DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN. ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. Oktober 2011
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- Markus Haupt
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1 DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. Oktober 2011 Mit WS 2011/12 tritt ein neuer Diplomstudienplan (Version 2011) in Kraft, welchem ALLE Studierenden ab 1. Okt (also mit Beginn des WS 2011/12) unterstellt werden: ERSTER STUDIENABSCHNITT Änderungen: Die Fächer des 1. Studienabschnittes nach neuem Studienplan 11w sind: Studieneingangsphase (STEP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts Studieneingangsphase (STEP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts Grundlagen und Methoden des Strafrechts Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden Einführung in die Rechtsphilosophie Prüfungsanerkennungen im ersten Studienabschnitt aus dem alten StPl 08 in den neuen StPl 11: Prüfungen im ALTen StPl 08 Fachprüfung Bürgerliches Recht I (Bei Fehlen dieser Fachprüfung kann auch die Übung "Schuldrecht Allgemeiner Teil" und bei Fehlen dieser die UE aus "Bürgerlichen Recht Allgemeiner Teil" für die Anerkennung herangezogen werden) Fachprüfung Verfassungs- und Verwaltungsrecht I (Bei Fehlen dieser Fachprüfung kann auch die Übung "Verfassungs- und Verwaltungsrecht I" für die Anerkennung herangezogen werden) = Prüfungen im NEUen StPl 11 = Studieneingangsphase (STEP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts = Studieneingangsphase (STEP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Verfassungsund Verwaltungsrechts
2 Strafrecht und Strafverfahrensrecht: KU Aufbau der Straftat, zentrale Delikte, Grundstrukturen des Strafverfahrens KU Einführung in die Gesellschaftslehre = KU Grundlagen und Methoden des Strafrechts = VO Einführung in die Rechtsphilosophie VO Einführung in die internationalen Dimensionen des Rechts = KU Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden FP Römisches Recht = Fach wird in den 2. Studienabschnitt verschoben, s.u. FP Rechtsgeschichte = Fach wird in den 2. Studienabschnitt verschoben, s. u. Beachte: Bei Vorliegen aller Teilprüfungen des 1. Studienabschnittes nach dem neuen StPl 11 (s.o.) in PLUSonline muss im Prüfungsreferat möglichst umgehend das 1. Diplomprüfungszeugnis beantragt werden (auch mittels mail möglich: angelika.kreiseder@sbg.ac.at oder barbara.albrecht@sbg.ac.at). Erst nach dieser Beantragung kann in PLUSonline die Freischaltung für den zweiten Studienabschnitt erfolgen. Danach ist in PLUSonline eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen im 2. Studienabschnitt möglich.
3 ZWEITER STUDIENABSCHNITT Die Teilprüfungsfächer des Diplomstudiums Rechtswissenschaften nach StPl 11 sind: Grundzüge der Rechtsgeschichte Römisches Recht Strafrecht und Strafverfahrensrecht Bürgerliches Recht Unternehmensrecht Zivilverfahrensrecht Arbeitsrecht und Sozialrecht Verfassungs- und Verwaltungsrecht Finanzrecht Legal English Public International Law (Völkerrecht) Europarecht Arbeitstechniken (Juristische AT und EDV sowie wissenschaftliches Schreiben s.u.) Folgende Teilprüfungen bleiben nach dem neuen StPl 11 (bis auf vereinzelte Abänderungen der ECTS-Punkte Anzahl und Dauer der schriftlichen Klausuren) UNVERÄNDERT: Straf- und Strafverfahrensrecht, schriftliche FP (Pflichtübung weiterhin erforderlich, Klausurdauer 240 min) Bürgerliches Recht, schriftliche und mündliche FP (Pflichtübung weiterhin erforderlich, Klausurdauer 240 min) Unternehmensrecht, mündliche FP Zivilverfahrensrecht, mündliche FP Arbeitsrecht und Sozialrecht, mündliche FP Verfassungs- und Verwaltungsrecht, schriftliche und mündliche FP (Pflichtübung weiterhin erforderlich, Klausurdauer 240 min) Finanzrecht, schriftliche FP (Klausurdauer 120 min) Europarecht, mündliche FP Juristische Arbeitstechniken und EDV, LV-Prüfung In diesen Fächern bisher abgelegte Prüfungen gelten unverändert - es ist keine Prüfungsanerkennung erforderlich! In den mündlichen Prüfungsfächern bereits zugeteilte Prüferinnen und Prüfer verbleiben. ÄNDERUNGEN IM 2. STUDIENABSCHNITT Neu im 2. Studienabschnitt ist der KU Legal English, der eine Zulassungsvoraussetzung für die Fachprüfung "Public International Law (Völkerrecht)" darstellt. Allerdings bestehen sowohl zum KU Legal English als auch zur Fachprüfung "Public International Law (Völkerrecht)" Übergangsbestimmungen, siehe hierzu in der Tabelle unten. Eine weitere neue Pflichtlehrveranstaltung stellt der Kurs "Wissenschaftliches Schreiben" dar. Diese Lehrveranstaltung wird dem ebenfalls neuen Teilprüfungsfach Arbeitstechniken zugeordnet, die andere dem Fach Arbeitstechniken zugeordnete Lehrveranstaltung ist der bisherige Kurs "Juristische Arbeitstechniken und EDV". Die Teilprüfung "Arbeitstechniken" umfasst
4 daher diese beiden Lehrveranstaltungen. Beachte hierzu die ÜBERGANGSBESTIMMUNG nach 22 Abs 2 StPl 11: Der zweite Studienabschnitt kann noch bis 30. September 2012 OHNE ABSOLVIERUNG des KU Wissenschaftliches Schreiben abgeschlossen werden! Weitere Änderungen IM DETAIL bzw. erforderliche Prüfungsanerkennungen aus dem alten StPl 08 in den neuen StPl 11 Prüfungen im ALTen StPl 2008 = Prüfungen im NEUen StPl 2011 FP Römisches Recht = FP Römisches Recht Diese Fachprüfung wird nun dem 2. Studienabschnitt zugeordnet, bleibt ansonsten bis auf eine geringfügige Abänderung der ECTS-Punkte unverändert. Es ist keine Prüfungsanerkennung erforderlich! Beachte: Für die Fachprüfung Römisches Recht bisher bereits zugeteilte Prüferinnen und Prüfer verbleiben, es erfolgt keine Neuzuteilung! Studierende, die noch die Zusatzprüfung Latein ablegen müssen, müssen diese wie bisher auch spätestens bei Antritt zur Fachprüfung Römisches Recht nachweisen. Bereits im 1. Studienabschnitt abgelegte Fachprüfungen über Röm. Recht werden zukünftig (nocheinmal) auf dem 2. Diplomprüfungszeugnis angeführt. FP Rechtsgeschichte = VO Grundzüge der Rechtsgeschichte Das Fach Rechtsgeschichte wird nun dem 2. Studienabschnitt zugeordnet, statt einer Fachprüfung ist nun eine VO-Prüfung abzulegen.
5 FP Völkerrecht = FP Public International Law (Völkerrecht) ACHTUNG: ÜBERGANGSBESTIMMUNG: Studierende, die bei Inkrafttreten des StPl 11 bereits nach dem alten StPl 08 studiert haben, können die Fachprüfung "Public International Law" infolge der Übergangsbestimmung nach 22 Abs 1 StPl 11 bis 30. Sep noch mündlich und in deutscher Sprache ablegen. Zudem muss bis zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Nachweis über die positive Absolvierung des Kurses "Legal English" erbracht werden! Bisher für die mündliche Fachprüfung "Völkerrecht" zugeteilte Prüfer(innen) verbleiben! Es erfolgt keine Neuzuteilung! fremdsprachige Lehrveranstaltungen über 6 cr. Danach gelten für die Fachprüfung "Public International Law" folgende Bestimmungen: Sie ist schriftlich und in Englisch abzulegen (Dauer 120 min.). Man kann zu ihr nur antreten, wenn man vorher den Kurs "Legal English" (NEUE PFLICHTLEHRVERANSTALTUNG -zu Anrechnungsmöglichkeiten Zeile unterhalb) positiv absolviert hat. = KU Legal English Beachte: Für die Anerkennung von fremdsprachigen LVen für Legal English ist über PLUSonline ein Antrag einzubringen (zur Vorgangsweise siehe den Leitfaden der Curricularkommission auf der hp des Prüfungsreferates unter weiter in der Navigation rechts unter "Prüfungsanerkennungen"). Nach
6 erfolgter Antragstellung ist Frau Prof. Augeneder, Curricularkommission, zu kontaktieren und die Anerkennung zu beantragen! ACHTUNG: Der KU Legal English ist infolge der Übergangsbestimmung nach 22 Abs 3 StPl 11 bis 30. Sep wahlweise im 2. oder 3. Studienabschnitt zu absolvieren. DRITTER STUDIENABSCHNITT Im 3. Studienabschnitt sind weiterhin die - Diplomarbeit abzufassen, - das Seminar aus dem Diplomarbeitsfach zu absolvieren sowie - LV-Prüfungen über die beiden VO "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" und "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre" (Wirtschaftswissenschaften), über den KU Rechtsphilosophie (Vertiefung) sowie über das - gewählte Fächerbündel und - den Wahlfächern mit dem Grundlagenfach abzulegen. ÄNDERUNGEN im dritten Studienabschnitt FÄCHERBÜNDEL UND WAHLFÄCHER: Neu ist die Gestaltung des FÄCHERBÜNDELS: Es stehen alle bisherigen Fächerbündel zur Auswahl, eines davon muss wie bisher gewählt werden. In diesem müssen ALLE angebotenen Lehrveranstaltungen absolviert werden. Diese wurden reduziert und umfassen stets 12 bis 14 ECTS-Punkte. Wie bisher befindet sich unter diesen Lehrveranstaltungen auch stets ein (Fächerbündel-) Seminar. Aus den WAHLFÄCHERN (neue Rubrik im Lehrangebot im 3. Studienabschnitt) sind Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß zwischen 10 und 12 ECTS-Punkte abzulegen. Aus den Wahlfächern kann jede Lehrveranstaltung bzw. jeder Lehrveranstaltungstyp gewählt werden. Unter den gewählten Wahlfächern muss sich auch eine Lehrveranstaltung aus einem Grundlagenfach (über 3 cr.) befinden (s. eigene Rubrik unter Wahlfächer). Lehrveranstaltungen aus einem nicht gewählten Fächerbündel können ebenfalls als Wahlfächer absolviert werden. Fächerbündel und Wahlfächer müssen daher stets insgesamt ein Ausmaß an 24 ECTS-Punkten ergeben! Bisher nach dem alten StPl 08 in einem Fächerbündel absolvierte Lehrveranstaltungen:
7 Lehrveranstaltungen, welche bisher bereits in einem Fächerbündel im Pflichtbereich (bzw. dort als Grundlagenfach) absolviert wurden und nun im aktuellen Lehrangebot dieses Fächerbündels nicht mehr aufscheinen, können nach eigener Entscheidung in das Kontingent des gewählten Fächerbündels ODER in die Wahlfächer (bzw. als Grundlagenfach) eingerechnet werden. Vorgabe ist nur, dass aus dem "alten" Pflichtbereich oder aus dem Lehrangebot des "neuen" Fächerbündels insgesamt zwischen 12 und 14 credits absolviert werden, darunter muss sich auch ein Seminar befinden. Es ist keine Prüfungsanerkennung aus dem altem StPl erforderlich! Es genügt bei Studienabschluss die Eintragung in der entsprechenden Rubrik im Prüfungspass über den 3. Studienabschnitt, s. Formular auf dieser homepage (Ausnahme: fremdsprachige Lehrveranstaltungen, s.u.). Bisher nach StPl 08 aus dem Kontingent "frei wählbaren Lehrveranstaltungen"(bzw. dort als Grundlagenfach) eines Fächerbündels absolvierte Lehrveranstaltungen werden automatisch der Rubrik "Wahlfächer" (bzw. als Grundlagenfach) nach StPl 11 zugeordnet. Es ist daher ebenfalls keine Anerkennung erforderlich, sondern lediglich wiederum bei Studienabschluss nur die entsprechende Eintragung im Prüfungspass unter der Rubrik "Wahlfächer bzw. Grundlagenfach" (Ausnahme: fremdsprachige Lehrveranstaltungen, s.u.). Vorziehbarkeit in den 2. Studienabschnitt: Die Lehrveranstaltungen aus Wirtschaftswissenschaften, der Kurs "Rechtsphilosophie: Vertiefung" sowie die Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächern können auch bereits im 2. Studienabschnitt absolviert werden. Nicht vorziehbar ist hingegen das Seminar aus dem Diplomarbeitsfach. Fremdsprachige Lehrveranstaltungen: Nach neuem StPl 11 sind keine fremdsprachigen Lehrveranstaltungen mehr nachzuweisen! Beachte: Fremdsprachige Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des "alten"fächerbündels oder auch des Diplomarbeitsseminars absolviert wurden, können für den KU "Legal English" im 2. Studienabschnitt angerechnet werden, siehe hierzu nochmals die Informationen zu den Änderungen im 2. Studienabschnitt, Tabelle oben. ACHTUNG: Der KU Legal English ist infolge der Übergangsbestimmung nach 22 Abs 3 StPl 11 bis 30. Sep wahlweise im 2. oder 3. Studienabschnitt zu absolvieren bzw. durch Prüfungsanerkennung nachzuweisen. Es ist also ab Inkraftreten des StPl 11 mit für einen Abschluss des dritten Studienabschnittes der KU Legal English nachzuweisen (durch Anrechnung von absolvierten fremdsprachigen Lehrveranstaltungen, s. Tabelle unten, oder durch Absolvierung des KU Legal English im 3. Studienabschnitt) Zu fremdsprachigen Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des alten Fächerbündels oder des Diplomarbeitsseminars absolviert wurden und neben der Anerkennung für die KU Legal English zusätzlich in das Fächerbündel bzw. in die Wahlfächer oder als Diplomarbeitsseminar zugeordnet werden sollen, bedarf es ebenfalls einer Prüfungsanerkennung, s. Tabelle unten. Erforderliche Prüfungsanerkennung aus dem alten StPl 08 in den StPl 11: Prüfungen im ALTen = Prüfungen im NEUen StPl 2011
8 StPl 2008 VO Rechtsphilosophie fremdsprachige Lehrveranstaltungen über 6 cr. KU Rechtsphilosophie: Vertiefung = KU Legal English sowie Lehrveranstaltung(en) des Fächerbündels oder Wahlfach-Lehrveranstaltung bzw. Diplomarbeitsseminar Beachte: Für die Anerkennung von fremdsprachigen LVen für Legal English ist über PLUSonline ein Antrag einzubringen (zur Vorgangsweise siehe den Leitfaden der Curricularkommission auf der hp des Prüfungsreferates unter weiter in der Navigation rechts unter "Prüfungsanerkennungen"). Auch für die Anerkennung von fremdsprachigen LVen, die bisher im Rahmen des alten Fächerbündels oder als Diplomarbeitsseminar absolviert wurden und nun als Wahlfach- oder Fächerbündel-LV bzw. als Diplomarbeitsseminar nach neuem StPl angerechnet werden sollen, ist ein Antrag über PLUSonline einzubringen. Nach erfolgter Antragstellung ist Frau Prof. Augeneder, Curricularkommission, zu kontaktieren und die Anerkennung zu beantragen. Für bisher aus dem "alten" Fächerbündel absolvierte deutschsprachige Lehrveranstaltungen ist wie oben ausgeführt keine Prüfungsanerkennung erforderlich! hirnsperger RW-Pruefungsreferat
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