Introduction to private companies in the UK

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Introduction to private companies in the UK"

Transkript

1 Introduction to private companies in the UK Mathias Loertscher 22. Juni 2012

2 Einleitung Einleitung Wahl der Gesellschaftsform Limited Gründung Gesellschaftsvertrag Direktor Gesellschaftsanteile und Rechte der Gesellschafter Gesellschaftssitz Einzuhaltende Pflichten Alternativen Fragen? 2

3 Wahl der Gesellschaftsform Gesellschaftsformen in Großbritannien Partnership Limited Partnership Limited Liability Partnership ("LLPs") Private Limited Company by shares ("Limited") Private Limited Company by guarantee Public Limited Company ("plc") Alternativen UK Establishment (d.h. "Branch") 3

4 Private Limited Company - Einführung "Limited" ist mit der deutschen GmbH vergleichbar Limited bedeutet "limited by shares" Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt Das gezeichnete Kapital kann nicht oder nur teilweise eingezahlt werden, grundsätzlich wird es jedoch vollständig eingezahlt Companies limited by guarantee bei denen ein Stammkapital nicht vorhanden ist werden für NGOs und Wohltätigkeitsorganisationen genutzt Unternehmen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit Cf. partnerships LLPs haben allerdings eine andere Rechtspersönlichkeit (hybride) 4

5 Private Limited Company - Einführung Wichtigste gesetzliche Grundlage Companies Act 2006 (the "2006 Act") Eintragung der Gesellschaft "Companies House" Gesellschaftsregister Mit Sitz in Cardiff und London Nur sehr wenige Eintragungen müssen persönlich vorgenommen werden (Ausnahmen, Kapitalherabsetzung müssen am selben Tag angemeldet werden) Beschlüsse können per Post oder elektronisch angemeldet werden 5

6 Gründung Gründung Straight-forward-limited companies können grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden gegründet werden Zudem besteht die Möglichkeit eines Mantelkaufs Eine notarielle Beurkundung wird nicht notwendig Einstufiges Gründungsverfahren, keine Vor-Limited Welche Dokumente sind erforderlich? Form IN01 beinhaltet Informationen über den/die ersten Direktor(en), den Sekretär und die Gesellschafter ("Gründungsgesellschafter") sowie den Sitz Gesellschaftsvertrag, der aus dem memorandum of association und den articles of association besteht 6

7 Gründung Voraussetzungen des Formulars IN01 Direktor Gesellschaft kann einen Einzeldirektor bestellen, der dann eine natürliche Person sein muss, oder mehrere Direktoren, wobei einzelne auch juristische Personen sein können Muss nicht einer bestimmten Nationalität angehören Keine Maximalanzahl von Direktoren Mindestalter von 16 Jahren; keine Altersgrenze Stellvertreter - kann jederzeit ernannt werden 7

8 Gründung Voraussetzungen des Formulars IN01 Gesellschafter "Gründungsgesellschafter" Gesellschaftsanteile Werden grundsätzlich in ( ) ausgegeben, können aber auch in anderen Währungen ausgegeben werden (z.b. $,, etc.) Keine Beschränkung hinsichtlich des Nominalwerts (z.b. 10 pro Anteil; 1 pro Anteil; pro Anteil, etc.) Kein Mindestkapital (im Gegensatz zur Public limited company, welche ein Mindestkapital von 50,000 voraussetzt) Grundsätzlich werden bei der Gründung nur ein oder zwei Gesellschaftsanteile ausgegeben Die restlichen Anteile können später (jederzeit) ausgegeben werden 8

9 Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag Enthält die Absichtserklärung der Unterzeichner eine Gesellschaft zu gründen und deren Gesellschafter zu werden und die Zustimmung mindestens einen Gesellschaftsanteil zu übernehmen Das memorandum of association bestimmte den Unternehmensgegenstand, der einzelne spezifische Tätigkeiten auswies oder die Befugnis der Gesellschaft "to carry on any trade or business whatsoever" Diese Bestimmung wurde durch den Companies Act 2006 abgeschafft jetzt ist jede neu gegründete Gesellschaft eine "general commercial company" ohne einen bestimmten Unternehmensegenstand, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag beinhaltet eine Einschränkung Das memorandum of association ist daher nicht länger ein wesentlicher Teil des Gesellschafstvertrags 9

10 Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag Zentrales Öffentliches Dokument veröffentlicht im Companies House Standard "Model Articles" oder spezielle Artikel Grundsätzlich schreibt der Companies Act 2006 die Artikel vor, gleichzeitig eröffnet er aber der Gesellschaft die Möglichkeit bestimmte Bestimmungen zu ändern oder auszuschließen, beispielsweise: Die Befugnis zur Ausgabe von Gesellschaftsanteilen steht nach dem Companies Act 2006 dem Director zu, soweit es sich um einfache Gesellschaftsanteile handelt Für bestimmte Beschlüsse ist die einfache Mehrheit ausreichend Firmenänderung durch einen Geschäftsführungs- oder Gesellschafterbeschluss 10

11 Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag beinhaltet Bestimmungen, die Folgendes regeln: Director Befugnisse bspw. Kompetenzen zu delegieren; Ausschüsse zu bilden Entscheidungsfindung bspw. Abstimmung; Sitzungen; Interessenskonflikte Geschäftsführersitzungen bei Geschäftsführer- oder Gesellschafterbeschlüssen? Gesellschaftsanteile Rechte, die mit den Gesellschaftsanteilen verbunden sind - Dividenden; Kapital; Veräußerungsbeschränkungen; Bezugsrechte für neu ausgegebene Anteile und/oder deren Übertragung; zwingende Übertragungen ("Good Leaver/Bad Leaver"); Geschäftsführerernennungsrecht; Rücknahme von Gesellschaftsanteilen; etc. "Genehmigte Kapitalerhöhung" eine Beschränkung, nur eine bestimmte Anzahl von Gesellschaftsanteilen auszugeben, besteht für neue Gesellschaften nicht mehr 11

12 Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag beinhaltet Bestimmungen, die Folgendes regeln: Gesellschafter Gesellschafterversammlung es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, jährlich eine Gesellschafterversammlung abzuhalten, jedoch kann dies der Gesellschaftsvertrag vorsehen Schriftliche Beschlüsse sind in private limited companies verbreiteter als die Abstimmung in der Gesellschafterversammlung. Schriftliche Beschlüsse müssen an alle Gesellschafter weitergegeben werden, die zur Stimmabgabe berechtigt sind, allerdings sind diese bereits dann gefasst, wenn die erforderliche Mehrheit dem Beschluss zugestimmt hat Gesellschafterbeschlüsse (Companies Act 2006) Einfache Mehrheit (50%) oder satzungsändernde Mehrheit (75%) Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Gesellschafterversammlung 12

13 Gesellschaftsvertrag Vereinbarungen mit oder unter Gesellschaftern werden häufig genutzt um Teile des Gesellschaftsvertrags zu ändern, besonders in den Fällen, in denen Investoren (mit besonderen Rechten) beteiligt sind Vertrag zwischen allen oder einzelnen Gesellschaftern und der Gesellschaft Internes Dokument wird nicht im Companies House veröffentlicht Spezielle Rechte für Gesellschafter oder Einzelne Das Recht auf regelmäßige Finanzinformationen Spezielle Geschäfte, die eine Vereinbarung zwischen Investoren oder den Gesellschaftern voraussetzen (bspw. Darlehensaufnahme; Boni; Kapitaländerungen, etc.) Anteilsrechte, die im Zusammenhang mit Dividenden, Bezugsrechten, Vorkaufsrechten, zwingenden Übertragungen stehen und im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind 13

14 Geschäftsführer Board of directors Monistisches System keine getrennten Führungs- und Aufsichtsgremiem Keine Begrenzung der Anzahl der Geschäftsführer, mindestens eine natürliche Person Es kann im Gesellschaftsvertrag oder in einer Vereinbarung unter oder mit Gesellschaftern eine Maximal- oder Minimalzahl von Geschäftsführern festgelegt werden Das board of directors kann seine Aufgaben anderen übertragen, aber es bleibt für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich Geschäftsführerhaftung nach dem Companies Act 2006 Es drohen Geldbußen und in bestimmten Fällen auch Haftstrafen (bspw. Kapitalherabsetzung) 14

15 Geschäftsführer Pflichten des Geschäftsführers Common law, aber jetzt im Companies Act 2006 festgeschrieben Die allgemeinen Pflichten 171. Die Pflicht, innerhalb der Befugnisse zu handeln 172. Die Pflicht, den Erfolg des Unternehmens zu fördern 173. Die Pflicht, nach eigenem Urteilsvermögen zu handeln 174. Die Pflicht, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden 175. Die Pflicht, Interessenskonflikte zu vermeiden 176. Die Pflicht, keine Geschenke von Dritten anzunehmen 177. Die Pflicht, im Fall von Geschäften oder Kooperationen Interessenskonflikte anzuzeigen 15

16 Geschäftsführer Ausfertigung der Dokumente Nach dem Companies Act 2006 ist der Geschäftsführer befugt, die Unterlagen/Schriftstücke auszufertigen, diese Befugnis kann durch einen Gesellschafterbeschluss oder eine Bevollmächtigung auf Arbeitnehmer oder Vertreter übertragen werden Die andere Vertragspartei kann eine Kopie der Bevollmächtigung verlangen Einfache Verträge können durch einen einzelnen Geschäftsführer geschlossen werden Übertragungsurkunden (bspw. Übertragung von Eigentum) können durch zwei Geschäftsführer ausgeführt werden, einem Geschäftsführer und einen Sekretär oder durch einen Geschäftsführer im Beisein eines Zeugen Deswegen werden alle Dokumente am besten von einem Geschäftsführer ausgefertigt Grundsätzlich ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich, es sei denn, diese wird von einem Rechtssystem außerhalb Großbritanniens verlangt Unternehmensstempel? Wird nicht gebraucht, außer ein Artikel verlangt diese (selten) 16

17 Anteile und Gesellschafterrechte Zuteilung von Gesellschaftsanteilen Vorkaufsrechte und die Berechtigung zur Ausgabe von Anteilen nach dem Companies Act 2006 In Unternehmen, die nur über eine Anteilsklasse verfügen, ist der director grundsätzlich berechtigt, diese auszugeben. Allerdings kann diese Berechtigung durch den Gesellschaftsvertrag beschränkt werden Eine notarielle Beurkundung ist für die Ausgabe der Anteile nicht notwendig Beachte: Die Berechtigung des directors? Vorkaufsrechte? Ausgabe genehmigten Kapitals (bspw. die Anzahl der ausgegebenen Anteile kann begrenzt werden)? Übertragung von Anteilen Die Übertragung von Anteilen bedarf nicht der notariellen Beurkundung Die Begrenzung von Übertragungen (inklusive Vorkaufsrechte) und verbotener Übertragungen (bspw. an Familienmitglieder) kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden Es liegt im Ermessen des directors, eine Anteilsübertragung abzulehnen 17

18 Anteile und Gesellschafterrechte Anteilsrechte Einziehungsrechte? Recht auf vorzugsweise Befriedigung in der Insolvenz? Besteht das Recht, den director zu ernennen? Gesellschafterrechte Gesetzliche Rechte sind abhängig von der Höhe der Beteiligung Beispiele Alle Gesellschafter sind berechtigt die Jahresabschlüsse zu kopieren, und das Mitgliederverzeichnis einzusehen Ab einer 5%igen Beteiligung sind die Gesellschafter berechtigt einen schriftlichen Geselleschafterbeschluss oder die Einberufung der Gesellschafterversammlung zu verlangen Ab einer 10%igen Beteiligung sind die Gesellschafter berechtigt sowohl Informationen über die interne Revision als auch über die Beteiligungsverhältnisse zu verlangen 18

19 Private Limited Company Unternehmensbücher Gesetzliche Register Die Gesellschaft muss zahlreiche Bücher führen, die zusammen als die Geschäftsbücher bezeichnet werden und Folgendes beinhalten: Mitgliederverzeichnis abschließende Aufzeichnung, ob jemand ein Gesellschafter ist oder nicht Verzeichnis über die ausgegebenen Gesellschaftsanteile Verzeichnis über die übertragenen Gesellschaftsanteile Die Geschäftsbücher müssen in Großbritannien aufbewahrt werden (am registered office oder in dem Teil Großbritanniens, wo sich der Verwaltungssitz befindet), können aber elektronsich geführt werden Minute books "Ausreichende Buchführungsunterlagen" 19

20 Private Limited Company laufende Verpflichtungen Jährliche Offenlegungspflicht Jahresbericht informiert über die Geschäftsführer, Gesellschafter und alle Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse der letzten Jahre Jahresabschlüsse alle Gesellschaften müssen Jahresabschlüsse aufstellen und einreichen, wobei der Typus des Jahresabschlusses (lange/kurze Fassung; geprüfte/ungeprüfte; ruhend) von der Größe und dem Umsatz der Gesellschaft abhängen Andere Unterlagen sind normalerweise innerhalb von 14 Tagen oder einem Monat nach dem Ereignis anzuzeigen Ernennungen/Geschäftsführersitzungen Zuteilungen von Anteilen und Änderungen der Anteilsrechten keine Eintragung von Anteilsübertragungen wenn eine Stempelgebühr gezahlt werden muss, werden die Eintragungen im Stamp Office und den Geschäftsbüchern aktualisiert, aber bis zum nächsten Jahresbericht nicht angezeigt Die meisten Eintragungen können durch den Geschäftsführer oder einen Sekretär unterschrieben werden 20

21 Alternativen: UK Establishment "UK Branch" Keine unabhängige Rechtspersönlichkeit Companies House Registrierung für ausländische Gesellschaften, die regelmäßig einen Geschäftsbetrieb in Großbritannien ausführen oder über Geschäftsräume verfügen, in denen sie kontaktiert werden können Gesellschaftsnummer Öffentliche Eintragungen Es muss ein Geschäftsbetrieb in Großbritannien unterhalten werden, bevor die Registrierung wirksam wird Zahlreiche steuerrechtliche Fragestellungen bspw. Doppelbesteuerungsabkommen, Umsatzsteuerregistrierung, etc. 21

22 UK Establishment Eintragungsvoraussetzungen Form OSIN01 Gründungsunterlagen und die letzten Buchführungsunterlagen Übersetzungen und beglaubigte Kopien (nicht notariell) Persönliche Angaben der Geschäftsführer/"ständiger Vertreter" in Großbritannien Jährlich einzureichende Informationen Buchführungsunterlgen Jahresabschluss Beansprucht mehr Zeit und Kosten als die Gründung einer UK limited company 2 bis 3 Wochen gegenüber 24 Stunden 22

23 Osborne Clarke Kurzer Überblick Full service law firm that represents listed and private organisations, governments and people from all around the world Over 600 lawyers work in 12 offices in the UK, Germany, Spain, Italy und North America Sector focus on Digital Business (including Technology), Financial Services, Energy & Utilities, Real Estate, Life Sciences and Retail Technically excellent of our UK lawyers are recognised as leading individuals by Chambers UK and we are listed in 70 practice areas by The Legal 500 Ranked joint 6th in UK for client service by Chambers UK 23

24 Biography Mathias Loertscher Solicitor T +44 (0) mathias.loertscher@osborneclarke.com Mathias is a member of the corporate team in the London office Mathias works on a broad range of corporate matters including mergers and acquisitions, corporate finance and advising on general corporate matters. Recent transactions include: Advising the shareholders of social media advertising technology company Brighter Option on the disposal of the company to Buddy Media Advising software company Alterian plc on its takeover by way of scheme of arrangement by SDL plc Advising French Connection on the disposal of the Nicole Farhi business Recognised as an "Associate to watch" in Chambers 2012 Mathias trained at Osborne Clarke and qualified in September

25 Fragen? 25

26 Thank You

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung

Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung Erfolgreich in Großbritannien - Unternehmensgründung Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A. Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer 14. Oktober 2015, Berlin Verschiedene Rechtsgebiete Nordirland

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

ALLEMAND Mai 2015 DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE)

ALLEMAND Mai 2015 DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE) JURISINFO FRANCO- ALLEMAND Mai 2015 Hinweis : Dieses Merkblatt gibt nur globale erste Hinweise. DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE) 1. Gründung der GmbH 1.1.Voraussetzungen Die

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Bestellformular Limited FORATIS Premium

Bestellformular Limited FORATIS Premium Name Ihrer neuen Limited* Ltd. Ihre Bestellung Gründung einer Limited-Gesellschaft einmalig 1070,00 Euro Gründung Ihrer Limited Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden im Companies House zu

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

georgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien

georgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien georgien kompakt Unternehmensgründung Juni 2010 Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien I. Unternehmensform In Georgien agierende ausländische Unternehmen entscheiden sich in der Regel entweder für die

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015

ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT. Founded in 1992 2014-2015 ENTWICKLUNGEN IM GESELLSCHAFTSRECHT Founded in 1992 2014-2015 GmbH Stammkapital 10.000 RUB 80.000 EUR (DBA) Enkelverbot Geschäftsführer Normaler Arbeitsvertrag Jederzeit Kündigung durch Gesellschafterbeschluss

Mehr

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

1. Einschränkung für Mac-User ohne Office 365. 2. Dokumente hochladen, teilen und bearbeiten

1. Einschränkung für Mac-User ohne Office 365. 2. Dokumente hochladen, teilen und bearbeiten 1. Einschränkung für Mac-User ohne Office 365 Mac-User ohne Office 365 müssen die Dateien herunterladen; sie können die Dateien nicht direkt öffnen und bearbeiten. Wenn die Datei heruntergeladen wurde,

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden. SATZUNG des VERBUNDES PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE) SITZ STUTTGART 1 Name und Sitz Der Verbund führt den Namen VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). Sitz des

Mehr

Gesellschaftsformen Limited & Incorporated. Limited & Incorporated Beck FTE1

Gesellschaftsformen Limited & Incorporated. Limited & Incorporated Beck FTE1 Gesellschaftsformen Limited & Incorporated Inhalt Allgemeines zur Ltd. Allgemeines zur Inc. Gründung Organe Ltd. Organe Inc. Gewinnausschüttung Haftung der Ltd. Haftung der Inc. Quellen Allgemeines zur

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis

Preis- und Leistungsverzeichnis S C H W E I Z Preis- und Leistungsverzeichnis 2012 Unsere Angebote und Preise in der Übersicht S C H W E I Z Preis- und Leistungsverzeichnis 2012 Sie finden im Folgenden eine Übersicht über die von uns

Mehr

MC Management Consultants Sàrl. Fragen und Antworten zur Sarl. 1. Wird zur Gründung einer Sàrl ein Notar benötigt?

MC Management Consultants Sàrl. Fragen und Antworten zur Sarl. 1. Wird zur Gründung einer Sàrl ein Notar benötigt? Fragen und Antworten zur Sarl K (Stand: 01.06.2008) 1. Wird zur Gründung einer Sàrl ein Notar benötigt? Nein, dies ist in Frankreich nicht erforderlich. Die Gründung einer Sàrl kann u.a. durch Dienstleister,

Mehr

Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos

Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos FIDOR BANK AG GESCHÄFTSKUNDEN Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos Inhalt I. Grundsätzlicher Ablauf einer Geschäftskundenkonto-Eröffnung II. Eröffnungsunterlagen,

Mehr

Gründung einer GmbH in Polen

Gründung einer GmbH in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer GmbH in Polen Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten. An die Aktionäre der Ferratum Oyj MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen.

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann

DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann 1. Begriff der Limited (Ltd.) Limited / Limited Company by Shares

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

www.goelzner.de AirKey Das Handy ist der Schlüssel

www.goelzner.de AirKey Das Handy ist der Schlüssel AirKey Das Handy ist der Schlüssel AirKey So dynamisch, wie die Bedürfnisse der Kunden AirKey Die flexible Zutrittslösung für s Office Die moderne Arbeitswelt unterliegt dynamischen Gesetzen. Neue Formen

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

12. JUNI 2014. zwischen. und

12. JUNI 2014. zwischen. und Entwurf f vom 24.April 2014 12. JUNI 2014 ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 zwischen SPLENDID MEDIEN AG und POLYBAND MEDIEN GMBHH Änderungen\Polyband\Final\01929-13

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr