Checkliste Qualitätsmanagement - Alle Produktrichtungen einschließlich Produkthandhabung Obst und Gemüse (falls anwendbar)

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1 Checkliste Qualitätsmanagement - Alle Produktrichtungen einschließlich Produkthandhabung Obst und Gemüse (falls DEUTSCHE VERSION 4.0 (Im Zweifelsfall gilt das englische Original.) AUSGABE 4.0-2_MAR2013 Gültig ab: März 2013 Verpflichtend ab: Juni 2013

2 KAPITEL DER CHECKLISTE ZUM QUALITÄTSMANAGEMENT ERZEUGERERKLÄRUNG QMS - REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM BEI OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN BZW OPTION 1 ERZEUGERN MIT MEHREREN STANDORTEN MIT QMS Anhang II.1 QUALIFIKATIONEN UND AUFGABEN INTERNER AUDITOREN UND KONTROLLEURE MB - KAPITEL ZU MENGENBILANZEN, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG PH - PRODUKTHANDHABUNG (F&V - OBST UND GEMÜSE) SUM - ZUSAMMENFASSUNG ALLGEMEINE INFORMATIONEN Name der Organisation: Ja Nein Erklärung / Kommentar Hinweis: Mit dem Lineal auf der linken Seite können Sie die Größe der Zellen ändern. Sie können die Zeilen nach Belieben umgestalten, indem Sie die Linien zwischen den Zahlen verschieben. GGN: OPTION 2 OPTION 1 Betrieb mit mehreren Standorten mit QMS Art des Audits (angekündigtes Erstaudit, unangekündigtes Überwachungsaudit, Folgeaudit, sonstiges Audit): Gesamtanzahl der Gruppenmitglieder: Gesamtanzahl der Gruppenmitglieder, die intern nach GLOBALG.A.P. anerkannt wurden: Gesamtanzahl der GLOBALG.A.P. zertifizierten Gruppenmitglieder laut aktuellem Zertifikat: Anzahl der Mitglieder (Standorte im Falle von Option 1 Erzeugern mit mehreren Standorten mit QMS), die im Zuge des letzten Überwachungsaudits kontrolliert wurden: Ist die Produkthandhabung enthalten? Anzahl der zentralen Produkthandhabungseinheiten? Wird die zentrale Produkthandhabungsanlage bei laufendem Betrieb kontrolliert? Findet die Produkthandhabung im Mitgliedsbetrieb / in den Mitgliedsbetrieben statt? Wird die Produkthandhabung vor Ort bei laufendem Betrieb kontrolliert? Bemerkungen zur Produkthandhabung: Bei diesem Audit vorhandene Produkte/Kulturen: Wurde die Ernte der Produkte bei diesem Audit überprüft: Wurde die Ernte für bestimmte Produkte oder bestimmte Mitglieder vom Audit ausgenommen? Verfügen bestimmte Mitglieder über Parallelproduktion bzw. Paralleleigentum? (Falls ja, bitte Produkte aufführen) (Falls ja, bitte Produkte und Mitglieder aufführen) (Falls ja, bitte Produkte und Mitglieder aufführen) Kauft die Gruppe zertifizierte Produkte von Nicht-Mitgliedern ein? Kauft die Gruppe nicht zertifizierte Produkte von Nicht-Mitgliedern ein? (Falls ja, bitte Produkte aufführen) (Falls ja, bitte die anderen Standards aufführen) Wird dieses GLOBALG.A.P. Audit zusammen mit dem Audit eines anderen Standards durchgeführt? Dauer des Audits pro Tag (in Stunden): Section: Inhalt Page: 2 of 63

3 Pflanzen Freiwillige Angaben Produktname Einschließlich Ernte Einschließlich Produkthandhabung Anzahl der Erzeuger Parallelproduktion Paralleleigentum Fläche (ha) Erste nicht geprüfte Ernte (ha) Weitere nicht geprüfte Ernte (ha) Erste geprüfte Ernte (ha) Weitere geprüfte Ernte (ha) Landwirtschaftliche Nutztiere Freiwillige Angaben Produktname Anzahl der Erzeuger Parallelproduktion Paralleleigentum Mengen in Tonnen Bestimmungsland pro Produkt Aquakulturen Freiwillige Angaben Produktname Wissenschaftlicher Name Eingekaufte Laichfischbestände Eingekaufte Setzlinge Verfahren nach dem Abfischen Anzahl Erzeuger Parallelproduktion Paralleleigentum Zuchtfisch in Tonnen Menge der Laichfischbestände (Geschätzte Anzahl der Organismen) Menge der Setzlinge (Geschätzte Anzahl der Organismen) Hinweis: Um eine zusätzliche Zeile für weitere Produkte einzufügen, einfach zwischen zwei Zeilen klicken Section: Inhalt Page: 3 of 63

4 ERZEUGERERKLÄRUNG ZUR LEBENSMITTELSICHERHEIT - ab 15. April 2013 auszufüllen und bei externen Kontrollen zu überprüfen. (gilt nicht für die Zertifizierung von Blumen und Zierpflanzen) BETRIEB: LEITER/EIGENTÜMER: UNTERSCHRIFT: DATUM: Wir verpflichten uns zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch alle Produktionsprozesse hindurch, von vor dem Anpflanzen bis hin zur Produktfreigabe. Dies erreichen wir durch: 1. EINHALTUNG UND ANWENDUNG ENTSPRECHENDER GESETZE 2. IMPLEMENTIERUNG EINER GUTEN AGRARPRAXIS UND ZERTIFIZIERUNG NACH DEM GLOBALG.A.P. STANDARD FÜR KONTROLLIERTE LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG V4.0 Alle unsere Mitarbeiter werden in Lebensmittelsicherheit und Hygiene geschult (s. Kontrollpunkt AF und 3.2.3) und streng kontrolliert, um die kontinuierliche Anwendung sicherzustellen. Folgende Person(en) ist/sind für Lebensmittelsicherheit verantwortlich: WÄHREND DER PRODUKTION: NAME(N): FUNKTION: VERTRETUNG: falls abweichend, WÄHREND DER ERNTE (BEI PFLANZENPRODUKTION) UM SICHERZUSTELLEN, DASS NUR SICHERE PRODUKTE GEERNTET WERDEN, DIE DEM STANDARD ENTSPRECHEN: NAME(N): FUNKTION: VERTRETUNG: falls abweichend, WÄHREND DER PRODUKTHANDHABUNG UM SICHERZUSTELLEN; DASS ANGEMESSENE FREIGABEVERFAHREN GEMÄSS DEM STANDARD BEFOLGT WERDEN: NAME(N): FUNKTION: VERTRETUNG: 24-STUNDEN KONTAKT BEI NOTFÄLLEN FÜR DIE LEBENSMITTELSICHERHEIT: TEL: Die Implementierung von GLOBALG.A.P. beruht auf der Bestimmung von Gefahren und Risiken. Aktivitäten zu deren Eindämmung werden jährlich überprüft, um eine kontinuierliche Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen. Code Ref: IFA V4.0_QMS CL; Edition: 4.0-2; Deutsche Version Erzeugererklärung Page: 4 of 63 GLOBALG.A.P. c/o FoodPLUS GmbH Spichernstr. 55, Cologne, Germany

5 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM 1 ALLGEMEINES QM 1. 1 LEGALITÄT, VERWALTUNG UND STRUKTUR QM Legalität (rechtliche Struktur) a) Für Option 2: Sind Aufzeichnungen verfügbar, aus denen klar und deutlich hervor geht, dass die den Antrag stellende Erzeugergruppe eine Rechtsperson bzw. Teil einer solchen ist? Ist die Erzeugergruppe kein Betrieb mit mehreren Standorten, bei dem eine einzelne Organisation über mehrere Produktionsstandorte oder "Farmen" verfügt, welche für sich genommen KEINE separaten juristischen Einheiten darstellen? Es kann nur eine juristische Person, die unter Option 1 zertifiziert werden kann, Mitglied einer Gruppe werden, um die Zertifizierung unter Option 2 zu erlangen. In dem Fall, dass sich eine Gruppe bzw. ein Erzeuger mit mehreren Standorten einer anderen Gruppe oder einem anderen Erzeuger mit mehreren Standorten anschließt, verschmelzen die 2 Qualitätsmanagementsysteme zu einem, das dann durch eine einzelne Rechtsperson, den Zertifikatsinhaber, verwaltet wird. Für Option 1 Betriebe mit mehreren Standorten mit QMS: Sind Aufzeichnungen verfügbar, aus denen klar und deutlich hervor geht, dass der Antragsteller eine Rechtsperson bzw. Teil einer solchen ist? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 5 of 63

6 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt b) Für Option 2: Ist der juristischen Person (der Gruppe) das Recht gewährt worden, landwirtschaftliche Produktion und /oder Handel zu betreiben, und ist ihr die Fähigkeit zu rechtmäßigen Vertragsabschlüssen mit den Gruppenmitgliedern sowie zu deren Vertretung zugesprochen worden? Für Option 1 Betriebe mit mehreren Standorten mit QMS: Ist der juristischen Person (der Gruppe) das Recht gewährt worden, landwirtschaftliche Produktion und /oder Handel zu betreiben, und ist ihr die Fähigkeit zu rechtmäßigen Vertragsabschlüssen mit den Produktionsstandorten sowie zu deren Vertretung zugesprochen worden? (nicht Erklärung / Kommentare c) Ist die juristische Einheit (der Gruppe oder des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten) ein Vertragsverhältnis mit GLOBALG.A.P. eingegangen, indem sie den GLOBALG.A.P. Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrag mit einer GLOBALG.A.P. anerkannten CB unterzeichnet hat? d) Betreibt die juristische Einheit (der Gruppe oder des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten) nur ein QMS pro Kultur und Land? Page: 6 of 63

7 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM Erzeuger und Produktionsstandorte QM Anforderungen an Erzeugergruppen (n.a. für Option 1 Betriebe mit mehreren Standorten) (i) Liegen schriftliche und unterzeichnete Verträge zwischen den einzelnen Erzeugern und der rechtlichen Einheit (der Gruppe) vor? Enthalten die Verträge die folgenden Informationen: a) Name der Erzeugergruppe und rechtliche Identifizierung? b) Name und/oder rechtliche Identifizierung des Erzeugers? c) Kontaktadresse des Erzeugers? d) Angaben zu den einzelnen Produktionsstandorten und ggfs. Produktionsmanagement-Einheiten (PMUs), einschließlich zertifizierter und nicht zertifizierter Produkte? e) Angaben zum Bereich (Kultur) bzw. zur Menge (in Tonnen)? f) Verpflichtung zur Erfüllung der Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards? Ist dies aus dem Produktakzeptierungs-Status in der GLOBALG.A.P. Datenbank ersichtlich? g) Zustimmung zur Befolgung der dokumentierten Verfahrens- und Vorgehensweisen der Gruppe, sowie, falls erfolgt, der technischen Anweisungen? h) Anwendbare Sanktionen, falls GLOBALG.A.P. oder sonstige interne Anforderungen nicht erfüllt werden? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 7 of 63

8 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt i) Unterschrift des Erzeugers sowie des Vertreters der Gruppe. (nicht Erklärung / Kommentare (ii) Tragen die registrierten Mitglieder der Gruppe die rechtliche Verantwortung für ihre jeweiligen Produktionsstandorte (sowie ggfs. für ausgewiesene PMUs?) (iii) Werden alle zertifizierten Produkte des Erzeugers unter der Gruppenoption ausschließlich durch die Gruppe verkauft? QM Anforderungen an mehrere Standorte Gelten für ein Gruppenmitglied mit mehreren Standorten sowie für Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten mit QMS. (i) (ii) Sind alle PMUs/Standorte das Eigentum der juristischen Person (des Gruppenmitgliedes bzw. des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten), bzw. werden diese von ihr gemietet und befinden sie sich unter ihrer unmittelbaren Kontrolle? Sind schriftliche Verträge zwischen den einzelnen PMU/Standort-Eigentümern und der juristischen Person (dem Gruppenmitglied bzw. dem Option 1 Betrieb mit mehreren Standorten) für PMUs/Standorte in Kraft, die nicht Eigentum der juristischen Person (des Gruppenmitglieds bzw. des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten) sind? Enthalten die Verträge die folgenden Elemente: Page: 8 of 63

9 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt a) Name und rechtliche Identifizierung des Erzeugermitglieds/Zertifikatsinhabers (des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten)? b) Name und/oder rechtliche Identifizierung des Standort- Eigentümers? c) Kontaktadresse des Standort-Eigentümers (Haus- und Postanschrift)? d) Angaben zu den einzelnen PMUs/Standorten (Anschrift, Produkte, Hektar/Menge)? e) Wird deutlich, dass der Standort-Eigentümer hinsichtlich des Produktionsbetriebes an dem gemieteten Standort weder in irgendeiner Form Verantwortung trägt noch über Beteiligungsoder Entscheidungsbefugnis verfügt? (nicht Erklärung / Kommentare (iii) f) Unterschriften der Vertreter beider Parteien? Trägt der Zertifikatsinhaber die rechtliche Verantwortung für die gesamte registrierte Produktion, einschließlich der Vermarktung des Produkts? QM Erzeuger- und Standort-internes Verzeichnis Wird ein Verzeichnis über alle unter Vertrag genommenen Erzeugergruppenmitglieder und/oder über alle anwendbaren Standorte (des Gruppenmitglieds bzw. des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten), die der Produktion gemäß GLOBALG.A.P. Standard dienen, geführt? Page: 9 of 63

10 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM Anforderungen an Erzeugergruppen (n.a. für Option 1 Betriebe mit mehreren Standorten) (i) Sind alle Erzeugermitglieder aus dem internen Erzeugerverzeichnis einzeln gemäß den Anforderungen des Allgemeinen Regelwerks, TEIL I, Anhang I.2 in die GLOBALG.A.P. Datenbank eingetragen? (nicht Erklärung / Kommentare (ii) Enthält das Verzeichnis zumindest die folgenden Informationen über die einzelnen Erzeuger: a) Name des Erzeugers? b) Name des Ansprechpartners? c) Vollständige Anschrift (Haus- und Postadresse)? d) Kontaktdaten (Telefonnummer und und/oder Faxnummer)? e) Sonstige rechtliche Identifizierung (Umsatzsteuer-ID-Nummer, ILN, UAID usw.), wie für das Produktionsland erforderlich, siehe Anhang I.1 f) Registriertes Produkt g) Produktionsbereich und/oder Menge für jedes registriertes Produkt Page: 10 of 63

11 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt h) Zertifizierungsstelle(n), sofern ein Erzeuger mehr als 1 CB verwendet (nicht Erklärung / Kommentare Page: 11 of 63

12 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt i) GLOBALG.A.P. Status j) Datum der internen Kontrolle (nicht Erklärung / Kommentare (iii) Werden diejenigen Erzeuger, welche keinen Antrag auf Aufnahme in die GLOBALG.A.P. Gruppenzertifizierung stellen, separat aufgelistet? Diese nicht-globalg.a.p. Erzeuger müssen nicht in die GLOBALG.A.P. Datenbank eingetragen werden (es sei denn, sie haben eine Benchmarked Option oder einen anderen GLOBALG.A.P. Standard beantragt). Diese Auflistung dient Verwaltungszwecken innerhalb der Erzeugergruppe, und die externe Offenlegung ihres Inhalts ist nicht erforderlich, es sei denn, sie wird zur Klärung von Fragen benötigt, die z. B. die Effektivität des Qualitätsmanagementsystems der Erzeugergruppe betreffen. Die zusätzlichen Regelungen für Parallelproduktion und Paralleleigentum sind auf diese Fälle nicht anwendbar. Sämtliche Datenschutzregeln sind zu veröffentlichen und zu befolgen. QM Anforderungen an mehrere Standorte Enthält das Verzeichnis außerdem die folgenden Informationen über die einzelnen Standorte: Page: 12 of 63

13 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt a) Verhältnis der juristischen Person zur Produktionsmanagement- Einheit (PMU) - Eigentum, gemietet, etc.)? (nicht Erklärung / Kommentare b) Wo befindet sich die PMU/ der Standort? c) Registriertes Produkt? d) Produktionsbereich und/oder Menge für jedes registrierte Produkt? e) Datum der internen Kontrolle QM 1. 2 MANAGEMENT UND ORGANISATION a) Ist das bestehende Qualitätsmanagementsystem (QMS) ausreichend robust um sicherzustellen, dass die registrierten Erzeugermitglieder bzw. PMUs/Standorte in einheitlicher Weise zu jeder Zeit den Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards entsprechen? QM Struktur a) Ermöglicht die Struktur eine entsprechende Implementierung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) bei allen registrierten Erzeugermitgliedern und PMUs/Standorten? Page: 13 of 63

14 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt b) Verfügt die Erzeugergruppe über eine Management-Struktur sowie über hinreichend geschulte Ressourcen, um effektiv sicherzustellen, dass die registrierten Erzeuger und PMUs/Standorte die GLOBALG.A.P. Anforderungen erfüllen? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 14 of 63

15 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt c) Ist die Organisationsstruktur der Gruppe dokumentiert und gehen daraus die einzelnen Verantwortlichen für die folgenden Bereiche hervor: (nicht Erklärung / Kommentare (i) (ii) Überwachung der Implementierung von GLOBALG.A.P.? Überwachung des QMS? (iii) Interne jährliche Kontrollen der einzelnen Erzeugermitglieder und/oder PMUs/Standorte (d.h. interner Kontrolleur)? (iv) Internes Audit des Qualitätsmanagementsystems und Prüfung der internen Kontrollen (d.h. interner Auditor)? (v) Technische Beratung für die Gruppe? (Dies kann die selbe Person sein wie in (i) oben.) QM KOMPETENZ UND SCHULUNG DES PERSONALS a) Sind die Kompetenzanforderungen, Schulungen und Qualifikationen für Führungskräfte (die unter genannten Personen, es können jedoch auch andere Mitarbeiter benannt werden) dokumentiert und entsprechen sie den im GLOBALG.A.P. Standard festgelegten Kompetenzanforderungen? Page: 15 of 63

16 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt b) Sorgt die Geschäftsleitung dafür, dass alle Mitarbeiter, die für die Einhaltung des GLOBALG.A.P. Standards verantwortlich sind, entsprechend geschult sind und die festgelegten Kompetenzanforderungen erfüllen? (nicht Erklärung / Kommentare (i) (ii) Wird die Kompetenz des internen Auditors (wie in Anhang II.1 festgelegt) durch die Geschäftsführung überprüft? Wird die Kompetenz des internen Kontrolleurs (wie in Anhang II.1 festgelegt) durch den internen Auditor überprüft? (iii) Falls der interne Auditor nicht die notwendige Schulung zu Lebensmittelsicherheit und G.A.P. absolviert hat, sondern nur entsprechende Schulungen/Erfahrungen zu QMS vorweisen kann, ist eine andere Person mit diesen Qualifikationen (die im QMS ausgewiesen ist) Teil des "Audit Teams" zur Abnahme von Erzeugerkontrollen? c) Entsprechen die geführten Unterlagen über die Qualifikationen und Schulungen aller Hauptbeteiligten (Manager, Auditoren, Kontrolleure usw.) den GLOBALG.A.P. Anforderungen zum Kompetenznachweis? Page: 16 of 63

17 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt d) Werden Unterlagen über die von GLOBALG.A.P. angebotenen und von den internen Kontrolleuren/Auditoren bestandenen Online-Schulungen und Prüfungen geführt? (Gilt nur, wenn diese in der jeweiligen Sprache zur Verfügung steht.) (nicht Erklärung / Kommentare e) Unterziehen sich die internen Auditoren und Kontrolleure, falls es mehr als einen gibt, Schulungen und Bewertungen, um die Einheitlichkeit ihres Ansatzes und der Interpretation des Standards zu gewährleisten (z.b. durch dokumentierte Shadow Audits)? f) Existiert ein System um nachzuweisen, dass die Hauptbeteiligten über Entwicklungen, Fragen und Gesetzesänderungen hinsichtlich der Erfüllung des GLOBALG.A.P. Standards in Kenntnis gesetzt werden? QM 1. 3 ÜBERPRÜFUNG DER DOKUMENTE a) Wird die gesamte Dokumentation über das QMS im laufenden Betrieb für GLOBALG.A.P. angemessen kontrolliert? Enthält die Dokumentation unter anderem: (i) (ii) Das Qualitätshandbuch? GLOBALG.A.P. Verfahrensweisen? Page: 17 of 63

18 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt (iii) Arbeitsanweisungen? (nicht Erklärung / Kommentare (iv) Aufzeichnungsformulare? (v) Relevante externe Standards, z.b. die aktuellen normativen GLOBALG.A.P. Dokumente? b) Sind die Vorgehens- und Verfahrensweisen detailliert genug, um die Erfüllung der Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards nachzuweisen? c) Stehen die Vorgehens- und Verfahrensweisen den zuständigen Mitarbeitern sowie den registrierten Erzeugergruppenmitgliedern zur Verfügung? d) Wird der Inhalt des Qualitätshandbuchs regelmäßig geprüft um sicherzustellen, dass er weiterhin den Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards sowie denen des Antragstellers entspricht? e) Werden die relevanten Änderungen des GLOBALG.A.P. Standards bzw. die in Kraft tretenden, veröffentlichten Richtlinien innerhalb der von GLOBALG.A.P. gesetzten Frist in das Qualitätshandbuch aufgenommen? QM Anforderungen an die Überprüfung der Dokumente Page: 18 of 63

19 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt a) Gibt es ein schriftliches Verfahren, dass die Überprüfung der Dokumente definiert? (nicht Erklärung / Kommentare b) Wird die gesamte Dokumentation durch autorisiertes Personal geprüft und bestätigt, bevor diese ausgegeben und verteilt wird? c) Werden alle kontrollierten Dokumente mit einer Ausgabennummer, dem Datum der Ausgabe/dem Prüfungsdatum sowie mit entsprechenden Seitenzahlen versehen? d) Werden Änderungen an diesen Dokumenten vor deren Verteilung durch autorisiertes Personal geprüft und bestätigt? Ist, sofern möglich, ersichtlich, aus welchen Gründen diese Änderungen vorgenommen wurden und welcher Art diese sind? e) Stehen an den Orten, an denen das QMS kontrolliert wird, Kopien von allen relevanten Dokumenten zur Verfügung? f) Existiert ein System um sicherzustellen, dass die Dokumentation überprüft wird, und dass nach der Ausgabe neuer Dokumente die alten Dokumente effektiv außer Kraft gesetzt werden? Page: 19 of 63

20 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM Unterlagen (nicht Erklärung / Kommentare a) Führt der Antragsteller (die Gruppe bzw. der Option 1 Betrieb mit mehreren Standorten) Unterlagen zum Nachweis der effektiven Kontrolle der Anforderungen des GLOBALG.A.P. Qualitätsmanagementsystems sowie der Erfüllung der Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards? b) Werden die Unterlagen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt? c) Liegen alle Unterlagen im Original sowie in lesbarer Form vor, werden sie unter angemessenen Bedingungen aufbewahrt, und sind sie für die erforderlichen Kontrollen zugänglich? d) Für Unterlagen, die online oder elektronisch gespeichert werden: Wenn bei elektronischen Unterlagen eine Unterschrift verlangt wird, gibt es ein Passwort oder eine elektronische Signatur, die den eindeutigen Bezug zur unterzeichnenden Person und deren Autorisierung sicherstellt? Wenn eine schriftliche Unterzeichnung der verantwortlichen Person verlangt wird, liegt diese vor? Stehen die elektronischen Unterlagen während der CB Kontrollen zur Verfügung und sind jederzeit Back-ups verfügbar? Page: 20 of 63

21 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM 1. 4 BESCHWERDEVERFAHREN a) Verfügt der Antragsteller (die Gruppe bzw. der Option 1 Betrieb mit mehreren Standorten) über ein System zum effektiven Umgang mit Kundenbeschwerden? Haben die Erzeugermitglieder Zugriff auf den relevanten Teil des Beschwerdesystems? b) Existiert ein dokumentiertes Verfahren, das beschreibt, wie Beschwerden entgegen genommen, festgehalten, identifiziert, untersucht, nachgefasst und nochmals überprüft werden? (nicht Erklärung / Kommentare c) Können Kunden auf Wunsch Einsicht in das Verfahren nehmen? d) Deckt das Verfahren sowohl Beschwerden an den Antragsteller als auch gegenüber einzelnen Erzeugern oder Standorten ab? QM 1. 5 INTERNES AUDIT DES QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEMS a) Wird das QMS für das GLOBALG.A.P. System mindestens einmal pro Jahr auditiert? b) Entsprechen die internen Auditoren den in Anhang II.1 festgelegten GLOBALG.A.P. Anforderungen? Page: 21 of 63

22 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt c) Sind die internen Auditoren von den zu auditierenden Bereichen unabhängig? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 22 of 63

23 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare (i) Ist es der für das Management des QMS im laufenden Tagesgeschäft verantwortlichen Person untersagt, die internen QMS Audits vorzunehmen? Ist es jedoch der selben Person erlaubt, die Erstentwicklung des QMS und danach das erforderliche interne QMS- Jahresaudit vorzunehmen? d) Werden Unterlagen über die internen Audits, deren Ergebnisse sowie die Nachfassungen korrektiver Maßnahmen nach (internen) Audits geführt und stehen diese zur Verfügung? e) Ist die ausgefüllte QMS Checkliste mit Kommentaren zu jedem QMS-Kontrollpunkt vor Ort verfügbar, damit der Auditor diese im Zuge des externen Audits überprüfen kann? f) Wenn das interne Audit nicht innerhalb eines Tages, sondern über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt wird, gibt es dafür festgelegte Pläne? (Nicht anwendbar für die externe Erstkontrolle.) QM 1. 6 INTERNE KONTROLLEN VON ERZEUGERN UND PRODUKTIONS-MANGAGEMENT-EINHEITEN (PMUs) Page: 23 of 63

24 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt a) Werden bei jedem registrierten Erzeuger (sowie an den entsprechenden Produktionsstandorten) bzw. PMU/ Standort mindestens einmal pro Jahr Kontrollen anhand aller relevanten GLOBALG.A.P. Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien durchgeführt? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 24 of 63

25 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt b) Entsprechen die internen Kontrolleure den in Anhang II.1 festgelegten Anforderungen? c) Sind die internen Kontrolleure von dem zu kontrollierenden Bereich unabhängig und kontrollieren sie auch nicht ihre eigene tägliche Arbeit? d) Werden neue Mitglieder sowie neue PMUs/Standorte der Gruppe stets intern kontrolliert, bevor sie in das interne GLOBALG.A.P. Verzeichnis aufgenommen werden? e) Werden die Kontrollberichte und -notizen im Original aufbewahrt und stehen diese für die CB Kontrolle zur Verfügung? (nicht Erklärung / Kommentare f) Enthält der Kontrollbericht die folgenden Informationen: (i) Identifikation der registrierten Erzeuger und des/der Produktionsstandorts/e? (ii) Unterschrift des registrierten Erzeugers bzw. PMU/Standort- Verantwortlichen? (iii) Datum der Kontrolle? (iv) Name des Kontrolleurs? Page: 25 of 63

26 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare (v) Registrierte Produkte? (vi) Bewertungsergebnisse der einzelnen GLOBALG.A.P. Kontrollpunkte? (vii) Enthält die Checkliste Angaben dazu, was im Abschnitt für Kommentare geprüft wurde, und zwar zu den 1. Kontrollpunkten zu den kritischen Musskriterien, die laut Prüfung erfüllt sind, 2. Kontrollpunkten zu den kritischen und nichtkritischen Musskriterien, die laut Prüfung nicht erfüllt sind, 3. Kontrollpunkten zu den kritischen und nichtkritischen Musskritierien, die laut Prüfung nicht anwendbar sind (es sei denn, es wird eine Checkliste von GLOBALG.A.P. herausgegeben, in der zuvor festgelegt wird, welche CPCCs kommentiert werden müssen)? Dies wird benötigt, um das Audit nach seiner Durchführung nachvollziehen zu können. (viii) Angaben zu den festgestellten Nicht-Erfüllungen und Frist für Korrekturmaßnahmen? (ix) Kontrollergebnisse mit Berechnung des Erfüllungsgrades (der nichtkritischen Kontrollpunkte)? Page: 26 of 63

27 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare (x) Dauer der Kontrolle? (xi) Name des internen Kontrolleurs, der die Checkliste abgenommen hat? g) Trifft der interne Auditor (bzw. das Audit-Team, siehe Anhang III.2) die Entscheidung darüber, ob der Erzeuger oder der Standort den GLOBALG.A.P. Anforderungen entspricht, auf der Grundlage der vom internen Kontrolleur vorgelegten Kontrollberichte? h) Falls es nur einen internen Auditor gibt, der auch die internen Kontrollen durchführt, nimmt eine andere Person, z.b. ein im QMS benannter Vertreter der Geschäftsführung die internen Kontrollen ab? i) Wenn die internen Kontrollen über einen Zeitraum von 12 Monaten stattfinden, gibt es dafür festgelegte Pläne? (Nicht anwendbar für die externe Erstkontrolle.) QM 1. 7 NICHT-ERFÜLLUNGEN, KORREKTURMASSNAHMEN UND SANKTIONEN Page: 27 of 63

28 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt a) Existiert ein Verfahren zum Umgang mit Nicht-Erfüllungen und gibt es Korrekturmaßnahmen, die sich aus internen oder externen Audits und/oder Kontrollen, Kundenbeschwerden oder einem Versagen des QMS ergeben? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 28 of 63

29 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt b) Gibt es dokumentierte Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Nicht-Erfüllungen des QMS der Gruppe/des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten bzw. von deren Mitglieder oder PMUs/Standorten? (nicht Erklärung / Kommentare c) Werden die Korrekturmaßnahmen, die auf Nicht-Erfüllungen folgen, bewertet und wird ein Zeitplan für die Maßnahmen festgelegt? d) Ist festgelegt, wer für die Umsetzung und das Beschließen von Korrekturmaßnahmen zuständig ist? e) Hat die Gruppe ein System für Sanktionen und Regelverstöße mit ihren Erzeugern bzw. PMUs/Standorten, das den im GLOBALG.A.P. Allgemeinen Regelwerk, Teil I, festgelegten Anforderungen entspricht? f) Verfügt der Antragsteller über Mechanismen, um die GLOBALG.A.P. anerkannte Zertifizierungsstelle umgehend über Suspendierungen oder Annullierungen registrierter Erzeuger bzw. PMUs/Standorte in Kenntnis zu setzen? g) Werden Aufzeichnungen über alle Sanktionen geführt, einschließlich des Nachweises über die folgenden Korrekturmaßnahmen und die Entscheidungsfindungsprozesse? Page: 29 of 63

30 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt QM 1. 8 PRODUKT RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG siehe auch Kapitel QM MENGENBILANZEN (MB) a) Entspricht das Produkt den Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards und wird es als solches rückverfolgbar vermarktet und so gehandhabt, dass eine Vermischung mit nicht GLOBALG.A.P. zertifizierten Produkten vermieden wird? (nicht Erklärung / Kommentare b) Gibt es für die relevanten Produktionsstandorte ein dokumentiertes Verfahren für die Identifizierung von registrierten Produkten sowie zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit aller Produkte, sowohl der konformen als auch der nicht-konformen? Wurde eine Mengenbilanz ermittelt, um die Übereinstimmung mit der juristischen Einheit nachzuweisen? c) Existieren wirksame Systeme und Verfahren, um jedwedes Risiko einer falschen Etikettierung oder einer Vermischung von GLOBALG.A.P zertifizierten und nicht-globalg.a.p. zertifizierten Produkten auszuschließen? Page: 30 of 63

31 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt d) Falls sich ein Erzeugermitglied der Gruppe oder des Option 1 Betriebes mit mehreren Standorten für Parallelproduktion eingetragen hat, wurden die Kontrollpunkte zu Rückverfolgbarkeit und Trennung des Moduls Gesamtbetrieb (AF.12) sowohl im Rahmen von internen als auch externen Kontrollen geprüft? (nicht Erklärung / Kommentare Page: 31 of 63

32 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt e) Setzt die Produkthandhabungseinrichtung Verfahren ein, die es ermöglichen, dass registrierte Produkte vom Eingang über die Handhabung, bis hin zu Lagerung und Versand identifizierbar und rückverfolgbar sind? (nicht Erklärung / Kommentare QM 1. 9 RÜCKRUF ZERTIFIZIERTER PRODUKTE a) Gibt es dokumentierte Verfahren zum effektiven Management des Rückrufs eines registrierten Produktes? b) Legen die Verfahren die verschiedenen Möglichkeiten fest, die auf einen Rückruf folgen können, sowie die für die Entscheidungsfindung über einen möglichen Rückruf verantwortlichen Personen, und beschreiben sie die Mechanismen zur Benachrichtigung der Kunden und der GLOBALG.A.P. anerkannten Zertifizierungsstelle sowie die Methoden zur Wiederaufstockung der Bestände? c) Kann das Verfahren jederzeit in Gang gesetzt werden? d) Wird das Verfahren mindestens einmal pro Jahr in geeigneter Weise getestet, um seine Wirksamkeit sicherzustellen, und werden Aufzeichnungen über diese Tests geführt? Page: 32 of 63

33 REGELN FÜR DAS QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM FÜR OPTION 2 ERZEUGERGRUPPEN (siehe Allgemeines Regelwerk Version 4 TEIL II) Nº Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare QM LOHNUNTERNEHMER a) Gibt es Verfahren um sicherzustellen, dass jedwede Dienste, die an Dritte vergeben werden, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards (siehe Kapitel Gesamtbetrieb AF4) ausgeführt werden? b) Werden Unterlagen geführt, aus denen hervorgeht, dass die Kompetenz jedes Lohnunternehmers eingeschätzt wurde und dass sie den Anforderungen des Standards entspricht? c) Arbeiten die Lohnunternehmer in Übereinstimmung mit dem QMS der Gruppe sowie den relevanten Verfahren und wird dies in Dienstleistungsvereinbarungen oder ähnlichen Verträgen geregelt? QM REGISTRIERUNG ZUSÄTZLICHER ERZEUGER ODER PMUS ZUM ZERTIFIKAT a) Hat die Gruppe die CB umgehend über ein Hinzufügen oder Streichen von Erzeugern bzw. PMUs/Standorten zu/von der Liste der registrierten Erzeuger informiert? Page: 33 of 63

34 QUALIFIKATIONEN UND AUFGABENBEREICHE INTERNER AUDITOREN UND KONTROLLEURE * bezieht sich auf das Allgemeine Regelwerk, Version 4. ANHANG II.1 ist nur für QM (iii) oder (iv) möglich Nr. Kontrollpunkt QM A QUALIFIKATIONEN UND AUFGABENBEREICHE INTERNER AUDITOREN UND KONTROLLEURE QM A HAUPTAUFGABEN QM A Kontrolleure: a) Führen die Kontrolleure Kontrollen bei Erzeugern (bei PMUs/Standorten innerhalb eines Betriebes mit mehreren Standorten oder bei denjenigen einer Erzeugergruppe) durch, um die Übereinstimmung mit den Zertifizierungsanforderungen zu bewerten? b) Nimmt der interne Kontrolleur keine Aufgaben eines Auditors wahr? (nicht Erklärung / Kommentare c) Erstellt der interne Kontrolleur pünktliche und akkurate Berichte über diese Kontrollen? QM A Auditoren: a) Auditieren die internen Auditoren das QMS der Erzeugergruppe bzw. des Betriebes mit mehreren Standorten, um die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen zu bewerten? Page: 34 of 63

35 * bezieht sich auf das Allgemeine Regelwerk, Version 4. ANHANG II.1 ist nur für QM (iii) oder (iv) möglich Nr. Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare b) Sind die internen Auditoren für die Anerkennung der Mitglieder der Gruppe bzw. der PMUs/Standorte der Betriebe mit mehreren Standorten zuständig, und zwar auf der Grundlage der Kontrollberichte der internen Kontrolleure? Vergeben die internen Auditoren keine Anerkennungen für Kontrollberichte, die sie selbst verfasst haben? c) Erstellen die internen Auditoren pünktliche und akkurate Berichte über diese Audits? QM A QUALIFIKATIONSANFORDERUNGEN QM A FORMALE QUALIFIKATIONEN QM A Verfügt der interne Kontrolleur mindestens über einen nach der Mittleren Reife erworbenen Abschluss in einem Fachbereich, der im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Zertifizierung steht (Pflanzen und/oder landwirtschaftliche Nutztiere und/oder Aquakulturen) oder eine landwirtschaftliche Fachschulqualifikation und zweijährige Erfahrung in der entsprechenden Produktgruppe nach Erwerb der Qualifikation? Page: 35 of 63

36 * bezieht sich auf das Allgemeine Regelwerk, Version 4. ANHANG II.1 ist nur für QM (iii) oder (iv) möglich Nr. Kontrollpunkt QM A Verfügt der interne Auditor über einen nach der Mittleren Reife erworbenen Abschluss in einem Fachbereich, der im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Zertifizierung steht (Pflanzen und/oder landwirtschaftliche Nutztiere und/oder Aquakulturen) oder eine landwirtschaftliche Fachschulqualifikation mit zweijähriger Erfahrung in der jeweiligen Produktgruppe oder über zweijährige Erfahrung mit Qualitätsmanagementsystemen und zweijährige Erfahrung in der entsprechenden Produktgruppe nach Erwerb der Qualifikation? (nicht Erklärung / Kommentare QM A TECHNISCHE FERTIGKEITEN UND QUALIFIKATIONEN QM A Schulung für Kontrolleure (i) Hat der interne Kontrolleur einen Tageskurs zum Thema Praktische Kontrolle absolviert, in dem die Grundlagen von Kontrollen behandelt werden? (ii) Hat der interne Kontrolleur an zwei Witness-Kontrollen (Begleitung eines GLOBALG.A.P. oder anderen Audits) ODER an 2 Schattenaudits einer CB teilgenommen? QM A Auditor Training (i) Liegen Nachweise über das praktische Wissen des internen Auditors zu Qualitätsmanagementsystemen vor? Page: 36 of 63

37 * bezieht sich auf das Allgemeine Regelwerk, Version 4. ANHANG II.1 ist nur für QM (iii) oder (iv) möglich Nr. Kontrollpunkt (nicht Erklärung / Kommentare (ii) Hat der interne Auditor einen Trainingskurs für interne Auditoren zum Thema QMS (Dauer: mindestens 16 Stunden) abgeschlossen? QM A Entsprechen die internen Kontrolleure und Auditoren den folgenden Anforderungen hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und G.A.P.-Schulungen: (i) Schulung zum HACCP Konzept als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses über die Grundlagen des Codex Alimentarius oder Training in ISO 22000? (ii) Schulung zur Lebensmittelhygiene als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses? (iii) Für die Produktrichtung Pflanzen: Schulungen über Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie Integrierten Pflanzenschutz als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses? (iv) Für die Produktrichtungen landwirtschaftliche Nutztiere und Aquakulturen: Schulung über die Grundlagen der Veterinärmedizin und Tierhaltung, einschließlich Tiergesundheit sowie Tierschutz? Page: 37 of 63

38 * bezieht sich auf das Allgemeine Regelwerk, Version 4. ANHANG II.1 ist nur für QM (iii) oder (iv) möglich Nr. Kontrollpunkt QM A Online-Schulung (i) Haben die internen Kontrolleure und Auditoren die Schulung abgeschlossen und die Prüfung bestanden, sofern dies verpflichtend ist? (Gilt nur, wenn diese in der jeweiligen Sprache zur Verfügung steht.) (nicht Erklärung / Kommentare QM A Kommunikationsfähigkeiten a) Verfügen die internen Kontrolleure und Auditoren über Arbeitssprachen- Kenntnisse in der entsprechenden Mutter- /Arbeitssprache? Schließen die Sprachkenntnisse die entsprechende Fachterminologie der Arbeitssprache mit ein? b) Wurden Ausnahmen hierzu zuvor mit dem GLOBALG.A.P. Sekretariat abgestimmt? Page: 38 of 63

39 (MB) KAPITEL ZU MENGENBILANZEN, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad (nicht Erklärung / Kommentare QM MB QM MB 1 KAPITEL ZU MENGENBILANZEN, RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG GLOBALG.A.P. STATUS QM MB 1.1 Enthalten alle den Verkauf betreffenden Dokumente einen Hinweis auf den Status GLOBALG.A.P. zertifiziert? Alle den Verkauf betreffenden Dokumente (z.b. Rechnungen, andere verkaufsbezogene Versanddokumente etc.) mit Bezug zu Verkäufen von zertifizierten Produkten müssen einen Hinweis auf den GLOBALG.A.P. Status zertifiziert enthalten. Für bereits zertifizierte Erzeuger ist ein positiver Hinweis auf den Transaktionsdokumenten ausreichend (z.b. "GLOBALG.A.P. zertifizierte Äpfel"). Nicht zertifizierte Produkte müssen nicht gekennzeichnet werden. Für zertifizierte Produkte besteht Kennzeichnungspflicht, ungeachtet der Tatsache, ob sie als zertifizierte Produkte verkauft wurden oder nicht. N/A nach schriftlichem Antrag der Kunden des Erzeugers, den Status des Produkts in der Transaktion nicht zu kennzeichnen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Erzeuger und dem Kunden ist der CB auf Verlangen vorzulegen. Page: 39 of 63

40 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad QM MB 1.2 Hat die Erzeugergruppe/ der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten Vereinbarungen mit ihren/seinen direkten Kunden getroffen, um einem unsachgemäßen Gebrauch ihrer/seiner GGN vorzubeugen? Die Erzeugergruppe / der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten muss eine Vereinbarung mit ihren/seinen direkten Kunden getroffen haben (Verpacker, Exporteure, Importeure etc.), dass die jeweilige GGN, GLN oder Sub-GLN nicht missbräuchlich verwendet wird und dass der Kunde bestmögliche Praktiken bei der Rückverfolgbarkeit und der Kennzeichnung anwendet (z.b. keine Kennzeichnung von Erzeugnissen anderer Produzenten mit der Erzeuger-GGN, GLN oder Sub-GLN sowie keinerlei Vermischen von zertifizierten Erzeugerprodukten mit anderen nicht zertifizierten Produkten, welche dann mit der Erzeuger-GGN, GLN oder Sub-GLN gekennzeichnet werden.) Kein N/A zulässig. (nicht Nichtkritisches Erklärung / Kommentare Page: 40 of 63

41 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad (nicht Erklärung / Kommentare QM MB 2. LOGONUTZUNG QM MB 2.1 Werden das GLOBALG.A.P. (EUREPGAP)-Wort, die Marke oder das LOGO und die GGN (GLOBALG.A.P. Nummer) sowie die GLN/Sub-GLN (bezogen auf zertifizierte Herkunft) gemäß dem Allgemeinen Regelwerk sowie dem Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrag verwendet? Der Erzeuger bzw. die Erzeugergruppe nutzen das GLOBALG.A.P. (EUREPGAP) Wort, die Marke oder das Logo und die GGN (GLOBALG.A.P. Nummer) und die GLN/Sub- GLN (bezogen auf zertifizierte Herkunft) gemäß dem Allgemeinen Regelwerk Anlage I.1 sowie dem Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrag. Das GLOBALG.A.P. (EUREPGAP) Wort, Marke oder Logo darf niemals auf dem Endprodukt, auf der Verkaufsverpackung oder am Verkaufsort erscheinen, aber es kann vom Zertifikatsinhaber in jeglicher geschäftlichen (Business-to-Business) Kommunikation verwendet werden. Kein N/A zulässig. QM MB 3 QM MB 3.1 QM RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG Parallelproduktion (PP) und/oder -eigentum (PO) N/A, falls keinerlei PP/PO, Siehe: Allgemeines Regelwerk Anhang I.3 MB Gibt es ein effektives System, um alle GLOBALG.A.P. zertifizierten und nicht zertifizierten Produkte zu identifizieren und zu trennen? Ein System muss vorhanden sein, um das Vermischen von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten zu vermeiden. Dies kann durch physische Identifikation oder Verfahren der Produkthandhabung einschließlich der relevanten Aufzeichnungen geschehen. Page: 41 of 63

42 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad QM MB Gibt es ein System, um sicherzustellen, dass alle Endprodukte, die aus einem zertifizierten Produktionsprozess stammen, korrekt identifiziert werden können? Alle fertigen Endprodukte müssen (entweder auf Betriebsebene oder nach der Produkthandhabung) mit einer GGN, GLN oder Sub-GLN gekennzeichnet sein. Die Verwendung der GGN, GLN und Sub-GLN unterliegt den im Allgemeinen Regelwerk Anhang I.3, Kapitel "Kennzeichnung von GLOBALG.A.P. Produkten", festgelegten Regeln. (nicht Erklärung / Kommentare Option A: Verwendung der GGN Ein Erzeugergruppenmitglied bzw. ein Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten ohne eigene Sub-GLN darf die Erzeuger-GGN ausschließlich zur Kennzeichnung zertifizierter Produkte verwenden. Option 2 Gruppen ohne Sub-GLN dürfen die GGN der Gruppe bzw. die GGN des jeweiligen Mitglieds ausschließlich zur Kennzeichnung zertifizierter Produkte verwenden. Die GGN darf nicht zur Kennzeichnung nicht zertifizierter Produkte verwendet werden. Option B: Verwendung der GLN und Sub-GLNs Erzeugergruppenmitglieder bzw. Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten mit Parallelproduktion (kein Zukauf aus externen Quellen) müssen die Sub-GLN der zertifizierten PMU benutzen, um das zertifizierte Produkt zu kennzeichnen. Die Sub-GLN der nicht zertifizierten PMU kann zur Kennzeichnung der nicht zertifizierten Produkte verwendet werden. Page: 42 of 63 Erzeugergruppenmitglieder oder Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten, die nicht zertifizierte Produkte hinzu kaufen (mit Paralleleigentum), müssen den Handhabungsanlagen mindestens zwei Sub-GLN zuweisen; eine ist zur Kennzeichnung der zertifizierten Endprodukte und eine zur Kennzeichnung der nicht zertifizierten Endprodukte zu verwenden. N/A nach schriftlichem Antrag der Kunden des Erzeugers, das Produkt nicht mit der GGN, GLN oder Sub-GLN zu kennzeichnen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Erzeuger und dem Kunden ist der CB auf Verlangen vorzulegen.

43 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad QM MB Gibt es eine abschließende Prüfung, um sicherzustellen, dass der Versand von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten korrekt durchgeführt wird? Die Überprüfung muss dokumentiert werden, um nachzuweisen, dass zertifizierte und nicht zertifizierte Produkte korrekt versandt worden sind. (nicht Erklärung / Kommentare QM MB Enthalten alle Transaktionsdokumente einen Verweis auf den GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus sowie die GGN, GLN oder Sub-GLN des Zertifikatsinhabers und/oder der jeweiligen PMU bzw. PHU? Die Dokumentation der Transaktion (Rechnungen, sonstige damit zusammenhängende Verkäufe, Versanddokumente usw.), welche mit dem Verkauf eines zertifizierten Produktes zusammenhängt, muss einen Verweis auf den GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus sowie die GGN, GLN oder Sub-GLN des Zertifikatsinhabers und/oder der jeweiligen PMU oder PHU enthalten. Page: 43 of 63

44 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad QM MB Gibt es angemessene Identifizierungsverfahren und Aufzeichnungen zur Identifizierung von Produkten von Mitgliedern der Gruppe bzw. von PMUs/Standorten der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten oder von aus anderen Quellen bezogenen Produkten? Verfahren zur Identifizierung von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten von Mitgliedern der Gruppe oder von PMUs/Standorten der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten, bzw. die aus anderen Quellen (d.h von anderen Erzeugern oder Händlern) bezogen wurden, müssen, angepasst an die Größe des Unternehmens, eingeführt, dokumentiert und aufrecht erhalten werden. Aufzeichnungen müssen enthalten: - Produktbeschreibung - Status der GLOBALG.A.P. Zertifizierung - Menge des Produktzukaufes/der Produktzulieferungen - Informationen zu Lieferanten - Kopie der GLOBALG.A.P. Zertifikate, sofern vorhanden - Daten/Codes zur Rückverfolgbarkeit der zugelieferten/ zugekauften Produkte - Kaufverträge/Rechnungen, die bei der zu bewertenden Organisation eingegangen sind - Liste anerkannter Lieferanten. (nicht Erklärung / Kommentare Page: 44 of 63

45 Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad QM MB Werden alle Angaben zu den Verkäufen von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten für die verschiedenen Erzeugermitglieder, für die PMUs/Standorte der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten sowie für die gesamte Erzeugergruppe dokumentiert? Alle Details zu den Verkäufen der zu zertifizierenden und nicht zertifizierten Produkte müssen aufgezeichnet sein, mit besonderer Betrachtung der ausgelieferten/verkauften Mengen. Beschreibungen müssen zur Verfügung stehen. Die Dokumente müssen die Ausgewogenheit zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten Rohstoffen und den erzeugten Produkten zeigen. (nicht Erklärung / Kommentare QM MB Werden alle Angaben zu den Verkäufen von zertifizierten und nicht zertifizierten Produktmengen für die verschiedenen Erzeugermitglieder, für die PMUs/Standorte der Option 1 Erzeuger mit mehreren Standorten sowie für die gesamte Erzeugergruppe dokumentiert und zusammengefasst? Mengen (einschließlich Informationen zu Volumina oder Gewichten) von zertifizierten und nicht zertifizierten produzierten, eingehenden, ausgehenden und gelagerten Produkte müssen aufgezeichnet und eine Zusammenfassung muss gemacht werden, um die Überprüfung der Massenbilanzierung zu ermöglichen. Page: 45 of 63

46 PRODUKTHANDHABUNG * siehe PRODUKTHANDHABUNG in IFA - CHECKLISTE DES MODULS OBST UND GEMÜSE HINWEIS: Die nichtkritischen Musskriterien unter FV.5 werden zu kritischen Musskriterien, wenn die Kontrolle zentral erfolgt (Einsatz der Produkthandhabungsanlage für mehrere Erzeuger). Dieses Kapitel ist nur bei anwendbarer Produkthandhabung relevant. Nº FV Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad PRODUKTHANDHABUNG FV 1 Grundsätze der Hygiene (nicht Erklärung / Kommentare FV 1 1 Wurde eine Hygienegefahrenanalyse für den Prozess der Handhabung der geernteten Kulturen erarbeitet?sind dabei die hygienischen Aspekte berücksichtigt worden? Eine aktuelle (jährlich überprüfte), dokumentierte Gefahrenbeurteilung für die Handhabung, welche mögliche physikalische, chemische und mikrobiologische Belastungen sowie auf den Menschen übertragbare Krankheiten beinhaltet und welche an die Erzeugnisse und die Handhabungstätigkeiten angepasst ist, liegt vor. FV 1 2 Gibt es ein dokumentiertes Hygieneverfahren für die Handhabung der Produkte? FV 1 3 Wird das dokumentierte Hygieneverfahren für die Handhabung von Ernteprodukten umgesetzt? Ein dokumentiertes Hygieneverfahren für die Handhabung der Produkte ist gemäß der Gefahrenanalyse erstellt worden. Der Betriebsleiter oder eine andere benannte Person ist für die Umsetzung von Hygieneverfahren als Ergebnis der Gefahrenbeurteilung verantwortlich. Page: 46 of 63

47 * siehe PRODUKTHANDHABUNG in IFA - CHECKLISTE DES MODULS OBST UND GEMÜSE HINWEIS: Die nichtkritischen Musskriterien unter FV.5 werden zu kritischen Musskriterien, wenn die Kontrolle zentral erfolgt (Einsatz der Produkthandhabungsanlage für mehrere Erzeuger). Dieses Kapitel ist nur bei anwendbarer Produkthandhabung relevant. Nº Kontrollpunkt Erfüllungskriterien Grad FV 2 Personalhygiene FV 2 1 Haben die Arbeitskräfte, bevor sie Produkte handhaben, eine spezifische Schulung in Personalhygiene erhalten? Es liegen Nachweise vor, die belegen, dass die Arbeitskräfte eine Schulung zu Hygienethemen bei der Gefahrenbeurteilung für die Handhabung der Produkte erhalten haben. (nicht Erklärung / Kommentare FV 2 2 Werden die Hygieneanweisungen zum Umgang mit Produkten von den Arbeitskräften umgesetzt? FV 2 3 Tragen alle Arbeitskräfte saubere, für den/die Zweck/e geeignete Oberbekleidung, welche Produkte vor Verunreinigungen schützt? Nachweise zeigen, dass die Arbeitskräfte die Hygieneanweisungen und Hygieneverfahren erfüllen. Alle Arbeitskräfte tragen Oberbekleidung (z.b. Kittel, Schürzen, Ärmel, Handschuhe), welche sauber und gemäß Gefahrenanalyse für den Zweck angemessen sind. Dies ist bedarfsgerecht für die angebaute Kultur und den technischen Stand des Betriebes. Empfehlung FV 2 4 Sind Rauchen, Essen, Kaugummi kauen und Trinken beschränkt auf ausgewiesene, von Produkten abgegrenzte Bereiche? Rauchen, Essen, Kaugummi kauen und Trinken sind beschränkt auf ausgewiesene Bereiche und niemals erlaubt in Bereichen, in denen Produkte gehandhabt oder gelagert werden. (Ausgenommen hiervon ist Trinkwasser). Page: 47 of 63

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