Kooperationsvereinbarung

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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Industrie- und Hdelskammer für München und Oberbayern (im Folgenden IHK gennt) vertreten durch Hauptgeschäftsführer Peter Driessen Max-Joseph-Straße 2, München und der Hochschule für gewdte Wissenschaften Fachhochschule Rosenheim (im Folgenden Hochschule Rosenheim gennt) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Heinrich Köster Hochschulstraße 1, Rosenheim über das Duale Bachelorstudium (Verbundmodell) 1. Gegenstd und Ziel des Abkommens Ziel dieser Kooperation ist es, eine Plattform zu schaffen, um fähigen jungen Menschen innerhalb eines Regelzeitraums von bis zu 4,5 Jahren einen Ausbildungsabschluss in der Wirtschaft und einen Studienabschluss der Hochschule Rosenheim zu ermöglichen. Die Hochschule Rosenheim bietet ein vielfältiges Spektrum Bachelorstudiengängen den Fakultäten Betriebswirtschaft, Ingenieurwissenschaften, Holztechnik und Bau sowie Elektrotechnik und Informatik. Gleichzeitig gibt es in der Region eine umfassende Palette verschiedenster Ausbildungsberufe. Die vorliegende Kooperation zwischen der Hochschule Rosenheim und der IHK bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ausbildung in das Modell des dualen s einzupassen, um ihren Auszubildenden zur Verzahnung von Theorie und Praxis im Wege des dualen Bachelorstudiums parallel zum Ausbildungsabschluss auch einen Hochschulabschluss zu ermöglichen. Im Anhg findet sich eine Auflistung aller Ausbildungsberufe, die in Kombination mit den der Hochschule Rosenheim gebotenen Bachelorstudiengängen absolviert werden können. Der vorliegende Vertrag dient dazu, den Rahmen für die Durchführung von dualen Bachelorstudienprogrammen (Verbundmodell) zwischen den ausbildenden Unternehmen und der Hochschule Rosenheim festzulegen.

2 2. Ablauf des dualen s Inhalt und Ablauf von Ausbildung und richten sich nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften der Ausbildungs- sowie Studien- und Prüfungsordnungen für die jeweiligen Vertwortungsbereiche des ausbildenden Unternehmens und der Hochschule Rosenheim. Das Verbundstudium ist ein mit einer Berufsausbildung, das den Qualitätsstdards von hochschule dual entspricht. Im Zuge des dualen s werden die Ausbildungsabschnitte in Absprache von den ausbildenden Unternehmen und der IHK so orgisiert, dass die Auszubildenden der Hochschule Rosenheim regulär studieren können. Dabei gibt es zwei verschiedene Ablaufvariten (graphische Darstellung für Blockmodell 1 und Rosenheimer Modell siehe Anhg). 2.1 Kurzbeschreibung Blockmodell Das Verbundstudium beginnt mit einer mindestens 12-monatigen Ausbildungszeit im Betrieb (abhängig vom Studiengg). Startzeitpunkt der Ausbildung ist in der Regel im September oder früher. Zum Wintersemester des Folgejahres (1. Oktober) beginnt das der Hochschule Rosenheim. Bis einschließlich 4. bzw. 5. (abhängig vom Studiengg) wechseln sich Ausbildungszeiten im Betrieb während der vorlesungsfreien Zeit und der Hochschule während der Vorlesungszeit ab. Im 5. oder 6. ist die Absolvierung des Praxissemesters im Unternehmen sowie im 4., 5. oder 6. der IHK/HWK-Ausbildungsprüfung vorgesehen. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, ein Urlaubssemester 1 zu nehmen, wie dies bei der Ausbildung Zimmerer/in in Verbindung mit dem Studiengg Holzbau und Ausbau möglich ist. Nach Abschluss der IHK/HWK-Prüfung ist die betriebliche Ausbildung beendet. In der vorlesungsfreien Zeit während der verbleibenden kn eine weiterführende betriebliche Praxis sowie die Bearbeitung der Bachelorarbeit im Unternehmen erfolgen. 2.2 Kurzbeschreibung Rosenheimer Modell Mechatronik Das Verbundstudium im Studiengg Mechatronik beginnt mit einer 12-monatigen Ausbildungszeit im Betrieb. Startzeitpunkt der Ausbildung ist in der Regel im September oder früher. Zum Wintersemester des Folgejahres (1. Oktober) beginnt das der Hochschule Rosenheim. Es wechseln sich Ausbildungszeiten im Betrieb während der vorlesungsfreien Zeit und der Hochschule während der Vorlesungszeit ab. (siehe grafische Darstellung im Anhg). Jedes der sieben beginnt mit einem drei Monate dauernden Hochschulquartal das sich jeweils ein Block vorlesungsfreier Zeit schließt. In dieser vorlesungsfreien Zeit findet die Ausbildung im Betrieb statt. Durch diese Taktung wechseln sich Theorie und Praxis das gze hindurch ab und ein reines Praxissemester entfällt. Das 5. beinhaltet die Ausbildungsprüfung der IHK. Nach Abschluss der IHK-Prüfung ist die betriebliche Ausbildung beendet. In der vorlesungsfreien Zeit während der verbleibenden erfolgt eine weiterführende betriebliche Praxis sowie die Bearbeitung der Bachelorarbeit im Unternehmen. 2.3 Vertragsgestaltung Die Durchführung des Blockmodells kn sowohl in der Kombination von Berufsausbildungsvertrag und als auch im Rahmen eines Qualifizierungsvertrages in Kombination mit einem erfolgen. Soweit ein Qualifizierungsvertrag abgeschlossen wird, sind die unter Punkt 2.1 und 2.2 gennten Begriffe der Ausbildung und Ausbildungszeiten durch die Begriffe Qualifizierung und Qualifizierungszeiten zu ersetzen. 3. Teilnahmevoraussetzungen, Zulassung zum Die Teilnahme am dualen Bachelorstudium richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006, dem Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz vom 09. Mai 2007, der Verordnung über die Qualifikation für ein den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich erknten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung) vom 2. November 2007, der Verordnung über die Hochschulzulassung den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung) vom 18. Juni 2007 sowie den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen in den jeweils gültigen Fassungen. Zudem müssen die jeweils aktuellen Immatrikulationsvoraussetzungen der Hochschule Rosenheim erfüllt sein. In zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die jeweiligen weiteren Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. 1 Während der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht und Prüfungen der Hochschule, der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht abgelegt werden.

3 Darüber hinaus ist zwischen dem Auszubildenden und dem ausbildenden Unternehmen ein Berufsausbildungsvertrag gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) abzuschließen und der IHK zur Eintragung in das Verzeichnis vorzulegen. Für den Abschluss eines Qualifizierungsvertrages zwischen Betrieb und Qualifizierendem gilt dies nicht. Für die Frage der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ist das Qualifizierungskonzept des Unternehmens durch die IHK vorweg zu prüfen. 4. Schutzvorschriften, Haftung Die Teilnehmer am dualen sind ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation bis zur Exmatrikulation ordentliche Studierende der Hochschule Rosenheim und unterliegen den der Hochschule Rosenheim geltenden Bestimmungen für Studierende. Die Teilnehmer am dualen sind während der betrieblichen Ausbildung / Qualifizierung in einem Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen (Ausbildungsvertrag, Qualifizierungsvertrag) und unterliegen bis zum Abschluss den vertraglich niedergelegten Bestimmungen. Eine Haftung des ausbildenden / qualifizierenden Unternehmens und der Hochschule Rosenheim für von Teilnehmern am dualen verursachte Schäden beim deren Kooperationspartner ist ausgeschlossen. 5. Gegenseitige Unterrichtung Die ausbildenden Unternehmen und die Hochschule Rosenheim werden sich gegenseitig über alle Umstände, die für die Durchführung des dualen s von Bedeutung sind oder sein können, unterrichten und alle notwendigen Unterlagen und Daten gegenseitig zur Verfügung stellen. Daten über Studierende und Auszubildende / Qualifizierende sowie über Studien- und Prüfungsleistungen können nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgetauscht werden oder soweit eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt. 6. Ausldsaufenthalt, Förderung der Internationalität Die Unternehmen fördern in ihrer Berufsausbildung Ausldsaufenthalte der Studierenden im Verbundmodell. Dabei kn sowohl ein Theoriesemester einer Partnerhochschule der Hochschule Rosenheim absolviert werden, als auch das Praxissemester komplett oder in Teilen entweder internationalen Stdorten der Unternehmen bzw. in Tochtergesellschaften geleistet werden. Es können auch im Zuge von Praxisphasen über einen definierten Zeitraum dere Unternehmen kennen gelernt werden. Die Hochschule Rosenheim und die IHK unterstützen solche Vorhaben durch entsprechende Beratungs- und Servicegebote um adäquate Möglichkeiten zu finden. Die Unternehmen fördern nach Möglichkeit in ihrem Ausbildungsgebot auch fremdsprachliche Leistungen. 7. Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigungsrechte Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird unbeschadet des Kündigungsrechts gemäß Satz 2 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Vertragspartner kn die Kooperationsvereinbarung mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. September eines jeden Jahres kündigen. 8. Schriftformerfordernis, Teilunwirksamkeit Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der gz oder teilweise unwirksamen Regelung im Rahmen des Gesamtabkommens am nächsten kommt.

4 9. Sonstiges Die Teilnehmer erhalten für die erfolgreiche Teilnahme dem Hochschulstudium und dem erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungsberufs ein Zertifikat. Rosenheim, den Industrie- und Hdelskammer für München und Oberbayern Hochschule Rosenheim Peter Driessen Hauptgeschäftsführer Prof. Heinrich Köster Präsident Anhg 1: Auflistung aller Ausbildungsberufe, die in Kombination mit den der Hochschule Rosenheim gebotenen Bachelorstudiengängen absolviert werden können. Anhg 2: Graphischer Ablaufpl für Blockmodell und Rosenheimer Modell Mechatronik Anhg 3: Zertifikat

5 Auflistung der Ausbildungsberufe Betriebswirtschaft Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) Kaufmännische Ausbildungsberufe Bkkaufmn 2 Industriekaufmn Bürokaufmn Kaufmn für Groß- und Außenhdel Kaufmn für Versicherung und Finzen Kaufmn für Spedition und Logistik Kaufmn für Tourismus und Freizeit Kaufmn für Marketingkommunikation Personaldienstleistungskaufmn Elektro- und Informationstechnik Elektroniker für Betriebstechnik Elektroniker für Automatisierungstechnik Elektroniker für Geräte und Systeme Informations- und Telekommunikationssystemelektroniker Systeminformatiker Holzbau und Ausbau Zimmerer (IHK-Abschluss) Ausbaufacharbeiter im Schwerpunkt Zimmerarbeiten Informatik Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Fachinformatiker Informations- und Telekommunikationskaufmn Informatikkaufmn IT-System-Elektroniker Innenausbau Technischer Produktdesigner (Fachrichtung Gestaltung, Entwicklung und Konstruktion) Technischer Systempler (Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik) Trockenbaumonteur Stuckateur Holzmechiker Bauzeichner im Schwerpunkt Architektur Holzbearbeitungsmechiker Kunststofftechnik Verfahrensmechiker für Kunststoff und Kautschuktechnik Mechatronik Elektro- und Elektronikberufe sowie Metallberufe 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstden werden soll.

6 Produktionstechnik Anlagenmechiker Zerspungsmechiker Konstruktionsmechiker Technischer Produktdesigner Feinwerkmechiker Technischer Systempler Kfz-Mechatroniker Wirtschaftsinformatik Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Fachinformatiker Informations- und Telekommunikationskaufmn Informatikkaufmn Wirtschaftsingenieurwesen Industriemechiker Zerspungsmechiker Konstruktionsmechiker Feinwerkmechiker Mechatroniker Technischer Produktdesigner Technischer Systempler Diese Liste ist nur exemplarisch und nicht abschließend. Bei entsprechender beruflicher Qualifikation sind auch weitere Ausbildungsberufe denkbar.

7 Ablaufpl Blockmodell (schematische Darstellung) Zeitablauf Einsatzort Qualifizierung () im Ausbildungsbetrieb Qualifizierung () im Ausbildungsbetrieb Praxissemester im Betrieb* Betrieb 6. Betrieb 7. Ausbildung in Monaten Mind. 12 Monate mit IHK/HWK AP I Prüfung ,5 mit IHK/HWK AP II Prüfung 1-2 Bachelorarbeit Beginn: September oder früher betriebliche Ausbildung/ Qualifikation betriebliche Praxis Beginn: 1. Oktober des Folgejahres der Hochschule (Bachelor) Die e entsprechen den Hochschulsemestern. Die Detailpläne für jeden Studiengg sind bei hochschule dual einzusehen! Je nach Studienrichtung findet das Praxissemester im 5. oder 6. statt. Bei kürzeren Ausbildungszeiten als 3,5 Jahre findet die Abschlussprüfung IHK früher statt.

8 Ablaufpl Rosenheimer Modell Mechatronik (schematische Darstellung): Zeitablauf Einsatzort Qualifizierung () im Ausbildungsbetrieb Qualifizierung () im Ausbildungsbetrieb Betrieb 6. Betrieb 7. Ausbildung in Monaten ca. 12 Monate mit IHK / AP I Prüfung 3, ,5 3, ,5 mit IHK AP II Prüfung , ,5 Bachelorarbeit Beginn: September oder früher betriebliche Ausbildung/ Qualifikation betriebliche Praxis Beginn: 1. Oktober des Folgejahres der Hochschule (Bachelor) Die e entsprechen den Hochschulsemestern.

9 Zertifikat über das duale Bachelorstudium Frau Maxi Mustermn, geb. 01. Juar 1990 in Rosenheim, hat vom bis erfolgreich ein duales Bachelorstudium absolviert. Dabei hat sie folgende Abschlüsse und Leistungen erworben. Bachelor of Science (B.Sc.)* in Informatik am der Hochschule für gewdte Wissenschaften - Fachhochschule Rosenheim Fachinformatiker (IHK) am vor der Industrie- und Hdelskammer für München und Oberbayern München, 01. Juli 2011 Industrie- und Hdelskammer für München und Oberbayern Hochschule Rosenheim Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl Präsident Prof. Heinrich Köster Präsident *Der Abschluss des jeweiligen Studienggs ist in der Auflistung der Ausbildungsberufe (Anhg 1) aufgeführt.

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