Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

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1 95 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Gesundheitliche und soziale Risiken für Beschäftigte Bremen im Ländervergleich C A R O L A B U R Y / B A R B A R A R E U H L Durch eine Erkrankung oder einen Unfall teilweise oder vollständig erwerbsunfähig zu werden, kann jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer treffen. Eine Erwerbsminderung (EM) kann Folge eines privaten Unfalls oder Arbeitsunfalls sein, durch gesundheitlichen Verschleiß oder durch eine Erkrankung mit schwerem Verlauf hervorgerufen worden sein. Sie macht es dem betroffenen Menschen unmöglich, wie bisher der gewohnten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieses Risiko stellt keine Randerscheinung dar, wie die Zahlen der Rentenneuzugänge zeigen: Obwohl mehr als die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderung in der Regel abgelehnt wird, sind noch immer rund 16 Prozent, also fast jede sechste der neu bewilligten Renten in Bremen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Für die Betroffenen wird Erwerbsminderung zunehmend zum Armutsrisiko, dies gilt auch für Bremen. Erwerbsminderungsrenten die Situation in Bremen Im Jahr 2011 gingen in Bremen Menschen in Rente, davon (22,4 Prozent) in Frührente aufgrund von Erwerbsminderung. Von diesen anerkannten Erwerbsgeminderten waren 783 Männer und 763 Frauen. Meist geht der Frühverrentung eine langwierige Krankheitsgeschichte voraus, die zu langfristigen Einschränkungen der Gesundheit und Leistungsfähigkeit führt und das Ende der beruflichen Laufbahn markiert. Das frühzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch Frühverrentung ist für die Betroffenen in mehrfacher Hinsicht ein gravierendes krankheitsbezogenes und soziales Ereignis. Besonders dramatisch für Bremen zeigt sich auch die Höhe des durchschnittlichen Zahlbetrages für Erwerbsgeminderte. Waren es vor der Reform durch die Bundesregierung (2001) noch durchschnittlich 698 pro Monat, so fiel dieser Betrag im Land Bremen kontinuierlich auf durchschnittliche 521 /Monat. Die Rente wegen Erwerbsminderung liegt um 92 unter dem durchschnittlichen Wert für Niedersachsen 1 und unterhalb des Grundsicherungsniveaus in Höhe von 707 (2011). Risiken für eine Erwerbsminderung Auch wenn die Gefahr einer Erwerbsminderung für alle Erwerbstätigen besteht, sind unter ihnen Gruppen auszumachen, für die ein weitaus höheres Risiko besteht. Wissenschaftliche Untersuchungen verweisen darauf, dass diese Risiken abhängig sind vom sozialen Status, den beruflichen Qualifikationen und schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen. Generell sind Unterschiede hinsichtlich des Geschlechts, der Region und des Bildungsstands zu erkennen. Die größte Gefahr besteht beispielsweise für männliche gering qualifizierte Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern. Am anderen Ende der Risikoskala befinden sich weibliche hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen in den alten Bundesländern. Sie weisen ein zehnmal geringeres Risiko für die Erwerbsminderung auf. Ursache ist meist die schwerere körperliche Arbeit, die in der Regel von gering Qualifizierten verrichtet wird. Im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen hat deshalb das Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen erstmals mögliche Einflussfaktoren für das Land Bremen auf Basis von Zahlen der Deutschen Rentenversicherung ausgewertet. Die Bremer Daten wurden mit der bundesweiten Erwerbsminderungs-Statistik, differenziert nach West- und Ostdeutschland, in Bezug gesetzt, um einen Vergleich der Risiken und mögliche Unterschiede zu erkennen. 1 Dagegen lagen die durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2000 noch weitaus näher zusammen, bei 730 in Niedersachsen und 698 in Bremen.

2 96 B E R I C H T Z U R L A G E Vgl. Müller/Hagen/Himmelreicher: Risiken für eine Erwerbsminderungsrente. Bremen im Ländervergleich. Eine Analyse des Rentenzugangs in Erwerbsminderungsrente auf Basis von Daten der Deutschen Rentenversicherung. Hrsg.: Arbeitnehmerkammer Bremen, Veröffentlichung in 2013 in Vorbereitung. Soziale Unterschiede beim Zugang in die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) werden in der Studie auf Basis von Daten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) untersucht. Diese Daten werden vom Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Bei den Analysen wird davon ausgegangen, dass soziodemografische und sozioökonomische Unterschiede eine hohe Bedeutung für das Risiko einer krankheitsbedingten Frühberentung zukommen. Ziel der Untersuchung ist es, die spezifischen EM-Risiken in Bremen herauszuarbeiten. Diese werden im Vergleich zu den EM- Risiken in den alten und neuen Bundesländern dargestellt. Neben soziodemografischen und -ökonomischen Dimensionen werden auch die zugrunde liegenden und für die Rentenbewilligung maßgeblichen Krankheitsdiagnosen berücksichtigt. Der Fokus liegt dabei auf Herz-Kreislauf-, Muskel-Skelett- und psychischen Erkrankungen, die prozentual zu den häufigsten Diagnosegruppen der Frühberentung gehören. Zentrale Ergebnisse der Studie Risiken für eine Erwerbsminderungsrente 2 Verdeutlicht wird die unterschiedliche Verteilung der Risiken, wenn die Krankheitsbilder mit beruflichen Belastungsfaktoren abgeglichen werden. Demnach sind Muskelund Skelett-Erkrankungen die häufigste Ursache für Erwerbsminderung bei gering qualifizierten Männern, während bei höher qualifizierten Menschen psychische Erkrankungen als Hauptursache dominieren. Auffällig im regionalen Vergleich ist, dass das Verrentungsrisiko wegen Erwerbsminderung in Bremen für Frauen nahezu gleich hoch ist wie das der Männer. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern haben Frauen hingegen ein geringeres EM-Risiko. Unterschiede hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse zeigen sich jedoch in allen Regionen, wenn man nach Diagnosegruppen unterscheidet: Hervorzuheben ist zum einen die starke Betroffenheit von Frauen durch psychische Erkrankungen sie liegt in Bremen etwa 30 Prozent höher als bei Männern. Herz-Kreislauf-Erkrankungen spielen hingegen bei Männern eine größere Rolle als bei Frauen. In Bremen ist die Erwerbsminderungs- Quote wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Männern mehr als dreimal so hoch wie bei Frauen. In den neuen und alten Bundesländern ist diese Relation etwas geringer ausgeprägt. Das Risiko, Erwerbsminderungsrente zu beziehen, ist in Bremen bei Deutschen wie bei Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit annähernd gleich hoch. In den alten Bundesländern zeigen die Nicht-Deutschen eine leicht höhere Quote, in den neuen Bundesländern eine niedrigere. Die Gesamtquote liegt in Ostdeutschland in jeder Altersgruppe höher als in Westdeutschland. In Bremen liegen die jüngeren Jahrgänge auf dem erhöhten Niveau von Ostdeutschland, ab dem 50. Lebensjahr ungefähr auf dem niedrigeren westdeutschen Niveau. Deutliche Unterschiede gibt es in jeder Region je nach Bildungsniveau. Die höchsten Quoten ergeben sich für Menschen mit geringer Bildung und die geringsten Quoten für Menschen mit hoher Bildung. Auch bei der Betrachtung des Alters und anderer Variablen bleibt dieser Effekt bestehen. Dies gilt für Bremen ebenso wie für die neuen und alten Bundesländer. Eine geringe berufliche Qualifikation oder/und eine ausgeübte manuelle Tätigkeit haben einen vergleichbaren Effekt auf die Verrentung wegen Erwerbsminderung. Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation oder/und manuellen Tätigkeiten haben die höheren Verrentungsquoten. Auch diese Unterschiede sind in allen Regionen in vergleichbarem Ausmaß zu finden. Armutsrisiko Erwerbsminderung Die Erwerbsminderungsrente sollte die Lücken im Einkommen füllen, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in vollem Umfang oder gar nicht mehr gearbeitet werden kann und noch keine Regelaltersrente bezogen wird. Im Gegensatz zur Altersrente wird die Erwerbsminderungsrente höchstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt (beziehungsweise nach der neuen Regelung ab 2029 bis zum 67. Lebensjahr). Erst ab Erreichen der regulären Regelaltersgrenze schließt sich die gesetzliche Altersrente an. Dafür werden mittels der Zurechnungszeit die infolge von Erwerbsminderung nicht erbrachten Rentenbeiträge rechnerisch ersetzt. Die Aussage, wer krank ist, darf nicht arm werden, war vor über 100 Jahren noch gesellschaftlicher Konsens. Die Absicherung von Beschäftigten bei geminderter Erwerbstätigkeit war neben der Alterssicherung und der sozialen Absicherung der Familien von Anfang an eines der zentralen Ziele der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, unterliegen heute einem zunehmend höheren Armuts-

3 Abb. 1: Erwerbsminderungsrenten in Bremen risiko. Die Ursachen für die diskutierten künftig steigenden Altersarmutsrisiken sind bekannt: Änderungen in der Rentenpolitik und die Entwicklungen am Arbeitsmarkt verstärken sich dabei (siehe Beitrag Lebensstandardsicherung oder Armutsbekämpfung?, S. 90 ff.). Zurechnungszeit: Zweck der Zurechnungszeit ist es, einen von Erwerbsminderung betroffenen Menschen so zu stellen, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr weiterverdient wie bisher. Die Zurechnungszeit ist der Zeitraum zwischen dem Tag, ab welchem Erwerbsminderung festgestellt wurde und dem 60. Lebensjahr. Im Rahmen einer Günstigerprüfung (Gesamtleistungsbewertung) wird ermittelt, wie hoch die Zurechnungszeit bewertet wird. In der aktuellen Debatte gibt es zwei Verbesserungsvorschläge: 1. Die Anhebung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre soll auf die Zurechnungszeit übertragen werden, so dass diese bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 62 Jahre heraufgesetzt würde. 2. Im Rahmen einer zusätzlichen Günstigerprüfung werden die letzten Jahre vor der Erwerbsminderung nur berücksichtigt, wenn sie nicht zu einer niedrigeren Zurechnungszeit führen. Ob diese Vorschläge noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden, ist unsicher. Die durchschnittlichen Zahlbeträge der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten in den alten Bundesländern sind bei Männern von 780 im Jahre 2000 auf 635 im Jahre 2011, bei Frauen von 666 (2000) auf 606 (2011) gesunken. Sie liegen teilweise knapp über dem Grundsicherungsniveau in Höhe von 660, teilweise darunter Erwerbsminderungsrente Männer Erwerbsminderungsrente Frauen Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund; Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen Grundsicherungsbedarf, brutto Bremen Bei den Erwerbsminderungsrenten machen sich die allgemeinen Rentenkürzungen der vergangenen Jahre bemerkbar. Zudem müssen seit 2001 Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hingenommen werden, wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr (ab 2029: vor dem 65. Lebensjahr) in Anspruch genommen wird. Inzwischen sind bereits mehr als 95 Prozent aller neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten mit entsprechenden Abschlägen belegt. In der Zeitreihe wird deutlich, dass die bei Erwerbsminderungsrenten seit Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich zurückgehen. Dies hängt sowohl mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt, wie mit den Auswirkungen einzelner gesetzlicher Regelungen, wie zum Beispiel dem Altersteilzeitgesetz zusammen. 3 Die neue Rechtslage ab 2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wirkt sich weiter negativ sowohl in Bezug auf die Anerkennung wie auf die Höhe von Erwerbsminderungsrenten aus Rentenzahlbetrag bei Rentenzugang nach Wohnort. Grundsicherung in Bremen: Bruttobedarfe, Werte für 2000, 2001, 2002, 2005 und 2006 fehlend: Fehlende Werte durch Hochrechnung aufgefüllt. Preisbereinigt anhand HVPI (harmonisierter Verbraucherpreisindex) mit 2011= Das Gesetz zur Altersteilzeit (AltTZG) ist am in Kraft getreten. Danach bestand ein gesetzlich geregeltes Modell, bei dem ältere Arbeitnehmer (55+) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) ihre Arbeitszeit halbieren konnten.

4 98 B E R I C H T Z U R L A G E Exkurs: Die geltenden gesetzlichen Regelungen Bei den Erwerbsminderungsrenten geht es um die Beeinträchtigung im Erwerbsleben und den möglichen Ausgleich: Wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung keine sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, dann liegt damit die gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt einer Rente wegen Erwerbsminderung vor. Die Erwerbsminderung wird durch medizinische Gutachten festgestellt. Dabei wird auch geprüft, ob die Erwerbsminderung möglicherweise durch eine Rehabilitationsmaßnahme behoben werden kann. Hier gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Je nachdem, wie viele Stunden man täglich arbeiten kann, liegt eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die teilweise Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nur noch drei bis sechs Stunden Erwerbsarbeit am Tag zulassen. Die Höhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente. Im Januar 2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Aus der früheren Berufsunfähigkeitsrente wurde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung schloss an die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente an. Neben den neuen Begrifflichkeiten gab es allerdings auch weitere Änderungen, die sich nachteilig auswirken sollten. Eine von ihnen ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Einteilung in teilweise oder voll erwerbsgemindert nun nicht mehr das erzielbare Einkommen, sondern die mögliche tägliche Arbeitszeit ist. Auch der früher bestehende Berufsschutz besteht nur noch für Ältere, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, was einer schrittweisen Abschaffung dieser Regelung entspricht. Danach müssen Beschäftigte jede zumutbare zur Verfügung stehende Teilzeit-Erwerbstätigkeit annehmen. Durch die Neuregelung haben außerdem Menschen, die zwar sechs oder mehr Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, aber nicht in der Lage sind Vollzeit zu arbeiten, keinen Anspruch mehr auf eine unterstützende Leistung in Form einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Rentenbescheide wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet bewilligt. Das bedeutet, dass sie nicht automatisch bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Alle drei Jahre wird neu geprüft, ob weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt. Nur in seltenen Fällen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht behoben werden und der betroffene Mensch durch Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit nicht erneut erlangen kann, wird die Rente unbefristet geleistet. Nach einer dreimaligen Befristung von je drei Jahren, insgesamt also nach neun Jahren, wird die Rente unbefristet gewährt. Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht für das Existenzminimum reicht, besteht Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII (Kapitel 4), bei der in der Regel kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern erfolgt, wenn die Erwerbsfähigkeit voll und dauerhaft gemindert ist und ab der Regelaltersgrenze. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bei einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente, mit Unterhaltsrückgriff bei Kindern und Eltern. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Arbeitslosengeld II), mit allen Konsequenzen wie Bedarfsprüfung, Anrechnung des Vermögens, Hinzuverdienstgrenzen, Sanktionsmöglichkeiten.

5 99 Abb. 2: Entwicklung des Rentenzugangs der Versicherten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Männer und Frauen) und durchschnittlicher Zahlbetrag in Das Problem der vorweggenommenen Altersarmut wird besonders deutlich, wenn die bremischen Zahlen nach Geschlechtern getrennt und im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und zu Niedersachsen betrachtet werden. Hier zeigt sich, dass eine Spreizung der Erwerbsminderungsrenten zwischen Niedersachsen und Bremen stattgefunden hat, die vermutlich durch eine zunehmende Spaltung des Arbeitsmarktes in Bremen mit einer relativ hohen Anzahl von prekären Arbeitsverhältnissen, aber auch mit Teilzeit-Arbeitsverhältnissen zu erklären ist. Hier wird auch deutlich, dass gerade die Gruppe von Beschäftigten mit hohen Erwerbsminderungsrisiken schon vor einer Feststellung der bestehenden Erwerbsminderung infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit und prekären Arbeitsverhältnissen niedrige Einkommen und häufig Versicherungslücken in den Erwerbsbiografien aufweist. Dies sind die Ursachen dafür, dass die Erwerbsminderungsrente für immer mehr Betroffene zu einem Armutsrisiko geworden ist. Zudem schlagen sich niedrige Verdienste und Versicherungslücken über die Zurechnungszeiten überproportional bei der Rentenhöhe nieder. Abb. 3: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in nach Bundesland und Rentenart (2011) Renten wegen Erwerbsminderung Renten wegen Alters Männer Frauen Männer Frauen Bund Bremen Niedersachsen Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2011, 2012 Jahr Deutschland insgesamt Handlungsbedarf Niedersachsen Bremen Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Zeitreihen, Rentenzugang und durchschnittlicher Zahlbetrag in /Monat, 2012 Erwerbsminderung gilt es generell zu vermeiden. Daher muss dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente wieder voll Rechnung getragen werden. Dazu ist es erforderlich, die gesetzliche Begrenzung der Ausgaben für Reha-Maßnahmen ( Reha-Deckel ) aufzuheben. Durch zusätzliche Maßnahmen muss das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung reduziert werden. Die Abschläge müssen abgeschafft und die Zurechnungszeit verlängert werden. Die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung sind nur dann bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, wenn sie sich auf die Höhe des Rentenzahlbetrages positiv auswirken. Die Verlängerung der Zurechnungszeit, eine bessere Bewertung der letzten Kalenderjahre vor Renteneintritt sowie eine Anhebung des Reha-Deckels sind der parteiübergreifende Konsens. Bremen sollte sich auf Bundesebene, beispielsweise im Rahmen einer Bundesratsinitiative, für entsprechende Verbesserungen bei der Rentengesetzgebung einsetzen

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