Wie sicher sind unsere Ersparnisse? Wie gut ist der Bankenplatz Schweiz auf einen Fall Zypern" vorbereitet?

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1 Jahresbericht des Verwaltungsratspräsidenten Wie sicher sind unsere Ersparnisse? Wie gut ist der Bankenplatz Schweiz auf einen Fall Zypern" vorbereitet? Max Lüscher-Marty VR-Präsident Raiffeisenbank Calanda

2 Gerüchte über weitere Zwangsabgaben auf Bankkonten in Zypern haben am Freitag zu langen Schlangen vor einigen Banken des Landes geführt... (hier die Bank of Cyprus)

3 4. April 2013: Gerüchte über weitere Zwangsabgaben auf Bankkonten in Zypern haben am Freitag zu langen Schlangen vor einigen Banken des Landes geführt...

4 Welche Spielregeln gelten im Falle eines Konkurses einer Bank in der Schweiz?

5 Regel 1: Kundengelder werden zuerst bedient Im Falle eines Bankkonkurses werden Kundengelder bis zum Maximalbetrag von CHF pro Einleger bevorzugt (privilegiert) behandelt. Dazu kommen maximal weitere CHF 100' pro Einleger für Guthaben auf Freizügigkeits- und 3a-Konti. Privilegierte Kundengelder werden vorab aus den Aktiven der konkursiten Bank und damit vor den Forderungen der übrigen (nicht privilegierten) Gläubiger bedient. Die Verrechnung mit Forderungen der Bank (z.b. Hypothekardarlehen) ist ausgeschlossen.

6 Regel 2: Kundengelder werden rasch ausbezahlt Das Konkursprivileg wird durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler ergänzt. Das Bankengesetz verlangt eine Auszahlung der privilegierten Kundengelder (exkl. Freizügigkeits- und 3a- Gelder) innert 20 Arbeitstagen. Die Banken in der Schweiz sind verplichtet, bis zu einem Maximalbetrag von CHF einzuspringen, wenn die konkursite Bank die Auszahlung innert 20 Tagen nicht aus eigener Kraft schafft.

7 Was heisst das konkret?

8 Was sind Kundengelder (1)? Frau Spahr, ledig, 47 Jahre alt, verfügt über folgende Forderungen und Vermögenswerte bei Bank K: - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' Vorsorgeguthaben 3a CHF 94' Wertschriftendepot CHF 43' Gramm Gold im Banksafe CHF 22' = Vermögenswerte total CHF Die FINMA hat Bank K soeben die Bewilligung entzogen, die Liquidation angeordnet und öffentlich gemacht.

9 Was sind Kundengelder (2)? Frau Spahr, ledig, 47 Jahre alt, verfügt über folgende Forderungen und Vermögenswerte bei Bank K: - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' Vorsorgeguthaben 3a CHF 94' Wertschriftendepot CHF 43' Gramm Gold im Banksafe CHF 22' = Vermögenswerte total CHF Die FINMA hat Bank K soeben die Bewilligung entzogen, die Liquidation angeordnet und öffentlich gemacht.

10 Welche Werte sind allenfalls gefährdet? - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' Vorsorgeguthaben 3a CHF 94' Wertschriftendepot CHF 43' Gramm Gold im Banksafe CHF 22' Diese Werte sind keine Bankeinlagen. Sie fallen nicht in die Konkursmasse. Sie sind auf jeden Fall herausgabepflichtig. Frau Spahr hat nichts zu befürchten.

11 Welche Werte sind allenfalls gefährdet? - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' Vorsorgeguthaben 3a CHF 94' Das Vorsorgeguthaben 3a von CHF ist durch das gesonderte Konkursprivileg bis zum Maximalbetrag von CHF vollständig geschützt. Frau Spahr hat nichts zu befürchten.

12 Welche Werte sind allenfalls gefährdet? - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' = Bankguthaben (ohne 3a) CHF CHF sind geschützt und werden spätestens nach 20 Arbeitstagen ausbezahlt. CHF sind nicht privilegiert und werden gleich behandelt wie die übrigen Kundenforderungen.

13 Fazit - Privatkonto CHF 24' Sparkonto CHF 65' Kassenobligationen CHF 15' Vorsorgeguthaben 3a CHF 94' Wertschriftendepot CHF 43' Gramm Gold im Banksafe CHF 22' = Vermögenswerte total CHF Frau Spahr muss sich allenfalls um einen Betrag von CHF Sorgen machen. Das restliche Vermögen fällt nicht in die Konkursmasse, ist besonders gesichert und wird rasch ausbezahlt.

14 Die Regeln für den Fall eines Bankkonkurses sind kurativ. Was wird/wurde in der Schweiz unternommen, damit ein Bankkonkurs gar nicht eintritt?

15 Strenge(re) Liquiditäts- und Eigenmittelvorschriften Art. 4 BankG 1 Die Banken müssen einzeln und auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel und Liquidität verfügen. 2 Der Bundesrat bestimmt die Elemente der Eigenmittel und der Liquidität. Er legt die Mindestanforderungen nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken fest. Die FINMA ist ermächtigt, Ausführungsvorschriften zu erlassen....

16 Banken als Geldvermittler Kreditnehmer Aktiven Bank/Banken Passiven Sparer Liquide Mittel, leicht verwertbare Aktiven Kundengelder Private Andere Aktiven Kredite Private Firmen Andere Passiven Eigenmittel Firmen Staat Nichtbank/en Postfinance Leasing-/Factoring-/Forfaitierungsfirmen Anlagefons, Versicherungen, Pensionskassen Staat

17 Banken als Geldvermittler Kreditnehmer Aktiven Bank/Banken Passiven Sparer Liquide Mittel... Kundengelder Private Andere Aktiven Kredite Private Firmen Andere Passiven Eigenmittel Firmen Staat Nichtbank/en Postfinance Leasing-/Factoring-/Forfaitierungsfirmen Anlagefons, Versicherungen, Pensionskassen Staat

18 Banken als Geldvermittler Liquiditätsanforderungen erhöhen Aktiven Liquide Mittel, leicht verwertbare Aktiven Andere Aktiven Bank/Banken Kundengelder Passiven Kredite Andere Passiven Eigenmittel Nichtbank/en Postfinance Leasing-/Factoring-/Forfaitierungsfirmen Anlagefons, Versicherungen, Pensionskassen

19 Banken als Geldvermittler Kreditnehmer Aktiven Bank/Banken Passiven Sparer Liquide Mittel... Kundengelder Private Andere Aktiven Kredite Private Firmen Andere Passiven Eigenmittel Firmen Staat Nichtbank/en Postfinance Leasing-/Factoring-/Forfaitierungsfirmen Anlagefons, Versicherungen, Pensionskassen Staat

20 Banken als Geldvermittler Aktiven Bank/Banken Passiven Liquide Mittel, leicht verwertbare Aktiven Kundengelder Andere Aktiven Kredite Andere Passiven Eigenmittel Eigenmittelregeln neu definieren Nichtbank/en Postfinance Leasing-/Factoring-/Forfaitierungsfirmen Anlagefons, Versicherungen, Pensionskassen

21 Prinzip der Eigenmittelfestlegung Aktiven Bank/Banken Passiven Liquide Mittel, leicht verwertbare Aktiven Kundengelder Andere Aktiven Je höher die Kredite Kreditrisiken einer Bank desto mehr Andere Passiven Eigenmittel Eigenmittel muss sie nachweisen

22 Basel II: BankV Basel III: ERV Öffentlich rechtliche Köperschaften (ÖrK)/ Unternehmen mit Rating: ohne Rating: 0%/25% - 150% 100% mit Rating: ohne Rating: 0%/25% - 150% 100% Natürliche Personen und Kleinunternehmen (Retailkunden) 75% ohne Grund-/Faustpfanddeckung bis maximal CHF 1.5 Mio. oder oder 1% aller Retailforderungen 75% ohne Grundpfand auf Wohnobjekten bis maximal CHF 1.5 Mio. oder oder 1% aller Retailforderungen Übrige Retailpositionen 100% 100% Grundpfandkredite Wohnobjekte: 35%/75%/100% bis 66% / 66% bis 80% / über 80% übrige Objekte: 100% Wohnobjekte: 35%/75%/ 100% bis 66% / 66% bis 80% / über 80% übrige Objekte: 100% Lombardkredit Pauschalansatz von 50% Ansatz Retailpositionen Überfällige Forderungen % %

23 Kernkapital Hartes Kernkapital Common Equity Tier 1; CET1 Zusätzliches Kernkapital Additional Tier 1, AT /. = + + = Einbezahltes Gesellschaftskapital: Aktien-/Stamm-/Genossenschafts-/Dotationskapital, Kommanditeinlage 1) Offene Reserven Reserven für allgemeine Bankrisiken (abzüglich latente Steuern) Gewinnvortrag Gewinn laufendes Geschäftsjahr (minus anteilmässige Gewinnausschüttung) Abzüge gemäss ERV 32 Hartes Kernkapital ( Common Equity Tier 1, CET1 ) Fremdkapital mit bedingtem Forderungsverzicht Wandelkapital (Pflichtwandel-Darlehen, Pflichtwandel-Anleihen) Zusätzliches Kernkapital ( Additional Tier 1, AT1 ) Ergänzungskapital Tier 2 Capital; T2 + + = = Nachrangige Anleihen mit Endverfall - Ursprungslaufzeit von mindestens fünf Jahren - Bank ist frühestens fünf Jahre nach Emission zur Rückzahlung befugt - FINMA muss einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen - Zinsanreize für den Fall einer Bonitätsverschlechterung unzulässig - Anrechenbarkeit reduziert sich in den letzten fünf Laufzeitjahren um jährlich 20% Zusätzliche Elemente des Ergänzungskapitals Ergänzungskapital ( Tier 2 Capital, T2 ) Anrechenbares Eigenkapital

24 Eigenmittelanforderungen nach Finanzgruppen FINMA-Rundschreiben Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken Risikopositionen Werte in Mia. CHF Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Bilanzsumme Verwaltete Vermögen 1' Privilegierte Einlagen Erforderliche Eigenmittel Kapitalquote (%) Interventionsstufe (%)

25 Raiffeisen Schweiz lanciert nachrangige Tier-1-Anleihe lassen Sie sich beraten!

26 In der privaten Wohnbaufinanzierung hat die Schweizerische Bankiervereinigung vor kurzem (Oktober 2011, Juni 2012) Richtlinien erlassen. Diese sind von der FINMA zu Mindeststandards erklärt worden. Was hat es damit auf sich?

27 Mindestanforderungen bei Hypothekenfinanzierungen (private Wohnbauhypotheken) 1. Der Belehnungswert darf höchstens dem Marktwert entsprechen. 2. Die Hypothekarschuld ist innert maximal 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswerts der Liegenschaft zu amortisieren. 3. Mindestens 10% der Eigenmittel muss der private Hypothekarkunde aus freiwillig gebildeten Ersparnissen ( Nicht-PK-Guthaben ) aufbringen. 4. Die Tragbarkeit muss langfristig gegeben sein.

28 Belehnungswert = CHF 900' PK-Guthaben maximal: CHF Freie eigene Mittel: CHF Hypothek: CHF Hypothek: CHF

29 Belastungs- und Tragbarkeitsrechnung effektiv/aktuell kalkulatorisch Verzinsung 1. Hypothek %/5.00% von Verzinsung 2. Hypothek %/6.00% von Tilgung 2. Hypothek in 20 Jahren Nebenkosten % von CHF Belastung total Bruttoeinkommen (Belastung in %) 33.33% 33.33%

30 Durch einen antizyklischen Kapitalpuffer soll die Widerstandsfähigkeit der Banken bei übermässig stark wachsenden Krediten zusätzlich gestärkt werden. Der Kapitalpuffer wird ab September 2013 wirksam. Warum das alles?

31 Angebotspreisindex Hypothekarzins Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Immobilienpreisindex Wüest & Partner (Quartalswerte) Hypothekarzins (variabel)

32 1'000' '000 Einfamilienhäuser: 573 m2 Grundstückfläche, 846 m3 Kubatur Preisentwicklung seit 1985 Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty 850' ' ' % Löhne: % 250'

33 1'000'000 Eigentumswohnungen: 105 m2 Nettowohnfläche Preisentwicklung seit 1985 Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty 750' % Löhne: % 733' ' ' '

34 Wüest & Partner: EFH-Preise nominell Angebotspreise Schweiz und ausgewählte Regionen: Schweiz Ostschweiz Innerschweiz Zürich Genfersee Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Immobilienpreisindex

35 Wüest & Partner: StWE-Preise nominell Angebotspreise Schweiz und ausgewählte Regionen: Schweiz Ostschweiz Innerschweiz Zürich Genfersee Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Immobilienpreisindex

36 Fazit FINMA, Nationalbank und Bankiervereinigung leisten gute und professionelle Arbeit. Der Finanzplatz Schweiz kann durchaus als internationales Vorbild gelten aber Die Finanzmarktkrise und mithin die internationale Staatsschuldenkrise sind keineswegs ausgestanden...

37 Staatsschulden (brutto) und Bruttoinlandprodukt Vereinigte Staaten (USA) ' ' ' ' ' Staatsschulden Bruttoinlandprodukt Datenquelle: IMF/IWF Diagramm: Max Lüscher-Marty Mia. USD

38 Landesindex der Konsumentenpreise negative Jahrsteuerung positive Jahresteuerung Teuerungsindex Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Landesindex der Konsumentenpreise Vor einer Filiale Inflationsraten der Laiki Bank sind Nikosia hatten Kunden am Donnerstag kein Garant dafür, 15.26%... die aktuell tiefen oder gar negativen dass das auch so bleiben wird! % 50% 40% 30% 20% 10% 0% Teuerungsraten/Jahr % -10%

39 BIP-real, Geldmenge M3 und Teuerungsindex: Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Geldmenge M3 (in Mia. CHF) BIP-real (in Mia. CHF) BIP-real Geldmenge M3 Teuerungsindex

40 10.00% BIP-real, Geldmenge M3, Teuerung: Datenbasis: Nationalbank (SNB) Diagramm: Max Lüscher-Marty Veränderung (%) 7.50% 5.00% 2.50% 0.00% 3.06% 6.34% 2.89% 0.19% 3.72% 2.37% 1.87% 2.20% 0.76% 2.48% 3.47% 1.04% 0.98% -0.09% 7.62% -2.50% BIP-real Geldmenge M3 Teuerung

41 Jahresbericht des Verwaltungsratspräsidenten Herzlichen Dank fürs Interesse! mehr unter

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