AV 6 Checkliste Schwachstellenanalyse Ohne Gentechnik
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- Adolph Lenz
- vor 8 Jahren
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1 AV 6 Checkliste Schwachstellenanalyse Ohne Gentechnik Die im Folgenden vorgeschlagene Checkliste dient Unternehmen, die Lebensmittel Ohne Gentechnik handhaben, zur Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit im Bereich der Qualitätssicherung. Die Checkliste spricht alle wesentlichen Themen an, die im Zusammenhang mit einer Produktion ohne Gentechnik zu beachten sind. Sie kann als Instrument für interne und externe Betriebsaudits genutzt werden. Auch kann sie Grundlage für die Lieferantenbeurteilung sein. Wird die Checkliste für interne Audits genutzt, bietet es sich an, die Tafel weiter zu entwickeln und somit nach und nach immer besser an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Beispiel Zur Erläuterung ist das fiktive Beispiel der Karle GmbH der Checkliste vorangestellt. Das mittelständische Unternehmen untersucht mittels der vorgeschlagenen Checkliste seine Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Produktionsbereiche für Waren Ohne Gentechnik. Für die Durchführung der Prüfung wird eine externe Person beauftragt, die auch sonst das Unternehmen in Fragen der Qualitätssicherung berät. Die Person kennt viele Abläufe im Unternehmen und genießt hohes Vertrauen bei der Belegschaft. Bei dem Betriebsaudit stehen jeweils die Verantwortlichen der angesprochen Arbeitsbereiche zur Verfügung. Der Geschäftsführer Herr Mayer steht dem Auditor jederzeit zur Verfügung. Das Ergebnis des Audits wird im Unternehmen unter Aufsicht von Herrn Mayer und der Leiterin der Qualitätssicherung, Frau Helge, nachbearbeitet. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird kontrolliert. Beispiel für ein internes Audit im Bereich Geschäftsführung Anforderung Status Maßnahme Zuständigkeit auf der Ebene der Geschäftsführung klären. Zuständigkeiten klar zugeordnet und vertraglich geregelt: GF Mayer ist verantwortlich für den Bereich. Aktuell kein Handlungsbedarf Ausrichtung des Unternehmens auf die Produktion Ohne Gentechnik gesamt oder in Teilbereichen regelmäßig prüfen und weiterentwickeln. Veranlassung von Audits zur Überprüfung der Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsstandards Weiterentwicklung der Funktionalität der internen QS-Systeme in Hinblick auf Produktionsbereiche ohne Gentechnik ist noch nicht systematisch erfolgt. Regelmäßige interne Audits sind im Rahmen der QS angelegt. Herr Mayer wird bei der nächsten Sitzung das Thema diskutieren und mit dem QS- Team Maßnahmen zur Weiterentwicklung der QS-Standards, voraussichtlich auf der Grundlage der internen Audits, festlegen. Aktuell kein Handlungsbedarf Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 1
2 Checkliste zur Prüfung und Optimierung der Herstellung von Produkten Ohne Gentechnik Anforderung Status Maßnahme 1. Betriebsmanagement und -organisation 1.1 Unternehmensziele Aufnahmen der Herstellung von Ware Ohne Gentechnik in die Unternehmensziele klären 1.2 Verantwortung der Geschäftsführung Zuständigkeit auf der Ebene der Geschäftsführung klären Ausrichtung des Unternehmens auf die Produktion Ohne Gentechnik gesamt oder in Teilbereichen regelmäßig prüfen und weiterentwickeln Veranlassung von Audits zur Überprüfung der Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätsstandards 1.3 Organisationsstruktur Organisationsstruktur muss so konzipiert sein, dass die Produktion von Lebensmitteln Ohne Gentechnik sicher gehandhabt werden kann. Etablierung eines Herkunftssicherungssystems (Identity- Preserved-System) 1.4 Verantwortlichkeiten in den Arbeitsbereichen In allen Aufgabenbereichen müssen die Verantwortlichen exakt über die Bedingungen für die Produktion ohne Gentechnik informiert sein. Die Verantwortlichkeiten müssen eindeutig bekannt und zugewiesen sein. 1.5 Ausbildung der Verantwortlichen und Mitarbeiter Die Mitarbeiter müssen so geschult und angewiesen sein, dass sie wissen, welche Punkte in Bezug auf GVO-Kontaminationen zu beachten sind. Regelmäßiges Auffrischen des Kenntnisstandes der Mitarbeiter 1.6 Prozessbeschreibung Die Herstellungsprozesse der Ware Ohne Gentechnik müssen detailliert beschrieben sein (Fließschema). Die Trennungspraxis der Warenströme von GVO und Ware Ohne Gentechnik muss für den gesamten Ablauf genau beschrieben sein (von Annahme bis Verpackung/Verkauf). Alle relevanten Informationen sollten z.b. im Organisationshandbuch dargestellt sein. 1.7 Dokumentationen im Betrieb Betriebsstätte mit allen Außenlagern und Betriebsbereichen außerhalb aufführen unter Angabe von GVO- bzw. Ware Ohne Gentechnik Liste der Lieferanten mit Angabe, ob GVO-Ware oder Ware, die ohne Gentechnik hergestellt wurde, bezogen wird. Liste der Lohnverarbeiter, die Ware ohne Gentechnik herstellen. Liste aller eingesetzten Zutaten und Zusatzstoffe erstellen, die potenziell GVO sein können oder aus oder durch GVO hergestellt wurden; Liste ständig aktualisieren. Nachvollziehbarkeit aller Warenausgänge und -Wareneingänge Schnell verfügbare Übersichten zu den Warenbewegungen Die Rückverfolgbarkeit und die Dokumentation der Chargenkennung müssen hergestellt werden. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 2
3 Anforderung Status Maßnahme 2. Einkauf/Beschaffung 2.1 Vorlieferanten Mit Lieferanten von konventionellen Zusatzstoffen vertragliche Vereinbarungen mit Detailregelungen zu Waren, die für die Produktion Ohne Gentechnik genutzt werden, treffen; besonders Regelungen zu Kontaminationen berücksichtigen; Vereinbarungen müssen juristisch haltbar sein. Veranlassung von Audits bei Vorlieferanten und Dienstleistern zur Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards. Einholung der Zusicherungserklärung bei GVO-kritischen konventionellen Zutaten, Zusatz und Verarbeitungshilfsstoffen. Lieferantenbewertungen entwickeln 2.2 Rohwaren Bei Parallelproduktion: Prüfen, ob Verzicht auf Einsatz von GVO- Rohwaren und GVO-kritischen Stoffen möglich ist. Einholung der Zusicherungserklärung bei GVO-kritischen konventionellen Rohwaren. Überprüfung der Ware beim Wareneingang (sachgerechte Kennzeichnung und Warenidentität; sensorische Prüfung). Kontrollen und Untersuchungen zu GVO an Lieferchargen bei geeigneten Laboren gemäß den Vorgaben der betriebsinternen Qualitätssicherung (Probennahme und Analysenplan). 2.3 Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Prüfen, ob Verzicht auf Einsatz GVO-kritischer Stoffe möglich Einholung der ALOG/KDK-Zusicherungserklärung bei Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen Überprüfung der Ware beim Wareneingang (sachgerechte Kennzeichnung und Warenidentität, sensorische Prüfung) Durchführung von Analysen zu GVO an Lieferchargen bei geeigneten Laboren gemäß den Vorgaben der betriebsinternen Qualitätssicherung (Probennahme und Analysenplan) 2.4 Beschaffung aus Drittländern GVO-Anbau und -Regelungen aus Importland beachten Einholung der Zusicherungserklärung bei GVO-kritischen Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen Vertragliche Vereinbarungen mit Herstellern in Drittländern treffen; sich über die Erzeugungs- und Transportbedingungen vergewissern bzw. diese vertraglich fixieren. Insbesondere Regelungen zu Kontaminationen berücksichtigen; Vereinbarungen müssen juristisch haltbar sein. 2.5 Transport Sicherstellen, dass die Spediteure über die Anforderungen zur Vermeidung von Kontaminationen für Ware Ohne Gentechnik in Kenntnis sind und diese befolgen. Anstreben, dass die Transportmittel ausschließlich für Ware, die ohne Gentechnik hergestellt wurde, eingesetzt werden. Ansonsten Anforderungen für z.b. Reinigung nach GVO-haltigem Transport bzw. Trennung von Transport von GVO- und gentechnikfreier Ware schriftlich fixieren. Dokumentation der Verladungen, Reinigungsmaßnahmen und Überprüfung von ihrer Wirksamkeit in Reinigungsprotokoll Ausschließen, dass es bei Be-, Um- und Abladeprozessen zu Vermischungen mit GVO-Ware oder zu Verunreinigungen kommt. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 3
4 Anforderung Status Maßnahme 3. Lagerung und interne Transporte 3.1 Vorbereitung des Lagers Lagerstätten müssen grundsätzlich so beschaffen sein, dass Risiken von Verunreinigungen oder Vermischungen mit GVO oder Erzeugnissen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, ausgeschlossen werden können. Vor Einlagerung von Rohstoffen oder Lebensmitteln, die ohne Gentechnik hergestellt wurden, muss eine effektive Reinigung durchgeführt werden. Reinigung dokumentieren Bei der ersten Einlagerung von Ware Ohne Gentechnik muss die Wirksamkeit der Reinigungsmaßnahmen genau überprüft und dokumentiert werden. 3.2 Lagermanagement Es dürfen keine Lagerschutzmittel eingesetzt werden, die selbst zur Kontamination mit Erzeugnissen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, beitragen. Ein Chargenwechsel zwischen GVO- und Ware Ohne Gentechnik ist möglichst zu vermeiden (Blockproduktion). Bei Chargenwechsel sind effektive Reinigungsmaßnahmen anzuwenden. Diese sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Maßnahmen sind in Arbeitsanweisungen niederzulegen. Die Durchführung muss dokumentiert werden. 3.3 Kennzeichnung (eindeutige Zuordnung der Ware zu Lagerstätten) Die Lagerstätten, in denen Ware, die ohne Gentechnik hergestellt wurde, eingelagert wird oder ist, müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Steuereinheiten müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Lagerbestandsführungsdokumentation muss die Ware Ohne Gentechnik als solche erfassen. Die Rohwaren, Zwischen- und Endprodukte im gesamten Transport und Lagerbereich müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Sicherungs- und Warnmechanismen müssen eingerichtet werden, um Vermischungen und Kontaminationen zu vermeiden. 3.4 Vermischungsminimierung Transport und Lager Abläufe, bei denen Vermischungen auftreten können bzw. nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, müssen genau bekannt sein. An diesen Abläufen muss eine Minimierungsstrategie erprobt und festgeschrieben werden. Die Maßnahmen zur Vermischungsminimierung oder Ausschluss sind in Arbeitsvorschriften umzusetzen. Die Durchführung der Maßnahmen ist zu dokumentieren. 4. Verarbeitung 4.1 Rezepturgestaltung Exakte Beschreibung der Rezepturen, der Zutaten und Hilfsstoffe mit Angaben der genauen Qualität der Zutaten. Überprüfung, ob Ohne GVO -Erklärungen für Zutaten und Hilfsstoffe vorliegen bzw. Kennzeichnung der Ware auf gentechnikfreie Ware schließen lässt. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 4
5 Anforderung Status Maßnahme 4.2 Vorbereitende Reinigung und Zeitmanagement Zwischenreinigung bei Parallelproduktion Prüfung der Wirksamkeit der Reinigungsschritte und deren Dokumentation. Einheitliche Kennzeichnung aller Zutaten für die Produktion Ohne Gentechnik. 4.3 Produktionsablauf Die Rohwaren, Zwischen- und Endprodukte im gesamten Produktionsbereich müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die exakte Einhaltung der vorgegebenen Rezepturen dokumentieren. Keine GVO-Rohware bzw. Zusatzstoffe oder technische Hilfsstoffe im Produktionsraum handhaben, solange die Produktion von Waren Ohne Gentechnik läuft. Rückverfolgbarkeit durch Chargenkennung und Produktionsaufzeichnungen sicherstellen. 4.4 Vermischungsminimierung in der Produktion Abläufe, bei denen Vermischungen auftreten bzw. nicht vollkommen ausgeschlossen werden können, müssen genau bekannt sein. An diesen Abläufen muss eine Minimierungsstrategie erprobt und festgeschrieben werden. (Reinigungsmaßnahmen und Spülchargen, Prüfung der Wirksamkeit z.b. durch Verschleppungsgutachten). Die Maßnahmen zur Vermischungsminimierung oder Ausschluss sind in Arbeitsvorschriften umzusetzen. Die Durchführung der Maßnahmen ist zu dokumentieren. 5. Reinigung und Desinfektion Die Wirksamkeit von Reinigungsverfahren im Hinblick auf die Vermeidung von Vermischung und Kontamination muss dokumentiert sein. Die auszuführenden Maßnahmen müssen in Reinigungsplänen festgehalten werden. 6. Schädlingsbekämpfung Festlegung von Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung von Kontaminationen mit Erzeugnissen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, bei der Mittelauswahl. Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen 7 Kenntlichmachung und Kommunikation Ohne Gentechnik - Kennzeichnung bzw. Logo 7.1 Packmittel/ Etikettierung Beim Verpacken muss sichergestellt werden, dass es zu keiner Verwechslung von GVO-Ware und Ware, die ohne GVO hergestellt wurde, kommt. Arbeitsvorschriften müssen explizit hierauf Bezug nehmen. In Abpackprotokollen ist die Einhaltung der Vorschriften zu dokumentieren. 7.2 Vertrieb loser Ware an den Endverbraucher Ware Ohne Gentechnik muss für den Verbraucher immer eindeutig als solche zu erkennen sein. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 5
6 8. Lohnverarbeitung Alle Lohnverarbeiter, mit denen zusammengearbeitet wird, müssen schriftlich darauf hingewiesen werden, dass eine Vermischung bzw. Kontamination von Ware Ohne Gentechnik mit GVO-Ware während der Lagerung/ Produktion auszuschließen ist. Die Lohnverarbeiter sind in der Handhabung der Ware, die ohne Gentechnik hergestellt wird, genau zu unterweisen. Die Vorgaben sind vertraglich zu fixieren. 9. Qualitätsmanagement Konkretisierung der notwendigen Arbeitsanweisungen im Rahmen des QS-Systems. Festlegen, wie mit zweifelhafter Ware umgegangen wird. Integration eines Herkunftssicherungssystems (IP-System) in bestehende QS-Systeme. Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik AV 6 - Seite 6
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