Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren (Kulturbotschaft) Stellungnahme des Verbands Autorinnen und Autoren der Schweiz AdS

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1 Herr Daniel Zimmermann Bundesamt für Kultur Hallwylstrasse Bern Zürich, Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren (Kulturbotschaft) Stellungnahme des Verbands Autorinnen und Autoren der Schweiz AdS Sehr geehrter Herr Bundesrat Burkhalter Sehr geehrter Herr Jauslin Sehr geehrte Damen und Herren Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 25. August 2010 dankt Ihnen der Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz (AdS) für die Möglichkeit, zum Entwurf der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren (Kulturbotschaft) im Rahmen des Anhörungsverfahrens Stellung nehmen zu können. Der AdS ist 2002 gegründet worden und umfasst heute gut 930 Mitglieder (Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer aller literarischen Gattungen und aller vier Landessprachen, dazu verschiedener weiterer Sprachen). Er verfolgt gewerkschaftliche, politische und kulturelle Ziele. Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme des AdS im Überblick Aus der Sicht der Autorinnen und literarischen Übersetzer, die der AdS vertritt, sind folgende Punkte von besonderer Relevanz: 1. Der AdS begrüsst die Absicht des Bundes, sich für eine koordinierte gesamtschweizerische Buch- und Literaturpolitik sowie für eine breite Leseförderung einzusetzen. Dabei sind die Akteure der gesamten Buchkette sowie die Kantone, Städte, Gemeinden und privaten Förderer mit einzubeziehen. 2. Aus Sicht des AdS ist festzuhalten, dass die selektive Förderung für die Autorinnen und Übersetzer das wirkungsvollste Förderinstrument bleibt, Sie soll zusammen mit den Literaturorganisationen entsprechend auf Koordination und Wirkung überprüft und angepasst bzw. auf die gesamte Buchkette erweitert werden. 3. Die Einführung einer erfolgsabhängigen Buch- und Literaturförderung darf keinesfalls zu Lasten der selektiven Förderung erfolgen, darf also nur mit zusätzlichen und auch ausreichenden Mitteln finanziert werden.

2 2 4. Der AdS begrüsst eine umfassende Politik für Preise und Auszeichnungen in allen Kunstsparten, insbesondere für Literatur und Theater, sowie die Absicht, dafür einen angemessenen Finanzrahmen bereitzustellen. 5. Der AdS begrüsst die Bemühungen, die der Bund für die Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden unternimmt. Er erwartet aber auch, dass über die bereits eingeleiteten Massnahmen hinaus weitere Gesetzesanpassungen in Angriff genommen werden, um nach wie vor bestehende Lücken für professionelle Kulturschaffende im Bereich des BVG, AHVG und AVIG zu füllen. 6. Als positiv erachtet der AdS auch, dass die Kulturbotschaft die Wichtigkeit einer kohärenten Sprach- und Verständigungspolitik erkennt. Der Austausch unter den vier Landessprachen ist dabei von zentraler Bedeutung, doch soll auch die Verständigung über die Landesgrenzen hinweg sowie mit weiteren Sprachgruppen mit einbezogen werden. 7. Der AdS begrüsst die Massnahmen hinsichtlich der neuen Entwicklungen im digitalen Bereich. Allerdings sollte deutlich zwischen Projekten im Bereich Internet (Informationsplattformen, Websites, Portale) und E-Book unterschieden werden. Der AdS unterstützt im Bereich Internet die Schaffung eines schweizerischen Literaturportals als Promotions- und Informationsinstrument für Schweizer Literatur. Im Bereich E-Book sollen hingegen wirkungsvolle Projekte zusammen mit den Buch- und Literaturorganisationen noch entwickelt werden. 8. Der AdS begrüsst, dass kulturelle Organisationen zukünftig auf der Basis von Leistungsvereinbarungen unterstützt werden sollen. 9. Schliesslich erwartet der AdS, dass der Bund für die vom Parlament im Kulturförderungsgesetz neu zugeordneten Aufgaben auch die dafür notwendigen zusätzlichen (!) finanziellen Mittel bereitstellt. Allgemeine Bemerkungen zum Botschaftsentwurf Grundsätzlich erachtet der AdS den Entwurf der Kulturbotschaft als gute Diskussionsgrundlage, auf der sich eine erfolgsversprechende Überarbeitung aufbauen lässt. Erstmals wird in einer Botschaft umfassend dargelegt, was der Bund in der Kulturförderung unternimmt und zu welchem Zweck er dies tut. So sind die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bedeutung der Künste und die grundlegenden Ziele einer staatlichen Kulturförderung (Kapitel und ) sehr gut, klar und deutlich umschrieben. Die dafür benötigten Mittel reichen aber bei Weitem nicht aus. Der Bundesrat ist offenbar nicht gewillt, für die aufgrund des Kulturförderungsgesetzes neu zugeordneten Aufgaben bei den Eidgenössischen Räten die dafür notwendigen zusätzlichen (!) finanziellen Mittel zu beantragen vielmehr kürzt er sogar noch dort, wo er selbst Finanzierungslücken feststellt, um seine Aufgaben zu erfüllen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Buch- und Literaturförderung (Kapitel ), wo der Bund für die Einführung einer automatischen Hilfe einen jährlichen Finanzbedarf von 6 Mio. CHF erkennt, aber lediglich 1 Mio. CHF dafür im Budget einstellt. Zudem formuliert die Botschaft ausschliesslich die künftigen Pläne des Bundes, gibt aber keinerlei Einsicht in die aktuelle Kulturförderung. Dadurch ist es schwierig nachzuvollziehen, was weitergeführt wird, was neu dazu kommt und was wegfallen soll.

3 3 Schliesslich scheint problematisch, dass die Botschaft die Förderung durch den Bund nicht im Verhältnis zu jener der Kantone und Städte aufzeigt. Damit bleibt offen, wo der Bund neben den anderen öffentlichen Körperschaften fördert und wo er eine Hauptrolle spielt. Zudem bleibt offen, wieweit die Bundesmassnahmen auf jene der Kantone und Städte abgestimmt sind oder abgestimmt werden sollen. Darüber hinaus schweigt die Botschaft fast gänzlich zur Rolle der Privaten in Bezug auf eine gesamtschweizerische Kulturförderung. Im Übrigen verweisen wir auch ausdrücklich auf die Stellungnahme von Suisseculture und die gemeinsame Stellungnahme der Theater- und Tanzorganisationen der Schweiz, die wir vollumfänglich unterstützen. Zu den einzelnen Punkten der Vorlage Herausforderung an die Kulturförderung Zugang zur Kultur Kultur- und Kreativwirtschaft. Wir begrüssen sehr, dass die Kulturbotschaft einerseits die Leseförderung als einen Eckpfeiler der Förderung des Zugangs zur Kultur erkennt, andererseits aber auch das wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Potential von Buchmärkten unterstreicht. Digitale Revolution und Urheberrecht. Der AdS unterstützt die Feststellungen zu den Veränderungen, welche mit der Digitalisierung auf die Gesellschaft zukommen, und begrüsst den Willen, sich für eine diesbezüglich kohärente Kulturpolitik sowie eine zukunftsweisende Ausgestaltung des Urheber- und Leistungsschutzrechts einzusetzen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das BAK die Situation im Kultursektor und die spezifischen Probleme und Anliegen der Kulturschaffenden kennt. Ein permanenter Austausch mit den Kulturorganisationen und -verbänden ist daher unabdingbare Voraussetzung. Kooperativer Kulturföderalismus. Die Botschaft erkennt richtig, dass Kulturförderung eine partnerschaftliche Aufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Privaten ist. Gerade die Buchund Literaturbranche fordert schon seit langem eine koordinierte Literaturpolitik in der Schweiz. Wir geben aber zu bedenken, dass das Modell einer Kunstsparte (in diesem Fall des Tanzes) nicht ohne weiteres auf eine andere übertragen werden kann. Daher erwarten wir, dass für die hier besonders genannte Sparte Literatur ein spezifisches, koordiniertes Fördermodell erarbeitet wird dies unbedingt zusammen mit den Literaturorganisationen und -verbänden. Dafür müssten aber auch zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Beim Bereich Theater und Tanz unterstützen wir zudem die Haltung der Theater- und Tanzorganisationen, wie sie in deren gemeinsamer Stellungnahme formuliert wird: Namentlich Pro Helvetia muss sich darum bemühen, ein Koordinationsmodell für den Bereich Theater zu erreichen, wie es im Tanz mit der kooperativen Förderung erprobt wurde. Grundlage eines derartigen Kooperationsmodells muss eine Analyse des gesamten institutionellen und freien Theaterbereichs der Schweiz unter Einbezug aller Akteurinnen und Akteure sein, wie sie für den Tanz mit dem 2006 abgeschlossenen Bericht erarbeitet worden ist. Aus der Analyse lässt sich der Handlungsbedarf ableiten und können Massnahmen definiert werden. Dies erscheint uns in einem Kunstbereich, der viel kostet, aber auch ein grosses Publikum erreicht, sehr wichtig. Und gerade weil der Bund in diesem Bereich lediglich eine marginale Rolle spielt, ist sein Einsatz für die Bestandsaufnahme, die Analyse des Bestehenden und des Bedarfs für ein Modell, die Tätigkeit der wichtigen Akteure zu koordinieren, sehr wichtig.

4 4 Europäische Zusammenarbeit. Der AdS begrüsst die Absicht, das Bundesrats, den Beitritt der Schweiz zum Programm Kultur 2014, dem europäischen Rahmenprogramm zur Kulturförderung, zu prüfen. Denn das bisherige Fernbleiben vom europäischen Kulturprogramm hat konkrete nachteilige Auswirkungen auf die Schweizer Kultur. Schweizer Kulturschaffenden ist dadurch beispielsweise der Zugang zu europäischen Kultur- Programmen verschlossen. Schweizer Autorinnen und Autoren bleiben dadurch sogar vom Europäischen Literaturpreis ausgeschlossen Transversale Themen Grundsätzlich sind Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren der Kulturförderung zu begrüssen. Allerdings ist aus unserer Sicht der Bund nicht für die Gestaltung von Inhalten, sondern in erster Linie für die Erarbeitung von Modellen zuständig. Daher sollten, wenn überhaupt, staatliche Kulturförderprogramme ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und -akteuren sowie ggf. deren Organisationen entwickelt werden. Dann können solche Programme sinnvoll sein, da dadurch spartenübergreifende und gesellschaftlich relevante Anliegen vertieft und beschleunigt angegangen werden. So kann aus Sicht des AdS eine vertiefte Auseinandersetzung mit den digitalen Herausforderungen für die Literatur über einen gewissen Zeitraum hinweg durchaus Sinn machen. Dies gilt jedoch nur, wenn dafür genügend zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden Seit Jahren engagiert sich der AdS für die Verbesserung der sozialen Sicherheit für Kulturschaffende. Die eingeleiteten Massnahmen zur Umsetzung von Art. 9 sowie die angestrebten Verbesserungen im Bereich der AHV und des AVIG sind zu begrüssen, so auch die aktive Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Vorsorge Kultur und Suisseculture Sociale, welche beide den Bund bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen administrativ und organisatorisch unterstützen und die unumgängliche Beratung der Kulturschaffenden übernehmen. Diese privatrechtlichen Organisationen müssen in ihrer unverzichtbaren Tätigkeit aber auch finanziell unterstützt werden. Nach wie vor sind viele, auch von den zuständigen Bundesämtern bereits erkannte Anliegen aufgrund der bestehenden Gesetzeslage noch nicht umgesetzt. Hier erwarten wir, dass entsprechende Gesetzesanpassungen im Bereich des BVG, AHVG und AVIG in Angriff genommen werden. Ziel der Umsetzung des Art. 9 muss sein, dass möglichst alle professionellen Kulturschaffenden sich im Verlauf ihres Erwerbslebens eine existenzsichernde Rente aufbauen können. Darüber hinaus soll sich der Bund darum bemühen, dass Kulturschaffende in ihrer professionellen Tätigkeit von den entsprechenden Ämtern als Berufstätige sozial- und arbeitsrechtlich anerkannt werden Instrumente zur Umsetzung der Kulturbotschaft Der AdS fordert eine ständige Kommission für die Sparte Buch- und Literaturpolitik, bestehend aus kompetenten Vertretern der öffentlichen Hand sowie der Branchenorganisationen und -verbände.

5 Statistik und Evaluation In der Literatur ist eine über eine Bibliotheksstatistik hinausgehende umfassende Statistik zur Evaluation und Wirkung einer koordinierten Buch- und Literaturförderung unumgänglich. Daher ist es sehr zu begrüssen, dass der Bund eine umfassende Kulturstatistik entwickeln möchte. Doch erwarten wir, dass für die Erarbeitung Fachleute des Kulturlebens und die kulturellen Organisationen beigezogen werden. Im föderalen Schweizer Fördersystem ist zudem die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Städten für ein aussagekräftiges Wirkungsmodell genauso unverzichtbar Filmförderung Zu stärken ist die Förderung der künstlerischen Qualität und Geltung des Schweizer Films und seiner Autoren. Ein eventueller Ausbau der erfolgsabhängigen Filmförderung darf keinesfalls zu Lasten der selektiven Filmförderung erfolgen, darf also nur mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Nur die selektive Filmförderung sichert die Kontinuität und Unabhängigkeit der Arbeit der Autorinnen und Autoren sowie Realisatorinnen und Realisatoren. Zudem sind die Probleme im Bereich Drehbuch- und Projektentwicklung in der Botschaft unter Herausforderungen und Ziele erwähnt, nicht aber unter den Massnahmen. Ein grosser Teil der Probleme im Bereich der Filmförderung könnte gelöst werden, wenn hier die Förderung verbessert würde. Innerhalb der Produktionsförderung ist der selektiven Förderung im Bereich der Drehbuch- und Projektentwicklung mehr Gewicht beizumessen Preise, Auszeichnungen und Ankäufe Der AdS begrüsst eine umfassende Politik für Preise und Auszeichnungen in allen Kunstsparten. Positiv ist auch, dass in die Gestaltung der Preis- und Auszeichnungspolitik die Organisationen und bereits bestehenden Preisgefässe der entsprechenden Sparten direkt einbezogen werden. Hingegen erachten wir es als problematisch, wenn die Kulturbotschaft bereits konkret bestehende Preise als Basis für eidgenössische Preise nennt, bevor der Bund zusammen mit der Branche die Kriterien festgelegt hat. Erfreulich ist zudem, dass neben der literarischen Produktion auch Übersetzungen für die Preis- und Auszeichnungsvergabe berücksichtigt wird. Allerdings fordern wir, dass einerseits nicht nur Übersetzungen innerhalb der Landessprachen berücksichtigt werden, sondern auch solche in und aus anderen Sprachen, da diese für die Verbreitung von Schweizer Literatur eine wichtige Rolle spielen Kulturelle Organisationen Die wichtige Bedeutung, die den kulturellen Organisationen beigemessen wird, ist zu begrüssen. Dass die Organisationen professioneller Kulturschaffender anders unterstützt werden sollen als jene der Laien-Kulturschaffenden, erscheint einleuchtend. Allerdings ist eine wirkliche Beurteilung erst möglich, wenn die von den Organisationen zu erbringenden Leistungen und die Art ihrer Unterstützung in Form von Leistungsvereinbarungen konkret definiert sein werden. In diese Arbeit sind die betroffenen Organisationen einzubeziehen. Ein wichtiger Punkt, der zu regeln ist, betrifft die Repräsentativität der Organisationen für die

6 6 Kulturschaffenden der jeweiligen Sparte. Zudem ist die dynamische Entwicklung innerhalb der Kunstsparten sowie zwischen diesen zu berücksichtigen. Die Sparten können nicht über einen Leisten geschlagen werden. Neue Kunstformen können neue kulturelle Organisationen erforderlich machen, da sie von den traditionellen nicht angenommen werden. Die Beiträge an die kulturellen Organisationen wurden in den letzten 15 Jahren um 1 Mio. CHF gekürzt. Sie müssen unbedingt wieder um diesen Betrag angehoben werden Kulturelle Anlässe und Projekte Die Absicht zur Durchführung kultureller Anlässe ist zu begrüssen, sofern sie in enger Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden und deren Organisationen geschehen Sprach- und Verständigungspolitik Die Kulturbotschaft erkennt die Wichtigkeit einer kohärenten Sprach- und Verständigungspolitik. Doch scheint uns die Fokussierung auf die innerschweizerische Verständigung einerseits und die Konzentration auf die vier Landessprachen andererseits zu eng gefasst: Der Sprachaustausch innerhalb der Landesgrenzen ist zweifelsohne von zentraler Bedeutung, doch darf die Verständigung auf die grenzüberschreitenden Sprachräume gleichzeitig nicht vernachlässigt werden. Darüber hinaus tragen heute auch weitere Sprachgruppen, welche sich in der Schweiz niedergelassen haben, wesentlich zum kulturellen Leben bei und sollten daher entsprechend gewürdigt und gefördert werden. Literarische Übersetzerinnen und Übersetzer spielen gerade im Hinblick auf eine interkulturelle Verständigung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Daher ist auf die Förderung ihrer Tätigkeit in diesem Zusammenhang ein besonderes Augenmerk zu richten Leseförderung Leseförderung, Zugang zum Lesen (Stiftung Bibliomedia) Auch für den AdS ist die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung intellektueller und sozialer Kompetenzen unbestritten. Allerdings sollte Leseförderung über die grundlegende Lese- und Schreibfähigkeit hinausgehen und auch literarische Lesekompetenz umfassen. Daher ist unter Leseförderung auch das Fördern der Präsenz von Autorinnen und Autoren in Form von Lesungen (schulisch wie ausserschulisch) zu erwähnen, welche für eine literarische Bildung eine wichtige Rolle spielen. Hier ist auch ein Ausgleich zwischen den Sprachregionen zu fördern. Der AdS unterstützt die Absicht des Bundes, die Öffentlichkeit für das Lesen mittels Veranstaltungen wie den Welttag des Buches und des Copyrights zu sensibilisieren. National übergreifende Kampagnen stärken das Bewusstsein für das Lesen und für die Literatur in der Schweiz. Dass Bibliotheken als unverzichtbare Elemente der Leseförderung anerkannt werden, ist auch für den AdS unbestritten. Umso enttäuschender ist es, dass der Bund (zusammen mit den Kantonen) nicht gewillt ist, diesen Bildungsauftrag endlich vollumfänglich zu erfüllen und neben der Unterstützung der Bibliotheken auch die Autorinnen und Autoren urheberrechtlich dafür zu entschädigen, dass ihre Werke unentgeltlich in Bibliotheken zur Verfügung gestellt

7 7 werden. Daher fordern wir den Bund auf, sich aktiv für die Einführung des Verleihrechts (Bibliothekstantieme) zu engagieren, wie sie in der Europäischen Union längst üblich ist. Bekämpfung des Illettrismus. Abschreibung Postulat Widmer. Funktionaler Analphabetismus Die Bekämpfung des Illettrismus ist eine der grossen Herausforderungen unserer Zeit, jedoch grundsätzlich keine Aufgabe der Kulturförderung, sondern eine Aufgabe des Bildungswesens, insbesondere auf Stufe der Weiterbildung. Wir erwarten deshalb, dass das BAK sich bei den Bildungsämtern des Bundes (SBE und BBT) dafür einsetzt, dass diese die nötigen Massnahmen mit genügend Mitteln ergreifen. Dafür bieten die Arbeiten an einem Weiterbildungsgesetz des Bundes einen guten Rahmen. Dies hat einen Mehrbedarf von schätzungsweise 5 Mio. CHF pro Jahr zur Folge. Für den Fall, dass dieses Geld nicht aus Bildungskrediten des Bundes beschafft werden kann, ist das Kulturbudget entsprechend aufzustocken. Bis dies erreicht ist, wehren wir uns gegen die Abschreibung des Postulats Widmer ( ). Buch- und Literaturförderung Es ist zu begrüssen, dass die Kulturbotschaft die Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten gesamtschweizerischen Buch- und Literaturpolitik erkennt. Dabei sind die Akteure der gesamten Buchkette sowie die Kantone, Städte, Gemeinden und privaten Förderer unbedingt mit einzubeziehen. Die Koordination hingegen ist Aufgabe des Bundes. Die von der Nationalbibliothek vorgenommene Zählung aller in der Schweiz publizierten Titel erweist sich aber als absolut ungeeignete Statistik, um verlässliche Zahlen über die professionelle Buchbranche der Schweiz zu liefern, und gehört somit nicht in eine Kulturbotschaft. Von den rund aufgelisteten Titeln sind über 70% Dissertationen, Geschäftsberichte oder Werke, die Autorinnen und Autoren im Eigenverlag herausgegeben haben Werke also, die nie in einer Buchhandlung auftauchen oder auch nicht bestellt werden können. Die Branchenverbände der Autoren, Verleger und Buchhändler kommen in einer Hochrechnung inklusive aller Lehrmittel und wissenschaftlichen Publikationen auf knapp 3000 Neuerscheinungen pro Jahr. Die direkte Förderung von Schweizer Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer ist aus Sicht des AdS ohne Zweifel für die Schweizer Literatur zentral. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass die selektive Förderung für die Autorinnen und Übersetzer das wirkungsvollste Förderinstrument bleibt. Nur die selektive Literaturförderung sichert mit wenig Mitteln bei potentiell grosser Ausstrahlungskraft die Kontinuität und Unabhängigkeit der Arbeit der literarischen Urheberinnen und Urheber (Autoren und Übersetzerinnen) und ermöglicht darüber hinaus vom Buchmarkt unabhängige, aber wichtige literarische Entwicklungen. Zudem ist der AdS überzeugt, dass Autorenförderung auch in eine kohärente Förderung der gesamten Buchkette eingebettet sein muss, damit die Unterstützung der Autorinnen und Autoren ihre volle Wirkung entfalten kann. Doch insbesondere im Bereich der wichtigen selektiven Förderung greift unseres Erachtens die Kulturbotschaft zu kurz. Zwar zeigt das Panorama der öffentlichen Massnahmen ein relatives dichtes Netz an Förderungsorganen für Autorinnen und Autoren, aber auch, dass im föderalen Fördersystem der Schweiz grosse regionale Unterschiede bestehen, woraus ein kolossales Ungleichgewicht allein aus geografischer Herkunft eines Autors, einer Übersetzerin resultiert wovon die Kulturbotschaft aber nicht spricht. Darüber hinaus kann die Situation der Autorinnen und

8 8 Autoren aus Sicht des AdS keineswegs als gesamthaft betrachtet nicht ungünstig betrachtet werden, können doch gerade sie am wenigsten von allen Kunstschaffenden in der Schweiz von ihrer künstlerischer Tätigkeit leben. Gemäss einer Erhebung von 2006 (Studie Soziale Sicherheit von Kunstschaffenden, AdS, Suisseculture Sociale, ARF/FDS 2006) verdienen lediglich knapp 20 % der Autorinnen und Autoren in der Schweiz 80 bis 100% ihres Einkommens aus ihrer literarischen Tätigkeit. Nur gerade gut 25 % aller Autoren verdienen aber aus der literarischen Tätigkeit über CHF pro Jahr, davon gut 16 % über CHF Auch der Bericht der vom Bund eingesetzten Projektgruppe Selektive Förderung vom 23. Mai 2008 hatte schon aufgezeigt, dass auf Bundesebene grosser Handlungsbedarf und für eine kohärente selektive Förderung Lücken bestehen. Die Kulturbotschaft spricht aber nur von der Absicht des Bundes, Rahmenbedingungen zu verbessern sowie eine Strategie mit den bestmöglichen Standards zu entwickeln. Das ist aus Sicht des AdS ungenügend. Wir fordern daher, dass der Bund auf der Basis des genannten Berichts die selektive Literaturförderung entsprechend weiterentwickelt und dafür die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellt. Auf der anderen Seite möchte der Bund ein erfolgsabhängiges Fördermodell einführen. Dieses darf keinesfalls zu Lasten der selektiven Literaturförderung erfolgen. Darauf basierend kann ein neu einzuführendes erfolgsorientiertes Fördermodell die selektive Förderung nur ergänzen, sofern entsprechende zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Aus den Berechnungen, welche im Schlussbericht des Präsidenten der Arbeitsgruppe Succès livre et littérature vom 6. August 2009 (sog. Bericht Geiser) ausführlich dargelegt wurden, ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf für ein erfolgsabhängiges Fördermodell von mindestens 6,5 Mio. CHF, einschliesslich wiederkehrender administrativer Kosten zur Umsetzung. Mit diesem Betrag scheint die ausreichende Wirkung einer automatischen Fördermethode möglich. Selbstverständlich ist der Branche bewusst, dass es sich dabei um einen erheblichen Betrag handelt. Es hat sich aber auch gezeigt, dass er mit Blick auf die Anzahl der in der Schweiz aktiven Autorinnen und Autoren, Verlage und Buchhandlungen immer noch eher knapp bemessen bleibt. Leider veranschlagt der Bund in der Kulturbotschaft lediglich 1 Mio. CHF, was aus oben genannten Gründen völlig ungenügend ist und höchstens als Start für eine stufenweise Einführung, wie sie die Branche bereits dem BAK vorgeschlagen hat, verwendet werden könnte. Will der Bund mittel- bis langfristig aber nur den zusätzlichen Betrag von einer Million aufbringen, so ist es sinnvoller zu überlegen, wie dieses Geld mittels anderer Modelle im Bereich der Autorenförderung und der bis anhin nicht existenten Förderung von Verlagen und Buchhandlungen einzusetzen wäre. Dass die beiden Modelle (selektive Förderung und erfolgsabhängige Förderung) hinsichtlich ihrer Akteure der Buchkette komplementär aufeinander abgestimmt werden sollen (siehe S. 65 der Kulturbotschaft), ist inakzeptabel. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass eine erfolgsabhängige Förderung die selektive Förderung ergänzen soll, aber nicht ersetzen kann auch nicht in einzelnen Stufen der Buchkette. Abschreibung Motion WAK-S. Förderung von Schweizer Buchautoren Unseres Erachtens fasst das Kapitel aus oben genannten Überlegungen gerade im Hinblick auf die Motion (WAK-S), die am 28. September 2010 vom Nationalrat angenommen wurde, zu kurz und kann daher mit der Kulturbotschaft nicht als erledigt betrachtet werden.

9 9 Massnahmen im Rahmen der transversalen Themen des Bundes: E-Book Lesen und Schreiben im digitalen Zeitalter Der AdS begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes, Schweizer Literaturschaffen über dies gesamte Buchkette beim Übergang ins digitale Zeitalter zu unterstützen. Allerdings ist deutlich zu unterscheiden zwischen Projekten im Bereich Internet (Informationsplattformen, Websites, Portale) und E-Book. Die hier genannte Massnahme, im Bereich Internet ein schweizerisches Literaturportal zu schaffen, unterstützt der AdS sehr. Im Bereich E-Book hingegen fehlen aus unserer Sicht geeignete Massnahmen, die der Bund in Zusammenarbeit mit den Buch- und Literaturorganisationen noch entwickeln muss. Finanzen Die budgetierten Mittel reichen für die geplanten Aufgaben bei weitem nicht. Wir sehen aufgrund der oben ausgeführten Überlegungen einen Mehrbedarf von mindestens 6.5 Mio. CHF. 2.2 Pro Helvetia Die Pro Helvetia ist mit genügend Mitteln auszustatten, damit sie den ihr neu zugewiesenen Aufgaben Nachwuchsförderung in allen Sparten, zusätzliche Werkförderung im Bereich der visuellen Künste und Finanzierung der Buchmessen und Biennalen gerecht werden kann. Im Bereich Literatur fordern wir zudem explizit, dass auf keinen Fall Mittel wie beispielsweise die sogenannten Verlagsprämien, die bisher in die Literaturförderung geflossen sind, nun aus Spargründen für andere Bereiche verwendet werden. Der AdS erwartet, dass die selektive Verlagsförderung im Rahmen der selektiven Literaturförderung überarbeitet und angepasst, aber nicht gestrichen wird. Mit der Grösse und der Zusammensetzung des bisherigen 25- bis 35-köpfigen Stiftungsrates aus Vertretern von Kulturschaffenden und -vermittlern aller Sparten war eine Verbindung zu den Kulturverbänden und -organisationen gegeben. Mit der Umgestaltung und Verkleinerung des Stiftungsrates auf 7 bis 9 Mitglieder fällt diese Verbindung weitgehend weg. Um weiterhin eine minimale Verbindung zwischen der Pro Helvetia und den Kulturschaffenden zu gewährleisten, ist der Stiftungsrat auch mit in der Kunst- und Kulturszene aktiven Menschen zu besetzen, welche das Vertrauen dieser Kreise geniessen. Dasselbe gilt für die Mitglieder der interdisziplinären Fachkommission. Ebenso ist verbindlich vorzusehen, dass die Kulturverbände und -organisationen der verschiedenen Sparten in die Ausarbeitung von Förderkonzepten mit einbezogen werden. Schliesslich verstehen wir grösstmögliche Transparenz beim Auswahlverfahren als Voraussetzung für vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und ihren Destinatären. 2.3 Schweizerische Nationalbibliothek Der AdS unterstützt die in der Kulturbotschaft dargelegten Bemerkungen zur Schweizerischen Nationalbibliothek. Wir erwarten allerdings, dass bei der Erarbeitung der Richtlinien, welche Werke der Schweizer Literatur gesammelt und konserviert werden, auch Fachleute und Organisationen aus dem Bereich Literatur mit einbezogen werden.

10 10 Wir danken Ihnen für Ihre grosse Arbeit und bitten Sie, im weiteren Anhörungsverfahren unseren Anliegen Rechnung zu tragen. Freundliche Grüsse AdS Autorinnen und Autoren der Schweiz Reto Finger Präsident Nicole Pfister Fetz Geschäftsführerin

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