Montage /Entsendeprivileg. MMag. Ernst Reisner 23. April 2012

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1 Montage /Entsendeprivileg MMag. Ernst Reisner 23. April 2012

2 Regelung bis Steuerfreiheit wenn: AN eines inländischen Betriebes Anlagenbau im Ausland im weiteren Sinn (inkl. Überwachung, Planung, Schulung, ) ununterbrochene Auslandstätigkeit von mehr als 1 Monat 2

3 Regelung im Jahr 2011 und 2012 Fortführung der bisherigen Voraussetzungen Steuerfreiheit aber nur zu 66% (2011) bzw. zu 33% (2012) 3

4 Neuregelung ab steuerfrei sind 60% der laufenden Einkünfte (Bezüge gem. 26 und 3 (1) Z 16 f bleiben außer Ansatz; SZ nicht befreit!) Begrenzung mit SV-Höchstbeitragsgrundlage 4

5 Voraussetzungen für Steuerfreiheit ab Unbeschränkte Steuerpflicht Entsendung von einem Betrieb/einer Betriebsstätte eines AG mit Sitz in einem EU/EWR-Land oder der Schweiz Entfernung mehr als 400 km Luftlinie von Österreich Keine Entsendung an eine Betriebsstätte des AG Entsendung muss vorübergehend sein Die Entsendungsdauer muss mindestens einen Monat betragen Die Entsendung muss überwiegend unter erschwerenden Umständen erfolgen 5

6 Übergangsregel nur für 2012 Nur wenn Steuerfreiheit deshalb nicht zum Tragen kommt, weil 400 km-regel nicht erfüllt ist. 33% steuerfrei (Vertrauensschutz) 6

7 Wer ist begünstigt? Entsendung von unbeschränkt steuerpflichtigen AN ins Ausland Entsendung erfolgt von Betrieb/Betriebsstätte eines in EU/EWR/CH ansässigen AG oder Betriebsstätte eines im Drittstaat ansässigen AG, die in EU/EWR/CH liegt nicht begünstigt: an Betriebsstätte is 29 (2) lit a und b BAO des AG bzw. Beschäftigers is 3 (3) AÜG begünstigt: 29 (2) lit c BAO (Bauausführungen des AG) 7

8 Welche Einkünfte sind begünstigt (60%)? nur laufender Arbeitslohn keine Sonderzahlungen keine sonstigen Bezüge gem. 67 Leistungen nach 26 oder 3 (1) Z 16 b (Diäten) schaden nicht, aber bei 60%- Grenze nicht zu berücksichtigen gedeckelt mit ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (in 2012: EUR 4.230) 8

9 Was ist schädlich? AG trägt Kosten für mehr als eine Familienfahrt im Kalendermonat oder Zulagen und Zuschläge gem. 68 werden steuerfrei behandelt gänzlicher Verlust der Steuerbefreiung 9

10 Wie wird die 400 km-zone berechnet? Luftlinie ab nächster österr. Grenze Tool: Stadt Berlin: zum Teil innerhalb und außerhalb der 400 km Genauer Arbeitsort? 10

11 Wie wird die Monatsfrist berechnet? gem. 108 BAO: Reisezeit im Ausland zählt dazu auch wenn Tätigkeit bei verschiedenen begünstigten Vorhaben erfolgt Wechsel des AG ist unschädlich, wenn 3 ff AVRAG gelten zulässige Unterbrechungen der Tätigkeit: Wochenende, verlängerte Wochenende (wenn Arbeitszeit nicht verkürzt) (ausländische) gesetzliche Feiertage kfr. Krankenstand (ohne Rückkehr ins Inland) betriebsbedingte kfr. Einstellung (Schlechtwetter, ) gesetzliche- oder kv Freizeitansprüche Dienstreise max. 3 Tage zu inländ. Stammhaus, sofern is der Auslandstätigkeit nötig 11

12 Was heißt Nicht auf Dauer angelegt? Beendigung durch Abschluss eines Werkes/Erfolges z.b. Lieferung von Investitionsgütern nicht: Geschäftsführer, Controller,. nicht: laufende Beratungen im Zusammenhang mit dauerhafter Kundenbeziehung 12

13 Was sind erschwerende Umstände? überwiegend (> 50%) erhebliche Verschmutzung des AN oder seiner Kleidung ao. Erschwernis im Vergleich zu üblichen inländischen Arbeitsbedingungen zwangsläufige Gefährdung von Leben/Gesundheit extreme klimatische Verhältnisse, schlechte Infrastruktur (DAC- Liste, Spalte 1-3, Rz 1409 LStRL) Kriegs- oder Terrorgefahr (Reisewarnung muss zu Beginn vorliegen oder ansonsten zumindest 1 Monat lang aufrecht sein 13

14 Veranlagung Beibehaltung der Steuerbefreiung: nur 40% der Werbungskosten absetzbar keine Progressionserhöhung Verzicht auf Steuerbefreiung: 100% der Werbungskosten absetzbar 14

15 Kontakt MMag. Ernst Reisner 0316/ Bertl Fattinger & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH 8010 Graz, Schubertstraße

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