Wealth & Tax Planning Private Company
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- Maximilian Kramer
- vor 8 Jahren
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1 Wealth & Tax Planning Private Company
2 Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Aktionär Gibt Richtlinien vor Verwaltungsrat Aktien können von einem Nominee- Aktionär gehalten werden Nominee-Aktionär Der Verwaltungsrat leitet das Unternehmen Private Company Vermögenswerte Werden von einer Bank oder einem beauftragten Dritten verwaltet (z.b. dem Hauptaktionär, dem Vermögensverwalter oder dem Verwaltungsrat) Gründung einer Private Company Die Gründung einer Private Company umfasst folgende Schritte: Der Kunde initiiert die Gründung der Gesellschaft, indem er alle erforderlichen Dokumente unterzeichnet Der Kunde definiert, wie das Vermögen verwaltet werden soll Der Kunde überträgt bestimmte Vermögenswerte auf die Gesellschaft
3 Wealth & Tax Planning Private Company Was ist eine Private Company? Eine Private Company (Gesellschaft) ist ein bewährtes Element der Vermögens- und Steuer planung. Charakteristisch ist die Tatsache, dass sie als eigenständige Rechtseinheit getrennt von ihren Aktionären existiert. Deren Haftung beschränkt sich in der Regel auf das eingebrachte Kapital. Eine Private Company wird vom Verwaltungsrat kontrolliert, der in Übereinstimmung mit den Wünschen einer Person oder einer Familie handelt. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Tätigkeiten, ist weder börsenkotiert noch wird sie für gemeinnützige Zwecke verwendet. Eine Private Company kann in den meisten Rechtsordnungen gegründet werden. Die gesetzlichen Vorschriften und Kapitalanforderungen können zwar von Land zu Land variieren, spielen jedoch selten eine entscheidende Rolle. Private Companies werden gewöhnlich in einem der klassischen Finanzzentren gegründet, z.b. den Britischen Jungferninseln, den Bahamas, den Cayman Islands oder Guernsey. Sie können ihr Domizil aber auch in Ländern mit einem umfassenden Netz an Doppelbesteuerungsabkommen haben, z.b. Singapur oder den Niederlanden, was jedoch meist mit einem Aufpreis verbunden ist. Eine Private Company kann verschiedene Vorteile bieten, zum Beispiel: Das Vermögen wird im Namen der Private Company gehalten, deren Gesellschaftsanteile entweder im Namen des Aktionäres registriert sind oder von einem Nominee für den Kunden gehalten werden Einfacher Vermögenstransfer durch gemeinschaftliches Eigentum mit Recht des Überlebenden; entspricht in rechtlicher Hinsicht allerdings einer Schenkung und kann steuer- und güterstandsrechtliche Folgen haben Zügige Ausschüttung des Vermögens Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Die Private Company kann jederzeit aufgelöst werden (hängt von den lokalen Bestimmungen ab) Wichtig: Die Verwendung einer solchen Lösung hängt von der Rechtsordnung und von der individuellen Situation des Kunden, wie Wohnsitz, Nationalität, usw. ab. Es empfiehlt sich daher unbedingt, einen Rechts- bzw. Steuerexperten sowohl des Domizillandes des Kunden als auch des Anlagelandes hinzuzuziehen, um eine ordnungsgemässe Abwicklung sicherzustellen.
4 Wichtige rechtliche Hinweise Diese Publikation stellt Marketingmaterial dar und ist nicht Resultat einer unabhängigen Finanzanalyse. Sie unterliegt daher nicht den rechtlichen Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen wurden von Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Publikation produziert und können sich ohne Ankündigung ändern. Diese Publikation dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Offerte oder Aufforderung von Julius Bär oder in ihrem Auftrag zur Tätigung einer Anlage dar. Die Äusserungen und Kommentare widerspiegeln die derzeitigen Ansichten der Verfasser, können jedoch von Meinungsäusserungen anderer Einheiten von Julius Bär oder sonstiger Drittparteien abweichen. Die in dieser Publikation genannten Dienstleistungen und/oder Produkte sind unter Umständen nicht für alle Empfänger geeignet und nicht in allen Ländern verfügbar. Die Kunden von Julius Bär werden gebeten, sich mit der lokalen Einheit von Julius Bär in Verbindung zu setzen, wenn sie sich über die angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte im entsprechenden Land informieren wollen. Diese Publikation ist ohne Rücksicht auf die Ziele, die Finanzlage oder die Bedürfnisse eines bestimmten Anlegers erstellt worden. Bevor ein Anleger ein Geschäft abschliesst, sollte er prüfen, ob sich das betreffende Geschäft angesichts seiner persönlichen Umstände und Ziele für ihn eignet. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlage-, Rechts-, Buchführungs- oder Steuerberatung dar noch eine Zusicherung, dass sich eine Anlage oder Anlagestrategie unter bestimmten persönlichen Umständen eignet oder angemessen ist; sie sind auch keine persönliche Empfehlung für einen bestimmten Anleger. Julius Bär empfiehlt allen Anlegern, unabhängigen professionellen Rat über die jeweiligen finanziellen Risiken sowie die Rechts-, Aufsichts-, Kredit-, Steuer- und Rechnungslegungsfolgen einzuholen. Die bisherige Performance einer Anlage ist kein verlässlicher Indikator für deren zukünftige Entwicklung. Performanceprognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftigen Ergebnisse. Der Anleger kann unter Umständen Verluste erleiden. Obwohl die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Angaben aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, wird keine Zusicherung bezüglich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben. Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, ihre Tochtergesellschaften und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen jegliche Haftung für Verluste infolge der Verwendung dieser Publikation ab. Diese Publikation darf nur in Ländern vertrieben werden, in denen der Vertrieb rechtlich erlaubt ist. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für Personen aus Rechtsordnungen bestimmt, die solche Publikationen (aufgrund der Staatsangehörigkeit der Person, ihres Wohnsitzes oder anderer Gegebenheiten) untersagen. Deutschland: Bank Julius Bär Europe AG, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht, gibt ihren Kunden diese Publikation ab. Die Publikation wurde von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich (die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht), verfasst. Weder die rechtlichen Anforderungen betreffend die Unabhängigkeit der Finanzanalyse noch das Verbot des Handels vor der Ankündigung von Finanzanalysen finden Anwendung. Dubai Internationales Finanzzentrum: Diese Informationen wurden von Julius Baer (Middle East) Ltd. verteilt. Sie sind nicht geeignet für Retailkunden und dürfen nicht an diese abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Julius Baer (Middle East) Ltd. Finanzprodukte oder Dienstleistungen nur professionellen Kunden anbietet, die über genügend Finanzerfahrung und Kenntnisse über die Finanzmärkte, Produkte oder Geschäfte und die damit verbundenen Risiken verfügen. Die erwähnten Produkte oder Dienstleistungen stehen ausschliesslich professionellen Kunden zur Verfügung, die der Definition des «Conduct of Business»-Moduls der Dubai Financial Services Authority (DFSA) nachkommen. Julius Baer (Middle East) Ltd. verfügt über eine rechtmässige Lizenz der DFSA und unterliegt ihrer Aufsicht. Hongkong: Diese Publikation wird in Hongkong von und im Auftrag der Bank Julius Bär & Co. AG, Niederlassung Hongkong, verteilt, die eine volle Bankenlizenz der Hong Kong Monetary Authority gemäss der Bankenverordnung («chapter» 155 der Gesetze von Hongkong SAR) besitzt, und kann dieser zugerechnet werden. Die Bank ist ebenfalls ein registriertes Institut mit der Central-Entity-Nummer AUR302, das gemäss der Securities and Futures Ordinance (SFO) («chapter» 571 der Gesetze von Hongkong SAR) regulierte Aktivitäten des Typs 1 (Wertpapierhandel), des Typs 4 (Wertpapierberatung) und des Typs 9 (Vermögensverwaltung) anbieten darf. Diese Publikation darf in Hongkong nur an professionelle Anleger «professional investors» im Sinne der SFO abgegeben werden. Der Inhalt dieser Publikation wurde von keiner Aufsichtsbehörde geprüft. Sollten Sie Fragen zu dieser Publikation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater in Hongkong. Die Bank Julius Bär & Co. AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Schweiz: In der Schweiz wird diese Publikation von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, vertrieben, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht. Singapur: Diese Publikation wurde von der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt und steht nur akkreditierten Investoren (accredited investors) zur Verfügung. Da die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, von einer Ausnahmeregelung (unit exemption) gemäss Section 100(2) des Financial Advisers Act profitiert, sind viele der Vorschriften des Financial Advisers Act nicht anwendbar. Unter anderem ist die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, nicht verpflichtet, Beteiligungen an den in dieser Publikation erwähnten Wertpapieren oder Finanzinstrumenten oder die Absicht zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere oder Finanzinstrumente offenzulegen. Ausführlichere Informationen zu den genannten Ausnahmeregelungen können auf Anfrage bei der Bank bezogen werden. Für alle Fragen bezüglich der vorliegenden Publikation wenden Sie sich bitte an einen Repräsentanten der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich. Vereinigte Arabische Emirate: Diese Informationen wurden durch eine Vertretung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt, die der Aufsicht der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate untersteht und eine von ihr erteilte Bewilligung besitzt. Vereinigtes Königreich: Diese Publikation wird von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, produziert. Bei dieser Publikation handelt es sich um sogenannte Financial Promotion entsprechend Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA). Soweit diese Publikation an Empfänger im Vereinigten Königreich verteilt wird, wurde sie von Julius Baer International Limited (JBINT) genehmigt. JBINT unterliegt der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA). Personen, die mit anderen Mitgliedern der Julius Bär Gruppe Geschäfte tätigen, sind nicht durch die Regeln und Vorschriften gedeckt, die zum Schutz der Anleger im Vereinigten Königreich bestehen; sie geniessen daher nicht die Rechtsansprüche von Retailkunden und anderen Anlegern gemäss dem FSMA und den Vorschriften der FSA. USA: WEDER DIE VORLIEGENDE PUBLIKATION NOCH KOPIEN DAVON DÜRFEN IN DIE USA VERSANDT, DORTHIN MITGENOMMEN ODER VERTEILT ODER AN US-PERSONEN ABGEGEBEN WERDEN. Julius Bär Gruppe, 2012
5 Private Company Auf einen Blick Fakten Rechtsform Mindestanlage Vermögenswerte Änderung der Vermögenswerte Barentnahmen Ausschüttungen an die Aktionäre Vertragsbeendigung Vertragslaufzeit Verpfändung von Vermögenswerten Private Company Private Investitionsgesellschaft (in verschiedenen Rechtsordnungen) Mindestgrundkapital hängt von der Rechtsordnung ab Bankfähige Vermögenswerte und Anlagen Über nicht bankfähige Vermögenswerte wird in der Regel von Fall zu Fall entschieden Änderung der Vermögenswerte (Einzahlung) sowie Kauf/Verkauf von Anlagen möglich Nur möglich mit vorheriger Genehmigung des Verwaltungsrats Die Aktionäre können auf Anfrage Auszahlungen erhalten Einmalige Pauschalzahlung möglich Auflösung der Gesellschaft jederzeit möglich (abhängig von lokalen Vorschriften) Unbefristet Abhängig von der Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft kann das Gesellschaftsvermögen grundsätzlich verpfändet werden. Parteien Auftraggeber Aufgaben des Anbieters Auftraggeber (= Aktionär): beauftragt den Dienstleister mit der Gründung einer Gesellschaft gemäss seinen Vorstellungen Stellt den Verwaltungsrat: muss die Vermögenswerte gemäss den Bestimmungen der Gesellschaftsurkunden halten und verwalten Vorteile Vermögens- und Steuerplanung Flexible Anlagemöglichkeiten Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Jede natürliche oder juristische Person kann zum Aktionär ernannt werden Die Aktionäre können unter gegebenen Umständen geändert werden Einfacher Vermögenstransfer (gerichtliche Testamentseröffnung unter Umständen vermeidbar) Der/die Auftraggeber oder ein Dritter kann/können weiterhin über die Anlagen der Gesellschaft bestimmen
6 JULIUS BÄR GRUPPE Hauptsitz Bahnhofstrasse 36 Postfach 8010 Zürich Schweiz Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) Die Julius Bär Gruppe ist weltweit an über 40 Standorten präsent. Von Zürich (Hauptsitz), Dubai, Frankfurt, Genf, Guernsey, Hongkong, London, Lugano, Mailand, Monaco, Montevideo, Moskau, Nassau bis Singapur. 11/2012 Publ.-Nr. PU00007DE JULIUS BÄR GRUPPE, 2012
Wealth & Tax Planning Private Trust
Wealth & Tax Planning Private Trust Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Settlor Gibt Richtlinien vor Eigentumsübergang Trustee Bringt Vermögen ein Verwaltet treuhänderisch Protektor (fakultativ)
MehrWealth & Tax Planning Private Foundation
Wealth & Tax Planning Private Foundation Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Gründer Gibt Richtlinien vor Stiftungsrat Bringt Vermögenswerte ein Verwaltet die Stiftung Protektor (fakultativ)
MehrWealth & Tax Planning Private Insurance
Wealth & Tax Planning Private Insurance Beteiligte Parteien Grundstruktur Kunde = Versicherungsnehmer Versicherungsvertrag Übertragung der Vermögenswerte Versicherungspolice Versicherungsgesellschaft Verwaltet
MehrWealth & Tax Planning Private Fund
Wealth & Tax Planning Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Sponsor Strukturiert den Definiert operativen Rahmen Administrator Verantwortlich für die Bewertung des Vermögens, die Berichte an
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