IZW-EXTRAAusgabe. Kostenloser IZW-Leserservice für Abonnenten des Beratungsbriefs GmbH-Geschäftsführer Persönlich
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- Felix Schwarz
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1 2013 InformationsZentrum für die Wirtschaft IZW-EXTRAAusgabe Kostenloser IZW-Leserservice für Abonnenten des Beratungsbriefs GmbH-Geschäftsführer Persönlich EXTRA-Ausgabe KOSTENLOSER IZW-LESERSERVICE EXTRA-Ausgabe: Aktuelle Steuertipps zum Jahresende Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion EXTRA Liebe Leserin, lieber Leser, November 2013 EXTRA das Jahresende steht bevor - und das bedeutet auch, dass stets zahlreiche steuerliche Besonderheiten zu beachten sind. Das fängt an beim Weihnachtsgeld. Alle Mitarbeiter wollen es haben, doch dieses wird - unkreativ gestaltet - von Abgaben weitgehend aufgefressen. Wir haben einige wenig bekannte Alternativen recherchiert, die das Geld brutto für netto aufs Konto Ihrer Mitarbeiter bringen. Nebenwirkungen verschweigen wir nicht, und alle Gesetzesquellen sind belegt für Ihren kriti - schen Steuerberater. Aktuelle Steuertipps zum Jahresende Eine Weihnachtsfeier kann viel Geld kosten. Sie kann aber auch eine clevere Methode sein, um Mitarbeitern Geld oder wertvolle Dinge mit minimaler Abgabenbelastung zukommen zu lassen. Klar, dass Fiskus und Krankenkassen bei diesen Gestaltungen aufpassen wie die Schießhunde. Wir haben aber an alle Fallstricke gedacht, und daran, wie Sie diese vermeiden. Eine Falle hat im Oktober das oberste Steuergericht schon einmal beseitigt: Die tückische 110-Euro-Grenze bei Betriebsveranstaltungen dürfte nun kaum noch überschritten werden, weil Musik, Saalmiete und vieles mehr nicht mehr mitzählen - genauso wenig wie mitgebrachte Familienangehörige. Das Finanzamt kassiert aber nicht nur bei Weihnachtsgeldern und - feiern mit, sondern es schaut sich nach Jahresende 2013 genau an, wie viel Sie verdient haben. Am 1. Januar 2014 ist es für viele Steuersparansätze zu spät. Was Sie noch rechtzeitig vor Silvester tun können, um Ihre Steuerlast 2013 zu drücken, haben wir Ihnen ebenfalls hier zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen! Ulrike Mattis Unser Service für Sie Exklusiver Kundenbereich mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr: Telefon oder jederzeit per Fax: oder Mail: ulrike.mattis@izw-info.de
2 Alternativen zum normalen Weihnachtsgeld Die Abgabenbelastung von Weihnachtsgeldern ist sehr hoch. Bei ledigen Arbeitnehmern liegt sie - bezogen auf den Nettolohn - bei über 200 Prozent. Klar, dass clevere Unternehmer darüber nachdenken, wie man das reduzieren kann. Hier einige Alternativen: 1. Erholungsbeihilfe Als Erholungsbeihilfe kann ein verheirateter Mitarbeiter mit zwei Kindern netto 364 Euro erhalten (156 Euro für den Mitarbeiter, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro je Kind). Dieser Zuschuss ist sozialabgabenfrei ( 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV) und kostet Sie nur 25 Prozent Pauschalsteuer ( 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Einzige Voraussetzung ist ein zeitlicher Zusammenhang zum Urlaub, aber das sollte kurz vor den Weihnachtsfeiertagen kein Problem sein. Wenn Ihr Mitarbeiter nur einen Tag Urlaub innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung macht, reicht das aus. Wichtig: Die Erholungsbeihilfe ist nur einmal pro Jahr erlaubt. Falls Sie also schon im Sommer Urlaubsgeld pauschal versteuert haben, müssen Sie Weihnachten in den sauren Apfel beißen und die regulären Abgaben zahlen. Ein normal versteuertes Weihnachtsgeld und obendrauf noch Erholungsbeihilfe ist problemlos möglich. Ist auch die Umwandlung eines normal zu versteuernden Weihnachtsgeldes in eine Erholungsbeihilfe möglich? Steuerlich immer, sozialversicherungsrechtlich wird die Umwandlung nicht anerkannt. Allerdings kann von einer Umwandlung nur die Rede sein, wenn ein Rechtsanspruch auf die Erholungsbeihilfe besteht. Besteht kein Rechtsanspruch auf ein Urlaubsgeld, dann steht es in Ihrem Ermessen, wie viel normales Weihnachtsgeld und wie viel Erholungsbeihilfe Sie bezahlen. Und eine solche zusätzlich - d. h. ohne Rechtsanspruch - gewährte Erholungsbeihilfe ist stets sozialversicherungsfrei. ( 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV) 2. Fahrtkostenzuschüsse Eine andere Möglichkeit ist es, Fahrtkostenzuschüsse nachträglich für ganz 2013 en bloc nachzuzahlen. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (max. 30 Cent je Entfernungskilometer) sind begünstigt, weil sie keine Sozialabgaben kosten und nur 15 Prozent pauschale Lohnsteuer. Die Umwandlung von normalem Lohn in Fahrtkostenzuschüsse ist unzulässig, da der Fiskus dieses Sparmodell nicht ausufern lassen will. Die Lohnsteuerrichtlinien haben früher sogar die Umwandlung von freiwilligen Zahlungen verboten. Damit hat der Bundesfinanzhof jedoch 2009 aufgeräumt. Im Urteilsfall hatte ein Betrieb freiwillige Weihnachtsgelder teilweise als Fahrtkostenzuschüsse deklariert und mit nur 15 Prozent pauschal versteuert. Das oberste Steuer - gericht entschied, dass an dieser Vorgehensweise nichts zu bemängeln ist (BFH, , VI R 41/07, DStR 10, 156). Inzwischen wurden auch die Lohnsteuer-Richtlinien angepasst. (R 3.33 Abs. 5 Satz 3 LStR) 2 GmbH-Geschäftsführer Persönlich EXTRA-Ausgabe November
3 3. Einkaufsgutscheine Einkaufsgutscheine bleiben bis Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sonst keine Rabatte gewährt wurden. Allerdings dürfen Sie nur über solche Waren Gutscheine ausgeben, mit denen Sie selbst handeln. Gutscheine zum Einkauf bei anderen Unternehmen fallen nicht unter den Rabatt-Freibetrag. Genauso wenig die Wunsch-Bestellung von Gütern, mit denen der Arbeitgeber normalerweise nicht handelt. ( 8 Abs. 3 EStG) 4. Smartphones, ipads, Laptops und Computer Wenn Sie diese Geräte verschenken, gilt dafür die 25-prozentige Pauschalsteuer, egal wie teuer das Geschenk ist ( 40 Absatz 2 Nr. 5 EStG). Keine Sozialabgaben ( 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV). Die häufigsten Fragen dazu, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und welche Geräte begünstigt sind: Muss das Gerät betrieblich genutzt werden? Nein, auch zu 100 Prozent privat genutzte Geräte sind begünstigt. Es muss auch keinen betrieblichen Grund für die Überlassung geben. Muss das Gerät im Betrieb sein? Nein, zumal Mobiltelefone ja per se mobil sind. Auch das steuerfreie FirmeniPad kann auf dem Wohnzimmertisch liegen - und bleibt dennoch steuerfrei. Kann ich das Handy/iPad auch verschenken? Ja, aber nicht steuerfrei, sondern mit 25 Prozent Pauschalsteuer - satz. Und auch nur zusätzlich zum Gehalt. Eine Umwandlung eines Urlaubsgelds in ein geschenktes Smartphone geht also nicht. Kann der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichten, um ein Smartphone zu bekommen? Ja, anders als bei der Schenkung kann die steuerfreie Überlassung auch durch Umwandlung von regulärem Gehalt erfolgen. Kann auch ein freier Mitarbeiter oder selbstständiger Handelsvertreter ein steuerfreies Smartphone bekommen? Nein, die Steuerbefreiung gibt es nur für Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Welche Geräte sind genau befreit? Früher galt die Befreiung nur für betriebliche PCs und Telekommunikationsgeräte wurde das ausgedehnt auf Datenverarbeitungsgeräte. Damit fallen nun auch ganz klar tablet-computer (z. B. ipad), Smartphones (z. B. iphone, Samsung Galaxy) und tragbare Navi-Geräte unter den Begriff. Wie Sie die Weihnachtsfeier steuerlich optimal gestalten Den Betriebsausgabenabzug haben Sie für die Kosten der Feier stets in voller Höhe und unbegrenzt. Das ist nie das Problem, sondern vielmehr Lohnsteuer und Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter. Lohnsteuer vermeiden: Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier kostet Ihre Mitarbeiter keine Lohnsteuer, wenn die Kosten je Arbeitnehmer maximal 110 Euro betragen. EXTRA-Ausgabe November 2013 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 3
4 Wie werden diese 110 Euro ermittelt? Hier hat sich im Herbst durch zwei aktuelle Urteile eine deutliche Entspannung ergeben. (BFH, , VI R 94/10 und VI R 7/11, DStR 13, 2170, 2172) 1. Berechnung der Kosten: Bisher waren alle Kosten (z. B. Weihnachts-Livemusik, Kinderanimation, Essen, Trinken, Weihnachtsmann usw.) zu addieren und durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen. Neu: Nun sind nur noch Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Das sind nur solche Leistungen, die die Teilnehmer unmittelbar konsumieren können. Auf gut Deutsch: Geschenke, Essen und Trinken. Musik, Saalmiete, Eventmanager, Zelt usw. sind nicht mehr zu berücksichtigen. 2. Mitgebrachte Familienangehörige: Bisher waren alle Kosten zusammenzurechnen und dann durch die Anzahl der Teilnehmer zu teilen, wobei mitgebrachte Freunde oder Familienangehörige eines Arbeitnehmers diesem zuzurechnen waren. Neu: Die zu berücksichtigenden Kosten sind nach wie vor zu gleichen Teilen auch auf die Gäste aufzuteilen, auch auf Familienangehörige, sofern diese an der Veranstaltung teilgenommen haben. Aber: Der auf die Familienangehörigen entfallende Aufwand ist den Arbeitnehmern bei der Prüfung der 110-Euro-Grenze nicht mehr zuzurechnen. Haben Sie die 110 Euro trotz allem überschritten? Halb so schlimm! Es gibt die Möglichkeit, teure Weihnachtsfeiern mit 25 Prozent pauschal zu versteuern, wodurch auch Sozialversicherungsfreiheit eintritt. Das Gleiche ist dann notwendig, wenn zwar die 110 Euro je Arbeitnehmer eingehalten werden, aber es im Jahr 2012 insgesamt mehr als zwei Betriebsveranstaltungen gab. Steuerfrei sind nämlich maximal zwei pro Jahr möglich. Tipp: Für die Lohnsteuerpauschalierung sucht man sich nicht unbedingt die letzte, sondern stets die billigste Feier aus. Mehrtägige Weihnachtsfeiern: Angenommen, Sie fahren mit Ihren Mitarbeitern über Nacht auf eine Skihütte o. ä., dann ist auch das lohnsteuerfrei, sofern Sie die 110-Euro-Grenze einhalten (R 19.5 Abs. 3 Satz 2 LStR). Weihnachtsfeier teurer als geplant? Überlegen Sie gut, ob wirklich alle Belege in die Buchführung kommen: Falls Sie eine teure Feier hatten, überlegen Sie, ob Sie Belege für bar bezahlte Kosten (z. B. der letzte Absacker in der Kneipe) lieber in den Papierkorb oder in den Buchhaltungsordner legen. Insbesondere, wenn die Grenze von 110 Euro durch diese Kosten nur knapp überschritten würde, können Sie eine Steuerlawine vermeiden, indem Sie kleinere Rechnungen der runden Ablage übergeben. Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer Geschenke auf der Weihnachtsfeier: Geschenke auf der Weihnachtsfeier bis 40 Euro werden in die 110-Euro- Grenze für die Veranstaltung pro Kopf eingerechnet. Liegen der Wert des Geschenks und die Kosten für die Veranstaltung trotzdem noch unter 110 Euro pro Kopf, bleibt alles lohnsteuerfrei. Falls die Grenze überschritten ist, wird 25 Prozent pauschale Lohnsteuer auf den Gesamtbetrag fällig. 4 GmbH-Geschäftsführer Persönlich EXTRA-Ausgabe November
5 Teure Sachgeschenke: Verschenken Sie wertvolle Sachen über 40 Euro, zählen diese bei der 110-Euro-Grenze nicht mit. Sie müssen dann aber grundsätzlich immer die pauschale 25-prozentige Steuer auf den Brutto- Wert des Geschenks abführen. Ist das Geschenk aber gar zu wertvoll und kann es relativ leicht wieder zu Geld gemacht werden (z. B. Krügerrand-Münzen), wittern Finanzamt und Krankenkasse meist Missbrauch und verlangen volle Lohnsteuern und Sozialabgaben. Geldgeschenke: Solche sind immer mit dem individuellen Steuersatz voll steuerpflichtig egal ob auf der Weihnachtsfeier verschenkt oder außerhalb. Ausnahme: Zweckgebundenes Zehrgeld, zum Beispiel, damit sich jeder nach der Feier auf dem Weihnachtsmarkt Bratwurst und Glühwein kaufen kann. Das Zehrgeld zählt aber dann in die 110-Euro-Grenze. Bargeldverlosung: Wenn Sie auf der Weihnachtsfeier Bargeld verlosen, können die Gewinner das Geld netto einstecken. Ihr Unternehmen zahlt darauf nur 25 Prozent Pauschalsteuer bei völliger Sozialversicherungsfreiheit ( 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Krankenkassen gehen leer aus ( 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV). Diese Methode ist gerichtlich geprüft, allerdings lag die Tombola-Trefferquote im Urteilsfall nur bei etwa 50 Prozent. Teilnehmen durften nur zur Feier erschienene Mitarbeiter. Deshalb Vorsicht: Wenn Sie Ihre Verlosung so gestalten, dass jeder Mitarbeiter etwas gewinnt - womöglich noch in ähnlicher Höhe -, wird Ihr Finanzamt verkappten Arbeitslohn unterstellen und die vollen Abgaben von Ihnen verlangen. (Finanzgericht Münster, , 13K 6669/00, EFG 2004, 203) Weihnachtsgeschenke außerhalb der Weihnachtsfeier: Solche Weihnachtsgeschenke sind stets in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur bei Geschenken anlässlich einer Betriebsveranstaltung gibt es die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren. 40-Euro-Freigrenze gilt nicht: Es gibt zwar eine Freigrenze für Geschenke an Mitarbeiter von 40 Euro brutto. Diese gilt aber nur bei einem persönlichen Anlass. Das kann Geburtstag, Namenstag, Verlobung usw. sein, nicht aber Weihnachten. Schenken Sie also Arbeitnehmern zu Weihnachten etwas außerhalb der Weihnachtsfeier, ist das stets steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters. Alternativ können Sie auch die 30-prozentige Pauschalsteuer nutzen ( 37b EStG) plus Sozialversicherung. Tipp: Da Geschenke außerhalb der Weihnachtsfeier unattraktiv sind, sollten Sie - falls kein Interesse an einer richtigen Weihnachtsfeier besteht - der Form halber wenigstens eine kleine besinnliche Sitzung in der Küche mit Glühwein und Plätzchen abhalten, um den Steuerrichtlinien Genüge zu tun und eine offizielle Betriebsveranstaltung vorweisen zu können. Denn nur eine Betriebsveranstaltung (= Weihnachtsfeier ) ist der Tür - öffner für steuergünstige Geschenke. Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner Wann sind Geschenke an Geschäftspartner abzugsfähig? Die Geschenke dürfen pro Kalenderjahr und Geschäfts partner maximal 35 Euro netto betragen. Nur dann sind sie abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt für teurere Geschenke, die ausschließlich betrieblich nutzbar sind. (R 4.10 Abs. 2 EStR) EXTRA-Ausgabe November 2013 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 5
6 Steuerpflicht beim Empfänger: Nach Meinung der Finanzverwaltung sind Geschenke über zehn Euro beim Empfänger steuerpflichtig. Dies setzen Lohnsteuerprüfer gerne als Druckmittel ein, um Sie zur 30-prozentigen Pauschalsteuer nach 37 b EStG zu zwingen, die Sie dann flächendeckend auf alle Geschenke über zehn Euro anwenden müssen. Ausgenommen sind davon Streuwerbeartikel bis zehn Euro. Darunter fällt alles, was maximal zehn Euro kostet, egal ob eine Flasche Wein, Kugelschreiber, Kalender usw. Steuerfreiheit für Geschenke aus persönlichem Anlass: Mit einer bundesweit gültigen Rundverfügung (OFD Frankfurt, S 2297B-A-1ST-222, , juris), gilt die Steuerfreiheit für Sachbezüge bis 40 Euro brutto nun auch für Kunden. Achtung: Damit ist die Steuerpflicht von Weihnachtsgeschenken über zehn Euro noch nicht aus der Welt geschafft, denn Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Persönlich ist zum Beispiel Geburtstag, Verlobung usw. Verpackungs- und Versandkosten: Diese zählen zum Glück nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungs - kosten eines Geschenks. Wenn auf der Rechnung steht: Champagner 32 Euro plus fünf Euro Versand ist das Geschenk aus Sicht des Finanzamts nur 32,00 Euro wert und fällt daher gerade noch nicht unter das Abzugsverbot (R 4.10 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStR). Drei Sorten von Weihnachtsgeschenken ohne Aufzeichnungspflicht: Machen Sie einem Geschäftspartner ein Geschenk, müssen Sie den Empfängernamen notieren. Das kann ein ganz schöner bürokratischer Aufwand werden. In drei Fällen kommen Sie darum herum: 1. Werbegeschenke: Reklamegegenstände, die Sie unmittelbar beim Kauf zu Ihren Waren mit dazugeben (z. B. Kugelschreiber, Feuerzeuge, Regenschirme usw.). 2. Streuwerbeartikel: Als solche gelten Geschenke, mit denen die 35-Euro-Grenze bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird; eine Angabe der Namen der Empfänger ist in diesem Fall nicht erforderlich. Als Betragsgrenze kann zehn Euro netto angenommen werden. (BMF, , IV B 2 - S 2297-b/07/0001, Rn 10; R 4.11 EStR) 3. Ausdrückliche Werbung mit dem Geschenk: Wenn Sie damit werben, dass man beim Kauf etwas geschenkt bekommt, gibt es keine Aufzeichnungspflicht und keine Betragsobergrenze. Beispiel: Beim Kauf eines Bohrhammers erhalten Sie einen Akkuschrauber geschenkt. Noch vor Jahresende (sinnvoll!) Steuern sparen Höchste Zeit für Unternehmer, die Steuerlast für 2013 noch zu senken: Am 31. Dezember endet bei den meisten GmbHs das Wirtschaftsjahr. Nur Betriebsausgaben, die Sie bis dahin tätigen, berücksichtigt das Finanzamt bei der Berechnung der Steuerschuld GmbH-Geschäftsführer Persönlich EXTRA-Ausgabe November
7 Wenn Sie Ihren 2013er-Gewinn noch in den letzten Tagen senken wollen, müssen Sie die offenen Rechnungen nicht bis zum Jahresende bezahlen. Es genügt, wenn Sie die Verbindlichkeit noch dieses Jahr buchen. Bezahlen können Sie auch noch in Beachten Sie aber: Ziehen Sie nur sinnvolle und ohnehin geplante Anschaffungen vor. Tätigen Sie keine fragwürdigen Ausgaben, die nur der Steuerersparnis dienen! Werbemaßnahmen: Rühren Sie noch einmal kräftig die Werbetrommel für Ihr Unternehmen. Der örtliche Schützenverein wird Ihnen dankbar sein, wenn Sie die Weihnachtsfeier sponsern. Hierbei sollte Ihr Unternehmen deutlich erwähnt werden. Dann wird das Sponsoring vom Finanzamt anerkannt, und die Kosten sind als Betriebsausgaben abziehbar. Reparaturen: Regelmäßig notwendige Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen, zum Beispiel an Maschinen, Autos oder Immobilien, ziehen Sie vor und beenden sie noch bis Beispiel: Sie tauschen noch vor Jahresende die Fenster in Ihrem Betriebsgebäude aus oder lassen die Toilettenanlagen renovieren. Das können Sie noch 2013 in voller Höhe absetzen. Sie können auch noch Reparaturausgaben geltend machen, die bis Ende März 2014 beendet sind. Dann sollten Sie aber nachweisen können, dass die Reparatur schon 2013 überfällig war (z. B. TÜV abgelaufen). Dafür weisen Sie in Ihrer 2013er-Bilanz eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung aus. ( 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB; R 5.7 Abs. 11 EStR) Altbauten abreißen: Nicht mehr benötigte Altbauten, die der GmbH gehören, reißen Sie noch in 2013 ab. Der Restbuchwert (steht im Anlagenverzeichnis zur Bilanz) kann dann noch in 2013 sofort abgesetzt werden. Voraussetzung: Sie haben die Immobilie nicht innerhalb der letzten drei Jahre gekauft, um sie abzureißen. (BFH, IX R 79/89, BFH/NV 1994, 232) Festwert: Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob bei Ihnen im 2012er-Jahresabschluss für bestimmte Bilanz posten ein so genannter Festwert gebildet wurde. Bei all diesen Posten wirken sich Zukäufe in 2013 gewinnmindernd aus, da der Bilanzansatz drei Jahre beibehalten werden kann ( 240 Abs. 3 HGB). Beispiel: Eine Messebau-GmbH (Bilanzsumme 2012: Euro) hat Messebauteile im Wert von Euro in ihrer 2012er- Bilanz ausgewiesen, die sie Ende 2012 durch Inventur ermittelt hat. Die GmbH kauft 2013 neue Teile im Wert von Euro, die sie sofort absetzen kann, da sie den Festwert drei Jahre beibehalten darf. Übergabe von Projekten verschieben: Haben Sie größere Projekte, die bald fertig werden? Zum Beispiel größere Anlagen oder Bauwerke? Wenn Sie - mit Einverständnis Ihres Kunden - die Abnahme oder Übergabe nach Anfang 2014 hinausschieben, müssen Sie den bei diesem Projekt entstandenen Gewinn erst 2014 versteuern. Rechnung erst 2014 stellen: Eigentlich müssen Sie den Umsatz schon in dem Jahr verbuchen, in dem Sie die vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben. Aber was heißt vollständig? Oft ist hier ein Interpretationsspielraum. Verschieben Sie also die Rechnungsstellung nach Wenn sich ein Betriebsprüfer die Sache eines Tages ganz genau ansehen sollte, müssten Sie allerdings belegen können, dass Sie in 2014 noch nicht unwesentliche Restarbeiten durchführen mussten. EXTRA-Ausgabe November 2013 GmbH-Geschäftsführer Persönlich 7
8 Verlustrücktrag: Lief 2012 bei Ihnen sehr gut, aber 2013 sehr schlecht? Dann könnte sich ein Verlustrücktrag aus 2013 nach 2012 lohnen. Der führt zu einer anteiligen Erstattung bereits gezahlter 2012er-Steuer. Wenn dieser Sonderfall bei Ihnen gegeben ist, kann es sich sogar lohnen, den 2013er-Verlust durch Sonderabschreibungen usw. künstlich zu erhöhen. Die Obergrenze für den Rücktrag liegt bei einer Million Euro, bei Verheirateten ist es das Doppelte. Achtung: Bei der Gewerbesteuer gibt es keinen Verlustrücktrag nur einen unbegrenzten Vortrag. Noch kurz vor Jahresende 2013 investieren? Wollen Sie Ihren Gewinn 2013 noch in letzter Sekunde nach unten drücken? Das können Sie, wenn Sie geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto noch bis Silvester anschaffen (Lieferdatum entscheidend, Zahlungsdatum egal). Diese können sofort auf null abgeschrieben werden, allerdings sind dann Wirtschaftsgüter über 410 Euro nach den normalen Abschreibungsregeln abzusetzen, also nicht nach der so genannten Poolabschreibung mit 20 Prozent Jahres-AfA. Wirtschaftsgüter von 150,01 bis Euro netto: Wenn Sie die niedrigere Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 Euro wählen, können und müssen Sie alle Anschaffungen von 150,01 bis Euro gleichmäßig über fünf Jahre abschreiben. Das Wahlrecht können Sie nur einheitlich für alle Anschaffungen eines Wirtschaftsjahres ausüben. Hier gibt es Impressum keine jahresanteilige Abschreibung. Es wird also auch ein Schreibtischstuhl GmbH-Geschäftsführer Persönlich für 990 Euro, der am Silvestertag geliefert wird, sofort mit vollen 20 Prozent Der Beratungsbrief mit geldwerten abgeschrieben, nicht etwa mit 1/12 davon. Informationen für den GmbH-Geschäfts - führer und seine Berater Wermutstropfen: Anschaffungen von 150,01 bis 410 Euro müssen bei Nutzung dieser Option dann ebenfalls auf fünf Jahre (statt sofort) abgeschrieben werden. 20 Prozent Sonderabschreibung: Diese können Sie nutzen, wenn Ihr Eigenkapital laut Bilanz 2012 maximal Euro betrug. Die Sonderabschreibung ist 20 Prozent. Wenn Sie für dieses Wirtschaftsgut 2012 schon den Investitionsabzugsbetrag genutzt haben, können Sie sogar 52 Prozent sonderabschreiben, zuzüglich lineare AfA. Degressive Abschreibung? Diese ist längst abgeschafft. Ihre vorübergehende Wiederauferstehung in den Jahren 2009 und 2010 ist auch schon wieder Vergangenheit. Halbe Jahresabschreibung bei Kauf an Silvester? Die gibt es schon seit 2004 nicht mehr. Wenn Sie z. B. ein Auto erst im Dezember kaufen, bekommen Sie nur 1/12 der 16,6-prozentigen Jahresabschreibung (Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter und Pool-Abschreibung/siehe oben). Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, StB Dr. jur. Ludwig Macher, StB Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH-Geschäftsführer Persönlich EXTRA-Ausgabe November
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