Versorgungsausgleich. Probleme des Versorgungsausgleichs

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1 Versorgungsausgleich Probleme des Versorgungsausgleichs Bochum, Rechtsanwalt Jörn Hauß Fachanwalt f. Familienrecht Vom-Rath-Str Duisburg Tel: 0203/ Fax: 0203/

2 Familienrechtliche Stilblüten, die man beseitigen könnte Solange Ihnen keine Bankverbindung bekannt gemacht worden ist, zahlen Sie bitte allfällige Unterhaltsforderungen auf eines meiner aufgeführten Konten fristgerecht ein. Sie werden im übrigen angehalten, sich in einer Jugendamtsurkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, soweit es um die Verpflichtung von Zahlung von Kindesunterhalt nach Gruppe I der Düsseldorfer Tabelle geht. Der Errichtung und Übersendung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Jugendamtsurkunde darf ich bis zum zu meinen Händen entgegensehen...

3 Fehlerreport Die vergessene Versorgung Inzwischen h.m. kein Ausgleich nach 20 VersAusglG Schadenersatz, 823, 826 BGB Restitutionsverfahren Vertraglichen SE-Anspruch gegen Anwalt Handlungsempfehlung: Trotzdem versuchen!! Die formal falsch ausgeglichene Versorgung Renten- statt Kapitalwert Gegen Dienstleister statt gegen Versorgungsträger Gegen den falschen Versorgungsträger bei Betriebsübergang o.ä. Handlungsempfehlung: 1. Haftpflichtversicherung informieren! 2. Beschwerde einlegen 3. Berichtigungsantrag stellen

4 Erfassung von Versorgungen

5 Versorgungstypen Gesetzliche Rentenversicherung (umlagefinanziert) Beamtenversorgung (staatsfinanziert) Betriebliche Altersversorgung Direktzusage (unternehmens- und damit umlage- oder kapitalfinanziert) Direktversicherung (kapitalgedeckt) Pensionskasse, Pensionsfonds (kapitalgedeckt) Unterstützungskasse (Mischform) Zusatzversorgung d. öffentl. Dienstes (umlagefinanziert, quasi kapitalgedeckt) Berufsständische Versorgungen (Deckungsplanverfahren) Private Altersversorgung (kapitalgedeckt)

6 Betriebliche Altersversorgung Struktur (1/5) Direktzusage ( 1b Abs 1BetrAVG) Arbeitgeber Dienstleister Auskunft & Berechnung Gericht Versorgungszusage Arbeitnehmer

7 Betriebliche Altersversorgung Struktur (1/5) Direktversicherung ( 1b Abs 2BetrAVG) Arbeitgeber Versicherungsunternehmen Auskunft & Berechnung Versorgungszusage Gericht Arbeitnehmer

8 Betriebliche Altersversorgung Struktur (1/5) PenKa (150) / Pensionsfonds (30) ( 1b Abs 3 BetrAVG) Arbeitgeber Dienstleister Auskunft & Berechnung Versorgungszusage Geschäftsbesorgung Pensionskasse Pensionsfonds Auskunft & Berechnung Gericht Arbeitnehmer

9 Betriebliche Altersversorgung Struktur (1/5) Unterstützungskasse ( 1b Abs 4 BetrAVG) Arbeitgeber Dienstleister Auskunft & Berechnung Versorgungszusage Geschäftsbesorgung Unterstützungskasse Auskunft & Berechnung Gericht Arbeitnehmer

10 Unmittelbare Bewertung, 39 VersAusglG Alle Versorgungen, die auf einer Bezugsgröße basieren: Entgeltpunkte (grv) Versorgungspunkte (ZVK) Steigerungszahlen (berufsständische Versorgungen) Deckungskapitalien (priv. Altersversorgungen, beitragsfinanzierte bav) Rentenbausteine (betriebliche Altersversorgungen, z.b. VW- Versorgungen) Ausnahme für betriebliche Altersversorgungen: 45 VersAusglG, 2, 4 Abs 5 BetrAVG: zeitratierliche Bemessung Ausnahme von der Ausnahme (BGH FamRZ 2012, 1550): Beitragsfinanzierte Versorgungen (Deferred Compensation) nach 39 VersAusglG Versorgungen, die durch Entgeltverzicht aufgebaut wurden

11 Zeitratierliche Bewertung, 40 VersAusglG Betrienszugehörigkeit Ehezeit 500 x 30/40 = 375 x 20/30 = 250 oder: 500 x 20 / Betrienszugehörigkeit Ehezeit 500 x 15/25 = 300 x 15/ Betrienszugehörigkeit Ehezeit m/ntel = 5/ x 10/30 = 167

12 Versicherungsmathematik = Versorgungsausgleichsgerechtigkeit Wenn Sie die ganze Nacht würfeln, werden Sie im Durchschnitt eine 3,5 erwürfeln, wiewohl diese Zahl auf dem Würfel nicht erscheint ist. Der Wert einer Versorgung wird errechnet nach dem Prinzip der großen Zahl. Die heute 65jährigen Männer haben eine Lebenserwartung von ca. 17,5 Jahren, die Frauen von 20,7 Jahren. Ob sich jeder der 82 Mio Bürger und Ihre Mandantin oder Ihr Mandant an diese Werte hält, wissen wir nicht. Es ist zu bezweifeln. Trotzdem ist der Erwartungswert mit Hilfe der Versicherungsmathematik richtig bestimmt. Sie schulden nur die gleiche Sorgfalt wie im Zugewinnausgleich!

13 Die Wirkung von Zinseszins 0,01 zu Christi Geburt zum Zins von 4% angelegt ergäbe heute: =194 Quintmillionen 138 Quatrilliarden 651 Quatrillionen 403 Trilliarden 750 Trillionen Anders: Bei einem Zinssatz von 6% verdoppelt sich ein Kapital in ca. 12 Jahren, verdreifacht sich in 19 und versiebenfacht sich in ca. 33 Jahren. Bei einem Zins von 2% hat sich das Kapital nach 33 Jahren nicht einmal verdoppelt.

14 Jahre Wirkung von Zinsen und Zinseszins Aufzinsungstabelle Abzinsungstabelle 1% 2% 3% 4% 5% 6% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 2 1,020 1,040 1,061 1,082 1,103 1,124 0,980 0,961 0,943 0,925 0,907 0, ,041 1,082 1,126 1,170 1,216 1,262 0,961 0,924 0,888 0,855 0,823 0, ,062 1,126 1,194 1,265 1,340 1,419 0,942 0,888 0,837 0,790 0,746 0, ,083 1,172 1,267 1,369 1,477 1,594 0,923 0,853 0,789 0,731 0,677 0, ,105 1,219 1,344 1,480 1,629 1,791 0,905 0,820 0,744 0,676 0,614 0, ,127 1,268 1,426 1,601 1,796 2,012 0,887 0,788 0,701 0,625 0,557 0, ,149 1,319 1,513 1,732 1,980 2,261 0,870 0,758 0,661 0,577 0,505 0, ,173 1,373 1,605 1,873 2,183 2,540 0,853 0,728 0,623 0,534 0,458 0, ,196 1,428 1,702 2,026 2,407 2,854 0,836 0,700 0,587 0,494 0,416 0, ,220 1,486 1,806 2,191 2,653 3,207 0,820 0,673 0,554 0,456 0,377 0, ,245 1,546 1,916 2,370 2,925 3,604 0,803 0,647 0,522 0,422 0,342 0, ,270 1,608 2,033 2,563 3,225 4,049 0,788 0,622 0,492 0,390 0,310 0,247

15 Rentenerwartung aus Deckungskapital in Abhängigkeit von Alter und Rechnungszins (Mann) Merke: Je älter und rentennäher die Beteiligten sind, um so geringer ist die Bedeutung des Rechnungszinses Rechnungszins 4% Rechnungszins 1,75%

16 Zielversorgung, Rentabilitätsprüfung: Gesetzliche Rentenversicherung vs. Versorgungsausgleichskasse Rentenerwartung aus altersabhängig in grv und VersAusglKasse VersAusglK gesetzl. RV, dyn. 1,75% korrigierte VerAusglK gesetzl. RV, dyn. 2,0%

17 Merksätze zur Versicherungs- und Versorgungsausgleichsmathematik Je höher der Rechnungszins, umso niedriger das erforderliche Versorgungskapital und der Ausgleichswert Je jünger der Versicherte, um so billiger die Versorgung Um so wichtiger die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Je weiblicher der Versicherte, um so teurer die Versorgung (bei geschlechtsspezifischen Tarifen) um so unwichtiger die Hinterbliebenenversorgung Je älter der Versicherte, um so unwichtiger die Anwartschaftsdynamik um so unwichtiger der Rechnungszins um so unwichtiger die Invaliditätsversorgung

18 Parameter (Variablen) einer Versorgungsbewertung (fett und unterstrichen: notwendige Daten) Renteneintrittsalter (Auswirkungen nichtlinear) Alter im Berechnungszeitpunkt (nichtlinear) Lebenserwartung bei Renteneintritt (nichtlinear) Vorversterbensrisiko zwischen Berechnungs- und Renteneintrittszeitpunkt (nichtlinear) Rechnungszins, wechselnd, (Auswirkungen nichtlinear) Rententrend, variabel z.b. VPI (Auswirkungen nichtlinear) Anwartschaftsdynamik, variabel z.b. VPI (nichtlinear) Geschlecht (eindimensional), bei Unisex-Tarifen unerheblich Leistungsspektrum der Versorgung (linear) Höhe der Versorgung (linear) Steuern Sozialversicherungsabgaben

19 Unproblematische Versorgungstypen Gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung Zeit- / Zeitberechnungen prüfen Beamtenähnliche Versorgungen, Verbandsversorgungen, EU-Versorgungen Tatsächlicher oder technischer Betriebseintritt Berufsständische Versorgungen Pauschale Zuschlagszeiten werden zeitratierlich, Steigerungszahlen unmittelbar bewertet Private, Riester- und Rürup-Versorgungen Verzinsung vorehezeitlicher Anrechtsanteile elementieren Zusatzversorgungen d. öffentlichen Dienstes

20 Problematische Versorgungen Verborgene Anwartschaftsdynamik einkommensbezogenen Versorgungen z.b. Pro Beschäftigungsjahr Versorgungserwerb v. 0,5% des ruhegehaltsfähigen Entgelts Häufig anzutreffen bei Versorgungen leitender Mitarbeiter und alten betrieblichen Altersversorgungszusagen Keine Problem der Beamtenversorgung, da bei interner Teilung die Höhe der Versorgung an Besoldungssteigerungen teilnimmt und bei externer Teilung die Dynamik der gesetzlichen Rentenversicherung im aktuellen Rentenwert die Einkommensdynamik abbildet.

21 Endgehaltsabhängige Versorgung Versorgungsdyamik 1,8% pro Jahr Verlust der Einkommensdynamik Ehezeit 4.205, , , ,39 Ehezeitanteil = m/n-tel = 20 / 38 x 4.205,36 = Ehezeitanteil; 2.213, , Barwert von 169,77 über Lebenszeit: , , , Ehezeitanteil Anwartschaft Ehezeit Ausgleichswert hy. Ausgleichswert Institut für Versorgungsausgleich - Jörn Hauß, Duisburg

22 Problematische Versorgungen Betriebliche Altersversorgungen Auskunft wird von interessierter Seite erteilt Obwohl meist Rentenanrechte wird auf Kapitalwertebene Auskunft erteilt. Eingeschränkte Kontrollmöglichkeit da fehlende Datentransparenz Auskünfte werden oft intern und nicht kompetent erteilt. Auskünfte sind oft nicht transparent Sehr häufig wird die Leistungsdynamik nach 16 BetrAVG nicht erfasst.

23 Rente aus einem Deckungskapital in Abhängigkeit vom Rechnungszins Institut für Versorgungsausgleich - Jörn Hauß, Duisburg

24 Entwicklung des Deckungskapitals, idealtypisch / real Entwicklung Deckungskapital Alter 25 männl. Zins 4% Zuwachs jährlich 1.000, Rente 753 monatl , , , ,00 0, , , ,00 Deckungskapital Idealtypisch 4% Deckungskapital real

25 Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Anteile in % am Barwert, Rechnungszins 5% 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% IR-Anteil-Frauen HR-Anteil-Frauen IR-Anteil-Männer HR-Anteil-Männer unisex IR+HR

26 Bewertungszuschläge Invalidität und Hinterbliebenenversorgung Zuschläge zum Barwert für Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - Männer - Alter Anteil IR Anteil HR Gesamt IR + HR Zuschläge zum Barwert für Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - Frauen - Anteil IR Anteil HR Gesamt IR + HR Zuschläge zum Barwert für Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung - unisex - Anteil IR Anteil HR Gesamt IR + HR 20 23,31% 17,08% 40,39% 21,82% 5,45% 27,27% 22,56% 11,27% 33,83% 25 22,43% 16,88% 39,31% 21,10% 5,26% 26,36% 21,76% 11,07% 32,83% 30 21,21% 16,29% 37,49% 19,77% 4,95% 24,72% 20,49% 10,62% 31,11% 35 19,61% 15,65% 35,26% 17,81% 4,54% 22,35% 18,71% 10,09% 28,81% 40 17,40% 14,92% 32,32% 15,19% 4,09% 19,29% 16,30% 9,51% 25,80% 45 14,94% 13,97% 28,92% 12,31% 3,60% 15,92% 13,63% 8,79% 22,42% 50 12,13% 13,00% 25,13% 9,11% 3,09% 12,20% 10,62% 8,04% 18,66% 55 8,47% 12,26% 20,73% 5,51% 2,62% 8,13% 6,99% 7,44% 14,43% 60 3,48% 12,11% 15,59% 1,87% 2,25% 4,12% 2,67% 7,18% 9,85% 65 0,00% 12,72% 12,72% 0,00% 1,89% 1,89% 0,00% 7,31% 7,31%

27 Barwert einer Altersrente von 500 ab 65 (m) im Alter 50, Rechnungszins 5% Vorversterbensrisiko: x 0,9 = Rententrend 1,5% ,13% IR= % HR = Rententrend: 1,5% durch Absenkung des Rechnungszinses um Rententrend (5% - 1,5%) Vorversterbensrisiko: x 0,9 = Abzinsungszeit 15 Jahre, 5% Rente ab 65, 500 /Monat 19,63 Jahre

28 Mathematik für Familienrechtler 1. Formel zur Ermittlung des Barwertes einer Rente ab Leistungsbeginn: Re nte Barwerteiner Re nte Zinssatzin% 1 x 1 1 Zinssatzin% Leistungszeit 2. Formel zur Ermittlung des Wertes einer zukünftigen Forderung (Abzinsung): Barwert einer Forderung Barwert einer Forderung Forderung 1 Zinssatzin% 1 Zinssatzin% Anwartschaftszeit 3. Formel zur Ermittlung des Barwertes einer Rente in Anwartschaftsphase: Re nte 1 x 1 Zinssatz 1 Zinssatz 4. Formel zur Ermittlung des Zukunftswertes einer Forderung (Aufzinsung): Zukunftswert einer Forderung Gegenwartswert x (1 Leistungszeit Anwartschaftszeit Zinssatzin%) Laufzeit Institut für Versorgungsausgleich - Jörn Hauß, Duisburg

29 Finanzmathematische Formeln in Excel Barwert einer Rente: =-BW(Zinssatz in %; Leistungszeitraum; Rentenhöhe) Abzinsung einer Forderung: =-BW(Zinssatz in %; Abzinsungszeitraum;0; zukünftige Forderungshöhe) Aufzinsungsformel ohne Zahlungen: =-ZW(Zinssatz in %; Aufzinsungszeitraum;0; gegenwärtige Forderungshöhe) Aufzinsungsformel mit Zahlungen: =-ZW(Zinssatz in %; Aufzinsungszeitraum; Zahlung pro Zeitabschnitt; gegenwärtige Forderungshöhe =-BW(5%/12;15;0;75000) ,28 =-ZW(5%;15;0;36076,28) ,00 =-ZW(5%;15;500;0) ,38

30 Merksätze zur Versicherungs- und Versorgungsausgleichsmathematik Je höher der Rechnungszins, umso niedriger das erforderliche Versorgungskapital und der Ausgleichswert Je jünger der Versicherte, um so billiger die Versorgung Um so wichtiger die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Je weiblicher der Versicherte, um so teurer die Versorgung um so unwichtiger die Hinterbliebenenversorgung Je älter der Versicherte, um so unwichtiger die Anwartschaftsdynamik um so unwichtiger der Rechnungszins um so unwichtiger die Invaliditätsversorgung

31 Plausibilitätskontrolle von Versorgungsbewertungen Fall: Mann, Alter: 40, Jahrgang 1970, Renteneintrittsalter: 67; Rechnungszins 5%, 1. Bestimmung der Leistungszeit (Tabelle 1) Generationensterbetafel V Bestimmung des Barwertfaktors für die Leistungszeit (Tabelle 2)..145, Bestimmung des Zuschlagfaktors für Invaliditäts- 7% und Hinterbliebenenversorgung..17%.. 145,024 x 124% = Tabelle 2) oder Tabelle 2a) 179, Bestimmung des Vorversterbensrisikos (Tabelle 3): 0,828 x 179,8297 = 148, Bestimmung des Abzinsungsfaktors für die Anwartschaftsphase (Tabelle 4) 0,268 x 148,899 = , Höhe der Monatsrente: 200,00 7. Kapitalwert: 200 x 39,9049: 7.980,98 Individuelles IR & HR-Risiko Tabelle 2a 145,024 x 132,32%...191, , , ,49 Differenz 6,7%

32 Der Fall (Stichtag 4/2011): betr.av M (47) (AR/IR/HR), externe Teilung > F (47) Kapitalwert nach Auskunft (Zins 5,14%): Rentenanteil: 660,50, Ausgleichswert (Kapital) nach Auskunft: Versuch: Versorgungsausgleichskasse: Min. 286 / Max. 362 ohne HR/IR 2. Versuch: gesetzliche Rentenversicherung 281 Wert der Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung 15,1 24% 67 HR/IR Versorgungswert 348 mit HR/IR Ergebnis: Halbteilungsgrundsatz verfehlt! 285,86 362,18

33 Parameter (Variablen) einer Versorgungsbewertung (fett und unterstrichen: notwendige Daten) Renteneintrittsalter (Auswirkungen nichtlinear) Alter im Berechnungszeitpunkt (nichtlinear) Lebenserwartung bei Renteneintritt (nichtlinear) Vorversterbensrisiko zwischen Berechnungs- und Renteneintrittszeitpunkt (nichtlinear) Rechnungszins, wechselnd, (Auswirkungen nichtlinear) Rententrend, variabel z.b. VPI (Auswirkungen nichtlinear) Anwartschaftsdynamik, variabel z.b. VPI (nichtlinear) Geschlecht (eindimensional), bei Unisex-Tarifen unerheblich Leistungsspektrum der Versorgung (linear) Höhe der Versorgung (linear) Steuern Sozialversicherungsabgaben

34 Lösungsmöglichkeiten trotz externen Ausgleichs 1. Korrektur des Rechnungszinses Ist der Rententrend berücksichtigt? (OLG München FamRZ 2012, 130), pro 1% verringerter Rechnungszins - ca. 9% Kapitalzuwachs Generelle Zinskorrektur (OLG Hamm FamRZ 2012, 1306 auf 3,25% bzw. 2,75%) 2. Kontrolle des berechneten Kapitalwerts: Ist das Renteneintrittsalter richtig? (Pro Jahr ca. 9% Differenz) Sind Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erfasst? (generell ca. 7% IR und 17% HR), Varianzen möglich Merke: Lösungsmöglichkeiten trotz externen Ausgleichs kompensieren nie die Nachteile des externen Ausgleichs sondern schwächen sie ab!

35 Fazit: eine Versorgung kann ohne Korrektur des Rechnungszinses extern nie durch eine Versorgung kompensiert werden Ausnahmen: grv Beamtenversorgung - grv Vereinbarung: Betriebsrente./. Privatrente M (1) (50) M (2) (50) betriebliche Altersversorgung, 5,14% Rente 500, externe Teilung Erwartung aus VersAusglK bei Einzahlung v Rente 500./. Steuern 20% -100./. Sozialversicherungsabgaben 17% -85 Nettorente 315 Nettobarwert: x 315 / gewünschte Nettorente 315 steuerpflichtig 18% nach 22 Abs 1 b) bb) EStG 57 darauf zu entrichtende Steuern 11 erforderliche Bruttorente: erforderliches Versorgungskapital: 326/235 *

36 Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung des externen Ausgleichs 1. Erhöhung des korrespondierenden Kapitalwerts (kkw) über die Beitragsbemessungsgrenze ( 17 VersAusglG) 2010: / 2012: / 2013: Saldierung von Versorgungen 3. interne Teilung wegen mangelnder Ausgleichsgerechtigkeit, 15 Abs. 2 VersAusglG ( gewählte Versorgung ) Da die externe Teilung nach 17 VersAusglG bei Nichtausübung der Wahloption in die VersAusglK erfolgt, ist 15 Abs. 2 VersAusglG keine Lösung 4. interne Teilung wegen Verfassungswidrigkeit der externen Teilung

37 Saldierungsoptionen

38 Verfassungswidrigkeit der externen Teilung BVerfG v FamRZ 1980, 326 Art 14 GG Anrechte aus der grv unterfallen dem Eigentumsschutz, weil durch eigene Leistung erworben, falls unverfallbar ( 1b BetrAVG), Eingriffe nur durch Gesetz (VersAusglG) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs Die Rechtfertigung des Versorgungsausgleichs durch Art 6 Abs 1 GG und Art 3 Abs 2 GG entfällt dann, wenn einerseits beim Verpflichteten eine spürbare Kürzung der Rentenansprüche erfolgt, ohne dass sich andererseits der Erwerb eines selbständigen Versicherungsschutzes angemessen für den Berechtigten auswirkt. In einem solchen Fall erbringt der Verpflichtete ein Opfer, das nicht mehr dem Ausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten dient Betroffenheit des Pflichtigen durch Unterhalt

39 Verfassungswidrigkeit der externen Teilung BVerfG v FamRZ 2006, 1002 Art 6 GG Halbteilungsanspruch als Recht der Gatten 1. Die hälftige Aufteilung des Versorgungsvermögens rechtfertigt sich aus der aus GG Art 6 Abs 1 ivm Art 3 Abs 2 folgenden gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen (vgl BVerfG, , 1 BvL 17/77, BVerfGE 53, 257 <296>). 2. Da die Leistungen der Ehegatten im gemeinsamen Unterhaltsverband als gleichwertig anzusehen sind, haben beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzuordnen ist. Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung. Dem entsprechen die gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich (vgl BVerfG, , 1 BvR 105/95, BVerfGE 105, 1 <11f>). 3. Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl BVerfG, , 1 BvL 17/89, BVerfGE 87, 348 <356>). Bezug des Halbteilungsanspruchs auf Versorgung und nicht auf Versorgungskapital

40 Verfassungswidrigkeit der externen Teilung Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung und externe Teilung? Zumutung der Aufnahme Betriebsfremder Hochwertige Ausgleichsberechtigte sind auch betriebsfremd Die Hinterbliebenen eines Betriebsrentners sind auch betriebsfremd Zumutung der Übernahme der Verwaltungskosten für Betriebsfremde 13 VersAusglG und die Rechtsprechung (BGH FamRZ 2012, 610; 2012, 942; 2012, 1546; 2012, 1549) Hochwertige Ausgleichsrenten verursachen auch Verwaltungskosten

41

42 Laufende Invaliditätsversorgung im Versorgungsausgleich (M(47),F(47)) M(i) I-Rente =A-Rente Wert: M(i) = Rente 800 Versorgungsausgleich Vorschlag Versorgungsträger: Zu Lasten der Versorgung des M wird eine Versorgung der F in Höhe von 800 Monatsrente bezogen auf das Ehezeitende begründet. Invalidenversich. Ca F Anwartschaft 800 Altersrente + HR + = Ca Bilanz des Versorgungsträgers ======== Gewinn für den Versorgungsträger:

43 Laufende Invaliditätsversorgung im Versorgungsausgleich (M(47),F(47)) M(i) I-Rente = A-Rente =1.600 = Kapital Versorgungsausgleich - - = Invalidenversich. Ca F Anwartschaft 800 Altersrente + HR Ca M(i) I-Rente = A-Rente = Kapital: Rente: Ggfls. Korrektur über 27 VersAusglG Rente: 1.400

44 Fall: Ausgleichskontrolle Frau: Ehezeitende 2007 (geb. 1947; Alter: 60), Ausgleichsdatum 2012 (Alter: 65) Ausgleichswert: (intern) Mitteilung Rente: monatlich Rechnungszins 6%, Rententrend 2% Keine IR & HR

45 Frau, geb. 1947, Ehezeitende 2007, Ausgleichsdatum 2012, Ausgleichswert , Rechnungszins 6%, Rententrend 2%, keine IR & HR Mitteilung des Versorgungsträgers 2012: Begründung einer Rente für Frau in Höhe von Einzahlung des Ausgleichswerts Ehezeitende Leistungszeit der Versorgung - Lebenserwartung ab Renteneintritt 22 Barwert 173,413 Vorversterbensrisiko 0,962 Abzinsungsfaktor 0,747 Barwertfaktor: 173,413 x 0,962 x 0, ,6170 Ausgleichswert ,00 Rentenhöhe: / 124, ,90 Einzahlung des Ausgleichswerts im Ausgleichszeitpunkt , , , , ,72 Einzahlung des Ausgleichswerts im Ausgleichszeitpunkt Leistungszeit der Versorgung - Lebenserwartung ab Renteneintritt 22 Barwert 173,413 Vorversterbensrisiko 1 Abzinsungsfaktor 1 Barwertfaktor: 173,413 x 1,0 x 1,0 173,4130 Ausgleichswert ,00 Rentenhöhe: / 173, ,98 Aufzinsung Ausglw. Mit 6% zwi. EZE und Ausgleich , , , ,72 Barwert = 465 über 22 Jahre, Zinssatz 3,25% - 1% =-BW(1,24%;22;465*12): ,54

46 Zeitratierliche Bestimmung des Ehezeitanteils Fall: Frau Dr. Beispiel wird zum im Alter von 48 Jahren zum Vorstand eines Unternehmens berufen. Sie erhält eine auf das 65. Lj. lautende Versorgungszusage: 2% Sockelbetrag + 2% pro Beschäftigungsjahr ihres letzten Gehalts als Vorstand. Zum scheidet Frau Dr. Beispiel aus dem Vorstand (vorzeitig) aus. Entsprechend der Versorgungsvereinbarung erhält sie wegen vorzeitiger Beendigung des Vertrages ab % von = Jahresversorgung. Zu diesem Zeitpunkt ist sie 56 Jahre alt. Ehezeit: 1985 bis 3/2007 Auskunft (altes Recht): Jahresrente: Auskunft (neues Recht): Ausgleichswert: Auskunft (neues Recht): Ausgleichswert:

47 Unmittelbar (1): (2% + 8 x 2%) x = Rente x 8 / 8 = zeitratierlich (2): (2% + 18 x 2%) x = Rente x 8 / 18 = zeitratierlich (3): (2% + 8 x 2%) x = Rente x 8 / 18 = % % 30% % % 18% % 10% % 0 0% Anrechtsentwicklung (1) Anrechtsentwicklung (2) Ruhegehaltssatz (1) Ruhegehaltssatz (2)

48 2.1. Berechnung des Ausgleichswertes Erteilte Auskunft korrigierte Berechnung Geburtstag Geschlecht m Versorgungszusage Einzelzusage Feste Altersgrenze 60 Konzerneintritt Ehezeitbeginn Ehezeitende Erreichen der festen Altersgrenze (60. Lebenjahr) Dauer der Ehezeit während der Dienstzeit / Monate 280 Dauer der erreichbaren Dienstzeit 318 Voraussichtliche monatliche Altersrente im Alter ,00 Ehezeitquote (280 / 318) 0,8805 Rechnungsgrundlagen Heubeck 2005 G Rechnungszins (Abzinsungssatz 6% - Teuerungserwartung gem. Handelsbilanz) 1,67% (VPI-Durchschnitt 7 Jahre) 6,00% Anwartschaftsbarwert im Leistungsbeginn, Lebenserwartung 22,690 Anwartschaft Zuschlag Hinterbliebenenverseorgung auf Hinterbliebenenversorgung 17% 60% Bewertungsverfahren Vorversterbensrisiko 0,9690 zeitratierlich Anwartschaftsbarwert Abgezinster Anwartschaftsbarwert d. Ehezeitanteils 6% vor Abzug d. Teilungskostenpauschale ,89 Teilungskosten (3% des Wertes des Ehezeitanteils, min. 300, max. 500 ) - 500,00 Anwartschaftsbarwert des Ehezeitanteils nach Abzug der Teilungskosten ,89 Ausgleichswert ,95 korrespondierender Kapitalwert ( 47 VersAusglG) ,95 In der Auskunft des Versorgungsträgers wurde die Leistungsdynamik (VPI) und die Hinterbliebenenversorgung nicht Achtung bewertet! Hinweis auf Konsequenz vorzeitigen Ausscheidens notwendig , ,58 Nicht erklärt 4,33% , , , ,75-500, , , ,88 Rechnungszins zu hoch Kompensationszuschlag?

49 Auswahlkriterien Zielversorgung 15 VersAusglG Altersbedeutung von 25 bis 65 Jahre 25 rot = unwichtig grün = wichtig...65 Versorgungssicherheit 1 grv & BeamtV 2 berufsst. Versorgung 3 betriebl. Versorgung 4 Versorgungsausgleichskasse 4 private Versorgung 4 Riester- & Rürupp 5 fondsgebundene Versorgung Rentabilität 1 betriebl. Versorgung 2 berufsst. Versorgung 3 Riester- & Rürupp 4 Versorgungsausgleichskasse 5 private Versorgung 5 grv & BeamtV * fondsgebundene Versorgung *) nicht beurteilbar Altersbedeutung von 25 bis 65 Jahre 25 rot = unwichtig grün = wichtig...65 Anwartschaftsflexibilität 1 fondsgebundene Versorgung 1 private Versorgung 2 Riester- & Rürupp 3 Versorgungsausgleichskasse 4 betriebl. Versorgung 5 berufsst. Versorgung 6 grv & BeamtV Leistungsflexibilität 1 fondsgebundene Versorgung 1 private Versorgung 2 Riester- & Rürupp 3 betriebl. Versorgung 5 Versorgungsausgleichskasse 5** berufsst. Versorgung 6 grv & BeamtV **) bei Singlezuschlägen 1

50 Private Rentenversicherung: Bestimmung des Ehezeitanteils Deckungskapital zum Ehezeitbeginn Berechnungsmethode I (Differenzmethode) In den Werten nicht enthalten sind Schlussüberschussanteile, die im Falle einer Kündigung fällig würden, da es sich hierbei um eine bloße Anwartschaft handelt. Bereits zugeteilte Überschussanteile sind in den Werten enthalten: a) Deckungskapital am Ende der Ehezeit unter Berücksichtigung der zur Erhöhung der Rente bestimmten Überschussanteile ,51 b) Deckungskapital zu Beginn der Ehezeit unter Berücksichtigung der zur Erhöhung der Rente bestimmten Überschussanteile ,00 c) Differenz: ,51 Berechnungsmethode II (Zuwachsmethode) In den Werten nicht enthalten sind Schlussüberschussanteile, die im Falle einer Kündigung fällig würden, da es sich hierbei um eine bloße Anwartschaft handelt. Bereits zugeteilte Überschussanteile sind in den Werten enthalten: a) Beitragsfreie Rente nach dem Versicherungsvertrag am Ende der Ehezeit unter Berücksichtigung der zur Erhöhung der Rente bestimmten Überschussanteile 228,24 b) Beitragsfreie Rente nach dem Versicherungsvertrag zu Beginn der Ehezeit unter Berücksichtigung der zur Erhöhung der Rente bestimmten Überschussanteile 85,89 c) Beitragsfreie Differenzrente (a b) 142,35 d) Deckungskapital für die beitragsfreie Differenzrente ,50 Institut für Versorgungsausgleich - Jörn Hauß, Duisburg

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