der risikogewichteten Positionen 59 0 Kapitalquoten Quote Hartes Kernkapital (CET) auf Basis Mindesteigenmittel (8%),9% Quote Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz auf Basis Mindesteigenmittel (8%),0% Quote Gesamtkapital auf Basis Mindesteigenmittel (8%) 5,9% Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Besteht ausschliesslich aus zusätzlichem Kernkapital (AT).

12 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Offenlegung aus der Systemrelevanz Abb. : Risikogewichtete Kapitalanforderungen und -abdeckung Konzern Basisanforderung Progressive Komponente Überschuss Total Summe der risikogewichteten Positionen (in Mio. CHF) 59 0 Eigenmittelpuffer Übergangsbestimmungen 0 Kapitalanforderungen 0 Minimale Kapitalquote,0% 5,% 0,5% 9,7% Minimale Kapitalanforderung (Mio. CHF) Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET) Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Total Kapitalquoten 0,0% 5,% 0,5% 6,% 5,9% Pro forma 09 Minimale Kapitalanforderungen 09 5,5% 9,%,0%,7% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) Kapitalquoten 09 6,5% 9,%,0%,% 5,9% Aufgrund der Übergangsbestimmungen gemäss Art. 5 7 ERV. Inklusive antizyklischen Kapitalpuffer aktiviert per 0. Juni 0 (Kapitalanforderung 5 Mio. CHF oder 0,7 Prozent). Die Kapitalanforderungen berechnen sich als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiven. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 5 Ab dem beträgt die minimale Kapitalquote nach dem Wegfall der Übergangsbestimmungen Prozent ohne antizyklischen Kapitalpuffer. 6 Die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel basiert für die Pro-forma-Rechnung 09 auf dem SA-CH. Abb. : Leverage Ratio Konzern in Mio. CHF Gesamtkapital 9 7 Durchschnittliches Gesamtengagement Total Bilanzpositionen Anpassung Wertpapierfinanzierungs- und Repo-Geschäfte 98 Anpassung Derivatpositionen 88 Ausserbilanzpositionen (Kreditumwandlungsfaktor 00%) 0 95 Widerrufliche Kreditzusagen (Kreditumwandlungsfaktor 0%) 90 Korrekturen 5 Total Leverage Ratio 5,6% Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. Berechnet gemäss Art. 5 ERV aus dem Durchschnitt der letzten drei Werte per Ende Monat. Berücksichtigung von Netting und Forderungsüberhang bei Wertpapierfinanzierungs- und Repo-Geschäften. Berücksichtigung von Netting und Kreditäquivalenten (Add-on) nach Marktwertmethode. 5 Positionen, die gemäss Art. 0 ERV direkt vom Eigenkapital abgezogen werden.

13 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Offenlegung aus der Systemrelevanz Abb. : Leverage Ratio-Anforderungen und Abdeckung Konzern Basisanforderung Eigenmittelpuffer Progressive Komponente Überschuss Total Durchschnittliches bereinigtes Gesamtengagement (in Mio. CHF) Übergangsbestimmungen 0 Kapitalanforderungen 0 Minimale Kapitalquote 0,96%,5% 0,%,% Minimale Kapitalanforderung (Mio. CHF) Kapitalabdeckung 0 (in Mio. CHF) Hartes Kernkapital (Net CET) Wandlungskapital mit hohem Auslösungssatz Wandlungskapital mit tiefem Auslösungssatz Total Leverage Ratio 0 (%) 0,96%,5% 0,%,9% 5,6% Pro forma 09 Minimale Kapitalanforderungen 09 5,08%,% 0,%,5% Kapitalabdeckung 09 (in Mio. CHF) Leverage Ratio 09 (%),08%,% 0,%,08% 5,6% Inklusive antizyklischen Kapitalpuffer. Prozent der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. 5 7 ERV während der Übergangsbestimmungen. Die Kapitalanforderungen berechnen sich als Prozentsatz des durchschnittlichen bereinigten Gesamtengagements. Kapitalzahlen sind nach den definitiven Basel III-Bestimmungen ermittelt. Die Zürcher Kantonalbank verzichtet auf die Anwendung der Erleichterungen aus den Übergangsbestimmungen nach Art. 0 ERV, die eine stufenweise Einführung der neuen Bestimmungen vorsehen. 5 Prozent der minimalen Kapitalquoten gemäss Art. ERV.

14 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale aller regulatorischen Eigenkapitalinstrumente der Zürcher Kantonalbank aufgeführt. Aktuelle Detailinformationen zu den einzelnen Instrumenten sind auf unserer Homepage in der Rubrik «Kapitalinstrumente» zu finden. Abb. : Merkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente per 0. Juni 0 Dotationskapital Tier -Anleihe Emittent Zürcher Kantonalbank Zürcher Kantonalbank Geltendes Recht des Instruments Schweizer Recht Schweizer Recht Identifikation (ISIN) n/a CH0808 Aufsichtsrechtliche Behandlung Berücksichtigung unter den Basel III-Übergangsregelungen (CET/ AT / T) Hartes Kernkapital (CET) Zusätzliches Kernkapital (AT) Berücksichtigung nach der Basel III-Übergangsphase (CET/ AT / T) Hartes Kernkapital (CET) Zusätzliches Kernkapital (AT) Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Beteiligungstitel / Schuldtitel / hybride Instrumente / sonstige Instrumente Sonstige Instrumente Hybrides Instrument (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht) An regulatorisches Eigenkapital anrechenbarer Betrag (gemäss letztem Eigenmittelnachweis) 95 Mio. CHF 590 Mio. CHF Nennwert des Instruments 95 Mio. CHF 590 Mio. CHF Rechnungslegungsposition Gesellschaftskapital Obligationenanleihen Ursprüngliches Ausgabedatum Unbegrenzt oder mit Verfalltermin Unbegrenzt Unbegrenzt Ursprüngliches Fälligkeitsdatum n/a n/a Durch Emittenten kündbar (mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde) Nein Ja Wählbarer Kündigungstermin / bedingte Kündigungstermine / Tilgungsbetrag n/a Erstmals am Tilgungsbetrag: gesamte ausstehende Emission, keine Teilkündigung Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar n/a Danach jährlich per Zinstermin Coupons/Dividenden Fest / variabel / zuerst fest und dann variabel / zuerst variabel und dann fest n/a Fest mit Neufestsetzung alle 5 Jahre Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines «Dividenden-Stopps» (Dividendenverzicht auf dem Instrument führt zu einer Aufhebung der Dividenden auf ordentliche Aktien) n/a n/a Fix,5% bis zum und danach Neufestsetzung alle 5 Jahre auf Basis 5-Jahres- Mid-Swap plus,98% Risikoprämie Ja. Keine Ausschüttung an Kanton, wenn Coupon nicht bezahlt wird Zinsenzahlung / Dividenden: völlig diskretionär / teilweise diskretionär / zwingend Gewinnausschüttung völlig diskretionär Zinsenzahlung völlig diskretionär Bestehen einer Zinserhöhungsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar, Forderungsverzicht Abschreibungsmerkmal Auslöser für die Abschreibung Ganz / teilweise n/a n/a n/a Abschreibung bis Trigger-Ratio (7%) wieder erfüllt ist Quote Hartes Kernkapital (CET) fällt unter 7%, oder FINMA stellt drohende Insolvenz fest Ganz oder teilweise. Zur Wieder erreichung der Trigger-Ratio (7%) in 5%-Schritten vom Nominalbetrag Dauerhaft oder vorübergehend n/a Dauerhaft Bei vorübergehender Abschreibung: Mechanismus der Zuschreibung n/a n/a Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Tier -Anleihe Nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen (sofern vorhanden) ausser zu Pari-passu-Instrumenten Vorhandensein von Merkmalen, die eine volle Anerkennung unter Basel III verhindern Nein Nein

15 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Geschäftsaktivitäten Die Geschäftsaktivitäten der Zürcher Kantonalbank sind eng mit dem Wirtschaftsraum Zürich verbunden. Der gesetzlich verankerte Leistungsauftrag verpflichtet die Zürcher Kantonalbank, der Bevölkerung des Kantons Zürich und wichtigen Anspruchsgruppen (KMU, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Landwirtschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaften usw.) den Zugang zu Bankdienstleistungen zu ermöglichen, die den Grundbedürfnissen entsprechen (Versorgungsauftrag). Der Leistungsauftrag beinhaltet zudem die Aufgabe, einen Beitrag zu einer intakten Gesellschaft und einer hohen Lebensqualität im Kanton Zürich zu leisten (Unterstützungsauftrag) sowie wirtschaftliches Handeln und verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt und Gesellschaft in Einklang zu bringen (Nachhaltigkeitsauftrag). Abb. 5: Bilanz Konzern nach In- und Ausland in Mio. CHF Inland Ausland Inland Ausland Aktiven Flüssige Mittel Forderungen aus Geldmarktpapieren Forderungen gegenüber Banken Forderungen gegenüber Kunden Hypothekarforderungen Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen Finanzanlagen Nicht konsolidierte Beteiligungen Sachanlagen Immaterielle Werte 0 5 Rechnungsabgrenzungen Sonstige Aktiven Total Aktiven Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden Kassenobligationen 6 60 Obligationenanleihen Pfandbriefdarlehen Rechnungsabgrenzungen 6 8 Sonstige Passiven Wertberichtigungen und Rückstellungen Gesellschaftskapital Gewinnreserven Konzerngewinn Total Passiven Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen Unwiderrufliche Zusagen Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 8 8 Derivative Finanzinstrumente positive Wiederbeschaffungswerte negative Wiederbeschaffungswerte Kontraktvolumen Treuhandgeschäfte

16 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Kreditengagements Unter Kreditengagements werden sämtliche bilanziellen Forderungen ausgewiesen, bei denen die Gefahr eines Verlustes dadurch entsteht, dass eine Gegenpartei ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommt. Nicht ausgewiesen werden somit die flüssigen Mittel, die nicht gegenparteibezogenen Aktiven sowie Engagements mit Beteiligungscharakter. Als ausserbilanzielle Kreditengagements gelten Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen sowie Verpflichtungskredite, nicht jedoch Treuhandgeschäfte. Die unten stehende Tabelle zeigt die Kreditengagements aus Sicht der Bilanz. Abb. 6: Kreditengagements Konzern nach Gegenparteigruppen Kreditengagements in Mio. CHF Zentralregierungen und Zentralbanken Banken und Effektenhändler Andere Institutionen Unternehmen Privatkunden und Kleinunternehmen Übrige Positionen Total Bilanzpositionen Forderungen aus Geldmarktpapieren Forderungen gegenüber Banken 9 96 Forderungen gegenüber Kunden Hypothekarforderungen Schuldtitel in den Finanzanlagen Rechnungsabgrenzungen 6 6 Sonstige Aktiven Total per Total per Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen Unwiderrufliche Zusagen Einzahlungs- und Nachschuss verpflichtungen 8 8 Verpflichtungskredite Total per Total per Die Gegenparteigruppen entsprechen jenen aus der Eigenmittelverordnung (ERV). Nicht unter Kreditengagements gezeigt werden die flüssigen Mittel, die nicht gegenparteibezogenen Aktiven sowie Engagements mit Beteiligungscharakter. Zu dieser Gruppe gehören öffentlich-rechtliche Körperschaften, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), der Internationale Währungsfonds (IWF), multilaterale Entwicklungsbanken sowie Gemeinschaftseinrichtungen. Als Kleinunternehmen gelten nach Zürcher Kantonalbank Definition alle Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Mitarbeiteranzahl < 50, Bilanzsumme < 6 Mio. CHF, Nettoumsatz < 5 Mio. CHF. Z.B. Stiftungen oder Rechnungsabgrenzungen. 5 Ohne Geldmarktpapiere im Handelsbuch. 6 Ohne Ausgleichskonten für nicht erfolgswirksame Wertanpassungen und ohne latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängen. 7 Die unwiderruflichen Zusagen werden nach Definition der Eigenmittelverordnung (ERV) ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Erfassungskriterien kann das Total von demjenigen gemäss RRV (Konzernbilanz) abweichen. 6

17 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Banken können ihre Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken durch den Einbezug von Sicherheiten reduzieren. Zu den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannten Sicherheiten zur Kreditrisikominderung gehören insbesondere Wertschriften, Garantien sowie Grundpfandsicherheiten. Seit dem. Dezember 0 wendet die Zürcher Kantonalbank bei den finanziellen Sicherheiten den umfassenden Sicherheitenansatz an. Dabei werden die Sicherheiten nach Berücksichtigung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Standard-Haircuts von den Engagements abgezogen. Für Garantien wird weiterhin der Substitutionsansatz verwendet. Die folgenden Tabellen weisen die Kreditengagements gemäss Eigenmittelverordnung (ERV) aus. Die mit Eigenmitteln zu unterlegenden Geschäfte berechnen sich hauptsächlich aus dem bilanzierten Wert. Im Bereich der Ausserbilanzgeschäfte wird ein Kreditumrechnungsfaktor berücksichtigt, die derivativen Geschäfte werden in ein Kreditäquivalent umgerechnet und nach Netting angegeben. Die Totale können somit nicht mit der Tabelle «Kreditengagements Konzern nach Gegenparteigruppen» (Seite 6) identisch sein. Abb. 7: Regulatorische Kreditrisikominderung Konzern in Mio. CHF Gedeckt durch Garantien Hypothekarische Deckung Finanzielle Sicherheiten Übrige Kreditengagements Total Kreditengagements Zentralregierungen und Zentralbanken 9 9 davon Derivate Banken und Effektenhändler davon Derivate 8 8 Andere Institutionen davon Derivate 7 7 Unternehmen davon Derivate 5 5 Privatkunden und Kleinunternehmen davon Derivate 8 8 Übrige Positionen davon Derivate 8 8 Total per Total per Seit dem..0 erfolgt die Risikominderung nach dem umfassenden Sicherheitenansatz. Die finanziellen Sicherheiten werden zum Nettowert nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Haircuts ausgewiesen. Die Gegenparteigruppen entsprechen jenen aus der Eigenmittelverordnung (ERV). Nicht unter Kreditengagements gezeigt werden die nicht gegenparteibezogenen Aktiven sowie Engagements mit Beteiligungscharakter. Die Kreditengagements sind nach eigenmittelmässigem Netting angegeben. Die Ausserbilanzpositionen wurden in Kreditäquivalente umgerechnet. Zur Ermittlung der Kreditäquivalente bei Derivaten wurde die Marktwertmethode angewandt. Inklusive Engagements gegenüber qualifizierten zentralen Gegenparteien ( 76 Mio. CHF). 7

18 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Abb. 8: Kreditengagements Konzern nach Risikogewichtungsklassen in Mio. CHF 0% % 5% 5% 50% 75% 00% 50% 50% Abzug Total Kreditengagements nach Besicherung Zentralregierungen und Zentralbanken davon Derivate 7 70 Banken und Effektenhändler davon Derivate Andere Institutionen davon Derivate Unternehmen davon Derivate Privatkunden und Kleinunternehmen davon Derivate 8 8 Übrige Positionen davon Derivate 8 8 Total per Total per Die Zürcher Kantonalbank weist keine Kreditengagements mit Risikogewichtung 5 Prozent auf. Die Gegenparteigruppen entsprechen jenen aus der Eigenmittelverordnung (ERV). Nicht unter Kreditengagements gezeigt werden die nicht gegenparteibezogenen Aktiven sowie Engagements mit Beteiligungscharakter. Kreditengagements sind nach eigenmittelmässigem Netting angegeben. Die Ausserbilanzpositionen wurden in ihr Kreditäquivalent umgerechnet. Seit dem..0 wird der umfassende Sicherheitenansatz zur Kreditrisikominderung verwendet. Dabei wird der Nettowert der finanziellen Sicherheiten nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Haircuts vom besicherten Engagement abgezogen. Für Garantien kommt weiterhin der Substitutionsansatz zur Anwendung, bei dem besicherte Positionen der Gegenparteigruppe des Sicherungsgebers zugeteilt werden können, um damit dem tieferen Risiko der Sicherheit Rechnung zu tragen. Im Gegensatz zur Tabelle 7 zeigt Tabelle 8 die Kreditengagements der Gegenparteigruppen nach Besicherung (Abzug oder Substitution). Zur Ermittlung der Kreditäquivalente bei Derivaten wurde die Marktwertmethode angewandt. Inklusivie Engagements gegenüber qualifizierten zentralen Gegenparteien (Risikogewichtungsklasse Prozent). Die Zürcher Kantonalbank setzt punktuell Derivate zur Absicherung von Kreditengagements ein. Kreditderivate zu Absicherungszwecken führt die Zürcher Kantonalbank gemäss Eigenmittelverordnung (ERV) im Bankenbuch. Abb. 9: Kreditderivate im Bankenbuch Konzern Sicherungsgeber Sicherungsnehmer in Mio. CHF Kontraktvolumen Kontraktvolumen Credit Default Swaps Credit Linked Notes Total Return Swaps First-to-Default Swaps Andere Kreditderivate Total per Total per

19 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Marktrisiken Die Messung der Marktrisiken der Zürcher Kantonalbank erfolgt im Rahmen eines internen Modellverfahrens auf Basis des Value-at-Risk (VaR) für eine angenommene Haltedauer von 0 Tagen und ein Konfidenzniveau von 99 Prozent. Für das erste Halbjahr 0 stellt sich die Marktrisikosituation im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt dar: Abb. 0: Marktrisiken des Handelsbuchs Konzern Risiken inklusive Volatilitätsrisiken in Mio. CHF Rohstoffe Währungen Zinsen Aktien Diversifikation Modelliertes Gesamtrisiko Gesamtrisiko Risiken gemäss Modellverfahren (Value-at-Risk mit Haltedauer 0 Tage) Per Durchschnitt. Halbjahr Maximum Minimum Per Ohne Gold. Inklusive Gold. Summe aus modelliertem Gesamtrisiko und Risikozuschlag für unvollständig modellierte Handelsprodukte. Das Gesamtrisiko im ersten Halbjahr 0 ist im Vergleich zum. Dezember 0 unverändert geblieben und bewegt sich weiterhin auf tiefem Niveau. Für unvollständig modellierte Handelsprodukte wird ein separater Risikozuschlag berechnet und zum modellierten Gesamtrisiko hinzugerechnet (, Millionen Franken per 0. Juni 0 resp.,7 Millionen Franken per. Dezember 0). Für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen berechnet die Zürcher Kantonalbank zudem wöchentlich einen stressbasierten Value-at-Risk. Hierbei wird das Gesamtrisiko ebenfalls auf Basis des internen Modellverfahrens berechnet. Die Wertänderungen der Risikofaktoren basieren hierbei jedoch auf Daten, die in einem Zeitraum mit für die Zürcher Kantonalbank signifikantem Marktstress beobachtet worden sind: Abb. : Stressbasierte Marktrisiken des Handels- und Bankenbuchs Konzern Stressbasierter VaR in Mio. CHF Modelliertes Gesamtrisiko Gesamtrisiko Stressbasierte Risiken gemäss Modellverfahren (Value-at-Risk mit Haltedauer 0 Tage ) Per Durchschnitt. Halbjahr 0 8 Maximum 6 5 Minimum 0 Per Inklusive Wechselkurs-, Edelmetall- und Rohstoffrisiken des Bankenbuchs. Summe aus modelliertem Gesamtrisiko und Risikozuschlag für unvollständig modellierte Handelsprodukte. VaR-Modell, kalibriert auf beobachtete Wertänderungen aus Marktstress. 9

20 Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Die Güte des von der Zürcher Kantonalbank verwendeten Value-at-Risk-Modells wird im Rahmen des Backtestings überprüft. Hierbei wird ein Value-at-Risk für eine angenommene Haltedauer von einem Tag (Konfidenzniveau 99 Prozent) berechnet und dem am nächsten Handelstag realisierten täglichen Handelserfolg gegenübergestellt. Über die letzten 50 Handelstage ergibt sich folgendes Bild: Abb. : Vergleich Backtesting-Erfolg und Value-at-Risk-Marktrisiken Konzern (in Mio. CHF) Quartal 0. Quartal 0. Quartal 0. Quartal 0 Backtesting-Erfolg -Tages-Value-at-Risk ¹ Der Backtesting-Erfolg entspricht dem Handelserfolg ohne Erfolgsbestandteile der nicht im Value-at-Risk modellierten Produkte. Im ersten Halbjahr 0 waren im Rahmen des Backtestings keine Überschreitungen festzustellen. 0

21 Zürcher Kantonalbank Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften 0 Zinsrisiken Bilanzstruktur Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten laufzeitbezogenen Sensitivitätskennzahlen drücken den Wertverlust oder -zuwachs in Schweizer Franken bei einer Zinssenkung des jeweiligen Laufzeitbands um Basispunkt aus. Per 0. Juni 0 haben sich die Zinssensitivitäten pro Basispunkt in Schweizer Franken und Euro erhöht. Die seit Jahresbeginn 0 im Bankenbuch gemanagten Zinsrisiken in US Dollar sind nahezu vollständig abgesichert und belaufen sich auf insgesamt 000 US Dollar pro Basispunkt. Abb. : Zinssensitivität Schweizer Franken, Euro und US Dollar im Bankenbuch Basispunktsensitivität in 000 CHF bis Monate bis 5 Jahre über 5 Jahre Total Grundgeschäft Absicherung Total per Total per Basispunktsensitivität in 000 EUR bis Monate bis 5 Jahre über 5 Jahre Total Grundgeschäft Absicherung Total per Total per Basispunktsensitivität in 000 USD bis Monate bis 5 Jahre über 5 Jahre Total Grundgeschäft Absicherung Total per Total per..0 Die Basispunktsensitivität wird als Barwertgewinn/-verlust bei einer Senkung des Zinssatzes des betreffenden Laufzeitbands um Basispunkt (bp) gemessen. Basispunkt entspricht 0,0 Prozentpunkten. Zinsrisiken in Euro werden seit dem..0 in der Risikomessung des Treasury berücksichtigt. Zinsrisiken in US Dollar werden seit dem in der Risikomessung des Treasury berücksichtigt. Impressum Herausgeberin Zürcher Kantonalbank Postfach 800 Zürich + (0) Gestaltung gestalten AG 805 Zürich Titelbild Jürg Waldmeier 800 Zürich Copyright 0 by Zürcher Kantonalbank

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