arbeit & lernen detmold Bildung Beratung Seminare

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2 LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN, Arbeit & Lernen Detmold bietet Fortbildungen und Seminare für Interessenvertretungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung an. Für uns heißt ambitionierte Bildungsarbeit weit mehr als nur die Planung und Durchführung einer Vielzahl von Seminaren für uns bedeutet es auch, die Gremien gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten, um ihre Mitbestimmungsrechte im Betrieb zu wahren. Wir machen euch fit damit ihr euch für die Belange eurer Belegschaft einsetzen könnt. PRAXISNÄHE UND AKTUALITÄT SIND UNSER ANSPRUCH! Unsere Seminare orientieren sich stets an betrieblichen Themen, und wir reagieren umgehend auf gesetzliche Neuerungen und Änderungen. Das Seminarangebot von Arbeit & Lernen Detmold deckt alle wichtigen Themenfelder ab. Wir schulen Grundlagen genauso wie Aufbauseminare- von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Betriebswirtschaft, Schwerbehindertenrecht, Tarifrecht bis hin zu Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Seminare zur sozialen und methodischen Kompetenz runden unser Angebot ab. Unser gesamtes Bildungsangebot findet ihr im Internet SEMINARÜBERSICHT Betriebsrat 1-3 Seite 3 5 Betriebsverfassungsgesetzt Auffrischung Seite 6 Arbeitsrecht 1-4 Seite 7 10 Protokolle- und Schriftführung Seite Beschlussverfahren und Einigungsstelle Seite 13 Schulungsansprüche und die Kosten der Betriebsratsarbeit Seite Behinderung der Betriebsratsarbeit Seite 16 Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb Seite 17 Das Urlaubsrecht konsequent umsetzen Seite 18 Arbeitsschutz Seite Bilanz lesen und verstehen Seite Der Wirtschaftsausschuss Seite Februar Nr: Gru Paderborn Best Western Premier Arosa Hotel 30. Mai 03. Juni Nr: Gru Kiel Maritim Hotel Bellevue September Nr: Gru Bamberg Welcome Kongress Hotel Roland Becker Sebastian Peters BETRIEBSRAT 1 Aller Anfang ist... gar nicht so schwer! Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also die Belegschaft. Er hat darüber zu wachen, dass die Gesetze und Vorschriften im Betrieb eingehalten werden. Wenn ihr in den Betriebsrat gewählt worden seid, werdet ihr zwangsläufig mit neuen Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert. Ihr werdet erfahren, dass die Betriebsratsarbeit solide Grundlagen und gute Kenntnisse über seine rechtlichen Möglichkeiten erfordern, denn ein Betriebsratsmitglied kann ohne Kenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz und des Arbeitsrechts seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Praxis nicht durchsetzen. In dem Seminar Aller Anfang ist gar nicht so schwer! werden die Rechte und Pflichten sowie die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats anhand von praxisorientierten Beispielen vorgestellt und erarbeitet. Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln des BR Die Rechtsstellung des Betriebsratsvorsitzenden Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Freistellung von der Arbeit, Entgelt-und Tätigkeitsschutz Kündigungsschutz und Geheimhaltungspflichten Handeln im Rahmen von BR-Beschlüssen Die ordnungsmäßige Ladung der BR-Mitglieder Wann liegt eine Verhinderung vor? Ladung von Ersatzmitgliedern Richtige Beschlussverfassung, Sitzungsprotokoll Ausstattung und Kosten des Betriebsrats Das Betriebsratsbüro Schulungsanspruch des BR Stellung der Gewerkschaften im Betrieb Die Aufgaben des Betriebsrats - u. a.: Die umfassende und rechtzeitige Informationspflicht des Arbeitgebers Überblick über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte Die Reichweite der Mitbestimmung Beispiele aus der betrieblichen Praxis Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten Als Team erfolgreich Seite 24 Argumente zum Seminarbesuch Seite 25 Der Weg zum Seminar Schritt für Schritt Seite , 2 3

3 BETRIEBSRAT 2 Von der Einstellung bis zur Kündigung BETRIEBSRAT 3 Mitbestimmung Betriebsvereinbarungen März Nr: Gru Bochum Mercure Hotel Bochum City Juni Nr: Gru Erfurt Mercure Erfurt Altstadt Oktober Nr: Gru Bamberg Welcome Kongress Hotel Roland Becker Ralf Gretenkort Walter Venghaus Thomas Schlingmann Ulrich Krätzig Als Betriebsrat ist man gelegentlich mit der Situation konfrontiert, im Betrieb Personen zu begegnen, die man vorher nie gesehen hat. Dies kann nun an der Betriebsgröße liegen oder aber damit zu tun haben, dass mal wieder Not am Mann war und keine Zeit blieb, den Betriebsrat ordnungsgemäß einzubeziehen. Die personellen Maßnahmen sind ein Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit. Vom Bereich der Personalplanung über die Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, bei der betrieblichen Bildung, bei Leiharbeit und Befristung bis hin zur Kündigung bietet sich dem Betriebsrat ein weites Feld der Mitbestimmung. In diesem Seminar werden die grundlegenden betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnisse im Zusammenhang mit der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vermittelt. Die TeilnehmerInnen lernen, ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten gezielt einzusetzen. Es wird praxisnah behandelt, welche Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten bestehen. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses Das Personalauswahlverfahren Personalfragebogen und die Mitbestimmung des Betriebsrats Die betriebliche Personalplanung Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats vor der Besetzung freier Stellen Das qualifizierte Mitbestimmungsrecht zur Beschäftigungssicherung Die innerbetriebliche Stellenausschreibung und der innerbetriebliche Arbeitsmarkt Der Betriebsrat und der demografische Wandel im Betrieb Übersicht zu Befristung und Leiharbeit Die Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Der Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers Der Begriff der Versetzung im Sinne des BetrVG Die Mitbestimmung des Betriebsrats Betriebsrat und Kündigung Der Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers Die Kündigungsarten Die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats April Nr: Gru Berlin Titanic Business Hotel 29. August 02. September Nr: Gru Bad Neuenahr Steigenberger Hotel Dezember Nr: Gru Dresden Pullman Dresden Newa Roland Becker Ulrich Krätzig Walter Venghaus Im zivilen Leben schließen zwei, die sich einig geworden sind, einen Vertrag miteinander. Für die Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hält das Betriebsverfassungsgesetz etwas Ähnliches bereit: Die Betriebsvereinbarung! Welche rechtlichen Voraussetzungen aber sind zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Welche Inhalte können geregelt oder gar erzwungen werden? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag und welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Die TeilnehmerInnen erhalten praxisnahe Beispiele zur Umsetzung und Gestaltung der Betriebsvereinbarungen. Sie sind in der Lage, ihre Mitbestimmungsrechte zu nutzen, um Arbeitsbedingungen im Betrieb mitzugestalten. Wer darf Betriebsvereinbarungen abschließen? Betriebsrat und Ausschüsse, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat Verhältnis Betriebsvereinbarung - Arbeitsvertrag - Tarifvertrag, Tarifautonomie Form und Abschluss, Schriftformerfordernis Wirkung und Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung Die Regelungsabrede Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Die Mitbestimmung als Initiativrecht, agieren statt Reagieren Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle Inhalt einer Betriebsvereinbarung - einzelne Bausteine Grundlagen zur Verhandlung von Betriebsvereinbarungen Streit über Inhalt, Anwendung und Geltung einer Betriebsvereinbarung Beendigung und Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung Aktuelle Rechtsprechung 845, 4 5

4 BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ AUFFRISCHUNG EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 1 Auffrischung & Aktuelles für Betriebsratsmitglieder Anbahnung, Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhätnisses 29.Februar 04. März Nr: Gru Hamburg Mercure Hamburg Mitte November Nr: Gru Willingen Best Western Plus Hotel Roland Becker Thomas Schlingmann 845, Vorhandenes Wissen auffrischen, Neues dazulernen und Informationsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Seminar: Auch erfahrene Betriebsräte müssen ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen erneuern. bietet darum die Gelegenheit, Wissen zum Betriebsverfassungsrecht aufzufrischen und eure Kompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Aktuelle theoretische Grundlagen mit Praxis-Erfahrung verbinden die neue Amtszeit bietet neue Herausforderungen, Aufgaben und Chancen. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des BAG wird den Teilnehmenden Neues zur Mitbestimmung in personellen, sozialen, und wirtschaftlichen Angelegenheiten vermittelt. Durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis werden die Gestaltungsmöglichkeiten für eure weitere Betriebsratsarbeit ergänzt und abgerundet. Zu Beginn ein Rückblick und ein Überblick Die wichtigsten Aufgaben, Informationsund Beteiligungsrechte Die Generalklausel des BetrVG Das BetrVG als Werkzeugkasten zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten Wirksamkeitsvoraussetzung und Einigungsstelle Das Herzstück der Mitbestimmung Die neue Bedeutung der Betriebsvereinbarung Personelles Personalplanung, Auswahlverfahren, Einstellung, Versetzung, Kündigung Informationsrechte und Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Betriebsänderung Interessenausgleich Sozialplan Offene Fragen und aktuelle Rechtsprechung Februar Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City Juni Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City Roland Becker Ralf Gretenkort Thomas Bödecker 845, Grundlagen im Bereich des Arbeitsrechts sind für Betriebsräte unverzichtbar. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. So ist die Ausübung der Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht möglich. Im Seminar wird den TeilnehmerInnen das grundlegende arbeitsrechtliche Wissen vermittelt, das zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte und zur kompetenten Beratung der Kolleginnen und Kollegen erforderlich ist. Dabei wird der Bezug zur Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung hergestellt und das Arbeitsrecht als wichtige Grundlage zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt. PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Arbeitsgerichts Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts Die Systematik Vom EuGH bis zum Weisungsrecht des Arbeitgebers Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen Einstellungsfragebogen und zulässige Fragen im Einstellungsgespräch Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz; das AGG Die Pflichten der Arbeitnehmer Art der Arbeitsleistung, Ort der Arbeitsleistung, Umfang der Arbeitsleistung, zeitliche Lage der Arbeitsleistung, Begriff der Versetzung, Befreiung von der Arbeitspflicht, die Haftung des Arbeitnehmers Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - Besprechung und Erläuterung der Verfahren 6 7

5 EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 2 EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 3 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses April Nr: Gru Hannover Mercure Hannover Mitte September Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City Verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze bekannt sind. Nur dann können die Interessen der Arbeitnehmer sachgerecht wahrgenommen werden. Die vorliegende Schulung vermittelt Kenntnisse in den Bereichen des Individualarbeitsrechts, die in der Praxis eine hohe Relevanz aufweisen und nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen. Ziel der Schulung ist, dass die teilnehmenden Betriebräte die wichtigsten Fragestellungen sicher beantworten können und in der täglichen Praxis zielgerichtet anwenden Juni Nr: Gru Erfurt Mercure Erfurt Altstadt November Nr: Gru Erfurt Mercure Erfurt Altstadt Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer wieder ein Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit. In diesem Seminar werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dargestellt. Die TeilnehmerInnen werden in die Lage versetzt, eine verantwortungsvolle und rechtlich abgesicherte Betriebsratsarbeit im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Ein besonderes Highlight dieses Seminars ist die Anwesenheit bei Verhandlungen des Bundesarbeitsgerichts. Hierzu wird der Referent die Fälle zuvor mit den TeilnehmerInnen besprechen, so dass ein optimaler Einstieg in die Verhandlungen gewährleistet ist. Abschließend erfolgt die Nachbesprechung der Fälle. PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Landesarbeitsgerichts PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Bundesarbeitsgerichts Ralf Gretenkort Thomas Bödecker Der Begriff der Arbeitszeit Grundnormen des Arbeitszeitgesetzes Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- und Schichtarbeit Abweichungen von den Grundnormen Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall Anzeige- und Nachweispflicht Dauer und Höhe des fortzuzahlenden Entgelts Kündigung aus Anlass der Erkrankung Urlaub Gesetzlicher, tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Urlaub Urlaubsansprüche bei Reduzierung der Arbeitszeit, Krankheit und Tod Grundlagen des Haftungsrechts Wie haften Arbeitnehmer für Schäden, die sie aus Anlass einer betrieblichen Tätigkeit verursachen? Wie haften Arbeitgeber für gesundheitliche Schäden der Arbeitnehmer? Wie haften Arbeitnehmer untereinander? Aktuelle Rechtsprechung Roland Becker Ulrich Krätzig Thomas Bödecker Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung, betriebsbedingte Kündigung (die»freie«unternehmerentscheidung, Sozialauswahl) Krankheitsbedingte Kündigung Kündigungsschutzverfahren Die ordentliche Kündigung Inhalt, Form und Zugang der Kündigungserklärung Gesetzliche, tarifliche und vertragliche Kündigungsfristen Die außerordentliche (fristlose) Kündigung Der wichtige Grund Der Aufhebungsvertrag Abschluss und Inhalt des Aufhebungsvertrages, Hinweispflichten des Arbeitgebers Beteiligung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch und seine Rechtswirkungen Besuch des Bundesarbeitsgerichts inhaltliche Begleitung und Erörterung der Verfahren 8 9

6 EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 4 Auffrischung und Vertiefung NEU PROTOKOLLE- UND SCHRIFTFÜHRUNG DES BETRIEBSRATS TEIL Februar Nr: Gru Paderborn Best Western Premier Arosa Hotel Ulrich Krätzig Thomas Bödecker Obwohl die Betriebsräte in den Grundlagenseminaren umfangreiches Wissen erworben haben, ist es dennoch von erheblicher Bedeutung, in den täglichen Fragestellungen sattelfest zu sein. Dies gelingt nicht ohne besonderes Detailwissen. In dieser Schulungsveranstaltung sollen die vorhandenen Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts aufgefrischt und besonders wichtige Einzelheiten vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung vertieft werden. Die Neukonzeption des Urlaubsrechts Fragen von Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung Einmalzahlungen und Freiwilligkeit des Arbeitgebers Die neuen Urteile zur Arbeitnehmerüberlassung Ab wann ist das Tätigwerden für den Arbeitgeber Arbeitszeit und zu vergüten? Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes? Aktuelle Rechtsprechung Januar Nr: Gru Berlin Novotel Berlin Mitte Mai Nr: Gru Willingen Best Western Plus Hotel Roland Becker Auch wenn sich die Willensbildung des Betriebsrates innerhalb der Sitzung vollzieht, ist für die wirksame Umsetzung der Beschlüsse die schriftliche Ausfertigung notwendig. Die richtige Protokollierung von Sitzungen oder Verhandlungen ist von großer Bedeutung für die Betriebsratsarbeit. So kann z. B. nur bei Vorlage einer gültigen und ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen vor Gericht problemlos nachgewiesen werden. Aber auch im Vorfeld solcher Beschlussfassungen ist häufig ein formaler Schriftverkehr erforderlich. Der Verstoß gegen zwingende Vorschriften kann zur Nichtigkeit eines Beschlusses führen. In diesem Seminar werden die Aufgaben und die zur Ausübung der Schriftführung erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt. Die TeilnehmerInnen erlernen die Grundlagen einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung, das Verfassen von Sitzungsniederschriften sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an den sonstigen Schriftverkehr. Betriebsratssitzung Erstellen der Tagesordnung Voraussetzung der Ergänzung von Tagesordnungspunkten Fristgemäße Ladung Ladung von Ersatzmitgliedern Die ordnungsgemäße Beschlussfassung Das Protokoll Gesetzliche Mindestvoraussetzung Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Ergebnisprotokoll Regelung bei Einsichtnahme Abschriften und Fristen Aufbewahrung der Niederschrift Anspruch auf Änderung des Protokolls Anspruch auf Aufnahme einer Erklärung ins Protokoll Die schriftliche Stellungnahme Personelle Einzelmaßnahmen Soziale Angelegenheiten Kündigung 695, 10 11

7 September Nr: Gru Bielefeld Bielefelder Hof PROTOKOLLE- UND SCHRIFTFÜHRUNG DES BETRIEBSRATS TEIL 2 Eine der regelmäßigen Aufgaben von Betriebsräten ist das Schreiben. Ob Einladungen, Beschlüsse, Protokolle, Informationen für die Belegschaft oder Briefe an die Geschäftsleitung April Nr: Gru Münster H4 Hotel Münster City Centre BESCHLUSSVERFAHREN UND EINIGUNGSSTELLE Die Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats NEU Esther Lehmann Paul Hartjens In diesem Aufbauseminar erfahren die TeilnehmerInnen, wie der Betriebsrat die vielen unterschiedlichen Aufgaben schriftlich bewältigt. Dabei kommt es nicht nur auf die Formalien, sondern auch auf die verständliche und strukturierte Formulierung im Schriftverkehr an. Das gilt insbesondere für alle Formen der schriftlichen Information für die Belegschaft, von der über Aushänge am schwarzen Brett bis zum Infoblatt, das verteilt wird. Darüber hinaus wird vermittelt, wie Dokumente effektiv mit dem PC erstellt und verwaltet werden. Die Teilnehmer sollten für den Praxisteil ihren eigenen Laptop mitbringen! (Windows Betriebssystem kein Mac) Informationen des Betriebsrats Rechtsprechung zur technischen Ausstattung des Betriebsratsbüros Geheimhaltungspflichten Briefe und s empfängerorientiert formulieren Aushänge und Informationsschreiben für die Belegschaft Protokollführung und Schriftverkehr für Fortgeschrittene Protokollführung per EDV Text erfassen und korrigieren Dokumentvorlagen für Protokolle und andere Schriftstücke Thomas Schlingmann Jeder Betriebsrat ist sicher gut beraten, im Konfliktfall zunächst alle innerbetrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine interessengerechte Verständigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Doch dies gelingt nicht immer. Inhaltliche und manchmal auch persönliche Differenzen können für das Scheitern ursächlich sein. Dann stellt sich für den Betriebsrat die Frage, wie er weiter vorgehen soll, um sein Ziel zu erreichen. Führt der Weg in die Einigungsstelle oder vor das Arbeitsgericht? Das Seminar soll den TeilnehmerInnen die Unterschiede dieser beiden Konfliktlösungsmöglichkeiten verdeutlichen. Es wird anhand praktischer Beispiele vermittelt, wie der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte effektiv durchsetzen kann. Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht oder Einigungsstelle? Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Die korrekte Einleitung des Verfahrens Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens Die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses nach erfolgreichem Verfahren Die einstweilige Verfügung Praxisbeispiele (ungenehmigte Mehrarbeit, Versetzung ohne Beteiligung des BR) Das Einigungsstellenverfahren Wann kann die Einigungsstelle angerufen werden? Wie wird die Einigungsstelle gebildet? Wie läuft das Verfahren in der Einigungsstelle? Wie entscheidet die Einigungsstelle? Wie kann die Entscheidung der Einigungsstelle umgesetzt werden? Typische Regelungsgegenstände in der Einigungsstelle (Ordnung des Betriebes, Arbeitszeit, Urlaubsgrundsätze) 695, 495, 12 13

8 Januar Nr: Gru Bochum Mercure Hotel Bochum City Walter Venghaus 695, SCHULUNGSANSPRÜCHE FÜR DEN BETRIEBSRAT UND DIE KOSTEN DER BETRIEBSRATSARBEIT Gesetzliche Grundlagen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats NEU Mit der Wahl zum Betriebsrat habt ihr ein anspruchsvolles und vielseitiges Amt übernommen. Um diese Arbeit kompetent bewältigen zu können, benötigt ihr entsprechende Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht. Schulungsansprüche: Arbeitgeber versuchen oftmals, Seminarteilnahmen zu verhindern. Im Seminar wird besprochen, wie man sich hierauf vorbereitet und Gegenstrategien entwickelt. Damit das Betriebsratsmitglied dieser Schulungspflicht in der betrieblichen Praxis auch nachkommen kann, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ausdrücklich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Fortbildung eingeräumt. Schulungsanspruch und Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen u. a. Darf auch ein Ersatzmitglied mit? Wie viele Mitglieder des BR dürfen gleichzeitig fahren? Wie viele Seminare darf ich pro Jahr besuchen? Gesetzliche Grundlage nach 37 Abs. 6 BetrVG Der Begriff der Erforderlichkeit Beurteilungsspielraum des Betriebsrats und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Die ordnungsgemäße Beschlussfassung und Entsendung Unterrichtung und Einspruchsrecht des Arbeitgebers Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für Schulungen und etwaige Zusatzkosten u. a. Das Seminar ist dem AG zu weit/zu teuer Wiederholungs-/Auffrischungsseminare Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Freistellungs- und Vergütungsanspruch Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Ablehnung des Arbeitgebers SCHULUNGSANSPRÜCHE FÜR DEN BETRIEBSRAT UND DIE KOSTEN DER BETRIEBSRATSARBEIT Gesetzliche Grundlagen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats NEU Kosten der Betriebsratsarbeit: Die Arbeit der Betriebsräte ist mit vielfältigen Aufwendungen und entsprechenden Kosten verbunden. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sind oft programmiert, wenn es z. B. um den Kauf von Literatur, um die Anschaffung einer zeitgemäßen Büroausstattung, den Besuch von Schulungen oder die Bestellung eines Sachverständigen geht. In diesem Seminar wird aufgezeigt, welche Kostenansprüche der BR gegenüber dem Arbeitgeber wie und warum durchsetzen kann. Weiter wird hierzu die aktuelle Rechtsprechung umfassend vorgestellt und diskutiert. Kosten und Sachaufwand der laufenden BR-Arbeit Kosten der einzelnen BR-Mitglieder, Reisekosten, Schulungen Kosten für Anwälte, Sachverständige, Einigungsstelle Haftung bei unberechtigter Kostenverursachung seitens des BR Vorstellung der gesetzlichen Grundlagen; Rechte und Pflichten Streitigkeiten und Behinderungen der Betriebsratsarbeit Geeignete Vorgehensweisen Aktuelle Rechtsprechung 14 15

9 Mai Nr: Gru Kassel pentahotel Thomas Schlingmann DIE BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSARBEIT Mit der Unterstellung, dass Betriebsratsarbeit hauptsächlich aus Kaffeetrinken im Büro bestünde, fängt es oft an. Die Steigerungsmöglichkeiten sind vielfältig und z. T. brachial: Da werden bestehende gesetzliche Ansprüche konsequent verweigert, Gerüchte in der Belegschaft verbreitet, alle Arbeiten oder Abrechnungen von bestimmten Personen besonders genau überwacht, Abmahnungen verteilt und womöglich sogar ungerechtfertigt gekündigt. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit kommt in den unterschiedlichsten Varianten vor. Generell gilt, dass sie zunimmt, je weniger man sich dagegen wehrt. In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, entsprechende Arbeitgeberstrategien aufzudecken und zu verhindern. Dabei geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits, aber gerade auch um die Entwicklung von praktikablen Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leere Worthülse oder Grundlage für die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber? Die Stellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder; Rechte und Pflichten, Befreiung von der beruflichen Tätigkeit und Freistellung Wie weit geht die Schweigepflicht von Betriebsratsmitgliedern? Was tun bei Abmahnungen von Betriebsratsmitgliedern? Was tun bei Gehaltskürzungen wegen Erledigung von Betriebsratsarbeit bzw. Seminarbesuch? Wann sind fristlose Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern zulässig? Wann ist die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds möglich und welche Folgen hat sie? Strafanzeigen gegen Betriebsratsmitglieder Schadensersatzansprüche gegen Betriebsratsmitglieder Unterlassungsverfügungen gegen Betriebsratsmitglieder Wann macht der Arbeitgeber sich strafbar? Wann empfiehlt es sich ihn anzuzeigen? Mai Nr: Gru Kassel pentahotel REFERENTIN: Heike Schneppendahl BETRIEBSRATSARBEIT IM TENDENZBETRIEB NEU In Tendenzbetrieben ist die Mitbestimmung des Betriebsrats an einigen zentralen Punkten eingeschränkt: Kein Wirtschaftsausschuss, weniger durchsetzbare Rechte bei Betriebsänderungen und eingeschränkte Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen. Doch oft bauschen Arbeitgeber diese Einschränkungen auch auf, um den Betriebsrat an einer wirksamen Durchsetzung der Interessen zu hindern. Daher wird in diesem Seminar als erstes die Frage geklärt, was überhaupt einen Tendenzbetrieb ausmacht. Insbesondere bei sozialen Einrichtungen, aber auch bei Verlagen oder Stiftungen ist dies oft umstritten. Schließlich geht es auch in diesen Unternehmen in erster Linie darum, Geld zu verdienen nicht nur um die karitativen, pädagogischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder politischen Ziele. Was ist ein Tendenzbetrieb? Sogenannte Mischunternehmen Wer ist Tendenzträger und wer nicht? Auch ohne Wirtschaftsausschuss Informationen in wirtschaftlichen Angelegenheiten einholen Eingeschränkte Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplan im Tendenzbetrieb Eingeschränkte Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen im Tendenzbetrieb Besondere Loyalitätspflichten der Beschäftigten Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers Besonderheiten im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Besonderheiten beim Kündigungsschutz 495, 495, 16 17

10 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ September Nr: Gru Bad Neuenahr Steigenberger Hotel DAS URLAUBSRECHT KONSEQUENT UMSETZEN Mitbestimmung Grundsätze Planung Konflikte und Organisationsprobleme bei der Umsetzung des Urlaubsrechts sind ein schwieriges Dauerthema für viele Betriebsräte. In keinem anderen arbeitsrechtlichen Gebiet hat sich in den letzten Jahren so viel geändert wie beim Urlaubsrecht. Oftmals wird Urlaub nur kurzfristig gewährt, manchmal sollen Kolleginnen und Kollegen gar aus den Ferien zurück an den Arbeitsplatz kommen. Oder es werden Betriebsferien, Urlaubssperren oder Zwangsurlaub bestimmt, ohne die Mitbestimmung der Betriebsräte zu beachten. bringt darum Klarheit in die Fragen des Urlaubsrechts. Es wird vermittelt, welche Rechte die einzelnen ArbeitnehmerInnen haben und welche Beteiligungsmöglichkeiten die betriebliche Interessenvertretung hat März Nr: AGS Bremen elements pure Hotel ARBEITSSCHUTZ 1 Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Belastungen durch Hitze, Staub, Lärm, Stress, Zeit- und Termindruck sowie eine ständige Leistungsverdichtung gefährden und schädigen die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. In der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt ein wichtiges Aufgabenfeld für betriebliche Interessensvertretungen. In diesem Seminar werden die grundlegenden Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats vermittelt. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen werden Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz mit der dazugehörigen Rechtsprechung aufgezeigt. Ausführlich behandelt werden die Auswirkungen der sich laufend ändernden Rechtsprechung zum Urlaub von Langzeitkranken. Mit Betriebsbesichtigung REFERENTIN: Heike Schneppendahl Das Wichtigste zum Verfahren der Urlaubsbeantragung und -genehmigung Betriebsferien, Urlaubssperren, Rück- bzw. Widerrufe Wann darf Urlaub abgelehnt werden? Und was passiert dann? Wer ist vorrangig zu behandeln? Welche sozialen Gesichtspunkte gibt es? Wie viel Urlaub muss ich eigentlich verplanen? Wie lange vorher muss ich meinen Urlaub beantragen? Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs ins nächste Jahr, insbesondere: Neue Rechtsprechung zum Bestehenbleiben des Urlaubsanspruchs bei Langzeitkranken Auswirkungen des EUGH-Urteils zur Diskriminierung durch altersabgestufte Urlaubstage Urlaubsabgeltungsmöglichkeiten Urlaub und Krankheit Einflussmöglichkeiten von Betriebsräten Bausteine für Betriebsvereinbarungen Godehard Baule Arbeitsbelastungen und Belastungswandel Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte des BR Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzsausschusses Aufgabe und Rolle der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften Die Zusammenarbeit von BR mit der Unternehmensleitung, mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Es ist eine Betriebsbesichtigung geplant, um mit den betrieblichen Akteuren über die Umsetzung vor Ort zu diskutieren. 695, 18 19

11 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ BETRIEBSWIRTSCHAFT September Nr: AGS Bremen elements pure Hotel ARBEITSSCHUTZ 2 Arbeits- und Gesundheitsschutz ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess Mit dem Arbeitsschutzgesetz und entsprechenden Paragraphen in den Arbeitsschutzverordnungen wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zielsetzung im Sinne des Arb- SchG ist die Verringerung von Belastungen, die präventive Gestaltung von Arbeitsbedingungen und die Initiierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. In diesem Seminar werden Umsetzungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen zur Realisierung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vermittelt. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen wird vorgestellt, wie Betriebsräte daran beteiligt sind, krankmachende Arbeitsbelastungen zu erheben, welche Instrumente zur Bewertung von Arbeitsbedingungen/-situationen hierbei eingesetzt werden und welche Gestaltungsmaßnahmen zur Belastungsverringerung daraus abgeleitet werden können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, wie Betriebsräte diesen Prozess durch Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte mitgestalten und wie die Beschäftigten aktiv beteiligt werden können Februar Nr: BW Berlin Victor s Residenz-Hotel Mai Nr: BW Erfurt Victor s Residenz-Hotel BILANZ LESEN UND VERSTEHEN 1 Grundlagen für Betriebsräte NEU Für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss und in den Interessenvertretungsorganen ist die Kenntnis des Aufbaus eines Jahresabschlusses, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Zusammensetzung der Anhänge Grundvoraussetzung, um mit dem Unternehmer die wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen zu können. Das Seminar Bilanz lesen und verstehen 1 vermittelt die Grundkenntnisse zum Lesen und Interpretieren der Bilanz, der GuV und der Anhänge im Jahresabschluss. Jahresabschluss rechtliche Grundlagen und Bestandteile Bilanz, Aufbau und Grundverständnis GuV, Aufbau und Grundverständnis Anhang und Lagebericht, Aufbau und Grundverständnis Fragestellungen für die Arbeit in den Gremien WA und BR Godehard Baule Thomas Bödecker Aufgabe und Zweck der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche und inhaltliche Grundlagen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die wichtigsten ausfüllungsbedürftigen Bestimmungen nach dem ArbSchG und den Arbeitsschutzverordnungen Die Unterweisung als Baustein im Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung und die Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung Die Aufgaben von Betriebsräten beim betrieblichen Arbeitsschutz Mitbestimmungsrechte und die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie ihre konkrete Anwendung anhand von betrieblichen Beispielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Peter Cremer 20 21

12 BETRIEBSWIRTSCHAFT BETRIEBSWIRTSCHAFT September Nr: BW Cuxhaven-Duhnen Strandhotel Peter Cremer BILANZ LESEN UND VERSTEHEN 2 Grundlagen für Betriebsräte NEU Für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss und in den Interessenvertretungsorganen ist die Kenntnis des Aufbaus eines Jahresabschlusses, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Zusammensetzung der Anhänge Grundvoraussetzung, um mit dem Unternehmer die wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten zu können und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen zu können. Das Seminar Bilanz lesen und verstehen 2 vermittelt die Grundkenntnisse der Interpretation von Jahresabschlüssen mit Hilfe von betriebswirtschaftlichen, personalwirtschaftlichen und betriebsrätlichen Kennzahlen. Die Anwendung der Kennzahlen wird an praktischen Beispielen durchgeführt und Handlungsperspektiven für die Arbeit in den Gremien werden gemeinsam erarbeitet. Jahresabschluss Bilanzanalyse Betriebswirtschaftliche Kennzahlen Übungen Handlungsperspektiven für die Interessenvertretungen 27. Juni 01. Juli Nr: BW Hamburg Mercure Hamburg Mitte Peter Cremer DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS IN BETRIEBSVERFASSUNG Grundlagen Jahresabschluss Bilanzierungsspielräume Mit diesem Seminar wenden wir uns an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bzw. des Betriebsrates. In den fünf Tagen werden Grundkenntnisse vermittelt und an praktischen Fallbeispielen deren Anwendung erarbeitet! Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses: Rahmenbedingungen der Mitbestimmung (BetrVG) Voraussetzung zur Errichtung des WA Zusammensetzung des WA Organisation des WA Aufgaben, Rechte und Pflichten des WA Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagen Haushaltsgrundlagen und Wirtschaftspläne Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Einzelabschluss / Konzernabschluss Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzanalyse (Kennzahlen) Bildung, die sich lohnt! 22 Geschenk-Beispiele Zum Besuch eines 4.Seminars erhaltet ihr ein kleines DANKESCHÖN!

13 ALS TEAM ERFOLGREICH ARGUMENTE ZUM SEMINARBESUCH Team-Training Bildungsplan Führungskompetenz Die Arbeit im Betriebsrat kann nur erfolgreich bewältigt werden, wenn Fachwissen und soziale Kompetenzen kontinuierlich vertieft und weiterentwickelt werden. Die Mitbestimmungsrechte für die Interessenvertretungen werden in den entsprechenden Gesetzen geregelt und bilden lediglich den juristischen Rahmen für ihre Arbeit. Erfolgreiche Mitbestimmung braucht aber weit mehr als nur Kenntnisse der jeweiligen Rechtsgrundlage. Betriebsräte müssen kompetent entscheiden und effizient zusammenarbeiten. Sie müssen die Beschäftigten im Unternehmen professionell beraten und müssen Lösungen präsentieren. Hierbei helfen neben dem fachlichen Wissen soziale Kompetenzen in Führung, Kommunikation und Konfliktmanagement. Um als Team dieses gemeinsam zu erreichen, um erfolgreich zu sein, können wir die Module auch im Rahmen einer Klausurtagung oder als ImHaus-Schulung organisieren. DAS SEMINAR IST ZU TEUER ES GIBT GÜNSTIGERE SEMINARANGEBOTE Allein der Betriebsrat entscheidet, welche Seminare die einzelnen Betriebsratsmitglieder bei welchem Anbieter besuchen. Der Betriebsrat hat zwar die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu berücksichtigen, das entscheidende Kriterium ist aber, ob das Seminar für die Bewältigung der Aufgaben im Betriebsrat erforderlich ist oder nicht. Der Betriebsrat hat Anspruch auf neutrale Informationen und muss keineswegs preisgünstigere oder kostenlose Seminare z. B. vom Arbeitgeberverband besuchen. Die Kosten allein sind kein Grund für den Arbeitgeber, eine erforderliche Schulung abzulehnen. ES SOLL NUR EIN BETRIEBSRATSMITGLIED ZUM SEMINAR FAHREN Jedes Betriebsratsmitglied hat einen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch und muss sich nicht auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere BR-Mitglieder verweisen lassen. DAS TEAM DIE PLANUNG DIE FÜHRUNG Kommunikation Was ist Kommunikation? Kommunikation als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit Wie kommunizieren wir mit- und untereinander? Lebendiges Team Kritikfähigkeit, Selbstreflexion und Feedback = Schärfung sozialer Kompetenzen Teamtraining Stärken und Schwächen im Team analysieren Konflikte erkennen und Lösungsstrategien entwickeln Rolle und Verantwortung im Team klären Jahresklausur Bewertung im Rückblick Standortbestimmung Nah- und Fernziele (neu) formulieren Kompetenzen schärfen Kompetenzen klären und ausbauen Individuellen Bildungsplan ausarbeiten Vorsitz Rolle und Verantwortung Delegieren und motivieren Kritikfähigkeit, Selbstreflexion und Feedback = Schärfung sozialer Kompetenzen Kenntnisse für die BR-Arbeit können nicht durch Selbststudium erworben werden - sie müssen qualifiziert vermittelt werden. Es kann auch durchaus sinnvoll sein, dass zwei oder mehrere Betriebsratsmitglieder gemeinsam zu einem Seminar fahren. Gründe hierfür können u. a. sein: Sich gemeinsam in komplizierte betriebliche Sachverhalte einzuarbeiten Vertretung während der Urlaubszeit Wechselschicht der BR Mitglieder Unser Mehrbucher-Rabatt JEDES BETRIEBSRATSMITGLIED KANN IN EINER AMTSZEIT NUR DREI SEMINARE BESUCHEN Es gibt gemäß 37 Abs. 6 BetrVG keine vorgeschriebene Anzahl von erforderlichen Seminaren, die jedes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit besuchen darf. Dieses wird häufig verwechselt mit 37 Abs. 7, der den individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung regelt. ERSATZMITGLIEDER BENÖTIGEN KEINE SEMINARE Wenn Ersatzmitglieder nur gelegentlich an einzelnen Sitzungen teilnehmen, weil ordentliche Mitglieder verhindert sind, greift 37 Abs. 6 BetrVG nicht. Tritt der Vertretungsfall regelmäßig oder häufig ein, was insbesondere bei größeren Betriebsräten für den ersten und den zweiten Nachrücker der Fall sein dürfte, bejaht das BAG im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Betriebsratsgremiums in solchen Fällen prinzipiell einen Anspruch nach 37 Abs. 6 BetrVG. DER ARBEITGEBER MUSS DEN SEMINARBESUCH GENEHMIGEN Eine Genehmigung des Arbeitgebers sieht das Betriebsverfassungsgesetz nicht vor. Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein ordnungsgemäß gefasster Entsendebeschluss nach 33 BetrVG durch das Betriebsratsgremium

14 DER WEG ZUM SEMINAR SEMINARANMELDUNG DER BETRIEBSRAT Die Einladung Der Betriebsratsvorsitzende lädt die Mitglieder oder ggf. die Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung Der Betriebsratsvorsitzende setzt den Tagesordnungspunkt Schulungsplanung auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung. Die Betriebsratssitzung In der Betriebsratssitzung beraten die Mitglieder (Ersatzmitglieder) darüber, welche Schulungen das Gremium benötigt. Hier hat der Betriebsrat wie folgt vorzugehen: 1. Die ausgesuchte Schulungs-und Bildungsveranstaltung ist gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. (Die Seminare von Arbeit & Lernen Detmold entsprechen dieser Rechtsgrundlage) 2. Prüfung der zeitlichen Lage der Schulung. 3. Benennung des Betriebsratsmitglieds, welches an der Schulung teilnimmt. Bitte benennt auch einen Ersatzteilnehmer. Die Beschlussfassung Nachdem der Betriebsrat die Angelegenheit im Betriebsrat beraten hat, wird der Beschluss über die Seminarteilnahme gefasst und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt. Anmeldeformular kopieren - vollständig in Druckschrift ausfüllen per Post versenden, einscannen und mailen oder einfach faxen. Ich melde mich zu folgendem Seminar 2016 verbindlich an: Termin (von/bis) Nr. und Titel des Seminars Übernachtung ja nein Anreise am Vorabend ja nein Absender: Name/Vorname Privatanschrift HINWEIS: SCHULUNG GEMÄSS 37 ABS. 6 BETRVG Eine Schulung gilt dann als erforderlich, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, um sach-und fachgerechte Aufgabenbewältigung zu ermöglichen. Der Arbeitgeber muss das Betriebsratsmitglied für das Seminar freistellen und die Seminar- und Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Tel Fax Mail Betrieb/Dienststelle Anschrift Tel Fax Mail PROBLEME Sollte euer Arbeitgeber dem Besuch eines Seminars widersprechen, beraten wir euch gern und vermitteln ggf. eine Rechtsberatung. Datum und Unterschrift DIE ANMELDUNG Sobald eure Anmeldung bei uns vorliegt, wird euch umgehend eine Bestätigung zur Teilnahme an dem Seminar mit der Anreisebeschreibung zugeschickt. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung bzw. Reservierung erleichtert eure und unsere Planung und sichert euch einen Platz im Seminar. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Seminargebühr sowie Hotelleistungen sind bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Umbesetzung von ReferentInnen und Wechsel des Hotels/Orts behalten wir uns vor. Eine Anmeldung ist verbindlich. Bis 21 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen volle bzw. anteilige Seminar-/ Hotelgebühren. detmold Bildung Beratung Seminare Arbeit & Lernen Detmold GmbH Sachsenstraße Detmold Fax: / info@aul-seminare.de WAS PASSIERT NACH DER ANMELDUNG? Sobald eure Anmeldung bei uns vorliegt, wird euch umgehend eine Bestätigung zur Teilnahme an dem Seminar mit der Anreisebeschreibung zugeschickt. STORNO DER ANMELDUNG? Die Anmeldung ist verbindlich. Bis 21 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen volle Seminar-/Hotelgebühren. Ausfallkosten können vermieden werden, wenn bei der Beschlussfassung Ersatzteilnehmer benannt werden

15 detmold Bildung Beratung Seminare ARBEIT & LERNEN KOMMT AUCH ZU EUCH! Unser Seminarangebot ist so konzipiert, dass die wichtigsten Themenfelder der Interessenvertretungen abgedeckt werden. In bestimmten betrieblichen Situationen kann es jedoch durchaus Sinn machen ImHaus-Schulungen, Workshops oder Beratungen in Anspruch zu nehmen. Gern begleiten wir euch auch im Rahmen einer Klausurtagung. Inhalt und Aufbau werden unter Berücksichtigung der speziellen betrieblichen Anforderungen erstellt und mit euch in einem Vorgespräch abgestimmt. Eure individuellen Bedürfnisse und Fragen stehen im Mittelpunkt von Lösungsstrategien, die für den Betrieb erarbeitet werden. Unsere erfahrenen Referenten werden euch hierbei unterstützen. Wir bieten eine zielgerichtete und praxisorientierte Qualifizierung mit vielen Vorteilen: Alle Teilnehmer/innen sind auf einen gemeinsamen Wissensstand Die zu vermittelnden Kenntnisse werden betriebsbezogen vertieft und aufgearbeitet Teamgeist und Teamarbeit werden gefestigt und ausgebaut Wenn ihr Bedarf an solch einem Konzept habt, welches speziell auf euer Gremium zugeschnitten ist, erstellen wir euch unverbindlich ein individuelles Angebot. Arbeit & Lernen Detmold GmbH Sachsenstraße Detmold Telefon: 05231/ Fax: 05231/ Bürozeiten: Montag - Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr

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