2. Verwendete Begriffe KMU: Kleine und mittelständische Unternehmen (FTE <250, < 50 Mio. Umsatz)

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1 Cross Cluster Innovation Programme Wettbewerbsrunde II Projektförderung für Innovationsprojekte und KnowHow-Transferprojekte zwischen IT-Anwendern und IT Anbietern unter Einbindung von wissenschaftlichen Einrichtungen 1. Ausgangslage Die landesweite Initiative smart businessit zielt darauf ab, den IT-Standort Baden-Württemberg und hier speziell das Segment der Unternehmenssoftware weiter zu stärken und bei Anbietern wie Anwendern dieser Branche für eine hohe Innovationsdynamik zu sorgen. Die Initiative wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) in fachlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) gefördert. Hohe Bedeutung hat dabei die Durchdringung von IT in die für Baden-Württemberg strategischen Anwendungsfelder. Diese sind die für Baden-Württemberg zentralen Branchen: Produktion, vor allem im Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau; Gesundheitswesen mit Medizintechnik; Energie; Mobilität. Eine zentrale Rolle spielen hierbei Software und innovative IT-Verfahren und -Methoden (SVM). Nur durch den verstärkten Einsatz von SVM können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft in die Lage versetzt werden, langfristig im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Für einen effizienten Technologietransfer müssen sich daher die Entwickler von SVM und vor allem mittelständischen IT-Anwenderunternehmen aus den für Baden-Württemberg zentralen Branchen untereinander vernetzen. In diesen Vernetzungsprozess müssen neben IT-Anwendern und IT-Anbietern als dritter operativer Partner Wissenschaftseinrichtungen einbezogen werden, da sie für das eigentliche Ziel des Cross-Cluster Innovation-Programms (CCIP) die Stärkung der Innovationskraft der für Baden- Württemberg zentralen Branchen von überragender Bedeutung sind. Die technologischorganisatorischen Herausforderungen im Bereich der vier zentralen Anwendungsfelder sind via eines trilateralen Wissens- und Erfahrungstransfers besser zu erreichen. Durch die Vernetzung und den Austausch der Partner miteinander im Rahmen von gemeinsamen Projekten ist es möglich, den IT-Anbietern eine Plattform zu bieten, von der aus sie später national und schließlich international erfolgreich agieren können. Wünschenswert wäre zugleich, dass beteiligte IT-Anwender und IT-Anbieter ihrerseits Netzwerken angehören, über die sie ihre Erfahrungen weiterzugeben vermögen. Gleichzeitig erhalten die IT- Anwenderunternehmen im Land die Chance Early Adopters zu werden und sich ihrerseits wichtige Wettbewerbsvorteile für ihre Branche im globalen Markt zu verschaffen. 2. Verwendete Begriffe KMU: Kleine und mittelständische Unternehmen (FTE <250, < 50 Mio. Umsatz) SVM: Software und innovative IT-Verfahren und -Methoden IT-Anwender: Unternehmen, die in irgendeiner Weise Informationstechnologie zur Durchführung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen. IT-Anbieter: Unternehmen, die Dienstleistungen und Services der Informationstechnologie als Leistung bereitstellen und/oder entwickeln. 1

2 IT-Anwendernetzwerke: Zusammenschlüsse von Unternehmen, ggf. unter Einbindung von Wissenschaftseinrichtungen zum Zweck des gemeinsamen Erkenntnisgewinns/ Erfahrungsaustauschs und der Förderung/des Einsatzes von IT in den einzelnen Unternehmen IT-Netzwerke: Netzwerke mit dem thematischen Schwerpunkt auf Software und softwarenahen Leistungen, in denen sich Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen sowie wirtschaftsnahe Partner und Institutionen zusammenschließen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen und die vorhandenen Potenziale ihrer Zusammenarbeit besser zu nutzen. Wissenschaftseinrichtungen: Im Sinne dieses Wettbewerbs sind hier staatliche und private Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschulen sowie die Forschungseinrichtungen der Innovationsallianz Baden-Württemberg ( gemeint. 3. Anforderungen und Teilnahmevoraussetzungen Der vorliegende Wettbewerb unterstützt Projekte, die auf Basis einer Vernetzung von IT- Anwenderunternehmen und IT-Anbieterunternehmen unter Einbeziehung von Wissenschaftseinrichtungen zum Zweck der Innovationsförderung in den Unternehmen der Anwenderbranchen durchgeführt werden. Die teilnehmenden Unternehmen müssen ein überzeugendes Verwertungskonzept der im Projekt erarbeitenden Erkenntnisse/Erfahrungen präsentieren. Dies kann z.b. über Netzwerke und/oder Cluster erfolgen. Antragsberechtigt sind juristische Personen aus Baden-Württemberg, die als Konsortialführer auftritt. Im Antragskonsortium muss mindestens eine Wissenschaftseinrichtung als Konsortialmitglied vertreten sein. Weiter sind als Partner im Konsortium mindestens ein Unternehmen aus dem Bereich der IT- Anwender und ein Unternehmen aus dem Bereich der IT-Anbieter erforderlich. Unabhängig von der Größe des Konsortiums müssen jeweils mindestens ein IT-Anwender und ein IT-Anbieter einem entsprechenden Netzwerk angehören, um für eine Verbreitung des erworbenen Knowhow zu sorgen. Die Beiträge der Partner und Beteiligten müssen in Form eines Letter of Intent (LoI) dokumentiert und inhaltlich in der Beschreibung der Projektinhalte ausgeführt werden. Es muss weiterhin eine verbindliche schriftliche Erklärung aller Partner eines Antragskonsortiums zur Übernahme der Eigenanteile vorliegen, wobei für die Wissenschaftseinrichtungen der jeweils rechtliche Vertreter zu zeichnen hat. Der Konsortialführer verpflichtet sich, die beantragten Mittel gemäß Projektantrag an die Konsortialpartner weiterzuleiten, die Verteilung obliegt dem Konsortium. Weiterhin hat der Konsortialführer dafür Sorge zu tragen, dass auch die Abrechnung der Konsortialpartner fristgerecht durchgeführt wird. Die Zusammenarbeit der Konsortialpartner soll in einer geeigneten Form unter den Konsortialpartnern geregelt werden. Die beteiligten Konsortialpartner müssen entweder ihren Sitz in Baden-Württemberg haben oder bei grenzüberschreitenden Netzwerken muss die überwiegende Anzahl der Mitglieder ihre Geschäftstätigkeit in Baden-Württemberg haben. Die Projekte müssen innerhalb von Baden-Württemberg aufgestellt sein und Vorbildcharakter für Baden- Württemberg haben. Ein Projekt, für das Förderung beantragt wird, muss eine konkrete Anwenderbranchenorientierung für eine der folgenden vier Branchen aufweisen: Energie, Mobilität, Gesundheit, Produktion. Ein Projekt kann trotz Fokussierung auf zunächst eine Anwenderbranche so aufgestellt sein, dass sich die Ergebnisse mittelfristig auf andere Anwenderbranchen übertragen lassen. Es muss eine klare Projektausrichtung auf den Einsatz von SVM zum Zweck der Innovationsförderung bei Mitgliedsunternehmen des IT-Anwendernetzwerks vorhanden sein. Die Entwicklung solcher SVM 2

3 darf bereits begonnen haben, jedoch nicht abgeschlossen sein. Vermarktungsmaßnahmen, Produktsubventionen und Maßnahmen zur Produkteinführung sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Projekte müssen den nachhaltigen Mehrwert bzw. die Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit von Mitgliedsunternehmen der IT-Anwendernetzwerke durch Einführung von SVM plausibel darstellen. 4. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind innovative Transfervorhaben mit dem Schwerpunkt auf Software und innovativen IT-Verfahren und Methoden (SVM). Dabei wird die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für nachgewiesene Aufwendungen der Konsortialpartner gewährt, die ausschließlich in Zusammenhang mit den vorstehend genannten Projekten stehen. Die Aufwendungen können im Organisations- und Managementbereich entstehen sowie im Bereich gemeinsam von den Netzwerken oder deren Mitgliedsunternehmen durchgeführten technischen Erprobungsmaßnahmen. Zuwendungsfähige Kosten sind: Personalkosten 1 der Projektpartner, die in direktem und ausschließlichem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Reisekosten von Projektpartnern, die aus erforderlicher Reisetätigkeit von Mitarbeitern in dem beschriebenen Projekt stehen. Projektbezogene Marketing- und Kommunikationskosten. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses von höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Zuwendung für ein Projekt ist auf maximal ,00 beschränkt. Die Projektdauer beträgt 1 Jahr. Als Eigenanteile können neben Sachkosten auch nachgewiesene Personalkosten deklariert werden. Die Eigenbeteiligung in Höhe von mind. 50 % der Gesamtkosten des Projekts muss am Ende der Projektlaufzeit nachgewiesen werden. Falls die Eigenbeteiligung nicht oder nicht zumindest überwiegend nachgewiesen wird, ist der Projektträger berechtigt, die Zuwendung ganz oder teilweise zurückzufordern. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt über den Projektträger auf Zahlungsanforderung quartalsweise an die vom Antragsteller angegebene Bankverbindung. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Zuwendung wird im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur Landeshaltungsordnung (VV-LHO) zu den 44, 44a LHO gewährt; insbesondere gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) sowie das EU-Beihilferecht2. Das Besserstellungsgebot (Ziff. 1.3 ANBest-P) ist zu beachten. Zur Vergabe von Leistungen wird auf Ziff ANBest-P in Verbindung mit den aktuellen Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A), insbesondere Abschnitt 1 Bestimmungen für 1 Unter Personalkosten werden ausschließlich bei dem/den Antragspartner(n) angestelltes Personal verstanden. Hier ist das Besserstellungsgebot zu beachten. Die Honorarkräfte können unter Beachtung der Vergaberichtlinien unter Sonstige Kosten ausgewiesen werden (vgl. Formblatt Antrag). 2 Insbesondere die De-minimis -Regelung gemäß Verordnung Nr. 1998/2006 der EG-Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen. 3

4 die Vergabe von Leistungen, hingewiesen. Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. 7. Antragsstellung [Juni 2014 August 2014] Der Projektantrag ist gemäß Formblatt einzureichen. Formblätter und nähere Erläuterungen können beim Koordinator bwcon angefordert werden. Die Bewerbungen müssen spätestens zum , 24:00 Uhr per Post und per beim Koordinator eingereicht werden. Beim Versenden per Post gilt der Poststempel als Stichtag. Entscheidungsphase [September 2014] Die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der dargestellten Bewertungskriterien erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die an der Bewertung beteiligten Personen sind zur Neutralität und Geheimhaltung verpflichtet. Die Entscheidung wird bis Ende September 2014 vom Projektträger ggf. unter Angabe der Ablehnungsgründe bekannt gegeben. Jury und Bewertungskriterien Die Bewertung der eingegangenen Anträge wird von einer unabhängigen Jury aus Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vorgenommen. Die an der Bewertung beteiligten Personen sind zur Neutralität und Geheimhaltung verpflichtet. Es handelt sich um ein Nachverhandlungsverfahren, bei dem Antragssteller auf Antrag der Jury ein einmaliges Nacharbeiten bzw. das Nachreichen von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen mit einer Frist von vier Wochen gestattet werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die wesentlichen Bewertungskriterien der Jury sind: Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen Frist- und formgerechte Einreichung des Antrags Inhalte des Projektantrags Profil und Leistungsfähigkeit aller im Antrag eingebundenen Partner sowie die klare Fokussierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen der Partner Tragfähigkeit der Finanzplanung inkl. Finanzierung der Eigenanteile Plausibilität der Erfolgskontrollmechanismen Verbreitungskonzept für das erworbene Knowhow Relevanz des Vorhabens für Baden-Württemberg Planung der operativen Umsetzung, Zeitplan, Meilensteine Gesamteindruck und Qualität des Antrags Förderphase [12 Monate, frühestens ab Oktober 2014] Der Start der Projektförderung ist frühestens ab September 2014 möglich. Die Partner führen das geplante Projekt gemäß Projektantrag durch. Am Ende der Förderlaufzeit werden Projektergebnisse vorgestellt, welche u.a. als Vorbildfunktion für andere Vorhaben dienen sollen. Die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der geförderten Maßnahmen insbesondere auch der Projektplanung und der Einhaltung der Zeitpläne/Meilensteine muss vom Antragsteller dokumentiert werden. Die quartalsweise Auszahlung der Zuwendung kann mit formloser Zahlungsanforderung beim Projektträger beantragt werden. Mit Projektbeginn zum 1. Oktober 2014 gestalten sich die Zeiträume und Fristen wie folgt: 4 Für den Zeitraum Oktober 2014 bis Dezember 2014 bis zum 10. November 2014

5 Für den Zeitraum Januar 2015 bis März 2015 bis zum 10. Februar 2015 Für den Zeitraum April 2015 bis Juni 2015 bis zum 10. Mai 2015 Für den Zeitraum Juli 2015 bis September 2015 bis zum 10. August Spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projektes muss der Verwendungsnachweis für das Projektjahr beim Projektträger eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis setzt sich aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zusammen. Der Sachbericht enthält Angaben zum Projektverlauf und erfolgten Tätigkeiten gemäß eingereichtem Projektantrag. Etwaige Abweichungen vom Projektantrag sind zu begründen. Der zahlenmäßige Nachweis enthält Angaben zu entstandenen Kosten/Ausgaben gemäß Projektantrag. Die Vorlagen hierfür werden vom Projektträger CyberForum Service GmbH bereitgestellt. Ansprechpartner Projektträger: CyberForum Service GmbH Gesamtkoordination smart businessit Gennadi Schermann Haid-und-Neu-Straße Karlsruhe Tel: 0721/ Koordinator dieses Wettbewerbs: Baden-Württemberg: Connected e.v. Projektpartner smart businessit Nina Schulz Breitscheidstraße Stuttgart Tel: 0711/ schulz@bwcon.de 5

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