Verein "Rudolf Steiner Verein 1993", Freie Waldorfschule. Wien-West, Prüfung der Gebarung in den Jahren 2008 bis

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1 TO 14 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA I /12 Verein "Rudolf Steiner Verein 1993", Freie Waldorfschule Wien-West, Prüfung der Gebarung in den Jahren 2008 bis 2010 Tätigkeitsbericht 2012

2 KA I /12 Seite 2 von 17 KURZFASSUNG Der "Rudolf Steiner Verein 1993" der Freien Waldorfschule Wien-West wurde im Jahr 1993 gegründet. Zu seinen wesentlichen Aufgabenbereichen zählt die Lehre und Anwendung der Waldorfpädagogik. Bei der Prüfung konnte die Abrechnung der durchgeführten Projekte in den Jahren 2008 bis 2010 weitgehend nachvollzogen werden. Verbesserungspotenziale waren vorwiegend in der Darstellung der Jahresabschlüsse festzustellen. Ab dem Jahr 2011 wurde dem Verein seitens der Magistratsabteilung 13 keine Förderung gewährt. Das Kontrollamt empfahl, allfällige künftige Förderungen u.a. von der Beseitigung der aufgezeigten Mängel abhängig zu machen.

3 KA I /12 Seite 3 von 17 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Grundlagen Darstellung der Freien Waldorfschule Wien-West Statuten des Vereins Zweck des Vereins Vereinstätigkeiten Mitgliedschaft Organe des Vereins Förderungen der Magistratsabteilung 13 in den Jahren 2008 bis Darstellung der durchgeführten Projekte in den Jahren 2008 bis Erläuterungen zu den einzelnen Projekten Förderungsbedingungen der Magistratsabteilung Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer Rechnungswesen Rechnungslegung Administrativer Ablauf Jahresabschlüsse 2008 bis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs... Absatz bzw.... beziehungsweise EUR... Euro GJS... Gemeinderatsausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport GuV... Gewinn- und Verlustrechnung Pr.Z.... Präsidialzahl rd.... rund u.a.... unter anderem UGB... Unternehmensgesetzbuch

4 KA I /12 Seite 4 von 17 VerG... Vereinsgesetz 2002 z.b.... zum Beispiel Zl.... Zahl Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen.

5 KA I /12 Seite 5 von 17 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeine Grundlagen Die Freie Waldorfschule Wien-West wurde im Jahr 1993 als Verein "Rudolf Steiner Verein 1993" gegründet, dessen Lehre und Anwendung der Waldorfpädagogik - Erziehung zur Toleranz - zu ihren wesentlichen Aufgabenbereichen zählt. Die Auseinandersetzung mit bestimmten Denkmöglichkeiten ohne Wertung zählt zu den Grundsätzen des Waldorf-Unterrichts und der Erziehung der Jugend im Rahmen der Schulgemeinschaft. Ein geeignetes Übungsfeld für gegenseitige Wahrnehmung und Rücksichtnahme bieten auch künstlerische Betätigungen in der Gruppe, wie z.b. Theaterworkshops und Theateraufführungen sowie gemeinsame Freizeitgestaltung. Der gemeinnützige Rudolf Steiner Verein 1993 ist Mitglied im Waldorfbund Österreich, einer gemeinsamen Plattform in Österreich tätiger Waldorfschulen und Kindergärten und ist im Zentralen Vereinsregister unter der Zl eingetragen. Er hat seinen Sitz in Wien 13, Seuttergasse Darstellung der Freien Waldorfschule Wien-West Die Freie Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die auch einen angeschlossenen Privatkindergarten mitbetreibt. Zum Zeitpunkt der Prüfung des Kontrollamtes waren am Standort in Wien 13, Seuttergasse 29 insgesamt 151 Schülerinnen bzw. Schüler in zehn Schulklassen (1. bis 9. Schulstufe) und insgesamt 86 Kinder (in drei Familiengruppen und zwei Kleinkindergruppen) im Kindergarten angemeldet. Eine noch nicht vorhandene Oberstufe von der 10. bis zur 13. Schulstufe wurde ab dem Schuljahr 2011/12 zusätzlich aufgebaut. Insgesamt umfasste die Schule 25 Lehrerinnen bzw. Lehrer im Lehrbetrieb und 16 Personen im Kindergarten. In der Verwaltung und Gebäudepflege waren acht Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigt.

6 KA I /12 Seite 6 von 17 Der monatliche Beitrag der Eltern für die Schule betrug nach Angaben des Geschäftsführers im Prüfungszeitraum des Kontrollamtes durchschnittlich rd. 288,-- EUR pro Kind. 3. Statuten des Vereins 3.1 Zweck des Vereins Gemäß 2 der geltenden Statuten liegt der Zweck des Vereins in der Förderung, Weiterentwicklung und Realisierung der von Dr. Rudolf Steiner begründeten Waldorfpädagogik. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist gemeinnützig, indem er dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem und sittlichem Gebiet dient. 3.2 Vereinstätigkeiten Der Vereinszweck soll durch Gesprächsrunden, Vorträge, Publikationen, künstlerische Veranstaltungen, Forschung sowie durch Errichtung und Erhaltung von Unterrichtsanstalten und Kindergärten erreicht werden. Da in den geltenden Statuten u.a. die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes, insbesondere die finanziellen Mittel, wie Schulbeiträge und Kindergartenbeiträge von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Spenden und ähnlichem nicht angeführt sind, empfahl das Kontrollamt, den erwähnten Passus aus Gründen der Vollständigkeit bei der nächsten Statutenänderung aufzunehmen. 3.3 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft ist in folgenden, einander ausschließenden Formen möglich: a) Ordentliche Mitgliedschaft, b) Fördernde Mitgliedschaft, c) Ehrenmitgliedschaft. Als ordentliche Mitglieder sind die Erziehungsberechtigten, die für ihr Kind mit dem Verein einen Schul- bzw. Erziehungsvertrag, sowie die Lehrerinnen bzw. Lehrer, Erzieherinnen bzw. Erzieher oder sonstigen Angestellten, die mit dem Verein einen Dienstver-

7 KA I /12 Seite 7 von 17 trag abgeschlossen haben, aufgrund eines beim Vorstand einzubringenden, schriftlichen Antrages aufzunehmen. Als fördernde Mitglieder können alle eigenberechtigten physischen und juristischen Personen aufgrund eines schriftlichen, beim Vorstand einzubringenden Antrages durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen werden. Ehrenmitglieder sind Personen, die hervorragende Verdienste um den Verein aufweisen und mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung, als solche gewählt werden. In den geltenden Statuten ist festgelegt, dass nur die ordentlichen und fördernden Mitglieder verpflichtet sind, den von der Generalversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag monatlich im Vorhinein zu zahlen. 3.4 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, der Beirat und die Arbeitskreise sowie die Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer Die Generalversammlung des Vereins ist zugleich auch die Mitgliederversammlung und hat gemäß den geltenden Statuten zu Beginn eines jeden Schuljahres stattzufinden, wofür für diese mindestens folgende Tagesordnungspunkte vorzusehen sind: a) Bestätigung allfällig kooptierter Vorstandsmitglieder, b) Tätigkeitsbericht des Vorstandes, c) Bericht der Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer, d) Genehmigung des Berichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses für das vorangegangene Rechnungsjahr. Die Einschau des Kontrollamtes zeigte, dass die Generalversammlungen jeweils am Beginn des Schuljahres stattfanden und die vorgegebenen Tagesordnungspunkte ge-

8 KA I /12 Seite 8 von 17 mäß den Statuten eingehalten wurden. Dem Vorstand wurde für die jeweiligen Jahre die Entlastung erteilt Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens zehn ordentlichen Mitgliedern. Diese umfassen die Vorstandsvorsitzende bzw. den Vorstandsvorsitzenden, ihre bzw. seine Stellvertreterin bzw. ihren bzw. seinen Stellvertreter, die Kassierin bzw. den Kassier und maximal sieben Beisitzerinnen bzw. Beisitzer. Die Funktionsdauer des Vorstandes ist auf zwei Jahre festgelegt. Im Protokoll der Generalversammlung vom 21. Oktober 2010 war ersichtlich, dass eine Neuwahl des Vorstandes vorgenommen wurde. Nach den vorliegenden Statuten ist der Vorstand das Leitungsorgan. Ihm obliegen sämtliche Aufgaben, die nicht ausdrücklich anderen Vereinsorganen zugewiesen sind. Bestellt der Vorstand eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer, können diese Vorstandsangelegenheiten zur selbstständigen Erledigung unter der beim Vorstand verbleibenden Verantwortlichkeit übertragen werden. Der Vorstand beauftragte für die administrativen Angelegenheiten des Vereins einen Geschäftsführer, der die laufenden Aufgaben im Vereinsbereich zu erledigen hat. Diese sind neben der Sicherstellung eines geordneten und übersichtlichen Finanzhaushaltes u.a. die Information und der Kontakt des Vorstandes über Verwaltungsthemen sowie die laufende finanzielle Berichterstattung und die Budgetierung. Das Kontrollamt stellte fest, dass eine Geschäftsordnung des Vereins vorlag, welche insbesondere die Zuständigkeiten des Geschäftsführers regelt und erhöhtes Augenmerk auf die klare Trennung der Verantwortungsbereiche legt Der Beirat ist ein, den Vorstand oder die Generalversammlung in ihren Aufgaben unterstützendes, Organ und besteht aus der jeweils erforderlichen Anzahl von Mitgliedern (zwischen zwei und fünf Mitgliedern). Der Beirat kann seine Tätigkeiten in Arbeitskreisen ausüben, wobei diese keine Beschlüsse fassen.

9 KA I /12 Seite 9 von In den Statuten ist weiters festgelegt, dass die Generalversammlung zwei Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer für die Funktionsdauer des Vorstandes wählt, welche hinsichtlich ihrer Aufgaben nur der Generalversammlung verantwortlich sind. Ihnen obliegen die Überwachung der Finanzgebarung des Vereins und die Erstattung des Rechenschaftsberichtes an die Generalversammlung. Die Wahl der Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer erfolgte zuletzt in der Generalversammlung vom 21. Oktober Das Kontrollamt stellte fest, dass die Bestellung der Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer ordnungsgemäß erfolgte. Diese wurden einstimmig gewählt. 4. Förderungen der Magistratsabteilung 13 in den Jahren 2008 bis 2010 Im Prüfungszeitraum 2008 bis 2010 erhielt die Freie Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 jährlich von der Magistratsabteilung 13 administrierte Förderungen auf Basis der Beschlüsse des Gemeinderates. Für die Berechnung der Förderungen war für die Magistratsabteilung 13 als Förderungszeitraum das Kalenderjahr maßgeblich. Die Magistratsabteilung 13 gewährte der Freien Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 im Jahr 2008 auf Basis des Beschlusses vom 4. Juni 2008, Pr.Z /0001-GJS, zur Unterstützung seiner Tätigkeiten eine Förderung in der Höhe von ,-- EUR. Im Jahr 2009 gewährte die Magistratsabteilung 13 der Freien Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 auf Basis des Beschlusses vom 24. Juni 2009, Pr.Z /0001-GJS, zur teilweisen Abdeckung der mit den Projekten und sonstigen Aufwendungen verbundenen Kosten ebenfalls eine Förderung in der Höhe von , -- EUR.

10 KA I /12 Seite 10 von 17 Schließlich gewährte die Magistratsabteilung 13 der Freien Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 im Jahr 2010 auf Basis des Beschlusses vom 30. Juni 2010, Pr.Z /0001-GJS, eine Förderung in der Höhe von ,-- EUR zur Unterstützung des Projekts "Künstlerische Eurythmie". Im Jahr 2011 wurde die Freie Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 von der Magistratsabteilung 13 nicht gefördert. 5. Darstellung der durchgeführten Projekte in den Jahren 2008 bis 2010 Zur besseren Übersicht sind die von der Freien Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993 durchgeführten und an die Magistratsabteilung 13 übermittelten bzw. abgerechneten Projekte in den Jahren 2008 bis 2010 tabellarisch dargestellt (Beträge in EUR): Projekte Künstlerische Eurythmie , , ,33 Heileurythmie ,65 0,00 0,00 Gartenbau 8.270,48 0,00 0,00 Werkpraktikum , ,80 0,00 Musikprojekt 7.888,09 0,00 0,00 Theaterprojekt 3.600, ,42 0,00 Gesamtkosten , , , Erläuterungen zu den einzelnen Projekten Die betragsmäßig ausgewiesenen Projekte sind von der Magistratsabteilung 13 als förderungswürdig erachtet worden. Jene betragsmäßig nicht ausgewiesenen Projekte wurden von der Freien Waldorfschule Wien-West aus eigenen Mitteln, zum Großteil aus Elternbeiträgen getragen und wurden in der Aufstellung mit Null ausgewiesen Die künstlerische Eurythmie ist die Bewusstmachung der Bewegungsqualität im gemeinsamen Tun und ein wichtiges pädagogisches Instrument an Waldorfschulen, mit der durch das Erleben der gestalteten Bewegung in der Gruppe die Konzentration geweckt werden soll.

11 KA I /12 Seite 11 von In Form von regelmäßigen Einzelstunden wird durch das Projekt "Heileurythmie", Schülerinnen bzw. Schüler mit Teilleistungsschwächen, ein individuell zusammengestelltes Übungsprogramm angeboten Im Rahmen des Gartenbauunterrichts wird den Jugendlichen die Möglichkeit geboten, eigenverantwortlich gärtnerische Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben und ein praktisches Verantwortungsgefühl zu entwickeln Von der 5. bis 8. Schulstufe wird ein Werkpraktikum angeboten, in dem die verschiedensten Werkzeuge kennengelernt und in der Folge bewegliche Gebrauchsgegenstände hergestellt und gestaltet werden Schließlich wird von den Schülerinnen bzw. Schülern der 6. Schulstufe ein Musiktheaterstück erarbeitet und bei einer Aufführung der Öffentlichkeit präsentiert. Mit Schülerinnen bzw. Schülern der 8. Schulstufe wird in ähnlicher Weise ein Theaterstück einstudiert. Bemerkt wurde, dass individuell geplante Einzelprojekte in der Tabelle nicht enthalten sind. Da sich diese kostenmäßig gering niederschlagen, wurden diese der Magistratsabteilung 13 auch nicht vorgelegt. In Anbetracht der Gesamtkosten der angeführten Projekte war ersichtlich, dass der genehmigte Förderungsbetrag der Magistratsabteilung 13 erreicht bzw. überschritten wurde. 5.2 Förderungsbedingungen der Magistratsabteilung Mit der Annahme der Förderungsmittel verpflichtete sich die Freie Waldorfschule Wien-West des Rudolf Steiner Vereins 1993, den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung durch die Vorlage eines Tätigkeitsberichtes und eines vereinsmäßig gezeichneten Rechnungsabschlusses bis spätestens Ende Mai des nächsten Jahres der Magistratsabteilung 13 gegenüber zu erbringen.

12 KA I /12 Seite 12 von 17 Die diesbezügliche Einschau des Kontrollamtes zeigte, dass der Verein den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel durch die Vorlage eines Rechnungsabschlusses und einer Abrechnung der durchgeführten Projekte, aufgegliedert in Personal- und Sachkosten, fristgerecht übermittelte. Ein vereinsmäßig unterzeichneter Rechnungsabschluss unter Beisetzung des Datums lag allerdings nicht vor Für die Jahre 2008 und 2009 bestätigte die Magistratsabteilung 13 allerdings den Erhalt der Abrechnungsunterlagen nicht, sodass durch diese fehlende Bestätigung eine entsprechende inhaltliche Prüfung der bewilligten Förderungsprojekte durch die Magistratsabteilung 13 in diesen Jahren nicht erkennbar war. Für das Jahr 2010 bestätigte die Magistratsabteilung 13 den Erhalt der Abrechnungsunterlagen über die gewidmeten Mittel schriftlich. Das Kontrollamt empfahl der Magistratsabteilung 13, künftig ausnahmslos den Erhalt der Abrechnungsunterlagen über die gewidmeten Projektmittel zu bestätigen bzw. zu prüfen. Stellungnahme der Magistratsabteilung 13: Die Magistratsabteilung 13 dankt für die Empfehlung, künftig ausnahmslos den Erhalt der Abrechnungsunterlagen über die gewidmeten Projektmittel zu bestätigen bzw. zu prüfen. Dieser Empfehlung wird bereits - wie auch im Bericht angeführt - seit dem Jahr 2010 nachgegangen Die stichprobenweise Überprüfung des Kontrollamtes in die jeweiligen Projektkostenabrechnungen ergab, dass diese anhand einer Kostenaufschlüsselung in Personalaufwendungen und Sachkosten dargestellt waren. Die Darstellung der Sachkosten zeigte lediglich, dass diese für z.b. Bahnfahrten, Diäten u.dgl. geschätzt und daher in Anbetracht der geringen Beträge generell pauschal abgerechnet wurden.

13 KA I /12 Seite 13 von 17 Das Kontrollamt empfahl, die Sachkosten in der Abrechnung im Fall weiterer Förderungen durch den Verein auf einzelne Belege genauer darzustellen. 6. Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer Gemäß VerG haben die Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Jahresabschlüsse zu prüfen und einen Prüfbericht zu erstellen. Aus den vorgelegten Protokollen der Generalversammlung war ersichtlich, dass die Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer die Finanzgebarung als ordnungsgemäß befunden haben. In eigenen Rechnungsprüfungsberichten bestätigten die gewählten Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer, dass die Jahresabschlüsse auf ihre zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung geprüft wurden und den budgetären Vorgaben entsprachen. Diese Berichte lagen für das Wirtschaftsjahr 2007/08 und 2008/09 (jeweils vom 1. September bis 31. August des vergangenen Jahres) vor. Für das Wirtschaftsjahr 2009/10 lag ein diesbezüglich unterfertigter Rechnungsprüfungsbericht nicht vor. Da die Erstattung des Rechenschaftsberichtes an die Generalversammlung in den Statuten vorgesehen ist, empfahl das Kontrollamt diesen für jedes Wirtschaftsjahr vorzulegen und zu unterfertigen. Ferner empfahl das Kontrollamt den Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfern, im Rahmen ihres Prüfauftrages künftig von der Vereinsleitung eine Vollständigkeitserklärung einzuholen, um verbindlich sicherzustellen, dass alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten ausnahmslos offen gelegt werden.

14 KA I /12 Seite 14 von Rechnungswesen 7.1 Rechnungslegung Gemäß 22 Abs 1 VerG hat das Leitungsorgan eines Vereins, dessen gewöhnliche Einnahmen oder gewöhnliche Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren jeweils höher als 1 Mio.EUR waren, ab dem folgenden Rechnungsjahr an Stelle der Einnahmen- und Ausgabenrechnung einen Jahresabschluss (Bilanz, GuV) aufzustellen. Die Einschau des Kontrollamtes zeigte, dass diese Rechnungslegungsgrenze im Rechnungsjahr 2007/08 und in den Jahren davor unterschritten, in den Jahren 2008/09 und 2009/10 jeweils überschritten wurde, weswegen der Verein beginnend mit dem Rechnungsjahr 2010/11 einen Jahresabschluss aufzustellen hat. Die diesbezügliche Einschau zeigte, dass der Verein bereits seit dem Rechnungsjahr 2007/08 auf freiwilliger Basis von einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung schrittweise auf doppische Jahresabschlüsse umstellte. 7.2 Administrativer Ablauf Die Aufgaben der Buchhaltung werden von einem vom Verein beauftragten externen Buchhalter, der neben der monatlichen Aufbereitung der Buchungsunterlagen gleichzeitig auch die Lohnverrechnung durchführt, wahrgenommen. Die Buchungen erfolgen anhand einer Buchhaltungssoftware und werden mit einer Saldenliste, die der Vorbereitung zur Erstellung der Jahresabschlüsse dienen, dem Geschäftsführer des Vereins übergeben. Anzumerken war, dass für die Planung der Finanzierung und Erstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse nicht das Kalenderjahr, sondern das Schuljahr maßgeblich war. 7.3 Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 Um eine Größenordnung der Vereinsgebarung wiederzugeben, wurden daher nachstehend einzelne Positionen der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 tabellarisch angeführt:

15 KA I /12 Seite 15 von 17 Jahresabschlüsse Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 Schuljahr 2009/10 Elternbeiträge¹ , , ,33 Subventionen² , , ,07 Sonstige Erträge , , ,50 Personalaufwand , , ,89 Verwaltungs-, Betriebs- und Gebäudeaufwand , , ,87 Gebarungsüberschuss , , ,14 Betriebsergebnis außerordentlicher Haushalt³ , , ,78 Gesamtergebnis 874, , ,36 Anlagevermögen , , ,78 Liquide Mittel (Kassa und Bank) , , ,22 Forderungen und Abgrenzungen , , ,00 Verbindlichkeiten , , ,06 ¹ Schule, Kindergarten und Hort ² Bundesmittel, Magistratsabteilung 13, Zuschüsse Magistratsabteilung 10, Magistratsabteilung 56 ³ Bautätigkeit Hinsichtlich der vorgelegten Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 für die Schuljahre 2007/08 bis 2009/10 war festzustellen, dass bei den angeführten Positionen diese zu einer nicht in jedem Fall optimal gewährleisteten Darstellung führten (z.b. fehlende Aufgliederung des Anlagevermögens, gesamthafte Summierung der Erlös- bzw. Aufwandspositionen, fehlende getrennte Ausweisung der Bundesmittel und Stadt Wien- Mittel). In diesem Zusammenhang merkte das Kontrollamt an, dass infolge des Verweises des VerG u.a. auf 195 UGB, der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen hat. Dieser ist klar und übersichtlich aufzustellen und hat darüber hinaus dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage zu übermitteln. Das Kontrollamt empfahl daher, künftig auf eine kontinuierliche Überleitung und zusammenfassende Darstellung der Bilanz bzw. GuV-Konten aus den Saldenlisten zu achten, um die Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit der Vereinsgebarung zu gewährleisten.

16 KA I /12 Seite 16 von 17 Stellungnahme des Vereins "Rudolf Steiner Verein 1993", Freie Waldorfschule Wien-West: Soweit nicht genannt, ist der Verein mit den gewählten Formulierungen einverstanden. Der Verein ist der Ansicht, dass die Art und Weise der Buchführungsdarstellung zwar nicht voll und ganz dem Standard entspricht, sehr wohl aber auf die besonderen Erfordernisse unseres gemeinnützigen Vereins Rücksicht nimmt. Der Verein ist der Ansicht, dass Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit der Vereinsgebarung sehr wohl gewährleistet sind. Gleichwohl wurde die Vereinsbuchhaltung angewiesen, besonders auf die kontinuierliche Überleitung und zusammenfassende Darstellung der Bilanz bzw. GuV-Konten aus den Saldenlisten zu achten. Abschließend war zu bemerken, dass die Magistratsabteilung 13 dem "Rudolf Steiner Verein 1993" der Freien Waldorfschule ab dem Jahr 2011 keine Förderung gewährte. Ungeachtet eines neuerlichen Ansuchens um Gewährung einer Förderung empfahl das Kontrollamt der Magistratsabteilung 13, künftig nur dann Mittel zur Unterstützung von Projekten zu gewähren, wenn ein - entsprechend erstellter - Jahresabschluss unter Beachtung der genannten Grundsätze vorgelegt werden kann. Stellungnahme der Magistratsabteilung 13: Die Magistratsabteilung 13 nimmt die Empfehlung des Kontrollamtes gerne an und wird künftig nur dann Mittel zur Unterstützung von Projekten gewähren, wenn ein - entsprechend erstellter - Jahresabschluss unter Beachtung der genannten Grundsätze vorgelegt werden kann.

17 KA I /12 Seite 17 von 17 Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im August 2012

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