Sicheres Grillen. Inhaltsverzeichnis: Beratungstermine/ Beschlüsse S. 2 4 Satzungen S. 5 7 Friedhofsgebührenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sicheres Grillen. Inhaltsverzeichnis: Beratungstermine/ Beschlüsse S. 2 4 Satzungen S. 5 7 Friedhofsgebührenordnung"

Transkript

1 4. Jahrgang/Nr. 6 Dienstag, den Sicheres Grillen So manch eine Grillparty endet mit einem Unglück, weil leichtsinnig mit offenem Feuer umgegangen wurde. Falscher Umgang mit Brennstoffen kann schnell lebensgefährlich werden. Beachten Sie deshalb bereits im Vorfeld folgende Tipps: Stellen Sie den Grill immer auf einen festen Untergrund. Halten Sie geeignetes Löschmittel bereit, z. B. einen Eimer Wasser oder etwas Sand. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Dingen wie eine Holzgartenlaube, ein Zelt oder ein Holzfußboden. Lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt. Sorgen Sie dafür, dass keine Kinder im Grillbereich spielen. Entzünden Sie die Holzkohle niemals mit Benzin oder Spiritus, die Wirkung dieser Mittel wird nur allzu leicht unterschätzt. Oft kommt es zu einer explosionsartigen Ausbreitung des Feuers durch sich bildende Dampfwolken, welches zu schwerwiegenden Verbrennungen führen kann. Schüttet man Benzin oder Spiritus gar auf bereits glühende Kohle, kann es zu einer Rückzündung kommen, so dass die Flasche explodiert und eine 5 10 Meter lange Flamme die Folge ist. Um ein Entflammen Ihrer Kleidung zu vermeiden, verwenden Sie geeignete Grillhandschuhe und eine lange Grillzange. Überprüfen Sie als erstes die Anschlüsse, wenn Sie mit einem Gasgrill grillen und setzen Sie die Gasflaschen nicht der Hitze des Grills aus. Grillen bei starkem Wind sollten Sie unterlassen, denn er fördert den Funkenflug und kann ggf. die Gasflamme löschen, so dass dieses unbemerkt austreten kann. Verwenden Sie Fettauffangschalen, da auf die Glut tropfendes Fett sich entzünden kann. Entsorgen Sie die restliche Grillkohle und Asche erst, wenn diese völlig ausgekühlt ist und entsorgen Sie diese niemals in einem Pappkarton oder einem anderen brennbaren Behälter. Sollte doch einmal etwas passieren,... Versuchen Sie den Brand mit den bereitgestellten Löschmitteln unter Kontrolle zu bringen und rufen Sie ggf. die Feuerwehr über den Notruf an. Brennt die Kleidung am Körper, löschen Sie diese mit Hilfe einer Wolldecke, mit Wasser oder durch Wälzen auf dem Boden. Kühlen Sie Brandverletzungen sofort und über einen längeren Zeitraum mit Wasser und decken Sie diese anschließend möglichst keimfrei ab. Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort den Notarzt, bei Kindern muss dieser bereits bei einer Brandverletzung in der Größe eines Euro-Stückes hinzugezogen werden. Verwenden Sie hierbei niemals "Hausmittel" wie Mehl. Ihre Feuerwehr Groß Naundorf Inhaltsverzeichnis: Beratungstermine/ Beschlüsse S. 2 4 Satzungen S. 5 7 Friedhofsgebührenordnung S

2 2 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Tagesordnung der 42. Sitzung des Stadtrates Annaburg am Mittwoch, dem , um Uhr im Rathaus, Sitzungssaal öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 41. Sitzung vom Bürgeranfragen 6. Verpflichtung des Bürgermeisters 7. Ermächtigung zur Dringlichkeitsentscheidung Vergabe Straßenbau Siedlung 8. Ausbaubeschluss Siedlung-Hirschweg und Siedlung- Haselweg 9. Information zur Haushaltsentwicklung 10. Außerplanmäßige Ausgaben Fassaden- und Fenstersanierung Grundschule Annaburg 11. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung 12. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen nicht öffentlicher Sitzungsteil 13. Vergabeangelegenheiten 14. Grundstücksangelegenheiten 15. Straßenreparatur Tagesordnung der 34. Sitzung des Gemeinderates Groß Naundorf am Dienstag, dem , um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung Termine 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 33. Sitzung vom Bürgeranfragen 6. Verpflichtung des Bürgermeisters 7. Ausbaubeschluss Straßenbeleuchtung 8. Straßenunterhaltung 9. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung 10. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen nicht öffentlicher Sitzungsteil 11. Vergabeangelegenheiten 12. Grundstücksangelegenheiten 13. Personalangelegenheiten 14. Gebietsreform Tagesordnung der 35. Sitzung des Gemeinderates Bethau am Mittwoch, dem , um Uhr im Gemeindebüro öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 34. Sitzung vom Bürgeranfragen 6. Verpflichtung des Bürgermeisters 7. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung 8. Informationen der Bürgermeisterin und Anfragen Stadt Prettin Mitteilung über eine Bekanntmachung In der 39. öffentlichen Sitzung der Stadträteversammlung von Prettin, am 05. Mai 2008, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom 08. Mai bis 22. Mai In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Straße 52, Annaburg, Einsicht genommen werden. Beschluss Nr. 16/08 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss Nr. 17/08 Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode ab Nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss Nr. 18/08 Gewerbesteuer-Rückzahlung Beschluss Nr. 19/08 Gewerbesteuer-Rückzahlung In der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 19. Mai 2008 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr. HA 02/08 Erweiterung des Beschlusses Nr. 18-A/08 Einreichung einer Verfassungsbeschwerde Welz Bürgermeisterin Bereitschaftsdienst Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über Handy 01 72/ erreichbar. Bekanntmachung In diesem Jahr sind die Schöffen für die Amtsperiode vom bis zu wählen. Dazu hat die Stadt Prettin eine Vorschlagsliste mit zwei geeigneten Kandidaten erstellt. Die Vorschlagsliste wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am bestätigt und liegt in der Zeit vom zu den Sprechtagen Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr im Rathaus der Stadt Prettin, Hohe Straße 18 zu jedermanns Einsicht aus. Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit des gesetzlichen Einspruchs nach 37 Gerichtsverfassungsgesetz. Bekanntmachung In diesem Jahr sind die Schöffen für die Amtsperiode vom bis zu wählen. Dazu hat die Stadt Annaburg eine Vorschlagsliste mit drei geeigneten Kandidaten erstellt. Die Vorschlagsliste wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am bestätigt und liegt in der Zeit vom zu den Sprechtagen Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Annaburg, Torgauer Straße 52 zu jedermanns Einsicht aus. Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit des gesetzlichen Einspruchs nach 37 Gerichtsverfassungsgesetz.

3 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Termine Beratungstermine für öffentliche Sitzungen der Stadträteversammlung/ des Hauptausschusses der Stadt Prettin Monat Juni/Juli Stadt Prettin Stadtrat 30. Juni 2008, Uhr Rathaussaal Prettin, Hohe Straße Stadt Prettin Hauptausschuss 21. Juli 2008, Uhr Büro der Bürgermeisterin, Hohe Straße 18 Die Tagesordnungen zu den vorgenannten Beratungsterminen werden jeweils eine Woche vor dem Sitzungstermin durch Aushang an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten. Gemeinde Labrun Mitteilung über eine Bekanntmachung In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Labrun am 14. Mai 2008 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom 22. Mai bis 05. Juni In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Str. 52, Annaburg, Einsicht genommen werden. Beschluss Nr. 09/2008 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss Nr. 10/2008 Entlastung der Haushaltsjahre 2005 und 2006 Beschluss Nr. 11/2008 Außerplanmäßige Ausgaben 2008 Nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss Nr. 12/2008 Verkauf Grundstück Flur 1 Flurstück 52 Beschluss Nr. 13/2008 Kauf eines Rasenmähers (Protokollbeschluss) Gawallek Bürgermeister Gemeinde Plossig Mitteilung über eine Bekanntmachung Die Beschlüsse und die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom lagen im Rahmen der Sprechzeiten des Bürgermeisters im Gemeindeamt, Schulstraße 6, in der Zeit vom 19. Mai bis 02. Juni 2008 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: Beschluss Nr. 10/V/08 Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom Beschluss Nr. 11/V/08 Entlastung der Haushaltsjahre 2005 und 2006 Beschluss Nr. 12/V/08 Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Gemeinde Plossig Hienzsch Bürgermeister Bekanntmachung der Verwaltung In der 33. Sitzung des Gemeinderates Groß Naundorf, am 27. Mai 2008, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 22/08 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss-Nr. 23/08 Antrag auf Vertagung Neufassung der Straßenreinigungssatzung nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 24/08 Aufhebung Beschluss 17/2007 vom 26. Juni 2007 Dringlichkeitsentscheidung Beschluss-Nr. 25/08 Verkauf Pflastersteine Dringlichkeitsentscheidung Beschluss-Nr. 26/08 Grundstücksverkauf Beschluss-Nr. 27/08 Veräußerung von Altmaterialien In der 41. Sitzung des Stadtrates Annaburg, am 28. Mai 2008, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 27/08 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss-Nr /08 Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode ab /08 1. Vorschlag Georg Pankrath 29/08 2. Vorschlag Gertrud Nehring 30/08 3. Vorschlag Martina Möbus nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 31/08 Dringlichkeitsentscheidung Umschuldung als Forward-Darlehen Beschluss-Nr. 32/08 Befristete Niederschlagung In der 34. Sitzung des Gemeinderates Bethau, am 28. Mai 2008, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 13/08 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss-Nr. 14/08 Abschluss Pachtvertrag Gemeinde Axien Mitteilung über eine Bekanntmachung In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Axien am 13. Mai 2008, wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgte in der Zeit vom 22. Mai bis 05. Juni In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Gemeinde Axien, Gemeindebüro, Kähnitzscher Straße 40 oder im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Straße 52, Annaburg, Einsicht genommen werden. Beschluss Nr. 12/2008 Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 30. März 2008 Beschluss Nr. 13/2008 Zurückstellung einer Beschlussvorlage Nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss Nr. 14/2008 Gewerbesteuer-Rückzahlung Hering Bürgermeister

4 4 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Sitzung des Ordnungs- und Gewerbeausschusses am Dienstag, dem 01. Juli 2008, Uhr Rathaus Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellen der Anwesenheit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Protokollkontrolle 6. Gewerbeinformationen 7. Verkehrsrechtliche Maßnahmen 8. Sonstiges Gemeinde Plossig Entlastung 2005 und 2006 In der Sitzung des Gemeinderates Plossig am wurden mit Beschluss Nr. 11/V/2008 dem Bürgermeister die Entlastung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 erteilt und die Jahresrechnungen bestätigt. Die Jahresrechnungen, die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters liegen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten in der Kämmerei, Zimmer 10 der VG Annaburg-Prettin und während der ortsüblichen Sprechzeiten im Büro des Bürgermeisters in der Zeit öffentlich aus. Schmidt, Kämmerei Stadt Prettin Gemeinde Labrun vom bis Entlastung 2005 und 2006 In der Sitzung des Gemeinderates Labrun am wurden mit Beschluss Nr. 10/2008 dem Bürgermeister die Entlastung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 erteilt und die Jahresrechnungen bestätigt. Die Jahresrechnungen, die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters liegen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten in der Kämmerei, Zimmer 10 der VG Annaburg-Prettin und während der ortsüblichen Sprechzeiten im Büro des Bürgermeisters in der Zeit öffentlich aus. Schmidt, Kämmerei Termine Mitteilung über eine Bekanntmachung In der 40. öffentlichen Sitzung der Stadträteversammlung von Prettin, am 02. Juni 2008, wurde folgender Beschluss gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Die Bekanntmachung durch Aushang erfolgt in der Zeit vom 05. Juni bis 19. Juni In die Beschluss- und Satzungsvorlagen kann, soweit zulässig, während der allgemeinen Dienstzeiten im Sekretariat der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin, Torgauer Straße 52, Annaburg, Einsicht genommen werden. Nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss Nr. 20/08 Vergabebeschluss Abbrucharbeiten und fachgerechte Entsorgung Welz, Bürgermeisterin vom bis Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin Hohe Straße 18, Prettin Bekanntmachung Gemäß 18 Eigenbetriebsgesetz erfolgt die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2005 und der dazugehörigen Unterlagen per Aushang vom bis : Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Behandlung des Jahresverlustes Beschluss über die Entlastung der Betriebsleitung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Feststellungsvermerk des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes. Gleichzeitig werden zum genannten Termin bis folgende Unterlagen zur Einsichtnahme im Büro der Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin in der Hohen Straße 18 während der Geschäftszeiten ausgelegt: Jahresabschluss 2006 Anhang mit Anlagespiegel 2006 Lagebericht 2006 Prettin, S. Schneider Betriebsleiterin Amtsgericht Wittenberg Ausfertigung Geschäfts-Nr. 13 K 116/06 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, , 13 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg Blatt 2079 unter laufender Nr. 3 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 520, Gebäude- und Freifläche, Torgauer Straße 32, Größe: 569 m 2 (Mehrfamilienwohnhaus mit Nebenanlagen). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Verkehrswert: ,00. Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am Näheres auch unter: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Reimann Ausgefertigt: Rechtspflegerin Grunert, Justizobersekretärin Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

5 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Satzung 5 1. Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Plossig für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der Übergangsvorschriften des Artikels I 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA Nr. 10/2006 vom ) in Verbindung mit 93 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA Nr. 43), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005, hat der Gemeinderat Plossig am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 2 auf Euro auf Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichtende Umlage je Einwohner beträgt 157,28 Euro, zuzüglich einer investiven Umlage in Höhe von 2,00 /EW. 6 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: Grundsteuern für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. Gewerbesteuern 300 v. H.

6 6 Satzung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des 97 der GO LSA bis zu einem Betrag von Euro im Einzelfall gelten als unerheblich. Plossig, Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Plossig wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt gemäß 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Rathaus Annaburg Kämmerei und während der üblichen Sprechzeiten des Bürgermeisters in der Gemeinde Plossig öffentlich aus. Plossig, den

7 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Satzung 7 Amtsgericht Wittenberg Geschäfts-Nr. 13 K 52/06 Zwangsversteigerung Ausfertigung Im Wege der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft soll am , 10 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg Blatt 2097 a) unter laufender Nr. 1 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 114/6, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Torgauer Straße 22, Größe: m 2 (Grundstück mit zweigeschossigem Mehrfamilienwohnhaus (4 Wohneinheiten, seit 8 10 Jahren leer stehend) sowie zwei Nebengelassgebäude). b) unter laufender Nr. 2 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 114/7, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Torgauer Straße 26, Größe: 739 m 2 (Grundstück ohne Anschluss an öffentliche Straße, das mit einem Schuppen bebaut und über das Grundstück laufende Nr. 4 des BestVerz. erschlossen ist). c) unter laufender Nr. 3 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 114/8, Gebäude- und Freifläche, Torgauer Straße 30, Größe: 813 m 2 (Grundstück mit zweigeschossigem Mehrfamilienwohnhaus (4 Wohneinheiten, seit 8 10 Jahren leer stehend) und einem Schuppen für Abstellzwecke). d) unter laufender Nr. 4 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 307/23, Gebäude- und Freifläche, Torgauer Straße 26, Größe: 305 m 2 (Grundstück mit zweigeschossigem Mehrfamilienwohnhaus (3 Wohneinheiten, zum Teil vermietet) und einem Schuppen für Abstellzwecke). e) unter laufender Nr. 5 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 1, Flurstück 114/11, Landwirtschaftsfläche, Größe: m 2 (ungenutzte Landwirtschaftsfläche). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Verkehrswert: a) ,00, b) 7.000,00, c) 9.300,00, d) ,00, e) ,00, insgesamt: ,00. Als Zeitpunkt der "1. Beschlagnahme" gilt der Näheres auch unter: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Tschirschnitz Ausgefertigt: Rechtspflegerin Göhe, Justizobersekretärin als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

8 8 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Herzlichen Glückwunsch den Jubilarinnen und Jubilaren der Verwaltungsgemeinschaft zum Geburtstag. Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen und noch viele schöne Jahre im Kreis ihrer Lieben. Unsere Gratulation gilt auch allen Nichtgenannten. Namentlich aufgeführt sind die 70. und 75. sowie ab dem 80. Lebensjahr jeder Geburtstag. Ihren Geburtstag im Monat Juni 2008 begehen PRETTIN Thäle, Elfriede 75 Jahre 1. Kirschner, Franz 87 Jahre Thäle, Heinz 80 Jahre 2. Bläse, Erika 82 Jahre 11. Geissler, Irma 81 Jahre Kuschel, Ruth 75 Jahre Kettmann, Charlotte 89 Jahre 13. Zumpe, Irmgard 82 Jahre 14. Harschnek, Herbert 88 Jahre 17. Kralisch, Helmut 85 Jahre 21. Schäde, Edith 70 Jahre 22. Hache, Willi 80 Jahre 28. Tischer, Ursula 88 Jahre 28. Meier, Ursula 80 Jahre 29. Matthias, Ursula 81 Jahre AXIEN 1. Harm, Gerlinde 70 Jahre LABRUN 27. Höhne, Friedhelm 85 Jahre ANNABURG 2. Herrmann, Irmgard 86 Jahre 4. Reiche, Edeltraud 82 Jahre Von der Weide, Joachim 82 Jahre 5. Klick, Erwin 70 Jahre Schramm, Margarete 81 Jahre 6. Pischel, Rosa 86 Jahre 9. Plenz, Ilse 82 Jahre Mitteilung an alle Jubilarinnen und Jubilare Wenn Sie Ihren 70., 75., 80. und ab dem 80. Lebensjahr jeden Geburtstag begehen und nicht der Wunsch nach einer Veröffentlichung in der Presse besteht, melden Sie sich bitte bei der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin, / , Frau Becker oder Frau Opitz und teilen Sie uns das mit. Opitz 30. Leupold, Gerhard 87 Jahre Schütze, Richard 75 Jahre ANNABURG OT LÖBEN/MEUSELKO 19. Schwenk, Ursula 83 Jahre ANNABURG OT PREMSENDORF 1. Meier, Anneliese 70 Jahre BETHAU 23. Jähnichen, Willi 70 Jahre GROSS NAUNDORF 1. Rataj, Anton 89 Jahre 18. Matthes, Marie 89 Jahre Wir haben unsere Goldene Hochzeit sowie unseren 70. und 75. Geburtstag gefeiert. Bei allen Gratulanten, ob persönlich, per Telefon oder schriftlich, möchten wir für die vielen Geschenke, Blumen und Glückwünsche herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt nochmals Horst und Heidi, Kathleen und Familie. Ebenfalls Dank sagen wir der Gaststätte Dietze sowie der Musik Mathias, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Ilse und Günter Richter Annaburg, im Mai 2008 Ehrungen zum Ehejubiläum im Monat Juni 2008 Den Ehepaaren zum Fest der Goldenen Hochzeit 50. Ehejubiläum 14. Juni 2008 Wilfried und Erika Lehmann aus Axien OT Gehmen 50. Ehejubiläum 21. Juni 2008 Heinz und Roswitha Pink aus Prettin 50. Ehejubiläum 21. Juni 2008 Erich und Helga Rahr aus Groß Naundorf herzliche Glückwünsche. Mögen Ihnen noch viele gemeinsame und glückliche Ehejahre beschieden sein. Standesamt VGem Annaburg-Prettin Wohnen auf 2 Etagen Sanierter Altbau in Annaburg zu vermieten. 200 Kaltmiete + NK Tel.: 0172/ Herausgeber: IMPRESSUM Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Redaktion: Redaktionskollegium Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Tel. ( ) Ansprechpartner: Frau Opitz simone.optiz@annaburg.de Gestaltung, Satz, Anzeigenannahme, Druck: Druckerei "Elbe-Elster-Anzeiger" GbR, Annaburger Str. 2, Jessen, Telefon: ( ) Fax: info@druckerei-eea.de Übernahme von Anzeigenentwürfen nur nach vorheriger Rücksprache. Für die Richtigkeit telefonischer, mündlicher oder handschriftlicher Aufträge übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die veröffentlichten Zuschriften von Privatpersonen und Vereinen geben die Meinung der Einsender wieder, nicht unbedingt die der Redaktion. Alle Einsendungen sollten sachlich richtig sein. Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. R e d a k t i o n s s c h l u s s für die nächste Ausgabe des Amtsblattes, welches am erscheint, ist Freitag, der

9 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Amtsgericht Wittenberg Geschäfts-Nr. 13 K 11/06 Zwangsversteigerung Ausfertigung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , 10 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Hohndorf Blatt unter laufender Nr. 4 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Hohndorf, Flur 2, Flurstück 81, Gebäude- und Freifläche, Prettiner Straße 3, Größe: 920 m 2 sowie Flur 2, Flurstück 82/4, Prettiner Straße 3, Größe: m 2 (Gewerbegrundstück, bebaut mit einem zweigeschossigen Verwaltungsgebäude mit betrieblichen Wohnraum (Baujahr 1997, Gesamtnutzfläche 293 m 2 ), einem eingeschossigen Betriebsgebäude mit großer Traufhöhe (Baujahr 1972, Gesamtnutzfläche 522 m 2 ) sowie Außen- und sonstigen Anlagen). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Die 1. Beschlagnahme wurde am bewirkt. Verkehrswert: ,00. Näheres auch unter: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Poenicke Ausgefertigt: Rechtspflegerin Göhe, Justizobersekretärin als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle lichen Dank Unsere Hochzeit ist vorbei, schön ist sie gewesen, Geschenke sind nun ausgepackt, die Karten all gelesen. Wir danken der Familie, Nachbarn und Bekannten, den Freunden, Arbeitskollegen und auch Anverwandten. Dass dieser Tag so herrlich war, dafür dankt euch das Hochzeitspaar. Für die liebevolle Gestaltung unserer Hochzeit möchten wir uns bei Jana, Susan, Joachim, Anja und DJ Nick ganz herzlich bedanken. Nico und Silke Beck geb. Meißner Prettin, im Mai 2008 Amtsgericht Wittenberg Ausfertigung Geschäfts-Nr. 13 K 100/04 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , 10 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Annaburg Blatt 1384 unter laufender Nr. 3 des BestVerz. eingetragene Grundstück Gemarkung Annaburg, Flur 4, Flurstück 138, Wohnbaufläche, Siedlung-Kiefernweg 26, Größe: 640 m 2 (Einfamilienwohnhaus mit Nebenanlagen, Baujahr 1994). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Die 1. Beschlagnahme wurde am bewirkt. Verkehrswert: ,00. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Näheres auch unter: ag-wb. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Poenicke Ausgefertigt: Rechtspflegerin Lehnert, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

10 10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Amtsgericht Wittenberg Geschäfts-Nr. 13 K 149/06 Wichtige Jahrestermine, bitte unbedingt beachten und ausschneiden! SCHMUTZWASSERKANALNETZSPÜLUNGEN 2008 in Annaburg und Groß Naundorf In Annaburg werden folgende Kanalnetzspülungen durchgeführt: am /01.07.: Torgauer Straße In Groß Naundorf werden folgende Kanalnetzspülungen durchgeführt: am 01./02.09.: Annaburger Straße Die Reinigung des Kanalnetzes erfolgt mit einem Hochdruckspülgerät. In ungünstigen Fällen kann es auf Grund des hohen Arbeitsdruckes (teilweise 100 bar und darüber) zum Austreten von Abwässern aus Sanitäreinrichtungen kommen, wenn zum Beispiel keine oder nur eine unzureichende Entlüftungseinrichtung der grundstückseigenen Entwässerungsanlage oder keine Rückstausicherung vorhanden ist. Beim Fehlen einer solchen Einrichtung oder auch zur Vorbeugung sollte der für das Grundstück vorgesehene Übergabeschacht in der Zeit der Spülung geöffnet werden, damit der entstehende Druck über diesen entweichen kann. Bei Bedarf wird dieser Schacht auch durch das Personal des Spülfahrzeuges geöffnet. Um eine entsprechende Mitteilung bis einen Tag vor dem Spültermin unter Tel / wird gebeten bzw. ist vor Ort mit den Mitarbeitern abzusprechen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin für keine Schäden haftet, wenn nachweislich keine DIN-gerechte Rückstausicherung vorhanden ist. Cieplik Zwangsversteigerung Ausfertigung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, , 10 Uhr, im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103, versteigert werden das im Grundbuch von Lebien Blatt 158 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2 des BestVerz. Gemarkung Lebien, Flur 5, Flurstück 33, Gebäude- und Freifläche, Morellenberg 2, Größe: m 2 (Wohngrundstück mit einem um 1931 erbauten und um 1985 erweiterten Wohnhaus mit Anbauten; nach 1990 teilweise Modernisierung und Instandsetzung). Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Verkehrswert: ,00. Die 1. Beschlagnahme wurde bewirkt am In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Näheres auch unter: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Poenicke Ausgefertigt: Rechtspflegerin Göhe, Justizobersekretärin als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Müllabfuhrtermine 2008 Schadstoffsammlung ALTPAPIER Mittwoch Orte: Lebien, Axien, Gehmen, Hohndorf, Plossig, Groß Naundorf, Kolonie, Gertrudshof, Purzien Donnerstag Orte: Löben, Meuselko, Premsendorf Ort: Annaburg Freitag Orte: Prettin, Labrun, Bethau GRÜNER PUNKT Mittwoch Orte: Axien, Gehmen /25.06./ Donnerstag Orte: Prettin, Hohndorf, Labrun, Groß Naundorf, Kolonie, Lebien, Plossig, Bethau /26.06./ Freitag Orte: Annaburg, Gertrudshof, Purzien, Löben, Waltersdorf, Meuselko, Premsendorf /27.06./ RESTMÜLL & BIOABFALL Mittwoch Orte: Purzien, Gertrudshof, Lebien, Plossig, Hohndorf, Axien, Gehmen Restmüll: Bioabfall: /02.07./ Donnerstag Orte: Annaburg, Kolonie, Bethau, Prettin, Groß Naundorf, Labrun Restmüll: Bioabfall: /03.07./ Freitag Orte: Löben, Meuselko, Premsendorf Restmüll: Bioabfall: /04.07./11.07.

11 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Logistikbataillon 171 Informationsblatt zur Übung "Harzer Sprung" Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Plossig! Das Logistikbataillon 171 aus Burg bei Magdeburg übt in Ihrer Gemeinde, dazu einige Informationen. Zeitraum: Ort: Plossig Anzahl der Soldaten: ca. 100 Anzahl der Kfz: ca. 40 Die Soldaten sind während der Übung bewaffnet, auch sollten Sie mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Bundeswehrfahrzeuge rechnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Logistikbataillon 171 Informationsblatt zur Übung "Harzer Sprung" Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Groß Naundorf! Das Logistikbataillon 171 aus Burg bei Magdeburg übt in Ihrer Gemeinde, dazu einige Informationen. Zeitraum: Ort: Groß Naundorf Anzahl der Soldaten: ca. 150 Anzahl der Kfz: ca. 60 Die Soldaten sind während der Übung bewaffnet, auch sollten Sie mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Bundeswehrfahrzeuge rechnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Fundbüro 1 Damenfahrrad Zu erfragen im Einwohnermeldeamt Annaburg. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Juni/Juli 2008 Dienstbereich Annaburg-Prettin ab Uhr DM Mett, Prettin Tel.: / ab Uhr DM Mett, Prettin Tel.: / ab Uhr DM Mett, Prettin Tel.: / Uhr bis Uhr DM Mett, Prettin Tel.: / ab Uhr Herr Wagner Tel.: 01520/ oder / ab Uhr Herr Wagner Tel.: 01520/ oder / ab Uhr Herr Wagner Tel.: 01520/ oder / ab Uhr Herr Wagner Tel.: 01520/ oder / Uhr Herr Wagner Tel.: 01520/ bis Uhr oder / ab Uhr DM Weiß, Jessen Tel.: / oder ab Uhr DM Weiß, Jessen Tel.: / oder ab Uhr DM Weiß, Jessen Tel.: / oder ab Uhr DM Weiß, Jessen Tel.: / oder Uhr DM Weiß, Jessen Tel.: / bis Uhr oder ab Uhr Herr Krentz, Jessen Tel.: 0171/ ab Uhr Herr Krentz, Jessen Tel.: 0171/ ab Uhr Herr Krentz, Jessen Tel.: 0171/ ab Uhr Herr Krentz, Jessen Tel.: 0171/ Uhr bis Uhr Herr Krentz, Jessen Tel.: 0171/ ab Uhr FA Müller, Annaburg Tel.: / oder 0173/ ab Uhr FA Müller, Annaburg Tel.: / oder 0173/ ab Uhr FA Müller, Annaburg Tel.: / oder 0173/ ab Uhr FA Müller, Annaburg Tel.: / oder 0173/ Uhr FA Müller, Annaburg Tel.: / bis Uhr oder 0173/ Änderungen möglich Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geldpräsente anlässlich unserer Konfirmation möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn und unseren Eltern recht herzlich bedanken Einen herzlichen Dank auch an Herrn Pfarrer Beyer. Elisabeth Meißner, Markus Gräbner, Laura Busse Kremitz, am 3. Mai 2008

12 12 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Orgelfahrt durch die Region: 4 Orte 4 Orgeln 4 Kirchen Die diesjährige Orgelfahrt am So., führt von Holzdorf über Löben und Bethau nach Prettin. Alle Musikfreunde sind eingeladen, sich auf den Weg zu begeben und die verschiedenen Stationen aufzusuchen, Kirchen und Menschen (neu) kennenzulernen, den verschiedenen Orgelspielern für jeweils ca. 25 min zu lauschen und sich zwischendurch auch zu stärken. Man kann aber auch einfach zu einer Station oder zweien dazustoßen und diese genießen. Haben Sie Lust auf eine Rundfahrt? Uhr Holzdorf, Volkmar Genterczewsky an der Rühlmann-Orgel Uhr Löben, Susann Beyer an der Rühlmann-Orgel, danach Kaffeetafel Uhr Bethau, Eva-Maria Glüer an der Fleischer & Kindermann-Orgel Uhr Prettin, Otto-Bernhard Glüer an der Schulze-Orgel anschließend Grillen Kindermusical David und Goliat Wie jedes Jahr gab es auch diesmal zum Auftakt des Prettiner Vereins- und Schlossgartenfestes ein selbst gemachtes Musical in der Schlosskirche zu sehen. Fast 50 Kinder standen wieder auf der Bühne, sangen, tanzten, spielten Theater, auch Kulissen, Helme und Waffen waren selbst hergestellt worden. Und das alles in nur 4 Tagen Probenzeit, d. h. der Teilnahme an den FerienSingSpiele, die diesmal mit Unterstützung der Caritas in der Lichtenburg stattfanden, veranstaltet von der Ev. Singschule, der Grundschule und der Ev. Kirchengemeinde. Unter der Regie von Rolf Kober, Wittenberg verwandelten sich die Kinder der Klasse in Israeliten und Philister zur Zeit des Königs Saul. David, noch ein Hirtenjunge aber schon als zukünftiger König vom Propheten Samuel gesalbt, wollte im Krieg gegen die Philister gegen deren stärksten Mann, den Riesen Goliat kämpfen. Er hatte zwar nur Steine und eine Schleuder als Waffen, aber er wollte sich auf die Hilfe Gottes verlassen. Und es gelang. Der Riese wurde vom Stein tödlich getroffen, die Philister flohen und das Volk Israel feierte den Sieg und seinen großen Gott. So der Inhalt des 45-minütigen Stückes von Klaus Heizmann. Die instrumentale Begleitung hatten Schüler der Jessener Musikschule übernommen und so ganz wesentlich zum Gelingen der Aufführung beigetragen. Aber ohne die zahlreichen Helfer, die in den 4 Tagen der FerienSingSpiele die Kinder anleiteten und betreuten, sie verpflegten und mit ihnen spielten, wäre solch eine Unternehmung überhaupt nicht möglich gewesen! Zweiraumwohnung Küche, Dusche, Gasheizung 45 m² Miete 200, Euro + Nebenkosten Telefon: / Erwerb Einfamilienhaus im Wege der Zwangsversteigerung Am um Uhr Amtsgericht Wittenberg Einfamilienhaus in Annaburg Grundstück: ca. 650 m² Wohnfläche: ca. 170 m 2 Verkehrswert: ,00 5/10 Grenze: ,00 Ein Erwerb unter 5/10 Grenze ist möglich. Vorverhandlungen führt die beteiligte Bank Telefon: / Deshalb ein ganz großes Dankeschön an: Michaela Anke, Katrin Berke und Susann Beyer aus Annaburg, Bettina Bürger, Stefanie Heßler, Hannelore Hüttner, Cindy Klimentov und Liane Scheunemann aus Prettin, Ute Fox aus Lebien, Karin Herfurt aus Axien, Daniel Ruprecht aus Plossig, Michaela und Christine Witte aus Löben und natürlich Rolf Kober aus Wittenberg. Außerdem gab es noch viele weitere Helfer und Unterstützer vom Arrangieren der Noten bis zum Reinigen der Räumlichkeiten, für alles Mittun: Danke, Danke und nochmals Danke! Eva-Maria Glüer, organisatorische Leitung Bungalow für 4 Personen bis Oktober in Zesch am See ruhige Lage, Dusche, WC, SAT 35,- täglich inkl. Nebenkosten zu vermieten. Zu erfragen unter: 01 72/ oder /3 23

13 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Bethau, Großtreben - Dautzschen, Lebien, Plossig, Ksp. Prettin Neue Gebührenordnung für den Ev. Friedhof in Prettin (FGO 08) Der Prettiner Friedhof ist in historischer Anlage und Erhaltung im weiten Umkreis einzigartig. Nicht wenige Mitbürger wissen ihn auch als grüne Lunge unseres Städtchens zu schätzen. Als eigenständiger Wirtschaftsbetrieb des Ev. Kirchspiels Prettin ist der Friedhof auf eine möglichst breite Unterstützung in Pflege und Erhaltung angewiesen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind lt. gesetzlicher Vorgabe nur durch Gebühren zu erbringen. Nun empfehlen die Rahmenrichtlinien der Evangelischen Kirche den Kirchengemeinden eine regelmäßige Überprüfung der jährlichen Friedhofskosten. Es ist eine entsprechende Kalkulation zu erstellen, auf deren Grundlage die zu erhebenden Gebühren für Beisetzung und Friedhofsnutzung festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, daß der Friedhofsträger mit seiner Gebührenordnung auch - in verantwortetem Maß - unterhalb der kalkulierten Gebühren bleibt. So ist der Gemeindekirchenrat Prettin in seiner aktuell gültigen Gebührenordnung vom April 2005 auch verfahren. Folglich kam es dann in den zurückliegenden Jahren regelmäßig zu einer Unterfinanzierung der anfallenden jährlichen Friedhofskosten, die einzig durch die verantwortungsvolle Unterstützung der Kommune ausgeglichenen werden konnte. Daher ist der Kirchenrat angehalten, die Grundfinanzierung des Friedhofs Prettin zu verbessern. Verbunden mit den zugleich zu verzeichnenden Kostensteigerungen, v.a. im Bereich der Restmüllentsorgung, und dem weiteren Rückgang der Grabstellen ist dies leider nur durch eine Gebührenanpassung nötig. Überdies hat der GKR beschlossen, die Gesamtfläche des Friedhofs durch Ausgliederung des bereits für Beisetzungen geschlossenen, sog. Neuen Friedhofs zu reduzieren. Dies wird sich aber erst nach Ausruhen der letzten Grabstellen, d.h. ab etwa 2020 auf die Friedhofkosten auswirken. Sogar geringfügig reduziert werden können die Bestattungskosten, dank der Übertragung der Baulast unserer Hospitalkirche auf die Kommune. Rückfragen und Anregungen werden entgegengenommen im Pfarrbüro Prettin (Bürozeit mittwochs 8 14 Uhr, Tel / 22563) und in der Friedhofsverwaltung im Kirchlichen-Verwaltungs-Amt (KVA) Wittenberg, Jüdenstraße 35 (Sachbearbeiterin: Frau Keimling, Tel / ). F.d.R. Matthias Hemmann, Pfr. 3 Entstehung der Kostenschuld, Fälligkeit (1) Die Kostenschuld entsteht durch Beantragung einer Leistung mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. (2) Die Kosten sind mit Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig. Diese sind im voraus zu zahlen, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides. (3) Der Friedhofsträger kann außer in Notfällen die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange die hierfür vorgesehenen Kosten nicht entrichtet und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Kosten 1) Kosten können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet, sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechts verzichtet (zum Beispiel durch Umbettung, Verzicht auf weitere Belegung erworbener Grabstellen), so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechts gezahlten Kosten nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsbehelfe (1) Die Rechtsbehelfe gegen Kostenbescheide auf Grund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Kosten nach der Friedhofsgebührenordnung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Nicht rechtzeitig gezahlte Kosten werden kostenpflichtig angemahnt. Der säumige Kostenschuldner hat die entstandenen Aufwendungen, insbesondere Auslagen, zu ersetzen. (4) Nach erfolgloser Mahnung können die Kosten im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt neu erlassene Rechtsvorschriften gelten entsprechend. II. Kosten 6 Grabkosten 1. Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstellen (1) Für Erd- wie Urnenbestattungen wird das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit, d. h. auf 20 Jahre verliehen (FO 13 Abs. 1,2). (2) Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ohne sofortige Beisetzung ist auf

14 14 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom schriftlichen Antrag für die Dauer von 10 Jahren möglich. Mit der Bestattung tritt die Regelung FGO 6, Pkt. 1 in Kraft. (3) Je Grabstelle für Erdbestattung sind maximal 2 Bestattungen (Sarg und Urne) gestattet. (4) Je Urnengrab ist eine Bestattung gestattet. (5) Die Ruhefrist an den Grabstellen kann um jeweils 5 Jahre gebührenpflichtig verlängert werden. 2. Grabkosten Für den Erwerb eines Reihengrabes bzw. eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden folgende Kosten erhoben: (1) Für Reihengräber entfällt (2) Für Wahlgräber (jeweils 20 Jahre) a) je Einzel- Urnengrab 350 b) je Doppel - Urnengrab 600 c) je Einzel - Erdgrab 350 d) je Doppel Erdgrab 600 (3) Für Mauergräber (Gruften) entfällt (4) Beisetzung in der Gemeinschaftsgrabanlage ( Rasengrabfeld ) einschließlich Kosten für Pflege- und Friedhofsunterhaltungskosten für die gesamte Ruhezeit (20 Jahre) 1000 Die Gebühr beinhaltet alle die Anlage betreffenden Kosten. Die Grabstellen des Rasengrabfeldes werden mit liegenden Namensplatten versehen. Diese werden zur Gewährleistung der Einheitlichkeit durch die Friedhofsverwaltung - in Absprache mit dem Antragsteller - in Auftrag gegeben. Die Kosten trägt der Antragsteller. Ein weitergehendes Verfügungsrecht wird nicht vergeben. (5) Für Urnenbeisetzungen in einer schon belegten Grabstätte: Für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendige Verlängerung der Nutzungszeit der Grabstätte (Verlängerungsgebühr) pro Jahr a) Wahlgrabstelle Einzelurnengrab 17,50 b) Wahlgrabstelle Doppelurnengrab: 35 c) Wahlgrabstelle Einzelerdgrab 17,50 d) Wahlgrabstelle Doppelerdgrab 35 (6) Verlängerung oder Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten (Nutzungsrecht): Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstellen werden pro Grabstelle und Jahr folgende Kosten erhoben: wie (5) Die Gebühr wird bei Erwerb einer Doppelgrabstelle auch für das noch nicht belegte Grab fällig. Erfolgt eine Beisetzung, ist die Ruhefrist für das Doppelgrab insgesamt bis zum Ablauf der Ruhezeit des zuletzt Beerdigten gebührenpflichtig zu verlängern. Friedhofsgebührenordnung ( F GO - 08) für den Friedhof Prettin des Evangelischen Kirchspiels Prettin vom 21. Februar 2008 Der Gemeindekirchenrat des Ksp. Prettin hat in seiner Sitzung vom 21.Februar 2008 die nachstehende Friedhofsgebührenordnung (FGO) gemäß 32 der Friedhofssatzung vom beschlossen. I. Gebührenpflicht 1 Gegenstand der Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen der Kirchgemeinde Prettin werden Gebühren und Auslagen (Kosten) nach dieser Friedhofsgebührenordnung erhoben. Gräber im Sinne dieser FGO sind Reihen- und Wahlgrabstätten, Gemeinschaftsgrabanlagen (Rasengrabfelder) und Ehrengrabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen. 2 Kostenschuldner (1) Schuldner der Kosten für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind: 1.Bei Erstbestattungen die Anzeigeberechtigten/ Verpflichteten in folgender Reihenfolge: a) der Ehegatte b) der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft c) die Kinder d) die Eltern e) die Geschwister f) die Enkelkinder g) die Großeltern h) der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Kommen für die Bestattungspflicht nach den Buchstaben a) bis h) mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Zu Lebzeiten beauftragte Personen gehen Personen nach Buchstaben a) bis h) vor. 2. Bei Wiederbelegung und Umbettung der Antragsteller. 3. Bei Verlängerung der Nutzungsdauer der Inhaber des Nutzungsrechts. 4. Wer sonstige in der Friedhofsordnung aufgeführte Leistungen beantragt/ in Auftrag gibt. (2) Für die Kostenschuld haftet in jedem Falle auch 1. der Antragsteller, 2. diejenige Person, die sich dem Friedhofsträger gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

15 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Bestattungsgebühren (1) Erdwahlgrab Das Ausheben, Verfüllen und Anhügeln eines Grabes sowie der Transport des Sarges sind von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen durchzuführen. (2) Urnenwahlgrab Für Ausheben und Schließen des Grabes (ohne Bedecken mit einer Bepflanzung), Führung des Trauerzuges, Beerdigungsteilnahme und alle anfallenden Nebenarbeiten werden folgende Kosten erhoben: a) Für die Beisetzung in einem Urnenwahlgrab 59 b) Für die Beisetzung im Rasengrabfeld 59 davon: Ausheben und Schließen des Grabes 25 Begleitung von Trauerfeiern und Bestattung 20 Träger der Urne 14 Bei außergewöhnlich schwierigen Bodenverhältnissen (Gestein, tiefgehender Frost Morast, Tiefenbegräbnis) wird ein Zuschlag in Höhe von 10 je begonnener, zusätzlich eingesetzter halber Arbeitsstunde erhoben. 8 Ausgrabungs- und Umbettungskosten Werden Ausgrabungen auf Grund richterlicher Anordnungen oder durch Umbettungen erforderlich, entstehen folgende Gebühren (zzgl. Verwaltungsgebühren vgl. 12 FGO) (1.) Ausgraben einer Leiche entfällt, nur durch Bestatter (2.) Ausgraben einer Urne 89 (3.) Ausgraben einer Urne/ Überführung auf einen anderen Friedhof mit Versand 104 Bei Wiedereinsetzung auf einem Friedhof des Kirchspiels Prettin entstehen weitere Gebühren nach 6 FGO. Verwaltungsgebühren werden in diesem Falle nur nach 12 Zif. 1 FGO berechnet. 9 Kosten für die Grabräumung (1) Das Beräumen der Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist liegt in der Verantwortung des Nutzungsrechtinhabers. Die Arbeiten nach schriftlicher Antragstellung in Eigenleistung, durch ein vom Nutzungsrechtinhaber beauftragtes Unternehmen, oder bei Beauftragung auch durch den Friedhofsträger erfolgen. (2) Erfolgt die Grabberäumung durch den Friedhofsträger, werden die Leistungen nach Wert/ Sachleistungen dem Nutzungsrechtinhaber in Rechnung gestellt. In allen Fällen erfolgt eine abschließende Kontrolle der Grabstellenberäumung durch den Friedhofsträger, wobei Kosten i.h. des tatsächlichen Aufwandes (mind. 10 ) entstehen. 14 Sonstige Gebühren (1) Überlassung einer Friedhofsordnung (FO) 4 (2) Überlassung der Friedhofsgebührenordnung (FGO) 2 (3) Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 4 15 Sonder -und Nebenleistungen Leistungen, die in dieser Gebührenordnung nicht genannt sind, werden nur auf besondere Vereinbarung erbracht, wobei das zu entrichtende Entgelt der Höhe des tatsächlichen Aufwandes entspricht. 16 Öffentliche Bekanntmachung (1) Die Friedhofsgebührenordnung (FGO) wie auch die Änderung an dieser bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Die Bekanntmachung erfolgt im vollen Wortlaut im Amtsblatt Annaburg Prettin (3) In Prettin kann die FGO an folgenden Orten eingesehen werden: Pfarrbüro des Ev. Kirchspiels Prettin Friedhofsaushang bzw. Friedhofsbüro für den Pfarrbereich Prettin des Ev. Kirchspiels Prettin Hohe Str. 19, Prettin Lindenstr. 8, Prettin Hier folgt 17 und Abschluß (als Bild vorliegend mit Siegel und Unterschriften)

16 16 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Annaburg Prettin Nr. 06 vom Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) (1) Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von der Größe der Grabstelle folgende Friedhofs Unterhaltungs - Gebühren (FUG) erhoben: je Grablager / Jahr 22 Die Gebührenerhebung erfolgt bis zum eines Jahres für 2 Jahre im Voraus. (2) Ausgenommen sind Grabstellen in Gemeinschaftsgrabanlagen. Hier ist die FUG für die gesamte Ruhezeit in den Grabkosten nach 6 Zif. 4 dieser FGO enthalten. (3) Hat ein Nutzungsberechtigter auf den Friedhof Prettin Gebührenpflichten für mehr als 4 Grablager zu entrichten, wird die FUG für jede weitere Grabstelle erlassen. 11 Kosten für die Benutzung der Trauerhalle (Hospitalkirche) Die Gebührenerhebung erfolgt im Auftrag und zugunsten der Stadt Prettin als Eigentümer des Gebäudes (Vgl. Satzung zur Nutzung der Hospitalkirche der Stadt Prettin vom , 3) (1) Für die Benutzung der Hospitalkirche werden folgende Kosten erhoben: a) Miete 120 b) Nebenkosten (Strom, Grundsteuer) 8 c) Nebenkosten (Heizung) 20 (2) für Grunddekoration und Reinigung der Friedhofskapelle 40 (3) für Blumendekoration 22 (4) Sofern Leistungen von Dritten erbracht werden, werden Kosten nur erhoben, wenn sie dem Friedhofsträger in Rechnung gestellt worden sind (Auslagenersatz). 12 Verwaltungskosten Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenverordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungskosten: (1) Allgemeine Verwaltungskosten aus Anlass einer Bestattung 44 (2) Berechtigungskarte zur Durchführung gewerblicher Arbeiten 35 (3) Für sonstige Verwaltungsleistungen a) Genehmigung zur Grabberäumung 22 b) Genehmigung einer Umbettung 22 c) Genehmigung der Beisetzung eines Ortsfremden, soweit nicht bereits ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab besteht Grabmalgebühren (1) Die Kontrolle stehender Grabmale auf Standsicherheit erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Pro Grabstein/ Jahr wird eine Standsicherungsgebühr erhoben i.h.v. 2 (2) Für Errichtung bzw. Änderung des Grabmales 22

17 171. Schloss- und Heimatfest Annaburg vom 11. bis 15. Juni 2008

18 171. Schloss- und Heimatfest Annaburg In wenigen Tagen ist es soweit und das 171. Schlossund Heimatfest steht auf dem Programm. Mit viel Liebe und Vorfreude wurden die Straßen und Häuser geschmückt und die Stadt für das große Ereignis vorbereitet. Nach dem sehr erfolgreichen 170. Heimatfest mit dem großartigen und begeisternden Umzug gingen die Mitglieder des Heimatfestvereines mit ebensoviel Elan an die Vorbereitungen des diesjährigen Festes. Mit viel Einsatz und Mühe bereitete man ein Programm vor, welches wieder mit vielen Attraktionen und Highlights gespickt sein wird. Über 20 Veranstaltungen werden an diesen drei Tagen dem Publikum geboten werden. Dabei wird für jeden das Richtige dabei sein. So zeigen am Freitagabend drei Nachwuchsbands ihr Können, am Samstag wird SUEN das Festzelt rocken und am Sonntag wird Achim Mentzel in bekannter Art und Weise fröhliche Stimmung auf dem Festplatz verbreiten. Besonders die Kinder werden dieses Jahr am Samstag voll auf ihre Kosten kommen. Den ganzen Tag über wird in einem Familien-, Spiel- und Erlebniszelt ein abwechslungsreiches Angebot unterbreitet werden, dass Spaß, Spannung und Spiel für Jung und Alt verspricht. Anders als in den vergangenen Jahren gewohnt, startet das 171. Schloss- und Heimatfest dieses Jahr mit dem Heimatabend. Auf Grund der Fußballeuropameisterschaft findet er schon am Mittwoch, dem , um Uhr im Festzelt statt. Rund 15 Vereine aus Annaburg und Umgebung laden die Annaburger und ihre Gäste zu einer bunten Show unter dem Motto Ein bisschen Spaß muss sein ein. Natürlich begleiten wieder Nadine Lehnert und Thoralf Pabst mit ihrer begeisternden Art und Weise und vielen Anekdoten rund um Annaburg durch das kurzweilige Programm. Zuvor wird das Fest standesgemäß von unserem Bürgermeister Erich Schmidt eröffnet werden. Am Donnerstag steigt dann um Uhr im Schlosskeller die große Fußball EM Fete mit dem Spiel Deutschland gegen Kroatien. Um Uhr, vor dem Kabarett, werden dann die Gewinner des Preisausschreibens, welches wir wieder in Zusammenarbeit mit der MZ durchgeführt haben, im Festzelt auf dem Vorderschloss ausgelost. Unter den zahlreichen Einsendungen werden wieder der Hauptpreis von Intersport Klöpping sowie weitere Preise von EDEKA Höhne Annaburg, Textilhaus Becker und der Annaburg Porzellan GmbH zugelost. Für die Bereitstellung der Preise dankt der Heimatfestverein den Beteiligten. Für das Kabarett konnte in diesem Jahr das Spöttertrio gewonnen werden. Diese zeigen ihr aktuelles Programm Wir sitzen alle im selben Boot. Auch wenn man sich manchmal vorkommt wie auf der Titanic, haben Clown Harry, seine Partnerin Bo und der Zauberer Hartz alles fest im Griff. Freie Plätze für diesen Event sind noch vorhanden. Am Freitag sind alle Senioren der Stadt Annaburg herzlich zur Kaffeetafel um Uhr in das Festzelt auf dem Schlosshof eingeladen. Betreut wird diese gemütliche Runde durch die Schüler und Schülerinnen der Sekundarschule Annaburg. Das Sponsoring der Kuchen und vieler anderer Leckereien übernimmt die Bäckerei Käpernick. Die musikalische Begleitung dieses Nachmittages übernimmt Herr Bretfeld. Nach dem sehr guten Besuch des ökumenischen Gottesdienstes hoffen beide Pfarrer, dass der Zuspruch, in dieser Art ein Fest einzuläuten auch in diesem Jahr genauso groß ist. Um Uhr beginnt die Feier in der katholischen Kirche zu Annaburg. Um Uhr öffnet das gesamte Festgelände. Um Uhr treten 3 Nachwuchsbands im Festzelt auf dem Festgelände auf. Diese Rocknacht verspricht ein Festival des jungen Rocks zu werden, eingeladen sind die Annaburger Band No Remorse, die Jessener Band Outback und die Luckauer Formation Seven Circles. Im Festzelt auf dem Festgelände ist Disco angesagt. Traditionell startet um Uhr der bei Groß und Klein beliebte Fackelumzug durch das festlich geschmückte Annaburg. Wie in jedem Jahr begleitet der Schweinitzer Spielmannszug dieses Spektakel. Schlosszauber mit Ralf Benschu und Karsten Intrau wurde im vergangenen Jahr versprochen. Leider spielte das Wetter nicht mit und bei häufigen Regen kamen nur wenig, aber begeisterte Zuhörer. Auf Grund dieser positiven Resonanz und einer hoffentlich besseren Wetterlage wurde dieser Programmpunkt noch einmal eingebaut, so dass um Uhr die beiden Protagonisten unter dem Motto: classics and jazzics auf dem Hinterschloss zu hören sein werden. Der Samstag beginnt wie jedes Jahr, mit dem Umzug der Weckkommission, startend um 6.30 Uhr, durch Annaburg. Um Uhr öffnet dann der Marktplatz, auf dem die verschiedensten Händler ihre Waren anbieten. Der Sangeswettstreit der Hähne startet auf dem Marktplatz ebenfalls um Uhr. Gleichzeitig öffnet auch das Festgelände. Mit zünftiger Erzgebirgsmusik gepaart mit rockigen Tönen startet der diesjährige Frühschoppen mit De Erbschleicher im Festzelt. Natürlich gibt es auch wieder einen Überraschungsgast. In diesem Jahr ist es Alfons Knackenbusch, der seinen sächsischen Alltagshumor, getreu dem Motto: Was andere nicht wegschaffen, lass auch ich liegen, versprühen wird. Um Uhr beginnen in einem Zirkuszelt im Schlossgraben die Kinderspiele. Ein Vorbereitungsteam, bestehend aus verschiedenen Interessengruppen, haben sich dieses Familien-, Spiel- und Erlebniszelt ausgedacht und hoffen, in und vor diesem Jung und Alt den ganzen Tag über begeistern zu können. Highlight werden in sagenumwobener Umgebung zwei Märchenvorlesungen, um Uhr und um Uhr, sein. Inzwischen schon fester Bestandteil unseres Festes ist die mit zunehmender Begeisterung aufgeführte Mini

19 Playback Show der Grundschule. Nach vielen Proben, einem spannenden Vorentscheid in der Schule und mit einer gehörigen Portion Mut zeigen die jungen Künstler ihr Können um Uhr im Festzelt. Um Uhr treten der Forstliche Gesangverein Annaburg und der Schweinitzer Männerchor gemeinsam im Hinterschloss auf. Im Festzelt auf dem Festgelände wird ab Uhr die Frank Peters Band begeistern. Als Showeinlagen werden Peter Maffay und Wolfgang Petri als Double erwartet. Im vergangenen Jahr verwandelte die SUEN-Band mit ihrer starken Performance das Festzelt in eine tobende Hölle. Daher haben wir uns entschlossen, diese Cover Band noch einmal nach Annaburg zu holen, damit auch beim 171. Heimatfest der Bär so richtig im Festzelt steppt. Starten wird die Schlossparty um Uhr. Als Showact tritt die Gugge-Band Geile Gugge Belgern auf. Bekannte Volkslieder und Popsongs werden nicht in herkömmlicher Art und Weise präsentiert, vielmehr werden diese Songs, durch die rund 50 Musiker, in einem Feuerwerk mitreißender Rhythmen dargeboten. Der Sonntag startet traditionell um Uhr mit dem Frühschoppen im Festzelt auf dem Festgelände. Der Annaburger Schlosscocktail, der um Uhr im Festzelt auf dem Schlosshof stattfindet, verspricht auch in diesem Jahr wieder ein Feuerwerk der musikalischen Unterhaltung zu werden haben sich die Scheunenrocker gesucht und gefunden. Mit ihrem einzigartigen Kuh-Outfit und den aufsehenerregenden Akkordeon-Klängen wissen sie jedes Zelt in Hochstimmung zu versetzen. Anschließend warten alle gespannt auf das Ur-Gestein der ostdeutschen Unterhaltung, dem Stargast des diesjährigen Festes, Achim Mentzel. Bereits zum zweiten Mal gibt er sich in Annaburg die Ehre. Der gebürtige Berliner verbreitet bei seinen Auftritten unweigerlich gute Laune, der sich Keiner entziehen kann. So wird er sicherlich auch in Annaburg das geneigte Publikum in seiner unnachahmlichen Art und Weise in Partylaune versetzen. Einen ganz besonderen Höhepunkt bietet der musikalisch letzte Höhepunkt des Annaburger Festes. Um Uhr treten im Festzelt auf dem Schlosshof adoxa boreal auf. Den Abschluss des Festes bildet das inzwischen für seine Spezialeffekte weithin bekannte große Schlossfeuerwerk. Auch in diesem Jahr wird es wieder viele Überraschungseffekte geben, die ab Uhr auf dem Schlosshof zu bewundern sein werden. Ausklingen wird das Fest mit einer großen Disco in beiden Festzelten. Für alle Fußballfans besteht selbstverständlich die Möglichkeit, von Donnerstag bis Samstag alle Spiele der Fußballeuropameisterschaft live zu verfolgen. Kinder haben an allen 3 Festtagen freien Eintritt auf das Festgelände. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag öffnen jeweils um Uhr das Museum im Amtshaus und im Schloss ihre Pforten. Ein kleiner Abstecher in die interessanten Ausstellungen ist sicherlich lohnenswert. Weitere Informationen rund um das Annaburger Schloss- und Heimatfest und die einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie im Internet unter de. Stephan Noack Vorstand Heimatfestverein Die Hauptsponsoren: wünschen ein schönes und sonniges 171. Schloss- und Heimatfest

20 171. Schloss- und Heimatfest Annaburg 11. Juni 15. Juni 2008 Mittwoch, 11. Juni Uhr Eröffnung des Heimatfestes Heimatabend: Ein bisschen Spaß muss sein präsentiert von der Schloß-Apotheke Annaburg gestaltet durch die Annaburger Schulen und Vereine der Verwaltungsgemeinschaft (Festzelt Vorderschloss) Donnerstag, 12. Juni Uhr Fußballländerspiel Deutschland Kroatien (Schlosskeller) Uhr Auslosung der Hauptgewinner unseres Preisausschreibens mit der MZ Uhr Kabarett mit dem Spöttertrio und ihrem Programm: Wir sitzen alle im selben Boot (Festzelt Vorderschloss) Freitag, 13. Juni Uhr Kaffeetafel für Senioren Sponsoring durch die Bäckerei Käpernick betreut durch die Annaburger Sekundarschule Uhr Eröffnung Festplatz Uhr Ökumenischer Gottesdienst (kath. Kirche) Uhr Disco (Festzelt Festplatz) Uhr Rocknacht mit Nachwuchsbands + No Remorse + Seven Circles + + Outback + präsentiert von der Sparkasse Wittenberg (Festzelt Vorderschloss) anschließend Disco OPEN END mit DJ Opi Uhr Fackelumzug mit dem Schweinitzer Spielmannszug (Treff Vorderschlossbrücke) Uhr Schlosszauber classics and jazzics mit Ralf Benschu und Karsten Intrau präsentiert vom Gasthaus Goldener Ring (Hinterschloss) Samstag, 14. Juni Uhr Wecken Uhr Markttreiben (Marktplatz) Uhr Hähnekrähen Uhr Öffnung Festplatz Uhr Frühschoppen mit De Erbschleicher und dem Überraschungsgast Alfons Knackenbusch präsentiert von der AUCH GmbH Spedition und Lagerei und dem Gasthaus Goldener Ring (Festzelt Vorderschloss) Uhr Familien-, Spiel- und Erlebniszelt bis Uhr (Schlossgraben) Uhr Öffnung Museum Amtshaus und Schloss Uhr Mini Playback Show vorgeführt durch die Annaburger Grundschule (Festzelt Vorderschloss) Uhr Programm mit dem Forstlichen Gesangverein Annaburg und dem Männerchor Schweinitz (Hinterschloss) Uhr Frank Peters Band mit Showeinlagen: Peter Maffay und Wolfgang Petri Double (Festzelt Festplatz) Uhr Große Schloßparty mit der Suen Band und dem Showact Geile Gugge Belgern präsentiert von der TAESCH Entsorgungs GmbH (Festzelt Vorderschloss) Sonntag, 15. Juni Uhr Markttreiben (Marktplatz) Uhr Öffnung Festplatz Uhr Öffnung Museum Amtshaus und Schloss Uhr Musikalischer Frühschoppen (Festzelt Festplatz) Uhr Annaburger Schlosscocktail mit den Scheunenrockern und Stargast Achim Mentzel präsentiert von EDEKA Höhne Annaburg (Festzelt Vorderschloss) Uhr Wie in alten Zeiten: adoxa boreal Stimmung total (Festzelt Vorderschloss) Uhr Musikfeuerwerk im Schloss (Vorderschlosshof) Uhr Große Abschlussdiscos (Festzelt Vorderschloss und Festplatz)

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Quedlinburg hat in seiner Sitzung vom 20.02.2007 die nachstehende

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale)

Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Baalberge, Biendorf, Peißen, Poley und Wohlsdorf der Stadt Bernburg (Saale) - Friedhofsgebührensatzung Ortsteile- Satzung Beschlossen / Ausgefertigt Amtliche

Mehr

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gemeinde Lautertal. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Lautertal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Lautertal (Odw.) Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Mettmann vom 2. Dezember 1987, in der Fassung der 23. Änderung vom 15.12.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016 (Ratsbeschluss vom 15.12.2015) Aufgrund des 7

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit. 4 Stundung und Erlass von Gebühren. 5 Inkrafttreten Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberotterbach vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberotterbach hat aufgrund der 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am: In Kraft getreten: Ursprüngliche Fassung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i. V. m. 31 der Friedhofssatzung

Mehr

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius, 49377 Langförden für den Friedhof in Langförden Teil A. 1 Allgemeines Für die Benutzung des von ihr verwalteten katholischen Friedhofes

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Muster. I Gebührenpflicht. 1 Gegenstand der Gebühren

Muster. I Gebührenpflicht. 1 Gegenstand der Gebühren Muster Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchgemeinde/ der Evangelischen Kirchengemeinde/ des Evangelischen Kirchspiels/ des Evangelischen Friedhofzweckverbandes*... Der Gemeindekirchenrat

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen () Inhaltsverzeichnis 1 Erhebungsgrundsatz... 2 2 Gebührenschuldner... 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren... 2 4 Verwaltungsgebühren...

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein; (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht. Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. g. F. und

Mehr

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Aufgrund der 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

vom 26.02.1997 5 Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am 01.01.1999

vom 26.02.1997 5 Abs. 1 und 2 geändert, 10 Abs. 4 geändert, 6 und 7 aufgehoben und in Kraft getreten am 01.01.1999 Satzung der Stadt Neustadt a. d. Aisch über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme der Friedhöfe und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofs- u. Bestattungsgebührensatzung) vom 26.02.1997

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Kreisstadt Groß-Gerau Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 (1) der Hessischen Gemeindeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S.

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung

GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung GEBÜHRENORDNUNG zur Friedhofsordnung der Katholischen Kirchengemeinde St. Antonius in 49086 Osnabrück-Voxtrup vom 15. März 2012 Teil A Für die Benutzung des von ihr verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus in Ense-Bremen hat mit Beschluss vom 23.10.2012 für den katholischen Friedhof folgende Gebührensatzung beschlossen:

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung - vom 01.01.2015 Aufgrund von 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) i.v.m.

Mehr

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Gebührensatzung 7.04. für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011. Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 30. Mai 2011 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 f) und i) der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn

Satzung über das Erheben von Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Herborn Satzung über das Erheben von der Stadt Herborn Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Goldbach Der Markt Goldbach erlässt aufgrund des Art. 8 KAG vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli

Mehr

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif

G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif Seite 1 en / Inkrafttreten: G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif vom 14. Dezember 2015 Ändernde Satzung vom veröffentlicht am 1. ssatzung

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten

Inhaltsübersicht. 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 4 Beitreibung 5 Gebührenerstattung 6 Inkrafttreten Satzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm. S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren 7/9 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Neu-Ulm Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes, des Art. 22 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Neu-Ulm folgende,

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Ordnungs-Nr. 07/00 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Vom 22.06.2010 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (Bay RS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 1989 (GVBl. S. 361) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-I) erläßt die

Mehr

Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe

Gebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe Stadt 67.210 Chemnitz Gebühren- und Kostensatzung Inhalt 1 Gebühren- und Kostenpflicht 2 Schuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Kosten 4 Bemessungsgrundlage 5 Andere Gebühren und Kosten

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom 22.12.2011

Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe. vom 22.12.2011 Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnis für die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 22.12.2011 Aufgrund der 4, 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 42 / 2011 Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 8 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 42 / 2011 ausgegeben am: 16.11.2011 Inhalt: Bekanntmachung der

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Aarbergen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung)

Satzung. über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf (Bestattungsgebührensatzung) Die Große Kreisstadt Deggendorf erlässt aufgrund 35 der Friedhofs-

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT ROSENHEIM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) 554 b Vom 24. Juli 2001 (ABl. S. 158) geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2001

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid

1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid 1 Abfallgebührensatzung Stadt Burscheid Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband in der Stadt Burscheid in der ab 01. Januar 2012 geltenden

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr

S a t z u n g der Stadt Gommern über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

S a t z u n g der Stadt Gommern über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) 1 S a t z u n g der Stadt Gommern über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund der 4, 6, 77 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung-

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- vom 20.11.2006 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N Eine Ansprechpartnerin für alle Ihre Fragen zu Beisetzung, Grabauflösung, Grabpflege aber auch zu allen anderen Fragen darüber hinaus finden Sie in unserem Kirchen- und Friedhofsbüro.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Verbandsgemeinde Wethautal (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Verbandsgemeinde Wethautal (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Verbandsgemeinde Wethautal (Verwaltungskostensatzung) Präambel: Auf Grund der 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

70 202 Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt (Inkrafttreten: 01.01.2007) 43 21.12.2006 1. Änderung vom 19.12.2007 der (Inkrafttreten: 01.01.2008) 41 20.12.2007 2. Änderung vom 08.12.2008 (Inkrafttreten:

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Dürrenberg (Verwaltungskostensatzung)

S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Dürrenberg (Verwaltungskostensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bad Dürrenberg (Verwaltungskostensatzung) Auf der Grundlage der 6 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Marktgemeinde Hilders. Artikelsatzung. zur Einführung des EURO. - Euroeinführungssatzung - (EES) zum 01.01.2002. Gliederung - Übersicht

Marktgemeinde Hilders. Artikelsatzung. zur Einführung des EURO. - Euroeinführungssatzung - (EES) zum 01.01.2002. Gliederung - Übersicht Marktgemeinde Hilders Artikelsatzung zur Einführung des EURO - Euroeinführungssatzung - (EES) zum 01.01.2002 Gliederung - Übersicht - 2 - Artikel 1 Hauptsatzung Seite 3 Artikel 2 Stellplatz- und Ablösesatzung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr