Förderunterricht an Pflichtschulen

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1 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Abteilung 1 Allgemein bildende Pflichtschulen Mozartplatz 8-10 A-5010 Salzburg Wegweiser Geleitwort Präambel Fördern als Prinzip Spezielle Hinweise: Volksschulen Hauptschulen Sonderschulen Polytechnische Schulen Schulrecht Förderunterricht an Pflichtschulen Der besondere Förderunterricht Lehrplanzusätze Redaktion: LSI Dr. Jelle Kahlhammer unter Mitarbeit der Bezirksschulaufsicht September 2004 Handreichung der Schulaufsicht für die allgemein bildenden Pflichtschulen Salzburgs Bildung - Zukunft für Salzburg - 1 -

2 Wegweiser Inhalt Seite Geleitwort der Schulaufsicht 3 Präambel 4 Fördern als pädagogisches Prinzip 5 Förderunterricht in der Volksschule Eine pädagogische Bereicherung Die pädagogische Praxis Lernorganisation Organisationsmodelle Lehrplan - Bemerkungen zur Stundentafel Förderkonzept und Förderplan Förderunterricht in der Hauptschule Eine pädagogische Ergänzung zum Lehrplan 99 Organisationsmodelle Lehrplan der HS - Allgemeine didaktische Grundsätze Förderunterricht in der Polytechnischen Schule 15 Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule Ein pädagogisch vielfältiges Angebot Organisationsmodelle Förderunterricht für schwerstbehinderte Kinder Förderkurs nach 25 SchOG (6) Allgemeine schulrechtliche Grundlagen 19 Frühwarnsystem 20 Teilungszahlenverordnung 21 Salzburg Schulorganisations-Ausführungsgesetz Der besondere Förderunterricht für Kinder nichtdeutscher Muttersprache Ausmaß und Lernorganisation - Übersicht 25 Lehrplan-Zusatz für Kinder nichtdeutscher Muttersprache Literaturhinweise

3 Geleitwort der Salzburger Schulaufsicht Der Förderunterricht - eine pädagogische Kostbarkeit des Schulalltags Die Zielsetzung Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern ist ein grundlegender pädagogischer Auftrag der österreichischen Pflichtschule und ein elementares Prinzip jedes Unterrichts. Hieraus leitet sich eine hohe Verantwortung für die Lehrerinnen und Lehrer ab, die aufgefordert sind, Schulversagen ihrer Schulkinder zu verhindern und deren Defizite auszugleichen. Um diesem großen Anspruch gerecht werden zu können, steht den Pädagoginnen und Pädagogen in besonderer Weise das Instrument des FÖRDERUNTERRICHTS zur Verfügung. In diesem Rahmen eröffnen sich viele organisatorische, inhaltliche und methodische Möglichkeiten einer speziellen Förderdidaktik, für die der Gesetzgeber gesicherte Ressourcen zur Verfügung stellt. Daraus resultiert jedoch auch die Forderung nach einem sorgsamen und professionellen Umgang mit den Förderstunden. Die Schulaufsicht für die allgemein bildenden Pflichtschulen Salzburgs möchte durch die vorliegende Handreichung auf den hohen Wert des Förderunterrichts hinweisen und durch eine zusammenfassende Information diesen elementaren pädagogischen Auftrag der Lehrerschaft unterstützen. Für das Redaktionsteam: LSI Dr. Jelle Kahlhammer LSI Rudolf Strohbach BSI Josef Irnberger BSI Heidelinde Kahlhammer BSI Ursula Moser BSI Franz Schinwald September

4 Präambel Die Aufgabe des Förderunterrichts Fördern bedeutet etwas nach vorne bringen Duden, Herkunftswörterbuch Zu den Grundintentionen und den besonderen Aufgaben der österreichischen Schule zählt, durch einen entsprechenden Unterricht an der Entwicklung der Anlagen der Jugend mitzuwirken. In diesem Sinne ist seit Bestehen des Schulgesetzwerkes 1962 der Förderunterricht ein konstitutives Merkmal und elementarer Bestandteil in den Lehrplänen der allgemein bildenden Pflichtschulen (Zielparagraph, SchOG 2, Abs.1). Obwohl der Förderunterricht dem Wandel und den Strömungen der pädagogischen Anschauungen und Einsichten unterworfen ist und war, treten nach wie vor einige grundlegende Kernziele und Aufgaben klar hervor: Ziele ermutigen unterstützen sichern aufbauen nachholen ausgleichen stärken erweitern vertiefen zurückgehen festigen stabilisieren üben erarbeiten Der Auftrag des Förderunterrichts Als eine nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltung, die in allen Typen der Pflichtschule vorgesehen ist, dient er Schülerinnen und Schülern mit Defiziten, ist er bei Bedarf ein verpflichtendes Angebot der Schule, geht er vom einzelnen Kind aus und basiert auf einer individuellen Lernstands und Förderdiagnostik, erfolgt seine Durchführung in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Die Zielgruppe des Förderunterrichts sind Kinder mit Defiziten verschiedenster Art. Nicht intendiert ist ein Gießkannenprinzip für alle! Die Grenzen des Förderunterrichts Die Förderung in der wöchentlichen Stunde oder in Kursen haben jedoch auch ihre Grenzen: So ist der Förderunterricht z. B. keine Therapiestunde, um Kinder mit schwerwiegenden Defiziten jahrelang mitzunehmen - hier müssen außerschulische Diagnose- und Therapiemöglichkeiten in Anspruch genommen werden

5 Fördern als pädagogisches Prinzip Fördern ist nicht ausschließliche Aufgabe der Förderstunde, sondern ein grundsätzlich unverzichtbares Moment jeden pädagogischen Handelns. Fördern ist ein Prinzip, das die Schule zum Herausfordern aller Lernpotentiale und Stützfaktoren bei jedem einzelnen Kind verpflichtet. Viele Passagen und Textstellen in den Lehrplänen und Schulgesetzen weisen auf die besondere Stellung der Förderung der Schülerinnen und Schülern hin wie z. B. Förderunterricht, Besonderer Förderunterricht für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, Förderung durch Differenzierung und Individualisierung, Interessens und Begabungsförderung, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Förderkonzept, Förderpläne u. a. Die vorliegende Handreichung bezieht sich inhaltlich auf den Förderunterricht bzw. die Förderstunde innerhalb der Strukturen des schulischen Förderns. Strukturen schulischen Förderns Fördern als allgemeines pädagogisches Prinzip Fördern im Förderunterricht bzw. in der Förderstunde Fördern in speziellen Fördermodellen Individualisierung und Differenzierung durch didaktischmethodische Vielfalt in den - Zielen - Inhalten - Methoden des Unterrichts Förderung aller Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse Förderung als Herausforderung von Begabungen besonderer Unterricht - zur Stützung - zur Prävention von Schulversagen - zum Nachholen vorübergehender Lerndefizite bei Krankheit, Schulwechsel... - in Sonderschulen (Übertritt in VS, HS) - in Hauptschulen (Wechsel der Leistungsgruppe) Förderung in flexiblen Kleingruppen Zeit und Raum für Lernprogramme, Lernspiele, Konzentrationsübungen, motorische Trainings... deutlich verzahnt mit dem Klassenunterricht Einheiten für alle Sinne am einzelnen Kind orientiert in Kooperation mit den Eltern Unterstützende Formen, die besondere Bedürfnisse und Anforderungen aufnehmen: - Legasthenie-Kurse - besonderer Förderunterricht für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache - Sprachheilunterricht - Kurse nach 25 SchOG - Förderung durch Beratungslehrerinnen - u. a. m. alle LehrerInnen Klassen- und FachlehrerInnen LehrerInnen mit spezieller Ausbildung - 5 -

6 Förderunterricht in der Volksschule Eine pädagogische Bereicherung Der Förderunterricht ist Der Förderunterricht soll eine Unterstützung der Lernprozesse von Kindern durch gezielte Lernhilfe von Lehrerinnen und Lehrern ein methodisches Ausgleichen ungünstiger Lernvoraussetzungen ein gezieltes Verbessern und ein Ausbauen der individuellen Lernstrategien von Schulkindern gemäß ihrem Lerntyp ein zusätzliches Festigen des Könnens, Wissens und der Fertigkeiten schwacher Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Lernangebot in der Anfangsstufe bzw. an entscheidenden Schulsituationen (z.b. vor Umstufungen, bei Klassen- oder Schulwechsel, vor Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) die Individualisierung und gezielte Arbeit mit einzelnen Kindern anhand eines Förderplanes den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse sichern einen kontinuierlichen Lernzuwachs ermöglichen Schulversagen und Klassenwiederholungen vermeiden helfen das Nachholen des Lehrstoffes nach längerem Fernbleiben unterstützen Zeit für Übungen im sozialen Lernen bereitstellen und damit die Schülerpersönlichkeiten durch Übungen des sozialen Lernens stabilisieren Der Förderunterricht ermöglicht / erlaubt... Raum für umfassendes Vertiefen von Lerninhalten mit allen Sinnen andere und intensivere methodische und didaktische Zugänge in der Kleingruppe als in der Großgruppe Klasse das Üben in verschiedensten Bereichen (Motorik, Konzentration, Logik, Wahrnehmung, Kreativität )? den Einsatz von motorischen Übungen zum Abbau von Lerndefiziten die Ruhe, auf nicht gefestigte Lernschritte zurückzugehen Der Förderunterricht ist nicht eine Nachschreibestunde aus dem Vormittagsunterricht eine Gratis-Nachhilfestunde ohne Förderdiagnostik eine Abgabestelle der Eltern für ihre Kinder eine Aufbewahrungsstunde für FahrschülerInnen eine Überraschung für die SchülerInnen am Ende des Vormittags eine punktuelle Entscheidung der Lehrkräfte ohne ein durchgängiges, länger dauerndes Konzept eine isolierte Vorbereitungsstunde vor Schularbeiten oder Tests eine generelle Übungsstunde für alle SchülerInnen - 6 -

7 Förderunterricht in der Volksschule Die pädagogische Praxis Erfahrungen und Einstellungen GrundschulpädagogInnen beschreiben ihre Erfahrungen mit dem Förderunterricht mehrheitlich in zwei Gegensätzen: positiv weil sie die zusätzliche Zeit für die einzelnen Kinder in den kleineren Gruppen und Möglichkeiten für spezielle didaktische Wege schätzen; negativ weil die schwachen Schülerinnen und Schüler am Ende des Unterrichtstages schon müde sind und durch die häufige Förderung diese oft als Strafe empfinden. Eltern haben oftmals andere Erwartungen an den Förderunterricht als Lehrerinnen und Lehrer! Durch die integrative Form lösen sich die oben erwähnten Negativa wohl auf; die Möglichkeiten der individuelle Förderung in der Kleingruppe tritt jedoch in der Gesamtklasse wiederum eher in den Hintergrund. Auch wird über den Druck von Eltern berichtet, die den Förderunterricht oft als Nachschreibestunde nach einem Fernbleiben vom Unterricht reklamieren und durch das Einfordern von voll geschriebenen Übungsheften den Erfolg der Förderstunde für erwiesen halten. Förderunterricht über Mathematik und Deutsch hinaus gedacht: Die Kinder erhalten die Unterstützung, die sie brauchen: Den einen helfen Konzentrationsspiele, die anderen entwickeln sich mit logischen, optischen, oder akustischen Differenzierungsübungen weiter. Wieder andere benötigen die Regelmäßigkeit des Automatisierens, andere erfahren, wie sie lernen oder wiederholen sollen. Fördern bedeutet auch das Lösen und Abbauen von Lernblockaden. Auch gehört die Förderung im sozialen Lernen immer wieder zum Repertoire der Förderpraxis, weil die Leistungen mancher Kinder in Deutsch oder Mathematik durch sozial-emotionale Defizite oder die Unfähigkeit, in der Klassengemeinschaft ohne Störungen zu arbeiten, blockiert sind. Die GrundschullehrerInnen werden ermutigt und aufgefordert, ihr Wissen von erfolgreichem Unterricht und ihre vielfältigen Materialien in der Förderstunde einzusetzen. Das bloße Mehr an Lesen, Schreiben oder Rechnen entspricht nicht (mehr) den Zielen des Förderunterrichts

8 Förderunterricht in der Volksschule Lernorganisation Bei der Organisation des Förderunterrichts können grundsätzlich zwei Formen zur Anwendung kommen: 1. Additive Form als zusätzliche Unterrichtseinheit in den Pflichtgegenständen im Anschluss an den Vormittagsunterricht oder am Nachmittag, wobei jedoch in der 6. Unterrichtsstunde kein FÖ stattfinden darf (siehe Rundschreiben des LSR zum Schulzeitgesetz). 2. Integrative Form innerhalb des zeitlichen Rahmens der Pflichtgegenstände Deutsch und Mathematik. Dies erfordert im Teamteaching den Einsatz moderner Lernformen und eine enge Kooperation. Fallweise kann sich eine kurze Phase äußerer Differenzierung ergeben. Die zweite Lehrkraft - betreut eine Kleingruppe während des (offenen) Klassenunterrichts - führt spezielle Übungen durch - hilft durch einen anderen methodischen Ansatz ein Lernproblem auf andere Weise zu verdeutlichen. Lern und Förderdiagnostik sind unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen Förderunterricht. Die Gestaltung des Förderunterrichtes erfordert eine genaue Schülerbeobachtung und Lernstandsdiagnose sowie eine entsprechende Planung (Förderkonzept), in dem Förderbereiche beschrieben, die Förderziele sowie der Zeitraum festgelegt werden (siehe Seite 11). Das Förderkonzept soll auf jeden Fall mit den Eltern besprochen werden, damit sie die Hintergründe verstehen und die Arbeit unterstützen können. Bei der Erstellung von individuellen Förderkonzepten sollen alle beteiligten PädagogInnen (Klassenlehrerin, Beratungs- und StützlehrerIn, SprachheillehrerInnen...) mitwirken. Hinweis Umfassende Diagnose- und Übungsmöglichkeiten finden sich im Beobachtungs- und Förderbogen zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (Landesschulrat für Salzburg)

9 Förderunterricht in der Volksschule Beispiele für Organisationsmodelle Förderunterricht am Vormittag o KlassenlehrerIn mit Teil der eigenen Klasse (max. 12 Kinder) o SchülerInnen wechseln nach Bedarf o im Anschluss an den Unterricht o in der 4. Stunde möglich (1. und 2. Kl.) o ev. in 5. Stunde; in der 6. Stunde nicht gestattet Hinweis Die Wahl und die Begründung für die Organisation des Förderunterrichts sollte in den pädagogischen Leitlinien des Schulprogramms zum Ausdruck kommen und im Klassenforum bzw. Schulforum dargelegt werden. Förderunterricht am Nachmittag o KlassenlehrerIn mit Teil der eigenen Klasse o SchülerInnen wechseln nach Bedarf o Mittagsaufsicht u. U. nötig Förderstundenblock o 14-tägliche Doppelstunde durch KlassenlehrerIn o Doppelstunde erfordert entlastende Übungseinheiten o mehr Zeit für offene Formen und Lernspiele Förderunterricht integrativ o o o o o Förderung während des Unterrichts am Vormittag 2 LehrerInnen in einer Klasse auf eine gute Lage der Förderstunde ist zu achten Absprache und Koordinierung der LehrerInnen ist unbedingt erforderlich keine Stundenplanprobleme Förderwerkstatt o flexibles System o 2 Nachmittagsstunden für FÖ-SchülerInnen derselben Schulstufen oder der ganzen Schule (jahrgangsübergreifend) o mehrere KlassenlehrerInnen bieten den FÖ an o klassenübergreifend möglich o SpeziallehrInnen können eingesetzt werden - 9 -

10 Förderunterricht in der Volksschule Lehrplan der Volksschule Bemerkungen zur Stundentafel Vorschulstufe Punkt 3.: Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Vorschulstufe Förder- Pkt. angebote 3. Zur zur Förderung Anwendung im Hinblick kommen, auf wobei einen die Wechsel in der können Stundentafel Förderangebotgesehenen zur Anwendung Gesamtwochenstundenzahlen kommen, wobei die nicht in der überschritten Stundentafel werden vorge- vorsehenen sollen. Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen. Volksschule, Schulstufe Volksschule, Pkt. Punkt 3. 3.: Der Der Förderunterricht in der in der Grundschule ist ist als als fachübergreifen- fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je je Unterrichtsjahr und und Klasse Klasse bei Bedarf bei Be-- für darf Schülerinnen - für Schülerinnen bzw. Schüler, bzw. Schüler, die eines die eines zusätzlichen zusätzlichen Lernangebotes Lernange Schulstufe bedürfen botes bedürfen - anzubieten. - anzubieten. Dieser Dieser Förderunterricht Förderunterricht kann additiv kann additiv oder oder inte- integrativ durchgeführt werden. werden. Bei Bei der der Feststellung der der Förderbedürftig- Förderbedürftigkeit durch durch die die Lehrerin Lehrerin bzw. bzw. den den Lehrer Lehrer gemäß gemäß 12 Abs. 127 Abs. des Schulunterrichtsgesetzes Schulunterrichtsgesetzes sind die sind die voraussichtliche Dauer Dauer (Kursdauer) (Kursdauer) des 7 des des Förderunterrichts, die Art die der Art Förderung Förderung (schriftliches (schriftliches Förderkonzept) Förderkonzept) sowie sowie der der Unterrichtsgegenstand, auf den auf sich den die sich Förderung die Förderung bezieht bezieht ( Deutsch, ( Deutsch, Lesen, Schreiben Lesen, Schreiben und/oder Mathematik ), und/oder Mathematik ), anzugeben. anzugeben. II. Allgemeine Bestimmungen II. Allgemeine Bestimmungen 2. Grundstufe I- Wechsel der Schulstufen 2. Grundstufe I "Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Wechsel der Schulstufen Förder- "Bevor ein bzw. Wechsel Differenzierungsmaßnahmen von Schulstufen vorgenommen auszuschöpfen." wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen." 7. Integration Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 7. Integration hat das Der Ausschöpfen Feststellung aller des sonderpädagogischen zur Verfügung stehenden Förderbedarfs Fördermaßnahmen während des Unterrichtsjahres voranzugehen. hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen. 7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern III. III. Allgemeine didaktische Grundsätze 7. Individualisieren, Differenzieren und Fördern Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, Förderunterricht individualisierende bietet die Möglichkeit, Arbeitsweisen, Lernprozesse intensivierte durch Lehrerhilfen gezielte Ü- und bungen, zeitlich individualisierende längeres Verweilen Arbeitsweisen, an Stoffelementen intensivierte zu unterstützen, Lehrerhilfen einzelnen und zeitlich Schülerinnen längeres Verweilen bzw. Schülern an Stoffelementen den Anschluss zu unterstützen, an den Lernfortschritzelnen der Schülerinnen Klasse zu bzw. sichern Schülern sowie vorhandene Anschluss Lücken an den zu schließen Lernfort- ein- und schritt einen der kontinuierlichen Klasse zu sichern Lernzuwachs sowie vorhandene zu ermöglichen. Lücken zu schließen Die und Lehrerin einen kontinuierlichen bzw. der Lehrer Lernzuwachs wird sich nicht zu ermöglichen. nur im Förderunterricht bemühen, Die Lehrerin vor allem bzw. der lernschwächeren Lehrer wird sich Schülerinnen nicht nur im bzw. Förderunterricht Schülern kontinuierliche vor Erfolgserlebnisse allem lernschwächeren zu ermöglichen, Schülerinnen die eine bzw. auf Schülern Selbstvertrau- konti- bemühenenuierliche begründete Erfolgserlebnisse Leistungsbereitschaft zu ermöglichen, entstehen die lassen. eine auf Selbstvertrauen Zur begründete Unterstützung Leistungsbereitschaft von Förderungsmaßnahmen entstehen lassen. sowie vor schwer wiegenden Zur Unterstützung Entscheidungen von Förderungsmaßnahmen soll die Schule beratende sowie Einrichtungen vor schwer in wiegenden nehmen. Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in An- Anspruch Wertvolle spruch nehmen. Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Wertvolle Dienst Hilfestellung erfolgen. wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen

11 FÖ R D E R K O N Z E P T / F Ö R D E R P L A N Name des Schülers/der Schülerin: Unterrichtende LehrerInnen: Zeitraum Förderbereich Gegenstand Methodisch-didaktische Umsetzung Materialien Hilfsmittel Klasse:... Ergebnisse

12 Förderunterricht in der Hauptschule Eine pädagogische Ergänzung zum Lehrplan `99 Der Förderunterricht ist.. Der Förderunterricht soll.. eine zusätzliche Festigung des Könnens, Wissens und der Fertigkeiten lernschwächerer SchülerInnen ein Angebot für vertiefendes und individuelles Lernen in der Sekundarstufe I eine grundlegende Maßnahme im Rahmen des Frühwarnsystems zur Vermeidung von Schulversagen (siehe Seite 20) die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern stärken, wie sie im Lehrplan`99 als zentrale Aufgaben formuliert sind (in Anlehnung an das von der UNESCO vorgegebene Ziel von Schule): Learning to know Sachkompetenz Learning to do Methodenkompetenz Learning to live together Sozialkompetenz Learning to be Selbstkompetenz Der Förderunterricht ermöglicht.. Der Förderunterricht erlaubt.. die Zeit für Differenzierung und Individualisierung zur Entfaltung der Leistungspotentiale der SchülerInnen die Zeit für die Stärkung und Entfaltung der Persönlichkeit gerade in der Phase der Pubertät die Zeit für das Entwickeln und Einüben von Lernstrategien, für das Lernen - Lernen die Förderung in allen Gegenständen zb durch Entspannungsübungen, Körperübungen, logische Denkaufgaben, Kommunikationsübungen, das Erlernen von Präsentationsmethoden, soziale Gruppenübungen, verschiedene Gesprächsformen Der Förderunterricht ist nicht.. eine isolierte Zusatzstunde nur zum Stofflernen vor Schularbeiten und Tests ein Ersatz für unverbindliche Übungen (zb Interessens und Begabungsförderung ) Förderunterricht ist mehr als eine Gratis-Nachhilfe! Der ausschließlich auf einen Nachhilfe- bzw. Nachholeffekt ausgerichtete Förderunterricht fällt weg und macht einem breiten - die gesamte Persönlichkeit stützenden - Angebot Platz. Die jungen Menschen sollen in ihrer Unsicherheit aufgefangen und in ihrer Entwicklung weiter gebracht werden. Förderunterricht eröffnet Möglichkeiten für den Klassenvorstand!

13 Förderunterricht in der Hauptschule Organisationsmodelle Die geübte Praxis des Förderunterrichts an den Hauptschulen zeigt, dass Förderstunden eher in zu geringem Ausmaß angeboten werden. Ursachen dafür sind vor allem Stundenplanprobleme, weil entweder die SchülerInnen oder die Fachlehrkräfte haben am selben Nachmittag Unterricht haben. Oft kann auch die erforderliche Schülerzahl acht bzw. sechs nicht erreicht werden. Zusätzlich wird die Fördernotwendigkeit in einer gesamtheitlichen, nicht nur fachbezogenen Unterstützung für sinnvoll erachtet. Stundenplan Siehe Rundschreiben LSR f. Salzburg Schulzeiterlass 2003 Hier bieten jedoch die einschlägigen rechtlichen Bedingungen eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten für die Praxis in den Schulen an: schulautonome Eröffnungszahlen flexible Dauer Blockungen integrative Formen Förderunterricht für mehrere Klassen (schulstufenübergreifend) Förderunterricht durch andere als die unterrichtenden Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrer Förderunterricht in allen Pflichtgegenständen Bei Einsatz verschiedener Lehrkräfte... O Koordinierung des Lehrstoffes zwischen dem Lernfortschritt der Klasse und der Fördergruppe O gezielte und gute Absprachen über Lerndefizite der SchülerInnen Beispiele für Modelle des Förderunterrichts an Hauptschulen Variable Kursformen bzw. Förderstunden bei Bedarf max. 48 Stunden pro SchülerIn im Schuljahr Fördernachmittag kein verpflichtender Unterricht an bestimmten Nachmittagen für einzelne Jahrgangsstufen dadurch eine freie Förderschiene ohne Stundenplanprobleme Lernhilfe- Nachmittag als begleitendes Lernangebot während des ganzen Schuljahres nach Anmeldung oder verpflichtend für die Schüler und Schülerinnen, Einsatz verschiedener FachlehrerInnen für spezielle Unterstützung Integrative Förderung mit Einsatz einer zweiten Lehrkraft im Unterricht, Teamteaching Unterrichtsparalleler Förderunterricht zb 1x pro Woche eine Teilung bei großen Leistungsgruppen Trotz allfälliger Erschwernisse im Schulalltag ist der Förderunterricht anzubieten!

14 Förderunterricht in der Hauptschule Lehrplan der Hauptschule II. Allgemeine didaktische Grundsätze 5. Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes ( Frühwarnsystem ) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die a) eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, weil sie die Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder Umstellungsschwierigkeiten wegen eines Schulwechsels haben; nach der Einstufung in Leistungsgruppen kommt dieser Förderunterricht nur mehr für Schülerinnen und Schüler der dritten Leistungsgruppe in Betracht; b) auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet wer den sollen oder deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. HS - MHS - SHS max. 72 Sunden pro Klasse max. 48 Stunden pro SchülerIn Ski-HS max. 144 Stunden. pro Klasse max. 96 Stunden pro SchülerIn Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Schihauptschulen Im Hinblick auf die saisonalen Schwankungen der Wochenstundenanzahl in Leibesübungen kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf maximal das Doppelte des angegebenen Stundenausmaßes erhöht werden, um die Schülerinnen und Schüler beim Nachholen des versäumten Lehrstoffes zu unterstützen

15 Förderunterricht in der Polytechnischen Schule Lehrplan der Polytechnischen Schule II. Allgemeine didaktische Grundsätze F. FÖRDERMASSNAHMEN 1. Für SchülerInnen, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann bis zum Ausmaß von 60 Unterrichtsstunden Förderunterricht pro Klasse angeboten werden. Der Förderunterricht findet in Kursform von jeweils bis zu acht Unterrichtsstunden statt, wobei wöchentlich eine Unterrichtsstunde anzubieten ist. Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann der Förderunterricht auch geblockt, klassenübergreifend bzw. gruppenübergreifend oder integriert in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes geführt werden. Schulversuch Berufsvorbereitender Lehrgang für Schülerinnen und Schüler ohne positivem Abschluss der Hauptschule. 2. SchülerInnen ohne positiven Abschluss der 8. Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglich en Bildungsabschluss ( 28 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes) zu führen. Da die Lernvoraussetzungen für diese Schüler außerordentlich unterschiedlich sein können, ist kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III) ein besonderes Förderprogramm (Auswahl und Schwerpunktsetzung aus den Kernbereichen des Lehrstoffs der Pflichtgegenstände bzw. in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache auch nach dem Lehrplan der Hauptschule) zu erstellen. Sofern ein besonderes Förderprogramm nicht durch schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen wird, hat die Festlegung eines solchen durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen des Landesschulrates zu erfolgen. Weiters kann durch Verordnung des Landesschulrats die Gesamtwochenstundenanzahl für diese Schülergruppe auf bis zu 29 Wochenstunden verringert werden, wenn dadurch Fördermaßnahmen besonders intensiviert werden können und der Einstieg ins Berufsleben unterstützt werden kann. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache (siehe Kapitel Der besondere Förderunterricht)

16 Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule Ein pädagogisch vielfältiges Angebot Stundenzahlen (pro Woche und Schulstufe) Der Förderunterricht ist... Der Förderunterricht soll... Der Förderunterricht ermöglicht/erlaubt... Der Förderunterricht ist nicht Schulstufe: 1 Stunde Schulstufe: 2 Stunden eine fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung immer für eine Klasse und ein Unterrichtsjahr anzubieten zusätzliches Festigen aller Fertigkeiten der SchülerInnen zusätzliches Angebot zur Verbesserung der Schulsituation (Ermöglichen eines erfolgreichen Abschlusses, Vorbereitung auf HS Externistenprüfung oder Aufhebung des SPF ) Unterstützung durch gezielte Hilfe und Training das Erreichen der stufenspezifischen Lehrplanforderungen sichern das Schulversagen und Klassenwiederholen vermeiden helfen das Selbstvertrauen in die eigenen Leistungen unterstützen und aufbauen bei Aufhebung des SPF den Übertritt in die allgemeine Schule ermöglichen und den Anschluss an die Lernziele der VS/HS vorbereiten eine enge Verknüpfung zum Klassenunterricht Vertiefen und Festigen der Lerninhalte mit allen Sinnen Entspannungsübungen, Kommunikationstraining, Einsatz und Erlernen von unterstützenden Unterrichtsbehelfen, wie Computer, Sprechhilfen, Gehhilfen,.. Schaffen von eigenständigen didaktischen und methodischen Zugängen, die noch intensiver auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler abgestimmt werden können das Üben und Trainieren aller Wahrnehmungsbereiche, die zur Erfüllung der Lehrplanziele nötig sind die Arbeit in der Kleingruppe, bzw. auch Einzelarbeit Einbeziehen von Inhalten, deren Behandlung im Bildungsgang der Allgemeinen Sonderschule nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorgesehen sind die Erweiterung des Stundenmaßes auf jenes, das der Gesamtstundenzahl der vergleichbaren Schulstufe der VS oder HS entspricht das Nacharbeiten von nicht erbrachten Leistungen eine Strafmaßnahme für nicht erbrachte Leistungen eine Disziplinierungsmaßnahme eine Aufbewahrungs- und Abgabestelle von Kindern Voraussetzungen für erfolgreichen Förderunterricht - die SchülerInnen genau beobachten - das Lernverhalten analysieren - den Stand des Erlernten diagnostizieren - die Förderkonzepte im Teamteaching erstellen - alle beteiligten PädagogInnen miteinbeziehen

17 Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule Organisationsmodelle Additive Form Geblockte Form Integrative Form zusätzliche Einheit am Ende des Unterrichtes, ist meist die 5. Unterrichtseinheit, wird von der Klassenlehrerin gehalten, SchülerInnen wechseln nach Bedarf. Nachteil: Aufnahmebereitschaft der Kinder und Belastbarkeit der SchülerInnen ist nach dem Vormittag nur mehr gering 2 Stunden werden zu einer Unterrichtseinheit zusammengefasst und kursweise gehalten, Schüler wechseln nach 2-3 Einheiten je nach Bedarf, intensive Auseinandersetzung mit dem Problem ist möglich, verschiedene individuellen Zugänge und Trainingsvarianten sind gegeben, wird von KlassenlehrerInnen gehalten. Nachteil: Variante für ältere Schüler besser geeignet, weil die Blockung meist nur am Nachmittag möglich ist. Betreuung der SchülerInnen während des Unterrichtes am Vormittag, gute Lernzeiten können effektiv genützt werden, ist vom Stundenplan unabhängig, 2. LehrerIn ist in der Klasse und führt spezielle Übungen mit einzelnen Schülern oder Schülergruppen durch. Der Unterricht kann fallweise auch in einen Nebenraum verlegt werden, enge und gute Zusammenarbeit der LehrerIn ist notwendig. Mit dieser Form wurden sehr positive Erfahrungen gemacht. Förderunterricht ist nicht vom Unterrichtsgeschehen losgelöst, auf ein auftretendes Problem kann sofort reagiert werden, besseres Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse ist ermöglicht, andere LehrerIn vermittelt den Lernstoff auf andere Weise. Förderunterricht für schwerstbehinderte Kinder Laut Lehrplan für Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (letzte Seite) Inhalte entsprechen den angegebenen unverb. Übungen In diesem Bereich erlaubt der Förderunterricht über die Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung hinausgehende ergänzende Maßnahmen zu setzen. Hinweis Die Kurse nach 25 SchOG können von Schülerinnen der Allgemeinen Sonderschule nicht in Anspruch genommen werden. Der Förderunterricht ermöglicht/erlaubt: die Berücksichtigung von therapeutischen und funktionellen Übungen die Verbesserung der Bildsamkeit und der Eingliederung in den Klassenverband die Verbesserung beim Erwerb der Kulturtechniken das Lebenspraktische Training zur Bewältigung der Alltagsroutinen Unterricht in speziellen Kleingruppen. Der Förderkurs nach 25 SchOG (6) Voraussetzungen: SchülerInnen einer allgemeinen Schule Antrag auf SPF muss gestellt sein, das Verfahren ist eingeleitet Förderkurs muss von ausgebildeten Sonderschullehrer Innen gehalten werden Dauer: max. 3 Monate, 2 Stunden wöchentlich, außerhalb der regulären Unterrichtszeit

18 Förderunterricht in der Sonderschule Lehrplan der Sonderschule Bemerkungen zur Stundentafel 7. Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse anzubieten (siehe achter Teil). Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß 12 Abs.7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Im Falle eines Förderunterrichts gemäß 8 lit. g, sublit. bb des Schulorganisationsgesetzes (siehe auch lit. b des achten Teiles) kann das Ausmaß des Förderunterrichts auf jenes Stundenausmaß erweitert werden, das den Unterschied auf die Gesamtwochenstundenzahl der vergleichbaren Schulstufe der Volks- oder Hauptschule entspricht. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache (siehe Kapitel Der besondere Förderunterricht) Achter Teil Förderunterricht Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule verfolgt in erster Linie folgende Ziele: a) Schüler, bei denen der erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Schulstufe gefährdet erscheint, sollen im Kleingruppenverband eine über die Möglichkeiten der Individualisierung im Klassenverband hinausgehende Förderung erhalten. Es ergibt sich von selbst, dass einer engen Verknüpfung zum Klassenunterricht große Bedeutung zukommt und keine darüber hinausgehenden Lernziele angestrebt werden. Obwohl eine strenge Abgrenzung gegenüber den therapeutischen und funktionellen Übungen nicht möglich ist, zielen diese eher auf eine allgemeine Verbesserung der Bildsamkeit insbesondere auch im affektiven, sozialen und psychomotorischen Bereich ab, während der Förderunterricht in erster Linie die Erreichung der stufenspezifischen Lehrplanforderungen sichern soll. Eine eigenständige didaktisch-methodische Planung, die von den individuellen Lernvoraussetzungen ausgeht und den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichts in einer kleinen Gruppe Rechnung trägt, ist daher unbedingt erforderlich. b) Sofern eine günstige Entwicklung des Lern- und Leistungsverhaltens erwarten lässt, dass ein Schüler den Anforderungen der allgemeinen Schule wieder entsprechen könnte, kann er außer durch Individualisierungsmaßnahmen im Klassenunterricht auch im Förderunterricht auf einen derartigen Übertritt vorbereitet werden (siehe Punkt 7 der allgemeinen Bestimmungen). Der Inhalt und die Planung eines derartigen Förderunterrichts orientieren sich an den Anforderungen der für den Übertritt in Betracht gezogenen Schulart und Schulstufe. Dabei können auch Inhalte von Unterrichtsgegenständen einbezogen werden, deren Behandlung im Bildungsgang der Allgemeinen Sonderschule nicht oder nicht in ausreichenden Umfang vorgesehen ist. Erfolgt ein Übertritt in Form einer probeweisen Aufnahme gemäß 8a des Schulpflichtgesetzes, kann die Teilnahme am den Übertritt vorbereitenden Förderunterricht weiterhin vorgesehen werden, sofern diesbezügliche organisatorische Möglichkeiten bestehen. Dadurch soll gerade in den Anfangsphasen einer probeweisen Rückführung unterstützende Lernhilfe durch den abgebenden Klassenlehrer der Sonderschule ermöglicht werden

19 8 lit. g 12 Abs Abs Abs Abs. 9 Allgemeine schulrechtliche Grundlagen Schulorganisationsgesetz Unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen aa) für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, bb) in Sonderschulen auch für Schüler, die auf den Übertritt in eine Schule, die keine Sonderschule ist, vorbereitet werden sollen, cc) in Pflichtgegenständen, die leistungsdifferenziert geführt werden, für Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen und für Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll. Schulunterrichtsgesetz Schüler an Haupt- und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern von Amts wegen oder auf Antrag des Schülers der den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrer feststellt, dass der Schüler zur Vorbereitung auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe des Förderunterrichtes bedarf; dies gilt auch für den Förderunterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache der Hauptschule während des Beobachtungszeitraumes und in der niedrigsten Leistungsgruppe, wenn der Schüler des Förderunterrichtes bedarf, weil er die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllt oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten hat. Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht gemäß Abs. 6 besteht, können sich Schüler nach Feststellung der Förderungsbedürftigkeit durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. Die Anmeldung gilt... für die für den betreffenden Schüler vorgesehene Dauer des Förderunterrichtes. Bei Wegfall der Förderungsbedürftigkeit kann sich der Schüler von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht abmelden. Sofern nach Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht, bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters. Der zuständige Bundesminister kann durch Verordnung das Ausmaß für die Teilnahme eines Schülers am Förderunterricht in einem Unterrichtsjahr beschränken; hiebei ist auf die Anforderungen des Lehrplanes der einzelnen Schulstufen im Verhältnis zur durchschnittlichen Belastbarkeit der Schüler und auf die Förderungsbedürftigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen. Erläuterung zu 12, Abs. 7 u. 8: Die Formulierung, dass sich der Schüler zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden könne, darf nicht zu der Auffassung verleiten, dass die Initiative vom Schüler ausgeht. Den Anstoß zur Teilnahme am Förderunterricht hat vielmehr der Lehrer zu setzen, und zwar, indem es ihm obliegt, festzustellen, ob ein Schüler in einem Pflichtgegenstand eines zusätzlichen Lernangebotes bedarf. In welchen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht vorgesehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Lehrplan; ebenso ist im Lehrplan die Dauer und das Ausmaß des jeweiligen Förderunterrichtes (...) vorgeschrieben... So wie der Lehrer gemäß Abs. 7 die Initiative zur Anmeldung eines Schülers zur Teilnahme am Förderunterricht zu setzen hat, so hat gemäß Abs. 8 gleichfalls der Lehrer den Anstoß zur Abmeldung des Schülers vom Förderunterricht zu geben, indem er den Wegfall der Förderungsbedürftigkeit feststellt. Dem Ietzten Satz des Abs. 8 zufolge bedarf die Abmeldung dann der Zustimmung des Schulleiters, wenn nach Auffassung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch andauert

20 Schulrechtliche Grundlagen Schulunterrichtsgesetz Frühwarnsystem 19 Abs. 4 Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand im 2. Semester o mit Nicht genügend zu beurteilen wären oder o wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, o wenn der Schüler seine Pflichten gemäß 43 Abs. 1 in schwerwiegender Weise nicht erfüllt oder o wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer im Sinne des 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben. Unterstützung der Leistungsverbesserung durch... O Förderunterricht O ganztägige Betreuungsformen O schulinterne Materialsammlungen O Einführung eines schulinternen Tutorensystems O SchülerInnen- Nachhilfe O Lerngruppen- Nachmittage usw. Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung bzw. zur Verbesserung der Verhaltenssituation (z.b. Analyse der Lerndefizite, Fördermöglichkeiten, Leistungsnachweise, individuelles Förderkonzept, Befassung ärztlicher oder psychologischer Fachleute) zu erarbeiten und zu beraten. Frühwarnsystem für Pflichtschulen Eine ausführliche Beschreibung zur Durchführung des Frühwarnsystem liegt in jeder Schulleitung auf und ist von der Homepage des LSR unter der Adresse: auf der APS-Site unter der Rubrik Rundschreiben als fruehwarnsystem2003.pdf abrufbar

21 Schulrechtliche Grundlagen 4 Abs. 1 4 Abs. 2 4 Abs. 3 1, Abs. 4 Teilungszahlenverordnung Ein Förderunterricht ist bei folgender Mindestzahl von teilnehmenden Schülern zu führen: 1. in der ersten bis vierten Schulstufe bei 3 Schülern einer Klasse, 4. im Übrigen bei 8 Schülern einer Klasse. Der Förderunterricht soll bis zur vierten Schulstufe nicht mehr als 8 Schüler und ab der fünften nicht mehr als 12 Schüler umfassen. 4 Abs. 3 Der Förderunterricht gemäß Absatz 1 ist nur dann zu führen, wenn seine Führung personell und räumlich möglich ist. Geltungsbereich Die 2-9 gelten insoweit nicht, als gemäß 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes die Schulbehörden erster Instanz oder die Schulgemeinschaftsausschüsse oder die Schulforen schulautonom Eröffnungs- und Teilungszahlen festgelegt haben. Bei der schulautonomen Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen dürfen die der betreffenden Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden nicht überschritten werden. Mindest- und Höchstzahlen für den Förderunterricht Die personellen und räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Schulautonomie Schulautonome Festlegung ist nur dann möglich, wenn die entsprechenden Ressourcen vorhanden sind. Volksschulen/Sonderschulen bei 3 Schülern, jedoch nicht mehr als 8 Haupt und Polytechnische Schulen bei 8 Schülern, jedoch nicht mehr als

22 Schulrechtliche Grundlagen Salzburger Schulorganisations- Ausführungsgesetz , Abs. 2 Alternative Pflichtgegenstände, Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht sind nach Maßgabe der räumlichen und personellen Verhältnisse zu führen, wenn die Anmeldungen hiezu folgende Mindestzahlen erreichen: 24, Abs. 2c Für Förderunterricht gemäß 8 lit. g sublit. aa des Schulorganisationsgesetzes acht Anmeldungen und für Förderunterricht gemäß 8 lit. g sublit. cc sechs Anmeldungen; in der Grundschule genügen drei Anmeldungen 24, Abs. 2c an Sonderschulen.. für Förderunterricht genügen drei Anmeldungen Schulautonome Festlegung der Mindestzahlen 24, Abs. 4c Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss ist ermächtigt, abweichend von den Abs. 2 und 3 folgendes autonom festzulegen:... ab welcher Mindestzahl von Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist. Ein solcher Beschluss des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses kann nur unter Beachtung der der Schule zugewiesenen Lehrerwochenstundenzahl gefasst werden. Bei der Festlegung der Eröffnungszahlen im Sinne der lit. a bis c ist auf die Erfordernisse der Sicherheit und der Pädagogik, die personellen und räumlichen Möglichkeiten sowie auf die diesbezüglichen bundesrechtlichen Vorschriften Bedacht zu nehmen. Salzburger Schulorganisations- Ausführungsgesetz 1995 Schulart Mindestzahl Förderunterricht VS 3 HS 6 SO 3 PTS

23 Vorschulstufe Der besondere Förderunterricht... für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache Bemerkungen zur Stundentafel 2. In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben" eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden. Volksschule Hauptschule 4. Für außerordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens fünf Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. 5. Für ordentliche Schülerinnen bzw. Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen bzw. Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden. 3. Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist - allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen - dafür Sorge zu tragen dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. 4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler, mit einer anderen Muttersprache als Deutsch, kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden

24 Der besondere Förderunterricht Fortsetzung Bemerkungen zur Stundentafel Sonderschule 8. Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf 18 Wochenstunden erweitert werden darf. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichts oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens drei Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. 9. Für ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 7 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichts kann für die teilnehmenden Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden. Polytechnische Schule Allgemeine Bestimmungen F. Fördermaßnahmen 3. Für außerordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann zum Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichtes nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist durch Begrenzung des Förderunterrichtes oder durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen dafür Sorge zu tragen, dass eine zusätzliche zeitliche Belastung von höchstens sechs Wochenstunden nicht überschritten wird. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Für ordentliche Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Bei einer drei- bis sechsstündigen Führung dieses Unterrichts kann für die teilnehmenden Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.... zur Übersichtstafel Seite

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