(alle telc-prüfungen der Niveaustufen A1 bis C1) 15. November 2007

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1 Prüfungsordnung (alle telc-prüfungen der Niveaustufen A1 bis C1) 15. November 2007 Ersetzt die Prüfungsordnung zu den Europäischen Sprachenzertifikaten vom 1. Januar 2006

2 1 Grundlagen der Prüfung 1. Für Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung sind die in den jeweiligen Modelltests gegebenen Beschreibungen, ergänzend die jeweiligen Hinweise zur Durchführung der Prüfung, rechtsverbindlich. 2. Die telc GmbH ist verpflichtet, zu jedem Prüfungsfach einen Modelltest zu publizieren und für die Öffentlichkeit verfügbar zu halten. Gültig ist die zuletzt veröffentlichte Fassung. 2 Aufgabenstellung und Prüfungsauswertung 1. Die Aufgaben zu den Prüfungen werden von der telc GmbH zentral gestellt und auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 zentral ausgewertet. Die entsprechenden Lösungsschüssel sind streng geheim. Ihre Herausgabe, auch als Kopie, ist ausgeschlossen. 2. Prüfungen auf der Niveaustufe A1 werden dezentral, d.h. vom jeweiligen Prüfungszentrum mit Hilfe von mitgelieferten Lösungsschlüsseln ausgewertet. Auch diese Lösungsschlüssel sind geheim und müssen von den Prüfungszentren unter Verschluss gehalten werden. Ihre Herausgabe, auch als Kopie, ist ausgeschlossen. 3 Prüfungsteile 1. Die Prüfung besteht auf den Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. 2. Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil sind nach Maßgabe des im Modelltest definierten Prüfungsformats in weitere Subtests untergliedert. 3. Für die Prüfungen auf der Niveaustufe A1 gelten die jeweils pro Sprache in den Hinweisen zur Durchführung der Prüfung beschriebenen Regelungen. 4 Zulassung zur Prüfung 1. Grundsätzlich ist jeder 1, der das 14. Lebensjahr überschritten hat, zur Prüfung zuzulassen. Für Prüfungen, die für die Zielgruppe Schüler konzipiert sind, gelten in dem jeweiligen Prüfungsfach hinsichtlich der Altersgrenzen Sonderregelungen. 2. An Prüfungen in einer bestimmten Zielsprache kann nur der teilnehmen, für den die Prüfungssprache nicht Muttersprache ist. In der Regel wird dies durch die Staatsangehörigkeit eines Landes nachgewiesen, in dem die Prüfungssprache nicht Amtssprache ist. Staatsangehörige eines Landes, in dem die Prüfungssprache Amtssprache ist, können eine Prüfung in dieser Zielsprache nur ablegen, wenn mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Prüfungssprache a) ist die Muttersprache nur eines Elternteils, b) ist nicht die ursprünglich erlernte Sprache, c) ist nicht die übliche Umgangssprache, d) war nicht gänzlich oder teilweise Unterrichtssprache während der Schulzeit. 5 Prüfungsteilnehmer mit Behinderung 1. Art und Grad der Behinderung müssen so ausführlich wie möglich der telc GmbH angezeigt und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Macht ein Teilnehmer durch das vorgelegte ärztliche Attest glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgegebenen Zeit abzulegen, so werden ihm nach Möglichkeit an Art und Schwere der Behinderung angepasste Prüfungsbedingungen und -inhalte eingeräumt. 2. Die Behinderung eines Teilnehmers muss der telc GmbH so früh wie möglich, spätestens aber zwei Monate vor der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt werden. 3. Kommt wegen der Art und Schwere der Behinderung eines Teilnehmers die Prüfung kompletter Subtests nicht in Betracht, so wird das Prüfungsergebnis auf Grund der erbrachten Leistungen in den realisierbaren Subtests hochgerechnet und ein besonderes Zertifikat ausgestellt. 4. Alle Details der Prüfungsdurchführung sind in den Richtlinien für Teilnehmer mit Behinderungen beschrieben. 1 Im Folgenden wird die männliche Form verwendet; grundsätzlich sind stets beide Geschlechter gemeint. 2

3 6 Lizenzierte Prüfungsinstitutionen und lizenzierte Prüfungszentren 1. Nur Einrichtungen, die über einen gültigen Lizenzvertrag mit der telc GmbH bzw. einen gültigen Sublizenzvertrag mit einem telc-lizenznehmer verfügen oder deren Dachorganisation über einen solchen verfügt, dürfen telc-prüfungen durchführen. 2. Darüber hinaus kann die telc GmbH eigene Prüfungszentren einrichten und betreiben. 7 Anmeldung zur Prüfung 1. Teilnehmer richten ihre schriftliche Anmeldung zur Prüfung an eine zur Prüfungsinstitution gehörende Einrichtung ( Prüfungszentrum ). 2. Die Prüfungsinstitution sorgt für die rechtzeitige Weiterleitung der bei ihr vorliegenden Anmeldungen an die telc GmbH. 3. Die Anmeldefristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der telc GmbH niedergelegt bzw. mit der lizenzierten Prüfungsinstitution vereinbart. 4. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des jeweils festgesetzten Entgelts. Die Anmeldung setzt voraus, dass der Teilnehmer vorab diese Prüfungsordnung anerkennt und sein Einverständnis erklärt, dass seine für die Zertifikatsausstellung notwendigen persönlichen Daten für die Organisatoren, Aufsichtführenden, Prüfer und Bewerter zugänglich sind. 5. Die in 7, 1 4 festgelegten Regelungen gelten auch für Teilnehmer, für die die Prüfung aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen unentgeltlich ist. 8 Prüfungstermine 1. Prüfungen der Niveaustufe A1: Das Prüfungszentrum setzt Prüfungstermine selbst fest. Näheres regeln die jeweiligen Hinweise zur Durchführung der Prüfung zu den fremdsprachlichen A1-Prüfungen und zu telc Deutsch A1 (Start Deutsch 1). 2. Prüfungen der Niveaustufe A2: Prüfungstermine werden zwischen Prüfungszentrum und der telc GmbH vereinbart. Näheres regeln die jeweiligen Hinweise zur Durchführung der Prüfung zu den fremdsprachlichen A2-Prüfungen und zu telc Deutsch A2 (Start Deutsch 2). 3. Prüfungen der Niveaustufen B1, B2 und C1: Termine für den schriftlichen Prüfungsteil werden von der telc GmbH festgelegt und mindestens zwölf Monate im Voraus bekannt gegeben (regelmäßige Prüfungstermine). 4. In besonders begründeten Fällen und im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten können zusätzliche Prüfungstermine zwischen Prüfungsinstitution und telc GmbH vereinbart werden (außerplanmäßige Prüfungstermine). 5. Auf andere als die von der telc GmbH im Vorhinein mitgeteilten Prüfungstermine besteht kein rechtlicher Anspruch. 6. Der Termin für den mündlichen Prüfungsteil wird in der Regel nach dem schriftlichen Prüfungsteil angesetzt. 7. Mündlicher und schriftlicher Prüfungsteil müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen durchgeführt werden. 9 Prüfungsunterlagen 1. Die Unterlagen zur Prüfung Aufgabenhefte, Organisationsmaterialien und die Hinweise zum Test stellt die telc GmbH den Prüfungszentren rechtzeitig vor der Prüfung zur Verfügung. 2. Die von der telc GmbH zugesandten Prüfungsmaterialien sind geheim und müssen von der Prüfungsinstitution bzw. ihren Einrichtungen bis zum Tage der Prüfung unter Verschluss gehalten werden, sofern keine anders lautenden Anweisungen erfolgen. 3. Alle Prüfungsunterlagen bleiben Eigentum der telc GmbH. Sie sind Gegenstand des Urheberrechts. Die Vervielfältigung und die Übertragung von Texten, bildlichen Darstellungen, Ton- und Digitalaufzeichnungen sind streng untersagt. 4. Die Unterlagen zum mündlichen Prüfungsteil müssen sofort nach Erhalt ungeöffnet dem bzw. den lizenzierten Prüfern zugeleitet werden. Nur Prüfer sind berechtigt, sich anhand der Unterlagen auf die jeweilige mündliche Prüfung vorzubereiten. 5. Der für die Prüfungsdurchführung Verantwortliche ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Prüfungsunterlagen deren Richtigkeit, Vollständigkeit, insbesondere die für den Hörverstehensteil gelieferte CD auch auf Funktionalität zu überprüfen. 6. Mit der Ausnahme der Prüfer (Einsicht in die Aufgabenhefte zwecks Vorbereitung auf die jeweilige mündliche Prüfung gemäß 9, 4) dürfen Prüfungsunterlagen unter keinen Umständen zu anderen Zwecken oder zu einem anderen Zeitpunkt als in der Prüfung, für die sie bestellt wurden, verwendet werden. Es ist insbe 3

4 sondere untersagt, Prüfungsunterlagen, auch in der Prüfung benutzte, im Unterricht oder zu Demonstrationszwecken zu verwenden oder für eine spätere Verwendung zu kopieren. 7. Nach der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen bis zur Rücksendung an die telc GmbH unter Verschluss zu halten. In den jeweiligen Hinweisen zur Organisation der Prüfung ist die Rücksendung der Unterlagen geregelt. 8. Sämtliche Prüfungsaufgaben müssen nach der Prüfung entweder vollständig vernichtet oder an die telc GmbH zurückgesandt werden. Die gewählte Verfahrensweise muss in der Checkliste zur Rücksendung der Prüfungsunterlagen gekennzeichnet werden und wird durch Unterschrift und Stempel des Prüfungszentrums auf der Checkliste bestätigt. Die telc GmbH hat das Recht, diese Verfahrensweise auch unangekündigt zu überprüfen. Die für den Hörverstehensteil der Prüfung gelieferte CD ist auf jeden Fall an die telc GmbH zurückzusenden. 9. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen 9, 1 8 können zum Entzug der telc-lizenz für das Prüfungszentrum oder die Prüfungsinstitution führen. 10 Datenschutz Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung nationaler und internationaler Datenschutz-Vorschriften verpflichtet. Die Daten dürfen zu keinen anderen als den in dieser Prüfungsordnung bezeichneten Zwecken verwendet werden. 11 Prüfungsverantwortliche 1. Prüfungszentren müssen der telc GmbH einen Prüfungsverantwortlichen benennen. 2. Prüfungsverantwortliche müssen mit dem System der telc-prüfungen, einschließlich dieser Prüfungsordnung und der Organisationsrichtlinien, vertraut sein. 3. Die Prüfungsverantwortlichen sind für Organisation und Logistik der Prüfungsdurchführung, einschließlich des Anmeldeverfahrens und der Rücksendung der Prüfungsunterlagen, verantwortlich. 4. Lizenzierte Prüfer sind berechtigt, die Funktionen des Prüfungsverantwortlichen zu übernehmen. 12 Lizenzierte Prüfer 1. Lizenzierte Prüfer sind Personen, die sich im Besitz einer gültigen, von der telc GmbH erteilten Prüferlizenz befinden. 2. Der Geltungsbereich von Prüferlizenzen geht aus dem Anhang Geltungsumfang der Prüferlizenzen (mündliche Prüfung) hervor, der Bestandteil dieser Prüfungsordnung ist. 3. Lizenzierte Prüfer führen im Auftrag der telc GmbH oder des Lizenznehmers den mündlichen Prüfungsteil durch und bewerten darin die Leistungen der Prüfungsteilnehmenden. 4. Prüfer dürfen in den Prüfungen auf den Niveaustufen B1, B2 und C1 niemanden prüfen, den sie in den sechs der Prüfung vorangehenden Monaten unterrichtet haben. 13 Durchführung des schriftlichen Prüfungsteils 1. Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, die Identität der Teilnehmer zweifelsfrei festzustellen. 2. Die Durchführung des schriftlichen Prüfungsteils erfolgt nach den dem Prüfungsmaterial beigegebenen Anweisungen. Es ist zu beachten, dass keinerlei Hilfsmittel (technische Geräte, Wörterbücher, Rechtschreibhilfen etc.) verwendet werden dürfen. 3. Die Aufsicht beim schriftlichen Prüfungsteil übernimmt der Prüfungsverantwortliche oder eine oder mehrere von ihm beauftragte Personen. Auch lizenzierte Prüfer können, ohne Ansehung des Prüfungsfaches, für das ihre Lizenz erteilt worden ist, die Prüfungsaufsicht übernehmen. Bei Gruppen mit mehr als 25 Personen oder wenn die Örtlichkeiten es erfordern, muss eine zweite Aufsichtsperson hinzugezogen werden, ab je weiteren 25 Personen oder entsprechend den Erfordernissen der Örtlichkeit je eine weitere Aufsichtsperson. 4. Die Teilnehmer müssen so platziert werden, dass sie keinen Einblick in die Unterlagen der anderen Teilnehmer nehmen können. Der Abstand zu weiteren Prüfungsteilnehmern darf nach vorn, nach hinten und nach den Seiten jeweils 1,50 m, gemessen von der Mitte der Sitzgelegenheit aus, nicht unterschreiten. 5. Teilnehmer dürfen den Prüfungsraum nur einzeln verlassen. Wenn ein Teilnehmer den Prüfungsraum verlässt, muss dies im Protokoll mit Angabe des konkreten Zeitraums vermerkt werden. Teilnehmer, die die Prüfung vorzeitig beenden, dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nicht mehr betreten und müssen das Gebäude, in dem die Prüfung stattfindet, verlassen. 6. Von dem Prüfungsverantwortlichen beauftragte Aufsichtsführende werden von dem Prüfungsverantwortlichen vor der jeweiligen Prüfung über ihre Aufgaben unterrichtet. 7. Für jede Prüfungsgruppe in der schriftlichen Prüfung ist ein Sitzplan anzufertigen. Dieser muss bei der Rücksendung der Prüfungsunterlagen dem Prüfungsprotokoll beigefügt werden. 4

5 8. Es ist ausnahmslos dafür Sorge zu tragen, dass zu jedem Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung zumindest eine aufsichtsführende Person im Prüfungsraum anwesend ist. 9. Aufsichtsführende sind ausschließlich zur Beantwortung von Fragen berechtigt, die sich auf organisatorische Belange der Prüfung beziehen. Fragen zu Prüfungsinhalten dürfen von ihnen weder beantwortet noch kommentiert werden. 10. Vertreter der telc GmbH und von ihr beauftragte Inspektoren sind auch unangemeldet berechtigt, den Prüfungen beizuwohnen. Sie dürfen nicht unmittelbar in das Prüfungsgeschehen eingreifen. Ein solcher Besuch ist im Prüfungsprotokoll unter Angabe des konkreten Zeitraums zu vermerken. 14 Bewertungen des Testteils Schriftlicher Ausdruck 1. Nur lizenzierte Personen, die die betreffenden Prüfungsteilnehmer nicht in den sechs der Prüfung vorangehenden Monaten unterrichtet haben, sind berechtigt, den Testteil Schriftlicher Ausdruck zu bewerten. 2. Die Bewertung des Testteils Schriftlicher Ausdruck erfolgt im Auftrag der Prüfungsinstitution. Verfügt die Prüfungsinstitution nicht über lizenzierte Bewerter, kann die telc GmbH die Bewertung kostenpflichtig übernehmen. 3. Die telc GmbH nimmt regelmäßige Stichproben vor und hat bei jeder Bewertung die endgültige Entscheidungsbefugnis. 15 Durchführung des mündlichen Prüfungsteils 1. Das Prüfungszentrum ist verpflichtet, die Identität der Teilnehmer zweifelsfrei festzustellen. 2. Die Durchführung des mündlichen Prüfungsteils erfolgt nach den dem Prüfungsmaterial beigegebenen Anweisungen. 3. Die Größe der Prüfungsgruppen ist wie folgt: In den Prüfungsfächern der Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und in telc Deutsch A2 (Start Deutsch 2) finden Paarprüfungen statt. Bei einer ungeraden Anzahl von Teilnehmern wird auf den Niveaustufen A2 und B1 eine Einzelprüfung, auf den Niveaustufen B2 und C1 eine Prüfung mit drei Teilnehmern durchgeführt. Die Prüfung telc Deutsch A1 (Start Deutsch 1) wird mit vier Teilnehmern durchgeführt, in der letzten Prü fungsgruppe oder bei weniger als vier Teilnehmern mit zwei bzw. drei Teilnehmern. Die mündlichen Prüfungsteile der Fächer telc Deutsch B2 Beruf (Zertifikat Deutsch für den Beruf), telc English B1 Hotel and Restaurant und telc English B2 Technical, telc Test Arbeitsplatz Deutsch A2+ und telc Test Deutsch A2+ werden als Einzelprüfungen durchgeführt. 4. Über die Zusammenstellung der Prüfungspaare bzw. -gruppen entscheidet das durchführende Prüfungszentrum. 5. Der mündliche Teil von telc A2-Prüfungen wird von einem Prüfer bewertet. Eine Ausnahme bildet die Prüfung telc Deutsch A2 (SD2), die von zwei Prüfern bewertet wird. In allen anderen Prüfungsfächern auf den Niveaustufen B1, B2 und C1 bewerten zwei Prüfer die Prüfungsleistung eines Teilnehmers zunächst unabhängig, d. h. ohne Absprache miteinander, auf den von der telc GmbH zur Verfügung gestellten Bewertungsbogen und einigen sich nach der Prüfung der Teilnehmer auf eine gemeinsame Bewertung. Die letztgültige Bewertung wird auf dem Bewertungsbogen deutlich gekennzeichnet und in den EDV-Markierungsbogen (Antwortbogen) des Teilnehmers eingetragen. 6. Alle Prüfer müssen lizenzierte Prüfer im Sinne des 12 dieser Prüfungsordnung sein. 7. Prüfer dürfen nicht mehr als zwölf Prüfungsdurchgänge pro Tag abnehmen. Prüfungen mit mehr als zwölf Prüfungsdurchgängen pro Tag sind durch mehrere Prüfer bzw. Prüfungskommissionen abzuwickeln. 8. Ton- und Bildaufzeichnungen der mündlichen Prüfung sind nur mit Erlaubnis der telc GmbH möglich. Die Teilnehmer müssen im Voraus schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Keinesfalls dürfen solche Aufzeichnungen zur Beurteilung der Prüfungsleistung verwendet oder herangezogen werden. Aufzeichnungen sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken. 9. Prüfer dürfen den Teilnehmern keine Auskunft über die erbrachten Leistungen geben. Das gültige Prüfungsergebnis wird ausschließlich von der telc GmbH bekannt gegeben. 10. Die bei der mündlichen Prüfung anfallenden Bewertungsbogen sind vom Prüfungszentrum für einen Zeitraum von vier Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Beurteilungsbogens) an sicherer Stelle unter Verschluss aufzubewahren. Sie sind der telc GmbH auf Verlangen im Original zur Verfügung zu stellen. 16 Prüfungsprotokoll Über den Verlauf der Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Der telc GmbH sowie der Prüfungsinstitution sind je eine Kopie zuzusenden. 5

6 17 Öffentlichkeit von Prüfungen Die telc-prüfungen sind nicht öffentlich. 18 Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistung 1. Die Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils werden in der telc GmbH nach standardisiertem Verfahren ermittelt. 2. Die Ergebnisse des mündlichen Prüfungsteils werden der telc GmbH durch das Prüfungszentrum mitgeteilt. 3. Für die Bewertung des Testteils Schriftlicher Ausdruck und des mündlichen Prüfungsteils gelten die bei jeder Prüfung mitgelieferten Bewertungskriterien der telc GmbH. 19 Ausschluss von der Schriftlichen und Mündlichen Prüfung 1. Ein Teilnehmer, der bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, kann von dem durchgeführten Prüfungsteil oder der ganzen Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden seine Prüfungsleistungen nicht bewertet. Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren. 2. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten sowohl im bei einigen Prüfungen vorgesehenen Vorbereitungsraum als auch im Prüfungsraum u.a. persönliche Aufzeichnungen, mitgebrachte Druckerzeugnisse wie Wörterbücher, sowie Geräte, die zur Speicherung oder Übermittlung von Informationen geeignet sind (z.b. elektronische Kalender, Mobiltelefone u. Ä.), auch wenn auf diesen Geräten zum Zeitpunkt einer etwaigen Kontrolle keine entsprechenden Informationen gespeichert sind. Wo Hilfsmittel wie Wörterbücher ausdrücklich erlaubt sind, so ist dies durch die jeweiligen Hinweise zur Durchführung der Prüfung gesondert geregelt. 3. Die Teilnehmer werden vor der Prüfung auf die Bestimmungen des 19 dieser Prüfungsordnung hingewiesen und erhalten die Gelegenheit, etwa aus Unkenntnis mitgebrachte Hilfsmittel, insbesondere Mobiltelefone, für die Dauer der Prüfung bei der Aufsichtsperson abzugeben. 4. Die Entscheidung, den Teilnehmer auszuschließen, trifft beim schriftlichen Prüfungsteil der Aufsichtsführende, beim mündlichen Prüfungsteil der Prüfer bzw. die Prüfungskommission, jeweils nach Anhörung des Teilnehmers. 5. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, ausführlich auf dem Prüfungsprotokoll zu vermerken. 6. Stellt sich erst nach Beendigung der Prüfung heraus, dass die Voraussetzungen einer Täuschung vorgelegen haben, so kann die telc GmbH nach Anhörung der Beteiligten die jeweilige Prüfung nachträglich für ungültig erklären. 7. Aufsichtspersonen und Prüfungsverantwortliche haben bei jeder Prüfung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer seine Leistung selbstständig erbringt. Während der Prüfung dürfen sich keine unerlaubten Hilfsmittel im Verfügungsbereich der Teilnehmer befinden. Auf den Tischen sind lediglich Aufgabenhefte, Antwortbogen, Stifte, ggf. andere in der Handanleitung zur Prüfung erwähnte Gegenstände, und Notizpapier (ausschließlich wenn es mit dem Stempel des Prüfungszentrums versehen ist) zulässig. Hiervon abweichende Gegenstände können von der Aufsichtsperson eingezogen werden und sind nach der Prüfung wieder auszuhändigen. Persönliche Aufzeichnungen von Teilnehmern, die zum Zweck einer Täuschung geeignet sind, sind einzuziehen und dem Prüfungsprotokoll beizufügen. 20 Beurteilungsbogen und Zertifikate 1. Bei den Prüfungen auf den Niveaustufen A1, A2 und A2+ werden keine gesonderten Beurteilungsbogen erstellt, da die fertigkeitsbezogenen Profile der Teilnehmer auf dem Zertifikat selbst vermerkt sind. 2. Teilnehmer an den Prüfungen der Niveaustufen B1, B2 und C1 haben Anspruch auf die Ausstellung eines Beurteilungsbogens, der detailliert, d.h. nach Fertigkeitsbereichen gegliedert, über die in der Prüfung erbrachten Leistungen Auskunft gibt. Hat der Teilnehmer die Prüfung bestanden, so erhält er zusätzlich ein Zertifikat. 3. Die telc GmbH und das die Prüfung durchführende Prüfungszentrum haben die Verpflichtung, das Zertifikat zu unterzeichnen und zusätzlich mit Siegel oder Stempel zu versehen. Faksimilisierte Unterschriften sind zulässig. 4. Zweitschriften von Zertifikaten werden von der telc GmbH mit Unterschrift und Siegel beglaubigt. Sie bedürfen zur Gewährleistung ihrer Rechtsgültigkeit keiner zusätzlichen Bestätigung. 5. Die Neuausfertigung eines Zertifikats ist nur statthaft, wenn der telc GmbH entweder das Originaldokument zur Substitution oder eine schriftliche Erklärung über den Verlust des Originaldokuments vorliegt. 21 Anfechtungen von Entscheidungen 1. Anträge von Prüfungsteilnehmern, in denen Entscheidungen von Prüfungszentren, Aufsichtsführenden, Prüfern, Prüfungskommissionen, Bewertern bzw. der telc GmbH angefochten werden, müssen innerhalb von 6

7 drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Beurteilungsbogens) in Schriftform bei der telc GmbH eingegangen sein. Zu Beweiszwecken sollte dies per Einschreiben erfolgen. 2. Anträge von Teilnehmern müssen ausführlich begründet sein. Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann die telc GmbH zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend. 3. Die telc GmbH holt zu ausreichend begründeten Anträgen die Stellungnahme der an der angefochtenen Entscheidung Beteiligten ein bzw. nimmt dazu Stellung und entscheidet. 4. Die Entscheidungen der telc GmbH können in begründeten Fällen bei der Schiedsstelle der telc GmbH gemäß 22 dieser Prüfungsordnung angefochten werden. 22 Schiedsstelle bei der telc GmbH 1. Die Mitglieder der Schiedsstelle bei der telc GmbH werden vom Aufsichtsrat der telc GmbH berufen. 2. Die Schiedsstelle setzt sich aus einem Aufsichtsratmitglied, einem Fachvertreter der telc GmbH und einem Fachvertreter der betroffenen lizenzierten Prüfungsinstitution zusammen. Weitere Personen können hinzugezogen werden, haben aber kein Stimmrecht. 3. Die Schiedsstelle hat das Recht, Anträge zurückzuweisen, wenn Forderungen gestellt werden, die gegen Vorgaben und Regelungen des jeweiligen Testformats, die Bewertungskriterien, die Prüfungsordnung oder die Hinweise zur Durchführung der Prüfung zum jeweiligen Test verstoßen. Besteht ein Teilnehmer dennoch auf der Verfolgung seiner Anfechtung, so hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Entscheidungen der Schiedsstelle werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 23 Wiederholen der Prüfung und Nachholen/Wiederholen von Prüfungsteilen 1. Eine Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. 2. Prüfungen der Niveaustufen A1, A2 und A2+: Das Wiederholen bzw. Nachholen einzelner Prüfungsteile, d. h. des gesamten schriftlichen Teils oder Teile davon sowie des mündlichen Prüfungsteils, ist nicht gestattet. 3. Prüfungen der Niveaustufen B1, B2 und C1: Der schriftliche oder der mündliche Prüfungsteil kann bis zum Ablauf des darauf folgenden Kalenderjahres jeweils nur als Ganzes wiederholt bzw. nachgeholt werden. Eine Wiederholung einzelner Fertigkeitsbereiche (z.b. Hörverstehen) ist nicht gestattet. Wird ein bereits bestandener Prüfungsteil wiederholt, gilt ausschließlich und unwiderruflich das Ergebnis der Wiederholungsprüfung. 24 Archivierung bei der telc GmbH 1. Die telc GmbH archiviert die für die Bewertung maßgeblichen Prüfungsunterlagen von Teilnehmern, im Allgemeinen die EDV-Markierungsbogen, für eine Dauer von vier Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Beurteilungsbogens). 2. Für die Bewertung maßgebliche Unterlagen, die nach der Prüfung nicht an die telc GmbH zurückgesandt werden, sind im Prüfungszentrum bzw. in der Prüfungsinstitution so aufzubewahren, dass nur autorisierte Personen Zutritt zu ihnen haben. Der entsprechende Personenkreis sowie die Maßnahmen, die der Zugangssicherheit dienen, sind der telc GmbH auf Nachfrage mitzuteilen. Dauer der Aufbewahrung und Art der aufzubewahrenden Unterlagen regeln die jeweiligen Hinweise zur Durchführung der Prüfung. 3. Die Herausgabe der Unterlagen von Prüfungen, auch als Kopie, ist ausgeschlossen. 4. Das Prüfungsergebnis jedes Teilnehmers wird für eine Zeitdauer von zehn Jahren nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Beurteilungsbogens) aufbewahrt. Während dieser Zeit hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Zweitausstellung von Zertifikaten. 5. Die Zweitausstellung von Zertifikaten ist kostenpflichtig. 25 Verstöße gegen die Prüfungsordnung Bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüfungsordnung, vor allem solchen, die den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf, die Objektivität und die Reputation der Prüfung gefährden, kann die telc GmbH Sanktionen verfügen, die bis zum Ausschluss der betreffenden Person oder des Prüfungszentrums von den Prüfungen führen können. 26 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt zum 15. November 2007 in Kraft. 7

8 Geltungsumfang der Prüferlizenzen (mündliche Prüfung) Lfd. Nr. Bezeichnung Umfang (Schlüsselnummer, Fach) 0 Keine Lizenz notwendig 71 telc Deutsch A1 (Start Deutsch 1) 72 telc English A1 73 telc Türkçe A1 74 telc Français A1 75 telc Italiano A1 76 telc Pyccкий язык A1 77 telc Español A1 1 Deutsch Basis 91 telc Deutsch A2 (Start Deutsch 2) 2 Deutsch B1/B2 91 telc Deutsch A2 (Start Deutsch 2) 43 telc Test Arbeitsplatz Deutsch A2+ 61 telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch) 11 telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch in Integrationskursen) 01 telc Deutsch B1 Schule (Zertifikat Deutsch für Jugendliche) 23 telc Deutsch B2 3 Deutsch Integration 91 telc Deutsch A2 (Start Deutsch 2) 11 telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch in Integrationskursen) 61 telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch) 4 Deutsch Beruf 12 telc Deutsch B2 Beruf (Zertifikat Deutsch für den Beruf) 5 Deutsch C1 31 telc Deutsch C1 6 Englisch Basis 92 telc English A2 7 Englisch B1/B2 92 telc English A2 82 telc English A2 School 62 telc English B1 02/13 telc English B1 School 63 telc English B1 Business 30 telc English B1 Hotel and Restaurant 27 telc English B2 09 telc English B2 Technical 26 telc English B2 Business 8 Englisch Stage 3 22 telc English Stage 3 9 Englisch C1 32 telc English C1 10 Französisch Basis 94 telc Français A2 11 Französisch 94 telc Français A2 84 telc Français A2 Ecole 64 telc Français B1 04/15 telc Français B1 Ecole 28 telc Français B1 pour la Profession 24 telc Français B2 12 Italienisch Basis 95 telc Italiano A2 13 Italienisch 95 telc Italiano A2 65 telc Italiano B1 25 telc Italiano B2 14 Spanisch Basis 97 telc Español A2 15 Spanisch 97 telc Español A2 87 telc Español A2 Escuela 67 telc Español B1 57 telc Español B1 Escuela 16 Portugiesisch 69 telc Português B1 29 telc Português B1 para fins profissionais 17 Russisch Basis 96 telc Pyccкий язык A2 18 Russisch 96 telc Pyccкий язык A2 66 telc Pyccкий язык B1 56 telc Pyccкий язык B2 19 Tschechisch 16 telc Český jazyk B1 Für die Fächer Test Deutsch A2+ und Test Deutsch Alfa A2+ gelten in den jeweiligen deutschen Bundesländern Sonderregelungen. 8

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