JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Tarif 01/2007

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1 JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Tarif 01/2007 Die AUXILIA stellt Ärzten und in anderen Heilwesenberufen Tätigen sowie ihren Familien ein umfassendes, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Rechtsschutz-Paket zur Verfügung. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen.... wenn Leistung und Preis entscheiden, ist der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. mit seinen Versicherungsgesellschaften der richtige Partner für Sie. Die preiswerte Alternative. Ihr direkter Draht für alle Rechtsfragen 089 / Stunden-Service KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG KS Versicherungs-AG Postfach München Telefon (0 89) Telefax (0 89) zentrale@auxilia.de Internet:

2 AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe J U R A M E D für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Versicherbare Heilwesenberufe in J U R A M E D : Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern; Hebammen, Entbindungshelfer; Heilpraktiker; Krankengymnasten, Chirogymnasten; Masseure; Logopäden; Diplom- Psychologen, Psychiater; Therapeuten (wie z.b. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten); Optiker, Hörgeräteakustiker; Zahntechniker; Apotheken. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. J U R A M E D, Rechtsschutzkombination aus: 1. Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB/2007 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Versicherungsumfang: A. Verkehrs-Bereich Versicherter Personenkreis: Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ). Dieser Personenkreis ist versichert als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande, Anhänger, als Erwerber solcher Fahrzeuge, als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zu Lande, als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fahrgast. Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind ebenfalls mitversichert mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für solche gewerblich genutzten Fahrzeuge. Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten und zugelassenen Fahrzeuge. Wichtige Besonderheit: Wartezeiten entfallen. B. Berufs-Bereich Mit Vertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung gemäß 28 Abs. 4 ARB/2007. Versicherter Personenkreis: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seiner im Versicherungsschein angegebenen Praxis. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen besteht nur für den Versicherungsnehmer. C. Privat-Bereich Versicherter Personenkreis: Siehe Verkehrs-Bereich, Absatz 1. Versicherungsschutz besteht für den privaten Lebensbereich und den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. D. Grundstücks- und Miet-Bereich Für alle vom im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland. Für die selbstgenutzte Praxis unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile). Alternativ: Für maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte/ Praxen mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt ,. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung muss gemäß Tarif versichert werden. Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Pächter. Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 (siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert. Besondere Hinweise: Es besteht kein Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer eigenen selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mitversicherter Personen sowie für auf deren Geschäftsbetrieb zugelassene Motorfahrzeuge. Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten werden Inhaber der Praxis und deren Familienangehörige (siehe Familiendefintion ) nicht mitgezählt. Als jeweils 1 Beschäftigter zählen: 2 Teilzeitarbeiter; 4 geringfügig Beschäftigte; 4 Auszubildende. Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft: Eine Gemeinschaftspraxis, bei der nur ein Rechnungsträger für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) besteht, ist über einen JURAMED-Vertrag abzusichern. Ein Praxisinhaber ist als Berechtigter für den privaten Bereich anzugeben. Weitere Praxisinhaber (Ausnahme: die Gemeinschaftspraxis wird von zwei Ärzten geführt, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben) können den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen. Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten JURAMED-Vertrag versichert werden (Ausnahme: zwei Ärzte, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben). Auf der Fahrt zu einem Hausbesuch wird der Versicherungsnehmer bei einem Verkehrsunfall verletzt. Die Schäden einschließlich des Verdienstausfalles belaufen sich auf ,. Da der Unfallgegner sein Verschulden leugnet, muss geklagt werden. Prozesskostenrisiko in zwei Instanzen ca ,. Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Arzthelferin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet. Die Praxis wurde vor wenigen Jahren zu einem günstigen Preis gemietet. Mit einer übermäßigen Mieterhöhung will der Vermieter seine Verluste aus der Vergangenheit ausgleichen. Nach Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens erhebt der Vermieter Klage. Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze übernimmt die AUXILIA Rechtsschutz. Der Arzt muss Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten eines Zusatzgerätes zum Röntgengerät gerichtlich geltend machen. Bei einem Gegenstandswert von , beläuft sich das Kostenrisiko einer Instanz auf ca ,. 2. Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Versicherter Personenkreis: Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichnete Praxis/das Unternehmen, seine Inhaber, gesetzlichen Vertreter, alle Arbeitnehmer und/oder die im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen. Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung im Straf-Rechtsschutz, im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und im Disziplinarund Standes-Rechtsschutz sowie für den Zeugenbeistand, für die Firmenstellungnahme und für den Beistand im Verwaltungsrechtsverfahren. Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen. Aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen durch den Versicherungsnehmer leitet die Ärztekammer ein Standesrechtsverfahren ein und will eine Geldbuße in Höhe von 2.556, aussprechen. Es gelingt dem Anwalt, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Die Kosten des Anwalts ca , werden dem Versicherungsnehmer von der AUXILIA erstattet. Wegen unterlassener Hilfeleistung wird gegen den Arzt eine Strafanzeige gestellt.

3 3. Regress-Rechtsschutz für Ärzte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2007, Klausel 2) Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen und die sich aus Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben. Hierfür werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000, ohne Selbstbeteiligung übernommen. Was passieren kann (Schadenbeispiel): Die kassenärztliche Vereinigung bemängelt einige Positionen in der Quartalsabrechnung des Arztes mit dem Hinweis, dass wegen der unwirtschaftlichen Verordnungsweise ein Betrag von 3.000, zurück gefordert wird. Im Widerspruchsverfahren trägt der beauftragte Rechtsanwalt vor, dass höhere Ausgaben wegen der Unverträglichkeit verschiedener Präparate medizinisch bedingt waren. Der Regress wird aufgehoben. 4. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2007, Klausel 3) Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht bereits für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Nicht versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Betrieben und Betriebsteilen sowie Praxen. Ausgeschlossen ist ferner die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind. Versicherungsschutz besteht bei: Kauf, Miete, Leasing, Verkauf oder Reparatur von stationären Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die für die Tätigkeit der Praxis oder für die Berufsausübung in den versicherten Räumen benötigt werden. Darunter fallen z.b.: Anschaffung von Büromaterial oder PC-Anlage Hard- und Software Renovierung der Praxisräume Anschaffung oder Reparatur medizinischer Geräte, wie z.b. Röntgengeräte, CT, Laserbohrer Anschaffung von Heizöl Der Versicherungsnehmer lässt seine Praxisräume renovieren. Nachdem die Maler- und Tapezierarbeiten teilweise mangelhaft sind, behält er vom Rechnungsbetrag einen Teilbetrag von 5.000, ein. Mit der Abwehr der von der Gegenseite erhobenen Forderung beauftragt der Versicherungsnehmer seinen Rechtsanwalt. Dieser schließt mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich, wonach der Versicherungsnehmer noch 2.500, an die Gegenseite bezahlt und jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Die Anwaltskosten für den Versicherungsnehmer in Höhe von 428, werden von der AUXILIA übernommen. Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Außergerichtich einigen sich die Parteien auf eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Bei einem Streitwert von , betragen die Kosten für den Rechtsanwalt 2.000,. Zusätzlich versicherbar: 5. Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen Für weitere Inhaber und deren Familienangehörige (siehe Familiendefinition ) besteht die Möglichkeit, den Verkehrsbereich (vgl. 1 A), den Privatbereich (vgl. 1 C) sowie den Grundstücks- und Mietbereich für alle von den Versicherten selbstbewohnten Wohneinheiten im Inland (vgl. 1 D) einzuschließen. Wichtige Besonderheit: Der Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4 (siehe hierzu Definition) ist beitragsfrei mitversichert. Besonderer Hinweis: Mit Kündigung des JURAMED-Vertrages erlischt der Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen. Mit dem Finanzamt kommt es zum Streit, wie hoch der Privatanteil für den PKW des Versicherungsnehmers anzusetzen ist. Das Finanzgericht muss entscheiden. Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen. In dem späteren Strafprozess gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim Täter-Opfer-Ausgleich. Durch einen Unfall wird der weitere Praxisinhaber schwer verletzt und berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeits(-zusatz)-Versicherung lehnt ihre Leistungspflicht mit der Begründung ab, dass die Berufsunfähigkeit in erster Linie auf Vorerkrankungen beruhe, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren. JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe kann mit gleichbleibender Selbstbeteiligung von 250, je Rechtsschutzfall, als auch mit fallender Selbstbeteiligung versichert werden. SB-Stufe: 1.000, 700, Staffelung der Selbstbeteiligung 500, 400, 250, Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250, ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.

4 Allgemeine Tarifbestimmungen Definition zum Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel zu 28, 29 ARB/2007 sowie zum Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß 21, 23, 29 ARB/2007, Klausel 4) Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht. Beispiel: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übernahme einer weiteren Arztpraxis. Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Rechtsschutzprodukten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit keine Vorsorgeversicherung besteht. Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechens des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (0 89) im 24-Stunden-Service. Wartezeiten bestehen nicht im Schadenersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren sowie Daten-Rechtsschutz (Verteidigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs-Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.

5 KS Versicherungs-AG Ein Unternehmen der KS-Gruppe Schutzbriefe für KS-Mitglieder KS-Schutzbrief für In- und Ausland bzw. Ausland Versicherter Personenkreis/versicherte Fahrzeuge: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (siehe Familiendefinition ) sowie die berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeuges. Versichert sind der im Schutzbrief bezeichnete Personenkraftwagen (auch Kombi, Kraftrad, Moped, Wohnmobil bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht [ohne Vermietung], Fahrrad) sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Fahrzeuge. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Geltungsbereich KS-Schutzbrief für In- und Ausland: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. KS-Auslands-Schutzbrief: Europäisches Ausland, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Soweit in den vorgenannten Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Die KS-Schutzbrief-Leistungen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 98). Pannenhilfe bis 103, einschließlich mitgeführter Kleinteile. Bergen in unbegrenzter Höhe des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges. Abschleppen bis 154, einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe. Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden. Ersatzteilversand ins Ausland wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz, wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar. Fahrzeugunterstellung bei Panne, Unfall und Diebstahl im Ausland. Verzollung, Verschrottung bei Diebstahl, Totalschaden im Ausland. Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit, Tod des Fahrers. Ersatz von Reisedokumenten bei Verlust während Auslandsreise. Ersatz von Zahlungsmitteln bei finanzieller Notlage während Auslandsreise. Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während Auslandsreise. Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt. Krankenbesuch bis 512, bei längerem Krankenhausaufenthalt. Krankenrücktransport in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig. Kinderrückholung bei Krankheit, Tod der Eltern. Hilfe im Todesfall Bestattung im Ausland oder Rückführung. Kosten bei Reiseabbruch aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise. Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen Gründen. Hilfe im besonderen Notfall bis 256, für Hilfe während Auslandsreise. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - Bitte benutzen Sie den gesonderten Schutzbriefantrag, Art.-Nr. A-013. Danke!

6 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub KS-Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier kann für die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Geltungsbereich Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Familiendefinition Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Antragstellers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Antragstellers/Lebenspartners. Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050, im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Abschleppbeihilfe bis 65, bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55, bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30, im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 1.050, im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520, bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520, im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200,, wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325, erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer ( 6,50 tägl., max. 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550, nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - KS-Reisedienst I-009/01/2007

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