Dokumentation. für eine Getränkeschankanlage. ProdSG, ArbSchG, BetrSichV, LFGB, LMHV, EGVO 852 BGR/GUV-R 228, BGG/GUV-G 968, BGG/GUV-G 969

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1 Dokumentation für eine Getränkeschankanlage ProdSG, ArbSchG, BetrSichV, LFGB, LMHV, EGVO 852 BGR/GUV-R 228, BGG/GUV-G 968, BGG/GUV-G 969 Teil 1: Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung nach Grundsatz BGG/GUV-G 969 Teil 2: Unterweisungsnachweise und Reinigungsnachweise An der Betriebsstätte aufbewahren! Bei einem Wechsel des Betreibers ist diese Dokumentation dem neuen Betreiber zu übergeben

2 Wichtiger Hinweis für die Verwendung dieser Dokumentation: Die vorliegende Dokumentation betrifft im Teil 1 nur die Beschreibung und Prüfung des sicherheitstechnischen Teils der Getränkeschankanlagentechnik sowie deren Prüfergebnisse einschließlich der Gaskonzentrationsberechnung (z.b. CO2) in Räumen (sicherheitstechnische Prüfung durch befähigte Person ). Im Teil 2 befinden sich die Unterweisungsnachweise und Reinigungsnachweise. Ebenso ist die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, (siehe DGUV Regel ( BGR/GUV- R 228) und ASI 10.0) zu dokumentieren. Die Prüfung anderer Arbeitsmittel und weitere relevante Unterlagen, z.b. Betriebsanleitungen der Hersteller, Sicherheitsdatenblätter und Arbeits- Sicherheits-Informationen (z.b. ASI 6.80 und ASI 6.84) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sind zusätzlich aufzubewahren. Das deutsche Getränkeschankanlagenrecht Eine Getränkeschankanlage ist ein Arbeitsmittel und unterliegt den gesetzlichen Anforderungen aus insbesondere ProdSG (Produktsicherheitsgesetz), ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch), LMHV (Lebensmittelhygieneverordnung) und EG- Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Der Betreiber (Arbeitgeber/Unternehmer) einer Schankanlage ist für die Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene zum Schutz der Beschäftigten alleine verantwortlich. Der Betreiber einer Schankanlage ist im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV verpflichtet, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Eine Beschreibung der Anlage und die sicherheitstechnische Prüfung durch eine befähigte Person muss vor Inbetriebnahme durchgeführt und dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung, zusätzliche Unterlagen z.b. Beschreibung, Betriebsanweisungen, Warnhinweise, Reinigungsnachweise, Sicherheitsdatenblätter und Unterweisungsnachweise müssen vorhanden bzw. dokumentiert sein. Diese Unterlagen müssen jederzeit vor Ort bereitgehalten werden! Einige Unterlagen beschreiben z.b. nur Bieranlagen, andere Limonadenanlagen oder Wasseranlagen. Wichtig ist, dass die Schankanlage den sicherheitstechnischen Anforderungen der Regel BGR/GUV-R 228 und die Prüfbescheinigung dem Grundsatz BGG/GUV-G 969 entsprechen. Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre - Berufsausbildung (z.b. einschlägige handwerkliche oder industrielle Ausbildung), - Berufserfahrung (z.b. nachgewiesene Zeit im Berufsleben mit den zu prüfenden Schankanlagen) und - zeitnahe berufliche Tätigkeit (z.b. spezifische Kenntnisse zum Stand der Technik wie sicherheitstechnisches Regelwerk) über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Schankanlage verfügen muss. Befähigte Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von Schankanlagen sind Personen, die z.b. nach dem Grundsatz BGG/GUV-G 968 ausgebildet worden sind. Entsprechend qualifizierte Prüfer vor Ort findet man auf der BGN-Internetseite Siehe auch Broschüre der BGN: ASI 6.80 Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen Über Hygiene und Reinigung gibt es die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie ( die DIN ( die Leitlinie über Wasserspender des GWCA und eine ASI 6.84 Reinigung ( Sept. 2015

3 Teil 1 Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen nach Grundsatz BGG/GUV-G 969 Vorbemerkung: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Hierzu sind z. B. Informationen des Herstellers bzgl. der Prüfungen heranzuziehen. Den Stand der Technik stellen aber unter anderem auch die Prüfvorschriften in den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger dar. Nach der Regel Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen (BGR/GUV-R 228) werden an sicherheitstechnische Prüfungen folgende Anforderungen gestellt: Allgemeines: Getränkeschankanlagen sind Arbeitsmittel. Für ihre Prüfungen gelten die Festlegungen des 10 BetrSichV. Für die Getränkeschankanlage sind nach 10 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen durch den Unternehmer zu ermitteln. Diese Prüfungen sind durch befähigte Personen durchzuführen. Zusätzlich hat der Unternehmer zu ermitteln und festzulegen, welche notwendigen Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung der Getränkeschankanlage zu beauftragen sind (befähigte Personen). Prüfungen von überwachungsbedürftigen Druckgeräten müssen nach Abschnitt 3 bzw. Anhang 5 BetrSichV durchgeführt werden. Prüfung vor Inbetriebnahme: Der Unternehmer hat nach 10 BetrSichV sicherzustellen, dass die Getränkeschankanlage nach der Montage und vor der Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort und nach jeder Änderung, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen kann, von einer befähigten Person sicherheitstechnisch geprüft wird. Im Ergebnis der Prüfung wird unter anderem festgestellt: - Die Anlage ist ordnungsgemäß ausgerüstet und aufgestellt. - Die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit der Bauteile und Baugruppen ist durch das Vorhandensein von Bescheinigungen des Herstellers nachgewiesen, z. B. durch SK-Zeichen. - Die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile sind funktionsfähig. - Die Druckgasflaschen sind ordnungsgemäß aufgestellt und der Aufstellungsraum entspricht den sicherheitstechnischen Anforderungen. - Eine Anweisung für Anschluss und Wechsel der Druckgasflaschen in Getränkeschankanlagen ist in der Nähe der Druckgasflaschen angebracht. - Das Sicherheitsventil des Druckminderes ist auf den zulässigen Betriebsdruck eingestellt und funktionsfähig. - Der Getränke- und Grundstofflagerraum entspricht den sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen. - Schanktisch, Zapfstelle und Spülvorrichtung entsprechen den technischen und hygienischen Anforderungen. - Eine Dokumentation mit Betriebsanleitung der Getränkeschankanlage ist vorhanden. - Warnhinweise sind angebracht. Wiederkehrende Prüfungen: Getränkeschankanlagen müssen wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist eine Frist von zwei Jahren angemessen. Kürzere Fristen können z.b. bei Unternehmerwechsel oder starker Beanspruchung der Anlage erforderlich sein. Dokumentation der Prüfungen: Alle Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Prüfbescheinigung besteht aus: - Stammblatt und - Prüfbefund

4 Prüfbescheinigung - Stammblatt Betriebsstätte Straße, Nr.:... Postleitzahl, Ort:... Bezeichnung der Betriebsstätte:... Name und Anschrift des Betreibers: Bei Wechsel des Betreibers:... (Name) seit... (Datum)... (Name) seit.... (Datum)... (Name) seit.... (Datum) Getränkeschankanlage Getränkeschankanlage für Bier Getränkeschankanlage für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Premix Postmix Wasseranlage, leitungsgebunden Wasseranlage, freistehend.. (Sonstige) 1 Gasversorgung der Getränkeschankanlage 1.1 Entnahme aus Druckgasflaschen (ortsbewegliche Druckgeräte) Angeschlossene Schankgase Anzahl à 6 kg Füllgewicht Kohlendioxid (CO 2 ) - 6 kg entspricht ca. 3 m³ Gasvolumen Anzahl à 10 kg Füllgewicht Kohlendioxid (CO 2 ) - 10 kg entspricht ca. 5 m³ Gasvolumen Anzahl... à 10 l Füllvolumen Mischgas (Stickstoff: 70 %, Kohlendioxid: 30 %) Anzahl... à 20 l Füllvolumen Mischgas (Stickstoff: 70 %, Kohlendioxid: 30 %) Anzahl à.l Füllvolumen Stickstoff (N 2 ) (Ermittlung Gasvolumen Mischgas oder Stickstoff in m³ = Fülldruck in bar mal Füllvolumen geteilt durch 1000, z.b. 200 bar x 10 Liter : 1000 = ca. 2 m³ Gasvolumen). Anzahl... (Sonstige) Anzahl... (Sonstige) Entnahme gleichzeitig aus mehreren Druckgasflaschen (Anzahl, welche) Aufstellung angeschlossene Druckgasflasche(n) im Raum, zu betrachtendes Raumvolumen (L x B x H) (in m³) im begehbaren Kühlraum bzw. in begehbarer Kühlzelle, zu betrachtendes Raumvolumen (L x B x H)...(in m³) im Fasskühler innerhalb Theke im Freien... (Sonstige) Gaskonzentration nach Austritt der Gasmenge der größten angeschlossenen Einheit maximal zu erwartende Kohlendioxid-Konzentration:... Vol. -% CO 2 im Raum (bei Aufstellung der angeschlossenen Druckgasflasche(n) im Fasskühler oder innerhalb der Theke ist der Aufstellungsraum des Fasskühlers bzw. der Theke maßgebend) minimal zu erwartende Sauerstoffkonzentration:... Vol. -% O 2 im Raum (nur bei einem Stickstoffanteil in der/den angeschlossenen Druckgasflasche(n) von 85 % oder mehr) 1.2 Entnahme aus stationären Druckbehältern (Druckgeräte) Angeschlossene Schankgase Behälter 1 Behälter 2 Schankgas: Schankgas:. Hersteller:.. Hersteller: Herstell-Nr.: Herstell-Nr.:. Fassungsvermögen:..(Liter) Fassungsvermögen:...(Liter) Fassungsvermögen:..(kg) Fassungsvermögen: (kg) Entnahme aus einem Druckbehälter Entnahme gleichzeitig aus...druckbehältern

5 1.2.2 Aufstellung angeschlossene(r) Druckbehälter im Freien, freistehend im Freien, im Kasten / Schrank im Raum, z.b. im Lager, in Fertiggarage, im Keller,... (Sonstiger) zu betrachtendes Raumvolumen (L x B x H)...(in m³)....(sonstige) Gaskonzentration nach Austritt der angeschlossenen Gasmenge maximal zu erwartende Kohlendioxid-Konzentration:...Vol. -% CO 2 im Raum minimal zu erwartende Sauerstoffkonzentration:... Vol. -% O 2 im Raum (nur bei einem Stickstoffanteil in der/den angeschlossenen Druckgasflasche(n) von 85 % oder mehr) 2 Getränke-, Grundstoffbehälter oder Karbonatoren 2.1 Aufstellung der angeschlossenen Getränke-, Grundstoffbehälter oder Karbonatoren im Raum, zu betrachtendes Raumvolumen (L x B x H)... (in m³) im begehbaren Kühlraum bzw. in begehbarer Kühlzelle, zu betrachtendes Raumvolumen (L x B x H)...(in m³) im Fasskühler innerhalb Theke im Freien... (Sonstige) 2.2 Gaskonzentration nach Austritt der angeschlossenen Gasmenge maximal zu erwartende Kohlendioxid-Konzentration:... Vol. -% CO 2 im Raum (bei Aufstellung der angeschlossenen Getränke- oder Grundstoffbehälter im Fasskühler oder innerhalb der Theke ist der Aufstellungsraum des Fasskühlers bzw. der Theke maßgebend) minimal zu erwartende Sauerstoffkonzentration:... Vol. -% O 2 im Raum (nur bei einem Stickstoffanteil in der/den Druckgasflasche(n) oder dem/den Druckbehälter(n) von 85 % oder mehr) 3 Raum-, Anlagenskizze (mit Lage der Zugänge bzw. Türen)

6 4 Sonstige Einbauten, Einrichtungen Vordruckgasleitung:...(SK-Nr.) Druckminderer:..(SK-Nr.)...(Baujahr)....(Herstell-Nr.) (SK-Nr.) (Baujahr)...(Herstell-Nr.) (SK-Nr.) (Baujahr)...(Herstell-Nr.) Sicherheitsventil: (SK-Nr.) (Baujahr)...(Herstell-Nr.) Zwischendruckregler:....(SK-Nr.) (Baujahr)...(Herstell-Nr.) (SK-Nr.).(Baujahr)...(Herstell-Nr.) (SK-Nr.).(Baujahr)...(Herstell-Nr.) Rückschlagsicherung:... (SK-Nr.) Mischaggregat/Karbonator:... (SK-Nr.) Getränkepumpe: (SK-Nr.) Gasmischer:.....(SK-Nr.) Technische Lüftung Bescheinigung Fachfirma (Errichter) vom...vorhanden Gaswarngerät mit Sensor(en):...(Baujahr, Hersteller) Bescheinigung Fachfirma (Errichter) vom vorhanden Sensoren:..... (Fristen, Austausch am). Warnhinweis(e) W18 mit Zusatzzeichen (gemäß BGR/GUV-R 228) an allen Zugängen zu Räumen/Bereichen vorhanden, in denen eine Gefährdung durch ausströmende Schankgase (z.b. CO 2 ) bestehen kann Anweisung für Anschluss und Wechsel der Druckgasflaschen in der Nähe der angeschlossenen Druckgasflaschen angebracht (gemäß BGR/GUV-R 228)....(Sonstige)....(Sonstige)...(Sonstige)...(Sonstige)....(Sonstige)...(Sonstige) Bemerkungen:..... (Datum) (Firmenstempel) (Unterschrift)

7 Prüfbescheinigung - Prüfbefund Name des Betreibers:.... Betriebsstätte:... Straße, Nr.:... Postleitzahl, Ort:... für die Getränkeschankanlage gemäß Prüfbescheinigung Stammblatt vom... Die Getränkeschankanlage entspricht - nicht - den Daten des Stammblattes vom... Die Getränkeschankanlage entspricht folgender Dokumentation:... Die Getränkeschankanlage wurde wie folgt geändert: Prüfung vor Inbetriebnahme Wiederkehrende Prüfung...(Sonstige) Prüfbescheinigungen nach der Druckbehälterverordnung bzw. Bescheinigungen der Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) lagen vor. Prüfbefund und erforderliche Maßnahmen: Die Getränkeschankanlage erfüllt erfüllt nicht die Anforderungen der BGR/GUV-R 228 Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen. Die Getränkeschankanlage hat gemäß Prüfbefund geringfügige sicherheitstechnische Mängel, die zu beseitigen sind. sicherheitstechnische Mängel, die unverzüglich / bis zum... zu beseitigen sind. sicherheitstechnische Mängel und darf erst wieder betrieben werden, wenn die Mängel beseitigt sind. Empfohlener spätester Termin der nächsten wiederkehrenden Prüfung:..../... (Prüfdatum)..... (Unterschrift der befähigten Person)... (Firmenstempel oder Prüfernummer) Übergabe der Prüfbescheinigung an: Frau/Herrn... (Name in Druckbuchstaben) Bemerkungen:......

8 Teil 2 Unterweisungsnachweise und Reinigungsnachweise: Der Betreiber (Arbeitgeber/Unternehmer) dieser Getränkeschankanlage wurde über Funktion, Sicherheit, Sauberkeit, Reinigung, Wartung, Anweisungen, Warn- u. Hinweisschilder, Hinweis auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und Prüfung lt. BetrSichV informiert. Die Anlage wurde betriebssicher übergeben. Es wurde auf gesetzliche Anforderungen, die DGUV Regel ( BGR/GUV-R 228) und ASI 6.80 Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen an Hand von beiliegenden Unterlagen sowie auf hygienische Anforderungen (siehe ASI 6.84) und auf das erforderliche HACCP Konzept nach EGVO 852 hingewiesen. Hinweis auf die Verwendung von Druckgasflaschen mit CO2 in Lebensmittelqualität, mit Kennzeichnung E 290. Der Lieferant von CO2 Druckgasflaschen muss mit einem Zertifikat nachweisen können, dass er nur CO2 abfüllt, das der obigen Spezifikation entspricht. Bei der Reinigung der Schankanlage muss ein Hinweisschild aufgestellt werden, das auf die Reinigungsarbeiten an der Schankanlage hinweist. Nach der Reinigung der Getränkeleitungen ist die Reinigungsmittelfreiheit mit geeigneten ph - Teststreifen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Zuckerfreie Getränke prüfen und kennzeichnen Datum: Errichter: / (Name) (Unterschrift) Ort: Betreiber: / (Name) (Unterschrift) Wichtiger Hinweis! Der Betreiber ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich eine Unterweisung über alle sicherheitstechnischen und hygienischen Aspekte im Umgang mit der Schankanlage zu erteilen. Die Unterweisungen sind für die Behörde zu dokumentieren. Unterweisung für die Beschäftigten des Betreibers über das Betreiben, Benutzen und Bedienen der Getränkeschankanlage Zutreffendes bitte ankreuzen allgemeine Betriebsabläufe, Sicherheit und Sauberkeit, Personalhygiene, HACCP, IfSG Beachtung der Anweisungen, Hinweis und Warnschilder Betreiben der Schankanlage für Bier / Premix / Postmix / Wasser / Wein /... den Wechsel der Getränke- / Grundstoffbehälter, Kennzeichnung, Reinigung der Anschlüsse die tägliche Reinigung der Schankhahnausläufe und Thekenbereiche den Wechsel der Druckgasflaschen, Montage der Druckminderer und Dichtheitsprüfung die Prüfung der Rückschlagsicherungen und Prüfung der Sicherheitsventile nach Herstellerangabe die Anwendung der Gläserspüleinrichtung und das richtige Einschenken den sicheren Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die dazugehörige Betriebsanweisung die Reinigung und Desinfektion der Anlage und der Bauteile Die Wartung und Reinigung der Kühlräume / Durchlaufkühler / Wasserspender die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasflaschen und Gasen die Funktion und Wartung der: Lüftungsanlage Druckminderer Gaswarngeräte Gläserreinigung die bei Alarmierung oder Ausfall der vorgenannten Bauteile zu treffenden Maßnahmen. Ich bestätige, über o.g. Sachverhalte ausreichend u. verständlich unterwiesen worden zu sein: Ort Datum Unterschrift des Unterweisenden:

9 Reinigungsnachweise: Hinweis! Aus Qualitätsgründen empfiehlt sich die Reinigung der Bierleitungen spätestens nach 7 Tagen, Premixleitungen nach 14 Tagen, Postmixleitungen 3 Monate, Wasseranlagen Tage. ( siehe DIN ) mechanisch alkalisch neutral sauer Bier PEM POM -Grundstoff POM -wasserseitig Sonstige: Prüfung auf Laugen- und Säurefreiheit erfolgt Prüfung der-gasleitungen Leitungs- Kennzeichnung Achtung! 1: Schild anbringen: Reinigung! Nicht Zapfen 2: Reinigungsmittelfreiheit mit ph-teststreifen prüfen und dokumentieren 3: zuckerfreie- und alkoholfreie Getränke prüfen und kennzeichnen Reinigungen durchgeführt durch: Datum: Reinigungs- Mittel:

10 Reinigungsnachweise: mechanisch alkalisch neutral sauer Bier PEM POM -Grundstoff POM -wasserseitig Sonstige: Prüfung auf Laugen- und Säurefreiheit erfolgt Prüfung der Gasleitungen Leitungs- Kennzeichnung Achtung! 1: Schild anbringen: Reinigung! Nicht Zapfen 2: Reinigungsmittelfreiheit mit ph-teststreifen prüfen und dokumentieren 3: zuckerfreie- und alkoholfreie Getränke prüfen und kennzeichnen Reinigungen durchgeführt durch: Datum: Reinigungs- Mittel:

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