IDW-PH-9/140 - IDW Prüfungshinweis: Checklisten zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140)

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1 Institut der Wirtschaftsprüfer - Hauptfachausschuss (HFA) Verlautbarung vom IDW-PH-9/140 - IDW Prüfungshinweis: Checklisten zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140) (Stand: ) [1] 1. Vorbemerkungen Anlage 1 - Vorbereitung der Qualitätskontrolle - Hinweise für die zu prüfende Praxis Anlage 2 Die Planung der Qualitätskontrolle Anlage 3 Beurteilung der Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis Anlage 4 Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Abschlussprüfungen Anlage 5 Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Konzernabschlussprüfungen Anlage 6 Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wird oder zu führen ist 1. Vorbemerkungen (1) Der IDW Prüfungsstandard: Die Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW PS 140) [2] legt die Grundsätze fest, nach denen Qualitätskontrollen i.s.d. 57a WPO durchzuführen sind. Der vorliegende Prüfungshinweis enthält Checklisten, die ein vom IDW zur Gewährleistung einer einheitlichen Prüfungsqualität als sachgerecht angesehenes Hilfsmittel zur Anwendung des IDW PS 140 darstellen. Sie dienen in erster Linie der Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Prüfung der Angemessenheit und der Wirksamkeit der in der zu prüfenden Praxis eingerichteten Regelungen zur Qualitätssicherung und der Dokumentation der bei der Qualitätskontrolle durchgeführten Prüfungshandlungen. (2) Entsprechend der Gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (VO 1/2006) [3] hängen Art und Umfang der Regelungen zur Qualitätssicherung, die im Einzelnen von den Berufsangehörigen zu ergreifen sind, wesentlich von der Größe und der organisatorischen Struktur (insbesondere dem Grad der Arbeitsteilung) sowie den qualitätsgefährdenden Risiken der jeweiligen Wirtschaftsprüferpraxis ab. Im Allgemeinen wird der Differenzierungs- und Dokument: Seite 1 von 56

2 Formalisierungsgrad der Regelungen zur Qualitätssicherung und deren Dokumentation in kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüferpraxen geringer sein als in größeren Wirtschaftsprüferpraxen. [4] Die Dokumentation der Regelungen kann durch ein Organisations- bzw. Qualitätssicherungshandbuch erfolgen. In Wirtschaftsprüferpraxen mit geringer Aufgabendelegation und einfachen organisatorischen Strukturen kann es gegebenenfalls auch ausreichend sein, wenn anhand der Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.b. der Aus- und Fortbildungsplanung, der Mitarbeiterbeurteilungen oder der vom Wirtschaftsprüfer abgezeichneten Planungsunterlagen und Arbeitspapiere) deutlich wird, dass die Praxis angemessene Regelungen zur Einhaltung der Berufspflichten getroffen hat und deren Einhaltung nachvollzogen werden kann. [5] Dementsprechend sind auch die Checklisten und Fragebögen zur Qualitätskontrolle an die Verhältnisse der zu prüfenden Praxis anzupassen und ggf. zu ändern und zu ergänzen. (3) Die Checkliste "Vorbereitung der Qualitätskontrolle - Hinweise für die zu prüfende Praxis" enthält eine Aufzählung von Unterlagen und Informationen, die dem Prüfer für Qualitätskontrolle von der zu prüfenden Praxis zur Verfügung gestellt werden sollten. Diese Informationen dienen dem Prüfer für Qualitätskontrolle als Grundlage für die Entwicklung seiner individuellen Prüfungsstrategie. Des Weiteren finden sich in dieser Checkliste Hinweise zur Vergabe des Auftrags zur Durchführung der Qualitätskontrolle durch die zu prüfende Praxis. (4 ) Darüber hinaus enthält der Prüfungshinweis eine Checkliste zur Planung der Qualitätskontrolle. Diese Checkliste stellt ein Arbeitsmittel zur Anwendung der im IDW PS 140 enthaltenen Regelungen zur Auftragsannahme und zum Prüfungsansatz dar. Die Checkliste ist wie folgt gegliedert: Auftragsannahme Kenntnisse über die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis sowie das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines Prüfungsprogramms Qualitätssicherung bei der Auftragsabwicklung. (5 ) Prüfungsgegenstand der Qualitätskontrolle ist das interne Qualitätssicherungssystem der zu prüfenden Praxis, soweit es betriebswirtschaftliche Prüfungen nach 2 Abs. 1 WPO betrifft, bei denen das Siegel geführt wird oder zu führen ist. Mindestanforderungen an die Gestaltung des internen Qualitätssicherungssystems enthalten insbesondere die Berufssatzung WP/vBP und die VO 1/2006. Diese berufsständischen Regelungen umfassen Grundsätze für die Qualitätssicherung bei der Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis, Grundsätze für die Qualitätssicherung bei der Auftragsabwicklung und Grundsätze für die Nachprüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Nachschau). (6 ) Die Checklisten zur Durchführung von Qualitätskontrollen orientieren sich an der Berufssatzung WP/vBP und der VO 1/2006. Dementsprechend liegen folgende Checklisten vor: Beurteilung der Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis (einschließlich Nachschau) Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Abschlussprüfungen Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Konzernabschlussprüfungen Dokument: Seite 2 von 56

3 Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wird oder zu führen ist. (7 ) Die Checklisten stellen ein Hilfsmittel für die Beurteilung der einzelnen Bestandteile des internen Qualitätssicherungssystems dar. Die Beantwortung einzelner Fragen mit "Nein" oder die Nichtbeantwortung einzelner Fragen muss nicht bedeuten, dass das Qualitätssicherungssystem der Wirtschaftsprüferpraxis wesentliche Mängel aufweist. In den Checklisten sind deshalb nach jedem Abschnitt Zwischenbeurteilungen vorgesehen. Die Antworten auf die einzelnen Fragen sind für solche Zwischenbeurteilungen im Zusammenhang zu würdigen. Stellt der Prüfer wesentliche Mängel im Qualitätssicherungssystem fest, die zu einer Einschränkung oder Versagung des Prüfungsergebnisses führen, hat der Prüfer Empfehlungen zur Beseitigung der Mängel zu geben ( 57a Abs. 5 Satz 6 WPO). Diese Empfehlungen für die Wirtschaftsprüferpraxis können im Anschluss an die Zwischenbeurteilungen in den Checklisten entsprechend festgehalten werden. (8) 4 Abs. 1 Satz 1 Berufssatzung WP/vBP verpflichtet den Berufsangehörigen zur Beachtung der fachlichen Regeln des Berufsstandes. Diese Regeln sind bei Abschlussprüfungen nach den 316 ff. HGB im Wesentlichen in den fachlichen Standards des IDW [6] niedergelegt. Bei der im IDW PS 140 vorgesehenen Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung von Aufträgen muss der Prüfer für Qualitätskontrolle daher feststellen, ob die fachlichen Standards des IDW in sachgerechter Weise angewendet wurden. Die Checklisten zur Beurteilung der Qualität der Auftragsabwicklung enthalten i.d.r. nur einige Kernfragen zur Anwendung der einzelnen fachlichen Standards des IDW und sind an den Einzelfall anzupassen. (9) Die Qualitätskontrolle dient dem Ziel, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Wirtschaftsprüferpraxis zu beurteilen. Danach müssen die Prüfungshandlungen so geplant und durchgeführt werden, dass das Qualitätskontrollrisiko soweit reduziert wird, dass der Prüfer sein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit erteilen kann (vgl. IDW PS 140, Tz. 34 ff.). Um mit hinreichender Sicherheit eine Aussage darüber treffen zu können, ob das in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführte Qualitätssicherungssystem in allen wesentlichen Aspekten angemessen und wirksam ist, ist es im Regelfall nicht erforderlich, sämtliche Fragen der anliegenden Checklisten zu beantworten. Vielmehr hat der Prüfer im Rahmen der Prüfungsplanung die Risiken festzustellen und zu beurteilen, die sich wesentlich auf die Qualität der Berufsausübung auswirken können (qualitätsgefährdende Risiken). Die Feststellung der qualitätsgefährdenden Risiken erfolgt im Rahmen der Gewinnung von Kenntnissen über die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis und die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Praxis. Auf dieser Grundlage legt der Prüfer für Qualitätskontrolle Prüfungsschwerpunkte fest, zu denen weitere Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems erforderlich sind. (10) Zudem kann eine wirksame Nachschau eine Reduzierung des Prüfungsumfangs zur Folge haben, da zum einen das Qualitätsrisiko niedriger ist als in einem Qualitätssicherungssystem ohne wirksame Nachschau, und zum anderen die Ergebnisse der Nachschau gegebenenfalls im Rahmen der Qualitätskontrolle verwertet werden können (vgl. IDW PS 140, Tz. 75 ff.). Des Weiteren können bei Berufsangehörigen, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ( 319a Abs. 1 HGB) durchführen, im Rahmen der Qualitätskontrolle ggf. auch Erkenntnisse aus berufsaufsichtlichen Ermittlungen (Sonderuntersuchungen) der WPK verwendet werden. Dokument: Seite 3 von 56

4 (11) Fragen zu fachlichen Standards des IDW, die sich auf Spezialbereiche beziehen, wurden nicht in die Checklisten aufgenommen. Die Einhaltung solcher fachlichen Standards ist jedoch ebenfalls zu beurteilen. So ist z.b. bei der Qualitätskontrolle von Wirtschaftsprüferpraxen, die Abschlussprüfungen bei Finanzdienstleistungsunternehmen durchführen, die Einhaltung von IDW Prüfungsstandard: Besonderheiten und Problembereiche bei der Abschlussprüfung von Finanzdienstleistungsinstituten (IDW PS 520) [7] zu prüfen. (12 ) Im IDW PS 140 wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Nachschau der zu prüfenden Praxis ggf. bei der Planung und Durchführung der Qualitätskontrolle verwertet werden können. In vielen Praxen werden für Zwecke der Nachschau Checklisten verwendet, die im Vergleich zu den Checklisten in diesem IDW Prüfungshinweis detaillierter sind und die spezifischen Belange der betreffenden Praxis berücksichtigen. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, ergänzend auf die Nachschau-Checklisten der Praxis zurückzugreifen. (13 ) Sofern für Zwecke der Nachschau auf die Checklisten dieses IDW Prüfungshinweises zurückgegriffen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass die Fragen nicht auf den gesamten Bereich des Qualitätssicherungssystems, sondern nur auf den für die externe Qualitätskontrolle relevanten Bereich abstellen, also auf den Teil des Qualitätssicherungssystems, der die ordnungsgemäße Abwicklung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen sicherstellt, bei denen das Berufssiegel geführt wird oder zu führen ist. Anlage 1 - Vorbereitung der Qualitätskontrolle - Hinweise für die zu prüfende Praxis Bearbeitungshinweis A. Auftragsvergabe 1. Ist der zu beauftragende Prüfer bei der WPK als Prüfer für Qualitätskontrolle (Prüfer) registriert? 2. Haben Sie sich überzeugt, dass der Auftragsannahme nicht entgegenstehen: - mangelnde Unabhängigkeit von der zu prüfenden Praxis (kapitalmäßige, finanzielle, persönliche Bindungen)? - Besorgnis der Befangenheit (z.b. bei Gemeinschaftsprüfungen, Gutachten im Zusammenhang mit Aufträgen der zu prüfenden Praxis oder Mitwirkung bei der Einrichtung des Qualitätssicherungssystems der zu prüfenden Praxis)? [8] - mangelnde Fachkenntnisse (z.b. wenn die Qualitätskontrolle besondere Kenntnisse erfordert, die sich der Prüfer für Qualitätskontrolle nicht rechtzeitig verschaffen kann)? Dokument: Seite 4 von 56

5 Bearbeitungshinweis - wechselseitige Prüfung (z.b. Ringprüfung, vgl. 6 Abs. 6 Satzung für Qualitätskontrolle)? 3. Informieren Sie den Prüfer vor der Auftragsvergabe über: - Größe und Struktur der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis - die Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems sowie - die Mandanten- und Mandatsstruktur (Hinweis auf 319a HGB-Mandate). 4. Teilen Sie der WPK vor Auftragserteilung den vorgesehenen (bis zu drei) Prüfer mit und fügen Sie eine von dem oder den vorgesehenen Prüfer(n) unterzeichnete Unabhängigkeitsbestätigung bei. [9] 5. Holen Sie ein Auftragsbestätigungsschreiben vom Prüfer ein. 6. Erklären Sie ihr Einverständnis zur Entbindung des Vorprüfers von seiner Verschwiegenheitspflicht 7. Teilen Sie der WPK unverzüglich nach Auftragserteilung den Prüfer, den Beginn der Prüfung sowie den Prüfungszeitraum mit. Insbesondere ein Termin für die Schlussbesprechung ist unverzüglich mitzuteilen, um der APAK eine Teilnahme zu ermöglichen. Bei Bestellung einer Berufsgesellschaft zum Prüfer ist auch der die Qualitätskontrolle verantwortlich durchführende Berufsangehörige mitzuteilen. B. Informationen und Unterlagen für den Prüfer für Qualitätskontrolle Der Prüfer muss sich zur Durchführung der Qualitätskontrolle Kenntnisse über die zu prüfende Praxis sowie deren rechtliches und wirtschaftliches Umfeld verschaffen. Dazu benötigt er insbesondere folgende Unterlagen und Informationen: Interne und externe Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle 8. Dokumentation des Qualitätssicherungssystems (z.b. Qualitätssicherungs- oder Organisationshandbuch). Dokument: Seite 5 von 56

6 Bearbeitungshinweis 9. Verantwortlichkeiten in der Wirtschaftsprüferpraxis für die interne Qualitätssicherung (z.b. für die Entwicklung von Prüfungsgrundsätzen und fachlichen Hilfsmitteln für die Untersuchung und Lösung von Unabhängigkeitsfragen, für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, für die Untersuchung bei Hinweisen auf mögliche begründete Berufspflichtverletzungen oder Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem und für die Nachschau). 10. Qualitätskontrollbericht über die zuletzt durchgeführte Qualitätskontrolle sowie sonstiger Schriftverkehr zur Qualitätskontrolle. 11. Dokumentation der seit der letzten Qualitätskontrolle durchgeführten Maßnahmen der Nachschau (Art und Um-fang der Nachschau, Kompetenz und Objektivität der eingesetzten Mitarbeiter, Nachschauergebnisse, Umsetzung der Nachschauergebnisse). 12. Berichterstattung über eine berufsaufsichtliche Untersuchung der WPK Rechtliche Verhältnisse 13. Rechtsform der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis 14. Gesellschafter- / Partnerstruktur. 15. Geschäftsführung. 16. Organisationseinheiten und verbundene Wirtschaftsprüferpraxen: - Erwerbe und Verkäufe von Praxisteilen oder Tochtergesellschaften - neu eröffnete und geschlossene Niederlassungen - Grad der Selbstständigkeit der Niederlassungen - zentrale / dezentrale Qualitätssicherung der Niederlassungen. 17. Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsprüferpraxen (z.b. Kooperationen, Mitgliedschaft in einem Netzwerk). Dokument: Seite 6 von 56

7 Bearbeitungshinweis Wirtschaftliche Verhältnisse und Umfeld der Wirtschaftsprüferpraxis 18. Mandantenstruktur, einschließlich der Mandate i.s.d. 319a HGB. 19. Tätigkeitsschwerpunkte und konkret absehbare neue Tätigkeiten. 20. Umfeld der Wirtschaftsprüferpraxis (z.b. Entwicklungen bei den Mandanten und Konkurrenzsituation). 21. Wirtschaftliche Lage (z.b. anhand des Jahresabschlusses, des Lageberichts oder eines ggf. vorliegenden Prüfungsberichts über die Abschlussprüfung bei der zu prüfenden Praxis). Mitarbeiterstruktur und -qualifikation 22. Anzahl der fachlichen Mitarbeiter. 23. Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer und Rechtsanwälte in der Praxis. 24. Aus- und Fortbildungsprogramm seit der letzten Qualitätskontrolle. 25. Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern. Auftragsabwicklung 26. Abschlussprüfungen [10], aufgegliedert nach: - Einzelabschluss- / Konzernabschlussprüfung - Rechtsform der geprüften Unternehmen - kapitalmarktorientiert / nicht kapitalmarktorientiert, Notierung an ausländischen Börsen, geplanter Börsengang - freiwillige Abschlussprüfungen / gesetzliche Abschlussprüfungen Dokument: Seite 7 von 56

8 Bearbeitungshinweis - Anwendung internationaler Rechnungslegungs- und / oder Prüfungsstandards (z.b. IFRS / US-GAAP bzw. US-GAAS) - Abschlussprüfungen, die Spezialkenntnisse erfordern (z.b. Leasinggesellschaften, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Krankenhäuser, Stiftungen) - Als risikoreich eingestufte Abschlussprüfungsmandate (z.b. im internen Risikomanagement der Wirtschaftsprüferpraxis) - Mandanten, bei denen die DPR oder die BaFin tätig geworden ist. 27. Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen nach 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war (z.b. aktienrechtliche Sonderprüfungen, Qualitätskontrollen, Erstellung von Abschlüssen mit Prüfungshandlungen). 28. Besondere Hervorhebung von Abschlussprüfungen oder betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.s.d. Tz. 27, die zu Berufsaufsichtsverfahren oder rechtsanhängigen Streitfällen über vermeintliche Berufspflichtverletzungen geführt haben. Anlage 2 Die Planung der Qualitätskontrolle Bearbeitungshinweis A. Auftragsannahme 1. Liegen Ablehnungsgründe vor [11] : - mangelnde Unabhängigkeit von der zu prüfenden Praxis (kapitalmäßige, finanzielle oder persönliche Bindungen)? - Besorgnis der Befangenheit (z.b. bei Gemeinschaftsprüfungen, Gutachten im Zusammenhang mit Aufträgen der zu prüfenden Praxis oder Mitwirkung bei der Einrichtung des Qualitätssicherungssystems der zu prüfenden Praxis)? [12] - mangelnde Fachkenntnisse (z.b. wenn die Qualitätskontrolle besondere Kenntnisse erfordert, die sich der Prüfer für Qualitätskontrolle nicht rechtzeitig verschaffen kann)? Dokument: Seite 8 von 56

9 Bearbeitungshinweis - wechselseitige Prüfung (z.b. Ringprüfung, vgl. 6 Abs. 6 Satzung für Qualitätskontrolle)? 2. Erstellen Sie eine Unabhängigkeitsbestätigung, die den Anforderungen der Satzung für Qualitätskontrolle entspricht [13] und leiten Sie diese der zu prüfenden Praxis zu. 3. Holen Sie vor Auftragsannahme erste Informationen (z. B. anhand des Transparenzberichts) ein über: - Größe und Struktur der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis - die Ausgestaltung des internen Qualitätssicherungssystems - die Mandanten- und Mandantenstruktur (Hinweis auf 319a HGB-Mandate) - die Ergebnisse der letzten Qualitätskontrolle 4. Bereiten Sie ein schriftliches Auftragsbestätigungsschreiben vor. 5. Holen Sie mit dem Auftragsbestätigungsschreiben das Einverständnis der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis zur Entbindung des Vorprüfers von seiner Verschwiegenheitspflicht ein. B. Kenntnisse über die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis sowie das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld Zur Verschaffung der für die Auftragsplanung und Auftragsdurchführung erforderlichen Kenntnisse über die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis sowie über deren wirtschaftliches und rechtliches Umfeld sollten folgende Informationen eingeholt und ausgewertet werden (vgl. IDW PS 140, Abschn. 6): Interne und externe Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle 6. Dokumentation des Qualitätssicherungssystems (z.b. Qualitätssicherungs- oder Organisationshandbuch). 7. Verantwortlichkeiten in der Wirtschaftsprüferpraxis für die interne Qualitätssicherung (z.b. für die Entwicklung von Prüfungsgrundsätzen und anderen fachlichen Hilfsmitteln, für die Dokument: Seite 9 von 56

10 Bearbeitungshinweis Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, für die Gesamtplanung aller Aufträge, für die Untersuchung begründeter Beschwerden oder Vorwürfe von Mandanten, Mitarbeitern oder Dritten, für die auftragsbegleitende Qualitätssicherung und für die Nachschau). 8. Qualitätskontrollbericht über die zuletzt durchgeführte Qualitätskontrolle sowie sonstiger Schriftverkehr zur Qualitätskontrolle. 9. Dokumentation der seit der letzten Qualitätskontrolle durchgeführten Maßnahmen der Nachschau (Art und Umfang der Nachschau, Kompetenz und Objektivität der eingesetzten Mitarbeiter, wesentliche Nachschauergebnisse, Umsetzung der Nachschauergebnisse). 10. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsprüferpraxen, die auf ein einheitliches Qualitätssicherungssystem und dessen Überwachung ausgerichtet sind. [14] 11. Berichterstattung über eine berufsaufsichtliche Untersuchung der WPK. Rechtliche Verhältnisse 12. Rechtsform der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis. 13. Gesellschafter- / Partnerstruktur. 14. Geschäftsführung. 15. Organisationseinheiten und verbundene Wirtschaftsprüferpraxen. - Erwerbe und Verkäufe von Praxisteilen oder von Tochtergesellschaften - neu eröffnete und geschlossene Niederlassungen - Grad der Selbstständigkeit der Niederlassungen - zentrale / dezentrale Qualitätssicherung der Niederlassungen. 16. Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsprüferpraxen (z.b. Kooperationen, Mitgliedschaft in einem Netzwerk). Dokument: Seite 10 von 56

11 Bearbeitungshinweis Wirtschaftliche Verhältnisse und Umfeld der Wirtschaftsprüferpraxis 17. Mandantenstruktur, einschließlich der Mandate i.s.d. 319a HGB. 18. Tätigkeitsschwerpunkte und konkret absehbare neue Tätigkeiten. 19. Umfeld der Wirtschaftsprüferpraxis (z.b. Entwicklungen bei den Mandanten und Konkurrenzsituation). 20. Wirtschaftliche Lage (z.b. anhand des Jahresabschlusses, des Lageberichts oder eines ggf. vorliegenden Prüfungsberichts über die Abschlussprüfung bei der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis). Mitarbeiterstruktur und -qualifikation 21. Anzahl der fachlichen Mitarbeiter. 22. Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer und Rechtsanwälte in der Wirtschaftsprüferpraxis. 23. Aus- und Fortbildungsprogramme seit der letzten Qualitätskontrolle. 24. Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern. Auftragsabwicklung Einholung von Informationen zu den in der Wirtschaftsprüferpraxis abgewickelten betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war. [15] 25. Abschlussprüfungen, aufgegliedert nach: - Einzelabschluss- / Konzernabschlussprüfung - Rechtsform der geprüften Unternehmen Dokument: Seite 11 von 56

12 Bearbeitungshinweis - kapitalorientiert / nicht kapitalorientiert, Notierung an ausländischen Börsen, geplanter Börsengang - freiwillige Abschlussprüfungen / gesetzliche Abschlussprüfungen - Anwendung internationaler Rechnungslegungs- und / oder Prüfungsstandards (z.b. IFRS / US-GAAP bzw. US-GAAS) - Abschlussprüfungen, die Spezialkenntnisse erfordern (z.b. Leasinggesellschaften, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Krankenhäuser, Stiftungen) - Als risikoreich eingestufte Abschlussprüfungsmandate (z.b. im internen Risikomanagement der Wirtschaftsprüferpraxis). - Mandanten, bei denen die DPR oder die BaFin tätig geworden ist. 26. Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen nach 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war (z.b. aktienrechtliche Sonderprüfungen, Qualitätskontrollen, Erstellung von Abschlüssen mit Prüfungshandlungen). 27. Besondere Hervorhebung von Abschlussprüfungen oder betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.s.d. Tz. 26, die zu Berufsaufsichtsverfahren oder rechtsanhängigen Streitfällen über vermeintliche Berufspflichtverletzungen geführt haben. C. Entwicklung einer Prüfungsstrategie und eines Prüfungsprogramms Personelle und zeitliche Planung der Qualitätskontrolle 28. Stellen Sie auf der Grundlage der gewonnenen Informationen über die zu prüfende Wirtschaftsprüferpraxis ein Prüfungsteam zusammen, welches über die für die Beurteilung des Qualitätssicherungssystems notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt sowie für den Einsatz im Rahmen der Qualitätskontrolle zeitlich verfügbar ist. 29. Planen Sie den Einsatz von internen und externen Spezialisten bzw. Sachverständigen in Bereichen, die von den Mitgliedern des Prüfungsteams nicht beurteilt werden können. 30. Stellen Sie bei der Zusammensetzung des Prüfungsteams die Unabhängigkeit der Teammitglieder sowie ein-gesetzter Spezialisten (interne und externe) von der zu Dokument: Seite 12 von 56

13 Bearbeitungshinweis prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis sicher (z.b. durch eine schriftliche Erklärung). 31. Stimmen Sie die Terminierung der Qualitätskontrolle (z.b. Prüfungsbeginn, Schlussbesprechung, Fertigstellung des Qualitätskontrollberichts) mit der Leitung der zu prüfenden Wirtschaftsprüferpraxis ab. 32. Weisen Sie die zu prüfende Praxis auf die Mitteilungspflicht nach 9 Satzung für Qualitätskontrolle, ins-besondere auf die unverzügliche Mitteilung der geplanten Termine, hin. 33. Stimmen Sie den Einbezug der Planung und der Ergebnisse der in der Wirtschaftsprüferpraxis bereits durchgeführten oder noch durchzuführenden Nachschau (gemäß VO 1/2006) mit den hierfür Verantwortlichen ab. Risikobeurteilungen und Wesentlichkeit (vgl. VO 1/2006, Abschn. 3) 34. Nehmen Sie eine Beurteilung des Qualitätsumfelds vor. Das Qualitätsumfeld ist u.a. geprägt durch - die Verhaltensweisen und die Integrität der Praxisleitung und der für die Abwicklung von Aufträgen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, - den Stellenwert der Qualität für die Praxisleitung und verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, - die Informationspolitik über die Berufspflichten, fachlichen Standards und die Regelungen zur Qualitätssicherung. 35. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Maßnahmen der Praxisleitung zur Feststellung qualitätsgefährdender Risiken als Grundlage für die Einführung angemessener und wirksamer Regelungen zur Qualitätssicherung. 36. Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche qualitätsgefährdende Risiken: - typische Risiken aus der Berufssatzung WP/vBP und der VO 1/2006 (Einhaltung der Berufspflichten, insbesondere der Unabhängigkeitsgrundsätze, Auftragsannahme und - fortführung, Mitarbeiterentwicklung, Gesamtplanung aller Aufträge, Untersuchung von Hinweisen auf mögliche begründete Berufspflichtverletzungen oder Verstöße gegen das Qualitätssicherungssystem, Abwicklung von gesiegelten Prüfungsaufträgen, Nachschau) Dokument: Seite 13 von 56

14 Bearbeitungshinweis - praxisindividuelle Risiken (z.b. hohe Personalfluktuation, uneinheitliche Struktur der Wirtschaftsprüferpraxis bei mehreren Niederlassungen, risikoreiche Aufträge, schwierige wirtschaftliche Situation bei Mandanten). 37. Beurteilen Sie vorläufig, inwieweit die Mitarbeiter über die Berufspflichten und die Regelungen zur Qualitätssicherung informiert werden und ob diese Regelungen zeitnah aktualisiert und in der täglichen Arbeit angewendet werden. 38. Legen Sie qualitative Wesentlichkeitsmerkmale für die Durchführung der Qualitätskontrolle und für die Auswertung der Prüfungsergebnisse fest und informieren Sie die Mitglieder des Prüfungsteams darüber (Klassifizierung möglicher Qualitätsmängel). 39. Planen Sie auf der Grundlage der Beurteilung der qualitätsgefährdenden Risiken die Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung der in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Regelungen zur Qualitätssicherung. 40. Planen Sie Art und Umfang von Funktionsprüfungen zur Beurteilung der Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems. 41. Wählen Sie aus den in der Wirtschaftsprüferpraxis abgewickelten betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war, eine Stichprobe aus. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl der Aufträge für die Stichprobe u.a. die folgenden Aspekte: - Es ist ein Prüfungsurteil über die Qualitätssicherung bei der Auftragsabwicklung für alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war, zu treffen. Dabei sollten alle bedeutenden Arten betriebswirtschaftlicher Prüfungen berücksichtigt werden - Öffentliches Interesse an der Auftragsart (z.b. Unternehmen i.s.v. 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) - Wesentlichkeit der Aufträge für die Wirtschaftsprüferpraxis - Erfassung der in der Wirtschaftsprüferpraxis tätigen Wirtschaftsprüfer - Ergebnisse der Nachschau - Risikomanagement der Wirtschaftsprüferpraxis Dokument: Seite 14 von 56

15 Bearbeitungshinweis - Aufträge, bei denen Spezialkenntnisse erforderlich sind - Erstprüfungen - Aufträge, bei denen das Siegel geführt wurde oder zu führen war und von der Durchführung einer Berichtskritik abgesehen wurde (nur, sofern die erforderliche Berichterstattung über die Erteilung einer Bescheinigung hinausgeht) - Aufträge mit einem ungewöhnlich geringen Stundenvolumen in Relation zur Größe und Struktur des zu prüfenden Unternehmens, das beispielsweise durch eine entsprechende Honorarvereinbarung verursacht sein kann - Aufträge, bei denen ein konkretes Risiko bereits offenkundig geworden ist, z.b. bei eingeleiteten oder abgeschlossenen Berufsaufsichtsverfahren, geltend gemachten Schadenersatzansprüchen, bei in der Öffentlichkeit diskutierten vermeintlichen Bilanzierungs- und Prüfungsfehlern oder bei Erkenntnissen aus Enforcementaktivitäten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) - Prüfungen während oder nach Umstrukturierungen - Sonderprüfungen - Aufträge, bei denen internationale Rechnungslegungs- oder Prüfungsstandards angewendet werden - Prüfungsaufträge, bei denen Teilbereiche von anderen Prüfern geprüft werden - Aufträge, bei denen aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind (z.b. BaFin). 42. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angemessenheit der Dokumentation des Qualitätssicherungssystems unter Berücksichtigung der Größe und der organisatorischen Struktur der Wirtschaftsprüferpraxis. 43. Beurteilen Sie vorläufig die praxisinterne Überwachung der Einhaltung der Regelungen zur Qualitätssicherung. 44. Informieren Sie sich, ob und wie Weiterentwicklungen und Verbesserungen der internen Regelungen zur Qualitätssicherung erfolgen. Dokument: Seite 15 von 56

16 Bearbeitungshinweis D. Qualitätssicherung bei der Auftragsabwicklung 45. Planen Sie eine angemessene Anleitung der eingesetzten Mitarbeiter sowie eine laufende Überwachung der Abwicklung der Qualitätskontrolle, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Prüfungsanweisungen befolgen, und dass der tatsächliche Ablauf der Qualitätskontrolle den Vorgaben entspricht. 46. Sehen Sie eine ausreichende Dokumentation der Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen vor. Anlage 3 Beurteilung der Regelungen zur Steuerung und Überwachung der Qualität in der Wirtschaftsprüferpraxis Feststellungen / Prüfungsnachweise Anm.: Es kann sich anbieten, die Angemessenheit bestimmter Regelungen zur Qualitätssicherung schwerpunktmäßig im Rahmen der Auftragsprüfungen (vgl. Anlage 4-6) im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einhaltung der Regelungen bei der Auftragsdurchführung zu überprüfen. Dies gilt etwa für die Regelungen zur Qualitätssicherung bei der Auftragsannahme (Abschnitt B.) und die Regelungen zur Auftragsabwicklung (Abschnitt F.). Die Ergebnisse aus der Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Regelungen können in Form von Zwischenergebnissen nach den jeweiligen Abschnitten festgehalten werden. A. Beachtung der allgemeinen Berufspflichten Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Beachtung der allgemeinen Berufspflichten, insb. der Vorschriften zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit (im Folgenden: Unabhängigkeitsregelungen). Diese müssen eingehalten und kontinuierlich sowie systematisch an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden (vgl. VO 1/2006, Abschn. 4.1.): 1. Werden die Mitarbeiter bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen über die für sie geltenden Berufspflichten und die Regelungen des Qualitätssicherungssystems unterrichtet, z.b. durch Merkblätter, Aushändigung der jeweils neuesten Fassung der Berufssatzung WP/vBP ( 5 Abs. 2, 37 Abs. 1 Satz 2 Berufssatzung WP/vBP)? Dokument: Seite 16 von 56

17 Feststellungen / Prüfungsnachweise 2. Werden die Regelungen zeitnah an geänderte Rahmenbedingen angepasst und die Mitarbeiter hiervon unterrichtet? 3. Hat die Wirtschaftsprüferpraxis Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften (u.a. 319, 319a HGB, 49 WPO, 3, 20 ff. Berufssatzung WP/vBP oder Umstände nach 57a Abs. 4 WPO, 6 Satzung für Qualitätskontrolle) durch die Mitarbeiter gewährleistet ist? 4. Hat die Wirtschaftsprüferpraxis bei Zugehörigkeit zu einem Netzwerk Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften in Bezug auf andere Netzwerkgesellschaften eingehalten werden? 5. Wurde ein Verantwortlicher in der Wirtschaftsprüferpraxis (z.b. ein Mitglied der Praxisleitung) bestimmt, der die Einhaltung der Unabhängigkeitsregelungen überwacht und Zweifelsfragen klärt? 6. Wurde diese Zuständigkeitsregelung ausreichend bekannt gemacht, so dass die Zweifelsfragen zur Unabhängigkeit und Besorgnis der Befangenheit von allen in der Praxis tätigen Personen an die verantwortliche Person weitergeleitet werden? 7. Sehen die Regelungen eine Verpflichtung der fachlichen Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferpraxis sowie der an der Auftragsabwicklung beteiligten externen Personen zur unverzüglichen Information der zuständigen Stelle und des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers über Verstöße gegen die Unabhängigkeitsregelungen oder bestehende Unabhängigkeitsgefährdungen vor? 8. Berücksichtigen die Regelungen, dass mandanten- und auftragsbezogene Informationen erfasst werden, die als Datengrundlage für die Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften dienen, und werden den fachlichen Mitarbeitern die für sie relevanten Teile zugänglich gemacht (z.b. Mandantenliste)? 9. Werden die bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen eingesetzten Mitarbeiter der Praxis regelmäßig und bei Bedarf anlassbezogen zu persönlichen, finanziellen oder kapitalmäßigen Bindungen schriftlich befragt (mindestens einmal jährlich)? 10. Ist vorgesehen, dass bei wiederholten oder bewussten Verstößen gegen Unabhängigkeitsvorschriften geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.b. gezielte Fortbildungs- oder Disziplinarmaßnahmen? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: Dokument: Seite 17 von 56

18 Feststellungen / Prüfungsnachweise - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung [16] : B. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Annahme, Fortführung und vorzeitigen Beendigung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Berufssiegel geführt wird oder zu führen ist. Diese sind darauf gerichtet, dass Aufträge nur angenommen und fortgeführt werden, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen zur sachgerechten Durchführung von Aufträgen vorhanden sind und deren ordnungsmäßige Abwicklung in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht möglich ist sowie die Unabhängigkeitsgrundsätze eingehalten werden (vgl. 21 ff., 26, 38 Nr. 2 und 3 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn , 4.2., IDW PS 220 [17] ): 11. Gibt es in der Wirtschaftsprüferpraxis organisatorische Regelungen zur Annahme, Fortführung und vorzeitigen Beendigung von Aufträgen hinsichtlich: - der Festlegung der Zuständigkeiten? - der Informationsbeschaffung über potenzielle Mandanten bzw. Aufträge (z.b. über Art und Umfang des Auftrags, Tätigkeit des Mandanten, Geschäftsgebaren und Umfeld des Mandanten sowie dessen Unternehmensführung)? - der Informations- und Berichterstattungspflichten bei vorzeitiger Beendigung eines Auftrags? 12. Berücksichtigen diese Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung die unterschiedlichen Prüfungsarten, die die Wirtschaftsprüferpraxis durchführt? 13. Stellen die Regelungen sicher, dass vor Auftragsannahme geprüft wird, ob Ablehnungsgründe oder Tatbestände, welche die Besorgnis der Befangenheit begründen können, bestehen (vgl. 319, 319a HGB, 49, 55a WPO, 3, 20 ff. Berufssatzung Dokument: Seite 18 von 56

19 Feststellungen / Prüfungsnachweise WP/vBP oder Umstände nach 57a Abs. 4 WPO, 6 der Satzung für Qualitätskontrolle). 14. Ist geregelt, dass bei bestehender Besorgnis der Befangenheit bzw. bei festgestellten Unabhängigkeitsgefährdungen Maßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen oder Maßnahmen ergriffen werden, welche die bestehenden Unabhängigkeitsgefährdungen soweit abschwächen, dass aus Sicht eines verständigen Dritten die Gefährdung insgesamt als unwesentlich zu beurteilen ist? 15. Wird vor der Auftragsannahme sichergestellt, dass die für den Auftrag erforderlichen besonderen Fach- und Branchenkenntnisse und Erfahrungen seitens des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers und der Mitarbeiter vorliegen, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können, z.b. bei: - der Prüfung von Banken und Versicherungen? - Unternehmensbewertungen? - IFRS-Abschlüssen, US-GAAP-Abschlüssen, Prüfungen nach US-GAAS? 16. Sehen die Regelungen der Wirtschaftsprüferpraxis vor, dass vor Auftragsannahme durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer festzustellen ist, ob geeignete Personen zur Durchführung der Berichtskritik oder, falls erforderlich, für die auftragsbegleitende Qualitätssicherung verfügbar sind? 17. Bestehen Regelungen, wie die mit dem Auftrag verbundenen Risiken zu beurteilen sind (vgl. VO 1/2006, Tz. 60 f.)? 18. Sind unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht Kontakte zum früheren Wirtschaftsprüfer herzustellen, insbesondere wenn das Mandat niedergelegt oder gekündigt wurde? 19. Ist zu prüfen, ob die Bestellung zum Abschlussprüfer wirksam erfolgt ist? 20. Sind alle neuen Aufträge schriftlich zu vereinbaren, insbesondere Art und Umfang des Auftrags und der Berichterstattung (vgl. IDW PS 220)? 21. Sind die Regelungen der Auftragsannahme auch bei der Auftragsfortführung zu beachten? Hier kommt Änderungen der Mandats- und Auftragsrisiken besondere Bedeutung zu. Dokument: Seite 19 von 56

20 Feststellungen / Prüfungsnachweise 22. Gibt es bei der Prüfung von Unternehmen i.s.d. 319a Abs. 1 HGB angemessene Regelungen zur internen Rotation? 23. Werden die Mitarbeiter über die Regelungen zur Angebotsabgabe, Auftragsannahme und - fortführung in der Wirtschaftsprüferpraxis informiert? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): C. Mitarbeiterentwicklung Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Regelungen zur Mitarbeiterentwicklung. Diese umfassen Regelungen zur Einstellung und Beurteilung, zur Aus- und Fortbildung und zur fachlichen Information der Mitarbeiter. (vgl. 5 f., 38 Nr. 4-6 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn. 4.3.): Aus- und Fortbildung 24. Gibt es sachgerechte Zuständigkeitsregelungen für die Aus- und Fortbildung? 25. Wird für jeden fachlichen Mitarbeiter eine angemessene und dem Einsatzgebiet entsprechende Aus- und Fortbildung durch den Besuch von Fachveranstaltungen geplant, deren tatsächliche Einhaltung überwacht und dokumentiert (vgl. VO 1/2006, Tz. 72)? 26. Werden alle Wirtschaftsprüfer zur Einhaltung der Vorstands-Stellungnahme: Zur beruflichen Fortbildung der Wirtschaftsprüfer im IDW (VO 1/1993) [18] angehalten und ist die Einhaltung dieser Verpflichtung zu dokumentieren? Dokument: Seite 20 von 56

21 Feststellungen / Prüfungsnachweise 27. Gibt es Regelungen für eine angemessene, praktische und theoretische Ausbildung der Berufsanfänger (internes Schulungsprogramm, Ausbildungskurse der Berufsorganisationen, qualifizierte Anleitung für die praktische Tätigkeit, z.b. durch ein Mentorensystem)? 28. Ist geregelt, dass die fachlichen Mitarbeiter regelmäßig über die Prüfungsgrundsätze bzw. Grundsätze zur Auftragsdurchführung (z.b. Prüfungshandbuch) informiert und darin geschult werden? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): Beurteilung von Mitarbeitern 29. Gibt es ein systematisches Beurteilungs- und Beförderungsverfahren mit: - Zuständigkeitsregelungen für die Beurteilung und Beförderung? - festgelegten persönlichen und fachlichen Zielen und Beurteilungskriterien anhand derer die Zielerreichung gemessen wird? - Festlegungen, wie die Ergebnisse der Beurteilung bei Entscheidungen zur Beförderung, Gehaltsentwicklung und Übernahme von Aufgaben berücksichtigt werden? 30. Sind die fachlichen Mitarbeiter in angemessenen Abständen zu beurteilen und werden Beurteilungsgespräche geführt? 31. Sind die Ergebnisse der Beurteilung zu dokumentieren (z.b. Personalakte) und die Mitarbeiter darüber zu informieren, dass die Beurteilung maßgeblich von der Qualität der Arbeit und der Beachtung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems abhängt und Dokument: Seite 21 von 56

22 Feststellungen / Prüfungsnachweise dass Verstöße gegen diese Regelungen disziplinarische Folgen haben können? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): Bereitstellung von Fachinformationen 32. Verfügt die Wirtschaftsprüferpraxis über aktuelle Fachliteratur (Gesetze, Kommentare, IDW Prüfungsstandards, IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, Fachzeitschriften, IFRS / US-GAAP bzw. ISA / US-GAAS - soweit entsprechende Aufträge durchgeführt werden)? 33. Wurde festgelegt, welche Fachliteratur und sonstige Informationsmedien den Mitarbeitern je nach Hierarchiestufe und Einsatzgebiet zur Verfügung stehen? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): D. Gesamtplanung aller Aufträge Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der eingeführten Regelungen zur Gesamtplanung aller betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei Dokument: Seite 22 von 56

23 Feststellungen / Prüfungsnachweise denen das Siegel geführt wird oder zu führen ist, (vgl. 4 Abs. 3, 38 Nr. 7 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn. 4.4.; IDW PS 240 [19] ): 34. Sehen die Regelungen der Wirtschaftsprüferpraxis eine den Gegebenheiten der Praxis angemessene personelle und zeitliche Disposition aller Aufträge vor und wird diese regelmäßig bzw. bei Änderungen zeitnah aktualisiert? 35. Sind Regelungen in der Wirtschaftsprüferpraxis vorhanden, um die sich aus dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit ergebenden Anforderungen hinreichend sicherzustellen, z.b. Regelungen, welche der Überwachung der Angemessenheit der Anzahl der von einzelnen verantwortlichen Wirtschaftsprüfern jeweils betreuten Mandate dienen ( 11 f. Berufssatzung WP/vBP)? 36. Wird bei der Planung die zu erwartende Entwicklung der Wirtschaftsprüferpraxis (z.b. Auftragslage und Ausscheiden von Mitarbeitern) berücksichtigt? 37. Werden bei der Planung der einzusetzenden Mitarbeiter deren Erfahrungen und Spezialisierungen berücksichtigt? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): E. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Regelungen zum Umgang mit begründeten Beschwerden oder Vorwürfen von Mandanten, Mitarbeitern oder Dritten im Hinblick auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln bei der Berufsausübung, einschließlich der Qualitätssicherungsregelungen der Wirtschaftsprüferpraxis (vgl. 24c, 38 Nr. 11 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn. 4.5.) Dokument: Seite 23 von 56

24 Feststellungen / Prüfungsnachweise 38. Gibt es in der Wirtschaftsprüferpraxis eine Regelung, die die Mitarbeiter verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Beschwerden oder Vorwürfe von Mandanten oder Dritten an die Praxisleitung bzw. an eine von dieser bestimmten Person weiterzuleiten? 39. Werden fundierte Beschwerden und Vorwürfe systematisch auf ihre Begründetheit und Ursachen untersucht? 40. Ist vorgesehen, dass, sofern begründete Beschwerden oder Vorwürfe einen noch nicht abgeschlossenen Prüfungsauftrag betreffen, Maßnahmen ergriffen werden, damit der betreffende Sachverhalt aufgeklärt und ggf. beseitigt wird, bevor die Auslieferung der Berichterstattung an den Mandanten erfolgt? 41. Werden, sofern die Untersuchungsergebnisse auf Mängel im Qualitätssicherungssystem zurückzuführen sind, Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel bzw. der zukünftigen Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems ergriffen (vgl. VO 1/2006, Tz. 83, 167)? 42. Werden die begründeten Beschwerden und Vorwürfe sowie deren Behandlungen angemessen dokumentiert? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): F. Auftragsabwicklung Ziel: Beurteilung der Angemessenheit der Regelungen zur Auftragsabwicklung, (vgl. 24a ff., 38 Nr. 10 ff. Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn. 4.6.) Hinweis: Die Wirksamkeit der Regelungen zur Auftragsabwicklung wird im Rahmen der Auftragsprüfungen (vgl. Anlage 4-6) beurteilt. Es empfiehlt sich, auch die Beurteilung der Dokument: Seite 24 von 56

25 Feststellungen / Prüfungsnachweise Angemessenheit der Regelungen zur Auftragsabwicklung im Zusammenhang mit den Auftragsprüfungen vorzunehmen. 43. Gibt es in der Wirtschaftsprüferpraxis Regelungen des Qualitätssicherungssystems zur Abwicklung von Abschlussprüfungen und anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Siegel geführt wird oder zu führen ist? Insbesondere: - zur Festlegung der Verantwortlichkeiten? - zur Zusammensetzung des Prüfungsteams? - zur Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten im Rahmen der Auftragsannahme? - zur zeitlichen, personellen und sachlichen Planung? - zur Durchführung der Prüfung (Risikoorientierter Prüfungsansatz, vgl. für Abschlussprüfungen IDW PS 261 [20] )? - zur Anleitung des Prüfungsteams? - zur Einholung fachlichen Rats bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen (Konsultation)? - für die laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und die abschließende Durchsicht der Prüfungsergebnisse? - zur Durchführung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung (Berichtskritik/auftragsbegleitende Qualitätssicherung)? - zur Lösung von fachlichen Meinungsverschiedenheiten? - für den zeitnahen Abschluss der Auftragsdokumentation sowie zur Vertraulichkeit und Archivierung der Arbeitspapiere? 44. Entsprechen die Prüfungsgrundsätze den gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen und erfüllen sie die Anforderungen der IDW Prüfungsstandards? 45. Ist die regelmäßige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Prüfungsgrundsätze Dokument: Seite 25 von 56

26 Feststellungen / Prüfungsnachweise sichergestellt? 46. Ist vorgesehen, dass bei der Weiterentwicklung der Prüfungsgrundsätze die Ergebnisse der Nachschau berücksichtigt werden? 47. Ist sichergestellt, dass ausreichende Ressourcen und angemessene fachliche Kompetenz für die erforderlichen Konsultationen zur Verfügung stehen? 48. Ist geregelt, dass Art, Umfang und Ergebnis der Konsultationen dokumentiert werden? 49. Ist geregelt, dass die Konsultationsergebnisse umgesetzt werden? 50. Gibt es organisatorische Hilfsmittel für die wesentlichen Tätigkeitsgebiete (Checklisten, Formblätter, Arbeitsprogramme, Musterberichte)? 51. Wird organisatorisch sichergestellt, dass der Zugriff auf Arbeitspapiere und andere mandantenbezogene Informationen auf berechtigte Personen beschränkt ist? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen (ggf. Verweis auf Anlage 4-6): der Berichterstattung): G. Nachprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (Nachschau) Ziel: Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der von der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführten Regelungen zur Nachschau (vgl. 7, 38 Nr. 13, 39 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Abschn. 4.7.): 52. Wird die Nachschau von der Praxisleitung oder fachlich und persönlich geeigneten und erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt (vgl. 39 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Tz. 160 Dokument: Seite 26 von 56

27 Feststellungen / Prüfungsnachweise ff.)? 53. Sind für die Nachschau Regelungen entwickelt worden, die Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der einzelnen Nachschau-Projekte festlegen und sicherstellen, dass die Empfehlungen aus der Nachschau umgesetzt werden? 54. Werden bei der Nachschau geeignete Fragebögen verwendet? 55. Enthält die Planung der Nachschau der Praxisorganisation u.a. folgende Punkte: - Bestimmung der zu überprüfenden Teile der Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis? - bei Wirtschaftsprüferpraxen mit mehreren Organisationseinheiten, die zu prüfenden Einheiten? - die durchzuführenden Nachschaumaßnahmen? - zeitliche Planung der durchzuführenden Nachschaumaßnahmen (vgl. 39 Berufssatzung WP/vBP, VO 1/2006, Tz. 160 ff.)? 56. Wird die Nachschau in regelmäßigen Abständen sowie bei gegebenem Anlass durchgeführt und werden alle Bestandteile des Qualitätssicherungssystems dabei einbezogen? 57. Ist bei der Festlegung des Umfangs der bei der Nachschau überprüften abgeschlossenen Prüfungsaufträge ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtumfang der in der Periode abgewickelten Prüfungsaufträge beachtet worden? 58. Wird bei der Auswahl der in die Nachschau einzubeziehenden Prüfungsaufträge darauf geachtet, dass innerhalb des festgelegten Nachschauzyklus (max. drei Jahre) mindestens ein Auftrag pro in der Wirtschaftsprüferpraxis tätigem Wirtschaftsprüfer einzubeziehen ist, der Verantwortung für die Abwicklung gesiegelter Prüfungsaufträge trägt und die ausgewählten Aufträge einen angemessenen Querschnitt aller gesiegelten Prüfungen darstellen? 59. Wird die Auftragsauswahl auf der Grundlage interner Risikobeurteilungen nach qualitativen Kriterien vorgenommen (vgl. VO 1/2006, Tz. 165)? 60. Sind die im Rahmen der Nachschau festgestellten Sachverhalte daraufhin zu untersuchen, ob sie auf Schwächen im Qualitätssicherungssystem zurückzuführen sind oder ob es sich Dokument: Seite 27 von 56

28 Feststellungen / Prüfungsnachweise um Einzelfehler handelt? 61. Werden die Ergebnisse der Nachschau an die Praxisleitung berichtet? 62. Werden bei erkannten Schwächen im Qualitätssicherungssystem zeitnah Maßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen (vgl. VO 1/2006, Tz. 168)? 63. Werden die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und fachlichen Mitarbeiter über die ihren Arbeitsbereich betreffenden, wesentlichen Feststellungen der Nachschau sowie über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet? 64. Bestehen Regelungen zur Dokumentation der Nachschau? Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen: - Feststellungen zur Angemessenheit der Regelungen: - Feststellungen zur Wirksamkeit der Regelungen: der Berichterstattung): Anlage 4 Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung - Abschlussprüfungen Feststellungen / Prüfungsnachweise A. Auftragsannahme und Auftragsbestätigung [21] Ziel: Beurteilung der Wirksamkeit der Regelungen zur Auftragsannahme und - fortführung (vgl. VO 1/2006, Abschn sowie IDW PS 220): 1. Wurden vor der Entscheidung über die Annahme oder Fortführung eines Auftrags Dokument: Seite 28 von 56

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